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Formfehler im Bußgeldbescheid: Ansatzpunkt für einen Einspruch?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. März 2023

Was bewirkt ein Formfehler im Bußgeldbescheid?

Formfehler im Bußgeldbescheid können einen Einspruch gegen diesen begründen.
Formfehler im Bußgeldbescheid können einen Einspruch gegen diesen begründen.

Wer einen Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs begeht und dabei erwischt wird, erhält in der Regel einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält die genauen Konsequenzen aus der Handlung. Möglich ist etwa ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Es kann allerdings vorkommen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Dies kann verschiedene Gründe haben. Möglicherweise stimmt inhaltlich etwas nicht oder die verwendeten Messmethoden wurden nicht ordnungsgemäß genutzt. In einigen Fällen können aber auch Formfehler im Bußgeldbescheid auftreten.

Was es heißt, dass Formfehler bei einem Bußgeldbescheid vorhanden sind, und wie die möglichen Konsequenzen davon aussehen, soll im Folgenden besprochen werden. Dabei soll es insbesondere auch um den Einspruch gehen.

FAQ: Formfehler im Bußgeldbescheid

Welche Auswirkungen haben Formfehler?

Formfehler können zur Ungültigkeit eines Bußgeldbescheides führen.

Wann wird ein Bescheid durch ein Formfehler ungültig?

Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verkehrssünder durch fehlende oder falsche Angaben nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann. Eine Formfehler liegt zudem vor, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht enthalten ist.

Was kann ich bei einem Formfehler unternehmen?

In diesem Fall kann es sinnvoll sein, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Wie Ihre Erfolgsaussichten dabei stehen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Was sind Formfehler bei einem Bußgeldbescheid?

Wie ein Bußgeldbescheid aussehen muss, ist genau festgelegt. § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) listet detailliert auf, was er zu enthalten hat. Zu den essentiellen Angaben gehören demnach:

  • Angaben zur Person (sowohl des Betroffenen als auch von anderen Beteiligten)
  • Angaben zum Verteidiger
  • Angaben zur vorgeworfenen Tat: Was genau soll er wann und wo getan haben?
  • Gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit sowie die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Bußgeld sowie ggf. Punkte und Fahrverbot

Zudem muss, um ohne Formfehler vorzuliegen, der Bußgeldbescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Dies schließt folgende Angaben mit ein:

  • Hinweis, dass der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 eingelegt wird.
  • Hinweis, dass ein Einspruch mit einem Resultat enden kann, das nachteiliger für den Betroffenen ist.
  • Aufforderung, entweder die Geldbuße innerhalb der Frist zu zahlen oder eine Zahlungsunfähigkeit gegenüber der Behörde zu begründen.
  • Belehrung, dass anderenfalls eine Erzwingungshaft angeordnet werden kann.
§ 67 OWiG legt die Details eines Einspruchs fest: Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bei der ausstellenden Behörde schriftlich (oder zur Niederschrift) eingelegt werden.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Formfehler: Eine Anwältin für Verkehrsrecht kann Sie beraten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Formfehler: Eine Anwältin für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

Prüfen Sie, ob Formfehler beim Bußgeldbescheid vorliegen

Die oben genannten Angaben müssen also in jedem Fall vorhanden sein, damit der Bescheid den Vorschriften entspricht. Es kann sich lohnen, dies sorgfältig zu überprüfen. Sollte ein erforderlicher Punkt fehlen, kann dies dazu führen, dass der Bußgeldbescheid anfechtbar ist.

Es kann also Anlass geben für einen Einspruch, wenn der Bußgeldbescheid Formfehler enthält. Insbesondere bei der Rechtmittelbelehrung sollten Sie genau darauf achten, ob sie vollständig und korrekt ist.

Formfehler im Bußgeldbescheid: Ein Anwalt kann helfen

Sollten Sie einen Formfehler im Bußgeldbescheid finden oder vermuten Sie, dass ein solcher vorliegt, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kennt sich mit dieser Materie bestens aus und kann Ihnen ganz konkret mit Rat zur Seite stehen.

Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Formfehler bei Ihrem Bußgeldbescheid vorliegt, oder ihn nur, um sicherzugehen, von einem Experten prüfen lassen möchten, kann sich der Gang zum Anwalt lohnen. Viele Bußgeldbescheide weisen nämlich Fehler auf und sind somit anfechtbar.

Ein Verkehrsrechtsanwalt kann dabei am besten beurteilen, ob Aussicht auf Erfolg besteht, wenn Einspruch eingelegt wird, oder ob der Betroffene lieber zahlen sollte, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

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Formfehler im Bußgeldbescheid: Ansatzpunkt für einen Einspruch?
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20 Kommentare

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  1. Pieruschka sagt:

    Hallo,
    ich konnte nirgendwo erlesen, welche Ursachen zum unscharfen Bild bei Blitzer führen??
    Am Ende evt. eine falsche Aufstellung des Blitzgerätes?
    War zu schnell ( 27kmh im Ort) aber das Foto zeigt eine sehr unscharfe Wiedergabe??) worauf kann man plädieren???
    Könnte man hier Formfehler im BG-Bescheid anwenden ( §66 OWiG/ alles infos au Internet….)
    Wäre nett eine Antwort zu erhalten, danke
    Ullrich Pieruschka

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Pieruschka,

      ein unscharfes Bild kann mehrere Ursachen haben. Sind Sie darauf tatsächlich nicht zu erkennen, könnte sich das auf die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs auswirken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Patrick sagt:

    Hallo,

    mein Geburtsdatum ist falsch. Auch nach mehrmaliger Korrektur meinerseits.

    Frage: Zählt das Geburtsdatum zu den Personalien?

    Wenn ja, wäre somit der Bußgeldbescheid falsch und anfechtbar, sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für eventuelle Antworten
    Gruß Patrick

  3. Gorgone sagt:

    Hallo,
    ich wurde in Reutlingen, Rommelsbacher Straße mit 57 km/7, nach abzug der Tolertanz, geblitzt worden. Kurios ist, dass 60 km/h erlaubt sind, Mein Wagen hat Verkehrszeichenerkennung und ich habe meinen Abstandstempomat auch auf 60 km/h eingestellt, habe auch einen Zeugen, der das bestätigt. Die Bußgeldabteilung beruft sich darauf, dass die Geschwindigkeit innerorts durch das Ortschild geregelt wird. Meine Angabe, dass dem nicht so ist, schließlich gibt es auch 30er im Ort, 60er oder gar 70er. Seit 07.03.2018 ist vom Regierungspräsidium eine Luftreiunhaltungsplan erstellt worden, der hier 50 km/h vorschreibt. ABER die Beschilderung wurde dabei belassen, also 60 km/h.
    Was ist nun richtig?
    Danke für eure Antwort

    • Milchmann sagt:

      Es gilt die Beschilderung, im Zweifel sind Sie aber in setzt Nachweis Pflicht also besser Standorte noch unter Zeugen dokumentieren bevor was abgebaut oder verändert wird…

  4. Muhammed sagt:

    Hallo,

    in meinem Bußgeldbescheid wurde ein Beweismittel herangeführt, das zur Beweismittelaufnahme sowie zur Überprüfung der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit schlicht nicht nutzbar ist (getönte Heckleuchten – Beweismittel: Schallpegelmessgerät).

    Verfällt somit dieser Bußgeldbescheid?

    Vielen Dank
    Beste Grüße

  5. Natalie sagt:

    Es gab eine Ordnungswidrigkeit betreffend Parkieren auf dem Gehweg. Nun ist aber die Örtlichkeit seitens des Ordnungsamtes falsch, die Strasse stimmt nicht. Ist das ein Formfehler?

    Vielen Dank für allfällige Antworten

    Gruss Natalie

  6. Nathalie M sagt:

    Ich erhielt einen Bußgeldbescheid mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Autobahn von 44km/h. Bußgeld 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Wäre das Bußgeld nach aktueller Verordnung in Hessen nicht 160 Euro

  7. Alexander sagt:

    Mir wurde ein Anhörungsbogen zugesandt in dem der Paragraph nicht zum Tatvorwurf passt.ist dieser eventuelle Bußgeldbescheid rechtens?
    Ich wurde laut der Schriftlichen Begründung innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt,
    Unter dem Punkt: verletzte Vorschriften steht aber der Paragraph für diese Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften
    Mit freundlichen Grüßen Alexander

    • Milchmann sagt:

      Solche Fehler kommen häufiger vor, haben aber oft keinen Einfluss auf Punkte oder Fahrverbote sondern nur einige Euro mehr Strafe.

      Oft wird dann nur mittels Korrektur abgeholfen und der Betrag erstattet – zudem muss man für Formfehler den Bescheid erst abwarten.
      Wer die Behörden schon beim Vorwurf drauf hinweist zuckt meist zu früh, außer man möchte damit sie Verfolgungsverjährung erreichen indem man Ämter mit Korrekturen aufhält wenn nur noch einige Wochen fehlen ;-)

  8. AnJa sagt:

    Der Bußgeldbescheid weist das korrekte Bußgeld aus, aber keine Punkte. die Information über die Eintragung eines Punktes kommt erst auf der zweiten Seite in der Rechtsbehelfsbelehrung. Kann das denn sein? Ich hätte das glatt überlesen!

  9. Dörte sagt:

    Mir wurde ein Bussgeldbescheid für die Nutzung meines telefons im Auto zugestellt. Es gibt eine TagebuchNr.. Im Bescheid wird jedoch ein falscher Zeitpunkt genannt. Lt meinem elektronischen Fahrtenbuch habe ich mich zum Im bescheid genannten Zeitpunkt woanders aufgehalten. Lohnt sich ein Einspruch

    • Milchmann sagt:

      Hängt davon ab wie gravieren die Abweichung (Strecke, Zeit) ist. 5min und eine Straße weiter hat kaum Aussicht auf Erfolg und bedeutet nur Zeit, Kosten und Aufwand

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dörte,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Christian sagt:

    Hallo,

    bei mir ist im Bußgeldbescheid die Straße in der ich geblitzt wurde falsch geschrieben.
    Handelt es sich hierbei um einen Formfehler? Wurde außerorts mit 78(abzgl. Toleranz) bei 70 km/h. geblitzt. 20€

    Viele Grüße Christian

  11. Cathleen T sagt:

    Hallo ich erhielt einen Bescheid mit innerorts nach Toleranz Abzug 34 kmh zu schnell.
    Bin heute an der Stelle lang gefahren und da es Ortseingang ist,zeigt mein Navi 60 kmh und nach der Stelle erst 50 kmh?
    Wie ist dies möglich?
    Wie erfährt man, wieviel da tatsächlich gefahren werden darf?
    Es gibt kein Schild,ist Richtung Ortsmitte?
    Kann ich Fotos vom Auto mit Navi machen bevor Wechsel und kurz danach?
    Ich weiß nicht ob ich in Widerspruch gehen soll?
    Es hängt ein Fahrverbot daran.
    Danke im Voraus.

  12. Silke sagt:

    Der Bußgeldbescheid wurde durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Auf dem Zustellumschlag hat der Postbote nichts ausgefüllt auch ist in der Bußgeldakte, die ich über den Anwalt angefordert habe, kein Zustellprotokoll enthalten. Führt dieser Formmangel zu einer Nichtigkeit des Bußgeldbescheides ?

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