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Biberschutz: Pro und Contra zum Biber

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldkatalog Biber

Biber fangen, verletzen oder töten

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

Fortpflanzungs- oder Ruhestätte eines Bibers beschädigen oder zerstören
BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

Stehen Biber unter Naturschutz?

Welche Vorschriften gelten zum Biberschutz in Deutschland?
Welche Vorschriften gelten zum Biberschutz in Deutschland?

In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die eine Tier- oder Pflanzenart schützen können. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt die Rahmenbedingungen für besonders und streng geschützte Tiere und nennt die Geldstrafen, die möglich sind, sofern eine Person, eine Art verletzt oder tötet.

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nennt in der Anlage 1 alle Tier- und Pflanzenarten, die unter die Richtlinien der Schutzmaßnahmen nach dem BNatSchG fallen. Als Letztes ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu nennen, die bereits seit 1992 in Kraft ist. Das Ziel ist die Sicherung der Vielfalt der Arten sowie die Erhaltung der Lebensräume der Pflanzen und Tiere in den europäischen Mitgliedstaaten.

Gemeinsam mit der europäischen Union setzte Deutschland die Richtlinie in ein nationales Recht um, weshalb auch der Biberschutz gesetzlich festgehalten ist. Denn die Richtlinie benennt auch den Biber und stellt ihn dem Naturschutz bzw. Artenschutz unter.

Der Biber ist ein besonders und streng geschütztes Tier, weshalb Geldstrafen bis zu 65.000 Euro anfallen können, sobald ein Tier gefangen, verletzt oder getötet wird. Jegliche Entnahme aus seiner Umgebung bzw. der Natur ist verboten. Auch der Verkauf oder Transport von einem Biber ist laut Naturschutz und Artenschutz verboten.

FAQ: Tierschutz beim Biber

Ist der Biber in Deutschland geschützt?

Ja, der Biber genießt durch das Bundesnaturschutzgesetz Artenschutz.

Was droht für das Fangen oder Verletzen eines Bibers?

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Wie hoch dieses ausfällt, variiert je nach Bundesland, wobei der Höchstbetrag bei 65.000 Euro liegt. Welche Bußgelder dabei in den einzelnen Bundesländern verhängt werden, zeigt diese Tabelle.

Wird nur der Biber an sich geschützt?

Nein, ein Bußgeld droht auch, wenn die Fortpflanzungs- oder Ruhestätte eines Bibers beschädigt oder zerstört wird.

Bibermanagement in Deutschland

Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts galt der Biber als fast ausgestorben. Aufgrund des weichen Felles und des Fleisches rotteten die Menschen das Tier in Deutschland fast aus.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann der Biberschutz, indem Tierschützer Biberrettungshügel und Schutzgebiete erbauten. Noch heute ist der Biberschutz aktiv. In Bayern haben sich bereits Bibermanager ausgebildet, welche den Landwirten und anderen Personengruppen helfen, mit dem Biber zu leben.

Der Biberschutz kollidiert mit den Interessen der Landwirtschaft
Der Biberschutz kollidiert mit den Interessen der Landwirtschaft

Denn gerade Landwirte sind dem kleinen Säugetier nicht wohlgesonnen. Eine Ausnahmeregelung in puncto Biber unter Naturschutz bzw. Artenschutz besagt, dass Biberdämme entfernt werden dürfen, wenn sie zur Gefahr werden. Die Kosten für die Beantragung sowie die Entfernungen tragen zumeist die Landwirte.

Um diese Konfliktsituation zu lösen, haben bayerische Bibermanager vom BUND Naturschutz e.V. bereits sogenannte Bibergrundstücke angekauft, um sie von der Landwirtschaft fernzuhalten. Dies war auch insofern wichtig, da der Biberschutz bisher nichts gegen den Abschuss tun kann, der beispielsweise in Bayern in Ausnahmesituationen erlaubt ist.

Derzeit sind „Rote Zonen“ in der Diskussion. Auf diese gekennzeichneten Flächen soll die Jagd auf Biber erlaubt werden. Tierfreunde halten aber dagegen und treten für den Biberschutz in Deutschland ein.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

9 Kommentare

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  1. Manfred
    Am 27. Dezember 2018 um 18:08

    Hallo,bei mit in der Nähe befindet sich ein kleiner Bach mit angrenzendem Teich, dort hat sich ein Biber angesiedelt. Er staut den Bach an 2 -3 Stellen auf. Die Deiche werden regelmäßig mit einem Frontlader mutwillig zerstört. Nun baut der Bieber wieder die Dämme auf und der Frontlader zerstört sie wieder. Geht schon 1 Jahr so. Wie kann man diese Situation am besten lösen? An welche Stelle sollte ich mich wenden.
    Vielen Dank im vorraus.
    VG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:19

      Hallo Manfred,

      sie können beim Ordnungsamt bzw. der Polizei eine Anzeige aufgeben, auch gegen unbekannt, sofern Ihnen die Identität des Fahrers nicht bekannt ist. Evtl. können Sie auch das zuständige Umweltamt oder Naturschutzverbände wie den NABU kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Christian D.
    Am 15. Juli 2018 um 16:52

    an die Biberfreunde
    wie könnt ihr ein staatlich angesiedeltes Tier das jahrhunderte alte gewachsene Flora und Fauna zerstört und die menschlichen Besitzer enteignet nur so hoch loben. Der Biber zerstört bei uns Wälder durch das aufstauen des Wassers und das darausfolgende absterben der Bäume, die Fische im Bach gehen zugrunde weil das Wasser durch den Stausee des Bibers sich zu stark erwärmt (Forellen- sehr Temperaturempfindlich). Entschädigung? nur wenn das Gelände von Vollerwerbslandwirte ist (und gibt auch nur ganz wenig Entschädigung) für Privatleute nichts- ist Natur (Enteignung). Wenn man nicht selbst betroffen ist kann man leicht für Tier(Biber)schutz sein!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:08

      Hallo Christian D.,

      der Biber ist ein heimisches Tier, ebenso wie bspw. Rehe, und daher tatsächlich Teil der heimischen Natur.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Mario B.
    Am 8. April 2018 um 19:47

    Hallo!
    Wir haben auf einem Privatgrundstück mit angrenzendem Teich einen oder mehrere Biber, die die Bäume ziemlich stark dezimieren. Gibt es eine Möglichkeit der Umsiedlung bzw. wo kann man sich lokal informieren, wie man dieses, ich will es mal vorsichtig formulieren, “Problem” beheben kann? Es gibt eine Vielzahl an Teiche in der Umgebung wo die Tiere ausgesetzt werden könnten und viel ruhiger leben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:31

      Hallo Mario,

      das zuständige Veterinäramt sollte hier der richtige Ansprechpartner sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Christiane B.
    Am 16. Januar 2018 um 15:15

    Hallo,
    weiß eigentlich jemand, ob jemals so ein Bußgeld verhängt wurde? Das hört sich ja alles recht gut an, aber in der Realität sieht es doch so aus, dass entweder niemand auszumachen ist, dem die Störung etc. nachzuweisen ist oder es gibt dann diese Ausnahmegegebenheiten, dass der Gewässerunterhalt wichtiger ist oder jemand da sein Geld verdient z.B. Parkplatz auf einer Wiese, die deshalb nicht nass werden darf etc.
    Mein Fazit nach vier Jahren Kartieren ist, dass es im Grunde nirgendwo Platz gibt, wo der Biber sich ausbreiten und umgestalten darf. Immer ist da wer wichtiger. Geduldet ist der Biber allenfalls, wenn er nicht das kleinste bisschen stört oder sich bemerkbar macht…von Schutz hab ich wenig gemerkt, leider.

  5. Hartmut S.
    Am 6. März 2016 um 16:37

    Im Biber Bußgeldkatalog sind zwei Kategorien aufgelistet:
    > fangen, verletzen oder töten
    > Fortpflanzungs- oder Ruhestätte eines Bibers beschädigen oder zerstören

    gibt es weitere?
    Ist das Zerstören eines Biberdammes strafbar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 11:15

      Hallo Harmut,

      beim Zerstören eines Biberdammes zerstören Sie die Ruhestätte des Tieres – dies ist also strafbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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