Fahreignungsregister – Die Verkehrssünderkartei in Flensburg

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Alle Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.
Alle Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.

Fahreignungsregister: Was ist das?

Wer sich im Straßenverkehr nicht an die Regeln hält, der sammelt schnell Punkte auf seinem Konto in Flensburg. Aber was ist das Fahreignungsregister genau?

Bei dem Fahreignungsregister (kurz FAER) handelt es sich um das ehemalige Verkehrszentralregister. Jeder Verkehrsteilnehmer, der durch sein Verhalten die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigt hat und dafür einen Punkt kassiert hat, erhält ein Punktekonto im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.

Wurden acht Punkte angesammelt, kann laut Bewertungssystem die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Der Begriff Punkte in Flensburg ist leider zweideutig. Um Ihnen besser weiterzuhelfen, treffen Sie bitte eine Auswahl:

FAQ: Fahreignungsregister

Was ist das Fahreignungsregister?

Es handelt sich dabei um eine Datenbank, in der die Punkte in Flensburg der einzelnen Fahrerlaubnisbesitzer gespeichert werden.

Wann werden Punkte gelöscht?

Wann Punkte in Flensburg wieder verfallen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall.

Wie kann ich Punkte abbauen?

Sofern ihr Punktestand nicht mehr als fünf beträgt, können Sie ein Seminar besuchen, um einen Punkt abzubauen.

Was wird im Fahreignungsregister gespeichert?

Das Fahreignungsregister entstand im Mai 2014 im Rahmen der Reform aus dem ehemaligen Verkehrszentralregister. Es ist zuständig für die zentrale Verwaltung der rechtskräftigen Vergehen, die gemäß der StVO von einzelnen Autofahrern begangen wurden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist dem Fahreignungsregister übergeordnet und führt dieses. Das KBA ist dabei nicht für die Verteilung der Punkte, sondern lediglich für die Speicherung im FAER zuständig.

Im Fahreignungsregister werden folgende rechtskräftige Vergehen gespeichert:

  • Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wurden und die eine Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit hergestellt haben. Hierfür gibt es mindestens einen Punkt im FEAR.
  • Straftaten, die im Rahmen des Straßenverkehrs begangen wurden.
  • Verhängte Fahrverbote, Führerscheinentzüge und Sperren.
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem MPU, Nachschulungen etc.).

Wer auf diese Weise acht Punkte im Fahreignungsregister angesammelt hat, dem kann laut Bewertungssystem der Führerschein entzogen werden. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen muss zusätzlich noch eine Sperrfrist von sechs Monaten, bis fünf Jahren abgewartet werden, um den Führerschein erneut beantragen zu können.

Die Punkteverteilung im FAER ist genau geregelt.
Die Punkteverteilung im FAER ist genau geregelt.

Punkte im Fahreignungsregister

Die Verteilung der Punkte im FAER basiert auf dem Fahreignungs-Bewertungssystem. Hiernach werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in drei Kategorien aufgeteilt, die je nach Bedeutung für die allgemeine Verkehrssicherheit, mit bis zu drei Punkten geahndet werden.

  • 1 Punkt:verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten.
  • 2 Punkte: Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis bzw.ohne Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten.
  • 3 Punkte:Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde.

Fahreignungsregister: Löschung und Verjährung der Punkte

Auch im neuen Fahreignungsregister verjähren Punkte und werden somit gelöscht. Dies geschieht, wenn ihre Tilgungsfrist abgelaufen ist. Die Tilgungsfristen unterscheiden sich je nachdem, für welches Vergehen die Punkte auf dem Konto gespeichert wurden.

Hierbei gelten folgende Regeln:

  • Eintragungen nach Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren.
  • Eintragungen nach Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren.
  • Eintragungen nach Straftaten mit drei Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren.

Zudem werden alle Punkte gelöscht, wenn acht Punkte angesammelt wurden und somit der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde eingezogen wurde.

Im neuen Fahreignungsregister hat sich in Sachen Verjährung und Löschung der Punkte ausserdem einiges verändert. Die Fristen sind nun genau definiert und jeder Verstoß steht für sich und verjährt somit auch, ohne Auswirkungen auf Punkte, die für andere Vergehen gespeichert wurden. Eine Löschung der Punkte erfolgt völlig automatisch.

Diese geregelte Vorgehensweise zur Verjährung und Löschung der Punkte schafft nun mehr Transparenz im Punktekonto, denn jeder Verstoß hat seine spezifische Verjährung, die unabhängig davon ist, was in der Zwischenzeit passiert ist.

Zu erwähnen ist jedoch noch die Überliegefrist, wodurch die bereits gelöschten Punkte noch für ein weiteres Jahr aufbewahrt werden.
Vom Kraftfahrt-Bundesamt heißt es dazu:

Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.

Über gespeicherte Punkte kann beim KBA Auskunft erhalten werden.
Über gespeicherte Punkte kann beim KBA Auskunft erhalten werden.

Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhalten

Doch erteilt das FEAR Auskunft, was genau gespeichert wurde?
Sollte Unsicherheit über die im FAER gespeicherten Punkte herrschen, kann ein Auszug aus dem Fahreignungsregister angefordert werden.

Hierfür muss per Post, oder online ein Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt werden. Bei einem Online-Antrag muss jedoch zusätzlich die Onlinefunktion des Personalausweises freigeschaltet sein.
Es ist auch möglich, sich persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt vorzustellen und über seine gespeicherten Daten im Fahreignungsregister Auskunft zu beantragen.

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister bringt keine Kosten mit sich, wenn Sie den FAER-Auszug direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

Auskunft FAER per Post

Um per Post Auskunft über die im FAER gespeicherten Punkte zu erfragen, benötigen Sie einenVordruck des Antrags von der Internetseite des KBA. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend inklusive des geforderten Identitätsnachweises an das KBA geschickt werden.

Als gültiger Identitätsnachweis gilt:

  • Eine Kopie von Vor- und Rückseite des Personal- oder Reisepasses
  • Eine amtlich beglaubige Unterschrift (von einer siegelführenden Stelle)

FAER-Auszug online beantragen

Es ist auch möglich online, über die Internetseite des KBA, Auskunft über die im FAER gespeicherten Punkte zu erhalten. Hierfür muss allerdings die Onlinefunktion des Personalausweises freigeschaltet sein.

Zusätzlich wird für die Auskunft Folgendes benötigt:

  • Ein Kartenlesegerät (Dies gibt es in Elektromärkten, oder im Online-Handel)
  • Die Software der Ausweisapp

Ist Ihre Online-Anfrage abgeschlossen, erhalten Sie die Auskunft über die Punkte im Fahreignungsregister per Post zugeschickt.

FAER-Auskunft direkt vor Ort

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist auch direkt vor Ort möglich. Hierfür gibt es Auskunftspavillon des KBA in der Förderstraße 16 in Flensburg. Hier kann von Montag bis Mittwoch, sowie am Freitag von 9 bis 15 Uhr und Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr eine Auskunft erfragt werden. Auch vor Ort wird zusätzlich der Antragsvordruck benötigt.

Zudem benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einen gültigen Personalausweis
  • Oder einen gültigen Reisepass
  • Oder einen gültigen Dienstausweis einer Behörde

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Edyta
    Am 1. Mai 2024 um 21:58

    Ich habe im 20 März einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragt und bis jetzt noch nicht erhalten. Was könnte der Grund sein?

  2. Grimmeis A
    Am 6. Februar 2024 um 20:20

    Hallo. Wir haben unser Auto abgemeldet , dieses steht seit einigen Tagen auf einem öffentlichen Parkplatz. Der Käufer kommt die Tage. Von Seiten der Polizei kommt jetzt eine Strafe und zusätzlich 1 Punkt. Ist Dieser Punkt rechtens?
    Danke im voraus, l.g. Angelika

  3. Justus
    Am 21. April 2022 um 23:12

    Hallo! Ich verbüße gerade eine einmonatige Fahrverbotsstrafe mit bereits überwiesenem 500 € Bußgeldbetrag(plus Verwaltungskosten ). Kann mein derzeitiger oder irgendein künftiger Arbeitgeber selbst Auskunft über mein Fahreignungsregister einholen? Bitte um Antwort, denn meine Frage ist wirklich ernst gestellt!
    Im Voraus vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen
    Justus

  4. Esméralda L
    Am 31. August 2021 um 20:32

    Ist das Bewertungssystem nur für Autofahrer deutscher Nationalität zuständig oder gilt das auch für belgische Autofahrer ? Wenn man 8 Punkte erreicht hat, ist der Entzug der Fahrerlaubnis nur für Deutschland gültig oder anderwo auch (habe europaïschen Führerschein ) ? Vielen Dank für Ihre Rückanwort und LG.
    Frau L

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. September 2021 um 11:51

      Hallo Esméralda L.,

      Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Dennoch ist das Punktesystem nur in Deutschland gültig, sollten Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsanwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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