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Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – So gehen Sie nun vor

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Fehler im Bußgeldbescheid: Wodurch verliert der Bescheid seine Gültigkeit?

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vorliegt und wie Sie vorgehen können, wenn Sie einen solchen Fehler bemerken. Welche Fehler führen zu einer Ungültigkeit der Bußgeldbescheide und welche Angaben muss ein Bescheid enthalten?

FAQ: Fehler im Bußgeldbescheid

Welche Fehler kann ein Bußgeldbescheid enthalten?

Es gibt unterschiedliche Fehlerquellen bei einem Bußgeldbescheid. So können beispielsweise der falsche Name oder ein fehlendes Kennzeichen angegeben sein.

Ist der Bescheid damit ungültig?

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Formfehler zur Ungültigkeit führt. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung kann allerdings dazu führen.

Wie kann ich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid vorgehen?

Sie müssen in diesem Fall einen Einspruch einlegen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.

Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft? 9 wichtige Fakten, die Sie kennen sollten

Formfehler im Bußgeldbescheid können einen Einspruch gegen diesen begründen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie ihn gut prüfen. Falls er nämlich Formfehler enthält, könnte ein Einspruch eine Option sein. Was Formfehler sind und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid führt nicht zur Ungültigkeit. Das Bußgeld muss bezahlt werden.

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid? Führt dieser Fehler der Behörde zu einer Ungültigkeit des Bescheids? Ein Bußgeldbescheid muss unter anderem den Namen und das Kennzeichen des Betroffenen enthalten, doch nicht immer führen Zahlendreher im Kennzeichen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid. » Weiterlesen...

Ein Bußgeldbescheid geht ohne Verwarnung ein? Das Bußgeld und die zusätzlichen Gebühren sind zu zahlen.

Ist es rechtens, wenn bei Ihnen ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung eingeht? Um was es sich bei der Verwarnung durch die Bußgeldstellen tatsächlich handelt, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn keine vorherige Verwarnung seitens der Behörde ergeht und ob Sie eigentlich einen Rechtsanspruch auf eine im Vorfeld zugestellte Verwarnung haben, können Sie in diesem Artikel nachlesen. » Weiterlesen...

Ein Bußgeldbescheid ohne Punkte führt in Flensburg laut Verkehrsrecht trotzdem zu einer Eintragung.

Muss ein Bußgeldbescheid auch immer Angaben zur Höhe der Punkte enthalten oder darf diese Information auf dem Schreiben der Bußgeldstelle fehlen? Und werden bei letzterem die Punkte dann auch nicht im Flensburger Fahreignungsregister vermerkt? Informationen darüber, was genau in einem Bescheid aufgeführt sein muss und ob die Punkte in Flensburg dazu gehören, erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Auf dem Bußgeldbescheid steht der Halter, der aber nicht der Fahrer war? Durch den Anhörungsbogen kann der Halter der Behörde antworten.

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid als Halter, sind aber nicht der Fahrer zur Tatzeit der Ordnungswidrigkeit gewesen? Wir erklären, wie Sie nun vorgehen sollte und wie mit dem Anhörungsbogen umzugehen ist. Wir klären auch die Frage, ob Sie verpflichtet sind, den Fahrer zu melden. » Weiterlesen...

Auf dem Bußgeldbescheid steht ein falscher Name? Dieser Fehler führt nicht zur Unwirksamkeit.

Auf dem Bußgeldbescheid steht nicht Ihrer, sondern der Name eines anderen? Oder enthält Ihr Name auf dem Schreiben einen Rechtschreibfehler? Verschiedene Gerichte beschäftigten sich bereits mit derartigen Fällen. Ob ein falscher Name daher gleich ein Grund ist, den Bußgeldbescheid nicht zu bezahlen oder ob der Bescheid trotzdem gültig ist oder welche anderen Angaben zur Identifizierung Ihrer Person reichen, können Sie hier nachlesen. » Weiterlesen...

Ihr Bußgeldbescheid ist nicht unterschrieben? Zahlen müssen Sie trotzdem.

Was ist, wenn der Bußgeldbescheid ohne Unterschrift zu Ihnen nach Hause gelangt? Ist er dann fehlerhaft und angreifbar oder ist er trotzdem gültig und Sie müssen trotzdem zahlen? Ob ein Bescheid immer eine Unterschrift benötigt oder auch ohne diese rechtens ist, welche Form die Post der Bußgeldstellen haben muss und welche Angaben sie beinhalten muss, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...

Erscheint das Bußgeld zu hoch, sollte Einspruch eingelegt werden.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen erscheint das Bußgeld zu hoch? Wie Sie herausfinden, ob tatsächlich ein Fehler seitens der Bußgeldstelle vorliegt, wie Sie richtig Einspruch einlegen und welche weiteren Möglichkeiten bestehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Geblitzt? Sie können das Foto anfordern!

Sie sind auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar - ist der Bußgeldbescheid trotzdem gültig? Viele Mythen ranken sich um die Anforderungen des Beweisfotos. Lesen Sie hier nach, welche Bestimmungen rechtlich relevant sind und ob Ihr Blitzerfoto als Beweis ausreicht. » Weiterlesen...

Das sollte ein Bußgeldbescheid enthalten, um gültig zu sein

Ein Bescheid muss verschiedene Angaben aufzeigen, um gültig zu sein. Diese finden sich in § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Demnach muss dieser folgendes beinhalten:

Bußgeldbescheid fehlerhaft: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen und kann Einspruch einlegen.
Bußgeldbescheid fehlerhaft: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen und kann Einspruch einlegen.

(1) Der Bußgeldbescheid enthält
1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
4. die Beweismittel,
5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.
(§ 66 Abs. 1 OWiG)

Darüber hinaus muss den Bußgeldbescheiden ein Hinweis beiliegen, dass wenn kein Einspruch erfolgt, diese rechtskräftig und vollstreckbar sind und ein Einspruch auch negative Folgen haben kann.

Auch die zweiwöchige Frist muss korrekt berechnet und angegeben sein. Eine Zahlungsaufforderung sollte ebenfalls dem Bußgeldbescheid anhängen. Sollte die Geldbuße nicht beglichen werden können, ist die Behörde binnen zwei Wochen zu informieren. Eine Belehrung muss enthalten sein, welche Betroffene aufklärt, dass Erzwingungshaft droht, wenn die Zahlung nicht eingeht.

Wann der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist

Sollte eine Angabe oder die Rechtsmittelbelehrung fehlen, kann der Bußgeldbescheid falsch sein.

Enthält der Bußgeldbescheid falsche Angaben, wie einen Rechtschreibfehler im Namen oder einen Zahlendreher im Kennzeichen, so ist der Bescheid nicht unbedingt ungültig. Auch die Punkte müssen nicht im Bescheid stehen, da diese nicht als Nebenfolge gelten.

Ein Fahrverbot hingegen sollte aufgeführt sein, ansonsten liegt ein falscher Bußgeldbescheid vor. Auch das Aktenzeichen muss korrekt sein.

Folgende Fehler führen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid:

  • fehlende Rechtsmittelbelehrung oder fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft
  • fehlende Nebenfolgen, wie ein Fahrverbot
  • falsches Aktenzeichen
  • mehrere Fehler in den Angaben, welche eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr zulassen
  • Fehler in der Fristberechnung

Ein Anwalt kann den Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen

Sollte Ihnen ein falscher Bußgeldbescheid zugegangen sein und damit ein Bußgeldverfahren eröffnet worden sein, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, wie Sie vorgehen sollten. Er klärt auch auf, ob sich ein Einspruch lohnt. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch über das Bußgeldverfahren oder die Kosten bei einem Einspruch informieren. Insbesondere wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu verhindern, sollten Betroffene Hilfe suchen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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39 Kommentare

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  1. Alina J
    Am 18. Februar 2024 um 7:19

    Hallo… 2016 habe ich die Straftat fahren ohne Fahrerlaubnis ( nie einen gemacht ) mit Trunkenheit am Steuer ( Blutpromille 1,84 ) begangen. Ich bin Ca 1 km gefahren nach hause. Es wurde kein Unfall oder dergleichen begangen ( Gott sei dank ), wurde nicht angehalten sprich keine Kontrolle durch Polizei. Beamte wurden benachrichtig und sind zu mir nach hause gefahren ,klingelten an meiner Tür und befragten mich. Ohne zu zögern sagte ich das ich gefahren bin ( war ja auch so ) und fuhr freiwillig mit zur Dienstelle zur Blutabnahme. Strafe war 2500 Euro und 10 Monate Fahrverbot ( obwohl ich nie einen gehabt habe ).
    Ich überlege nun eine Führerschein zu machen ,besteht die Anordnung einer MPU bei mir. Im Strafbestandsbescheid / Brief stand nichts drüber abgesehen von dem Bußgeld und der 10 Monate Fahrverbot. Seit dem habe ich mir auch nie wieder was zu schulden kommen lassen.

    Danke im Voraus für eventuelle Information.

    VG Alina

  2. Cbris
    Am 27. April 2023 um 16:36

    Guten Tag, Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen einem Smartphone am Steuer erhalten. Es sind falsche Angaben darin enthalten, wie etwa die Farbe der Handyhülle oder der Kontakt zur Polizei. Ist der Bescheid gültig?

  3. Klaus h.
    Am 2. Dezember 2022 um 14:45

    guten tag, ich erhielt einen bußgeldbescheid in dem die beweismittelangabe falsch ist.
    Nun ist die frage ob dieser gültig ist oder nicht?
    Es steht als beweismittel: ihre angaben.
    Aber ich habe keine selbsbelastende angaben gemacht

  4. Nina
    Am 21. Januar 2021 um 9:09

    Guten Morgen,
    ich hatte gestern während meiner Arbeitszeit gegenüber in einem gekennzeichneten Parkplatz geparkt.
    Zu meiner Schuld entgegen der Fahrtrichtung.
    Dies an sich würde soweit ich weiss 15€ kosten, richtig?
    Abends hatte ich einen Strafzettel dran, mit der Begründung, dass ich schon länger als 1 Stunde stehe.
    Hierfür gibt es nirgendwo ein Schild. Auf dem Schild steht lediglich “Parken in gekennzeichneten Flächen frei ”
    Die Höhe die bezahlt werden soll sind 25€.
    Hätte sie mich wegen der falschen Richtung moniert wären es 15€, oder?
    Muss man einen Strafzettel bezahlen, wenn der falsche Grund angegeben wurde?

    • Kerstin
      Am 5. Dezember 2023 um 19:58

      15 € sind lange passé. jetzt geht unter 20 gar nichts, meist deutlich mehr. es gibt keine genauen Preise mehr,nach oben sind keine Grenzen gesetzt 🤣

  5. benjamin w
    Am 7. Februar 2020 um 16:25

    Hallo ich würde in einer 70 zone geblitzt auser halb ich bin aber nach angaben von der behörde 121 gefahren aber mein tacho hate 90 an gezeigt und was kann ich da machen da ich 90 gefaren bin habe verschidene autoshandler gefragt die haben das auto geprüft und sagen das mein tacho past jetzt habe ich bedenke ich habe eispruch eingelegt und habe denn das so ge schildert alles und jetzt geht es vor gericht und jetzt ist die frage der blitzer stant nur 50cm vom fahrban rahnd weg kann die messung duch vorbei fahrenen autos nicht vervelscht sein und solte ich das auch bei gericht sagen ich habe bilder von der stelle nachtreglich gemacht

  6. Bußgeldverfahren
    Am 4. Dezember 2019 um 16:58

    Hallo zusammen,
    leider hat es scheinbar geblitzt. Im Dazugehörigen Bußgeldverfahren steht kein Zeuge sondern: Zeugen LK Musterstadt. Es kann doch nicht richtig sein,
    das dort der gesamte LK als Zeuge steht. Somit läßt dich ja auch nicht mehr prüfen, ob das Personal geschult wart etc pp.
    Vielen Dank für die Antwort.

  7. Martin
    Am 10. Oktober 2019 um 13:33

    Guten Tag!

    Ich habe am 09.10.2019 ein Schreiben von EasyServ s.r.l. aus Italien bekommen, in welchem mir vorgeworfen wird, am 28.06.2018 (!) ebendort die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung um ganze 3,2 km/h überschritten zu haben. Das soll mich 72,65 € kosten. Das Schreiben wurde am 26.09.2019 verfasst, im Auftrag der des örtlichen Polizeikommandos. Meine Frage: Ist die Verjährungsfrist hier bereits verstrichen? Falls “ja”, wie gehe ich vor?

    Mit Dank und freundlichen Grüßen

  8. Andy
    Am 27. September 2019 um 2:42

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Folgender Vorfall hat sich bei mir zugetragen. In unseren Straßen ist das Finden eines Parkplatzes sehr schwierig. Aus diesem Grund war ich gezwungen Ende August neben einer Garageneinfahrt zu parken. Vor der Garage ist ein öffentlicher Gehweg und auch mein Parkplatz befand sich an der Seite einer öffentlichen Straße. Die besagte Garageneinfahrt wird durch einen abgesenkten Bordstein gekennzeichnet und hat zudem noch eine gelbe Bemalung, welche allerdings zu einer Seite den abgesenkten Bordstein über die Flügelsteine hinaus ragt. Aus Parkplatznot sah ich mich gezwungen mit meinem Autoheck diese gelbe Markierung mit höchstens 30 cm zu überschreiten, war aber noch nicht im abgesenkten Bereich des Bordsteins. Als ich ein paar Stunden später wegfahren wollte stand der Besitzer oder Mieter der Garage mit seinem Wagen bei offener Garagentür, mit seinem Kombi und autoputzender (vermutlich) Ehefrau in der Einfahrt und regte sich cholerisch darüber auf, dass ich ihn an seiner Einfahrt in seine Garage behindere. Heute bekam ich ein Schreiben einer Parkservicefirma, welche mir eine Mahn- und Aufwandsgebühr von 126,79 EUR, gegen die oben begange Ordnungswidrigkeit auferlegt. Mit der Begründung ich hätte auf privatem Gelände gestanden und dem Garagenbesitzer seiner Nutzung behindert. Ein Beweisfoto wurde angeblich auch gemacht, aber das werde mir nur gezeigt, falls es zu einer gerichtlichen Klärung des Falls käme. Des Weiteren wurde keine Polizei oder Ordnungsamt eingeschaltet, weil wir uns auf privatem Gelände befänden und dort beide Institutionen keine Handlungsgewalt haben. Dann standen noch einige Drohungen, dass es sehr viel teurer für mich wird, wenn ich nicht einwillige zu zahlen und ich doch froh sein kann nicht abgeschleppt worden zu sein, in diesem Schreiben.
    Meine Frage: ist das schreiben anfechtbar, weil ich mich auf öffentlichem Gelände befand? Und wo beginnt oder endet eine Bordsteinabsenkung. Darf eine Privatperson auf öffentlichen Gehwegen Einfahrtschneißen farblich markieren und deren überschreiten strafrechtlich verfolgen?

  9. Savas
    Am 13. September 2019 um 12:49

    Hallo,

    ich habe eine Verwarnung erhalten von 15 Euro.
    Auf dem Verwarnungsformular was an meiner Scheibe geklemmt wurde steht mein Kennzeichen , alles ist richtig bis auf das Fahrzeug, ich habe einen Peugeot und die haben Porsche angegeben. Kann ich etwas gegen das Bussgeld machen muss ich es bezahlen?

  10. Linebacker
    Am 14. August 2019 um 12:18

    Hallo,

    ich wurde am 28.06.2019 mit 72km/h außerorts wo 50km/h erlaubt war, in der Probezeit geblitzt. Nach dem Anhörungsbogen habe ich zusätzliche Informationen über den Blitzer haben wollen, diese auch bekommen. Es war der ES 3.0 mit software 1.007.1. Auf die Anfrage habe ich auch das Übersichtsfoto vom ES 3.0 bekommen. Da steht aber der 29.06.2019 als Datum, obwohl im Anhörungsbogen vom 28.06.2019 die Rede ist. Die Uhrzeit könnte passen. Ist das nun anfechtbar, da für mich der richtige Tag nicht ersichtlich ist ?

    Danke für die Info und freundliche Grüße
    Linebacker

  11. NV
    Am 7. Juni 2019 um 23:44

    Hallo, in meinem Verwarnungsschreiben steht Beweismittel Sensormessung und Beweisfoto. Es ist aber kein Beweisfoto im Schreiben. Warum nicht? Um durch Anforderung meinerseits, zur Klärung, Kosten entstehen zu lassen?
    Müssen diese Beweisfotos nicht gleich mitgeschickt werden? Warum nicht? Danke für die Antwort. mfg

  12. HF
    Am 2. April 2019 um 8:22

    Hallo,
    mir ist nach einem Tempoverstoß ein Bußgeldbescheid zugeschickt worden mit einem Beweisfoto eines unbekannten Fahrzeuges und Fahrers. Ich habe die zuständige Behörde darüber informiert. Darf diese Behörde jetzt einen zweiten Versuch unternehmen und mir einen Bußgeldbescheid mit korrektem Beweisfoto zusenden?

    Danke für die Info und freundliche Grüße
    HF

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 18:04

      Hallo HF,

      es könnte sich hier um einen Formfehler im Bußgeldbescheid handeln. Ein Einspruch könnte unter Umständen erfolgreich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. J
    Am 21. März 2019 um 15:35

    Wurde von der Polizei wegen überhöhter Geschwindigkeit aufgehalten und wegen dem überfahren des Kreisverkehrrandes wurde nicht gelasert oder geblitzt, rein festgestellt von der Polizei, diese haben dann gesagt ich bekomme ein Bußgeld von 60€ aber nun steht im Bußgeldbescheid 100€.. kann man da was machen?

  14. Marco
    Am 14. Februar 2019 um 6:47

    Ich hätte eine Frage mir wird zur Last gelegt dass ich nicht angeschnallt war nun steht in mein Bußgeldbescheid eine falsche Straße die es nicht gibt oder falsch geschrieben ein Zeuge wurde auch im Widerspruch mitgeteilt aber der Zeuge wurde nicht angehört und mir wurden gleich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 € mit Auslagen aufgepumpt wie soll ich mich jetzt verhalten muss ein Zeuge angehört werden und wie verhält es sich mit der Straße die falsch geschrieben wurde

  15. Alina L.
    Am 12. Februar 2019 um 15:36

    Angenommen es gäbe einen Zahlendreher im Bußgeldbescheid. Den höheren Preis hätte man bereits bezahlt und erst danach würde einem ein Korrekturbescheid mit einer geringeren Summe zugestellt. Würde sich durch den korrigierten Bescheid die Frist um einen allgemeinen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen auf das Datum des Erhalts des zweiten Schreibens ändern oder verbleibt es bei der Frist des ersten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen A.L.

  16. J. Bielefeld
    Am 23. Oktober 2018 um 17:52

    Habe einen Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung(ausserhalb Geschlossener Ortschaft mit 46 kmh zu viel) erhalten, diesen habe ich auch zugegeben. Es wurde ein Bussgeld in Höhe 158 € verhängt mit zusätzlich einem Fahrverbot von 1 Monat. Habe mir selbst eine Auskunft über meinen Punktestand in Flensburg eingeholt und habe keinerlei Einträge in Flensburg. Meiner Meinung nach dürfte es überhaupt kein Fahrverbot geben da ich in den letzten Jahren auch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen hatte.

    Vielleicht ist diese Fahrverbot Strafe über 1 Monat falsch und somit nicht rechtens.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:37

      Hallo J,

      waren Sie außerhalb geschlossener Ortschaften 46 km/h zu schnell, werden laut Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbit von einem Monat fällig. Siehe https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Ralf Peter M.
    Am 30. August 2018 um 0:52

    Ein freundliches Moin.
    Wenn im angekündigten Bußgeldverfahren nur der Dorfname, dazu der Straßenname (die Straße mit dem Namen geht durch mehrere Dörfer) aufgeführt ist, ist dann der Bußgeldbescheid fehlerhaft? Anders gefragt; muss der Blitzer Standort genau beschrieben werden?
    Vielen Dank ….

  18. S.
    Am 11. August 2018 um 14:51

    hab ein busgeld wegen zuschnellem fahren bekommen,
    ich solte vor zwei wochen innerorts zuschnell gefahren sein ,
    der fahrer auf dem bild bin ich , nur ohne vollbart
    aber ich hab ein 6cm langen vollbart
    glaub nicht das der innerhalb von 2 wochen um 6 cm wachsen kann
    somit ist das datum von ordnungwiedrigkeit falsch

  19. K.
    Am 4. August 2018 um 19:25

    Hallo,
    Ich wurde vor 2 Monaten von der Polizei gelasert und angehalten. Dabei stellten die Beamten fest das meine Reifen vorne in der Innenseite abgefahren waren. Nun gut dazu kam die Geschwindigkeit Überschreitung, mit Abzügen usw. Waren es in einer 70 Zone außerorts 29 kmh zuviel. Gestern habe ich das Busgeldschreiben schreiben erhalten. Dort steht der tatvorwurf so wie ein falsches Kennzeichen (falscher Ortsname)
    Initialen am Kennzeichen so wie die Nummer stimmen, die aufgeführte Fahrzeugtyp Bezeichnung entspricht nicht meinem Fahrzeug. Laut Behörde ist es ein Citroen, ich fahre Bmw.
    Ist das schreiben gültig?.

    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:31

      Hallo K.,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Bescheid prüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. E.
    Am 25. Mai 2018 um 11:13

    Hallo,

    in meinem Bußgeldbescheid steht, ich ware ortsauswärts gefahren, dabei bin ich zur Tatzeit ortseinwärts gefahren. Macht es Sinn wegen dieses Fehlers gegen den Bescheid vorzugehen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Beste Grüße

    E.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:21

      Hallo E.,

      wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Konsultieren Sie deshalb einen Anwalt für Verkehrsrecht, um sich diesbezüglich beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • s.
        Am 11. August 2018 um 14:56

        hallo
        ich hab eine verwarnung bekommen , ich solte vor 2 wochen zuschnell gefahren sein
        ich erkenn mich auf dem bild ,
        nur bin ich auf dem bild rasiert aber ich hab einen 6 cm langen vollbart
        da es nicht möglich ist innerhalb von zwei wochen den bart 6 cm lang wachsen zu lassen
        muss es ja falsch sein

  21. Michael
    Am 13. Mai 2018 um 20:10

    Ich bin mit dem Fahrrad gefahren und habe mein Handy als Navi (im Standby Modus) mit der rechten Hand benutzt.
    auf der “Verwarnung mit Zahlungsaufforderung” steht ich hätte die linke Hand benutzt.

    sollte ich deshalb einen Anwalt aufsuchen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:35

      Hallo Michael,

      wurden Sie klar identifiziert, versprechen solche “kleinen” Fehler in der Regel keinen Erfolg bei einem Einspruch. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dies genau überprüfen und Sie dann zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Christian
    Am 25. April 2018 um 16:39

    Hallo Liebe Redaktion,

    Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen eines Tempoverstoßes bekommen. Die Höhe des Bußgeldes wurde mit der Begründung, dass eine Voreintragung im Fahreignungsregister vorliegt, erhöht. Ich habe das RP Kassel gebeten mir die Details zur Voreintragung zuzusenden, da ich mich an keinen Verstoß mit Punkten in meinen Unterlagen finden kann. Heute ist die Auskunft aus dem Fahreignungsregister vom RP Kassel per Post gekommen. Ergebnis: die Auskunkft ist über eine dritte Person, mit gleichem Vornamen und Geburtsdatum und somit nicht auf mich zutreffend.

    Wie soll bzw. kann ich vorgehen? Ich werde auf Basis der Beweislage der Erhöhung widersprechen. Dennoch interressiert mich, ob die Behörde Ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und den Fehler hätte finden müssen (immerhin wurden sensible Daten über eine Dritte Person an mich weitergeleitet). Ist die Sachlage ausreichend, um den Bußgeldbescheid als Ganzes anzufechten und somit ungültig?

    Grüße,
    Christian W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:50

      Hallo Christian,

      leider sind wir nicht befugt, eine juristische Beratung abzugeben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Gerhard R.
    Am 19. März 2018 um 13:44

    Mein Bußgeldbescheid enthält ein falsches Datum des Tattags – ich wurde zwar angehalten aber der Bescheid selbst kam spät und hatte dann ein falsches Datum – ich war zum angegebenen Zeitpunkt nicht mal in Deutschland. Wir haben Einspruch eingelegt – dieser Bestandteil wurde nicht berücksichtigt und der Bescheid wurde nicht korrigiert – ist er deshalb ungültig?

    Grüße
    G. Raue

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 12:50

      Hallo Gerhard R.,

      es kommt in der Regel auf die Umstände an. Wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, führt ein falsches Datum nicht unbedingt zur Ungültigkeit. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn die Behörde auf Ihren Einspruch nicht reagiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Nicole T.
    Am 16. März 2018 um 19:13

    Mein Auto ist auf meinen älteren Anrufer angemeldet und hat demletzt ein Blitzerfoto mit Zeugenfragebogen wegen mir bekommen. In dem Bescheid geht es um 22km/h mit Tolleranzabzüge, innerorts, zu schnell.
    Darauf steht zwar das richtige Kennzeichen aber die falsche Automarke!

    Er hat auf dem Antwortschreiben außerdem von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nun ist die Polizei bei ihm gewesen und hat ihn befragt. Er hat lediglich gesagt, dass ein Familienmitglied das auf dem Foto sei aber das kein Fahrzeug der angegeben Marke auf Ihn angemeldet sei.

    Ist der Bescheid mit der falschen Automarke ungültig und was habe ich jetzt zu erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 13:53

      Hallo Nicole,

      um den Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen zu lassen und bei weiteren Fragen müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Jürgen L.
    Am 11. Januar 2018 um 23:03

    Guten Tag,
    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und bezahlt. Nun habe ich festgestellt, dass das angegebene Tempolimit anstatt 30 km/h , 40 Km/h in dem angegebenen Bereich beträgt. Sprich der Bußgeldbescheid ist nicht korrekt und auch das Bußgeld zu hoch!
    Kann ich gegen diesen Bescheid noch Widerspruch einlegen oder habe ich den Bescheid obwohl dieser falsch ist mir meiner Zahlung anerkannt??

    Viele Grüße
    JL

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:02

      Hallo Jürgen L.,

      in der Regel erkennen Sie den Bescheid durch die Zahlung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie dennoch dagegen vorgehen wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Renate H. S.
    Am 23. August 2016 um 18:24

    Wenn auf einem Bußgeldbescheid Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät,Foto steht,aber als Beweis kein Zeuge eingetragen ist ist der Bescheid Rechtsgültig.Bisher hatte ich immer Beweismittel Lichtschrankenmessung oder Sensormessung Bild und Zeuge: z.B. PK Pethhahn VD2 oderZeuge:Holm PM jetzt fehlen Zeuge:xxxx hab ich eine Chance da wieder rauszukommen mit Einspruch weil Der Yzeuge fehlt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2016 um 8:48

      Hallo Renate,

      bei einem Einspruch diesbezüglich können die Behörden den entsprechenden Zeugen in der Regel nachtragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hugh
        Am 19. April 2023 um 22:01

        Hallo,
        Der Aktenzeichen auf dem Anhörsbogen scheint falsch zu sein, und ich habe hier gelesen dass dieser seine Gültigkeit dadurch verliert. Richtig?
        Also wenn ich es online eingebe steht, zeigt es mir dass er falsch ist

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