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B-Verstoß in der Probezeit: Wann droht er?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?
Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.

In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)

Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.

Was wäre ein Beispiel für einen B-Verstoß?

Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?

Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.

Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
  • Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
  • Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
  • Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Übrigens: Nur weil B-Verstöße in der FeV als „weniger schwerwiegend“ bezeichnet werden, weisen sie trotzdem ein relativ hohes Gefahrenpotenzial auf und sollten in jedem Fall ernst genommen und nicht unterschätzt werden.

Gibt es noch weitere B-Verstöße?

Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.

Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:

Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)

Dementsprechend wird nicht das endgültige Ergebnis einer Tat dafür verwendet, um den Verstoß in eine der beiden Kategorien einzuordnen, sondern die Tat selbst. Dadurch ist es zudem möglich, dass es sich bei einer fahrlässigen Körperverletzung trotzdem „nur“ um einen B-Verstoß handeln kann.

Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?

Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.
Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.

Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.

Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.

Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:

Er muss seinen Führerschein abgeben, die Fahrerlaubnis wird komplett entzogen, um eine zukünftige Gefährdung während der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Dem folgt eine Sperrfrist, in welcher die jungen Verkehrssünder gänzlich auf ihren Führerschein sowie das Autofahren verzichten müssen. Erst drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können sie – aufgrund der etwas langwierigen Bearbeitungszeit – einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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165 Kommentare

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  1. Alani
    Am 22. Dezember 2017 um 22:35

    Hallo,

    Ich hab seit 2014 juli meine Führerschein bereits einmal b-verstoß und erneut drauf b-verstoß wegen Blitzer….

    Ich musste eine aufbauseminar absolvieren somit die 2 Jahre verlängerung auf probezeit….

    Jetzt vor kurzem hatte ich ein Unfall meine Meinung ist die Dame schuld daran gewesen nun werde ich beschuldigt und in dem Schreiben steht bereits das ich 1 Punkt eingertragen bekomme und das wäre a-verstoß (ich werde eine Wiederspruch einlegen weil ich ein Gutachter haben möchte weil es offensichtliche Unfall ist das die Dame von hinten auf meine auto drauf gefahren hat, und das lässt sich prüfen…. Wer schuld daran ist…! )

    Nun meine Frage mit 2 a verstöße und ein b mit was muss ich denn eigentlich rechnen ??

    Mfg Alani

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:38

      Hallo Alani,

      erst mit dem dritten A-verstoß erfolgt der Fahrerlaubnisentzug.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  2. Katl
    Am 17. Dezember 2017 um 23:54

    Hallo zusammen!
    Ich habe gestern einen Auffahrunfall verursacht, da ich im stockenden verkehr (bei vielleicht 20 kmh) durch mein Radio kurz abgelenkt war.. beide autos haben einen kleinen Blechschaden und die Beifahrerin des anderen Autos ein leichtes Schleudertrauma. Was habe ich zu erwarten? Handelt es sich hierbei um einen A oder B Verstoß und ändert es etwas daran, dass die eine Dame eine leichte Verletzung hat? Meine Probezeit endet in 4 Monaten.
    Vielen Dank für die Hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 12:56

      Hallo Katl,

      ob ein Auffahren und die dazugehörigen Umstände als A-Verstoß eingestuft werden, lässt sich leider nicht pauschal sagen – dass eine Person verletzt wurde, macht die Sache natürlich schwerwiegender. Sie müssen sich im Mindesten auf eine Geldbuße einstellen; wird Ihnen der Sachverhalt als ein A-Verstoß ausgelegt, kommen zudem eine Probezeitverlängerung und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu. Für Ihre genaue Sanktion müssen Sie jedoch leider Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  3. Flemming
    Am 7. Dezember 2017 um 21:18

    Hallo
    Ich wurde einmal angehalten von der Polizei fahren ohne be 90euro und ein Punkt . Würde dann noch mit Nem Anhänger 20 kmh zu schnell geblitzt außerorts 93 Euro und ein Punkt nun würde ich noch mal angehalten habe das Navi bedient und 100 Euro und ein Punkt Ordnungswidrigkeit Anzeige bekomm bin noch in der Probezeit was für Konsequenzen hat das alles nun
    Liebe Grüße

    • Jan-Luca
      Am 20. März 2018 um 19:28

      Ist das mit 20kmh drüber außerorts mit anhänger dann ein a oder b verstoß?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 20. April 2018 um 15:04

        Hallo Jan-Luca,

        bis 20 km/h sollte dies ein B-verstoß, ab 21 km/h ein A-Verstoß sein.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 11:30

      Hallo Flemming,

      welche Folgen A- bzw. B-Verstöße haben, erfahren Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Oliver
    Am 3. Dezember 2017 um 18:25

    Guten Tag,
    Ich bin noch in der Probezeit, jedoch würde ich gerne wissen, was passiert wenn ich an meinem Auto die Standlichter zu US-Standlichtern umcodieren lasse (Blinker als Standlicht, jedoch nur unter den Scheinwerfern nicht an den Spiegeln).
    Manche sagen, dass dies ein A-verstoß sei, manche jedoch sagen das dies es B-verstoß sei.
    Bitte klären Sie mich auf ich kann im Internet nichts finden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:40

      Hallo Oliver,

      in solch einem Fall würde die Betriebserlaubnis erlöschen – ein Fahren ohne Betriebserlaubnis ist ein B-Verstoß.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  5. Ronny S.
    Am 25. November 2017 um 20:43

    Hallo,

    Vor einem Jahr mit nagelneuem Führerschein wurde ich mit 11 km/h zu viel
    geblitzt, bekam damals glaube ich eine Bußgeld von 15€. Nun hat es mich gestern Außerorts bei 50 mit etwa 7 km/h zu viel erwischt.
    Ich bin noch in der Probezeit und außer des öfteren mal falsch parken sind dies meine einzigen vergehen.
    Abgesehen vom Bußgeld, was erwartet mich?
    Sind beide Geschwindigkeitsüberschreitungen B-Verstöße?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 10:17

      Hallo Ronny,

      in der Regel haben Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit erst ab 21 km/h Auswirkungen. Dann handelt es sich um einen A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. alex
    Am 25. November 2017 um 11:30

    Hallo liebes Bussgeldkatalog-Team,

    ich wurde gestern Abend mit meinem Handy am Steuer erwischt, habe aber schon einen Punkt durch einen rechts vor links Unfall vor einem Jahr … ich bin durch diesen A-Verstoß dann zu einem Aufbau Seminar geschickt worden und habe das auch gemacht. Sonst wurde ich bis jetzt immer nur unter 20 km/h geblitzt also habe ich davon keinen Punkt.

    (bin in der Probezeit)

    Muss ich jetzt Angst haben meinen Führerschein zu verlieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 9:58

      Hallo Alex,

      die Fahrerlaubnis wird in der Regel nach dem dritten A-Verstoß entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Rene
    Am 30. Oktober 2017 um 19:53

    Hallo liebes Bußgeldkataloteam,
    ich wurde heute geblitzt ca. über 130 km/h außerorts ( mobiler blitzer ). Desweiteren hatte ich einen Verkehrsunfall und wurde schon mit über 21 km/h außerorts geblitzt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:33

      Hallo Rene,

      wir nehmen an, dass Sie erfahren möchten, wie Ihre Strafe ausfallen wird.

      Zunächst müssten wir wissen, ob Sie noch in der Probezeit sind oder nicht. Ist dem so, ist dies Ihr zweiter A-Verstoß, wofür neben den üblichen Sanktionen eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird.

      Sind Sie nicht in der Probezeit, dann werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit als “Wiederholungstäter” bzw. als “beharrlich” eingestuft. Das bedeutet, entsprechende Sanktionen fallen strenger aus. Stellen Sie sich in jedem Fall auf ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und eventuell auch ein Fahrverbot ein.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Sunny
    Am 10. Oktober 2017 um 10:56

    Hallo,

    ich bin über eine Rote Ampel in der Probezeit gefahren und hatte dann einen Aufbauseminar, musste meinen Führerschein abgeben für einen Monat, meine Probezeit wurde verlängert und ich habe Punkte erhalten.
    Jetzt läuft meine Probezeit diesen Monat ab (4 Jahre), ich wurde allerdings jetzt mit 23 Km zu viel geblitzt.

    Außerdem wurde ich danach mit etwa 15 km/h zuviel nochmal geblitzt (ohne Toleranzabzug), diesen Bescheid habe ich aber noch nicht erhalten.

    Was erwartet mich?

    Vielen Dank,

    Grüße
    Sunny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:52

      Hallo Sunny,

      da Sie über 21 km/h zu schnell waren, handelt es sich um einen A-Verstoß. Beim insgesamt zweiten A-Verstoß innerhalb der Probezeit werden Sie verwarnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Talha
    Am 4. Oktober 2017 um 17:06

    Hallo,
    Ich wurde vor 2montaten mit dem handy am steuer erwischt. Heute wurde ich mit 10-15km/h zu schnell außerorts geblitzt. (Probezeit ) mit welchen folgen muss ich nun Rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 11:07

      Hallo Talha,

      bei Ihrem ersten Verstoß handelt es sich um einen B-Verstoß. Dieser hat, insofern es der erste Verstoß dieser Art ist, keine Auswirkungen auf die Probezeit. Geschwindigkeitsüberschreitungen haben in der Regel erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit. Es sollten also nur die herkömmlichen Sanktionen für die Überschreitung anfallen (zu finden auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Simon
    Am 24. September 2017 um 11:29

    Hallo,
    Ist das entfernen des dB Killer in der probezeit ein B Verstoß und was passiert wenn ich zweimal ohne ihn angehalten werde gilt es dann als a Verstoß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 9:45

      Hallo Simon,

      das Entfernen des dB-Killers ist kein eigener Tatbestand. Ihnen können unterschiedliche Verstöße vorgeworfen werden, die Sie der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/auspuff/#auspuffanlagen_welches_tuning_ist_moeglich entnehmen können. Hierzu gehört unter anderem das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Hierbei handelt es sich um keinen B-Verstoß. Grundsätzlich gilt, dass nach zwei B-Verstößen die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Marie
    Am 18. September 2017 um 9:43

    Hallo!

    Ich wurde vor zwei Monaten geblitzt, 15km/h zu schnell, 12km/h mit Toleranzabzug, musste 25€ bezahlen.
    Jetzt wurde ich leider wieder geblitzt… 18km/h mit Toleranzabzug. Sind das beides B-Verstöße? :(

    Liebe Grüße,
    Marie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:47

      Hallo Marie,

      da Sie beide Male um weniger als 21 km/h zu schnell werden, werden beide Verstöße weder als A- noch als B-Verstoß behandelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Luca
    Am 18. September 2017 um 0:57

    ich wurde mal über 21km in der Probezeit geblitzt und hab nun ein Aufbauseminar absolviert und wurde nach 5 Monaten wieder geblitzt unter 21km hat das weitere folgen ? Sollte ich wieder geblitzt werden unter 21 kann mein Führerschein entzogen werden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:49

      Hallo Luca,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h hat in der Regel keine probezeitrelevanten Konsequenzen, da sie weder als A- noch als B-Verstoß behandelt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Rayan
    Am 29. August 2017 um 17:29

    Hallo.

    Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und wurde mit dem Handy geblitzt. Was für Auswirkungen hat das? (Geschwindigkeit war erlaubt 50, bin 60 gefahren).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:01

      Hallo Rayan,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit. Verwenden Sie das Handy am Steuer, handelt es sich um einen B-Verstoß. Haben Sie sich vorher noch nichts zuschulden kommen lassen, müssen Sie vorerst mit keiner Probezeitverlängerung rechnen. Natürlich fallen trotzdem die gängigen Sanktionen für den Verstoß an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Flo G
    Am 28. August 2017 um 1:11

    Was passiert, wenn ich bereits einen a Verstoß und b Verstoß bereits habe und noch einen a Verstoß bekommen? Wird mir der Führerschein entzogen oder bekomme ich eine Verwarnung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 9:03

      Hallo Flo,

      begehen Sie nach einem A- und B-Verstoß einen erneuten A-Verstoß, werden Sie verwarnt. Kommt es danach zu noch einem A-Verstoß, folgt die Entziehung des Führerscheins. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Fabian D.
    Am 23. August 2017 um 21:23

    Ich habe 2 Punkte für A Verstöße bekommen. Wie sieht „ Sie Bögen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen, und gefährdeten dadurch Andere.
    Die Anzeigeerstatterin musste ihr Krad in Schräglage stark abbremsen wodurch” und „Sie folgten beim Linksabbieger nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichten und gefährdeten dadurch Andere. Die Anzeigeerstatterin musste ihr Krad in Schräglage stark abbremsen” aus?

    – Welche Art Verstöße?
    – wie muss man rechnen?
    -Werde ich meinen Führerschein Entzug der Fahrerlaubnis?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:56

      Hallo Fabian,

      nähere Informationen zum Abbiegen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/wenden-rueckwaertsfahren-abbiegen/. Beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Beim zweiten A-Verstoß werden Sie verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis dann entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Fabian D.
      Am 23. August 2017 um 21:34

      Dazu ich habe jetzt noch 2 Jahre verlängt in der Probezeit

  16. Dominik
    Am 17. August 2017 um 12:42

    Guten Tag,
    Nach meinem ersten A-Verstoß mit mehr als 26km/h zu schnell (außerorts) bekam ich einen Punkt, meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert und ich musste an einem Aufbauseminar teilnehmen.
    Kurz Danach wurde ich wieder geblitzt aber nur mit ca.10 km/h zu schnell was also keine Auswirkung hatte.
    Darauf folge dann ein weiterer A-Verstoß was ein Führerscheinentzug mit sich zog, da beide A-Delikte innerhalb eines Jahres lagen.
    Nun würde ich wieder mit ca. 5-10km/h zu schnell (außerorts) geblitzt.
    Kann das jetzt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen oder komme ich nur mit dem Bußgeld davon?
    Die zwei B-Verstöße liege etwas über ein Jahr auseinander.

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:39

      Hallo Dominik,

      da die Geschwindigkeitsüberschreitung weniger als 21 km/h betraf, sollten keine Probezeit-Maßnahmen folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Terby
    Am 4. August 2017 um 16:34

    Hallo, ich befinde mich bereits in der Verlängerten Probezeit und könnte möglicher Weise heute (Nagel neuer Blitzer .. steht evtl. Erst seit gestern/Vorgestern und ist vllt noch nicht angeschlossen) geblitzt worden sein. Schnellstraße-Kreuzung-andere Seite ca 7-10meter hinter der Ampel-innerorts und ca 10-20 km/h zu schnell. Womit muss ich rechnen wenn es kein rote-Ampel-Blitzer sein sollte und dieser schon angeschlossen ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:55

      Hallo Terby,

      fuhren Sie um weniger als 21 km/h zu schnell, müssen Sie lediglich mit einem Bußgeld rechnen. Fuhren Sie (nach Abzug der Toleranz) um mindestens 21 km/h zu schnell, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro, einem Punkt in Flensburg, einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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