6 Monate Fahrverbot: Wofür ist das möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Fahrverbot für 6 Monate lässt sich sinnvoll nutzen

fahrverbot-beitragsbild
fahrverbot-beitragsbild

Haben wir die Fahrerlaubnis einmal erhalten, wollen wir so schnell nicht mehr ohne sie sein. Schwierig wird es aber, wenn wir gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Befinden wir uns dann auch noch in der Probezeit, ist der Führerschein manchmal schneller weg, als wir gucken können.

Befindet ein Gericht Ihre charakterliche Eignung, Auto zu fahren sowie Gefahren und Verantwortung im Straßenverkehr ernst zu nehmen, für mangelhaft, kann es eine Sperrfrist bzw. ein Fahrverbot für beispielsweise 6 Monate verhängen.

Welche Strafen ein Fahrverbot für 6 Monate beinhalten, wann Sie Ihren Führerschein abgeben müssen und ob Sie die Sperrfrist verkürzen können und weitere spannende Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.

FAQ: 6 Monate Führerscheinentzug

Gibt es ein Fahrverbot von sechs Monaten überhaupt?

Der Führerschein kann Ihnen tatsächlich für so lange Zeit entzogen werden. Dann ist allerdings die Rede von einem Fahrerlaubnisentzug. Die Erlaubnis zum Führen von Kfz müssen Sie danach wieder beantragen und bekommen sie nicht automatisch zurück.

Wann droht eine Sperrfrist von sechs Monaten?

Ein Führerscheinentzug, der sechs Monate Sperre zur Folge haben kann, droht etwa bei Alkohol (1,1 Promille) oder Drogen am Steuer, wenn Sie acht Punkte in Flensburg erreichen oder keine Hilfe bei einem Unfall leisten.

Lässt sich die Sperrfrist verkürzen?

Ja, das ist durchaus möglich, wenn Sie das Gericht überzeugen können, wieder verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mehr dazu hier.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Bei welchen Verstößen gibt es ein halbes Jahr Fahrverbot?

Für 6 Monate Fahrverbot reicht erhöhte Geschwindigkeit nicht aus. Im Regelfall droht nicht einmal mit über 70 km/h zu schnell eine solche Strafe.

Sie müssen dazu bereits weitere Verstöße in der Vergangenheit begangen haben oder eben eine Straftat laut Verkehrsrecht. 6 Monate Fahrverbot können Ihnen zum Beispiel drohen, bei:

Beim Fahren unter Einfluss von Drogen ist ein Fahrverbot für 6 Monate u.U. nicht mehr weit.
Beim Fahren unter Einfluss von Drogen ist ein Fahrverbot für 6 Monate u.U. nicht mehr weit.
  • Illegalen Autorennen
  • Dem 8. Punkt in Flensburg
  • Fahrten unter Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille Blutalkohol bzw. mit Gefährdung ab 0,3 Promille)
  • Fahrten unter Drogeneinnahme
  • Erneuten Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
  • Unterlassener Hilfeleistung
  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist ist immer eine Nebenstrafe zu einem Bußgeld nach geltendem Bußgeldkatalog. Dazu werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Lässt sich die Sperrfrist für 6 Monate Fahrverbot verkürzen?

Hat das Gericht einmal eine Sperrfrist verhängt, lässt sich diese nur schwer verkürzen. Aber: Es ist möglich! Sie müssen die Behörden allerdings davon überzeugen, dass Sie früher als angenommen wieder zur verantwortungsbewussten Teilnahme am Straßenverkehr fähig sind.

Das beweisen Sie beispielsweise, indem Sie eine Nachschulung oder eine MPU absolvieren. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, das Gericht zu überzeugen. Außerdem müssen Sie die Sperrfristverkürzung schriftlich beantragen.

Das Fahrverbot gilt – auch, wenn Sie eine Verkürzung erwirken können – mindestens für drei Monate.

So nutzen Sie das Fahrverbot für 6 Monate zeitlich am besten

6 Monate Fahrverbot: Bei dieser Art von Führerscheinentzug – der Sperrfrist – wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie können frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist den Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinbehörde stellen. Wie lange das Fahrverbot letztendlich gilt, wird vom Gericht bestimmt.

Meist ist diese Neuerteilung an bestimmte Maßnahmen geknüpft. Eine oft verhängte Bedingung, damit Sie Ihren Führerschein zurückbekommen können, ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Nicht immer stehen diese Voraussetzungen auf dem Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben.

Daher empfiehlt es sich, frühzeitig bei der zuständigen Behörde zu erfragen, ob eine MPU verlangt wird. Diese benötigt schließlich eine gewisse Vorbereitungszeit und ist zudem mit Kosten verbunden.

Führerscheinabgabe – wann und wo?

Bei einem Fahrverbot für 6 Monate droht der Führerscheinentzug.
Bei einem Fahrverbot für 6 Monate droht der Führerscheinentzug.

Wann, wo und wie Sie Ihren Führerschein, zum Beispiel für 6 Monate Fahrverbot, abgeben müssen, hängt davon ab, ob Sie ein Erst- oder ein Wiederholungstäter sind. Haben Sie in den letzten 24 Monaten bereits ein Fahrverbot als Strafe erhalten, gelten Sie als Wiederholungstäter.

Dann legt die Behörde den Beginn der Frist fest, da Sie nicht vom Recht der 4-Monats-Frist Gebrauch machen dürfen.

Ersttäter können diese jedoch nutzen und sich innerhalb der nächsten vier Monate einen Zeitpunkt aussuchen, an dem sie ihr Dokument für die Fahrerlaubnis abgeben und das Fahrverbot antreten.

Sperrfrist versus Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot (ein Monat bis drei Monate) müssen Sie zwar auch Ihren Führerschein abgeben, allerdings erhalten Sie ihn nach Ablauf der Frist automatisch zurück.

Bei einer Sperrfrist wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, also Ihre Befugnis, ein KfZ zu führen. Dann haben Sie beispielsweise 6 Monate Fahrverbot. Die Sperrfrist kann von sechs Monaten bis maximal fünf Jahren, in Ausnahmefällen auch lebenslänglich verhängt werden. Den Führerschein müssen Sie zudem neu beantragen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (72 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

2 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. K.Petrov
    Am 13. Januar 2022 um 8:15

    Ich hatte sieben Monate Fahrverbot, meine Strafe ist bereits abgelaufen. Ich lebe und arbeite in Deutschland, komme aber aus Frankreich und mein Führerschein ist auch französisch, muss ich jetzt wegen Führerscheinentzug einen neuen Führerschein machen oder darf ich trotzdem fahren..? Danke

  2. Ilyan
    Am 4. Mai 2020 um 8:56

    Ich habe 6 monate Fahrverbot ab 2 .11.2019biz 2.5.2020 meine Führerschein schon bekomen daf ich Fachren

Verfassen Sie einen neuen Kommentar