Rote Liste der Insekten: Welche Arten sind in Gefahr?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2026

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Bußgeldkatalog Insekten

Strenge oder besonders geschützte Insekten* töten oder verletzen

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Insekten sind z.B.: alle heimischen Bienen und Hummeln, der Schwalbenschwanz, die Gottesanbeterin und der Goldkäfer. Streng geschützte Insekten sind z.B.: die Zwerglibelle, die Heideschrecke oder der Eichenbunt-Käfer

Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Insekten:

Gefährdete Insekten in Deutschland

Rote Liste: Viele Insekten sind gefährdet. Sie erfüllen im Ökosystem wichtige Aufgaben wie das Bestäuben von Blumen
Rote Liste: Viele Insekten sind gefährdet. Sie erfüllen im Ökosystem wichtige Aufgaben wie das Bestäuben von Blumen

Insekten existieren in einer schier unüberschaubaren Vielfalt. Als Kategorisierung hat sich eine Einteilung in die folgenden Untergruppen bewährt:

  • Schmetterlinge
  • Hautflügler und Netzflügler
  • Käfer
  • Libellen
  • Fangschrecken und Springschrecken

In der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung, in der angegeben wird, welche Insekten in Deutschland besonders unter Artenschutz gestellt sind, sind die Insekten ebenfalls in diese Gruppen eingeteilt. Desweiteren findet sich eine Einteilung zwischen besonders geschützten und streng geschützten Insekten.

Diese Einteilung ist unabhängig von der Einordnung der gefährdeten Insekten in die rote Liste, die noch genauer angibt, in welchen Bundesländern Deutschlands welche Insektenart wie gefährdet ist. Auch zu anderen Tieren und zu Pflanzen werden in regelmäßigen Abständen rote Listen erarbeitet. Sie dienen dem Naturschutz als Gutachten.

FAQ: Artenschutz für Insekten

Welche Insekten stehen unter Artenschutz?

Die Zahl der geschützten Insekten ist sehr lang. Zu ihnen gehören Bienen, Hornissen und andere Wespenarten. Aber auch zahlreiche Schmetterlinge, Libellen- und Heuschreckenarten sowie Käfer sind geschützt.

Welche Insekten sind vom Aussterben bedroht?

Weil der Hirschkäfer sehr selten geworden ist, steht er zum Beispiel als „stark gefährdet“ auf der Roten Liste. Auch die Hälfte der in Deutschland beheimateten, wild lebenden Bienenarten gilt als gefährdet. Leider lässt sich die Liste der vom Aussterben bedrohten Insekten noch viel weiter fortsetzen.

Warum sind Insekten so wichtig?

Insekten erfüllen sehr viele wichtige Aufgaben in den verschiedensten Ökosystemen. Einerseits dienen sie anderen Tieren als Nahrung und andererseits helfen sie als Bestäuber dabei, dass sich Pflanzen vermehren können. Damit sind sie auch für unsere Versorgung mit Nahrung sehr wichtig. Manche Käferarten wie der Mistkäfer sorgen dafür, dass wir in Wald und Feld nicht in tierischen Exkrementen versinken. Sie nutzen diese als Nahrung und düngen damit gleichzeitig den Boden. Andere Käferlarven helfen bei der Humusbildung.

Das Aussterben von Insekten gefährdet die Natur

Hunderte in Deutschland lebende Arten stehen unter Tierschutz. Damit ist es streng verboten, diese Tiere zu fangen oder gar zu töten. Schließlich ist so manche Art akut vom Aussterben bedroht. Insofern muss der Artenschutz für Insekten hier tätig werden und die Gefährdung dieser Tiere beheben.

Gerade weil Insekten als Nahrung für andere Tiere, wie z.B. Vögel, dienen, ist ihre Gefährdung für das gesamte Ökosystem eine Bedrohung. Auch die Bestäubung von Pflanzen wird durch Insekten durchgeführt. Das Aussterben von den entsprechenden Arten hat damit auf die Umwelt drastische negative Auswirkungen.

Artenschutz für Insekten

Die Rote Liste für Insekten hat keinen gesetzlichen Charakter. Trotzdem geben die roten Listen wichtige Impulse für den Tierschutz, da aus ihnen ersichtlich wird, welche Tiere in Deutschland stark gefährdet sind. Gerade die gefährdeten Insekten treten in einer solchen Vielzahl auf, dass die systematische Untersuchung des aktuellen Bestands in Form der Roten Liste wichtige Impulse für den Artenschutz abgibt.

Als Maßnahmen zum Insektenschutz führen die Naturschutzverbände folgende Möglichkeiten auf, die jeder einzelne selbst ergreifen kann:

  • Wenn Sie den Einsatz von Pestiziden vermeiden, leisten Sie einen immensen Beitrag zum Naturschutz.
  • Im Garten sollten Sie Hecken und Wildblumen wachsen lassen – je weniger Eingriffe in die Natur Sie vornehmen, desto vorteilhafter für Insekten, die laut der roten Liste als gefährdet gelten. Je größer die Vielfalt an den vorhandenen Pflanzen, desto mehr Tiere finden dort einen Lebensraum.
  • Zum Zwecke des Naturschutzes sollten Sie verblühte Stauden im Garten belassen. Auch dort können bedrohte Arten leben und sogar überwintern.
  • Keine Panik bei Insekten: Die meisten Arten sind völlig harmlos. Insekten, wie z.b. die Hornisse, stechen nur, wenn sie sich selbst bedroht fühlen. Niemand sollte aus Angst ein Insekt erschlagen, sondern es behutsam aus der Wohnung entfernen.
  • Falls in Ihrem Garten ein Hornissen- oder Wespennest zu finden ist, wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt. Man wird es dann fachkundig entfernen. Sie dürfen das Nest nicht in Eigeninitiative zerstören. Das zieht ein Bußgeld nach sich; außerdem könnte ein wütender Insektenschwarm Sie angreifen und stechen.

Sind „Insektenvernichterlampen“ erlaubt?

Vögel nutzen Insekten als Nahrung. Der Artenschutz der Insekten ist auch für andere Tiere sinnvoll
Vögel nutzen Insekten als Nahrung. Der Artenschutz der Insekten ist auch für andere Tiere sinnvoll

Ein lauer Sommerabend im Garten könnte so schön sein, wären da nicht die Insekten, die durchaus störend sein können. Um das Problem zu beheben, werden im Handel besondere Lampen angeboten, welche die Insekten mit einem Stromschlag töten sollen.

Da hierbei auch gefährdete Insekten Opfer der Insektenlampen werden können, ist von ihrem Gebrauch abzuraten – schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lampe auch jene gefährdeten Insekten tötet, die unter Artenschutz stehen. Da sehr viele Insekten auf der Roten Liste stehen, ist es auch ganz und gar nicht unwahrscheinlich, dass dies geschieht. Und das Anlocken, Fangen und Töten von besonders geschützten Tieren „mit künstlichen Lichtquellen“  oder mit  „elektronischen Geräten“ ist laut § 4 der Bundesartenschutzverordnung explizit verboten!

Naturschutz: Wie Insekten in Österreich geschützt werden

FAQ: Naturschutz von Insekten in Österreich

Welche Insektenarten stehen in Österreich unter Schutz?

Der Artenschutz in Österreich umfasst hunderte von Insektenarten, darunter zahlreiche Falter, Käfer und Libellen. Es ist hierbei zu beachten, dass der Artenschutz in Österreich nicht einheitlich geregelt ist, sondern sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Welche Insektenarten in welchem Bundesland unter Schutz stehen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Was bedeutet es, wenn eine Insektenart in Österreich unter Schutz steht?

Je nach Bundesland kann sich die Definition des Artenschutzes etwas unterscheiden, in der Regel bedeutet es jedoch, dass die Exemplare der geschützten Art nicht gefangen, gehalten, erworben, verletzt oder getötet werden dürfen. Zudem ist es auch verboten, die Tiere absichtlich zu stören, ihre Nist- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder ihre Eier, Larven oder Puppen zu zerstören.

Was droht mir, wenn ich gegen die Vorschriften zum Naturschutz von Insekten in Österreich verstoße?

Gemäß § 181f des österreichischen Strafgesetzbuchs (StGB) kann die vorsätzliche Schädigung einer unter Schutz stehenden Tierart mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die entsprechende Handlung eine erhebliche Menge von Exemplaren betrifft und sich tatsächlich auf den Erhaltungszustand der Art auswirkt. Weniger schwerwiegende Schädigungen der geschützten Art haben üblicherweise (je nach Bundesland) ein Bußgeld bzw. eine Geldstrafe zur Folge.

Insektenschutz in Österreich: Die Bedeutung der FFH-Richtlinie

Artenschutz von Insekten: In Österreich steht u. a. der Apollofalter unter Schutz.
Artenschutz von Insekten: In Österreich steht u. a. der Apollofalter unter Schutz.

In Österreich kommen rund 40.000 Insektenarten vor: Schmetterlinge, Käfer, Libellen, Bienen, Wanzen, Ameisen, Mücken … Doch manche dieser Arten sind gefährdet, weil z. B. ihr Lebensraum immer stärker eingeschränkt wird oder das Futterangebot abnimmt. Um zu verhindern, dass der Bestand dieser Insektenarten schwindet, werden sie unter Arten- bzw. Naturschutz gestellt.

Die Europäische Union hat dazu die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen veröffentlicht. Sie ist auch bekannt als „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” oder einfach nur „FFH-Richtlinie”. Sie umfasst diverse Anhänge, in denen u. a. schützenswerte Tier- und Pflanzenarten aufgelistet werden. Auch zahlreiche Insektenarten finden sich auf diesen Listen, wie z. B. der Große Eichenbock, der Apollofalter oder die Große Sägeschrecke.

Die gesamte Richtlinie können Sie unter folgendem Link einsehen (von besonderer Relevanz ist die Anlage IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse”):

Auch Mitgliedsstaat Österreich folgt dieser EU-Richtlinie, weshalb die dort aufgelisteten Insektenarten entsprechend unter Artenschutz stehen. Darüber hinaus können je nach Bundesland aber noch weitere Arten geschützt sein.

Artenschutz: Diese Insekten stehen in Österreich in den jeweiligen Bundesländern unter Schutz!

In Österreich umfasst der Naturschutz von Insekten auch den Erhalt von Nestern.
In Österreich umfasst der Naturschutz von Insekten auch den Erhalt von Nestern.

Burgenland:

Kärnten:

  • die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV

Niederösterreich:

Oberösterreich:

Salzburg:

  • die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang II, IV und V

Steiermark:

Tirol:

  • die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV

Vorarlberg:

Wien:

  • die geschützten Arten gemäß FFH-Richtlinie Anhang IV

Wie ist der Naturschutz von Insekten in der Schweiz geregelt?

FAQ: Artenschutz von Insekten in der Schweiz?

Welche Insektenarten sind in der Schweiz geschützt?

Eine Auflistung aller in der Schweiz geschützten Insektenarten finden Sie weiter unten in diesem Artikel. Die Tabellen sind unterteilt in Libellen, Fangschrecken, Heuschrecken/Grillen, Schmetterlingshafte, Schmetterlinge, Käfer und Ameisen.

Was bedeutet es, wenn eine Insektenart in der Schweiz unter Artenschutz steht?

Steht eine Art unter Artenschutz, ist es gemäß Art. 20 Abs. 2 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) verboten, Exemplare dieser Art zu töten, zu verletzen, zu fangen, mitzuführen, zu versenden, anzubieten, auszuführen, zu erwerben oder in Gewahrsam zu nehmen. Dies gilt sowohl für lebende als auch tote Exemplare. Außerdem erstrecken sich die genannten Verbote auch auf die Eier, Larven, Puppen, Nester und Brutstätten der geschützten Arten.

Was droht mir, wenn ich in der Schweiz gegen den Artenschutz von Insekten verstoße?

Gemäß Art. 24a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) müssen Sie in diesem Fall mit einer Busse bis zu 20.000 Franken in der Schweiz rechnen.

Auch Insekten stehen in der Schweiz unter Schutz

Naturschutz: Welche Insekten in der Schweiz geschützt sind, bestimmt die NHV.
Naturschutz: Welche Insekten in der Schweiz geschützt sind, bestimmt die NHV.

Käfer, Ameisen oder Heuschrecken mögen nicht zu den beliebtesten Tieren zählen, aber auch sie haben ihre Daseinsberechtigung in der Natur und sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Doch viele Insektenarten sind bedroht und deshalb in besonderem Maße auf den Schutz durch uns Menschen angewiesen. Dies ist auch in der Schweiz nicht anders, weshalb das Land diverse Gesetze und Verordnungen erlassen hat, um den Artenschutz von Insekten zu gewährleisten.

Dies sind vor allem das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und die sich darauf stützende Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV). Beide gelten bundesweit und kommen somit in jedem Kanton zur Anwendung. Möchten Sie wissen, welche Arten von Insekten in der Schweiz unter Naturschutz stehen, lohnt sich ein Blick in den Anhang 3 der NHV.

Geschützte Insektenarten gemäß Anhang 3 der NHV

Libellen

wissenschaftlicher Namedeutscher Name
Aeshna caerulea Ström.Alpen-Mosaikjungfer
Aeshna subarctica WalkerHochmoor-Mosaikjungfer
Boyeria irene Fonsc.Boyeria
Calopteryx virgo meridionalis SelysSüdliche Prachtlibelle
Ceriagrion tenellum VillersSpäte Adonislibelle
Coenagrion lunulatum Charp.Mond-Azurjungfer
Coenagrion mercuriale Charp.Helm-Azurjungfer
Epitheca bimaculata Charp.Zweifleck
Gomphus simillimus SelysGelbe Keiljungfer
Gomphus vulgatissimus L.Gemeine Keiljungfer
Lestes dryas KirbyGlänzende Binsenjungfer
Leucorrhinia albifrons Burm.Östliche Moosjungfer
Leucorrhinia caudalis Charp.Zierliche Moosjungfer
Leucorrhinia pectoralis Charp.Große Moosjungfer
Nehalennia speciosa Charp.Zwerglibelle
Onychogomphus forcipatus L.Kleine Zangenlibelle
Onychogomphus uncatus Charp.Große Zangenlibelle
Ophiogomphus cecilia Fourc.Grüne Keiljungfer
Oxygastra curtisii DaleGekielte Smaragdlibelle
Sympecma braueri BianchiSibirische Winterlibelle
Sympetrum depressiusculum SelysSumpf-Heidelibelle
Sympetrum flaveolum L.Gefleckte Heidelibelle

Fangschrecken

wissenschaftlicher Namedeutscher Name
Mantis religiosa L.Gottesanbeterin

Heuschrecken und Grillen

wissenschaftlicher Namedeutscher Name
Aiolopus thalassinus (Fabr.)Grüne Strandschrecke
Calliptamus italicus (L.)Italienische Schönschrecke
Calliptamus siciliae RammeProvence-Schönschrecke
Chrysochraon keisti NadigSchweizer Goldschrecke
Epacromius tergestinus (Charp.)Fluss-Strandschrecke
Ephippiger ephippiger vitium ServilleSteppen-Sattelschrecke
Locusta migratoria cinerascens (Fabr.)Wanderheuschrecke
Oedaleus decorus (Germar6)Kreuzschrecke
Oedipoda caerulescens (L.)Blauflügelige Ödlandschrecke
Oedipoda germanica (Latr.)Rotflügelige Ödlandschrecke
Pachytrachis striolatus (Fieber)Gestreifte Südschrecke
Pholidoptera littoralis insubrica NadigFiebers Strauchschrecke
Platycleis tessellata (Charp.)Braunfleckige Beissschrecke
Polysarcus denticauda (Charp.)Gemeine Wanstschrecke
Psophus stridulus (L.)Rotflügelige Schnarrschrecke
Saga pedo (Pallas)Steppen-Sägeschrecke
Sphingonotus caerulans (L.)Blauflügelige Sandschrecke
Stethophyma grossum (L.)Sumpfschrecke
Tettigonia caudata (Charp.)Östliches Heupferd

Schmetterlingshafte

wissenschaftlicher Namedeutscher Name
Libelloides longicornisLangfühleriger Schmetterlingshaft
Libelloides coccajusLibellen-Schmetterlingshaft

Schmetterlinge

wissenschaftlicher Namedeutscher Name
Lepidoptera, PapilionideaTagfalter
Arethusana arethusa Denis & Schiff.Rotbindensamtfalter
Chazara briseis L.Felsenfalter
Coenonympha hero L.Waldwiesenvögelchen
Coenonympha oedippus Fabr.Moorwiesenvögelchen
Erebia christi RaetzerRaetzers Mohrenfalter
Erebia nivalis Lorkovic & de Lesse
Erebia sudetica StaudingerSudeten-Mohrenfalter
Eurodryas aurinia aurinia Rott.Skabiosenscheckenfalter, collin-montan
Iolana iolas (Ochs.)Blasenstrauchbläuling
Limenitis populi L.Großer Eisvogel
Lopinga achine Scop.Gelbringfalter, Bacchantin
Lycaeides argyrognomon Bergstr.Kronwicken- oder Gemeiner Bläuling
Lycaena dispar HaworthGroßer Feuerfalter, Ampferfeuerfalter
Maculinea alcon (Denis & Schiff.)Lungenenzian Bläuling
Maculinea arion L.Schwarzgefleckter Bläuling, Quendel-Ameisenbläuling
Maculinea nausithous Bergstr.Schwarzblauerbläuling, Dunkler Moor­bläuling
Maculinea teleius Bergstr.Großer Moorbläuling, Heller Wiesen­knopf-Ameisenbläuling
Mellicta britomartis AssmannÖstlicher Scheckenfalter
Mellicta deione Dup.
Parnassius apollo L.Apollofalter
Parnassius mnemosyne L.Schwarzer Apollofalter
Lepidoptera, HesperioideaDickkopffalter
Carcharodus baeticus RamburAndorn-Dickkopffalter
Pyrgus cirsii RamburSpätsommer-Würfelfalter
Lepidoptera, SphingidaeSchwärmer (Nachtfalter)
Hyles hippophaes EsperSanddorn-, Kreuzdornschwärmer
Proserpinus proserpina PallasNachtkerzen-, Kleiner Oleanderschwär­mer
Lepidoptera, LasiocampidaeGlucken, Wollspinner (Nachtfalter)
Eriogaster catax L.Heckenwollafter, Heckenwollspinner

Käfer

wissenschaftlicher Namedeutscher Name
Coleoptera, CarabidaeLaufkäfer
Abax oblongus Dej.
Calosoma inquisitor (L.)Kleiner Puppenräuber
Calosoma sycophanta (L.)Großer Puppenräuber
Carabus creutzeri Fabr.
Cychrus cordicollis Chaud.
Cymindis variolosa (Fabr.)
Licinus cassideus (Fabr.)
Nebria crenatostriata Bassi
Platynus cyaneus (Dej.)
Poecilus kugelanni (Panz.)
Trechus laevipes Jeann.
Coleoptera, DysticidaeEchte Schwimmkäfer
Graphoderus bilineatus (Geer)Schmalbindiger Breitflügeltauchkäfer
Coleoptera, BuprestidaePrachtkäfer
Anthaxia candens (Panz.)
Anthaxia hungarica (Scop.)
Anthaxia manca (L.)
Chalcophora mariana (L.)Marienprachtkäfer
Coroebus florentinus (Herbst)
Coroebus undatus (Fabr.)
Dicerca aenea (L.)
Dicerca alni (Fischer)
Dicerca berolinensis (Herbst)
Dicerca furcata (Thunberg)
Dicerca moesta (Fabr.)
Eurythyrea austriaca (L.)
Eurythyrea micans (Fabr.)
Eurythyrea quercus (Hbst.)
Poecilonota variolosa (Paykull)
Scintillatrix dives (Guillebeau)
Scintillatrix mirifica (Mulsant)
Scintillatrix rutilans (Fabr.)
Coleoptera, ScarabaeidaeBlatthornkäfer
Oryctes nasicornis (L.)Nashornkäfer
Osmoderma eremita (Scop.)Eremit
Polyphylla fullo (L.)Walker
Coleoptera, LucanidaeHirschkäfer
Lucanus cervus (L.)Hirschkäfer, Hornschröter
Coleoptera, CerambycidaeBockkäfer
Akimerus schaefferi (Laich.)
Cerambyx cerdo L.Eichenheldbock, Eichenspießbock
Cerambyx miles Bonelli
Corymbia cordigera (Fuesslins)
Dorcadion aethiops (Scop.)
Dorcadion fuliginator (L.)Grasbock, Erdbock
Dorcatypus tristis (L.)
Ergates faber (L.)Mulmbock
Lamia textor (L.)Weberbock
Lepturobosca virens (L.)
Mesosa curculionoides (L.)
Morimus asper Sulzer
Necydalis major L.
Necydalis ulmi Chevrolat
Pachyta lamed (L.)
Pedostrangalia revestita (L.)
Plagionotus detritus (L.)
Purpuricenus kaehleri (L.)Blutbock, Purpurbock
Rhamnusium bicolor (Schrank)
Rosalia alpina (L.)Alpenbock
Saperda octopunctata (Scop.)
Saperda perforata (Pallas)
Saperda punctata (L.)
Saperda similis Laich.
Tragosoma depsarium (L.)Zottenbock

Ameisen

wissenschaftlicher Namedeutscher Name
Formica s.str. (rufa, aquilonia, lugubris, paralugubris, polyctena, pratensis, truncorum)hügelbildende Rote Waldameisen (Formica rufa-Gruppe)
Polyergus rufescens (Latr.)Amazon-Ameise

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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