Strenge oder besonders geschützte Insekten* töten oder verletzen
Bundesland
Bußgeld
Baden-Württemberg
Bis zu 50.000 €
Bayern
Bis zu 50.000 €
Berlin
Bis zu 50.000 €
Brandenburg
Bis zu 65.000 €
Bremen
Bis zu 50.000 €
Hamburg
Bis zu 50.000 €
Hessen
Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
Bis zu 20.000 €
Niedersachsen
Bis zu 50.000 €
Nordrhein-Westfalen
Bis zu 50.000 €
Rheinland-Pfalz
Bis zu 5.000 €
Saarland
Bis zu 10.000 €
Sachsen
Bis zu 50.000 €
Sachsen-Anhalt
Bis zu 50.000 €
Schleswig-Holstein
Bis zu 50.000 €
Thüringen
Bis zu 50.000 €
*Besonders geschützte Insekten sind z.B.: alle heimischen Bienen und Hummeln, der Schwalbenschwanz, die Gottesanbeterin und der Goldkäfer. Streng geschützte Insekten sind z.B.: die Zwerglibelle, die Heideschrecke oder der Eichenbunt-Käfer
Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Insekten:
Rote Liste: Viele Insekten sind gefährdet. Sie erfüllen im Ökosystem wichtige Aufgaben wie das Bestäuben von Blumen
Insekten existieren in einer schier unüberschaubaren Vielfalt. Als Kategorisierung hat sich eine Einteilung in die folgenden Untergruppen bewährt:
Schmetterlinge
Hautflügler und Netzflügler
Käfer
Libellen
Fangschrecken und Springschrecken
In der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung, in der angegeben wird, welche Insekten in Deutschland besonders unter Artenschutz gestellt sind, sind die Insekten ebenfalls in diese Gruppen eingeteilt. Desweiteren findet sich eine Einteilung zwischen besonders geschützten und streng geschützten Insekten.
Diese Einteilung ist unabhängig von der Einordnung der gefährdeten Insekten in die rote Liste, die noch genauer angibt, in welchen Bundesländern Deutschlands welche Insektenart wie gefährdet ist. Auch zu anderen Tieren und zu Pflanzen werden in regelmäßigen Abständen rote Listen erarbeitet. Sie dienen dem Naturschutz als Gutachten.
FAQ: Artenschutz für Insekten
Welche Insekten stehen unter Artenschutz?
Die Zahl der geschützten Insekten ist sehr lang. Zu ihnen gehören Bienen, Hornissen und andere Wespenarten. Aber auch zahlreiche Schmetterlinge, Libellen- und Heuschreckenarten sowie Käfer sind geschützt.
Welche Insekten sind vom Aussterben bedroht?
Weil der Hirschkäfer sehr selten geworden ist, steht er zum Beispiel als „stark gefährdet“ auf der Roten Liste. Auch die Hälfte der in Deutschland beheimateten, wild lebenden Bienenarten gilt als gefährdet. Leider lässt sich die Liste der vom Aussterben bedrohten Insekten noch viel weiter fortsetzen.
Warum sind Insekten so wichtig?
Insekten erfüllen sehr viele wichtige Aufgaben in den verschiedensten Ökosystemen. Einerseits dienen sie anderen Tieren als Nahrung und andererseits helfen sie als Bestäuber dabei, dass sich Pflanzen vermehren können. Damit sind sie auch für unsere Versorgung mit Nahrung sehr wichtig. Manche Käferarten wie der Mistkäfer sorgen dafür, dass wir in Wald und Feld nicht in tierischen Exkrementen versinken. Sie nutzen diese als Nahrung und düngen damit gleichzeitig den Boden. Andere Käferlarven helfen bei der Humusbildung.
Das Aussterben von Insekten gefährdet die Natur
Hunderte in Deutschland lebende Arten stehen unter Tierschutz. Damit ist es streng verboten, diese Tiere zu fangen oder gar zu töten. Schließlich ist so manche Art akut vom Aussterben bedroht. Insofern muss der Artenschutz für Insekten hier tätig werden und die Gefährdung dieser Tiere beheben.
Gerade weil Insekten als Nahrung für andere Tiere, wie z.B. Vögel, dienen, ist ihre Gefährdung für das gesamte Ökosystem eine Bedrohung. Auch die Bestäubung von Pflanzen wird durch Insekten durchgeführt. Das Aussterben von den entsprechenden Arten hat damit auf die Umweltdrastische negative Auswirkungen.
Artenschutz für Insekten
Die Rote Liste für Insekten hat keinen gesetzlichen Charakter. Trotzdem geben die roten Listen wichtige Impulse für den Tierschutz, da aus ihnen ersichtlich wird, welche Tiere in Deutschland stark gefährdet sind. Gerade die gefährdeten Insekten treten in einer solchen Vielzahl auf, dass die systematische Untersuchung des aktuellen Bestands in Form der Roten Liste wichtige Impulse für den Artenschutz abgibt.
Als Maßnahmen zum Insektenschutz führen die Naturschutzverbände folgende Möglichkeiten auf, die jeder einzelne selbst ergreifen kann:
Wenn Sie den Einsatz von Pestiziden vermeiden, leisten Sie einen immensen Beitrag zum Naturschutz.
Im Garten sollten Sie Hecken und Wildblumen wachsen lassen – je weniger Eingriffe in die Natur Sie vornehmen, desto vorteilhafter für Insekten, die laut der roten Liste als gefährdet gelten. Je größer die Vielfalt an den vorhandenen Pflanzen, desto mehr Tiere finden dort einen Lebensraum.
Zum Zwecke des Naturschutzes sollten Sie verblühte Stauden im Garten belassen. Auch dort können bedrohte Arten leben und sogar überwintern.
Keine Panik bei Insekten: Die meisten Arten sind völlig harmlos. Insekten, wie z.b. die Hornisse, stechen nur, wenn sie sich selbst bedroht fühlen. Niemand sollte aus Angst ein Insekt erschlagen, sondern es behutsam aus der Wohnung entfernen.
Falls in Ihrem Garten ein Hornissen- oder Wespennest zu finden ist, wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt. Man wird es dann fachkundig entfernen. Sie dürfen das Nest nicht in Eigeninitiative zerstören. Das zieht ein Bußgeld nach sich; außerdem könnte ein wütender Insektenschwarm Sie angreifen und stechen.
Sind „Insektenvernichterlampen“ erlaubt?
Vögel nutzen Insekten als Nahrung. Der Artenschutz der Insekten ist auch für andere Tiere sinnvoll
Ein lauer Sommerabend im Garten könnte so schön sein, wären da nicht die Insekten, die durchaus störend sein können. Um das Problem zu beheben, werden im Handel besondere Lampen angeboten, welche die Insekten mit einem Stromschlag töten sollen.
Da hierbei auch gefährdete Insekten Opfer der Insektenlampen werden können, ist von ihrem Gebrauch abzuraten – schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lampe auch jene gefährdeten Insekten tötet, die unter Artenschutz stehen. Da sehr viele Insekten auf der Roten Liste stehen, ist es auch ganz und gar nicht unwahrscheinlich, dass dies geschieht. Und das Anlocken, Fangen und Töten von besonders geschützten Tieren „mit künstlichen Lichtquellen“ oder mit „elektronischen Geräten“ ist laut § 4 der Bundesartenschutzverordnung explizit verboten!
Naturschutz: Wie Insekten in Österreich geschützt werden
FAQ: Naturschutz von Insekten in Österreich
Welche Insektenarten stehen in Österreich unter Schutz?
Der Artenschutz in Österreich umfasst hunderte von Insektenarten, darunter zahlreiche Falter, Käfer und Libellen. Es ist hierbei zu beachten, dass der Artenschutz in Österreich nicht einheitlich geregelt ist, sondern sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Welche Insektenarten in welchem Bundesland unter Schutz stehen, erfahren Sie an dieser Stelle.
Was bedeutet es, wenn eine Insektenart in Österreich unter Schutz steht?
Je nach Bundesland kann sich die Definition des Artenschutzes etwas unterscheiden, in der Regel bedeutet es jedoch, dass die Exemplare der geschützten Art nicht gefangen, gehalten, erworben, verletzt oder getötet werden dürfen. Zudem ist es auch verboten, die Tiere absichtlich zu stören, ihre Nist- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder ihre Eier, Larven oder Puppen zu zerstören.
Was droht mir, wenn ich gegen die Vorschriften zum Naturschutz von Insekten in Österreich verstoße?
Gemäß § 181f des österreichischen Strafgesetzbuchs (StGB) kann die vorsätzliche Schädigung einer unter Schutz stehenden Tierart mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die entsprechende Handlung eine erhebliche Menge von Exemplaren betrifft und sich tatsächlich auf den Erhaltungszustand der Art auswirkt. Weniger schwerwiegende Schädigungen der geschützten Art haben üblicherweise (je nach Bundesland) ein Bußgeld bzw. eine Geldstrafe zur Folge.
Insektenschutz in Österreich: Die Bedeutung der FFH-Richtlinie
Artenschutz von Insekten: In Österreich steht u. a. der Apollofalter unter Schutz.
In Österreich kommen rund 40.000 Insektenarten vor: Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Bienen, Wanzen, Ameisen, Mücken … Doch manche dieser Arten sind gefährdet, weil z. B. ihr Lebensraum immer stärker eingeschränkt wird oder das Futterangebot abnimmt. Um zu verhindern, dass der Bestand dieser Insektenarten schwindet, werden sie unter Arten- bzw. Naturschutz gestellt.
Die Europäische Union hat dazu die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen veröffentlicht. Sie ist auch bekannt als „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” oder einfach nur „FFH-Richtlinie”. Sie umfasst diverse Anhänge, in denen u. a. schützenswerte Tier- und Pflanzenarten aufgelistet werden. Auch zahlreiche Insektenarten finden sich auf diesen Listen, wie z. B. der Große Eichenbock, der Apollofalter oder die Große Sägeschrecke.
Die gesamte Richtlinie können Sie unter folgendem Link einsehen (von besonderer Relevanz ist die Anlage IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse”):
Auch Mitgliedsstaat Österreich folgt dieser EU-Richtlinie, weshalb die dort aufgelisteten Insektenarten entsprechend unter Artenschutz stehen. Darüber hinaus können je nach Bundesland aber noch weitere Arten geschützt sein.
Artenschutz: Diese Insekten stehen in Österreich in den jeweiligen Bundesländern unter Schutz!
In Österreich umfasst der Naturschutz von Insekten auch den Erhalt von Nestern.
Burgenland:
die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang II, IV und V
Was bedeutet es, wenn eine Insektenart in der Schweiz unter Artenschutz steht?
Steht eine Art unter Artenschutz, ist es gemäß Art. 20 Abs. 2 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) verboten, Exemplare dieser Art zu töten, zu verletzen, zu fangen, mitzuführen, zu versenden, anzubieten, auszuführen, zu erwerben oder in Gewahrsam zu nehmen. Dies gilt sowohl für lebende als auch tote Exemplare. Außerdem erstrecken sich die genannten Verbote auch auf die Eier, Larven, Puppen, Nester und Brutstätten der geschützten Arten.
Was droht mir, wenn ich in der Schweiz gegen den Artenschutz von Insekten verstoße?
Gemäß Art. 24a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) müssen Sie in diesem Fall mit einer Busse bis zu 20.000 Franken in der Schweiz rechnen.
Auch Insekten stehen in der Schweiz unter Schutz
Naturschutz: Welche Insekten in der Schweiz geschützt sind, bestimmt die NHV.
Käfer, Ameisen oder Heuschrecken mögen nicht zu den beliebtesten Tieren zählen, aber auch sie haben ihre Daseinsberechtigung in der Natur und sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Doch viele Insektenarten sind bedroht und deshalb in besonderem Maße auf den Schutz durch uns Menschen angewiesen. Dies ist auch in der Schweiz nicht anders, weshalb das Land diverse Gesetze und Verordnungen erlassen hat, um den Artenschutz von Insekten zu gewährleisten.
Dies sind vor allem das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und die sich darauf stützende Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV). Beide gelten bundesweit und kommen somit in jedem Kanton zur Anwendung. Möchten Sie wissen, welche Arten von Insekten in der Schweiz unter Naturschutz stehen, lohnt sich ein Blick in den Anhang 3 der NHV.
Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.
Wieso wird die Industrie, die die Gifte herstellt nicht in Haftung genommen? ?? Es werden nur immer die kleinen Verbraucher bestraft .Die Industrie streicht das große Geld ein. Ist die Lobby in der Regierung doch so groß und mächtig? Die Ausrottung der Arten wird weiter gehen , wenn die Regierenden nicht ehrlich gegen steuern.
Ich empfinde die Höhe der Bußgelder maßlos übertrieben. Wespen sind nicht mal selten sonder häufig eine Plage. Sie können auch sehr aggressiv sein wenn es z. B. um den Kuchen geht. Diese gleich zu setzten mit wirklich seltenen insekten kann ich nicht nachvollziehen.
Wasmir andererseits noch aufgefallen ist wenn der Staat bestrafen will fallen die Bußgelder immer sehr hoch aus wenn es aber um Belohnungen geht wie beispielsweise Hinweise die zu Ergreifung eines Mörders oder Vergewaltigers führen werde in der Regel Beträge ab 2.000,00€ bis maximal 5.000,00 ausgelobt.
Das empfinde ich als pervers.
es handelt sich um Höchstsätze, die nur bei besonders schweren Verstößen gegen den Artenschutz zum Zuge kommen. In der Regel sind Wespen nur dann aggressiv, wenn sie sich bedroht fühlen.
Wieso wird die Industrie, die die Gifte herstellt nicht in Haftung genommen? ?? Es werden nur immer die kleinen Verbraucher bestraft .Die Industrie streicht das große Geld ein. Ist die Lobby in der Regierung doch so groß und mächtig? Die Ausrottung der Arten wird weiter gehen , wenn die Regierenden nicht ehrlich gegen steuern.
Ich empfinde die Höhe der Bußgelder maßlos übertrieben. Wespen sind nicht mal selten sonder häufig eine Plage. Sie können auch sehr aggressiv sein wenn es z. B. um den Kuchen geht. Diese gleich zu setzten mit wirklich seltenen insekten kann ich nicht nachvollziehen.
Wasmir andererseits noch aufgefallen ist wenn der Staat bestrafen will fallen die Bußgelder immer sehr hoch aus wenn es aber um Belohnungen geht wie beispielsweise Hinweise die zu Ergreifung eines Mörders oder Vergewaltigers führen werde in der Regel Beträge ab 2.000,00€ bis maximal 5.000,00 ausgelobt.
Das empfinde ich als pervers.
Hallo Koch, T.,
es handelt sich um Höchstsätze, die nur bei besonders schweren Verstößen gegen den Artenschutz zum Zuge kommen. In der Regel sind Wespen nur dann aggressiv, wenn sie sich bedroht fühlen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org