E-Scooter: Wie viel Promille dürfen Sie maximal haben?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 17. November 2020
Mit dem E-Scooter betrunken unterwegs: Das kann teuer werden!
Neue Verkehrsmittel bringen regelmäßig neue Probleme und Fragestellungen mit sich. Die Einführung der E-Bikes steht da den jetzt auf die Straßen ströhmenden E-Scootern in nichts nach. Dennoch zeigt gerade der Umgang mit den Elektrokleinstfahrzeugen: Das neue Verkehrsmittel wird von vielen noch als Gadget, als Spielerei wahrgenommen. Dabei greifen gerade beim Fahren unter Alkoholeinfluss eben nachdrücklich nicht die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
Stattdessen gilt für E-Scooter dieselbe Promillegrenze wie für andere Kraftfahrzeuge in Deutschland. Die Unachtsamkeit kann Nutzern, die einen E-Scooter mit mehr Promille fahren, also am Ende wirklich teuer zu stehen kommen. Wie viel Promille sind beim E-Scooter-Fahren gestattet?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ zum E-Scooter: Wie viel Promille sind zulässig?
Nutzer von E-Scootern müssen sich in Deutschland an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt sogar für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Einen Überblick zu den Promillegrenzen in Deutschland und den drohenden Sanktionen bei Verstößen finden Sie auch in dieser Infografik.
Welche Sanktionen und Strafen drohen können, wenn Sie auf dem E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs sind, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Eine strafbare Trunkenheitsfahrt ist spätestens ab 1,1 Promille anzunehmen. Dann drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Mögliche Nebenstrafen sind ein bis zu 6-monatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wie viel Promille dürfen Sie beim Fahren haben? Weiterführende Infos zur Promillegrenze beim Fahren mit anderen Fahrzeugen & mehr erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:
Bußgeldkatalog: E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr geführt
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Für Führerscheininhaber in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren | ||||
Auf dem E-Scooter mit mehr als 0,0 Promille unterwegs | 250 € | 1 | ||
Betrunken fahren mit dem E-Scooter (0,5 Promille oder mehr) | ||||
... 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | |
... 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | |
... 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | |
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2 oder 3 | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | |
E-Scooter mit 1,1 Promille oder mehr gefahren | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2 oder 3 | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Bußgeldrechner: Betrunken mit dem E-Scooter gefahren?
Fahren mit dem E-Scooter in Deutschland: Welche Promillegrenze greift?
Kraftfahrzeugführer dürfen in Deutschland nicht stark alkoholisiert fahren. Das gilt auch für E-Scooter. Wie viel Promille sind in Deutschland auf den neuen E-Tretrollern also zulässig?
Ebenso wie für Autofahrer gilt für das Fahren mit einem E-Scooter die 0,5-Promille-Grenze. Wenn Sie also alkoholisiert mit dem E-Tretroller fahren und dabei einen Alkoholwert von 0,5 Promille erreicht bzw. überschritten haben, handeln Sie ordnungswidrig.
Das bedeutet, dass Sie mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen müssen.
Wichtig: Für Führerscheinbesitzer in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen. Diese Regeln gelten auch für E-Scooter: Die 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und unter 21-Jährige greift auch hier uneingeschränkt. Befinden Sie sich in der Führerschein-Probezeit, kann ein Verstoß hiergegen als A-Verstoß gewertet werden.
Einen Überblick über die Promillegrenzen, die auch beim E-Scooter in Deutschland zur Anwendung kommen, fasst die folgende Infografik noch einmal zusammen:
Doch grundsätzlich kann das Fahren unter Alkoholeinfluss auch als Straftat gewertet werden. Die Sanktionen können dann sogar noch wesentlich strenger ausfallen und sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.
Weitere Ratgeber zum E-Scooter
- Sind E-Scooter mit 25 km/h auf der Straße zugelassen?
- Ist E-Scooter-Fahren auch ohne Führerschein gestattet?
- Was ist beim Kauf von einem E-Scooter zu beachten?
- Was ist notwendig, um einen E-Scooter zu mieten?
- Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
- Welche Verkehrsregeln gelten auf dem E-Scooter?
- Welches Verhalten ist beim E-Scooter-Unfall vorgeschrieben?
- Müssen E-Scooter versichert werden?
Alkoholisiert E-Scooter fahren: Die Alkoholgrenze zu missachten kann auch strafbar sein!
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat fließend sein. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille kann einem Fahrzeugführer der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) gemacht werden, wenn dieser sich fahrauffällig verhält, also z. B. Schlangenlinien fährt oder offensichtliche Ausfallerscheinungen zeigt.
In diesem Fall ist die Grenze zur Straftat häufig überschritten. Eine Anzeige wegen Trunkenheit kann folgen. Wenn Sie also mit dem E-Scooter mit 0,3 Promille oder mehr unterwegs sind und bereits eindeutige Ausfallerscheinungen zeigen, können folgende Strafen auf Sie zukommen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr,
- Fahrverbot bis sechs Monate oder Fahrerlaubnisentzug und (in Abhängigkeit davon)
- zwei oder drei Punkte in Flensburg
Spätestens ab 1,1 Promille ist die Grenze zur Strafbarkeit erreicht und die Betroffenen müssen mit einer Anzeige rechnen.
Sie besitzen gar keinen Führerschein? In diesem Fall müssen Sie zwar nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot fürchten, wenn Sie die Promillegrenze für E-Scooter missachten. Wollen Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrerlaubnis machen, kann sich ein solcher Voreintrag im Fahreignungsregister negativ auswirken. Schlimmstenfalls können die Behörden ein positives MPU-Gutachten zur Voraussetzung für die Führerscheinprüfung machen.
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Ab 1,66 Promille müsste eigentlich eine MPU angeordnet werden.
E-Roller besoffen gefahren ( 0.8 Promille) aber ohne einen Führerschein ( Bin noch in der Fahrschule)
Ich habe ein Fahrverbot ( 1 Monat), kriege ich auch 500€ Bußgeld?
Danke
Woher leiten Sie den Strafrahmen für E-Scooter ab? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Ich habe gerade aus München für eine Rollerfahrt mit 1,66 Promille nach dem Oktoberfest 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Monate absolutes Fahrverbot und 40 Tagessätze Strafe erhalten. Ich bin habe seit 30 Jahren den Führerschein und bin noch nie in Erscheinung getreten.
Das liegt ja weit über dem Strafmaß welches Jana nennt.
Bitte gebt mir einen Anhaltspunkt, worauf ich mich beim Widerspruch beziehen kann.
Ich finde diese Strafe viel zu hoch!
Danke