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Promillegrenze für Fahranfänger: Probezeit und Alkohol am Steuer

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

0,00 Promille als Grenze für Fahranfänger

Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0.
Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0.

Jeder Mensch, der ein Kfz im Straßenverkehr führt, trägt eine große Verantwortung. Durch einen Fehler wegen einer Unaufmerksamkeit oder eine Missachtung der Regeln gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) können schwerwiegende Unfälle geschehen.

Vor allem Fahranfänger gehören zu einer Gruppe mit erhöhtem Unfallrisiko, da es hier in aller Regel an Erfahrung fehlt. Daher gibt es für frische Absolventen der Fahrschule verschärfte Regeln in Bezug auf das Verhalten im Straßenverkehr.

So bildet die Promillegrenze für Fahranfänger beispielsweise eine Ausnahme und ein Verstoß wird anders sanktioniert als bei Fahrern, die ihre Fahrerlaubnis schon länger besitzen. Wie hoch ist die Alkoholgrenze in der Probezeit? Auf diese Frage geht der nachfolgende Ratgeber ein und erklärt zudem, welche Konsequenzen es nach sich zieht, wenn die Promillegrenze von einem Fahranfänger überschritten wird.

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FAQ: Promillegrenze für Fahranfänger

Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger?

In der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze. Auch junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen sich nicht hinters Steuer setzen, wenn Sie Alkohol in kleinen Mengen konsumiert haben.

Welche Sanktionen drohen, wenn ein Fahranfänger die Promillegrenze überschreitet?

Verstoßen Fahranfänger gegen die Promillegrenze, gilt dies als A-Verstoß. Das führt dazu, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird und der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

Gilt die Promillegrenze auch auf dem Fahrrad?

Auch für Fahrradfahrer gilt eine Promillegrenze. Diese liegt bei 1,6. Sanktionen kann es allerdings auch schon bei einem Wert von 0,3 geben, sofern dieser mit einer auffälligen Fahrweise einhergeht.

Als Fahranfänger die Promillegrenze überschritten: A-Verstoß!

Zunächst ist festzuhalten, dass die Promillegrenze für einen Fahranfänger, der gerade seine praktische Fahrprüfung absolviert hat, bei 0,0 liegt. Mit Abschluss der Praxis beginnt für den Führerscheinneuling die sogenannte Probezeit.

Diese dauert in der Regel zwei Jahre. In diesem Zeitraum muss der Fahranfänger beweisen, dass er mit den Regeln der StVO vertraut ist und diese auch befolgt. Ist dies nicht der Fall, werden Ordnungswidrigkeiten in A- bzw. B-Verstöße unterteilt.

Bei letzteren handelt es sich um weniger schwerwiegende Vergehen wie beispielsweise die Überziehung der Hauptuntersuchung (HU). Doch Vorsicht: Zwei B-Verstöße ergeben auch einen A-Verstoß. Dieser wird hart sanktioniert:

Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Verkehrssünder muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Für die Kosten muss er selbst aufkommen. Wird in der Probezeit die Promillegrenze von einem Fahranfänger überschritten, handelt es sich um einen A-Verstoß.

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Für Fahranfänger gilt in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Verstößt ein Führerscheinneuling gegen dieses, treffen ihn harte Sanktionen.

Finden Sie die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger richtig?

Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Promillegrenze: Fahranfänger unter 21 müssen ebenfalls aufpassen

Die Promillegrenze wird ab 21 angehoben, sofern sich der Fahrer nicht mehr in der Probezeit befindet.
Die Promillegrenze wird ab 21 angehoben, sofern sich der Fahrer nicht mehr in der Probezeit befindet.

Von der Promillegrenze für Fahranfänger sind allerdings nicht nur Kfz-Führer in der Probezeit betroffen. Der Gesetzgeber definiert noch einen weiteren Rahmen des Alkoholverbots. In § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) Absatz 1 heißt es:

Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Für Fahrer unter 21 gilt die Promillegrenze von 0,0 also ebenfalls. Ein Verstoß kann per Gesetz mit einer Geldbuße geahndet werden.

Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit

Es kann nicht nur per Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen werden. Auch Fußgänger und Radfahrer zählen zu den Verkehrsteilnehmern und müssen sich entsprechend an die Regeln halten. Für letztere gilt ebenfalls eine Promillegrenze. Sind Fahranfänger hier genauso in der Pflicht wie bei einem Kfz?

Grundsätzlich haben Radfahrer erst bei einem Wert von 1,6 Promille Konsequenzen zu befürchten, wenn sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Allerdings kann schon bei einer auffälligen Fahrweise und einem daraus resultierenden Unfall und einem Wert ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.

Die Promillegrenze für Fahranfänger mit dem Fahrrad existiert als solche nicht. Hier greifen die „normalen“ Sanktionen, welche für alle Menschen gelten, die nach übermäßigem Alkoholkonsum auf das Rad steigen. Null Promille als Grenze beim Fahrrad für Fahranfänger gibt es demnach nicht.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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Promillegrenze für Fahranfänger: Probezeit und Alkohol am Steuer
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21 Kommentare

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  1. David sagt:

    Hallo ich hatte ein Unfall gegen einen Baum mit 1,64 Promille bin in der Probezeit was erwartet mich jetzt kriege ich den Führerschein irgendwann wieder oder ist der für immer weg? Vielleicht gibt es ja ähnliche Fälle und bekomme ich eine Haftstrafe oder eher Geld Strafe

  2. Beate P sagt:

    Wie schaut das bei ausländischen Bürgern aus, die nach 20 Jahren Führerschein Besitz ihren deutschen Führerschein machen? Gilt für die auch die 0,0 promille Probezeit?

  3. Soul sagt:

    Servus, bei mir ist ein bisschen kompliziert, Samstag früh hatte ich ein Unfall auf die Autobahn, einen Lkw hat mich vom die rechte Seite betroffen, das Ding ist, beim Bluttest hatte ich 1.7 Promille, noch dazu waren 2 Leute im Krankenhaus leicht verletzt, eine von denen haben mir Anzeige gemacht, bin fast 22 Jahre alt, und ich war eigentlich im Probezeit bis am 11.10. Was sind meine Chancen das ich wieder fahren darf?

  4. J sagt:

    Hallo, ich hatte vor kurzem einen Unfall unter Alkohol Einfluss beim pusten hatte ich 0,54 Promille Blut wurde mir ebenfalls abgenommen jedoch habe ich keine Vorstrafen und auffällig bei der Polizei war ich bis jetzt auch noch nie ich habe meinen Führerschein seit einem Jahr was kommt auf mich zu ?

  5. Momo sagt:

    Hallo momo ist mein name und habe mei führschein schon 5 monate wurde gestern vor poliezei angehalten mit 0,91promillie und bluttest gemacht
    Wie sieht es denn jz aus mit was soll ich denn rechnen ?

  6. Joe sagt:

    Hi, ich bin 19 hab meinen Führerschein seit 1 Jahr und wurde mit 0,7 Promille aus dem Straßenverkehr gezogen.

    Mit was für konziquenzen muss ich rechnen ?

    FG

  7. Koray sagt:

    Hallo bin 27 Jahre alt und habe meine Führerschein seid 2016 musste aufbauseminar machen und da durch wurde meine probezeit verlängert und letzte Woche wurde ich angehalten hatte 0.41 promile Alkohol mit was muss ich rechnen

  8. Rocco sagt:

    Hallo Mein Name ist Rocco und ich bin 28 Jahre alt ich wurde mit Alkohol am Steuer erwischt in der Probezeit hatte 1,02 Promile auf den Konto

    Was wird ich schlimmsten Fall auf mich zukommen

    LG

  9. Maria sagt:

    Hallo zusammen… Ich bin so am verzweifeln gerade… heute früh haben mich Polizisten angehalten ich habe gestanden getrunken zu haben und habe auch ein alk Test gemacht… es kam 1,1 Promille raus und bin dann noch mit zur Wache für ein bluttest. Sie waren sehr nett zu mir und habe Ihnen auch kein alkoholisierten Eindruck gemacht zu nächst bin ich stillende Mama und durfte endlich mal etwas raus … habe leider keine Ergebnisse noch…. Was für Folgen kommen auf mich zu die nette Beamtin meinte ich soll doch Wiederspruch einlegen… Ich bin so auf mein Führerschein angewiesen bin Alleinerziehende Mama von 3 kinder und leider Geht das ohne Auto nicht mehr …. Gibt es die Möglichkeit das es nicht komplett entzogen wird…. bzw ohne mpu

  10. Wilson sagt:

    Habe uch 16.1 alcohol und furhschein sofort weg

  11. Abdullah sagt:

    Ich habe getrunken polizei hat erwischt polizei hat bluttest gemacht 2,7 promilie was passiert jetzt ?ich bin noch probezeit

  12. Darius sagt:

    Hallo Tobias, so sehr wichtig scheint dir deine Arbeit wohl doch nicht zu sein, wenn du besoffen fährst ;)

  13. Miguel sagt:

    Ich bin 18 Jahre alt und habe seit 5 Monaten den Führerschein. Bin von der Landstraße abgekommen und hatte lt. Bluttest 0.1 Promille. Ist mein Führerschein jetzt weg?

  14. Tobias sagt:

    Ich wurde am sonntag erwischt mit 0,7 promille, habe meinen führerschein erst seit 5 monaten und brauche ich unbedingt für meine arbeit als Fahrer. kann ich einspruch einreichen oder bringt es recht wenig? da meine arbeit mir sehr wichtig ist.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tobias,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten abschätzen zu können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dennis A sagt:

    Hallo

    Ich habe 1 Jahr mein Führerschein bin 31
    Die Polizei hat mich angehalten und musste Pisten und Blut abnehmen. Beim pusten sagte der Beamte das ich so viel habe das es eine Straftat ist. Den Führerschein haben die sofort einbehalten. Meine Frage ist bekomme ich den wieder oder ist der für immer weg..

    Bitte um Hilfe und Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dennis,

      in einem Urteil wird die Strafe, die Sie erwartet, festgelegt. Hier wird auch entschieden, wie lang die Sperrfrist (mind. 6 Monate) für den Führerschein ausfällt. Nur in sehr drastischen Fällen wird der Führerschein lebenslänglich entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. daniel sagt:

    führerschein weg, 2 jahre , und dann musst auch noch die mpu bestehen , und natürlich geldstrafe + nachschulung , kostet dich alles mit strafe ca. 2500 euro.

  17. Arzu A. sagt:

    Ich habe ein Grössen Fehler gemacht und bin alkohol gefahren bin in der probezeit :( hatte beim pusten 0,8 promile dann bluttest 1,28 ! Was erwartet mich hatte davor nichts ??

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Arzu,

      ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Ab 1,1 Promille gilt das Fahren mit Alkohol am Steuer als Straftat, sodass hier mit einer Entziehung des Führerscheins und einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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