Impfpflicht im Kindergarten: Wer muss gegen was geimpft sein?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. November 2020
Wie weit reicht die Impfpflicht in Kita & Co.?
Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht. Grund hierfür sind zahlreiche größere Ausbrüche von Masern in den vergangenen Jahren. Dabei sollte die Erkrankung eigentlich in Europa ausgerottet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jedoch ungefähr mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sein.
Erst durch eine so erzielte “Herdenimmunität” könnten auch solche Menschen vor Ansteckung geschützt werden, die sich selbst nicht impfen lassen können. Dieser Impfstatus ist bislang noch lange nicht erreicht. Wegen der Zunahme an Ausbrüchen entschied sich Deutschland deshalb für die Einführung einer Impfpflicht. Für wen die Impfpflicht auch im Kindergarten gilt und was bei Verstößen droht, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Impfpflicht im Kindergarten
Ja. Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht, die sich jedoch lediglich auf die Masernschutzimpfung erstreckt. Für wen die Impfung verpflichtend ist, erfahren Sie hier.
Ja. Nicht alle Betroffene müssen sich (sofort) gegen Masern impfen lassen. Zum Teil gilt eine Übergangsfrist. Manche Personen sind gänzlich von der Impfpflicht ausgenommen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja. Wie hoch dieses ausfallen kann, zeigt diese Tabelle. Eine Zwangsimpfung jedoch droht nicht.
Nein. Lediglich die Schutzimpfung gegen Masern ist verpflichtend. Darüber hinaus empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) aber auch weitere Standardimpfungen. Welche, erfahren Sie hier.
Für wen gilt die Impfpflicht in der Kita?
Sowohl Betreuer als auch Kinder dürfen seit März 2020 einen Kindergarten besuchen. Die Impfpflicht ist jedoch zum Teil beschränkt auf:
- Personen, die nach 1970 geboren wurden
- vor März 2020 noch nicht in einer Kita arbeiteten oder betreut wurden.
Für Arbeitnehmer und Kinder, die bereits vor dem Inkrafttreten der Impfpflicht in einem Kindergarten angestellt waren bzw. sich in einem solchen in Betreuung befanden, gilt eine Übergangsfrist: Ein Immunitätsnachweis muss für diese spätestens zum 31. Juli 2021 vorliegen. Sie können vorerst also den Kindergarten ohne Masern-Impfung oder anderen Immunitätsnachweis besuchen.
Wer muss in der Kita der Masern-Impfpflicht nicht nachkommen?
Neben Personen, die nach den obigen Kriterien ausgeschlossen sind, ist das Impfen im Kindergarten auch für folgende Personen keine Pflicht:
- Betroffene, bei denen eine Masern-Impfung kontraindiziert ist, also solche, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht gegen Masern geimpft werden dürfen,
- Betroffene, die bereits durch eine Maserninfektion immunisiert sind; diese benötigen lediglich eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Immunität.
Gibt es einen Kindergarten ohne Impfpflicht?
Nein, denn die gesetzliche Regelung erfasst alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden. Damit gilt die Impfpflicht auch in Waldorfkindergarten, privater Kita, aber auch Schulen, Hort, Kinderheimen und Ferienlagern.
Die Einrichtung sind verpflichtet, bei Neuaufnahme oder Neuanstellung einen entsprechenden Immunitätsausweis zu verlangen. Liegt dieser nicht vor, muss die Leitung das zuständige Gesundheitsamt hierüber in Kenntnis setzen.
Was passiert, wenn Sie sich weigern, der Impfpflicht nachzukommen? Anders als für schulpflichtige Kinder ist bei Kindergartenkindern, für die kein Immunitätsnachweis vorliegt, die Betreuung in der Einrichtung abgelehnt werden. Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden.
Was droht bei einem Verstoß gegen Impfpflicht in Kita, Schule & Co.?
Verstoß gegen die Impfpflicht | Bußgeld |
---|---|
fehlender, fehlerhafter oder unrichtiger Nachweis über Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern | bis 2.500 € |
unzulässige Beschäftigung einer Person, für die ein entsprechender Nachweis fehlt | bis 2.500 € |
Verstoß gegen die Meldepflicht gegenüber den Behörden bei fehlendem Nachweis | bis 2.500 € |
trotz Untersagung wegen fehlenden Nachweises durch das Gesundheitsamt die Einrichtung betreten | bis 2.500 € |
Masernschutz: Sind weitere Impfungen Pflicht im Kindergarten?
Die Impfpflicht in Deutschland bezieht sich allein auf die Masernschutzimpfung. Weitere Impfungen werden vom RKI zwar grundsätzlich empfohlen – je nach Altersstufe. Verpflichtend sind diese jedoch nicht. Auch für das neuartige Coronavirus ist keine verpflichtende Impfung geplant. Ohnehin ist hier fraglich, wann es überhaupt einen geeigneten Impfstoff geben wird.
Nicht von der Impfpflicht im Kindergarten erfasst, aber dennoch empfohlen für Kinder in entsprechendem Alter sind folgende Standard-Schutzimpfungen:
- Rotaviren
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie (früher auch “Würgeengel der Kinder” genannt)
- Pertussis (Keuchhusten)
- Haemophilus influenza b (Hib)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Hepatitis B
- Meningokokken C
- Pneumokokken
- Mumps (Ziegenpeter)*
- Röteln*
- Varizellen (Windpocken)*
* Durch die Masern-Impfpflicht in Kindergärten und anderen Einrichtungen erfolgt häufig auch eine Impfung gegen Mumps und Röteln, denn: Die Masern-Schutzimpfung ist in aller Regel nur im Rahmen eines 3-fach-Impfstoffes erhältlich, durch den die Immunisierung gegen Mumps, Masern und Röteln erfolgen soll. Es gibt auch 4-fach-Impfstoffe, die zusätzlich noch vor Varizellen-Infektionen schützen sollen.
Quellen und weiterführende Links
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