
B-Verstoß in der Probezeit – Was tun?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2023
Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.
In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)
Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: B-Verstoß
In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.
Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.
Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt
Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?
Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.
Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:
- Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
- Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
- Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.

- Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
- Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
- Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
- Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Gibt es noch weitere B-Verstöße?
Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.
Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:
Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)
Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?

Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.
Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.
Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:
Hallo, ich befinde mich bereits in der Verlängerten Probezeit und könnte möglicher Weise heute (Nagel neuer Blitzer .. steht evtl. Erst seit gestern/Vorgestern und ist vllt noch nicht angeschlossen) geblitzt worden sein. Schnellstraße-Kreuzung-andere Seite ca 7-10meter hinter der Ampel-innerorts und ca 10-20 km/h zu schnell. Womit muss ich rechnen wenn es kein rote-Ampel-Blitzer sein sollte und dieser schon angeschlossen ist?
Hallo Terby,
fuhren Sie um weniger als 21 km/h zu schnell, müssen Sie lediglich mit einem Bußgeld rechnen. Fuhren Sie (nach Abzug der Toleranz) um mindestens 21 km/h zu schnell, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro, einem Punkt in Flensburg, einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Nach meinem ersten A-Verstoß mit mehr als 26km/h zu schnell (außerorts) bekam ich einen Punkt, meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert und ich musste an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Kurz Danach wurde ich wieder geblitzt aber nur mit ca.10 km/h zu schnell was also keine Auswirkung hatte.
Darauf folge dann ein weiterer A-Verstoß was ein Führerscheinentzug mit sich zog, da beide A-Delikte innerhalb eines Jahres lagen.
Nun würde ich wieder mit ca. 5-10km/h zu schnell (außerorts) geblitzt.
Kann das jetzt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen oder komme ich nur mit dem Bußgeld davon?
Die zwei B-Verstöße liege etwas über ein Jahr auseinander.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Hallo Dominik,
da die Geschwindigkeitsüberschreitung weniger als 21 km/h betraf, sollten keine Probezeit-Maßnahmen folgen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe 2 Punkte für A Verstöße bekommen. Wie sieht „ Sie Bögen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten dadurch Andere.
Die Anzeigeerstatterin musste ihr Krad in Schräglage stark abbremsen wodurch” und „Sie folgten beim Linksabbieger nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichten und gefährdeten dadurch Andere. Die Anzeigeerstatterin musste ihr Krad in Schräglage stark abbremsen” aus?
– Welche Art Verstöße?
– wie muss man rechnen?
-Werde ich meinen Führerschein Entzug der Fahrerlaubnis?
Hallo Fabian,
nähere Informationen zum Abbiegen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/wenden-rueckwaertsfahren-abbiegen/. Beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Beim zweiten A-Verstoß werden Sie verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis dann entzogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Dazu ich habe jetzt noch 2 Jahre verlängt in der Probezeit
Was passiert, wenn ich bereits einen a Verstoß und b Verstoß bereits habe und noch einen a Verstoß bekommen? Wird mir der Führerschein entzogen oder bekomme ich eine Verwarnung?
Hallo Flo,
begehen Sie nach einem A- und B-Verstoß einen erneuten A-Verstoß, werden Sie verwarnt. Kommt es danach zu noch einem A-Verstoß, folgt die Entziehung des Führerscheins. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und wurde mit dem Handy geblitzt. Was für Auswirkungen hat das? (Geschwindigkeit war erlaubt 50, bin 60 gefahren).
Hallo Rayan,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit. Verwenden Sie das Handy am Steuer, handelt es sich um einen B-Verstoß. Haben Sie sich vorher noch nichts zuschulden kommen lassen, müssen Sie vorerst mit keiner Probezeitverlängerung rechnen. Natürlich fallen trotzdem die gängigen Sanktionen für den Verstoß an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org