1,6 Promille auf dem Fahrrad oder am Steuer: Droht immer eine MPU?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was erwartet Sie bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille für eine Strafe?
Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln erhöht grundsätzlich das allgemeine Unfallrisiko. Fahrer, die sich trotz des Genusses solcher Mittel hinters Steuer setzen, bringen damit auch sich selbst in Gefahr.
Doch jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Rauschmittel wie Alkohol. Während der eine schon bei geringsten Mengen erste Ausfallerscheinungen zeigt, können sich bei Gewöhnung auch erst bei Werten über 1 Promille erste Einschränkungen bemerkbar machen.
Spätestens aber ab 1,6 Promille verstehen zumindest die Verkehrsbehörden keinen Spaß mehr. Hier ist – auch bei Radfahrern – von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Aber was bedeutet das? Welche Folgen drohen bei 1,6 Promille? Ist eine MPU immer zu befürchten?
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: 1,6 Promille im Straßenverkehr
Es ist nicht so, dass der Führerscheinentzug erst ab 1,6 Promille als Strafe zu befürchten ist, doch die Wahrscheinlichkeit ist unwesentlich höher. Autofahrer können bereits ab 1,1 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden. Welche Sanktionen und möglichen Nebenstrafen das Strafgesetzbuch hierfür vorsieht, erfahren Sie in diesem Bußgeld- & Strafenkatalog.
Spätestens bei 1,6 Promille ist auch bei einem Radfahrer von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Die MPU ist spätestens dann die Regel, sofern der Betroffene weiterhin (Kraft-)Fahrzeuge im Straßenverkehr führen möchte. Sie kann aber auch schon ab 1,1 Promille drohen.
Das lässt sich so nicht festlegen. Bei der Bewertung der Straftat kommt es auf weit mehr Umstände des Einzelfalles an. Welche Aspekte bei der Beurteilung des Gerichts bei der Strafzumessung von Bedeutung sind, erfahren Sie hier.
Bußgeld- & Strafenkatalog: Alkoholverstoß am Steuer oder am Lenker
Verstoß | Bußgeld | FahrverbotFVerbot | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
mehr als 0 Promille in der Probezeit* | 250 € | - | 1 | Hier prüfen ** |
mehr als 0 Promille bei einem Alter unter 21 Jahren* | 250 € | - | 1 | Hier prüfen ** |
erstmalig mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer aufgefallen | 500 € | 1 Monat1 M | 2 | Hier prüfen ** |
... beim zweiten Mal | 1.000 € | 3 Monate3 M | 2 | Hier prüfen ** |
... beim dritten Mal | 1.500 € | 3 Monate3 M | 2 | Hier prüfen ** |
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)** | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis ein Jahr | a) bis 6 Monate odera) bis 6 M oder b) Fahrerlaubnisentzug | a) 2 oder b) 3 | Hier prüfen ** |
Gefährdung im Straßenverkehr (§ 315c StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre | a) bis 6 Monate odera) bis 6 M oder b) Fahrerlaubnisentzug | a) 2 oder b) 3 | Hier prüfen ** |
* aber unter 0,5 Promille ** bereits ab 0,3 Promille möglich (relative Fahruntüchtigkeit), spätestens ab 1,1 Promille regelmäßig anzunehmen (absolute Fahruntüchtigkeit) |
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Weiterführende Ratgeber zur Promillegrenze:
Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt
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Mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt: Welche Strafe droht?
Kraftfahrzeugführer und auch Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scooter) müssen sich in Deutschland an die 0,5-Promille-Grenze halten. Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, und Personen unter 21 Jahren ist das Führen entsprechender Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss sogar gänzlich untersagt.
Für Radfahrer hingegen gibt es offiziell keine festgesetzte Promillegrenze. Spätestens jedoch ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille wird auch ihnen die absolute Fahruntüchtigkeit unterstellt. Dies ergibt sich aus der derzeitigen Rechtsprechung.
Werden Sie auf dem Fahrrad mit 1,6 Promille erwischt, können die Behörden Ihnen demnach Trunkenheit im Straßenverkehr vorwerfen. Hierbei handelt es sich nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Straftat. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit einem Kraftfahrzeug oder einem anderen, nicht motorisierten Fahrzeug unterwegs waren. Lag keine Verkehrsgefährdung vor, können Betroffene dennoch auf Grundlage von § 316 StGB zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden.
Alkoholisierte Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs sind und den Straßenverkehr gefährden, etwa durch starke Ausfallerscheinung und unsichere Fahrweise, müssen mitunter sogar mit einer höheren Strafe rechnen. Nach § 315c StGB ist dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.
Nicht erst bei oder über 1,6 Promille auf dem Fahrrad droht diese Strafe!
Eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr kann im Übrigen bereits bei einem Promillewert von 0,3 folgen, ob nun auf dem Rad oder am Steuer eines Kfz. Bei entsprechenden Blutalkoholkonzentrationen geht die Rechtsprechung von der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit aus. Zeigt eine Person bereits bei derart geringer Alkoholkonzentration Ausfallerscheinungen, können die Behörden ihr Trunkenheit im Verkehr zur Last legen.
Drohen bei 1,6 Promille immer Führerscheinentzug und MPU?
Für Kraftfahrzeugführer droht der Führerscheinentzug in der Regel bereits ab 1,1 Promille am Steuer. Eine MPU-Auflage ist dann nicht in jedem Fall zu befürchten, wenn Betroffene die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Wer jedoch wiederholt mit Alkohol am Steuer auffiel oder einen offensichtlich problematischen Umgang mit Alkohol hat, kann bereits ab diesem Messwert eine MPU-Teilnahme auferlegt bekommen. Eine MPU ist also trotz einem Alkoholwert unter 1,6 Promille am Steuer schon möglich.
Spätestens ab 1,6 Promille am Steuer ist eine MPU zumindest wahrscheinlich, sofern der Führerscheinentzug bestimmt wird. Im Einzelfall kann ein Gericht sich bei einer Verurteilung nämlich auch abweichend für ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot aussprechen. Eine MPU droht dann regelmäßig nicht, weil die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde und ein Antrag auf Wiedererteilung daher nicht nötig ist.
Aber wie sieht es bei Radfahrern aus? In der Regel droht bei 1,6 Promille auf dem Fahrrad zunächst noch keine MPU. Ausschlaggebend ist hierbei, ob der Betroffene eine Fahrerlaubnis besitzt. Diese kann im Einzelfall bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt eingezogen werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Radler generell zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist (etwa bei wiederholter Auffälligkeit). Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, muss er dann ggf. eine MPU absolvieren.
EXKURS: Sind Sie hingegen auf dem E-Scooter betrunken oder angetrunken gefahren, kann dies in jedem Fall einen Einfluss auf Ihren Führerschein haben:
- Sind Sie noch in der Probezeit oder unter 21 Jahren, gilt bereits ein Verstoß gegen die 0-Promille-Grenze als A-Verstoß.
- Ab 0,5 Promille droht regelmäßig ein Fahrverbot.
- Ab (spätestens) 1,1 Promille auf dem E-Scooter ist eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr zu befürchten.
- Spätestens ab 1,6 Promille ist eine MPU-Auflage wahrscheinlich.
Auch wenn ein Radler erst nach einer entsprechenden Straftat eine Fahrerlaubnis machen möchte, kann die Fahrerlaubnisbehörde ggf. die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU zur Voraussetzung für den Führerscheinerwerb machen.
Aber: Es ist durchaus in seltenen Einzelfällen möglich, dass eine MPU auch dann droht, wenn ein betroffener Fahrradfahrer keinen Führerschein besitzt. Zweifelt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass er geeignet ist, irgendein Fahrzeug zu führen, kann sie ihm dann auch das Radfahren untersagen, bis er ein positives MPU-Gutachten vorweist. Daher ist es ratsam, das Fahrrad lieber zu schieben, wenn Sie betrunken sind.
1,6 Promille: Geringere Strafe für Ersttäter?
Bei einer Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr kommt es in aller Regel zu einem Strafverfahren. In diesem prüft das zuständige Gericht den jeweils vorliegenden Fall genau.
- Wie stark waren die Ausfallerscheinungen?
- Mit welchem Fahrzeug hat der Betroffene alkoholisiert am Verkehr teilgenommen?
- Welche Folgen hatte das Fahren unter Alkoholeinfluss?
- Ist der Betroffene bereits vorher auffällig geworden?
- Ist eine Alkoholabhängigkeit anzunehmen?
- Liegen mildernde Umstände vor?
- u. v. m.
Kommt es zur Verurteilung, legt der Richter die Strafe für den jeweiligen Einzelfall fest:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe?
- Führerscheinentzug (mit Dauer der Sperrfrist) oder Fahrverbot (bis zu 6 Monate)?
- Weitere Nebenfolgen oder Auflagen
Da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, in die unterschiedlichste Aspekte einfließen, sind pauschale Aussagen zu den Folgen nicht möglich. Wer also erstmalig mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad oder am Steuer eines Wagens erwischt wurde, kann also nicht automatisch mit einer milderen Strafe rechnen.
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Meine Frage,
wurde mit dem Fahrrad gegen Mitternacht kurz vor der Haustüre kontrolliert mit 1,8 Promille.
Keine Unfall, bin weder gestürzt noch sonst was.
War Kooperativ. Muss ich jetzt neben einer ordentlichen Geldstrafe noch mit Entzug der Fahrerlaubnis rechnen?
Guten Tag,
ich wurde am 03.06.2020 wegen Kopfhörer im Ohr auf dem Fahrradvon der Polizei angehalten, welche einen Alkoholtest verlangten, der Atemalkohol ergab 1,63 Promille, somit würde verständlicherweise ein Bluttest verlangt. Meine gute Kooperation und sofortige Reumütigkeit wurde laut Beamten vor Ort in dem Tathergangsbericht positiv vermerkt.
Heute kam der Strafbefehl, welcher einen Blutalkoholwert (25 min nach der Tat) von 1,81 Promille nachwies. Der Strafbefehl wurde ohne Führerscheinentzug, Sperrfrist oder Punkte beschieden wurde, ich muss jedoch eine Geldstrafe von 600€ bezahlen.
Jetzt zu der Frage, da ich weder jemals Punkte in Flensburg vorweisen kann, noch sonst auffällig im Straßenverkehr (sämtliche Fahrzeuge, Ersttäter) war, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Anordnung einer MPU?
Dankeschön im Voraus
Hey,
Kann dir leider keine Antwort darauf geben.
Aber hätte eine Frage.
Musstest du zur MPU ?