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Gefährdung – wenn Verkehrsteilnehmer zur Gefahrenquelle werden

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 26. Mai 2023

Wann Autofahrer den Straßenverkehr gefährden

Gefährdung des Straßenverkehrs
Gefährdung im Straßenverkehr

Nimmt man die Definition “Gefährdung” als technischen Begriff aus dem Verkehrsrecht, so handelt es sich hierbei um die Möglichkeit, dass eine Person, eine Sache, ein Tier, oder sogar eine natürliche Lebensgrundlage entweder zeitlich oder/und räumlich auf eine Gefahrenquelle trifft. Bei einer “Gefährdung” führt das Eintreten der Gefahr aber nicht zwangläufig auch zu einem Schaden, der sich in einer Verletzung, Tod, Erkrankung, oder Funktionseinbußen darstellt. Folgt man dieser allgemeinen Definition von Gefährdung, handelt es sich dabei “lediglich” um eine potentielle Schadensquelle. Gesetzlich definiert wird “Gefährdung” in Paragraf 315C StGB (Strafgesetzbuch). Dazu im Folgenden mehr.

FAQ: Gefährdung

Ist gesetzlich definiert, wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt?

Ja, unter § 315c Strafgesetzbuch (StGB) ist bestimmt, wann ein Verkehrsteilnehmer ein Gefährdung darstellt. Auch die StVO erwähnt gefährdendes Verhalten.

Was kann im Straßenverkehr als Gefährdung gelten?

Wer verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, stellt eine Gefährdung dar. Das kann beispielsweise bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Trunkenheit oder bei der Missachtung einer Vorfahrt der Fall sein. Unsere Übersicht bietet hier weitere Beispiele.

Welche Sanktionen drohen bei einer Gefährdung im Straßenverkehr?

Gemäß den Bestimmungen im StGB kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung

Der Unterschied zwischen Behinderung und Gefährdung im Verkehrsrecht (insbesondere im Bezug auf das StGB) liegt darin, dass man beispielsweise bei der Behinderung eines anderen lediglich dessen Bewegungsfreiheit einschränkt. Aber auch in diesem Teilbereich gibt es weitere Unterschiede. Hier wird unterschieden zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Behinderungen. Eine unvermeidbare Behinderung wäre zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer sehr schmalen Straße nach links abbiegen möchten, dem nachfolgenden Verkehr jedoch nicht genug Platz bleibt, um sich ebenefalls nach rechts einzusortieren. Hier ist die Behinderung nicht freiwillig, sondern eher unvermeidbar durch die Umstände der Straße. Parkt man jedoch verkehrswidrig auf einem Gehweg und behindert somit die Fußgänger, spricht man laut StGB von einer vermeidbaren Behinderung, die dann sogar angezeigt und geahndet werden kann, wenn sie noch nicht aktiv stattgefunden hat. Das bedeutet, das Fahrzeug steht bereits auf dem Gehweg und hat noch niemanden direkt behindert. Dennoch wird dieser Parkverstoß sanktioniert.

Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit davon ausgehen kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Ein Beispiel dafür wäre die Gefährdung beim Überholen.

Wer die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht richtig einschätzt, überholt und erst kurz vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die rechte Seite einscherrt, stellt in diesem Moment eine Gefahr dar. Schließlich hätte durch dieses Verhalten auch ein schwerer Unfall geschehen können.

Juristen bezeichnen diese Sachverhalte als Beinahe-Unfälle. Geschieht hier jedoch nichts, beispielsweise durch ein beherztes Eingreifen des Gegenübers, liegt trotzdem eine Gefährdung im Straßenverkehr vor. Die oft dazu gerufene Polizei muss hier zusätzlich noch einmal entscheiden, ob ein Schadensfall wirklich hätte eintreten können.

Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.

Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafe für Verkehrssünder

Es gibt verschiedenste Sanktionen, die ausgesprochen werden können, wenn man sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß nach StVO, StVG, FeV etc. verhält.

Spricht man von einer Gefährdung des Straßenverkehrs, muss aber immer eine konkrete Gefahr vorliegen. Dabei gibt es sogenannte Todsünden, die ein Betroffener im Straßenverkehr nach der StVO begehen kann. Diese führen immer zu gefährlichen Situationen.

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

  • Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln
  • Anderen die Vorfahrt nehmen
  • Gefährliches Überholen
  • Fußgängerüberwege missachten
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen
  • Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
  • Auf Autobahnen oder Schnellstraßen wenden, rückwärtsfahren oder sich gegen die Fahrtrichtung einordnen
  • Fahrzeuge bei einem Unfall oder eine Autopanne nicht richtig kenntlich gemacht zu haben

All diese Verstöße stellen bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es dabei dann noch zu einem Unfall, ist nach der Gefährdung des Straßenverkehrs eine Strafe nach Paragraf 315C StGB unablässig:

Gefährdung gemäß StGB
Gefährdung ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert.

Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    • infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    • infolge geistiger oder körperlicher Mängel

    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

  2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    • die Vorfahrt nicht beachtet,
    • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  3. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
  4. Wer in den Fällen des Absatzes 1
    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

    kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe die Folge sein.

Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?

Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen bei einer Verurteilung unterschieden wird. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.

Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob die Tat zum ersten Mal begangen wurde oder ob der Täter schon häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.

Unterschiede zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Delikte mit und ohne Gefährdung
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Delikten mit und ohne Gefährdung

Zunächst einmal gibt es für jeden Verstoß im Straßenverkehr einen Regelsatz, welcher in der Bußgeldtabelle festgehalten wird. Dieses Bußgeld muss nicht an Ort und Stelle gezahlt werden, sondern erst nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids.

Dadurch bleibt dem Betroffenen auch die Zeit, sich zu dem Tatbestand, der im Bußgeldbescheid aufgeführt wird, zu äußern oder Einspruch zu erheben. Schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheids kann der Bußgeldrechner dazu verwendet werden, eine erste Einschätzung über die Höhe der Ahndung zu liefern.

Zuzüglich zu den normalen in der Bußgeldtabelle verankerten Regelsätzen, kann es zu weiteren Zahlungen kommen. Diese werden fällig, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung vorliegen. Die Sachverhalte verschlimmern den Tatbestand und erhöhen folgerichtig auch das Bußgeld.

Im Normalfall müssen also 60 Euro gezahlt werden, sind dies mit einer Gefährdung schon 75 Euro. Kommt dazu noch eine Sachbeschädigung erhöht sich das Ganze auf 90 Euro. Bei höheren Bußgeldern, wie beispielsweise 175 Euro, erhöht sich der Regelsatz in der Bußgeldtabelle immer um 25 Euro, je mehr Tatbestände hinzukommen. So sind es bei 175 Euro im Normalfall, zuzüglich einer Gefährdung 200 Euro, kommt noch die Sachbeschädigung hinzu sind dann 225 Euro fällig.

Es gibt jedoch auch Gefährdungen, die nicht auf diese Weise berechnet werden können, da sie einzeln in der Bußgeldtabelle stehen. Wird beispielsweise an einem illegalen Rennen teilgenommen, kann hier 400 Euro Bußgeld erwartet werden, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wird die Rolle als Initiator nachgewiesen, sind es sogar 500 Euro. Wir das Rechtsfahrgebot missachtet, können 80 Euro und ein Punkt in Flensburg auf den Betroffenen zukommen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann natürlich einen Bußgeldrechner nutzen, um zu wissen, wie hoch die Sanktionen letztendlich ausfallen.

Punkte gibt es nur, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Entfernt sich ein Unfallverursacher beispielsweise vom Unfallort, ohne dort eine Erstversorgung durchgeführt zu haben oder ohne die eigenen Daten an Ort und Stelle gelassen zu haben, gibt es Punkte in Flensburg und eine Strafanzeige.
Natürlich führen auch sämtliche Drogen- und Alkoholmissbräuche unweigerlich zu Punkten in Flensburg.

Fazit zu Verstößen mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs

Vorausschauend fahren zahlt sich in jedem Fall aus. Wir sind zwar in Europa bei Weitem noch nicht führend in Sachen Bußgelder, nähern uns den anderen Ländern jedoch stark an. Spätestens mit dem neuen Punktekatalog hat sich, was die Härte der Sanktionen angeht, einiges geändert. Es gibt zu viele Fahrzeuge im Straßenverkehr, als dass hier ungebürliches Verhalten angemessen sein könnte. Sicherlich gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Richtlinien, die überdacht werden sollten, alles in allem muss sich jedoch jeder an die StVO und an das Strafgesetzbuch halten. Ansonsten gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch andere, was wiederum ein Fahrverbot und nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

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Gefährdung – wenn Verkehrsteilnehmer zur Gefahrenquelle werden
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126 Kommentare

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  1. Deniz sagt:

    Moin,

    Um es kurz zuhalten, mir wird Gefährdung im Straßenverkehr vorgeworfen ohne Alkohol oder Drogen Einfluss. Führerschein wurde entzogen und es muss eine Neuverteilung erfolgen…

    Meine Fragen : warum neuerteilung mit Sehtest und pass Foto ? War nicht mehr in der Probezeit.. warum keine wieder Erteilung ?

    Und muss ich mit einer mpu rechnen ? Habe heute ein Schreiben erhalten hier steht nix spezifisch geschrieben lediglich in der Probezeit Bzw mit Alkohol oder Drogen am Steuer aber nix trifft auf mich zu… dennoch steht geschrieben ist zu prüfen was bedeutet das genau ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Deniz,

      ohne weitere Informationen können wir leider schwer beurteilen, warum so geurteilt wurde. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen und Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Peter sagt:

    Guten Tag,

    wurde gerade an der roten Ampel zwei Mal geblitzt.
    War eine knappe Sache die rote Ampel. Ziemlich ärgerlich.

    Naja die Fragr ist jetzt, wann wird hier von einer Gefährdung oder einem einfachen Rotlichtvergehen gesprochen ?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    Liebe Grüße
    Peter

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,

      dem obenstehenden Text können Sie Folgendes entnehmen: “Die kurze Erklärung muss hier also lauten, dass immer dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, wenn nur durch das Verhalten eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jasmin sagt:

    Hallo,

    Gestern fuhr ich an eine Stelle in einer Innenstadt, an der 2 entfernte Fahrspuren zu einer 2 Spurigen Abbiege Straße (Links & Geradeaus + Rechts) zusammenführen. Fahrzeuge die Geradeaus + Rechts auf ihrer Spur bleiben möchten, müssen den von Links auf die Linksabbieger Spur kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Das ist durch Verkehrsschilder und eine gestrichelte Linie bei den nicht Vorfahrt berechtigten markiert. Ich kam von Links, wo die Spur auf die Linksabbieger Spur führt an, und wollte auf die Rechte Fahrspur wechseln, wodurch die Fahrzeuge hinter der Linie Vorfahrt gewähren müssten. Da der Verkehr aufgrund einer roten Ampel stand, setzte ich meinen Blinker und lenkte auf die Lücke zwischen dem letzten stehenden Auto VOR der Linie und dem Auto dass sich HINTER der Linie befand. Der Herr hinter der Linie hat mich schon mit einem Blick „wehe die will/fährt jetzt vor mich“ angeschaut, und hat das Fahrzeug extra vorrollen lassen, damit ich nicht in die bei Grün entstehende Lücke passe, somit ist er über die Linie (von der aus man das Vorfahrt gewähren Schild einwandfrei sehen müsste) und mir in den Weg gerollt, das hat er dann auch nochmals wiederholt als wieder eine Lücke entstand, sodaß er gegen Ende bis zum Kofferraum an mir vorbei war. Da er mir seelenruhig ins Auto gefahren wäre wenn ich auf meine Vorfahrt bestanden oder weiter vorne gestanden hätte, habe ich gehupt, um ihm deutlich zu machen dass er mir gerade die Vorfahrt nimmt, und mir fast vorne ins Auto gefahren wäre. Der Herr hat mir nur einen Ignoranten Blick zugeworfen und hat bei Grün seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich um weiteres zu scheren, weil ich ja nicht mehr vor ihn einscheren kann. Das Fahrzeug nach ihm hat mir dann die Vorfahrt gewährt. Ich habe einen möglichen Unfall verhindert, weil ich durch sein Egoistisches und Rücksichtsloses Verhalten auf meine Vorfahrt verzichtet und es nicht provoziert habe. Ich habe eine Zeugin die mit mir im Auto saß, und noch meinte „lass ihn fahren, der fährt dir sonst noch ins Auto.“ Diese Situation beschäftigt mich gerade sehr. Und ich mache mir sogar Vorwürfe ich hätte etwas falsch gemacht.
    Was würde auf den Herren zukommen wenn ich das zur Anzeige bringen würde, bzw. Gibt es in der Situation überhaupt einen Verstoß?
    Ich meine, die Situation falsch überblicken kann jedem mal passieren, aber der Herr war sowas von Rücksichtlos und hätte einen Zusammenstoß in Kauf genommen, nur weil er mir keine Vorfahrt gewähren wollte.

    Vielen Dank im Vorraus!

  4. Gruebchen2501 sagt:

    Hallo hab da so ein paar fragen was kann ich nur machen .. unser vermieter fährt total angsteinflößend. Er übersieht am hellichten tag fahrradfahrer hat es zudem auch nicht gemerkt wo er ein wildschwein mit seinem auto mitgenommen hat. Fährt zudem mit 110-120 km/h meistens und immer zu weit rechts (fast im straßengraben) oder zu weit links das er fast auf der anderen straßenseite fährt.
    Nun kommt das geilste nach seinem letzten wildzusammenstoß wurde das auto von dem gutachter seiner versicherung als Totalschaden gewertet und solle damit auch nicht mehr fahren,heut früh hab ich sie dabei gesehen dass sie nur das plaste vom unterboden und stoßstange abgerissen haben. Was kann ich machen? Ich hab angst wenn er unterwegs ist selbst los zu fahren mit meinem auto.

  5. Dejo sagt:

    Hallo,
    und zwar ich hatte heute morgen einen Auffahrunfall weil ich zu spät gesehen habe das die Person vor mir bremst, als die Polizei eintraf wegen dem Unfall, wollten die eine Urinprobe (Drogentest) von mir. Dem habe ich nicht zugestimmt also wurde ich mit auf die Wache genommen und mir wurde Blut abgenommen da ich 1 Tag davor Cannabis geraucht habe werden die Blutwerte wohl positiv sein.
    Ps: Bin nicht in der Probezeit.
    Meine Frage ist jetzt was passiert mit meinen Führerschein ?
    Muss ich jetzt die MPU machen (erste mal aufgefallen mit Drogen) ?
    Zählt das als Gefährdung des Straßenverkehrs weil ein Auffahrunfall kann ja jedem passieren ?

  6. Bekir sagt:

    Hallo ich lebe in Wien und habe gestern Nacht eine rote Ampel übersehen als ich es bemerkt hab hab ich sofort abgebremst und die Fahrer die grün hatten sind stehen geblieben ein Fahrzeug hat sogar gehupt und anschließend bin ich weiter gefahren .wie viel müsste ich bezahlen dafür ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bekir,

      leider sind uns keine Details zu den Bußgeldern in Österreich bekannt. Sie sollten jedoch davon ausgehen, dass diese höher sind als hierzulande.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Pewe sagt:

    Hallo, ich benötige einmal eure Erfahrung. Ich habe ein Auto innerorts überholt (auf der Gegenfahrbahn ohne durchgezogene Linie), da dieses mit 35km/h über einen längeren Zeitraum ohne Grund durch die Stadt geschlichen ist. Zum Zeitpunkt des Überholens war auf einer einsichtigen Hauptstraße kein Gegenverkehr. Erst während des Überholvorgangs, welcher zügig ablief, kam ein Fahrzeug von vorne, ohne jedoch bremsen zu müssen. Es war also nicht knapp. Der Überholte hat mich nun angezeigt. Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Pewe,

      welche Sanktionen auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob eine Gefährdung vorliegt. Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen man bei einer Verurteilung unterscheidet. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.

      Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob man die Tat zum ersten Mal begangen hat oder häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.

      Haben Sie Zeugen, die für Sie aussagen können? Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Marie sagt:

    Hallo, in unserer Straße gibt es einen sehr breiten Bürgersteig, der sehr gerne als Parkplatz genutzt wird und entsprechend fahren manche darauf, als wären sie auf der Fahrbahn. Bin aus dem Hof raus, begebe mich Richtung Bürgersteig, da fährt eine ältere mit (für mich mit viel zu schneller Geschwindigkeit) auf dem Bürgersteig entlang, um ihr Fahrzeug abzustellen. Ich muss an dieser Stelle sagen, es war sehr knapp, wäre ein Kind aus dem Hof hinaus gerannt, wäre es sehr wahrscheinlich zu einem Unfall gekommen. Das passiert hier leider immer wieder und wenn man die Menschen darauf anspricht, wird oft pampig reagiert, mit der Begründung “hier parkt doch jeder”! Seit wann darf man in Deutschland auf dem Bürgersteig stehen?! Was sollten wir als Nachbarn am besten unternehmen? Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marie,

      das Parken auf dem Gehweg ist nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Wenden Sie sich an die Polizei, um auf die Gefahrenlage aufmerksam zu machen und Maßnahmen abzustimmen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Mumin Z. sagt:

    Folgender Maßen, ich wrufe gestern Abend von der Polizei angehalten, weil ich links rechts gefahren bin ohne zu blinken, der Herr Polizist gab mir einen Strafzettel wo drauf stand Ordnungwidriges überholen er hat dann noch was mit MPU erzählt sollte es nochmal vorkommen. Meine Frage ist was hab ich jetzt als Strafe zu erwarten.

  10. Corinna sagt:

    Hallo,
    Ich habe anscheinend einem Radfahrer die Vorfahrt genommen, daraufhin musste er stark bremsen, es ist aber niemanden etwas passiert o.ä. Er hat mich angezeigt. Jedoch habe ich keinen Radfahrer wahrgenommen noch wäre mir bewusst dass ich einem Radfahrer die Vorfahrt genommen hätte. Die Polizei war hier und mir von der Anzeige mitgeteilt und gesagt das wären 70€ Strafe und ein Punkt. Jetzt meine Frage, kann ich einspruch einlegen und meine Sicht der Dinge schildern oder lohnt es sich nicht, oder kann die Strafe sogar höher ausfallen?

  11. Ömer sagt:

    Hallo,

    Mein Führerschein wurde mir für Sekundenschlaf am steuer für 3 Monate vom Gericht aus entzogen.
    Habe eine Neuverteilung beantragt.
    Meine frage ist, was passiert mit meinen alten Punkten, bleiben die oder werden die gelöscht ?
    Lg

  12. Mantonius sagt:

    Ich bin an einer Kreuzung links abgebogen und bin vor einem einem überquerenden Passanten in die rechte Fahrbahnseite abgebogen. Stellt dies einen Strafbestand dar?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mantonius,

      beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. T. sagt:

    Guten Tag
    Ich wurde heute von der Polizei angehalten, weil ich blaue LED’s als Standlicht verbaut hatte und ich damit gefahren bin, habe sie bei der Kontrolle aber gleich ausgebaut und durch normale Birnen getauscht. Ich wusste nicht das man das nicht darf. Was kommt auf mich zu wenn ich den Bußgeldbescheid bekomme.

    Mit freundlichen Grüßen
    T.

  14. Mert sagt:

    . Hallo team, da ich ein technisches defekt wohl mit meiner Elektronik hatte sind meine us Lichter beim einbiegen ins McDonald’s drive-in an gewesen. ich wurde von der Polizei angehalten. nach dem ich beim mc drive war. Die Lichter wahren wohl zuvor an und nach dem ich aufgehalten worden bin aus. Der Beamte hat alle knopfe gedruckt bis sie angegangen sind. Der Motor war aber aus. Die haben das Fotografiert und eine Strafanzeige erstattet. Was kommt auf mich zu ? Die Beamten meinten 90 euro und ein Punkt aber das ist Quatsch ich hab nicht bemerkt das sowas im fzg möglich ist und als Beamte mussen sie mit normalerweise eine Mängel karte geben oder? Da ein Nebelscheinwerfer kaputt gegangen ist gingen beide Nebellichter nicht mehr. Ich hab da kein us modul verbaut und kodiert.

  15. Salvatore L. sagt:

    Hallo

    Ich bin heute in einer Straße reingefahren wo nur Taxis rein fahren dürfen. Ca.20 meter weiter war dort eine Straße wo nur Fußgänger gehen dürfen. Ich bin in die Straße, wo die Einfahrt verboten war außer für taxen, reingefahren und so hat mich der Polizist angehalten. Er meinte das ich schnell unterwegs war . Jedoch hat er keine Beweise meiner Meinung nach und Fußgängern oder Autos habe ich nicht gefährdet. Mit was kann ich rechnen .

    Danke

  16. Alexander sagt:

    Guten Tag,

    als ich heute von einem Parkplatz auf die Hauptstraße unseres Ortes abbiegen wollte, habe ich ein von links kommendes Auto übersehen. Ich habe eigentlich aufmerksam nach links geschaut, konnte dort allerdings kein Auto sehen. Der Fahrer des Autos hat gehupt und musste ausweichen, sowie ich auch. Allerdings sind wir nicht kollidiert.
    Ich bin einige hundert Meter weiter geradeaus gefahren, bis ich wenden konnte. Als ich nochmals dort vorbei gefahren bin, war das Auto weg und somit konnte ich mich nicht entschuldigen, oder rechtfertigen.
    Kann auf Basis dieser Sachlage jegliche Konsequenz folgen ?

  17. Sommer sagt:

    Hallo,
    ich habe Diabetes Typ 1 und gestern beim fahren in einen Unterzucker gekommen. Laut Zeugenaussagen mehrmals in den Gegenverkehr geraten, wobei kein Unfall passiert ist. Jemand hat wohl die Polizei informiert. Also diese dazu kam hatte ich schon angehalten und Gegenmaßnahmen gemacht. Jetzt hab ich eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung. Was steht mir jetzt bevor? Ist mein Führerschein weg?

  18. Phil sagt:

    Hallo,
    ich habe auf der Ecke bei einer Kreuzung direkt bei der Ampel auf dem Bürgersteig gehalten, um einen Kollegen dort schnell einzusammeln. Mein Auto stand größtenteils auf dem Bürgersteig, dennoch mussten abbiegende Autos ein wenig um mich herum manövrieren. Eines hielt neben mir an und der Beifahrer brüllte etwas. Ich habe es aber nicht verstanden. Er hat sich dann mein Nummernschild angeguckt und vermutlich gemerkt. Ich habe dort ca. 1 Minute gestanden schätze ich. Womit müsste ich gegebenenfalls nun rechnen?

  19. Sven sagt:

    Hallo

    Ich bin mit meiner Familie schoppen gewessen, auf den nachhause weg ist und ein Fahrzeug sehr dich aufgefahren und hat die ganze zeit mich geträngt, habe ihn einer Ortschaft fast ein fussgänger übersehen wenn meine Frau nichts gesagt hätte da es zu dunkel war, bin aus der Ortschaft wider rausgefahren, das andere Fahrzeug hat nicht aufgehört, ich habe so kurtze Bremser gemacht, das er abstand halten sollte, hat er aber nicht gemacht, habe ich weitere Bremser gemacht, immer so schüb weisse, dann habe ich im Rückspiegel gesehen, der er auf einmal schneller wird und auf mich draufgefahren ist, haben auch gleich Polizei gerufen aber der andere stellt sich stur, hat er nicht gemacht und so, jetzt habe ich nochmals zur Polizi gehen müssen, wegen aussage, da ist mir gesagt worden, Ich wäre schuld, solle Schuldbekennung unterschreiebn aussage verweigern. was kommt da auf mich zu.

  20. Matthew sagt:

    Mir ist folgende im Nachhinein ganz Blöde Situation passiert.
    Auf einer Landstraße habe ich an einer Ampel beim Anfahren auf die Linke Spur ausgeschert etwa 5 Fahrzeuge überholt und bin im letzten Moment wieder auf die “geradeaus Spur” gezogen (relativ knapp vor den Linksabbiegern und dem LKW auf der Geradeaus Spur… aber ohne jemanden zum bremsen zu nötigen.
    Ich musste danach nur selbst stark bremsen, weil der Verkehr vor mir stockte…

    Das diese Aktion ziemlich blöd war ist mir bewusst.
    Was könnte mir hier zu Lasten gelegt werden, wenn der LKW Fahrer Anzeige erstatten sollte?
    Danke

  21. Kevin sagt:

    Hallo…. Ein schönen guten tag
    Ich hab volgendes Problem ich bin aus gesundheitlichen Gründen während der Fahrt mit dem Auto ohnmächtig geworden andere Verkehrsteilnehmer haben es gesehen und Polizei und Krankenwagen gerufen ich war auch 2 Tage in der Klinik die Beamten dachten erst ich hätte Alkohol oder Drogen intus gehabt was aber nicht der Fall war es wurde nichts festgestellt jetzt stellt sich mir die Frage was kommt noch auf mich zu was für eine Strafe habe ich zu erwarten. Es kam zu Keim Unfall und es wurde niemand verletzt. Aber trotzdem ist es doch Gefährdung des straßenverkehrs….. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen MFG kev.

  22. Alanna sagt:

    Hallo,
    ich bin etwas zu schnell gefahren und als ein Fußgänger die Straße überqueren wollte, musste ich etwas heftiger bremsen. Sonst ist aber nichts passiert. Aber dieser Fußgänger fing an mich zu beschimpfen und sagte, er würde mich anzeigen.
    Kann er mich anzeigen?
    Danke für eine Antwort,
    Alanna

  23. Janina sagt:

    Hallo,
    Ich habe heute eine rote Ampel zu spät gesehen, bin aber gerade noch rechtzeitig angehalten. Dabei ist gerade ein Fußgänger über die Straße gelaufen. Es ist nichts passiert. Als ich dann weitergefahren bin hat mich ein Polizist angehalten. Er meinte ich wäre zu dem noch zu schnell gefahren, 70km/h laut seiner Aussage und hätte mein Handy in der Hand gehabt. Was allerdings nicht stimmt. Womit muss ich jetzt rechnen?

  24. Mario sagt:

    Gefährdung beim rückwärts fahren gegen ein anderes Auto gefahren die Polizei sagt es kommt auf mich zu ein Bußgeld und ein Punkt ich frage mich nur gerade ob es ein b oder ein a Punkt ist

  25. Uwe sagt:

    Ich wurde heute in einer engen Sackgasse von einem Heizöltankwagen am weiterfahren behindert. Obwohl ausreichend Platz am Fahrbahnrand(Parkplätze) vorhanden war, hielt der Fahrer mitten auf der Straße, so das an ein vorbeifahren nicht zu denken war.
    Als er meiner Aufforderung, seinen Tankwagen umzuparken nicht nach kam und stattdessen den Heizölschlauch ausrollte, rief ich die Polizei.
    Der herbeigerufene Beamte meinte, man könne den Pumpvorgang nicht unterbrechen und ich müsse halt warten. 30 Minuten später konnte ich
    unter hämischen Grinsen und Gesten(Stinkefinger) seitens des Tankwagenfahrers weiterfahren.. Rechtslage?

  26. Mihaela sagt:

    Hallo, was kann ich für mich erwarten?:Ich fahre das Auto an einer Kreuzung von 50 km / h auf eine 30 km / h Straße.
    Straße 30 km / h haben Ampel für Fußgänger, während, wenn ich auf dieser Straße erschien ein Radfahrer vorbei das rote Licht passieren wollte, und ich hörte ich auf einmal an Ort und Stelle Passage zu schaffenz.
    Ich erwähne, dass ich mich in der zweijährigen Probezeit der Erlaubnis befinde

  27. Christina sagt:

    Hallo, ein Pferd läuft frei auf einer Kreisstrasse. Ich komme als erstes auf die Gefahrenstelle zu. Darf ich dann den Verkehr aufhalten?
    LG
    Christina

  28. Vahdett sagt:

    Hey,
    ein Autfahrer hat mich gestern ganze Zeit Therapiert und ich wollt ihm hinterhfahren und ihm sagen wie Asozial sein verhalten ist. hab ihn in der Ortschaft überholt und er wurde langsamer und ich darauf hin auch, zuvor hat er mir so oft den Weg abgeschnitten das es seiner meinung nach zu Kontakt gekommen ist, Die Polizei die das aufgenommen hat sagte das, dass eine Gefährdung des Starßenverkehrs ist

  29. Leonard sagt:

    Schönen Guten Tag,

    Ich hätte eine Frage,

    Ich bin auf einer mir fast unbekannten Straße auf eine Kreuzung zu gefahren und bin rechts abgebogen, habe die Kontrolle, dabei verloren und stand quer auf der Straße. Das hat die Polizei gesehen und mich angehalten und mir 200 und eine Anzeige ausgeschrieben. Was genau werfen Sie mir vor ?

    Wettersituation: es war nass und meine Reifen sind neu, daher konnte ich nicht reagieren.

  30. Semi sagt:

    Schönen guten Tag,

    Ich hätte da eine Frage,
    mir würde mein Führerschein sichergestellt, da ich einen Unfall verursacht habe.
    Ich fuhr mit höher Geschwindigkeit (30er Zone) in einer Kurve und konnte dabei mein Auto nicht unter Kontrolle halten und fuhr in einem parkenden Auto rein.
    Das Auto schob ich auf den Bürgersteig und dabei ist eine Straßenlaterne kaputt gegangen.
    Es ist jetzt ca 3 Monate her und ich hab immer noch kein Antwort vom Staatsanwalt.
    Mir würde gesagt wegen Paragraph 315 c wird dein Führerschein sichergestellt habe direkt ein Anwalt eingeschaltet für Verkehrsrecht.
    Was kann mir höchstens drohen ?
    Bitte um Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    Semi

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Semi,

      nach § 315c StGB kann eine Geld- oder bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe drohen. Zudem kann es bei einer Verurteilung zum Enzug der Fahrerlaubnis kommen (zzgl. 3 Punkte in Flensburg) oder alternativ einem bis zu sechsmonatigen Fahrverbot (zzgl. 2 Punkte).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  31. Daniel B. sagt:

    Hallo,

    Ich wurde nach § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr angezeigt weil mir was als Beifahrer Rausgeflogen ist ( Es war eine leichte konfettirolle). Ich habe noch kein schreiben und dergleichen erhalten wurde aber von der Polizei gebeten eine Aussage zu geben und der Fahrer des PKWs genauso ( er Soll in 4 Tagen aussagen) oder mir einen Anwalt zu holen. Jetzt wurde Ich angezeigt und weiß nicht genau was mich erwartet und ob Ich mir einen Rechtsbeistand holen soll oder einfach den Sachverhalt schildern? Genauso bin Ich nicht vorbestraft und habe nur einen Punkt in Flensburg, aus der Probezeit bin Ich auch raus. Ich war Beifahrer nicht Fahrer in dem Fall. Vielen Dank im Voraus.

  32. Leni sagt:

    Guten Tag,

    Ich würde vor ein paar Monaten mit 0.82 Promille kontrolliert – es ist die erste Mal.
    Ich habe ein Beschluss der Amtsgericht bekommen, worüber es steht dass ich die für mich grünes Licht abstrahlende Lichtzeichenanlage mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überführte. Gilt das als “Gefährdung im Straßenverkehr” ?
    Ich habe das Bußgeldbescheid noch nicht bekommen, aber mein Führerschein würde mir entzogen

    Danke !

  33. Maiko sagt:

    Habe aus einer Straße (Innerorts) kommend (Gedanke woanders) ein Stopschild übersehen, habe aber jedoch an der Einmündung zur Hauptstrasse kurz gehalten und wollte diese nach rechts Einfahren. Dabei schätze ich einen von links kommenden Trecker von der Entfernung noch so ein, dass ich meinen Abbiegevorgang umsetzte. Leider ergab meine zuvor eingeschätzte Entfernung des Treckers einen Fehler, da dieser dann doch einen Bremsvorgang zu mir einleiten musste und genügend Abstand noch zwischen uns war. Ein Unfall ist zum Glück nicht geschehen und ein kurzes Entschuldigunghandzeichen von mir nach hinten zum Trecker setzte unsere jewilige ungebremste Fahrt einfach fort. Welche Strafe kann ich dennoch erwarten, falls er mich anzeigt? Habe dem Beteiligten ja aufgrund meiner Fehleinschätzung zur Entfernung seine Vorfahrt genommen. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
    MfG
    Maiko

  34. Marcel sagt:

    Hallo

    Ich habe heute eine seltsame Situation beobachtet. Auf einer Straße innerorts war stau weil viel verkehr war und eine Kreuzung mit ampel den verkehr Regelt. Der Bürgersteig geht quasi fließend in die Straße über, der Bordstein ist relativ niedrig. Ein Fahrer eines BMW X5 war der stau wohl zu viel, ist ca 50 meter auf der gegenspur an den stehenden Autos vorbei, als im dann jemand endgegend kam fuhr er weiter mit hoher Geschwindigkeit über den Bürgersteig, an einem belebten Bäcker vorbei , um dann auf die linksabbiegerspur zu halten, als dan die ampel auf grün schaltete Fuhr er in einem Affenzahn weiter Gradeaus. War diese verhalten gefährdung ?

  35. Steven sagt:

    Hallo, ich habe im Januar jemanden innerorts überholt und danach ist mir das Heck weggerutscht und es kam zum Unfall (nu sachschaden). Jetzt wird mir eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Mit was für einer Strafe darf ich rechnen da ich noch in der Probezeit bin.?

  36. Robert J. sagt:

    Hallo,
    Ich bin heute als Radfahrer in einer beidseitig durch Bordsteinen begrenzten Fahrbahn überholt worden. Mit wenigen cm Abstand zum Fahrzeug hatte ich Angst um mein Leben. Der uneinsichtige Fahrer bestätigte mir, dass er dies bewusst in Kauf genommen habe.
    Gibt es Erfahrungen hierzu, wie und ob eine Anzeige erfolg hat?

    MFG Robert

  37. Thorge J. sagt:

    Guten Tag

    Letzte Woche schneiten zwei Polizisten bei mir rein und meinten, nach Zeugenaussagen hätte ich den Verkehr gefährdet, da ich rechts überholt habe auf der Autobahn. Der Fahrer vor mir hat das Rechtsfahrgebot missachtet oder ist unwesentlich schneller als der noch mit einigem Abstand rechts vorrausfahrende LKW gefahren. Ich gab zu überholt zu haben, doch keine Gefährdung dargestellt zu haben. Gerechtfertigt wären 100 Euro und 1 Punkt. Doch was erwartet mich jetzt? Habe eine Vorladung zum Polizeikommissariat erhalten? Sollte ich da lieber nicht hingehen und meine Aussage zurückziehen? Wehr Ehrlichkeit scheinbar doch nicht „am löngsten“? Bei sofortigem Zugeben sollte eigentlich ein Entgegenkommen zu erwarten sein. Wie gesagt gab es keine Gefährdung und es waren zwei Zeugen dabei. Bin Ersttäter habe keine Strafen oder Punkte außer paar Blitzer.
    Lg

  38. Jentsch sagt:

    Mein Hund ist mir entlaufen.Er wurde vom Tierheim aufgegriffen. Jetzt habe ich ein Bußgeld verhängt bekommen,da mein Hund fahrlässig in den Verkehr eingegriffen hat.Er hat angeblich die Strasse überquert.100 Euro ist die Strafe. Es ist nix passiert.Ist das rechtens?Das gibt’s doch nicht

  39. ChristianV sagt:

    Wie hoch ist das Bußgeld, wenn weder eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist noch eine Gefährdung? Die Ordnungswidrigkeit also rein formal ist.

    Beisppiel:
    T- förmiger Abzweig mit abbiegender Hauptstraße. Die Nebenstraße ist mit Stoppschild versehen, da die geradeausfahrenden die von rechts kommenende Vorfahrtsberechtigten möglicherweise nicht sofort sehen können.
    Als Rechtsabbieger von der Nebenstraße kann man die Hauptstraße nach geradeaus voll einesehen. Ist die leer, und man biegt nach rechts ab, kann man niemanden behindern oder gar gefährden, trotzdem zahlt man dort regelmäßig, wenn die Räder angeblich nicht ganz zum Stillstand gekommen seien.

  40. Nina sagt:

    Hallo, wenn ein Jugendlicher (15) mit Absicht ein Ei auf ein Auto wirft (Halloween), gilt dies als Gefährdung des Straßenverkehrs. Mit welcher Strafe muss er rechnen und wo kann ich das im Bußgeldkatalog finden?
    Danke

  41. Jasmin sagt:

    (entfernt von der Redaktion)- auf einer engen Straße wo man nur unter Rücksichtnahme durchfahren kann, sprich jemand hält hinter parkenden Autos an, das man durchfahren kann usw . Auto kommt von vorne. Fährt mein Mann, anstatt zu bremsen, einfach rechts an nen parkenden Auto über den Bürgersteig und dann hinter dem Auto auf der Straße wieder weiter. Dort lief ein Mann und Frau mit Kinderwagen, Gott sei Dank noch weit genug entfernt, die müssen sich aber höllisch erschreckt haben. Jetzt kam der Brief zwecks Fahrzeugsführerermittlung, Tatvorwurf : Verkehrsgefährdung. Was kann jetzt auf uns zukommen?

  42. Manuel sagt:

    Hallo,
    Ich bin auf einer Fahrt zum DRK Gerätehaus unterwegs gewesen wegen eines Einsatzes und habe dabei ein Auto innerorts überholt und habe ein entgegenkommendes Fahrzeug übersehen. Beide mussten stark bremsen und diese wollen mich nun anzeigen. Mit welchen Folgen kann ich rechnen.

    Grüße

  43. ervire sagt:

    Hallo, in einer Straße innerhalb einer 30er Zone habe ich unabsichtlich eine Fußgängerin gefährdet. Beim Durchfahren einer schmalen Straße (Einbahnstraße) mit jeweils parkenden Fahrzeugen kam mir auf der linken Seite eine Passantin entgegen. Durch die stehenden Fahrzeuge musste ich schärfer nach rechts ausweichen, da sie sich fast schon mittig auf der Straße befand (bedingt durch die Breite der Straße). Sie kam natürlich nicht mit meinem Fahrzeug in Berührung, lediglich musste sie vor einem parkendem Auto stehen bleiben, wo sich auf gleicher Höhe auch mein Auto näher an ihr befand. Die Situation passierte schnell, das Tempo habe ich dabei nicht vermindert, es waren ca. 25 km/h. Was könnte mir da vorgeworfen werden?

  44. Claudia sagt:

    Ich bin morgens auf einer Landstraße unterwegs. Wie immer am Zoll stehen Kilometer lang die LKWs! Ich fahre langsam damit ich jederzeit anhalten kann auf der linken Fahrbahn weiter. Plötzlich sehe ich glaub eine Dame vom Ordnungsamt die jeden Autofahrer mit dem Handy fotografiert! Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

  45. Heinzer sagt:

    Ein Radfahrer auf einer sehr übersichtlichen Vorfahrtsstraße wird von einem Autofahrer, der von rechts auf die Vorfahrtsstraße einbiegt, durch Handynutzung verursacht, übersehen. Durch die Kollision wird der Radfahrer schwer am Kopf getroffen und es kommt zu einem sehr schweren Schädelhirntrauma. Nach der Not-OP und einem zweiwöchigen künstlichen Koma folgen ein mehrmonatiger Klinikaufenthalt und der Radfahrer erleidet bleibende Schäden. Muss der Autofahrer mit einer Anklage nach § 315c StGB rechnen?

  46. Clara sagt:

    Hallo,
    ich fahre ein 50ccm Moped und ich bin heute auf eine Landstraße eingebogen als ein Auto noch mindestens 400-500m entfernt war. Als ich dann fertig beschleunigt hatte wurde ich schließlich eingeholt und der Autofahrer hat mich im Überholverbot überholt, da allein könnte man sich ja noch denken ist ja noch nicht so schlimm, aber es kamen halt Autos entgegen welche nicht gerade weit wegen wahren (100-150m). Der Autofahrer hat mich mit einem maximalsbstand von 40cm überholt und ich musste nach rechts ausweichen, weil er mich sonst geschnitten hätte. Ich hab Lichthupe gegeben und mal mit der Hand vorm Kopf gewunken (so von wegen bist du bescheuert). Beim nächsten Kreisel habe ich ihn wieder eingeholt und das nochmal gemacht, der Mann hat dann so gewunken als wäre das Unsinn.
    Soll ich Strafanzeige stellen oder nicht.
    Das Kennzeichen habe ich mir aufgeschrieben.

    LG Clara

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Clara,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  47. Simone H sagt:

    Hallo,
    Meine Tochter ist heute mit den Nachbarskinder in der Einfahrt gesessen und haben gemalt und gespielt, ein Nachbar ist geloffen gekommen und schnautzt mein Sohn an er solle sein Fahrrad wegstellen was er dann auch getan hat. Er ist zu seinem Auto gelaufen und ist dann in die Einfahrt Recht zügig eingefahren, meine Tochter saß immer noch auf dem Boden, 5 cm vor ihr kam er zum stehen und hat dann wie ein Bekloppte gehupt.
    Was kann man das machen, sie ist erschrocken hat dann auch angefangen zu heulen ich habe ihn angesprochen was das soll, er ist nur ins Haus gerauscht und hat sich nicht geäußert.
    Wenn meine Tochter vor Schreck aufgesprungen wäre und wäre hingefallen oder er wäre nicht rechtzeitig zum stehen gekommen wäre mehr passiert.

    Ich habe echt keine Ahnung was man bei so einem Fall tun kann, vielleicht können sie mir weiter helfen.

    LG Simone

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Simone H.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Reden Sie mit Ihrem Nachbarn direkt oder wenden Sie sich in diesem konkreten Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  48. Lucas sagt:

    Hey ich befinde mich noch in der Probezeit und hatte schonmal einen Rotlichtverstoß :/
    Heute wurde ich geblitzt mit circa 20 kmh zu Schnell sicher bin ich mir da auch nicht genau … Was habe ich zu befürchten wenn es über 21kmh ist und was kommt auf mich zu wenn es bei einem B verstoß bleibt..? Ich hoffe auf Schnelle Antwort bin so in Panik

    LG Lucas

  49. Christian M sagt:

    Ich muß vorausschicken, ich bin schwerhörig. Ich war zu Fuß auf dem Parkplatz der örtlichen Sparkasse unterwegs, als von hinten ein Autofahrer sehr schnell, meinen Ärmel streifend an mir vorbei und etwas entfernt in eine Parklücke fuhr. Als ich darauf ansprechen wollte, wurde er beleidigend. Ich war alleine, er mit Partnerin unterwegs. Macht eine Anzeige Sinn?

  50. Christina sagt:

    Ich habe vor ein paar Tagen für Kurzzeitparken in der zweiten Reihe mit angeschaltener Warnblinkanlage ein Knöllchen erhalten, dem ein Punkt in FL und 80,- folgen werden, da dies eine Gefährdung darstelle, wie man mir sagte. Da dies vor meinem Haus passierte und die Polizei mich aus selbigem klingelte, hatte ich Gelegenheit, mit einem der zwei Polizisten zu sprechen, der mir wiederholt sagte, ich könne gegen die Entscheidung seines Kollegen Widerspruch einlegen, was ich tun werde. Meine Frage: Ist Parken in 2. Reihe eine Gefährdung und berechtigt der Tatbestand zur Vergabe eines Punktes?
    Danke, Christina

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