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Stehen Schnecken und Muscheln unter Artenschutz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Schnecken und Muscheln

Streng oder besonders geschützte Schnecken bzw. Muscheln* töten oder verletzen

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Schnecken und Muscheln sind z.B.: Weinbergschnecke (Helix Pomatia), Nordische Purpurschnecke, Gemeine Teichmuschel; streng geschützte Schnecken und Muscheln sind z.B.: Flußperlmuschel, Abgeplattete Teichmuschel

Der Schnecken-Naturschutz ist wenig populär

Weinbergschnecken stehen unter Naturschutz
Weinbergschnecken stehen unter Naturschutz

Der Schnecken-Naturschutz ist nicht sehr populär, denn für viele Menschen zählen Schnecken oder andere Weichtiere eher zum Ungeziefer als zu den schützenswerten Arten. Säugetiere sehen niedlicher aus, und niemand käme auf die Idee, sie mit Gift aus dem eigenen Garten zu vertreiben. Für manchen Gärtner lautet die Devise jedoch “Schnecken bekämpfen”, immerhin können diese schleimigen Tiere die eigene Ernte vorzeitig vertilgen. Da die Weinbergschnecke jedoch unter Naturschutz steht – wie übrigens auch weitere Weichtiere – ist es verboten, sie zu töten, zu fangen oder nur zu stören. Aus Gründen des Artenschutzes sollte der Tierschutz auch für weniger beliebte Tiere wie Weichtiere beachtet werden.

FAQ: Tierschutz bei Schnecken und Muscheln

Genießen Schnecken und Muscheln in Deutschland besonderen Schutz?

Einige Schnecken und Muscheln gelten als streng bzw. besonders geschützt. Artenschutz besteht dabei unter anderem für die Weinbergschnecke (Helix Pomatia), die nordische Purpurschnecke, die Flußperlmuschel und die abgeplattete Teichmuschel.

Was kann ich gegen Schnecken unternehmen?

Sie müssen nicht unbedingt die Schnecke töten, um den Schädling von Ihren Pflanzen fern zu halten. Wollen Sie in Ihrem Garten die Gemüsebeete schützen, können Sie alternativ zum Beispiel spezielle Schneckenzäune nutzen.

Was droht, wenn geschützte Muscheln oder Schnecken verletzt werden?

In diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro nach sich zieht.

Die Weinbergschnecke steht unter Naturschutz

Die Weinbergschnecke (lateinisch: Helix Pomatia) steht unter Naturschutz, da sie zu den gefährdeten Arten zählt. Da die Helix Pomatia als Delikatesse gilt, werden Weinbergschnecken auch in speziellen Schneckenfarmen gezüchtet. Somit sollen Sammler davon abgehalten werden, in freier Wildbahn nach Weinbergschnecken zum Verzehr Ausschau zu halten. Tatsächlich können Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro für das Fangen oder gar Töten von Weinbergschnecken anfallen, denn in diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Gesetze zum Artenschutz vor.

Eine von 20.000 Weinbergschnecken ist besonders selten: Ihr Gehäuse ist nach links gedreht, während es bei der überwältigenden Mehrheit der Schnecken rechtsdrehend ist. Eine solche Schnecke hat jedoch bei der Paarung Probleme. Übrigens sind Schnecken Zwitter und legen nach der Fortpflanzung Eier.

Schnecken bekämpfen – aber umweltfreundlich?

Weinbergschnecken fressen auch das, was Gärtner in ihren Beeten für den eigenen Verzehr anbauen. Doch ist es in Ordnung, Schneckengift auszulegen, um sich des Problems zu entledigen und die Weinbergschnecken zu vernichten? Davon abgesehen, dass auch andere Tiere durch den Verzehr von Pestiziden krank werden oder gar sterben können, belastet man mit diesen auch das angebaute Gemüse. Seit September 2014 ist in Deutschland das Schneckengift mit dem Wirkstoff “Methiocarb” verboten. Für Weinbergschnecken ist der Einsatz von Giftstoffen zur Vernichtung der Art ohnehin aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes verboten.

Der Schnecken-Naturschutz konzentriert sich auf eine Vergrößerung des Lebensraums für bedrohte Arten
Der Schnecken-Naturschutz konzentriert sich auf eine Vergrößerung des Lebensraums für bedrohte Arten

Um auf eine umweltfreundliche Weise Schnecken aus dem Garten zu vertreiben, sollten Gartenbesitzer in ihren Gärten natürliche Feinde der Schnecken zulassen, also beispielsweise Blindschleichen. So entsteht ein natürliches Gleichgewicht der verschiedenen Arten.

Möchten Sie Ihren Garten nicht zum Biotop machen, so achten Sie darauf, übermäßige Feuchtigkeit im Garten zu vermeiden, denn der Feind jeder Schnecke ist Trockenheit. Schneckenzäune (im Fachhandel erhältlich) töten die Schnecken nicht, verhindern aber ihr Herannahen an Ihre Beete.

Welche Muscheln stehen unter Naturschutz?

Der Artenschutz für Muscheln kümmert sich besonders intensiv um bedrohte Muschel-Arten wie die Flußperlmuschel. Die Flußperlmuschel kann fast 300 Jahre alt werden, und bildet in ihrem inneren eine Perle aus. Da die Regenbogenforelle die Bachforellen aus deutschen Gewässern verdrängt, verschwindet mit ihnen das bevorzugte Wirtstier für die Flußperlmuschel. Ihr Bestand ist somit ernsthaft bedroht. Der Muscheln-Artenschutz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Lebensräume für die verschiedenen Arten der Muschel zu bewahren und zu erneuern.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

4 Kommentare

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  1. Eileen C.
    Am 21. April 2022 um 12:30

    Hallo liebe Redaktion,

    ich bin Grundschullehrerin in einer Schule in Hessen und würde gerne mit den Kindern im Sachunterricht das Thema “Weinbergschnecken” erarbeiten. Dazu würde ich gerne eine Zeitlang auch echte Weinbergschnecken ins Klassenzimmer einziehen lassen. Darf ich diese aus der Natur entnehmen und danach wieder aussetzen oder müsste ich die Schnecken von einem Schneckenzüchter holen?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Eileen Cosic

  2. I. P. Freely
    Am 31. Januar 2020 um 15:21

    Hallo liebe Redaktion,
    wie ist der Schaverhalt, wenn man beispielsweise an einem Regentag, an einem Feldweg, ausversehen -aus Unachtsamkeit- eine Gehäuseschnecke zertritt. Wäre hierfür rein theoretisch auch ein Bußgeld fällig und wenn ja in welcher Höhe ungefähr?
    Auch wenn es komisch klingt, aber haben deswegen gerade eine Disskusion und hoffe Sie könnten uns helfen diese zu klären.
    Liebe Grüße

  3. Franziska G
    Am 10. Juli 2017 um 13:12

    Hallo liebe Redaktion, wir mussten heute beobachten, dass in Halle (Saale) – Sachsen-Anhalt – ein Kleingärtner in einem angrenzenden öffentlichen Park sämtliche Gehäuseschnecken auf dem Weg gezielt zertreten hat. Wir baten ihn, dies zu unterlassen, aber er meinte “die kommen alle in meinen Garten und fressen alles weg”…
    Unsere Frage lautet, ob das gezielte Suchen und Töten von Schnecken in einem Park rechtlich verfolgt werden kann und wenn ja, an wen wir uns wenden können, ohne ausgelacht zu werden.

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüsse

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 8:44

      Hallo Franziska G,

      hierzu wenden Sie sich am besten an das örtliche Ordnungs – bzw. Grünflächenamt.

      Ihr Team von tierschutz-bussgeldkatalog.org

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