Freiland- oder Massentierhaltung beim Schwein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog Schwein

Ordnungswidrigkeit bei der MassentierhaltungSanktion
Unhaltbare Zustände in einem MassentierhaltungsbetriebBußgeld, Tierhalteverbot für das Unternehmen
Das Befinden der Tiere nicht fachmännisch prüfen, oder bei Bedarf keinen Tierarzt hinzuziehenBußgeld bis zu 25.000 Euro
Tote Tiere nicht aus den Ställen entfernenBußgeld bis zu 25.000 Euro
Tiere nicht täglich mit Futter und Wasser versorgenBußgeld bis zu 25.000 Euro
Nicht sicherstellen, dass jedes Tier Zugang zu Trinkwasser hatBußgeld bis zu 25.000 Euro
Schweine mit Maulkorb versehenBußgeld bis zu 25.000 Euro
Zu viele Schweine auf zu engem Raum gehaltenBußgelder; Veterinäramt zieht Schweine ein

Diese Richtlinien und Geldstrafen sind zu beachten

Bei der Massentierhaltung der Schweine können Geldstrafen verhängt werden
Bei der Massentierhaltung der Schweine können Geldstrafen verhängt werden

Deutsche lieben Schweinefleisch. Jährlich werden mehr als 4 Millionen Tonnen Schweinefleisch produziert. Etwa 50 Millionen Tiere leben in einer deutschen Massentierhaltung, damit die Schweine später geschlachtet werden können. Doch nur rund die Hälfte der Tiere schafft es auf den Teller.

„Schweine für den Müllcontainer“ nennt sich eine Reportage, die von der Landesrundfunkanstalt SWR (Südwestrundfunk, gehört zur ARD) ausgestrahlt wurde. Darin beschreiben die Reporter, dass etwa 20 Millionen Schweine in der Tierhaltung umsonst geschlachtet werden.

Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Zum einen schmeißen Privatpersonen zu viel Fleisch weg. Auch Einkaufsläden und Discounter müssen das nicht verzehrte Schweinefleisch beseitigen. Die dritte Säule bilden Kantinen und Mensen, die die nicht verkauften Schnitzel wegschmeißen müssen.

Zum anderen töten die Besitzer der Massentierhaltung Schweine bzw. Ferkel, die krank sind oder nicht den Anforderungen entsprechen. Sind sie zu leicht, kommen sie unter das Messer. Zwar gibt es ein bundesweites Tierschutzgesetz, dies gilt aber nicht für die Schweinehaltung.

FAQ: Tierschutz beim Schwein

Welche Anforderungen gelten für die Massentierhaltung von Schweinen?

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt unter anderem vor, dass alle Tiere die Möglichkeit haben müssen, sich ungehindert hinzulegen und eine „natürliche Körperhaltung“ einzunehmen. Weitere Vorgaben finden Sie hier.

Was droht, wenn die gesetzlichen Standards bei der Massentierhaltung nicht eingehalten werden?

Für entsprechende Ordnungswidrigkeiten ist ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro möglich. Darüber hinaus kann das Veterinäramt die Tiere einziehen und ein Tierhalteverbot aussprechen.

Warum steht die Massentierhaltung von Schweinen in der Kritik?

Diese Haltungsform ermöglicht keine artgerechte Tierhaltung und soll vor allem kosteneffizient sein.

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Schweine

Die „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung, kurz Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), behandelt große und kleine Säugetiere wie Schweine, Rinder, Hühner, Kaninchen und Pelztiere.

Das Tierschutzgesetz greift nicht für die Schweinehaltung. Dieses schützt bedrohte Tierarten wie beispielsweise den Wolf. Da Schweine als Nutztiere gelten, ist für sie die TierSchNutztV verbindlich.

Unter Paragraph 3 gibt es allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen. Dabei richtet sich der Abschnitt nicht nur an die Massentierhaltung der Schweine. Diese sind u.a.:

  • Die Unterbringung der Tiere (Ställe etc.) müssen eine Bauweise, verwendete Materialien und den Zustand vorweisen, bei dem keine Gefährdung oder Verletzung der Tiere hevor geht.
  • Die Schweinehaltung in Deutschland muss genügend Fütterungseinrichtungen und Tränken aufzeigen. Zudem ist es Pflicht, dass jedes Tier Zugang zu diesen Einrichtungen hat.
  • Die Beleuchtung muss ausreichend sein. Auch die Luftzirkulation, der Staubgehalt, die Temperatur, die relative Feuchte und die Gaskonzentration müssen so beschaffen sein, dass es Schweinen unmöglich ist, daran zu erkranken.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt für Schweine
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt für Schweine

Schweine in der Haltung müssen zudem laut Gesetz in solchen Ställen untergebracht sein, in denen sich alle Tiere ungehindert hinlegen, aufstellen und eine „natürliche Körperhaltung“ einnehmen können (§ 22 TierSchNutztV).

Zusätzlich sollen die Tiere in der Massentierhaltung Beschäftigungsmaterial bekommen, welches die Schweine in der Tierhaltung untersuchen können. Das Material soll auch durch das Tier veränderbar sein, sodass es dem Erkundungstrieb zuträglich ist.

Auch Personen, die sich um die Pflege der Schweine in der Massentierhaltung kümmern, sind verpflichtet, Kenntnisse über die Tiere zu besitzen. Auch tierschutzrechtliche Vorschriften und Grundkenntnisse in der Biologie des Schweines sind vorgeschrieben.

Doch was ist die Realität?

In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2012 lediglich 6 Prozent der Schweinehalter von den Behörden überprüft, bei denen keine Beanstandungen zu verzeichnen sind.

Bei dem Rest sieht es dagegen anders aus. Tierschützer rebellieren gegen das Gesetz und die Betriebe. Die Tiere in der Massentierhalrung leben auf Betonboden, die Muttersauen in „Kastenständen“, in denen die sich nicht umdrehen, nicht einmal hinlegen können.

Die Schweinehaltung in Deutschland ist auf Profit ausgelegt. Die Verbraucher möchten gern billiges Fleisch. Aus diesem Grund ist es für kleine Schweinebauern schwierig, mit der großen Konkurrenz mitzuhalten. In Deutschland gibt es jedoch Gesetze und Strafen, welche bestimmte Ämter bei der Tierquälerei der Schweine ahnden können.

Freilandhaltung für Schweine

Die Freilandhaltung für Schweine gibt es auch für Rinder
Die Freilandhaltung für Schweine gibt es auch für Rinder

Derzeit findet ein Umdenken statt, weshalb immer mehr Bauern auf die Freilandhaltung für das Schwein umsteigen. Auch Restaurants und Warenhäuser setzen auf Fleisch der Schweine in der Freilandhaltung.

Eine Studie der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beweist: Die Freilandhaltung für Schweine ist gesünder; auch die Ferkel begegnen in den ersten drei Tagen ihrer Geburt keine „Erdrückungsverluste“. Dennoch hat die Massentierhaltung der Schweine einen entscheidenden Vorteil.

Die Tiere hier sind nicht den Wildschweinen der Umgebung ausgesetzt bzw. durch Ställe geschützt. Besonders Wildschweine übertragen Krankheiten an Schweine, die wiederum behandelt werden müssen, was die Kosten in die Höhe treibt.

Die Schweine in der Freilandhaltung können jedoch durch Zäune und andere Vorsorgen geschützt werden. Das ist jedoch vielen Bauern ein zu großer Kostenpunkt. Zudem sind sie gesetzlich verpflichtet, die Schweine jeden Tag in Augenschein zu nehmen.

Um die Tierquälerei der Schweine in der Massentierhaltung zu bekämpfen, ist ein Umdenken der Menschen von Zeit zu Zeit gefragt. Doch auch entsprechende Gesetze müssen verändert, Massentierhaltungsbetriebe öfter kontrolliert werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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