Fahrverbot antreten – Wann das geschehen muss
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. November 2020
Fahrverbot antreten: Wie läuft das genau ab?
Infolge eines Bußgeldbescheids kann es zu den unterschiedlichsten Strafmaßnahmen kommen. Ein Fahrverbot ist dabei nicht selten eine der Nebenstrafen. Dabei ist oft nicht klar, wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen. Auch richtet sich die Dauer des Fahrverbotes nach der begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Aufgrund der Punkteanzahl kann jedoch noch keine Aussage über die Länge des Verbots gesagt werden.
Wann man den Führerschein abgeben muss, welche Frist hier einzuhalten ist und welche Möglichkeiten ein Betroffener hat, den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst festzulegen, soll im folgenden Ratgeber erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrverbot antreten
Als Ersttäter können Sie sich einen Termin innerhalb von vier Monaten aussuchen, an dem Sie das Fahrverbot antreten.
Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheid antreten.
Geben Sie Ihren Führerschein nicht in der jeweiligen Frist ab, tritt das Fahrverbot automatisch in Kraft.
Schonfrist: Was hat es damit auf sich?
Die Frist für die Führerscheinabgabe kann sich danach richten, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt. Als Ersttäter gelten Fahrer, gegen die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
Das Fahrverbot und ab wann es angetreten werden muss, regelt das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 25 Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben diese Fahrer die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die sogenannte 4-Monats-Frist anzuwenden. Das heißt, sie können sich aussuchen, wann die Strafe abgeleistet werden soll. Allerdings muss dies innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids erfolgen. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.
Fahrverbot: Den Zeitraum wählen oder beeinflussen
Ein Fahrverbot antreten muss, wer einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder ein Urteil vorliegen hat. Durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So können Betroffene ein Fahrverbot hinauszögern. Bei einem Einspruch können dann mehrere Monate vergehen, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder Urteil vorliegen.
Bei einem verhängten Fahrverbot beginnt die Frist erst mit Abgabe. Die Führerscheinabgabe muss also erfolgt und der Führerschein von der zuständigen Behörde in Verwahrung genommen sein. Daher sollten Betroffene sicherstellen, dass sie den Führerschein an die entsprechende Bußgeldbehörde senden und dies auch nachweisen können. Auch die persönliche Abgabe ist hier meist möglich.
Ab wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, hängt von den zuvor genannten Voraussetzungen ab und wann der Bussgeldbescheid rechtskräftig ist.
Fahrverbot: Ist verschieben, verkürzen oder umgehen möglich?
Die Möglichkeit den Antritt zu verschieben, haben, wie zuvor beschrieben, nur Ersttäter. Das Fahrverbot verkürzen oder zu unterbrechen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Ein Fahrverbot muss im Ganzen abgeleistet werden. Das Fahrverbot aufteilen oder splitten ist in keinem Fall möglich. Die Betroffenen müssen das Fahrverbot antreten und voll ableisten. Der Antritt von einem Fahrverbot kann verschoben, die zu leistende Zeit jedoch nicht aufgeteilt werden.
In allen anderen Fällen muss der Betroffene das Fahrverbot immer antreten.
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Ich werde demnächst meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben müssen. Während der führerscheinlosen Zeit wurde ich gerne Urlaub im Ausland machen. Wenn ich richtig informiert bin, ist der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem nationalen gültig. Gibt es für solche Fälle eine Sonderregelung? Z. B durch vorlegen von Flugtickets oder Hotelbuchungen?
Hallo habe 1 Monat Fahrverbot.
Innerhalb von vier Monaten . Bin selbständig kann ich es bis Dezember rauszögern?
Hallo Martina,
gelten Sie als Ersttäter, so können Sie das Fahrverbot innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung antreten. Eine darüber hinausgehende Frist wird in aller Regel nicht gestattet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Fraage : Ich habe vor kurzem einen Bußgeldbescheid erhalten, werde vorraussichtlich in nächster Zeit zur MPU müssen und die Fahrerlaubnis verlieren. Da die MPU in weniger als 3 Monaten stattfindet und die 4 Monats-Frist ja darüber fällt und ich Ersttäter bin, frage ich mich nun, ob mir dieser zusätzliche Monat dann noch nachgehend angerechnet werden würden könnte, den Führerscheintenzug betetreffend.
Danke im Vorraus fürs antworten und die Laienaufklärung, die hier betrieben wird.
Hallo,
Ich habe meinen Führerschein seit einem Monat und wurde vor kurzem mit 34 kmh außerorts geblitzt. Ich wollte fragen ob ich meinen Führerschein auch in der Probezeit um 4 monate verschieben (schonfrist) könnte.
Hallo zusammen,
ich habe gegen mein Fahrverbot Einspruch eingelegt. Nach ewigem hin und her habe ich den Einspruch zurück gezogen.
Ab wann ist mein Fahrverbot gültig? Mit dem Tag der Rücknahme des Einspruchs oder mit Zusendung des Führerscheins?
Danke und Grüße
Hallo,
Ich wurde heute mit 75kmh innerorts gelasert. Ich bin in der Probezeit.. ich muss meinen Führerschein ein Monat abgeben, 1 Punkt und Bußgeld. Ich habe sonst keine weiteren Verstöße auf meinem Konto. Ist ein AFS zwingend?
Hallo Lena,
nach einem ersten A-Verstoß in der Probezeit ist das Aufbauseminar ebenso obligatorisch wie die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Nehmen Sie an dem Aufbauseminar trotz Aufforderung nicht teil, kann nach Ablauf einer Frist die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Morgen,
ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Nun würde ich gerne wissen, ob ich diesen auch Mitte eines Monats bis Mitte des nächsten Monats abgeben kann. Also z.B. vom 15.8. – 15.9.2020.
LG & Danke
Hallo Sophie,
sofern Sie als Ersttäter gelten, können Sie innerhalb von 4 Monaten einen entsprechenden Beginn des Fahrverbots frei wählen. Dieser Tag muss in aller Regel nicht auf den Monatsanfang fallen. Ob Sie Gebrauch von der 4-Monatsfrist machen können, sollte aus dem Bußgeldbescheid hervorgehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin Ersttäterin und muss mein Führerschein für ein Monat abgeben. Laut Staatsanwaltschaft muss ich es bis zum 26.6 abgeben. Ich bin jedoch auf mein Führerschein angewiesen bis Ende Juli 20. Die Dame die für mich zuständig ist meinte am Telefon das ich mir Die Zeit der Abgabe nicht aussuchen kann, da eine Straftat wegen Fahrerflucht vorliegt ( Fahrerflucht nicht beabsichtigt ). Und jetzt meine Frage ist das so auch rechtens ?
Wird bei einem Fahrverbot von 4 Wochen irgend eine Unterbrechung in den Führerschein eingetragen oder wird nichts dazu im Führerschein eingetragen und man erhält nach 4 Wochen den Führerschein unverändert wieder ?