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Masern-Impfpflicht in der Schule: Was droht bei einem Verstoß?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 25. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Seit wann gilt die Impfpflicht in Deutschland für Schule & Co.?

Gibt es noch eine Impfpflicht-freie Schule?
Gibt es noch eine Impfpflicht-freie Schule?

Seit März 2020 gibt es in Deutschland erstmals wieder eine Impfpflicht. Für die Bürger in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nämlich war das einst ganz normal. Und die damalige Pflicht erfasste dabei weit mehr Schutzimpfungen als die nun eingeführte Impfpflicht. Ob in Schule, Kindergarten oder ähnlichen Einrichtungen: Geimpft sein müssen Betreute sowie Betreuer lediglich gegen Masern.

Lesen Sie im Folgenden, wer von der Masern-Impfpflicht an Privatschule, Grundschule, weiterführender Schule und Co. erfasst ist, für wen ggf. Ausnahmen gelten und was bei Missachtung der Impfpflicht an der Schule drohen kann.

FAQ: Impfpflicht an Schulen

Für wen ist die Impfung an der Schule Pflicht?

Für wen die Impfpflicht im Einzelnen gilt – und wann Ausnahmen greifen –, lesen Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht in der Schule?

Zunächst kann ein Bußgeld verhängt werden. Wie hoch dieses ausfällt, zeigt diese Tabelle. Bei hartnäckiger Weigerung sind auch Zwangsgelder denkbar. Eine Zwangsimpfung hingegen ist nicht zu befürchten. Zudem ist auch der Ausschluss von der Schule bei Kindern, die der Schulpflicht unterliegen, nicht möglich.

Gilt auch an Privat- oder Waldorfschule die Impfpflicht?

Ja. Die Schulform selbst hat keinen Einfluss auf die Masern-Impfpflicht. Eine Schule, die unter der Hand Kinder aufnimmt, die der Impfpflicht nicht nachkommen, riskieren bei ausbleibender Meldung selbst Bußgelder.

Gilt die Impfpflicht bei Masern nur an Schulen?

Nein. Sie gilt grundsätzlich für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige betreut werden – und für medizinisches Personal. Die Impfpflicht greift so etwa schon im Kindergarten, aber auch in Ferienlagern und Heimen.

Was halten Sie von der eingeführten Impfpflicht in Deutschland?

Für wen ist beim Besuch der Schule die Masern-Impfung Pflicht?

Die Impfpflicht in der Schule gilt auch für Lehrer.
Die Impfpflicht in der Schule gilt auch für Lehrer.

Die eingeführte Impfpflicht in der der Schule gilt für folgende Personen:

  • geboren nach 1970
  • es besteht keine anderweitig herbeigeführte Immunisierung (etwa durch überstandene Maserninfektion); eine entsprechende ärztliche Bestätigung über die Immunisierung ist erforderlich
  • die Impfung ist nicht kontraindiziert (d. h. aus gesundheitlichen nicht unzulässig)

Für Betroffene, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Impfpflicht an einer Schule arbeiteten oder betreut wurden, galt eine Übergangsfrist. Diese endete jedoch zum 1. August 2022.

Hinweis: Die Schule ist verpflichtet, bei Aufnahme eines Schülers bzw. Anstellung von Personal, einen entsprechenden Immunitätsnachweis zu verlangen. Können Eltern bzw. Angestellter diesen nicht vorlegen, muss die Schule das zuständige Gesundheitsamt hierüber informieren. Dieses prüft dann mögliche Maßnahmen wie Bußgelder oder ein Zwangsgeld bzw. erinnert an die Impfpflicht.

Bußgeldkatalog: Missachtung der Impfpflicht an der Schule

Verstoß gegen die ImpfpflichtBußgeld
fehlender, fehlerhafter oder unrichtiger Nachweis über Impfung bzw. Immunisierung gegen Masernbis 2.500 €
unzulässige Beschäftigung einer Person, für die ein entsprechender Nachweis fehltbis 2.500 €
Verstoß gegen die Meldepflicht gegenüber den Behörden bei fehlendem Nachweisbis 2.500 €
trotz Untersagung wegen fehlenden Nachweises durch das Gesundheitsamt die Einrichtung betretenbis 2.500 €

Impfen in der Schule kein Standard mehr

Masern-Impfpflicht: Ob weiterführende Schule oder Grundschule, es sind noch weitere Impfungen empfohlen.
Masern-Impfpflicht: Ob weiterführende Schule oder Grundschule, es sind noch weitere Impfungen empfohlen.

Früher war es zumindest in den ostdeutschen Bundesländern auch nach der Wende noch länger üblich, dass der Impfstatus der Kinder in regelmäßigen Terminen in der Schule geprüft wurde. Fehlten bestimmte Impfungen, konnten die Kinder diese dann auch in der Schule erhalten. 

Heute gibt es zumindest vor der Einschulung eine amtsärztliche Untersuchung. Bei dieser wird zukünftig auch geprüft, ob das Kind die Vorgaben der Impfpflicht in der Schule erfüllt, also ein entsprechender Immunitätsnachweis vorliegt. Schulpflichtige Kinder sollten dabei bereits die zweite Masern-Schutzimpfung für die Grundimmunisierung erhalten haben. Fehlt die erste oder gar beide Impfungen gegen Masern, steht eine entsprechende Nachholimpfung an.

Wenn Sie mir Ihrem Kind einen Arzt besuchen, sollten Sie in regelmäßigen Abständen den Impfstatus Ihres Kindes prüfen lassen. In der Regel kann jeder Arzt den Impfausweis unter die Lupe nehmen und ggf. fehlende Schutzimpfungen nachholen. Die Kosten für empfohlene Impfungen trägt zumeist die Krankenkasse.

Impfungen in der Schule: Welche Schutzimpfungen sind empfohlen?

Auch wenn die Impfpflicht in der Schule sich lediglich auf Masern bezieht, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) weitere Impfungen standardmäßig. Demnach sollten Kinder im schulpflichtigen Alter bereits gegen die folgenden Erkrankungen grundimmunisiert sein (je ein bis vier Teilimpfungen):

  • Tetanus (Auffrischung im Schulalter)
  • Diphtherie (Auffrischung im Schulalter)
  • Pertussis (Auffrischung im Schulalter)
  • Hib
  • Poliomyelitis (Auffrischung im Schulalter)
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken
  • Rotaviren
  • Meningokokken C
  • Mumps, Röteln*
  • Varizellen*

* Es gibt in Deutschland keine Einfachimpfstoffe mehr gegen Masern. Stattdessen gibt es Kombinationsimpfungen entweder als Dreifachimpfung (Mumps, Masern, Röteln) oder Vierfachimpfung (zzgl. Varizellen).

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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12 Kommentare

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  1. Mark
    Am 8. September 2023 um 14:22

    Richtige Ärzte hier am Start, mit irgendwelchen Links mit angeblich Vertrauenswürdigen Quellen. Corona war ja auch real, Impfschäden wahrscheinlich auch nur bei 2 von einer Million *hust*

  2. Reni
    Am 30. Juni 2023 um 13:20

    Natürlich gibt es Impfschäden, jeder sollte selber entscheiden ob er sich und seine Kinder impfen lassen will. Meine Tochter hat einen Impfschaden und ist auf einem Auge fast blind, also bitte ihr Impfbefürworter hört auf es gibt die Schäden.

  3. C. Brandt
    Am 16. November 2021 um 16:27

    Guten Tag, können Kommentare bitte mit entsprechenden Quellenangaben belegt bzw. logisch nachvollziehbar dargestellt werden! – Sofern nicht einmal fehlerfrei formuliert bzw. geschrieben werden kann, ist meines Erachtens die inhaltliche Qualität nicht ernst zu nehmen.

    Zusätzlich sollten die aufgestellten Behauptungen bitte seitens des Seitenbetreibers gründlich auf ihren Wahrheitsgehalt bzw. die Schlüssigkeit der Argumentationskette geprüft werden. Im Anschluss darf bzw. muss die Redaktion bitte zumindest sachlich kommentieren bzw. kann oder sollte der gesamte Kommentar ggf. entsprechend einfach gelöscht werden.

  4. KeinZwangfürImpfungen
    Am 23. Oktober 2021 um 21:41

    Kann nicht eine geimpfte Person trotzdem den Virus weitergeben? Ich finde eine zwangsimpfung nicht gut vorallem wenn diese noch in kombination mit anderen 2 Impfstoffen gibt. Dann sind quasi die anderen 2 Impfungen auch verpflichtend geworden durch die Hintertür.
    Röteln und Mumpsimpfstoffe wurden mit abgetriebenen Föten gezüchtet. Das kann nicht jeder mit reinem gewissen vereinbaren. Und es ist auch bekannt das manche dieser föten die mutter psychisch krank war. Föten die abgetreiben wurden nicht mal die totenruhe gegönnt, versuche damit betrieben.
    Sowas kann nicht sein das man gezwungen wird injeziert zu bekommen!

    • Ich
      Am 14. November 2021 um 0:26

      Wow, so viele Fehlinformationen. Es stimmt, dass Rötelnimpfstoffe aus menschlichen Zellen generiert werden. Allerdings nicht in oder mit abgetriebenen Föten. Die ursprünglichen Zellen stammen aus zwei abgetriebenen Föten, die in den 1960er-Jahren abgetrieben wurden, sie wurden aus dem Lungengewebe entnommen und seitdem im Labor immer weiter geteilt.

      Mumpsimpfstoffe werden in Hühnereiern hergestellt.

      Was eine eventuelle psychische Erkrankung der Mutter jetzt mit irgendwas zu tun hat, verstehe ich nicht wirklich. Impfstoffe sind nicht genverändernd und übertragen keinen genetischen Code des ursprünglichen Spenders auf den Geimpften, so dass eine genetische Komponente für eine psychische Erkrankung garnicht übertragen werden kann. Das ist ungefahr genauso blödsinnig wie die Behauptung, dass Impfstoffe Autismus oder Homosexualität verursachen würden.

      Was die Totenruhe angeht: Es wurde nie an vollständigen Föten experimentiert, sondern an Zellkulturen, die aus Zellen des Lungengewebes dieser Föten gezüchtet wurden. Da jetzt zu sagen, dass die Totenruhe nicht respektiert/gegönnt wurde, ist ungefähr so, als würdest du nach jedem Frisörbesuch eine Mahnwache für deine abgeschnittenen Haare abhalten.

  5. Katrin
    Am 7. September 2021 um 19:10

    Was bin ich froh, das sich im Jahr 1550 Menschen fanden, die sich mit dem damals neuen Impfstoff gegen Poken haben
    Impfen lassen. Wenn damals alle so verblendet gewesen wären, würden wir sehr wahrscheinlich heute noch
    zig tausend Menschen an diese Krankheit verlieren.
    Ich bin absolute Impfbeführworterin , meine Kinder werden/wurden mit allen empfohlenen Impfstoffen versorgt.
    Und siehe da , sie leben noch. Ich muss mir, auf’s Thema bezogen keine Gedanken darüber machen, das sie
    bei einem Kontakt mit Masern im schlimmsten Fall ein Leben als behinderter Mensch führen müssen, das sie
    so nicht wollten und vorallem nicht selber beeinflussen konnten.
    Wie fanatisch muss man sein , um seine Kinder /Enkelkinder dem auszusetzen ??

    • Impfgeschädigter
      Am 29. Oktober 2021 um 12:15

      Ich habe als Kind auch alle Impfungen bekommen und habe dadurch massive gesundheitliche Einschränkungen, die mich mein Leben lang begleiten werden, erhalten. Seien Sie froh, dass es nicht ihre Kinder/ Enkelkinder betroffen hat, dann würden Sie sicher anders denken.
      Und mittlerweile ist es dank Studien des RKI ja amtlich, dass ungeimpfte Kinder wesentlich gesünder und weniger anfällig für Allergien, Infekte als auch Entwicklungsstörungen oder zB ADHS etc. sind.

      • Ich
        Am 1. Dezember 2021 um 16:03

        Typische Impfgegner-Schwurbelfalschmeldung. Die von Ihnen angeführte angebliche RKI Studie gibt es so nicht! Das findet man mit einer Google Suche heraus – wenn man das denn überhaupt lesen möchte. Sie offensichtlich nicht….

        correctiv.org/faktencheck/2020/06/18/sind-ungeimpfte-kinder-gesuender-artikel-bezieht-sich-auf-fehlerhafte-auswertungen/

  6. Zu Besuch
    Am 23. Mai 2021 um 13:40

    Man kann zur Impfung selbst stehen, wie man will: Für mich als Außenstehende ist das Körperverletzung, denn es gibt keinen Weg dran vorbei, wenn man schulpflichtige(!) Kinder hat.
    Und ich frage mich, wieso jetzt plötzlich ein solches Geschoss aufgefahren werden muss.
    Ich habe gelesen, in den letzten Jahren sind die Umsätze der Impfstoffhersteller massiv eingebrochen, könnte es daran liegen?

  7. Veit
    Am 27. Januar 2021 um 17:15

    Es gibt lt. Kultusministerium Bayern in München,(entfernt von der Redaktion) kein Impfpflicht für Masern in Berufsschulen mehr. Der Artikel ist auch schlecht recherchiert, denn es gibt laut RKI keinen Einfachimpfstoff mehr gegen Masern.

  8. Klaus W
    Am 25. November 2020 um 20:05

    Wir haben 2 kerngesunde Enkelkinder (16 und 12 Jahre), die durch gesunde Ernährung und sportliche Aktivitäten keine Fehltage wegen Krankheiten
    in der Schule haben. Was soll sich durch eine Impfpflicht verbessern? Und wie groß ist das Risiko von Impfschäden?
    Warum dürfen die Eltern in Ihrer hervorragenden Fürsorge nicht selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder impfen lassen?
    Dem 16jährigen ist allein bei dem Gedanken sich impfen lassen zu müssen schon übel.

    • Ich
      Am 14. November 2021 um 0:34

      Ja, klar, die Folgen einer Maserninfektion sind bestimmt deutlich weniger schlimm als die Impfung. Moment, was war das noch gleich? Ach ja:
      “Bei zehn von 10.000 an Masern Erkrankten – vor allem Jugendlichen und Erwachsenen – kann es zu einer Gehirnentzündung kommen. Von diesen zehn Erkrankten sterben ein bis zwei. Bei etwa zwei bis drei Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück.”
      impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/masern/

      Bei 2 von einer Million Geimpften kann es zu einem allergischen Schock kommen.

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