1 Monat Fahrverbot: Wie viel Tage ist der Führerschein weg?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbote: Nebenfolgen bei Verkehrsverstößen

1 Monat Fahrverbot: Wie viel Tage dieses beansprucht, ist nicht jedem Betroffenen klar.
1 Monat Fahrverbot: Wie viel Tage dieses beansprucht, ist nicht jedem Betroffenen klar.

Nach deutschen Verkehrsrecht kann ein Fahrverbot für 1 Monat, 2 Monate, aber auch 3 Monate verhängt werden. Welche Zeitspanne das Führerscheindokument eingezogen wird, hängt vor allem von dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß ab.

Am häufigsten verhängen Behörden vermutlich ein einen Monat währendes Fahrverbot. Es kommt bereits für weniger schwere Ordnungswidrigkeiten in Betracht, beispielsweise für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h zu schnell bei Ersttätern.

Nur in den seltensten Fällen lässt sich das 1-Monat-Fahrverbot umgehen. Doch wie viel Tage beansprucht das Fahrverbot dann? 1 Monat oder doch 4 Wochen? 31 oder 30 Tage? Und ist das Fahren trotz 1-Monat-Fahrverbot irgendwie möglich? Kann ein solches Fahrverbot umgangen werden?

FAQ: 1 Monat Fahrverbot

Wann droht 1 Monat Fahrverbot?

Ein einmonatiges Fahrverbot kann bei vielerlei Verstößen gegen das Verkehrsrecht drohen, bspw. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h oder mehr innerorts mit dem Auto.

Wie viele Tage geht ein einmonatiges Fahrverbot genau?

Die Dauer des Fahrverbotes richtet sich tatsächlich nach dem jeweiligen Monat. Hat dieser 28 Tage, gilt das Fahrverbot auch nur so lange. Hat der Monat aber hingegen 31 Tage, läuft die Fahrpause auch 31 Tage lang.

Kann ich das Fahrverbot umwandeln?

Es könnte schwierig werden, ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Denn theoretisch könnten Sie auch den Urlaub für das gesamte Jahr aufwenden, wenn Ihr Job bedroht ist. Ein Verkehrsanwalt kann Sie genau zu den Erfolgsaussichten beraten.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Was bedeutet 1 Monat Fahrverbot – wie viel Tage ohne Auto?

Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge, die als zusätzliche Strafe neben einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr angeordnet werden kann. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wird durch den Bußgeldkatalog ein mindestens 1 Monat langes Fahrverbot ausgewiesen. Doch wie viel Tage umfasst das Fahrverbot tatsächlich? Ein Monat kann immerhin durch Tage, Wochen oder kalendarisch bestimmt werden.

Betroffene müssen zwangsweise während dem Fahrverbot über 1 Monat je nach Berechnung bis zu 31 Tage den ÖPNV nutzen.
Betroffene müssen zwangsweise während dem Fahrverbot über 1 Monat je nach Berechnung bis zu 31 Tage den ÖPNV nutzen.

Laut § 37 Abs. 4 der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) ist ein 1-Monat-Fahrverbot ebenso wie 2- und 3-monatige Führerscheinabgaben nach der Kalenderzeit zu berechnen:

Der Tag ist zu 24 Stunden, die Woche zu sieben Tagen, der Monat und das Jahr sind nach der Kalenderzeit zu berechnen. Demgemäß ist bei der Berechnung nach Monaten oder Jahren bis zu dem Tage zu rechnen, der durch seine Zahl dem Anfangstage entspricht. Fehlt dieser Tag in dem maßgebenden Monat, so tritt an seine Stelle dessen letzter Tag.

Die Frage beim 1 Monat währenden Fahrverbot, wie viel Tage dieses umfasst, ist also nicht pauschal zu beantworten. Je nachdem, wann der Führerschein abgegeben wird, kommen Laufzeiten zwischen 28 und 31 Tagen in Betracht, je nach kalendarischer Monatslänge.

1 Monat Fahrverbot: Wann den Führerschein abgeben?

Neben der Dauer spielt beim Fahrverbot über 1 Monat eine Rolle, ab wann der Führerschein abgegeben werden muss. Normalerweise sollten entsprechende Angaben im Bußgeldbescheid zu finden sein. Üblicherweise

  • können Ersttäter innerhalb eines viermonatigen Zeitraums selbst wählen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen.
  • müssen Wiederholungstäter damit rechnen, dass ihr Fahrverbot bereits mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids beginnt. Wiederholungstäter ist in diesem Zusammenraum in der Regel jeder, der bereits in den letzten zwei Jahren ein Fahrverbot ableisten musste.
Ein 1-Monat-Fahrverbot, egal wie viel Tage der Monat hat, kann eine Geduldsprobe werden. Während dem 1-Monat-Fahrverbot trotzdem zu fahren, ist nicht ratsam! Es kommen nicht nur eine Geldstrafe und Punkte in Betracht, bei einem Unfall verweigert die Haftpflichtversicherung meist die Kostenerstattung!

Fahrverbot über 1 Monat: Ist das Umgehen möglich?

Ein Fahrverbot über 1 Monat zu splitten, ist nicht möglich. Evtl. ist jedoch stattdessen eine erhöhte Geldbuße zu erreichen.
Ein Fahrverbot über 1 Monat zu splitten, ist nicht möglich. Evtl. ist jedoch stattdessen eine erhöhte Geldbuße zu erreichen.

In aller Regel können Betroffene sich von einem 1-Monat-Fahrverbot nicht freikaufen. Auch ist es nicht möglich, dass Betroffene das Fahrverbot über 1 Monat hinweg aufteilen.

Lediglich für Ersttäter, die das Fahrverbot in eine existenzbedrohende Situation bringen würde, können ggf. – statt ein einmonatiges Fahrverbot anzutreten – eine erhöhte Geldbuße erhalten. Ein beispielhafter Grund könnte etwa sein, dass der Führerschein unbedingt nötig ist, um den Job auszuüben und durch ein Fahrverbot der Verlust der Arbeitsstelle droht. In einem solchen Fall ist das erhöhte Bußgeld denkbar.

Personen, die sich in dieser Situation befinden, sollten sich an die Behörde wenden und ggf. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Hierfür empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen! Ansonsten könnte das 1-Monat-Fahrverbot, egal wie viel Tage genau es währt, die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen gefährden.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (270 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

27 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. eric
    Am 16. Februar 2022 um 17:53

    Moin

    Muss meinen Lappen abgeben für einen Monat, wie kann ich das umgehen ? Bin Ersttäter und wenn ich ihn abgeben muss dann bin ich meinen Job los !!!
    Danke schon mal

  2. Thorsten P
    Am 12. Januar 2022 um 20:14

    Hallo zusammen,
    Ich hoffe das meine Frage noch schon irgendwo gestellt wurde und ich sie übersehen habe.
    Ich böser Bub bin dezent zu schnell gefahren und muss jetzt als Ersttäter meinen Führerschein abgeben.
    Wenn ich ihn am 31.01 abgebe, wann bekomme ich ihn dann zurück? 28.02?

  3. Robert
    Am 11. Januar 2022 um 15:23

    warum muss ich den führerschein nach kassel (baustelle bei damstadt – frankfurt geblitzt) senden, kann ich den nicht auf einer polizeidienstellle abgeben oder ähnliche behörde?
    ist eine polizeidienstelle etwa unglaubwürdig oder unfähig?

  4. Robert
    Am 11. Januar 2022 um 15:09

    wenn ich 1 monat fahrverbot bekomme und den schein am 10 februar abgebe – wann bekomme ich den zurück? 10 märz oder 31 märz?

  5. Melanie
    Am 30. Januar 2021 um 11:18

    Hallo,
    ich habe gestern (29.01.2021) einen Bußgeltbescheid erhalten. Da ich auf einer Autobahn etwas zu schnell unterwegs war, muss ich diesen nun 1 Monat abgeben. Saublöd, da ich im Außendienst bin. Ist es Möglich, den Führerschein direkt am Montag (01.02.2021) in die Polizei zu bringen und diesen bereits dort ab zu geben?

    Eine flinke Info wäre super.

    Lg
    Melanie

  6. Torsten M
    Am 11. Januar 2021 um 18:42

    Ich würde eher eine Frage stellen.
    Kann jemand anderes mein Fahrverbot übernehmen?

  7. Trost S.
    Am 27. August 2020 um 17:39

    Seit dem 15.august für einen Monat Fahrverbot..

    Wurde Mitte Juli nochmals wegen Nichteinhaltung von Abstand geblitzt…

    Was für Konsequenzen hat das denn jetzt?

    Wird das neue Fahrverbot gleich angehängt oder wie läuft das??

  8. G. Zoller
    Am 14. August 2020 um 11:43

    Ich habe einen Monat Fahrverbot
    Habe den Führerschein am 20.7. per Einschreiben an die Bußgeldstelle geschickt.
    Ab wann kann ich wieder fahren?
    Gilt schon der Absendetag (Poststempel 20.7.) – und ist dann die Verbotsfrist mit Ablauf des 19.8. aufgehoben?

    Ich bitte um Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen,
    G:Zoller

  9. Torsten
    Am 2. August 2020 um 12:12

    Nettes Hallo,
    ich habe meinen Führerschein am 3.7.2020 um 09.43 per Rückschein bei unserer Postfiliale an die entsprechende Bussgeldstelle gesandt weil ich von da die Auskunft bekam, das die Abgabe nur dort erfolgen kann. Den Zeitraum habe ich bewusst gelegt weil meine Angestellten ab 4.8. Urlaub haben und ich ein 4 Fahrverbor von einem Monat hab. Nun kam der Fahrerlaubnis zurück mit einem Schreiben, das ich bis einschliesslich 5.8 das Kfz nicht führen darf. das sind nun 2 tage mehr. Ist das Rechtens?

    Ich danke für eine kurze Rückinfo.

    MfG T.

  10. Enzo
    Am 30. Juni 2020 um 19:24

    Hallo,

    wurde im Juni geblitzt, 28km/h zu schnell Außerhalb… jetzt “kann” oder “muss” ich einen Anhörungsbogen ausfüllen?
    Wegen 3 km/h werde ich meinen Führerschein für ein Monat abgeben müssen?
    Habe seit 27 JAhren meinen Führschein bis Dato noch keinen Punkt, trotzdem 1 Monat verbot?
    Arbeite übrigens im 3 Schicht Betrieb 5km/h entfernt, kein Grund um den Führerschein nicht abzugeben zu müssen?
    danke

  11. Jörg
    Am 26. Juni 2020 um 13:58

    Ich muss den Führerschein für einen Monat bei der Führerscheinstelle abgeben und habe 2 Fragen.
    1) Wenn ich am 01.07. hinfahre und ihn abgebe, zählt der 01.07. dann schon als Tag? Ich dürfte also auch nicht zurück fahren?
    2) wenn der 01.07. der Abgabetag war darf ich am 02.08. hinfahren und ihn wieder abholen? Oder erst wenn ich ihn wieder in Händen halte?
    Velen Dank

  12. Necati
    Am 20. Juni 2020 um 17:41

    habe 1 monat Fahrverbot bekommen
    30 zone 21 zu schnell
    1 monat Fahrverbot und 108.50 euro strafe
    Aber ich brauch mein Führerschein da verdienen ich mein geld bin taxifahrer
    Soll ich meine rechtsanwalt einschalten

  13. Sascha
    Am 7. April 2020 um 15:59

    Hat nicht geholfen . Erste mal das ich Fahrverbot von einem Monat habe also wie sie sagen erst Täter . Konnte es nicht verschieben . Somit exestenz weg weil in der zeit hätte ersten Arbeitstag Antreten sollen . Und Firma in Niederlande liegt . Lappen weg Job weg .

  14. Alina B.
    Am 21. März 2020 um 11:02

    hallo ich habe heute Bußgeldbescheid bekommen , ich muss meinen Führerschein für 1 Monat abgeben, um eine Geldstrafe von 268,50 zu zahlen. Meine Frage ist: muss noch an einem fortgeschrittenen Seminar teilnehmen (Aufbauseminars )
    Vielen Dank

  15. Alex
    Am 21. November 2019 um 16:20

    Hallo

    Ab wann gilt diese Regel mit den 30/31 Tagen? sprich richte ich mich nach dem Monat in dem ich ihn Abgebe ? Also ich wollte ihn am 11.12. abgeben. Zählt der 11. Als voller Tag? Muss ihn für 1 Monat abgeben

  16. Volker
    Am 14. November 2019 um 17:56

    Hallo zusammen,

    wenn ich am 30.11.19 um 23:00 den Führerschein für einen Monat abgebe, darf ich dann ab dem 29.12.19 um 1:00 wieder fahren?

    Lieben Gruß Volker

  17. Tim
    Am 9. Oktober 2019 um 21:27

    Wenn genau am 27.11.2019 Führerschein in amtlicher Verwahrung liegt, Fahrverbot endet am 26.12.2019. Manche nette Behörde hat ihn vor Ablauf des Verbotfristes schon zurückgeschickt.

  18. Tim
    Am 9. Oktober 2019 um 10:55

    Wenn der Führerschein am 27.11 in amtliche Verwahrung liegt, Verbotfrist endet am 26.12. Am 27.12 kann man ihn wiedererhalten und fahren. Manche Stadt hat den vor Ablauf schon zurückgeschickt, aber auch geschrieben dass man erst nach Ende des Verbotfristes KFZ offenliche Verkehr führen darf, sonst strafbar nach Gesetz….

  19. Michael
    Am 10. September 2019 um 21:45

    Am 24.08.19 nach Berlin geschickt mit Rückantwort 27.08.erst da gewesen wann benomme i h ihr wieder vielem Dank im voraus für die Antwort

  20. Tami
    Am 13. August 2019 um 12:46

    Wenn ich meinen Führerschein am Mittwoch 27.11.19 abgebe, wann kann ich ihn wieder abholen bei einem 1 monatigen Fahrverbot?

  21. Kerstin F
    Am 9. August 2019 um 13:50

    Bescheid am 3.8.19 bekommen, keinen Einspruch eingelegt, 4 Wochen Fahrverbot. Wann muss ich meinen Führerschein allerspätestens abgeben?
    Danke

  22. Markus
    Am 26. Juli 2019 um 21:10

    Wenn ich meinen Führerschein am Freitag den 16.08 zur Verwahrung abgebe, wann kann ich ihn wieder abholen bei einem ein Monatigem Fahrverbot ❓

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:47

      Hallo Markus,
      in der Regel sollten Sie diesen am 15.09. wiederbekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Niculescu
    Am 12. Juni 2019 um 15:32

    Guten Tag.

    Ich habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Ich habe außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Bekomme ich auch Fahrverbot?

    Vielen, vielen Dank!!!

  24. Martin B.
    Am 24. März 2019 um 14:36

    Hallo…

    …wenn ich meinen Führerschein für 1 Monat als Ersttäter abgeben muss und dies am 25.07.2019 erledige…kann ich ihn wann wieder abholen?

    Ich finde nirgendwo eine feste Regelung wo steht das man ihn für 28 oder 30 oder 31 Tage weg hat.

    MFG
    Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:25

      Hallo Martin,

      Sie sollten ihn am 26.08. wieder abholen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. BK
    Am 20. Februar 2019 um 16:12

    Den Führerschein für einen Monat abgeben Kann, wie oben geschrieben, zwischen 28 und 31 Tage betragen. Wenn der Gesetzgeber so eine hirnrissige Zeit definiert, dann ist das eindeutig (jedenfalls in meinen Augen) eine UNGLEICHBEHANDLUNG vor dem Gesetz.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar