B-Verstoß in der Probezeit - Infos für Fahranfänger 2023
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B-Verstoß in der Probezeit – Was tun?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2023

Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?
Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.

In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)

Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.

Was wäre ein Beispiel für einen B-Verstoß?

Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?

Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.

Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
  • Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
  • Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
  • Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Übrigens: Nur weil B-Verstöße in der FeV als „weniger schwerwiegend“ bezeichnet werden, weisen sie trotzdem ein relativ hohes Gefahrenpotenzial auf und sollten in jedem Fall ernst genommen und nicht unterschätzt werden.

Gibt es noch weitere B-Verstöße?

Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.

Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:

Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)

Dementsprechend wird nicht das endgültige Ergebnis einer Tat dafür verwendet, um den Verstoß in eine der beiden Kategorien einzuordnen, sondern die Tat selbst. Dadurch ist es zudem möglich, dass es sich bei einer fahrlässigen Körperverletzung trotzdem „nur“ um einen B-Verstoß handeln kann.

Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?

Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.
Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.

Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.

Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.

Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:

Er muss seinen Führerschein abgeben, die Fahrerlaubnis wird komplett entzogen, um eine zukünftige Gefährdung während der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Dem folgt eine Sperrfrist, in welcher die jungen Verkehrssünder gänzlich auf ihren Führerschein sowie das Autofahren verzichten müssen. Erst drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können sie – aufgrund der etwas langwierigen Bearbeitungszeit – einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

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164 Kommentare

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  1. Tim sagt:

    Ein Freund wurde auf eine Gehweg Radweg gesehen wie er mit ner 125er fährt. Falls der nette Herr zur Polizei geht was droht ihm er ist noch in der Probezeit. Es ist ja nur ein B Verstoß.
    Lg

  2. Anna sagt:

    Hallo,
    Ich bin gestern, aus Versehen auf ein Privatgrundstück mit einer sehr engen Straße gefahren. Als ich das Verkehrszeichen 250 gesehen hab, wollte ich sofort wenden und bin dabei, leider mit den Hinterreifen in den Vorgarten des Hauses gefahren. Soweit ich es beurteilen konnte, kam es zu keinen Schäden. Jedoch ist die Besitzerin raus gekommen und hat mich zurecht gewiesen, dass ich ihre Wiese kaputt machen würde.
    Ich befinde mich noch in der Probezeit, bisher keine weiteren Vergehen.
    Nun ist meine Frage, mit welchen Folgen/Strafen muss ich rechnen?

  3. Sandro sagt:

    Hallo, ich habe den Führerschein nach bestandener mpu Prüfung wiedererlangt. (bin damals mit btm gefahren.) Wenn ich Beispielsweise mit dem Auto. Eines Freundes fahre, wo die Felgen und das Fahrwerk nicht eingetragen sind, zudem die Scheinwerferlinse und das nebelscheinwerfer Glas gelb foliert ist, welche Folgen würden auf mich im Falle einer vekehrskontrolle zukommen? Probezeit wurde ja neu aufgelegt auf 2 Jahre.

    Grüße

  4. Erfan sagt:

    Hallo
    ich wurde In der Probezeit zum zweiten Mal geblitzt, das erste mal vor ungefähr 6 Monate mit 21 km/h Zuviel und hab da zum Glück meine Führerschein behalten dürfen und einen Punkt aber bekommen.
    Jetzt allerdings wurde ich Auf der Autobahn mit 127 km/h geblitzt, 27 km/h Zuviel.
    Was bedeutet das für mich?

    Vielen Dank

  5. Marco sagt:

    Hallo,

    zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21 km/h als B-Verstoß in der Probezeit?
    Habe bereits einen A-Verstoß und Verlängerte Probezeit.

  6. Alex sagt:

    Hi ich bin in der verlängerten Probezeit

    Historie:
    ich wurde 2016 mit dem Handy am ohr erwischt

    Ende 2017 bin ich unter einer Sekunde über Rot gefahren
    (führte zur Verlängerung der Probezeit)

    Heute wurd ich angehalten und ich wurde auf THC getestet

    Kann gut sein das der positiv ausfällt

    Um den Führerschein überhaupt zu machen zu können musste ich eine MPU machen wegen 7* fahren ohne Fahrerlaubnis

    Womit muss ich rechnen

  7. LM sagt:

    Hallo
    wie sieht es mit einem zu 50% verschuldeten Unfall aus, für den man ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro erhält ? Welche Auswirkungen hat das in der Probezeit ?

  8. Frank sagt:

    Hallo
    Ich würde mit 40 drüber geblitzt außerorts
    Jetzt habe ich einen Auffahrunfall gehabt aber keine Person hat mich angezeigt.
    Aber ich habe schon ein mal Probezeit Verlängerung bekommen.
    Was kommt auf mich zu ?

  9. Mustafa sagt:

    Hallo
    Ich hab ein der Probezeit ein Punkt kassiert wegen fahren ohne Betriebserlaubnis da mein Auto zu tief sei.
    Womit muss ich rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen

  10. Steve sagt:

    Ich wurde von der Polizei erwischt mit einem Monat TÜV überzogen und erheblichen Mängeln z.b. Betriebsbremsanlage mindestabbremsung nicht erreicht.
    Betriebsbremse 2. Achse ungleichmäßig Staubmanschette Antriebswelle vorne Links außen unwirksam ich kam gerade von der Werkstatt habe den Mängel an der Antriebswelle beheben lassen rechnung ist vorhanden hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen auf meiner Probezeit ?

  11. Salvatore sagt:

    Ich habe schon zwei A-Verstöße allerdings waren diese im letzten Jahr habe dieses Jahr vor 3 Monaten einen weiteren A-Verstoß bekommen jetzt vor paar Tagen wurde ich mit weniger als 20 Kmh geblitzt hat das auswirkung auf meinen führerschein ? Allerdings leauft der A-Verstoß noch.

  12. Ercan sagt:

    Ich habe 2 a Verstöße und neulich wurde noch ein b Verstoß von mir begangen droht der Entzug der Fahrerlaubnis

  13. Jan sagt:

    Hallo,
    Ich wurde heute zum 3. Mal geblitzt mit ca. 7-10 km/h zuviel. Habe nach dem 2 b Verstoß keine Verlängerung oder sonstiges bekommen
    Womit muss ich rechnen?

  14. Teresa S. sagt:

    Ich wurde vor 2 Monaten angehalten, weil ich mit dem Handy am Steuer war. Habe dann alles zugegeben, dass ich die Ordnungswidrigkeit gemacht habe. Habe dann vor einem Monat Post vom Bußgeldkatalog bekommen und musste 128€ Bezahlen Und habe einen Punkz bekommen. Ich bin noch in der Probezeit
    Jetzt frage ich mich ob ich noch Post bekomme wegen einem Aufbauseminar oder nicht. Und ob Handy am Steuer ein A oder B Verstoß ist?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Teresa,

      mit dem Handy am Steuer zu fahren, ist ein A-Verstoß. Es ist damit sehr wahrscheinlich, dass Sie noch Post bezüglich Probezeitmaßnahmen bekommen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ruben sagt:

    Ich wurde mit 81 khm in der 70er Zone geblitzt. Müssten dann ja bei 4 khm Toleranz 77 khm sein. Zählt das dann als B – Verstoß?

    Danke im voraus für die Antwort.

  16. Dorian sagt:

    Ich wurde Innerorts mit ca. 15Km/h Geblitzt. Somit liegt mein erster B Verstoß vor. Hab ich das richtig verstanden?

  17. Peter sagt:

    Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten prinzipiell immer als A-Verstoß, jedoch gibt es erst ab einer Überschreitung von 21km/h einen Punkt in Flensburg. Alles darunter gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

    Grüße,
    Peter

  18. Sarah sagt:

    Hallo. Ich würde angehalten weil meine Felgen nicht eingetragen waren. Nun kam der Brief dass ich 90€ plus Bearbeitungsgebühren bezahlen muss & 1 Punkt bekommen.
    Von der FS-stelle kam noch kein Brief. Ich bin noch in der Probezeit, erwartet mich ein AFS ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sarah,

      das Fahren ohne Betriebserlaubnis stellt in der Regel einen B-Verstoß dar. In Abhängigkeit zu bereits vorhandenen anderen B-Verstößen können ggf. Probezeitmaßnahmen getroffen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Freddy sagt:

    Guten Tag!

    Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar rechnen, wenn ich innerhalb der Probezeit 2x mit unter 20 Km/h zu viel geblitzt wurde?

    Lieben Gruß und vielen Dank!

  20. Leon sagt:

    Ich habe das Haltegebot eines Polizeibeamten missachtet.
    bekomme ich dafür einen A- oder einen B- Verstoß?
    Bzw. muss ich auf ein Aufbauseminar, Probezeitverlängerung usw?
    Viele Grüße Leon

  21. Konstantin sagt:

    Hallo,

    Habe seit ca. 2 Monaten den Führerschein und wurde heute innerorts mit 70kmh geblitzt. Leider war ich auch nicht angeschnallt also was kommt auf mich zu?

  22. Christian sagt:

    Hallo,
    Ich habe im Mai dieses Jahres meine MPU bestanden(Dorgen) und wurde jetzt 2 mal geblitzt. Beide Male aber unter 20km/h. Was für
    Folgen hat dies jetzt für mich? Noch mal zur MPU Oder verhält sich das jetzt so als wenn ich in der Probezeit bin.
    VG
    Christian

  23. Mateusz sagt:

    Hallo,
    Es ist jetzt eine ganz andere Frage aber zu den Obengenannten Thema und zwar ich hab vor kurzem meinen Führerschein bestanden und bin in der Probezeit und möchte an meinen Wagen eine Klappenauspuffanlage dran machen. Wenn ich die ABE und von TüV das eingetragen bekomme und die Auspuffanlage zu laut ist und ich von der Polizei angehalten werde hab ich dann einen A-Verstoß oder B-Verstoß und macht das was an meiner Probezeit?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mateusz,
      der Bußgeldkatalog sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Dies zieht weder einen A- noch einen B-Verstoß nach sich. Handelt es sich hingegen um nicht genehmigte Umbauten, gestaltet sich das Ganze anders.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Philipp54 sagt:

    Hallo,
    ich wurde in der Probezeit geblitzt (7 kmh zu schnell). Allerdings ist das Auto nicht auf mich sondern auf meine Eltern angemeldet. Außerdem ist das Blitzerfoto unscharf und ich bin darauf kaum zu erkennen. Im Prinzip bedeutet das ja, dass ich jetzt einen B- Verstoß habe. Da ich allerdings kaum zu identifizieren bin, könnte ich mir vorstellen, dass für mich kein B-Verstoß gewertet wurde und ich somit jetzt immer noch 2 B- Verstöße “frei” habe. Ist diese Annahme richtig? :)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Philipp54,

      Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten stets als A-Verstoß, jedoch erst ab einer Überschreitung von 21 km/h und mehr. Geringere Verstöße stellen nicht automatisch B-Verstöße dar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Rezai sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Unfall gebaut (A-Verstoß).
    Aufgrund dessen hat sich meine Probezeit verlängert. Ein Monat später habe ich beim Ausparken ein Auto leicht beschädigt (30 Euro Bußgeld).
    Kurz darauf bin ich 21 km/h schneller gefahren als erlaubt.
    Was erwartet mich jetzt?
    Muss ich bald mein Führerschein abgeben?

  26. Nick sagt:

    Hallo heute habe ich beim überhohlen eines parkenden Fahrzeugs den spiegel des entgegenkommenden Fahrzeug kaputt gemacht. Verwarngeld der Polizei betrug 35€. Habe ich mit weitern Konsequenzen zu rechnen? Habe schon einen A-verstoß.

  27. Ma sagt:

    Hallo,
    Ich bin aus Versehen falsch herum in einen Kreisverkehr eingefahren. Es kam ein Auto angefahren aber dieses war noch nicht im Kreisverkehr, auch nicht als ich wieder aus dem Kreisverkehr ausgefahren war. Was muss ich erwarten wenn der Fahrer dieses Autos mich anzeigt?

  28. van de sagt:

    Ich bin heute über eine Ampel gefahren, die von rot auf gelb gesprungen war, also die war noch nicht grün. Hab noch ein Jahr Probezeit.
    Kann da was passieren ?

  29. Maik sagt:

    Ich habe seid ein paar Monaten die Fahrerlaubnis heute hatte ich von Ordnungsamt ein Zettel dran da ich in eine Umweltzone geparkt hatte und meine grüne Umweltplakette nicht im Auto hinterlegt war musste mir das eine neue besorgen da die andere nicht lesbar war hatte vergessen die neue anzubringen was kommt jetzt eine Strafe auf mich zu da ich in der Probezeit bin muss ich mit ein Aufbauseminar rechnen und eine Verlängerung der Probezeit

  30. Fatih sagt:

    Hallo,
    ich bin versehentlich über rot gefahren wurde danach von einem Standbilder geblitzt und habe eine Stade von 90€ und 1 Punkt in Flensburg erhalten. Habe die Strafe bezahlt und hab jetzt die Frage ob ich nochmal Post bekomme ob ich ein Aufbauseminar machen muss oder nicht, weil ich noch in der Probezeit bin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fatih

  31. John sagt:

    Hallo , da bin der neue Bußgeldkatalog existiert und immernoch Änderungen vorgenommen werden bin ich nun verunsichert!
    Wurde gerade geblitzt , bin so weit ich weiß (nach dem roten Blitz aufs Tacho geschaut) 48 km/h gefahren auf einer 30er Straße, mit 3 km/h Toleranz wäre ich ja bei 15 km/h zu viel.
    Was bedeutet das nun bekomme ich jetzt einen Punkt und Fahrverbot oder mit welchen Sanktionen habe ich zu rechnen?
    Die einen sagen Fahrverbot, die anderen meinen nur geldstrafe !

    Mache mir Sorgen, da ich schon verlängerte Probezeit habe und ja, muss ja nicht noch ein Punkt dazu kommen!
    Bitte um Rückmeldung, danke und Grüße aus NRW😅

    Ps: habe im Bußgeldkatalog nachgeschaut, dort stehet bei 20kmh zu viel nur 70€ keine weiteren Sanktionen! Aber was ist mit der Regelung wenn man ne Strafe in der Probezeit über 60€ bekommt hat man auch Probleme ?

  32. Chrizz sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog.org – Team

    ich war heute auf der Linksabbieger- Spur und musste doch gerade aus weiter also bin ich einfach weiter gefahren … die Polizei hat dies gesehen und mich erwischt :/ zudem war hinter mir ein Auto ich habe weder die Polizei noch den Wagen hinter mir behindert. Polizei wirft mir vor dass ich den Wagen überholt habe.
    Ich befinde mich aktuell in der Probezeit.

    Hab noch keinen A oder B Verstoß.
    2x geblitzt beides unter 20 km/h 2019

    Womit muss ich rechnen ?

    Polizei teilte mir nur mit:
    Du musst mit einem Bußgeld rechnen und wir schreiben den Bericht an die Führerscheinstelle usw. also richtig drohend angst gemacht -.-

    Danke euch und Liebe Grüße

  33. Jan sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe im Februar 2020 versehentlich im Bereich einer Feuerwehrzufahrt geparkt (am Ende der Straße, im Wendekreis, ohne Behinderung eines Rettungsfahrzeuges). Ich sollte 35 Euro dafür bezahlen. Habe ich gemacht. War dies ein B-Verstoß? Ich bin in der Probezeit! Und wird man über begangene B-Verstöße eigentlich postalisch Informiert?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und einen freundlichen Gruß
    Jan

  34. Michael sagt:

    Hallo,
    ich hatte schon ein Aufbauseminar und 2 Jahre Verlängerung der Probezeit. Nun bei rot mit 13kmh zu schnell in der Innenstadt. dafür 2 Punkte und 4 Wochen den FS abgeben. Ich hatte aber auch vor 6 wochen einen Auffahrunfall, da musste ich 35 Euro bezahlen. Was wird auf mich zukommen? Liebe Grüße

  35. Tom sagt:

    Ich musste vor 8 jahren meine fürhreischein abgeben, aus sichherheits gründen bin aber nie im straßen verker aufgefallen. Aber nach einer hausdursuch hat mir die Polizei gedrod wen ich keinen Verkäufe weden mir das Landratsamt den fürerschein einziehen. Prophezeit hat ich keine mehr. Nach 4 jahren hag ich enhlich das geld gespannt das ich ein ja drogenfeies jahr und mpu machen konnte hat auch alles auf das erste mal geklappt. Da ich in ländicher gegen wohne ist der fürherschein uberlebeswichtig. Bin im alter von dreißig Jahren und muss Bezodiazepine aus ärztlicher psüchischen grüde nehemen. Dummerweise hab ich tag voher win bischen mahriunan gerrauz der blutwert wahr bei 6,8 ng/ ml und Aprazolan was ich ärtzlich verschrieben bekomme 19,0 ng. Bei der Polizei wahr es das esre mal das ich im staßenver auffällig war nur 2 mal geblichtz worde 10 km/h zuschnell habt ihr eine idee. Polizei sagt win monat Fahrverbot und 500€ Geldstrafe. Habptproblen ohne Fahrerlaubnis ist es bei miener region fasr unmöglich Arbeit zu finden. Der polizist wollte mir schon gelfen das ich zu erst mpu mache und dan ein ja drogenfeie nachweisen.
    Ich hoffe ihr hab habt noch eine gut vorschlag
    Mfg Tom

  36. Fabio f sagt:

    Moin zusammen mir ist etwas sehr blödes passiert ich habe vergangenen Freitag ein Auto gekauft wollte dieses aber diese Woche Montag abholen was aber nicht geklappt hat weil die Zulassungstelle länger braucht dafür habe ich einen ganz sportlichen Wagen bekommen den ich am Abend einamal bisschen schneller fahren wollte ich bin extra um 12 Uhr Abend an den Teich gefahren und bin dort gefahren hinter mir war ein Golf was sich spöter rausstellte zivis waren sie folgten mir so 10 Minuten und konfrontierten mich dann mit meinem Vergehen und sagten ich sei in einer 30 Zone 140 gefahren das war jedoch nur ein kleines Stück über ne Brücke wo dann nur 30 erlaubt war: jetzt ist die Frage worauf ich mich einstellen muss war aufjeden Fall mein erstes und letztes Mal das ich so gefahren bin. Ich bedanke mich schonmal für die Antworten mvg Fabio.

  37. Jan sagt:

    Wenn ich mehrmals ein Knöllchen fürs falsch parken bekommen würde, könnte sich das zu einem a- oder b-Verstoß aufläppern?

  38. Emirhan sagt:

    Hallo,

    Ich bin heute über eine gelbe Ampel gefahren und beim überfahren ist die Ampel innerhalb unter einer Sekunde auf rot gewechselt. Eine Bremsung war nicht mehr möglich. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen? Wird meine Probezeit verlängert? Muss ich ein aufbauseminar besuchen?
    Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus
    Grüße
    E

  39. Stephan sagt:

    Hey

    Bei mir sind die Bremsbeläge tot. Ist das ein A oder B Verstoß?

    Lg

  40. Gustav sagt:

    Hallo, ich bin in der probezeitund wurde geblitzt mit 47, wo 30 war und hatte handy am steuer.
    Was kommt auf mich zu ?

  41. Mikail sagt:

    Guten Tag,

    was passiert, wenn die Probezeit auf auf 4 Jahre verlängert wurde, man bereits eine Verwarnung erhalten hat aber die Probezeit nun vorbei ist?
    Gilt dann trotzdem der §2a Abs.2 Nr.3 der StVG? Oder gilt die Verwarnung nur für die Zeit in der Probezeit?

    Vielen Dank im Voraus!

  42. Ceylan sagt:

    Hallp,
    Ich befinde mich jich in der probezeit und habe vorhin der Polizei die vorfahrt genommen. Ehrlich gesagt hab ich die nicht gesehen. Ich bin seitlich in eine Seitenstraße gefahren und habe da dann telefoniert, habe garnicht mitbekommen das die Polizei direkt hinter mir steht die kamen raus und haben mich wegen handy am steuer und vorfahrt Missachtung angehalten. Meine frage ist jetzt was kommt auf mich zu muss ich ein aufbauseminar besuchen?
    Lg

  43. Sebastian P sagt:

    Hallo liebes Bußgeldkatalogteam,

    ich habe bereits durch zwei B-Verstöße an einem Aufbauseminar teilgenommen und habe auch die verlängerte Probezeit noch bis Ende diesen Jahres.

    Nun habe ich folgendes Problem. Ich bin verbotswidrig über eine Fahrstreifenbegrenzungen gefahren und es kam zum Unfall (nur ein Blechschaden). Wir haben die Polizei gerufen und es wurden mir 35, 00 € als Ordnungsgeld in Rechnung gestellt. Das Geld habe ich gezahlt.

    Muss ich jetzt mit weiteren Maßnahmen rechnen oder ist damit die Sache erledigt?

    Meine Versicherung ist informiert und zahlt beide Schäden.

    Vielen Dank und beste Grüße aus Hannover.

  44. Christine sagt:

    Ich habe einen Führerschein auf Probe und bin mit meinem Fahrzeug in ein Landschaftsschutzgebiet gefahren. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit i.S. d. § 37 Abs. 1 Nr. 2 des Landesnaturschutzgesetzes. Mit was muss ich rechnen? Ist das ein A- oder ein B-Verstoß?

  45. Asena sagt:

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit (1. Jahr vollendet) und beim rückwärts ausparken ist mir eine andere Dame, die ebenfalls am rückwärts ausparken war, reingefahren. Unsere Parkplätze waren also gegenüber voneinander und wir beide sind gleichzeitig rückwärts rausgefahren und ineinander reingefahren. Polizei wurde natürlich gleich angerufen, Daten wurden gegeben usw.

    Ich habe der Polizei zwar mitgeteilt, dass die Frau beim Ausparken sogar noch Kopfhörer trug und dass es auch einen Zeugen gibt, der gesehen hat, dass beide Teilschuld tragen. (Die Polizei hat daraufhin auch mit dem Zeugen telefoniert und es wurde bestätigt, dass beide Mitschuld tragen.)

    Hat das nun Folgen auf meine Probezeit? Muss ich in solch einem Fall mit einem Aufbauseminar rechnen?
    LG

  46. Cass sagt:

    Ich bin derzeit in der Probezeit und wurde wahrscheinlich geblitzt, aber bin mir zu 100% sicher, das es nicht mehr als 13km/h war. Kriege ich jetzt schon ein a oder b Verstoß? :(

  47. Bilal sagt:

    Hallo ich hab heute in zweiter reihe gehalten und das für mehr als 3 Minuten und ich wollte fragen was für auswirkungen das für mich hätte weil ich in der probezeit bin.Die Frau vom Ordnungsamt meinte es kostet mich 80EUR und ein punkt in flensburg.Was würde in dem falle noch auf mich zu kommen wird meine probezeit verlängert oder muss ich damit rechnen dass ich den führerschein entzogen bekomme?

  48. Cedric F sagt:

    Hallo,
    Wie schaut es aus mit dem Nummernschild hinter der Windschutzscheibe. Mir ist es bewusst, dass es nicht erlaubt ist. Allerdings um welche Art der Verstöße handelt es sich. LG

  49. Ramu sagt:

    Wegen unklare Sichtverhaeltnis habe ich falsch im Schulbus Haltestelle gepart, uebrigens war auch keine freie Parkplatz vorhanden. Befinde mich im Probezeit. Welches Verstoss ist es.

  50. Tigran sagt:

    Guten Abend , ich habe den Brief bekommen wo steht dass ,ich mit einem Verkehrsunsichere Auto gefahren bin und deswegen habe ein Punkt bekommen , ist das jetzt A oder B Verstoß ?
    Und noch eine Frage , da ich vier Punkte hätte , müsste ich Aufbauseminar machen , und heute habe noch einen Punkt bekommen wegen Verkehrsunsicheres Auto , was wird jetzt passieren ? Wird Führerschein entzogen ?
    Viele danke voraus

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