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Atemalkohol vs. Blutalkohol: Welche Messung ist beweiskräftiger?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Problem mit der Ermittlung der Promille

Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.
Abweichung beim Alkoholtest: Atemluft und Blut können unterschiedliche Messwerte offenbaren.

Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Und doch kommt es wegen Fahrern, die zu viel Promille aufweisen, immer wieder zu Verkehrsunfällen. Der Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ führt zum Leidwesen vieler Kfz-Führer immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Auffällige Fahrer werden in der Regel durch ihren Atemalkohol oder ihren Blutalkohol überführt. Ist der gemessene Wert zu hoch, kann sogar der Führerschein entzogen und die Teilnahme an einer MPU angeordnet werden.

Der vorliegende Ratgeber beschäftigt sich mit der Frage: Was geschieht, wenn bei der Messung von Atemalkohol und Blutalkohol eine merkbare Differenz entsteht? Hier werden Sie über die grundlegenden Unterschiede zwischen beiden Alkoholtests aufgeklärt und erfahren, wie es dazu kommen kann, dass der Atemalkohol höher bzw. niedriger als Blutalkohol ausfällt.

FAQ: Atemalkohol und Blutalkohol

Wie unterscheiden sich die Messungen von Atemalkohol und Blutalkohol?

Während der Atemalkohol mobil von Polizeibeamten gemessen wird (“pusten/blasen”), kann der Blutalkohol nur im Labor ermittelt werden. Die entsprechende Blutprobe darf nur ein Arzt entnehmen.

Sind die entsprechenden Untersuchungen freiwillig oder muss ich diese Werte messen lassen?

Der Atemalkoholtest darf verweigert werden. Allerdings können die Polizeibeamten dann die Anordnung einer Blutprobe anordnen, wenn der Verdacht einer Verkehrsstraftat im Raum steht.

Welcher Wert ist vor Gericht anerkannt: Atemalkohol oder Blutalkohol?

Beide. Wenn die Polizisten mit neueren, geeichten Präzisionsmessgeräten den Atemalkohol messen, kann dieser Wert auch verwendet werden. Bei Verdacht einer Straftat ordnen sie dennoch eine Blutprobe als Beweismittel an.

Der grundlegende Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol

Die Messung des Blutalkohols folgt einer langen Tradition und erfolgt unter strengen Richtlinien der forensischen Toxikologie. Aus diesem Grund besitzt eine ermittelte Blutalkoholkonzentration (BAK) vor Gericht stets eine hohe Beweiskraft.

Ein Blutalkoholtest kann von Beamten in der Regel nicht mobil durchgeführt werden. Die Verdächtigen müssen dafür aufs Revier gebracht werden, wo es schließlich zur Blutentnahme durch einen Arzt kommt. Unter Laborbedingungen kann dann die Auswertung der Probe erfolgen.

Die Feststellung von Atemalkohol besitzt gegenüber Blutalkohol den Vorteil, dass durch portable Geräte eine spontane Überprüfung stattfinden kann. Dabei wird der Alkohol im Körper in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen.

Für diese Messvariante hat der Gesetzgeber 1998 extra eine höchstzulässige Atemalkoholkonzentration festgelegt. Diese liegt bei 0,25 mg/l. Durch diesen eigens festgelegten Grenzwert muss keine Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol erfolgen. Auf diese Weise sollen rechtliche Probleme vermieden werden, die sonst die Sanktionierung in einigen Fällen erschweren könnten.

Unsere Infografik zeigt Ihnen, wie ein mobiles Luft-Alkoholmessgerät funktioniert:

Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat
Infografik: So funktioniert ein mobiler Alkomat

Rechtliche Vorschriften zum Messverfahren

Bei der Feststellung von Blutalkohol und Atemalkohol liegt der Unterschied nicht nur in den sich unterscheidenden Messverfahren. Auch in puncto Beweiskraft sind beide nicht immer gleichwertig: Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt vor Gericht allgemein als stichfester als der Wert, der sich aus der Atemluft ergibt.

Mittlerweile sorgen verfeinerte Messmethoden aber dafür, dass auch Atemlufttests immer präziser werden und dadurch ihre Beweiskraft zunimmt.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.
Atemalkohol und Blutalkohol können sich in ihrer Beweiskraft unterscheiden.

Nichtsdestotrotz müssen Tests zu Atemalkohol gegenüber Blutalkohol einige Anforderungen erfüllen, damit Sie nicht direkt als ungültig angesehen werden. Die im Folgenden genannten Kriterien sind dabei besonders bedeutsam.

  • Die Zeit vor dem Atemtest: 10 Minuten vor dem eigentlichen „Pusten“ darf der jeweilige Fahrer keine anderen Substanzen zu sich nehmen. Er darf also nicht essen, trinken, rauchen oder Medikamente einnehmen.
  • Der Abstand zum Alkoholkonsum: Zwischen dem Test und der alkoholischen Genussmittel müssen mindestens 20 Minuten liegen. So wird sichergestellt, dass der Alkohol ins Blut gelangt ist.
  • Der doppelte Check: 5 Minuten nach der ersten Überprüfung muss eine weitere erfolgen. Dadurch wird die Messsicherheit erhöht. Beide Messwerte dürfen sich darüber hinaus nicht zu stark voneinander unterscheiden.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Blutalkoholwert höher als ein Atemalkoholwert ausfällt. Das liegt daran, dass die Konzentration von Alkohol in der Atemluft oft etwas niedriger ausfällt als es im Blut der Fall ist. Haben Sie in Bezug auf die Ermittlung von Atemalkohol oder Blutalkohol Zweifel, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Keine Lust zu lesen – Alkohol- und Drogentest im Video erklärt

Video zum Alkohol- und Drogentest
Im Video: Wie läuft der Alkohol- und Drogentest ab? Und ist er Pflicht?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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51 Kommentare

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  1. Franz j
    Am 2. April 2024 um 16:38

    Ich habe 2018 einen leichten Unfall auf dem Parkplatz da durfte ich pusten da hatte och 0,33 dann mußte ich zur Blutabnahme da hatte ich plötzlich 1,72 Promille. Da war die Fahrerlaubnis direkt weg dann hat die polizei noch verkehrten Parkplatz angegeben aber ich weiss nicht wie die auf solche Werte kommen

  2. Kerem
    Am 8. Mai 2023 um 17:48

    Guten Tag,

    was genau kann denn bei einem Bluttest festgestellt werden auser der aktuelle Blutalkoholwert. Sagen wir mal ich habe vor 3 Stunden zwei Bier getrunken und eine bis anderthalb stunden vorher eine halbe Flasche Whisky. kann dann genau eingesehen werden wann ich wie viel Promille hatte ?

  3. Kohn
    Am 24. Juli 2022 um 18:53

    Bin am Samstag Abend angehalten worden hatte zuviel Alkohol im Blut Test der erst morgen Montag ins Labor kommen ist der Alkohol raus oder nicht

  4. Ingo B
    Am 9. Mai 2022 um 16:54

    Ich wurde gestern kontrolliert und hatte einen Alkohol wert von 0,86 mit was für Konsequenzen muss ich rechnen ich befinde mich auch noch dazu in der verlängerten Probezeit

  5. Ricci
    Am 5. November 2021 um 9:30

    Hallo, ich musste vor knapp 10 Jahren meinen Führerschein wegen 2 Fahrten mit Cannabis abgeben und musst eine MPU machen … haben den Führerschein seit 2 Jahren wieder und bin an Halloween nach dem feiern 6 std im Auto geblieben… als ich los fuhr hielt mich die Polizei an und ich musste pusten, hatte einen restalkohol von 0,73 …. Auf der Wache musste ich nochmal pusten und hatte dort 0,88 Promille….
    Womit muss ich jetzt rechnen ?

  6. Dennis
    Am 11. Oktober 2021 um 8:15

    Hallo
    Am Freitag hatte ich paar Bierchen getrunken Pustewert ergab 1,1 Promille.Problem wahr das mein arbeitskolle mir ins Lenkrad grief sodass wir ins schleudern geraten und ich aber glücklicherweise den Wagen ohne verletzte zu stehen bekam was kann da jetzt kommen lg

  7. Johanna
    Am 10. Juli 2021 um 13:23

    Nachdem ich ein Bier 0,5l getrunken hatte bin ich direkt losgefahren. Auf einer doppelspurigen Landstraße habe ich dann ein Polizeiauto mit 115km/h überholt. Anschließend wurde ich angehalten wegen zu schnellen fahrens. Ich wurde aufgefordert zu pusten (10 min nach dem Biertrinken) Ergebnis 0,38 mg. Danach fuhren wir auf die Dienststelle noch mal 10min und ich musste noch mal auf ein Gerät pusten. Ergebnis 0,75 Promille. An dem Tag hatte ich leider auch fast nichts gegessen. Ist das alles so rechtens. Für ein Bier finde ich die Strafe nicht gerechtfertigt.

  8. Andre
    Am 20. Juli 2020 um 16:29

    Hallo,
    Ich wurde letztes Wochenende mit einem elektro-roller um kurz vor 4 Uhr morgens angehalten und es lief darauf hinaus dass ich pusten musste weil ich gefragt wurde. Ich sagt gestern Abend hatte ich was getrunken und ein Wert von 1,12 Promille wurde auf der Wache festgestellt. Um den genauen Wert festzustellen musste ich auch Blut abgeben. Ich wurde nur wegen Alkohol befragt und dann körperliche Tests vom Arzt sehr gut bestanden. Meine Frage ist, ich hatte 6 Stunden zuvor eine Line Kokain gezogen, darf falls dieses im Blut gefunden wird auch gegen mich verwendet werden oder suchen die im Labor nur nach dem festgestellten Alkoholwert?

  9. Maik
    Am 2. März 2020 um 7:45

    Hallo
    Ich bei ein Verkehrskontrolle mit 1.14 Promille am Steuer erwischt und musste mit auf die Wache zur blutentnahme .das ergebnis steht noch aus.ich vorher nie auffällig geworden und habe die auch keine Anstalten gemacht bei der Kontrolle und alles über mich ergehen lassen .meine Frage ist da ich wirklich nur knapp drüber bin und sonst sie auffällig geworden bin und auch einsichtig bin, das ich vielleicht die Chance haben meine Führerschein zu behalten den sie mir bei der Kontrolle abgenommen haben .

  10. Jakob
    Am 8. Februar 2020 um 13:23

    Hallo!
    Ich wurde gestern mit den Auto angehalten. Ich habe 2 Stunden davor mein letztes von 2 bieren getrunken. Danach war ich noch Döner essen und habe mich echt Nüchtern gefühlt. Beim Ersten Pusten hatte ich ca. 0,42 promille und bei einem zweiten schnelltest ist mein wert auf 0,28 promille gesunken. Auf der wache sollte ich nochmal pusten doch bei dem gerät kam aus dem nichts 0,52 promille raus. Wie ist dieser große Unterschied zu erklären und was habe ich zu erwarten, wenn ich 19 Jahre alt bin aber schon aus der Probezeit raus bin?
    Danke schonmal!

  11. Björn
    Am 3. Februar 2020 um 20:01

    Hallo zusammen.
    Vielleicht bin ich hier falsch aber fragen kostet ja nichts :)
    Ich hätte da auch mal eine Frage jedoch nicht wegen Verkehr.
    Ich war Freitag in einer Kneipe wo 3 stunden lang einer gestänkert hat.Irgendwann hats mir gereicht und ich maulte ihn an er solle doch bitte gehen oder mit der Person,mit der er das Problem hat an einen Tisch sitzen und das da besprechen. War ihm wohl zu viel. Als ich später auf Toilette bin und mit runtergelassener Hose am Pissoir stand, kam er mir hinterher und schlug mir von rechts ins Gesicht. Vor lauter Panik hab ich nur noch um mich geschlagen.Es heisst ,es sei degen den Kondom Automat mit Kopf,was ich in der Hektik nicht gemerkt habe. Jedoch war er später stark am bluten. Krankenwagen und Polizei kamen.Alkoholtest hies es verdoppeln,hätte dann geheissen 2,5 Promille nach nicht ganz 4 Bier a 0,5. Aber vor dem Puste Test hatte ich auch noch einen Schluck genommen. Also nichtmal 5 Minuten davor. Seh ich das richtig,dass das dann gar nicht gezählt werden kann? Zum Bluttest ging es für mich nicht,bei ihm weis ich es nicht. Da ich keine Anzeige erstattet habe,wäre es für mich interessant zu wissen,sollte er mich wegen den Verletzungen anzeigen, wie das mit dem Alkoholwert ist und er so bei der Polizei vermerkt werden darf.
    Grüßle Björn

  12. Aguaumreal
    Am 16. Dezember 2019 um 18:13

    Hallo,
    Ab wann spricht man eigentlich von einer “amtlichen Feststellung” und gilt diese auch für eine Atemmessung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:46

      Hallo Auguaumreal,
      in der Regel ist von einer amtlichen Feststellung im Zuge einer Blutuntersuchung die Rede.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Frank
    Am 12. Dezember 2019 um 17:38

    Hallo,
    bei einer Alkoholkontrolle wurden mir 0,34 mg/l vorgeworfen, x2 also 0,68.
    Auf der Diensstelle musste ich nochmal in ein Gerät pusten dessen Wert dann gerichtsverwertend ist.
    Da wurde mir ein Wert von 0,37 mg/l gesagt, wieder x2 also 0,74 Promille.
    Ich konnte aber auf dem Display einen Wert von 0,037 erkennen.
    Dies ist jetzt 9 Wochen her und ich habe noch keinen Busgeldbescheit bekommen.
    Macht es Sinn bei Erhalt einen Anwalt zu konsultieren?

    Danke im Vorraus für ihre Antwort

  14. Aida
    Am 10. Dezember 2019 um 21:02

    Hallo,
    Ich bin E-Scooter gefahren und beim Atemalkohol 0.56 Promille hatte, dann habe ich Bluttest gemacht und einen Brief bekommen dass ich eigentlich 1.1 Promille habe, dazu steht 163a Abs. 1 Satz 2 StPO. Ich habe gelesen, welche Sanktionen drohen, wenn man alkoholisiert einen E-Scooter fahren, und es steht dass ab 0,5 Promille ist 500€ zu zahlen und ab 1.1 ist was anders. Ich bin also an Grenze. Könnten Sie mir bitte sagen, wo befinde ich mich, ob ich mit diese ab 0,5 rechnen kann oder ab 1.1. Vielen Dank!

  15. Johann F.
    Am 19. November 2019 um 21:12

    Hallo,

    ich kam in eine Polizeikontrolle nachdem ich auf einem E-Scooter angehalten wurde. Dabei hatte ich einen Atemalkohol von 1,36 Promille.
    Ich musste mit aufs Revier. Es dauerte circa 45 Minuten bis mir der Arzt Blut entnommen hat.

    Weitere Angaben: Alter 22, nicht mehr in der Probezeit, Student, Erstkontakt mit der Polizei

    Daher meine Fragen:
    1) Mit welchen Strafen kann ich rechnen?
    2) Kann ich in jedem Fall das Fahrverbot verschieben?
    3) Wie hoch kann die Geldstrafe als Student (kaum Einkommen) höchstens sein?

    Vielen Dank

  16. Mirko
    Am 10. August 2018 um 17:00

    allo. Ich wurde letzte Woche samsatg Abend mit Mopeld angehalten. Habe von ca 15uhr bis 22:30 Uhr 8bier0.5L getrunken zwischen durch was gegessen. Die Zeit zwischen trinkende und pusten betrugen ca 15min habe auch zwischendurch noch eine Zigarette geraucht. Beim pusten lag der Wert bei 1.63 musste danach zur Blutentnahme. Dort wurden auch Test gemacht Finger Nase und ein paar Schritte laufen. Habe mich nicht besoffen gefühlt. Bluttest steht noch aus. Kann es sein das durch den kurzen Abstand von trinkende und pusten der atemalkohol so hoch sein kann? Und wird mich eine mpu erwarten auch wenn die Blutprobe unter 1.6 ist? War es erste mal und natürlich auch es letzte mal das ich sowas gemacht habe

  17. Rudi
    Am 10. August 2018 um 16:55

    Hallo. Ich wurde letzte Woche samsatg Abend mit meinen Mopeld angehalten. Habe von ca 15uhr bis 22:30 Uhr 8bier0.5L getrunken zwischen durch was gegessen. Die Zeit zwischen trinkende und pusten betrugen ca 15min habe auch zwischendurch noch eine Zigarette geraucht. Beim pusten lag der Wert bei 1.63 musste danach zur Blutentnahme. Dort wurden auch Test gemacht Finger Nase und ein paar Schritte laufen. Habe mich nicht besoffen gefühlt. Bluttest steht noch aus. Kann es sein das durch den kurzen Abstand von trinkende und pusten der atemalkohol so hoch sein kann? Und wird mich eine mpu erwarten auch wenn die Blutprobe unter 1.6 ist? War es erste mal und natürlich auch es letzte mal das ich sowas gemacht habe

  18. Martin
    Am 19. Juni 2018 um 21:35

    Hallo letztens hat mich Polizei angehalten bei pusten kam es eine wert von 1.1 Promille es ist mir erstestmal passiert halbe std später mussten die Beamten Blut abnehmen mit was kann ich den rechnen kann seit tagen nicht mehr schlafen

  19. Lisa
    Am 4. Juni 2018 um 10:30

    Hallo zusammen,
    ich wurde gestern Positiv auf Alkohol getestet. Hatte vorher noch nie was gehabt
    bin 30 Jahre und lange aus der Probezeit raus.

    Der Wert betrug 0,44 mg/l der Polizist meinte das sind 0,88 Promille.
    Stimmt das so? Blut wurde nicht abgenommen.

    Das bedeutet Laut der Tabelle:
    Erstverstoß 2 Punkte, 500Euro, 1 Monat Fahrverbot.

    Der Polizist meinte aber das sich die Gesätze seit März 2018 geändert haben und eine MPU dazu kommt! stimmt das so mit der MPU.
    Mach mir die ganze Zeit richtige sorgen was auf mich zukommt.

    MfG an das Team
    Lisa

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:04

      Hallo Lisa,

      eine MPU kommt unseres Wissens nach erst in Frage, wenn min. 1,1 Promille nachgewiesen wurden. Bitte warten Sie den Bescheid ab und wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. S.L.
    Am 30. Mai 2018 um 12:01

    Ich wurde auf dem Weg von der Arbeit nach Hause von einem Autofahrer der mich im Verkehr durch sehr dichtes Auffahren bedrängt hat bei der Polizei gemeldet das ich Schlangenlienen gefahren habe. Ich hatte auf der Arbeit 2 Sekt (Piccolo) und einige Weinbrandbohnen, dazu kommt fast den ganzen Tag nichts gegessen. Zu Hause kam nach einiger Zeit ein Polizeiauto. Im Atemtest waren es ca 0,9 Promille. Ich kann mir den hohen Wert nicht erklären. Bluttestergebnis steht noch aus. Führerschein wurde direkt einbehalten. Gestern habe ich Post zur Anhörung in einem Monat erhalten. Heißt es das ich den Führerschein auch nicht vorläufig wieder bekomme?

    Velen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juni 2018 um 16:32

      Hallo S.L.,

      bitte erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, inwieweit eine vorläufige Wiedererlangung möglich ist. In der Regel wird diese aber nicht erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Heiko
    Am 22. Mai 2018 um 21:06

    Hallo
    Ich bin jetzt 22 jahre und habe seit ich 16 bin den mopedschein (bis 125ccm). Jetzt möchte ich den Autoschein machen
    und war auf der Fahrerlaubnisbehörde um diesen zu beantragen. Da sagte man mir ,das ein Ermittlungsverfahren wegen “Trunkenheit am Steuer” aus dem Jahr 2017 im Mai bekannt ist. Ich war zwar letztes Jahr im Mai zur Blutprobe von der Polizei gebracht worden, ich habe aber seitdem nie wieder was davon gehört oder bin benachrichtigt worden. Jetzt bekomme ich erst mal keine Zulassung zur Autofahrerlaubnis,weil das Verfahren läuft von dem ich gar nichts weiß. Das war alles vor einem Jahr,wie kann das sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:37

      Hallo Heiko,

      in solchen Fällen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und die Details Ihres Verfahrens erfragen. Wir können hierzu aus der Ferne keine Einschätzung geben. Eine MPU – sofern dies im Raum steht – wird zudem von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sabine
    Am 25. April 2018 um 9:07

    Hallo
    Was ist wenn nur ein Atemalkoholtest gemacht wurde. Kann man sich dann auf einen Fehler bei der Durchführung berufen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:36

      Hallo Sabine,

      grundsätzlich ist ein Atemalkoholtest ausreichend für die Beweisführung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, wenden Sie sich für eine Beratung bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Ben
    Am 6. März 2018 um 14:26

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    ich wurde letzte Woche von der Polizei angehalten
    da ich meine rote Ampel beim Abbiegen überfahren habe, diese wurde gerade rot also ich gehe von unter einer Sekunde aus. Blöderweise hatte ich Bier getrunken und habe 0,52 Promille Atemalkohol gehabt. Ich musste mit auf die Wache zur Blutentnahme. Ich bin in dieser Hinsicht noch nie aufgefallen und punktefrei. Mit was muss ich rechnen ? Vielen Dank

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 10:10

      Hallo Ben,

      grundsätzlich können wir genaue Sanktionen nicht pauschal vorhersehen – dies ist von den fallindividuellen Umständen und der bearbeitenden Behörde abhängig. Inwiefern Ihre beiden Delikte bewertet werden, können wir ebenso wenig einschätzen. Da Sie über den erlaubten 0,5 Promille lagen, ist es nicht auszuschließen, dass Ihnen dies in Kombination mit dem Rotlichtverstoß als Gefährdung des Verkehrs ausgelegt wird. Generell müssen Sie sich auf ein Bußgeld, Punkte und evt. auch ein Fahrverbot einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Ben
    Am 5. März 2018 um 14:41

    Hallo Bußgeldkatalog-Team

    Letzte Woche Donnerstag bin ich nach vier Bier über den Abend verteilt angehalten worden weil ich ganz knapp über eine rot werdende Ampel gefahren bin beim Abbiegen..
    Habe dann gepustet und es wurden 0,52 Promille Atemalkohol gemessen. Musste mit zur Wache Blut abnehmen lassen. Den Führerschein musste ich sofort abgeben. Das ist das erste Mal das ich überhaupt wegen sowas angehalten werde, bin punktefrei. Mit was muss ich nun rechnen? Kann ich das anfechten falls die Polizei die rote Ampel als Alsfallerscheinung durch Alkoholeinfluss sieht? Denn das war es aus meiner Sicht definitiv nicht. ( Eher , das schaff ich noch.. )
    Vielen Dank .

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:57

      Hallo Ben,

      die Sanktionen bei einem Alkoholverstoß können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
      Ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen, der Sie dahingehend beraten kann. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Rudi G.
    Am 15. Februar 2018 um 20:29

    Hallo hab meine Fahrerlaubnis verloren und ich hätte eine Frage da steht ich zitiere „die am 24.09.2018 gegen 5:36 Uhr entnommene Blutprobe ergab zurückgerechnet auf die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 1,13 und zur entnahmezeit von 1,08 Promille im Mittelwert“
    Und meine Frage wäre welcher Wert ist relevant? Ich mein beim blutnehmen hat ich ein Wert von 1,08 normalerweise zählt ja nur das vor Gericht und wenn das so wäre dann wäre das ja noch keine Straftat so gesehen aber ich bin mir auch nicht sicher.
    Und falls schon bemerkt das Datum stimmt so mit 2018 so steht das drin aber gemeint ist natürlich letztes Jahr hilft mir das vielleicht?
    Vielen dank schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 15:50

      Hallo Rudi,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Um rechtliche Auskunft zu konkreten Fragen in Ihrem Einzelfall zu erhalten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Lucas
    Am 14. Februar 2018 um 3:40

    Hallo, ich wurde um 4 Uhr morgens angehalten und musste pusten Ergebniss 1.55% Promille . Daraufhin wurde ich mit zur Dienstelle genommen wo mir ca um halb 5 dann Blut abgenommen wurde 1.72% Promille.
    Um 6 Uhr wurde ich wieder zurück gebracht und habe nochmal gepustet weil ich freiwillig wissen wollte wieviel ich wohl noch habe und dabei kam 1.20% Promille raus. Kann das alles so stimmen mit dem Blutergebniss? Wieso ist die Promille beim pusten erst 1.55% beim Blutergebniss dann 1.72% und eine halbe Stunde später bei pusten nur noch 1.20%?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 16:38

      Hallo Lucas,

      die Ergebnisse können aufgrund der unterschiedlichen Messmethoden abweichen. Beim “Pusten” wird nur der Atemalkoholwert gemessen, während bei der Blutanalyse der Alkoholgehalt im Blut erhoben wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Brown
    Am 9. Februar 2018 um 22:29

    Hallo mein mann ist gestern nach dem Fasching morgens gegen 10 in eine Kontrolle geraten er hatte ca 5 Bier von 21-4 Uhr morgens getrunken und beim blasen 0,8 die beaten nahmen ihn mit zu blutkontrolle und die meinte es sei mindestens das doppelte beim Blut mit was für einer Strafe muss er rechnen?LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 12:39

      Hallo Brown,

      ohne den genauen Blutalkoholwert ist eine Prognose der Strafe nicht möglich. Eine MPU-Anordnung erfolgt gewöhnlich ab 1,1 Promille.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  28. Matthias B.
    Am 6. Januar 2018 um 14:42

    Ich wurde gestern mit Alkohol am Steuer erwischt
    Beim pusten hatte ich 1,38.
    Was kommt auf mich jetzt zu.?

    • I.G.
      Am 14. März 2022 um 16:07

      Ich wurde am Wochenende mit dem Fahrrad kontrolliert und sollte pusten. Der Wert wurde nicht genannt lediglich das ich besser das Fahrrad schiebe. Es wurde auch nur ein Wert gemessen. Gibt es da Erfahrungen was kommen könnte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 18:15

      Hallo Matthias B.,

      Sie müssen mit 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Alois L.
    Am 18. Dezember 2017 um 3:51

    Die Atemalkoholmessungen sind völliger Schrott. Sie weisen in vielen Fällen, so wie bei mir, einen weit überhöhten Alkoholgehalt auf, insbesondere wenn man nach Alkoholgenuss sofort kontrolliert wird. Dass man vor dem “Blasen” nichts essen darf, dient allein dem Zweck, einen hohen Alkoholgehalt nachzuweisen. Bei mir hat man einmal einen Atemalkoholgehalt von 2 Promille festgestellt, weil ich unmittelbar vorher einen einzigen Schnaps getrunken hatte. Da ich auch für den Polizisten offensichtlich nicht angetrunken war, erlaubte man mir, einen Bissen zu essen (Gegen die Vorschrift)-
    Die darauf folgende Messung ergab dann 0,2 Promille(i.W.: null.komma zwei !!) ! Dass man vor der Atemalkoholmessung nichts essen darf, zeigt schon, dass die Polizei es darauf anlegt, einen möglichst hohen Alkoholwert nachzuweisen. Warum sonst sollte es dieses Essenverbot vor der Messung geben ? Kann das mal jemand hier erklären ?
    Auch die in die Medien oft kursierenden Meldungen von Alkoholsündern mit 4 und noch mehr Promille, mit denen man ja, würden sie stimmen, schon längst tot wäre, sind ein Beweis, dass die Atemalkoholmessungen völlig falsch sind.

  30. Achim
    Am 12. Dezember 2017 um 18:24

    Hallo, ich wurde angehalten und hatte nach dem pusten einen Atemalkoholwert 0,06 ca. 30 min später auf der Wache 0,04
    Jetzt kommt der Anhörungsbogen vom Landkreis. Da steht nach den 2 Messungen ein Wert von 0,05. Was kann ich machen.
    Ich bin noch in der Probezeit. Ich hatte gut gefrühstückt mit 2 Gläser Apfelsaft. Angehalten wurde ich um 10:50 vormittags.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 13:10

      Hallo Achim,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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