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Neuer Bußgeldkatalog als PDF kostenlos zum Download (gültig seit 09.11.2021)

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 29. Dezember 2022

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Hier klicken, um Bußgeldkatalog.pdf herunterladen

Hier finden Sie den neuen Bußgeldkatalog 2023! (gültig seit 9. November 2021)

Durch die StVO-Novelle 2020 ergaben sich zahlreiche Änderungen auch im Bußgeldkatalog. Die veränderten Sanktionen und Regelungen traten am 28. April 2020 in Kraft. Aufgrund eines Formfehlers wurden die neuen Sanktionen aber schon nach zwei Monaten wieder ausgesetzt. Das Gerangel um einen Kompromiss dauerte mehr als ein Jahr. Nun endlich hat der Bundesrat einem neuen, nochmals überarbeiteten Bußgeldkatalog zugestimmt. Dieser ist seit dem 9. November 2021 gültig! Welche Sanktionen bis einschließlich zum 8. November 2021 gelten, erfahren Sie im alten Bußgeldkatalog.

Hier können Sie sich den neuen Bußgeldkatalog 2023 kostenlos als PDF herunterladen

Neuer Bußgeldkatalog: Kostenloser PDF-Download
Neuer Bußgeldkatalog: Kostenloser PDF-Download

Das aktuelle Bußgeldkatalog-PDF 2023 für PKW-, LKW- und Radfahrer

Eine der bislang größten Bußgeldreformen für den Straßenverkehr wurde im Mai 2014 erlassen. Damals gab es Änderungen im Punktesystem sowie neue Bußgeldsummen für diverse Ordnungswidrigkeiten und Verstöße. Dieser neue Bußgeldkatalog stiftete vielerlei Verwirrung bei deutschen Bürgern.

„Die Reform des Punktesystems im Mai 2014, die das bisherige System auf den Kopf stellte, verstärkte die Verwirrung und Unsicherheit noch. Autofahrer, die an das alte Punktesystem gewöhnt waren, müssen sich nun auf ein völlig neues Sanktionssystem einstellen.“

Der Verlag für Rechtsjournalismus (VFR) erkannte die Schwierigkeiten des neuen Bußgeldkatalogs für den Straßenverkehr. Die größte Änderung war, dass der Führerschein für ein Fahrzeug nun bereits nach 8 Punkten in Flensburg eingezogen wurde. Diese und viele weitere Regelungen finden Interessierte seitdem bei uns als kostenlose Bußgeldkatalog-PDF Datei.

Dabei war es dem VFR besonders wichtig, nicht nur eine große Übersicht über alle Ordnungswidrigkeiten und Verstöße zu erstellen, sondern die komplexen Vorschriften für den Verkehr klar und verständlich zu formulieren.

Gerangel um die StVO-Novelle 2020 & der neue BKat seit 2021

Weitere gravierende Änderungen brachte die StVO-Novelle 2020 mit sich. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat sie am darauffolgenden Tag, dem 28. April 2020, in Kraft – und mir ihr die zahlreichen Änderungen und Sanktionen. Kurz nach dem Inkrafttreten jedoch kehrten die Bundesländer wieder zum alten Bußgeldkatalog zurück. Grund war ein Formfehler in der Novelle. Im Anschluss hieran entbrannten Diskussionen über die bei Tempoverstößen neu vorgesehenen Fahrverbote, die eben jenen Formfehler begründet hatten.

Nach über einem Jahr hat der Bundesrat am 8. Oktober 2021 endlich nach langem Hin und Her deiner Kompromisslösung der Verkehrsminister des Bundes und der Länder zugestimmt und die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) abgesegnet. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober tritt der neue Bußgeldkatalog am 9. November endlich in Kraft.

Eine Übersicht inklusive der wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen in unserer Bußgeldkatalog-PDF zur Verfügung.

Das Bußgeldkatalog-PDF enthält u. a. Bußgeldtabellen und Informationen zu den aktuellen Sanktionen für:

  • Abstandsverstöße
  • Alkohol- und Drogenverstöße
  • Überschreitung der Geschwindigkeit
  • Halte- und Parkverstöße
  • Überladung und falsche Ladungssicherung
  • Rotlichtverstoß
  • Vorfahrtsmissachtung

Nicht nur für Autofahrer – der neue Bußgeldkatalog als PDF für 2023

Dem VFR war es wichtig, nicht nur Verstöße und Ordnungswidrigkeiten für Autofahrer praxisnah zu formulieren. Die Übersicht enthält auch Regelungen und Verkehrszeichen für LKW-Fahrer, Fußgänger sowie Fahrradfahrer. Somit ist das neue Bußgeldkatalog-PDF für 2023 eine große Sammlung der wichtigsten Verstöße, die immer wieder bei Fragen und Unklarheiten zurate gezogen werden kann. Eine Erweiterung von neuen Bußgeldern für E-Scooter-Fahrer ist ebenfalls Teil der Neuauflage.

Warum das Bußgeldkatalog-PDF veröffentlicht wird

Der Verlag für Rechtsjournalismus GmbH kümmert sich seit März 2014 rund um die Themen Verkehr und Recht. Dabei klärt der VFR alles Wichtige über Punkte, Fahrverbot, Bußgeld und Co. für Bürger. Das Ziel des Verbands ist es, die Verkehrspolitik transparenter zu gestalten. Aufgrund vieler Anfragen an bussgeldkatalog.org zum neuen Bußgeldkatalog und den darin befindlichen Ordnungswidrigkeiten und Punkten, entschloss sich der Verband, das neue Bußgeldkatalog-PDF zum kostenlosen Download zur Verfügung zu stellen.

Um diese kostenlose PDF-Datei öffnen zu können, brauchen Sie eine PDF-Software auf Ihrem Computer oder mobilen Endgerät, welches das Dateiformat unterstützt. Im Internet stehen diverse Programme zum Download bereit, wie beispielsweise der PDF-Viewer von Adobe, der Foxit Reader von FoxIt oder der Cool PDF Reader von pdf2exe.

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120 Kommentare

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  1. Denise sagt:

    Hallo. Ich fahre mit Führerschein M einen Roller mit 50ccm. Er läuft ca. 65 auf der geraden. Bergab bis 75 kmh. Was passiert mir bei einer Verkehrskontrolle? Zum Einen die reguläre Geschwindigkeitsüberschreitung zum Anderen im Bezug auf den Führerschein/ Versicherung?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Denise,

      mit dem AM Führerschein dürfen Sie nur Fahrzeuge fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Mit Ihrem Fahrzeug fahren Sie also ohne Fahrerlaubnis. Dies stellt eine Straftat dar und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe gestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. monique G. sagt:

    Bin mit dem Mietwagen unterwegs gewesen und hatte noch 0.8 Promille Rest Alkohol im Blut.
    Wird das dem autohaus gemeldet?
    Und wann kann ich mit dem Bescheid rechnen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Monique,

      möglicherweise wird die Mietwagenfirma dies in einer Akte vermerken. Der Bußgeldbescheid sollte innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate ankommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Martina sagt:

    Hallo,
    wird ein Kastenwagen bis 3,5 t im Bußgeldkatalog für LKW eingestuft? Denn er darf ja mit einem PKW Führerschein gefahren werden.
    Denn ich wurde mit 16 km/h zu schnell auf der Autobahn geblizt und habe ein Punkt kassiert. Ist das richtig?

    Gruß Martina

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Martina,
      es kommt auf die Zulassung an. Ist das Fahrzeug als Lkw zugelassen, drohen die entsprechenden Lkw-Bußgelder. In Ihrem Fall dann: 70 Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Frank sagt:

    Bin am 10.10. 2015 au der BAB 11 geblitzt worden. Nach Toleranzabzug 21 kmh zu schnell, bei erlaubten 120 kmh. Es ist doch komisch, genau 1 kmh über 20, damit wird es ja jetzt auch teurer und 1 Punkt in Flensburg winkt auch noch. Oder gilt für mich noch die alte Gebühr, weil es ja im Oktober passierte.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Frank,

      die Höhe der Bußgelder hat sich nicht verändert. Für eine Überschreitung von 21 km/h bekommen Sie neben dem Punkt ein Bußgeld von 70 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Dieter sagt:

    darf ich während der fahrt im auto an meinem laptop arbeiten

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dieter,
      die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die volle Aufmerksamkeit aller Beteiligten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Fahrzeugführer muss deshalb in der Regel beide Hände am Steuer liegen haben. Auf das Arbeiten am PC während des Fahrens sollten Sie daher verzichten.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Dorit G. sagt:

    was ist, wenn ich mein Auto vor dem Mehrfamilienhaus auf der Straße wasche ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dorit,
      waschen Sie Ihr Auto vor der Tür, verschmutzen Sie das Grundwasser. Das gilt auch, wenn Sie es nur mit klarem Wasser reinigen. Je nach Bundesland bzw. Kommunen fallen für das Einleiten von Stoffen unterschiedliche Bußgelder an (Wasserrecht). Auskunft hierüber erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) oder auch in der Ortssatzung Ihrer Gemeinde.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. andre sagt:

    Hallo darf ich mit meinem roller im winter fahren wenn es so mild ist wie jetzt wenn kein schnee und eis da ist

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andre,
      das Fahren mit dem Roller im Winter ist nicht verboten, kann aber sehr gefährlich sein. Bei milden Temperaturen dürften Sie normalerweise keine Probleme haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Simba sagt:

    Wurde mit thc und Kokain im Blut gefunden, ist mir dass dritte mal passiert, aber erste mal mit Kokain. Wie viel rechne ich damit?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Simba,
      ab dem dritten Mal wird ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr mit einem Bußgeld von 1.500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von drei Monaten geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Thomas,J sagt:

    hallo, habe mit LKW 40 to.eine Straße benutzt die durch Verkehrsz. 250 für Fzg.über 7,5to.gesperrt war.
    Angezeigt war diese Sperrung vorher 1 mal mit einem einfachen Schild,umfahren.
    Was droht an Sanktionen? Gibt es für diese OWI Punkte?

    Gruß Thomas,J.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thomas,

      hierbei kann nach Einzelfall geurteilt werden. Daher könnten Sie im schlimmsten Fall mit 1 Punkt belangt werden. In der Regel wird Sie allerdings ein Bußgeld erwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ivonne B. sagt:

    Hallo, ich bin am Freitagmorgen auf dem Weg zur Arbeit. Ich hatte an der Ampelkreuzung Rotphase, nach guten 5 min sind die ersten Autofahrer gefahren und der nachkommende Verkehr auch. Mir wurde ständig ein Vogel gezeigt bzw. gehupt. Nach ca. 15 min es war immer noch rot, bin ich langsam an die Kreuzung vorgefahren, auf den seitlichen Verkehr geachtet und ohne Gefährfung die Kreuzung passiert. Leider hatte ich Pech, die Polizei hat es gesehen, mich angehalten und alle Daten aufgenommen. Mit welche Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ivonne,

      wenn Sie eine rote Ampel überfahren, kostet dies 90 Euro und es wird 1 Punkt in Flensburg notiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Andre sagt:

    Hallo!
    Mit was muss man rechnen , wenn man mit einer nicht eingetragenen Felgen/Reifenkombination angehalten wird ohne dass man ein Gutachten oder eine ABE mitführt ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andre,
      wenn Sie ein Gutachten sowie eine ABE besitzen und diese nur nicht mitgeführt haben, kommt in der Regel ein Verwarngeld mit nachträglichem Nachweis der Belege auf Sie zu. Liegt keine ABE vor bzw. es ist keine Eintragung erfolgt, dann machen Sie sich des Fahrens ohne Betriebserlaubnis strafbar und müssen mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Bianca sagt:

    Hallo…

    Mit welcher Strafe ist zu rechnen wenn der TÜV seit dem 1.1.2016 abgelaufen ist aber das Auto trotzdem noch gefahren wird?
    Der Fahrer des Autos ist noch in der Probezeit.

    Wird ihm bei einer Verkehrskontrolle die Fahrerlaubnis entzogen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bianca,
      wenn Sie den TÜV um zwei bis vier Monate überziehen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dies hat normalerweise weder Auswirkungen auf die Probezeit, noch wird Ihnen der Führerschein entzogen. Wenn Sie den TÜV-Termin jedoch um acht Monate überziehen, kommt ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu, was probezeitverlängernde Maßnahmen mit sich bringt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. hans sagt:

    Hallo habe nach 12 Jahren meinen Führerschein neu machen müssen! Musste nur von deer Fahrschule einige Fahrstunden machen und diese dann Bestätigen lassen.Auch die Theorie musste ich neu machen.Alles Bestanden und habe jetzt den Führerschein seit dem 1.3.2016 wieder!! Gilt man dann wieder als Fahranfänger??? Weil auf dem Führerschein ja leider nur das DAtum vom Neuerwerb steht und nicht das man vorher schon 15 Jahre den Führerschein hatte!!!Was kann man da machen.Da man ja zum Beispiel kein Auto Leihen kann weil ja das neue Datum draufsteht und die Autoverleiher denken das man Neuling ist?????

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hans,

      da Sie den Führerschein nun neu machen mussten und auch die Vorgehensweise wie bei einem komplett neuen Führerschein war, gelten Sie durchaus als Fahranfänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Bernhard B. sagt:

    Ein Bekannter hat einen Pkw-Anhänger verliehen 2500 kg Gesamtmasse. Pkw Fahrer hat nur Führerschein Klasse B.
    Erforderlich wäre BE, Den Führerschein hat er sich nicht zeigen lassen. Er hat eine Vorladung von der Polizei erhalten.
    Gegen welchen § hat er verstossen. Ich kann im Bußgeldkatalog nicht finden

  15. Steven sagt:

    Wenn ich ein 50 ccm Roller habe und dort ein 110 ccm motor einbaue.mit welchen folgen kann ich rechnen? Habe Pkw und denn A1 Führerschein

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Steven,

      der A1 Führerschein berechtigt Sie zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Gudrun sagt:

    Hallo!
    Mein Tüv ist seid Mai 2016 abgelaufen,daß ist mir jetzt erst aufgefallen.Gibt es Punkte in Flensburg,und was muss ich an Strafe zahlen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gudrun,

      das kommt drauf an. Für ein Überschreiten des Termins der HU für Pkw und Motorrädern von 2 bis 4 Monaten ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Ist die TÜV-Prüfung um 8 Monate oder mehr überfällig, droht ein Bußgeld in höhe von 60 Euro nebst 1 Punkt in Flensburg. Auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Daniel sagt:

    Hallo ich wurde gestern gegen 23:15Uhr von der Polizei angehalten und es wurde ein Alkoholtest durchgeführt (Reinpusten). Da ich kurz davor (ca. 10minuten) noch ein Schluck Bier getrunken hatte und mir dann schlagartig unwohl war, ich einfach nur schnell nach Hause wollte bin ich dummerweise gefahren. Das erste Pusteergebnis ergab 1.5 Promille. 20 Minuten später erneute Messung mit Ergebnis 1.1 Promille. Ich wurde mit ins Krankenhaus genommen zum Bluttest. Leider habe ich noch kein Ergebnis dieses Tests. Ich habe noch nicht ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr begangen habe meinen Führerschein seid 14 Jahren. Was für eine Strafe wird mich voraussichtlich erwarten.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      ab einer Promillegrenze von 1,1 spricht man von „absoluter Fahruntüchtigkeit“. Wer in diesem Zustand fährt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Strafrahmen des Tatbestandes sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Bei Promillewerten, die darunter liegen, kann der Tatbestand ebenfalls erfüllt sein, sofern der Fahrer Ausfallerscheinungen aufweist. Dies ist dem Einzelfall nach zu beurteilen.

      Ab einem Promillewert von 0,5 liegt in jedem Fall aber auch eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500 EUR, 2 Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alex sagt:

    Hallo, ich wurde mit 1, 38 Promille von der Polizei das erste mal erwischt. Ich selber bin 25Jahre alt und besitze meinen Führerschein schon seid 8 Jahren. Wie lange dauert es bis ich Post von der StaatsanwaltscHaft bekomme und was für eine Strafe kann ich bekommen?

    • Maddin sagt:

      Ernsthaft? Ist schon lange her aber “ERNSTHAFT”? Wer so eine Frage nur interessehalber stellt, dem gehört schon der Führerschein abgenommen. Mit 1,38 Promille bewegt man sich schon im Bereich einer Straftat (ab 1.1 Promille). Wer so fährt, der gehört auf Lebzeiten auf ein Dreirad verbannt! EIne Ausnahme würde ich zulassen, es ging um Leib oder Leben…

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alex,

      in der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Monaten einen Bescheid über die Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Ein Wert von 1,38 Promille wird üblicherweise als Straftat gewertet. Hier kommen drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot auf Sie zu. Darüber hinaus wird eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Hasan sagt:

    Hallo,
    Ich bin in ddorf von einem bulgarischen Fahrzeug überholt worden innerorts bei erlaubtem 50kmh, hierbei hat es geblitzt und der “Flash” vom blitzer kam sehr spät, ist es möglich das ich geblitzt wurde statt das andere fahrzeug? Und was könnte man dagegen tun?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hasan,

      zunächst sollten Sie abwarten, ob Sie überhaupt einen Anhörungsbogen erhalten. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Situation aus Ihrer Sicht zu schildern. Sollte die Behörde anschließend dennoch einen Bußgeldbescheid erstellen, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Im Zweifel kann Sie dann auch ein Anwalt unterstützen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Sabrina sagt:

    Mein Freund hat jetzt seinen Bußgeldbescheid bekommen. Steht da auch drin ob er zum MPU muss? Wer legt das fest?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sabrina,

      die Anordnung einer MPU wird in der Regel im Bußgeldbescheid aufgeführt, es ist jedoch auch möglich, dass diese einige Zeit nach dem Bescheid noch zugesandt wird. Ihr Freund muss hier daher abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Lars sagt:

    Hallo,

    habe am 11.11.16 eine Abstandsunterschreitung begangen, die nach dem Bußgeldkatalog 2016 mit 100,-EUR + 1 Punkt bestraft werden würde. Im Bußgeldbescheid, der mir am 14.01.2017 zugestellt wurde erhebt die Behörde nun 180,-EUR + 1 Punkt erhebt. Ab wann gilt der Bußgeldkatalog 2017 genau?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lars,

      die Werte im Bußgeldkatalog sind nur Richtwerte. Betrachtet die Behörde es als gerechtfertigt, z. B. aufgrund der Schwere des Verstoßes, ein erhöhtes Bußgeld zu verlangen, kann sie das tun. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieses Erhöhung rechtmäßig ist, können Sie den Bescheid auch von einem Anwalt prüfen lassen. Die Höhe der Bußgelder im Katalog sind seit 2014 weitgehend unverändert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Dennis sagt:

    Ich bin noch in der Probezeit habe aber keine Verstöße bisher. Jetzt wurde ich bei einem Rotlichtblitzer geblitzt habe aber nur gelb gesehen?!

    Ich habe Angst vor einem Aufbauseminar und der Geldstrafe
    Geht das überhaupt bei gelb und was kann passieren

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dennis,

      sofern die Ampel tatsächlich noch Gelb war, droht in der Regel ein Verwarngeld. Sollte es bereits Rot gewesen sein, als Sie die Ampel überfuhren, handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß. Die Konsequenzen wären: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit, Bußgeld. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Bianca sagt:

    Hallo, mein Mann ist Fernfahrer über 40t und hatte am29.8. 2016 (Tattag) einen Bußgeldbescheid wegen Ladungssicherung mit 60,00€ bekommen. Dazu sicher einen Punkt obwohl davon nichts im Bescheid steht. (der 1.)
    Ab 60,00€ gibt es wohl 1Punkt? 1.Frage
    Am 10.2.17 (Tattag) missachtete er das Überholverbot und bekam dafür 70,00€ als Strafe, weil er aber den oben genannten Voreintrag im Fahreignungsregister hat, wurde die Geldbuße angemessen erhöht. Wortlaut des Schreibens und die Erhöhung beträgt 20,00€.
    Meine 2.Frage, ist das Rechtens, da der 1.Eintrag wegen etwas Anderem war. Und meine 3.Frage, wann wären beide Punkte gelöscht.
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bianca,

      1. Frage: Der Verstoß wird mit einem Punkt geahndet – das ist also korrekt.
      2. Frage: Die Erhöhung des Bußgeldes ist Ermessenssache der Behörde. Der Punkt aus der ersten Frage gilt als Voreintrag. Die Behörde ist dazu berechtigt.
      3. Frage: Verstöße, welche mit einem Punkt geahndet werden, verjähren nach 2,5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Kerstin sagt:

    Hallo, ich wurde heute außerorts 100 zone geblitzt mein Tacho zeigte 140 kmh an wurde allerdings im Februar schon mal mit 113 kmh geblitzt auch außerorts mit welcher Strafe hab ich jetzt zu rechnen da ich ja wiederholungstäter bin
    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      sofern bei Ihrem ersten Verstoß eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h galt, zählen Sie nicht als Wiederholungstäter. Diese Regel greift erst, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h zu schnell fahren. Daher müssen Sie mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Laura sagt:

    Hallo,

    darf ein Nachbar einen öffentlichen Parkplatz für sich beanspruchen indem er immer sein anderes Auto dort hinstellt, wenn er wegfährt?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Laura,

      handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz ohne irgendwelche Auflagen, sollte das Parken nicht verboten sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Rudi sagt:

    Ich muss sagen alles einfach erklärt. Da ich mir meinen ersten anhänger selber bauen möchte. Vielen Dank Rudi.

  27. Jannick T. sagt:

    Gute Seite

  28. husam sagt:

    Hallo,
    Kann Radfahrer die Navi benutzen oder angucken, wenn er sein Fahrrad fahrt in der Straße.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Husam,

      Radfahrer dürfen Navis nutzen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Fahrer sich nicht zu stark ablenken lässt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Frédéric sagt:

    Hallo,

    Ich wurde mit thc und Amphetamin am Steuer eines Pkw angehalten. Habe noch keinen Bußgeldbescheid erhalten, aber schon Post das mir die Fahrerlaubnis wegen harter Drogen im Straßenverkehr entzogen wird und ich einen Antrag auf Neuerteiligung stellen kann. Eine mpu erforderlich ist und Abstinenznachweise Erfolgsverbessernd wären.

    Ist das so richtig? Habe hier einen Kommentar gelesen wo jemand das dritte Mal thc und das erste mal mit Kokain im Blut erwischt wurde und ein Bußgeld von 1.500€ zu erwarten hat und 2-3 Monate Fahrverbot.

    Warum wird mir die Fahrerlaubnis komplett entzogen? Im Vergleich ist mein vergehen doch geringer?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Frédéric,

      wenn beim Autofahrer Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder es unter Drogeneinfluss zu einem Verkehrsunfall kommt, muss der Fahrer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dann drohen neben Bußgeld und Punkten zudem ein Führerscheinentzug, Freiheitsstrafen und gegebenenfalls Schadenersatzforderung. Wird ein chronischer Drogenkonsum durch das ärztliche Gutachten nachgewiesen, wird der Führerschein auch dann entzogen, wenn man nüchtern unterwegs ist. Die Begründung für diese Maßnahme lautet, dass der Person nicht zugetraut wird, die Teilnahme am Straßenverkehr und den Drogenkonsum sicher zu trennen. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Saskia sagt:

    Hallöchen,
    Ist es erlaubt mit Headset, was nur eine Ohrmuschel hat und das Mikrofon zum sprechen sich dran befindet, zu telefonieren?

    Liebe Grüße

  31. Richard Does sagt:

    Ist hoffentlich helfen

  32. Ich sagt:

    wo sind ihre Datenschutzbestimmungen für den Doownload des Bußgeldkatalog einzusehen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ich,

      solche Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung am Ende der Seite.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  33. Medi sagt:

    Hallo,
    Ich wurde wahrscheinlich an der selben Stelle innerorts wo 30km/h erlaubt war zweimal geblitzt. Also mit ca. 25 Minuten Zeitabstand, habe aber wirklich übersehen, dass nur 30km/h erlaubt war. Was erwartet mich jetzt?
    MfG

  34. Jürgen W. sagt:

    Mein Führerschein Läuft ab,der neue wurde schon beantragt aber noch nicht da.kann ich noch weiter fahren?

  35. Michael sagt:

    Hi zusammen,

    Ich würde Außerorts mit Abzug 26 kmh geblitzt und jetzt mit Abzug 28 kmh mit Abzug auch Außerorts alles innerhalb eines Jahres muss man da mit Fahrverbot Rechnen

  36. Erika H. sagt:

    Hallo liebes Team

    Bei uns im Viertel stehen ständig mehrere Lkws unmittelbar vor der Einmündung der stichstrassen.Wenn man aus diesen Straßen rausfahren will hat man keine Sicht,ob von rechts oder links andere Autos kommen.Ich fahre zwar immer sehr langsam aus diesen Straßen raus,aber leider kommen die Autos manchmal auch mit einem Affenzahn,obwohl es dort ziemlich eng ist und dort auch noch rechts und links geparkt wird.Dort müsste man öfter mal kontrollieren.Wäre eine sichere Einnahmequelle.Und wir würden uns dann dort etwas sicherer fühlen.

  37. Günther S. sagt:

    Hallo Redaktionsteam,
    mein Wohnanhänger wird über den Winter nicht benutzt. Für die 100 km/h Zulassung sind die Reifen im Ende
    November abgelaufen. Zum TÜV müßte ich in diesem Monat. Ich werde spätestens im April neue Reifen auf-
    ziehen. Erwarten mich bei der TÜV Abnahme dann im April irgendwelche Nachteile, bzw. Bußgelder? Gibt der
    TÜV das Überziehungsdatum an die Polizei oder Zulassungsstelle weiter, und wird dann ein Bußgeld fällig?
    Für mich selbstverständlich, wenn ich von der Polizei erwischt werde.
    Mfg geisbock

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Günther,

      ggf. wird der TÜV dies bemängeln und Ihnen eine Frist zur Behebung einräumen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  38. Markus sagt:

    Hallo, habe eine frage gibt es den Bußgeldkatalog auch in Englisch oder in Polnisch? Wäre echt klasse denn ich habe ein paar Arbeitskollegen die aus Polen kommen.

    Gruß
    Markus

  39. Mehmet sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich frage mich wann meine Probezeit zu Ende ist und werde,deshalb mal kurz die relevanten daten hier zu auflisten. Ich bedanke mich schon im Voraus für die Antwort der Redaktion.

    10.10.2014. Führerschein bestanden
    06.09.2016. Führerschein entzogen (MPU)
    (7 Monate + 18 Tage Führerscheinsperre)
    24.04.2017. Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Nun nochmal zur Frage wann wäre ich nach diesen Angaben aus der Probezeit ????

    Mit freundlichen Grüßen

  40. Tim sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wenn 10 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot stehen ( meins an 5. Stelle), die Damen und Herren vom Ordnungsamt bereits ihre Tickets verteilt haben und den Abschleppdienst gerufen haben (2 Fahrzeuge im Dienst und diese haben bereits begonnen, die ersten beiden Fahrzeuge abzuschleppen ), müssen alle Fahrzeugführer, die Anfahrtskosten bezahlen, obwohl sie Ihr Fahrzeug selbständig entfernt hatten?

    Danke und Gruß

    Tim

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tim,

      bitte wenden Sie sich für eine Klärung dieses Sonderfalles an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung zu solch einem speziellen Fall kann an dieser Stelle nicht getroffen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Daniel sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es würde mich sehr interessieren, wer überhaupt neue Novellen der Bußgeldkataloge (z.B.: für zu schnelles Fahren etc.), zur Abstimmung durch den Bundesrat, definiert?

    Ich habe bei Suchen im Internet leider nichts hierzu gefunden.

    Vielen Dank und Gruß,
    Daniel

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      die StVO-Novelle wurde vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) auf den Weg gebracht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  42. Peter sagt:

    Übersehe ich den Downloadlink zum neuen Bußgeldkatalog, oder gibt es den noch nicht?

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,

      den neuen Bußgeldkatalog stellen wir spätestens ab Inkrafttreten der Novelle am 28.04. zur Verfügung. Aktuell warten wir noch auf die Veröffentlichung der Novelle im Bundesgesetzblatt, um in der Schlussredaktion die Inhalte noch einmal abschließend prüfen zu können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  43. Andreas sagt:

    Fällt die 100km/h Regelung für Anhänger etwa weg??
    Ich zitiere mal aus dem Bußgeldkatalog:
    “Für Pkw mit Anhänger und andere Gespanne mit anderen Zugfahrzeugen bis 3,5 t zGG gilt außerorts
    eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Auf Autobahnen ist ein generelles Tempolimit von 80 km/h einzuhalten.”

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      nein, bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen gab es keine Änderungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  44. Thomas sagt:

    So richtig durchdacht ist das aber nicht.
    Aber ich als Auto und Radfahrer muss feststellen: 3000 € Fahrrad,Warnweste an ,Helm an,HIRN aus.
    Was ist mit den Hobbyrennradfahrern? Dürfen weiter Verkehrshindernis spielen? obwohl neben der Fahrbahn ein breiter neuer Radweg ist.
    Die Höhe der Bussgelder zeigt mir das der Mensch an sich immer einen haben muss,der vorkauen muss was zu tun ist.55€ für Radweg benutzen in falscher Richtung.Ich meine einen solchen Weg wo Radfahrer und Fußgänger sich einen 2,50 meter breiten Weg teilen.Baulich farblich getrennt. In meiner Hauptstraße sind 5 Fußgängerampeln. Werde in Zukunft jedesmal Ampel drücken um in entsprechendes Geschäft zu kommen,und wenn die 30 meter auseinander liegen. Schließlich hab ich ein FAHRrad,und kein SCHIEBrad. Greta wirds freuen
    Kann man sich nicht einfach untereinander wie 2 Erwachsene Menschen verständigen??Ggf auch mal anhalten..Was ist den mal mit Bussgeld für Hundebesitzer mit Radfahrerfangleinen? Herrchen linke seite,Hund 5 meter weiter rechts,dazwischen die gespannte Leine.

  45. aldogan sagt:

    hallo, parkschein um 24min überschritten Verwarngeld von 20€ ist das Rechtens und war das nicht 10€ ??😤🤔😤🤔

  46. Inge B sagt:

    ich bin bei einer Verkehrskontrolle negativ aufgefallen, weil ich keine Brille trag, obwohl diese lt. Füherrschein notwendig ist. Was habe ich zu erwarten?

  47. Frank sagt:

    Wird innerorts bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr zwischen 50- und 30 km/h-Zonen unterschieden? Ich konnte jedenfalls nichts finden.

  48. Liri sagt:

    Guten Tag Freunde ,
    zunächst , danke für die Aufnahme.
    Jetzt zur meine Frage:
    Mein Cousin und ich kamen aus dem Urlaub und er wurde Außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt (Statt 100 ist er 145 gefahren , 45KM/H zu viel .
    Jetzt kam ein Bußgeld und mir ist ein Fehler unterlaufen ,ich habe statt sein Namen meinen Namen eingetragen , kann ich den Fehler beheben ?
    Heute kam die Bestätigen mit Bußgeld und Fahrverbot + 2 Punkte ,ich muss diesen Fehler unbedingt beheben,ist es möglich?
    Und was soll mein Cousin machen ,er ist aus einem nicht EU Land (Nord Mazedonien) Womit muss er rechnen ?
    Ein Arbeitskollege hat gesagt das er nur den Bußgeld bezahlen muss und ich schnellstmöglich am Montag die Stelle anrufen soll wo der Brief herkam , stimmt das oder was genau müssen wir jetzt machen / wie reagieren ?

    PS: Auf dem Foto ist zu sehen das ich es nicht bin

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Liri,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder die Bußgeldstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  49. Tina sagt:

    Hallo,
    habe entgegengesetzt der Fahrbahn geparkt. Soll 15 Euro zahlen. Ist dies gerechtfertigt?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tina,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  50. Inga S sagt:

    Ich bin heute Nacht mit TOM TOM bei Schneetreiben in eine Straße eingefahren, die nur für Linienbusse
    bestimmt war (wurde dort vor der Ampel geblitzt und habe umgedreht und bin zurückgefahren.
    Was kann da kommen?

    Ist nicht doppelt – sondern neu!

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