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Die Sperrfrist: Wenn der Führerschein weg ist

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2023

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

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196 Kommentare

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  1. Bettina sagt:

    Hallo,
    ich wurde mit 2 Promille angehalten, Blutwerte wurden vom Arzt auf dem Revier gezogen, weil Pusten nicht mehr funktionierte.
    Man sagte mir nun, dass durch die 2 Stunden zwischen Straftat und ärztliche Entnahme der Maximalwert höher gesetzt werden kann und ich mit 5 Jahren Sperre rechnen muss.

    Stimmt das?
    Was kann ich machen, lohnt ein Rechtsanwalt? Ich bin im ADAC, Verkehrsrechtschutz.

  2. Matthias sagt:

    Hallo, mir wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen ( 8 Punkte). Nun lese ich immer wieder etwas von Sperrfristen. Wo finde ich diese ? Auf dem Bescheid steht nichts.

    LG

  3. Andy sagt:

    Hi…ich musste 2004 oder 2005 meinen FS abgeben wegen 18 Punkte.MPU sollte ich machen.Hatte dann aber ne Freundin die Auto hatte und hab alles schleifen lassen…bis heute.Wollt jetzt doch mein FS wieder haben.Was muss ich bei der Behörde sagen,fragen bzw beantragen??????? DAnKe

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andy,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die zuständige Führerscheinbehörde. Ist die Sperrfrist vergolten, können Sie den Führerschein neu beantragen. Das Bestehen einer MPU müssen Sie aber auch jetzt noch nachweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ernst S. sagt:

    Hallo…
    Wurde mit meinen Roller kontrolliert ….!.1,19 Prom.
    Ergebnis jetzt 9 Monate mit Sperrfrist ab Zustellung sowie 50 Tagessätze a 40.–
    Muss ich auch noch mit MPU rechnen.?
    Keine Vorstrafen–Keine Punkte in Flensburg–
    Mit es Sinn eine Sperrfrist Verkürzung zu beantragen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ernst,

      eine MPU wird in aller Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hasan sagt:

        hai ich musste mein FS wegen THC Konsums abgeben Eingezogen habe 1 jahr speere bekomme und eine mpu auflage
        doch ich wurde vor kurtzem mit einem e-scooter angehalten und positiv auf THC nachgewissen meine Frage ist wird jetzt meine speere wieder verlängert oder bekomme ich nur ein bußgeld strafe ?

  5. Kathi sagt:

    Hallo mein Freund hatte vor 5 Monaten einen Unfall ( mit Motorrad und sein Reifen ist geplatzt ) besitzt keinen Führerschein hat auch noch nie einen besessen. Im Unfall war zum Glück niemand weiter verwickelt. Nun meine Frage was wird auf ihn Zukommen? Wird er eine Sperre bekommen weil er vor hatte einen Führerschein zu machen. Polizei hat sich noch nicht gemeldet.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kathi,

      es kann auch eine Sperrfrist auferlegt werden, wenn kein Führerschein vorhanden ist. In dieser Zeit kann der Betroffene dann keinen Führerschein beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Uwe sagt:

    Hallo,
    meine Tochter wurde mit einem Blutalkoholwert von 0,86 gestoppt. Sie ist nicht mehr in der Probezeit und war noch nie
    auffällig. Hafterschwerend kommt hinzu dass sie noch einen Unfall gebaut hat (mit dem Wagen auf der Autobahn die Leitplanke gestreift, ohne weiteren Fremdschaden). Jetzt liegt die Sache nachdem die Polizei die Akte geschlossen hat bei der Staatsanwaltschaft. Meine Frage ist, ob sie bis zur „Urteilsverkündung“ Autofahren darf?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Uwe,

      wurde bislang weder ein Fahrverbot noch ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt, darf der Beschuldigte in der Regel weiter Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Paul sagt:

    Hallo,
    bei mir wurde eine harte Droge nachgewiesen, eigentlich im Kranhenhaus und nicht auf der Strasse (ich war in den Tagen und auch danach nicht unterwgs), trotzdem erwarte ich demnächst von der Füherscheinstelle den FE Entzug und eine Sperrfrist von ca. 1 Jahr. Meine Frage: ich bin Ausländer und mit Expat Status, das heisst ich könnte rechtzeitig vor der dem Auflass meine FE auf eine ausländische FE (EU) konvertieren. Würde das mir die MPU in einem Jahr ersparen? Oder wenn ich die Deutsche FE abgebe und danach die FE in meinem Land neu mache (von Anfang an), würde sie gültig in D in einem Jahr auch ohne MPU sein? Danke

  8. Rif sagt:

    Hallo ich habe brief bekommen wegen Thc am fahren und habe für 2 Monate FS abgegeben und heute habe eine Brief mit Bußgeld 500 Euro 1 Monat Fahrverbot. Muss ich noch mpu machen oder nach 1 Monat Fahrverbot bekomme ich FS zurück? Also etwas stimmt mir nicht weil 1 Brief musste sofort FS abgeben aber jezt die Brief von Bußgeld steht 1 Monat Fahrverbot

  9. Adam sagt:

    Hallo.
    Ein Freund aus dem EU-Ausland darf seit längerem keine Kfz in Deutschland führen. Bei Ihm wurde das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen unanfechtbar aberkannt. Können Sie mir sagen, wie lang die Fristen für so eine Entscheidung sind (wann darf er wieder in Deutschland fahren)? Und wo er Auskunft diesbezüglich erhalten kann. Muss er einen Antrag auf die Erteilung des Rechts zum Führen von Kfz in Deutschland nach so einer Entscheidung stellen? Wo macht man so etwas…
    Danke schon für die Antwort

  10. Didi sagt:

    Hallo,

    mein Führereschein ist seit 2008 weg wegen BTM.
    Heute wollte ich Neuerteilung beantragen und mir wurde gesagt, daß ich Praxis und Theorieprüfung inklusive MPU nochmal machen muss da es länger als 10 Jahre her ist als ich den Lappen abgegeben habe.
    Ist das die korrekte Rechtsprechung gerade oder nur gezielt Geldmacherei.
    Ich soll zudem für alles was Klasse 3 früher war extra Prüfungen beantragen!
    Kann mir jemand Auskunft über die korrekte Vorgehensweise geben ?

    • Falko sagt:

      Ja must mpu machen und fs Prüfungen. Hättest du 15 Jahre gewartet hätte mpu nicht angeordnet werden dürfen verjährt. Trotzdem dann noch FS Prüfungen Praxis Theorie

  11. Rennschnecke 77 sagt:

    Hallo,
    bei meinem Lebensgefährten liegt folgender Sachverhalt vor:

    im Zuge einer Polizeikontrolle wurde er am 17.06.04 mit BTM am Steuer erwischt, der Führerschein wurde ihm direkt vor Ort abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

    Am 25.06.04 bekam er ein Schreiben vom Landratsamt, im welchem stand, dass es (das Landratsamt) beabsichtigt ihm die Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu entziehen. Die Kosten kann er sich aber sparen, wenn er freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.

    Die freiwillig Rückgabe des Führerscheins und den Verzicht auf die Fahrerlaubnis hat er am 27.06.04 unterschrieben. In der Akte ist der “Verzicht während Entzug” mit dem Datum 01.07.2004 vermerkt.

    Später (12.10.04) kam ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht, in dem er für die Sache zu einer Geldstrafe plus einem Monat Fahrverbot verurteilt worden ist. Da hatte er aber schon beim Landratsamt freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.

    Zu der Zeit befand sich mein Lebensgefährte aus ganz anderen Gründen in einer, gelinde gesagt, sch…weren Lebenssituation, sodass er sich nicht weiter mit dieser Führerschein/Fahrerlaubnis Sache auseinandergesetzt und sich damit abgefunden hat, kein Fahrzeug mehr führen zu dürfen.

    Jetzt benötigt er für die Arbeit einen Führerschein.

    FRAGE(N):

    Ich habe gelesen, dass nach 15 Jahren die Fahrerlaubnis auch ohne MPU neu zugeteilt wird. Der Verstoß ist getilgt und kein/E noch so schlecht gelaunte/r Landratsbeamte/R kann noch eine MPU verlangen?
    IST DAS TATSÄCHLICH SO?

    Mein Lebensgefährte hat im September 2014 sich die Akten vom alten Wohnort ins Landratsamt des neuen Wohnortes anfordern lassen, wegen Einsicht, einen Antrag hat er da aber nicht gestellt.
    KEIN “VERWALTUNGSAKT”?

    Diese 15 Jahre wären jetzt (11.02.2019) ja fast verstrichen.
    WANN FRÜHESTENS?

    Von einer weitern Sperrzeit steht im Schreiben vom Lanratsamt nix, oder wäre dieses einmonatige Farhrverbot vom AG als SPERRZEIT anzusehen?

    NUR falls noch Zeit ist:
    Sind LandratsAMT und AMTsgericht zwei verschiedene Stiefel?
    Dem Gericht hätte ein Monat Fahrverbot als Strafe gereicht. Das Landratsamt hat aber vorher schon mit “beabsichtigt ein Fahrerlaubnisentzugsverfahren einzuleiten” und den “damit verbundenen Kosten” den Verzicht auf die gesamte Fahrerlaubnis erwirkt.
    Hätte man mit dem später ergangenen Strafbefehl gegenargumentieren können?
    Müssen LandratsbeAMTe auf das AMTsgericht hören?

    Vielen Dank liebe Redakteur/innen (und außen) von Bussgeldkatalog.org für die freundliche Antwort und alle anderen interessanten Infos,

    Rennschnecke 77

  12. Jehnes sagt:

    Hallo, ich hab da mal eine Frage. Mein Mann wurde im Oktober 2018 bei einer Verkehrskontrolle angehalten.
    Es wurde eine Alkoholtest sofort angeordnet, das Ergebnis 1,46 Promille. Führerschein wurde sofort entzogen.
    Hohe Geldstrafe und 9 Monate Sperrfrist.
    Mein Mann trinkt keinen Alkohol mehr.
    Nun überlegen wir, eine Sperrfristverkürzung zu beantragen.Lohnt sich das und was könnte ihn an Auflagen erwarten?
    Kann man beim Gericht eine unverbindliche Anfrage stellen?

  13. Sandra sagt:

    Hallo. Ich bin das erste Mal mit Drogen im Blut angehalten worden. Thc und speed… Habe überall gelesen das beim ersten Mal 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf mich zu kommen werden… Kann es auch schlimmer werden? Und wenn ich eine MPU machen muss wie läuft das dann ab bekomme ich dann meinen Führerschein trotzdem nach Ende des Fahrverbots wieder oder erst wenn ich die MPU bestanden habe?

  14. Joshi sagt:

    Hallo.

    Ich wurde 2011 wegen dem Besitz von THC und Amphetamin erwischt und musste eine Geldstrafe von 350 Euro bezahlen. Zu einem Eintrag im Führungszeug kam es nicht. Jetzt möchte ich einen Führerschein machen, und habe Angst dass da irgendwas auf mich zu kommt. Habe mich jetzt bei der Fahrschule angemeldet, und heute meine Unterlagen zur Beantragung abgegeben. Was könnte mich denn erwarten, und wie wahrscheinlich ist das?

    Danke Lg.

  15. Oliver sagt:

    Hallo. Ich habe 1989 den Führerschein Klasse B und b1 Kleinkraftrad erworben. Mit diesen dürfte ich entsprechend bis 7,5 t und Anhänger fahren. Krad bis 80 ccm .2009 wurde dieser mir entzogen aufgrund Alkohol mit dem Grenzwert von 1.6 Promille. Als ich die MPU bestanden hatte und eine Nachschulung der Klasse B (neu) würde mir nur noch die Klasse b erteilt. Warum habe ich nicht die alten Klassen bis 7,5 t bzw. B1 die ich besaß wieder bekommen? Danke vorab. Grüße

  16. Nico sagt:

    Hi,

    Ich hätte mal ne Frage. Mit welchen Konsequenzen muss ich in meiner Situation rechnen?
    Ich habe seid Dezember 2015 meinen Führerschein, wurde im August 17 zum ersten Mal geblitzt mit 28 kmh (jeweils nach Abzug der Toleranz und Auserorts) zu schnell, hab dann ein Aufbauseminar gemacht, wurde im Sommer 18 dann nochmal geblitzt mit 36 kmh zu viel geblitzt, durfte daraufhin einen Monat laufen und wurde jetzt im März 19 nochmal mit ca 45 kmh zu schnell geblitzt… Also eigentlich dürfte ich noch in der Probezeit sein und den Führerschein für 6 Monate verlieren oder? Womit muss ich denn rechnen, also wie lange muss man in der Regel abgeben, wie viel wird das alles ungefähr Kosten und was muss ich machen um den wieder zu bekommen?

    Sie können mir das gerne auch unverbindlich sagen aber ich wüsste halt gerne was so in etwa auf mich zukommt.

    Mfg
    Nico

  17. Julia sagt:

    Ich musste in einer anderen Stadt an einer Grenze ein Drogen test machen. Insg. Waren es 6 Stück da alle unterschiedlich ausfielen musste ich im naheliegendem Krankenhaus ein bluttest machen. Ich habe jetzt das Ergebnis. 1monat Fahrverbot 2punkte und mehr als 800€strafe. Muss ich jetzt im Anschluss mit einer fahrerlaubnisenziehung und einer mpu rechnen oder bleibt es bei dem Bußgeldbescheid? Danke für die Antwort.

  18. Michaela sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe über mehrere Jahre 8 Punkte gesammelt (Geschwindigkeitsüberschreitungen)….Imit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Wie erhalte ich meinem Führerschein wieder ?!?

    Liebe Grüße

  19. Sascha sagt:

    Ich habe vor etwa 1,5 Jahren eine MPU wegen Drogen gemacht und habe sie auch bestanden. Habe jetzt natürlich noch ein halbes Jahr Probezeit und habe jetzt ganz überrascht einen Brief bekommen mit 27kmh zu schnell außerorts. Wurde aber vorher noch nie geblitzt. Mit welchen Folgen kann ich rechnen weil ich brauche den Führerschein für meinen Beruf.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sascha,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h gelten als A-Verstoß. Sie erwartet mindestens eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Verpflichtung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. B. sagt:

    Hallo,
    Ich bin Epileptikerin und muss regelmäßig einen fachärztlichen Gutachten machen lassen. Dieses Jahr habe ich wieder einen Termin ausgemacht beim Gutachter. Am Telefon wurde mir gesagt kostet 395€, dann kam die Rechnung über 780€! Dann habe ich den Termin dort abgesagt. Ich habe meinem Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle eine E-Mail geschrieben und um eine Einverständniserklärung gebeten, weil ich jetzt woanders einen Termin machen wollte, und die brauchen die Einverständniserklärung damit der Sachbearbeiter denen meine Akte schicken darf. Jetzt hat er zurück geantwortet und sagt macht er nicht, und die Frist läuft in 3 Tagen ab!
    Verliere ich jetzt meinen Führerschein? Mit wie viel Bußgeld muss ich rechnen?
    Vielen Dank!

  21. Kiko sagt:

    Hallo Liebes Bußgeldkatalog-Team,

    Ich habe vor circa 3 Jahren meinen Führerschein wegen Fahren unter THC-Einfluss verloren, und muss mich noch immer einer MPU unterziehen. Da ich allerdings wegen des Studiums in einem Monat vorraussichtlich ganze 6 Jahre nach Malta ziehe, hatte ich überlegt mir einfach dort einen EU-Führerschein aushändigen zu lassen. Oben wird ja angeführt, dass man mit einem EU-Führerschein in Deutschland fahren darf, sofern keine Sperrfrist vorliegt. Genau kann ich mich nicht dran erinnern, aber ich habe im Kopf, dass mir zuzüglich zur MPU ein Fahrverbot (Fahrverbot = Sperrfrist?) von nur einem Monat verhängt wurde. Das fand ich etwas komisch, da ich aufgrund der MPU ja eh nicht in dem nächsten Monat hätte fahren können. Meine Frage lautet nun, ob dieser eine Monat Fahrverbot wirklich meine Sperrfrist darstellt, oder ob bei einer MPU generell eine weit aus längere Sperrfrist angelegt wird. Also ob ich mit einem in Malta erworbenen Führerschein auch in Deutschland in den Ferien fahren dürfte, oder ob die Polizei im Falle einer Kontrolle sehen würde, dass ich ja eigentlich eine MPU machen müsste, was zwangsläufig dann zum Fahren ohne Fahrerlaubnis führt, und ich mit einer hohen Strafe zu rechnen habe.
    Ich bedanke mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Kiko L.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kiko,

      ein Fahrverbot ist nicht das Gleiche wie eine Sperrfrist. Bei einem Fahrverbot erhalten Sie nach der festgelegten Zeit Ihren Führerschein ohne Weiteres zurück. Eine Sperrfrist legt bei einem Führerscheinentzug die Zeit fest, in der die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht beantragt werden kann. Sie sollten unbedingt noch einmal die Details zu Ihrem Verfahren recherchieren. Möglicherweise kann die Führerscheinstelle Ihnen genauere Auskünfte zu den Auflagen geben, die für die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis nötig sind.

      Mit dem EU-Führerschein die MPU zu umgehen, stellt eine wackelige, sehr unsichere Lösung dar, zu der wir Ihnen nicht raten können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Engel sagt:

    Hallo mir wurde im Februar diesen Jahres der führschein vorläufig entzogen und hab jetzt das Urteil bekommen und in einen Abschnitt steht : Angesichts der vom Verhalten des Angeklagten ausgehenden Beeinträchtigung der Sicherheit
    im Straßenverkehr erschien auch unter Berücksichtigung der bisherigen amtlichen
    Sicherstellung des Führerscheins gemäß § 69 a StGB die Verhängung einer isolierten
    Sperrfrist von 6 Monaten tat- und schuldangemessen.

    Ab wann bekomme ich mein führschein wieder

  23. Tom sagt:

    Hallo, ich habe 1998 meinen Führerschein verloren. Ca. 2004 MPU gemacht, welch ein Wunder>> durchgefallen.
    Kann ich diesen jetzt neu machen oder sperrt man mich wegen MPU wieder aus?
    Habe gelesen nach 15 Jahren kann ich neu machen?

    Gruß Tom

  24. olga sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen Fahrerlaubniss heute verloren und musste mein Führerschein abgeben. Es wird gegen mich in Trunkenheit am Steuer ermittelt. ich wohne in einen sehr kleinen Dorf und habe keine andere Möglichkeit von a nach b zu kommen auch Buße fahre hier nicht, ich bin die einzige in der Familie die einen Führerschein hatte. Gibt es vielleich eine Möglichkeit wenigstens bis zum Gericht meine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen?

  25. Gomez sagt:

    Hallo!
    habe Fahrverbot für 1 monat bekommen (2 punkte auch zum ersten Mal….! frage ist, was muss ich jetzt machen damit ich mein Schein wiederkriege? Muss ich etwas beantragen oder kriege ich was von denen Bescheid oder Post?….. Es ist jetzt 1 monat und 4 tage vorbei… danke!

  26. Georg sagt:

    Hallo,
    habe vor 6 Monaten einen Unfall gebaut mit nur Sachschaden. Aufgrund Sekundenschlaf.
    Gestern habe ich meinen Führerschein aufgrund Gefährdung des Straßenverkehrs entzogen bekommen
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

  27. Vreni sagt:

    Ich bin mom in der Mitte einer 6 monatigen Sperre aufgrund erreichen der 8 Punkte. Der momentane Punktestand ist jetzt auf 6.
    Nun wurde ich mit dem Mofa mit 0.56 Promille aufgehalten. Strafe ist 2 pkt 500 Euro 1 mom Fahrverbot. Das heisst ich habe jetzt wieder 8, ist damit zu rechnen dass mir mach ende der jetzigen Sperrzeit eine neue Sperre auferlegt wird?

  28. Thomas sagt:

    Hallo,

    ich wurde gestern Nacht auf einem E-Scooter mit 1,4 aufgehalten. Droht mir nun wirklich ein Führerscheinenzug inklusive der monate langen Sperrfrist, obwohl ich zuvor nie aufgefallen bin?

  29. Marco sagt:

    Hallo,
    Ich bin vor ca einem Jahr beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden in Verbindung mit einem gefälschten führerschein. Hab auch ein Urteil auf Bewährung bekommen sowie eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Der Richter meinte noch das es nur eine Sperre währe um mir das machen eines Führerscheins nicht noch zusätzlich zu erschweren. Meine Frage ist jetzt, muss ich trotz aussage des Richters mit einer MPU Rechnen? Ich trinke weder Alkohol noch nehme ich Drogen auch im Ramen des Verfahrens stand dies nicht zur Debatte. Die Führerscheinsperre läuft jetzt im November aus. Kann ich mich jetzt schon in der Fahrschule anmelden und die Prüfung machen und bekomme dann später den FS ausgehändigt nachdem die Sperre im November dann verfällt? Die wichtigste frage ist jedoch die Sache ob eine FS Sperre gleichzeitig immer eine MPU mit sich bringt?

    Danke für ihre Antwort

    Danke für ihre Antwort.

  30. Marv sagt:

    Wurde mit 1,72 Promille auf dem Fahrrad erwischt.
    Nun hab ich vom Amtsgericht eine Geldstrafe bekommen.
    Kein Fahrverbot oder sonstiges.
    Muss ich trotz alledem noch mit weiteren Konsequenzen rechnen?

  31. Michael sagt:

    Hallo,

    wurde gestern angehalten mit 1.5 Promille beim pusten… danach Blut abgenommen… problem ist ich habe vor der Blutabnahme leider eine Leine Koks gezoggen… meinen Sie es wird gleich in Blut messbar sein ? Oder wurde das Blut nur auf Alkohol kontrolliert ?

    Weiss jemand wie die Sperrfrist bei Alkohol und Kokain ungefähr sein wird ?

    Danke
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael,

      Kokain kann bei einer Blutanalyse nachgewiesen werden. Die Sperrfrist kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren betragen. Die genaue Dauer legt das zuständige Gericht im Falle einer Verurteilung fest.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. aha sagt:

    Hallo,
    meine Tochter hatte ende März einen Unfall (seitlicher Rempler auf Autobahn) an dem sie wohl schuld war, ist dann leider weitergefahren weil sie etwas durcheinander war. Ist von Polizei bei uns am Stadtrand gestoppt worden (Also kein Vorsatz – sie hätte das gleich gemeldt)
    Direkt dabei ist ihr der Führerschein vorläufig entzogen worden – der endgültige Entzug mit Mitteilung der Sperrfrist kam dann etwa Mitte August (!!)
    Jetzt sind wir der Meinung dass mit Ablauf des Septembers die 6monatige Sperrfrist vorüber wäre, die Führerscheinstelle sagt jetzt aber dass selbige erst Mitte Februar 2020 rum wäre ausgehend von dem Entzug Mitte August. Ich habe im Netz gelesen dass bei vorläufigem Entzug die Zeit vom Datum dessen an angerechnet wird. Was kann meine Tochter dafür dass die Justiz fast 5 Monate für den Strafbefehl braucht ?
    Kann man da irgendwie Einspruch erheben ?

  33. Björn sagt:

    Hallo,
    Ich habe In der Nacht von Freitag auf Samstag einen Unfall unter Alkoholeinfluss gebaut. Dabei bin ich mit meinem Auto gegen eine Ampel gefahren. Diese ist nun kaputt. Ein gegnerisches Fahrzeug ist nicht getroffen worden. Ich hatte nach erster Messung beim pusten einen Wert von 1,25 Promille. Womit muss ich nun rechnen? Mein Führerschein ist bereits entzogen worden. Gibt es hier auch eine Sperrfrist?
    Ich fühle mich so dumm. Sowas ist mir noch nie passiert. Ich bin auch noch nie unter Alkoholeinfluss gefahren.
    Könnt ihr mir einen Rat geben?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Björn,

      die Entziehung der Fahrerlaubnis geht stets mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten einher. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bearbeitet werden. Welche Strafen bei Trunkenheit am Steuer drohen, erfahren Sie auf der folgenden Seite: https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. ero51 sagt:

    Hallo,
    habe vor 10 Monaten meinen Füherschein abgegeben wegen drogen. 2 Substanzen sind rausgekommen. Ich habe allerdings keine Zettel bzw, Brief in dem ausgeführt wird, wie lange ich die speere habe. Wie soll ich da jetzt vorran gehen? Einfach neu Betragen, oder erstmal Abstinenznachweis holen? Ich meine auf dem Zettel steht nichtmal, dass Absti nachweis gefordert wird.

    Schöne grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo ero51,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Wir können an dieser Stelle keine Einschätzung zu Ihrem Fall abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Monika sagt:

    Hallo liebes Team habe vor 2 Monaten einen Auffahrunfall mit 0.5.02. mit was muss ich rechnen. hatte noch nie sowas gemacht.

  36. Andy sagt:

    Hi,mein FS ist seit 2004 weg wegen Pkt. War jetzt bei der Führerscheinstelle und da wurde mir gesagt ich soll ein Führungszeugnis vorlegen,und wenn da Sachen drin stehen wie Körperverletzung usw komm ich um eine MPU nicht drumherum.Stimmt das??? Wozu gibt es denn die 15 Jahre Verjährung….?? Danke.

  37. bernd sagt:

    habe seit 2011 de führerschein wegen Alkohol 1,67% abgeben müssen . jetzt meine frage kann ich eine neuerteilung jetzt schon beantragen

  38. Sonja sagt:

    Meine Mutter muss zum ersten mal ihn Ihrem Leben vorraussichtlich ihren Führerschein abgeben.
    Geblitzt mit 70 Km/h zuviel, außßerhalb geschlossener Ortschaften. Sind laut Katalog 440,- / 2 Punkte und 2 Monate laufen.
    Jetzt hat sie Angst das sie zusätzlich noch zur Nachschulung muss, weil sie schon 72 Jahre alt ist.
    Stimmt das? Kann das passieren?

  39. I. R. sagt:

    Der aktuelle Katalog hat auf so gut wie jede Frage eine helfende/passende; und/oder auch teilweise genaustens detaillierte Antwort/en, kurz gesagt; eine spitzen Auskunft und sehr informativ.~*Sollte sich die Führerscheinstelle mal ne Scheibe von abschneiden, wenn sie Leuten DEN Brief des Führerscheinentzugs mit beiliegender Verzichtserklärung schicken (also entweder/oder); ohne über jegliche Dinge nach benanntem Entzug zB: Wartezeit bis Neuantrag, wo MPU möglich, wann, wie, was,(gerade auch für Fahrneulinge etc pp) .. Sie wissen schon 😒😉.. ; zu informieren. War früher auch mal besser, das soll heißen vor sagen wir mal 7-8 Jahren ja da war noch so einiges besser, wenn man mal, was die breite Masse nicht tut weil sie alle gleich sind🤣👎, darüber denkt. Aber naja was soll der einfache kleine Mann schon dagegen tun, selbst wenn ihm nun denn auffällt wasssss hier so alles alles schief läuft und wie, hier in Germany. Ihr steckt doch eh alle unter einer verschwitzten, verlogenen,perversen, fettbäuchigen, geldgeilen, schmockigen Decke, wem mach ich was vor 😉 fuck the system nie mit der masse gehen und dank “Meinungsfreiheit” habe ich ja nix für diesen Kommentar zu befürchten. 1312 😉t&schau

  40. Florian sagt:

    Ich hab meinen Führerschein nach einer Ordnungswidrigkeit mit Btm abgegeben weil ich mir die MPU nicht leisten konnte, wie sieht es in dem Fall mit einem Antrag auf Wiedererlangung aus? Es ging in dem Fall um ein Einmonatiges Fahrverbot und anschließende Eignungsfeststellung durch MPU, der Führerschein wurde danach von der Führerscheinstelle eingezogen.

  41. Martin sagt:

    Hallo, ich habe vor kurzem einen Unfall gehabt mit 0,4 Promille. Welche Strafe kommt auf mich zu. Das ist das erste mal, das ich bei der Polizei auffalle. Es ist noch nicht bekannt wer der Unfallverursachet ist. Habe den Führerschein schon seid 12 Jahren. Habe Keine anderen Punkte.

  42. Egal sagt:

    Hallo ich würde in Mai mit 1,22 Promille angehalten also Blut Werte wahren 1,22
    Hab noch kein Bescheid bekommen bzw kein Urteil
    Muß ich mpu machen?

  43. Knoppi sagt:

    Aufgrund einer Fahrt unter BTM Einfluss wurde ein Bußgeldbescheid verhängt und per Postzustellungurkunde die Fahrerlaubnis entzogen.
    Es findet sich aber in keinem Schreiben, weder von der Bußgeldstelle, noch von der Fahrerlaubnisbehörde, eine Sperrfrist.
    Kann der Führerschein nun nach einreichen der notwendigen Unterlagen, MPU, Erste Hilfe, Abstinenznachweis usw. direkt neu beantragt werden? Oder gibt es so etwas wie eine automatische, geseztzlich festgelegte, Sperrfrist!?

  44. dumm-gelaufen sagt:

    Hallo,

    bei mir wurden Zuhause 0,5gr. Cannabis gefunden. Muss ich nun Angst um den Führerschein haben?
    Ich wurde davor vor 11 Jahren mal mit einem gr. Cannabis auf einer Party erwischt.

    Beide male saß ich in keinem PKW.
    Aja und ich sollte noch erwähnen, dass ich in München also Bayern lebe.

    Danke für jegliche Info.
    Das Thema macht mich echt verrückt.

  45. Peter P sagt:

    Geschätztes Team,

    vor 11 Jahren habe ich meinen Führerschein wegen BTM abgeben müssen.

    Wie ist es mir möglich, zum Einen das Datum des Entzuges festzustellen und zum Anderen würde mich interessieren, ob ich den FS nun bereits ohne mpu neu machen kann oder müsste bzw. diesen zurückerhalten kann? Gelten hier 15 Jahre? Woran macht man das fest?

    Danke für eure Zeit.

  46. Pedro sagt:

    Liebes Team,

    mir wurde der Führerschein entzogen bei einer trunkenheitsfahrt auf einem Escooter(1,83 Promille). Nun bekamm ich Post vom Gericht hier heißt es
    “Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Ihnen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen”

    Was genau bedeutet das für mich??

  47. Ivy sagt:

    Hello,

    I’ve lost my driving licence because I drove with an amount of alcohol. But after 3 weeks I got my driver’s license temporarily until I get the final decision. Yesterday, after 2months
    I got already the letter, I have 2points, 1month driving ban and fine.

    I am just gonna ask, what should I do next? Should I not drive? Should I surrender my license back? And can I get it after 1month?

    Please answer. Thank you!

  48. Sarwan sagt:

    Hallo,
    Mit 17 Jahren hatte ich meinen bf17 Führerschein und eine Woche bevor ich 18 wurde habe ich ein Fahrzeug alleine geführt und mein Führerschein wurde jetzt wiederrufen aber die Frau hat keine sperrfrist angesetzt und meinte zumindest telefonisch das ich keine sperrfrist habe und ihn neu beantragen kann und wieder kriege ohne sperrfrist ist das so korrekt? Aber im Internet hatte ich was von mindestens 6 Monate sperrfrist gehört.

  49. Barto94 sagt:

    Moin,
    Ich hätte mehrere fragen:
    Vor 6monaten würde ich mal erwischt am fahren von der Polizei, zufolge musste ich mehrere Tests durchführen die den Ergebnis gebracht haben das ich 8,7ng/ml im blut hatte( 17std zuvor ein paar gramm geraucht, das seit 12 jahren) zufolge musste ich mein Führerschein für 3 Monate abgeben( Fahrverbot), ich habe mein Lappen in Frankreich gemacht, hatte hier in Deutschland mehrmals solche Probleme und deswegen verstehe ich nicht wieso manche MPU machen müssen und ich nicht ? Keine Sorge ich habe schon fette Geldstrafen bezahlen müssen, 1500€ um denn Dreh jedes mal (5)
    Zweitens:
    Hat jemand Erfahrung mit dem Abbau vom THC? Ich habe seit 10 Tage nicht mehr konsumiert werde auch dabei bleiben aber ich Frage mich wie lange es so dauern kann bis ich unter ein Grenzwert von 1ng/ml komme?
    Drittens:
    Werden wir auf THC oder THC Carbonsäure getestet?

    Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit, und hoffe das meine schriftliche Fehlern nicht eure Augen blutten lassen werden :)

    MfG
    Barto.Y

  50. Bernd L sagt:

    Hallo meiner Mutter (80) musste im März 2021 ihren Führerschein bei Gericht abgeben weil sie angeblich beim Einparken ein anderes Auto gestreift haben soll, sie sich aber keiner Schuld bewusst ist
    ihre Anwältin tut dazu so gut wie nichts dagegen und vertröstet sie nur immer wieder
    jetzt soll nach einem Jahr eine lackprobe von ihrem Auto genommenen werden was die Sache mit dem Führerschein noch länger hinauszieht
    was kann man dagegen tun

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