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Impfpflicht im Kindergarten: Wer muss gegen was geimpft sein?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie weit reicht die Impfpflicht in Kita & Co.?

Welche Impfungen sind für Kindergarten-Kinder Pflicht?
Welche Impfungen sind für Kindergarten-Kinder Pflicht?

Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht. Grund hierfür sind zahlreiche größere Ausbrüche von Masern in den vergangenen Jahren. Dabei sollte die Erkrankung eigentlich in Europa ausgerottet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten jedoch ungefähr mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sein.

Erst durch eine so erzielte “Herdenimmunität” könnten auch solche Menschen vor Ansteckung geschützt werden, die sich selbst nicht impfen lassen können. Dieser Impfstatus ist bislang noch lange nicht erreicht. Wegen der Zunahme an Ausbrüchen entschied sich Deutschland deshalb für die Einführung einer Impfpflicht. Für wen die Impfpflicht auch im Kindergarten gilt und was bei Verstößen droht, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Impfpflicht im Kindergarten

Ist im Kindergarten eine Masern-Impfung Pflicht?

Ja. Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht, die sich jedoch lediglich auf die Masernschutzimpfung erstreckt. Für wen die Impfung verpflichtend ist, erfahren Sie hier. Am 1. August 2022 endete außerdem die Übergangsfrist für einzelne Betroffene. Ausnahmen für die Nachweispflicht sind mittlerweile nicht mehr vorgesehen.

Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht im Kindergarten?

Ja. Nicht alle Betroffene müssen sich (sofort) gegen Masern impfen lassen. Zum Teil gilt eine Übergangsfrist. Manche Personen sind gänzlich von der Impfpflicht ausgenommen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Droht ein Bußgeld, wenn mein Kind die Kita ohne Impfung besucht?

Ja. Wie hoch dieses ausfallen kann, zeigt diese Tabelle. Eine Zwangsimpfung jedoch droht nicht.

Gilt die Impfung auch für weitere Erkankungen?

Nein. Lediglich die Schutzimpfung gegen Masern ist verpflichtend. Darüber hinaus empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) aber auch weitere Standardimpfungen. Welche, erfahren Sie hier.

Was halten Sie von der eingeführten Impfpflicht in Deutschland?

Für wen gilt die Impfpflicht in der Kita?

Sowohl Betreuer als auch Kinder dürfen seit März 2020 einen Kindergarten besuchen. Die Impfpflicht ist jedoch zum Teil beschränkt auf:

  • Personen, die nach 1970 geboren wurden
  • vor März 2020 noch nicht in einer Kita arbeiteten oder betreut wurden.

Für Arbeitnehmer und Kinder, die bereits vor dem Inkrafttreten der Impfpflicht in einem Kindergarten angestellt waren bzw. sich in einem solchen in Betreuung befanden, galt eine fast zweijährige Übergangsfrist. Seit dem 1. August 2022 muss ein Immunitätsnachweis auch für diese vorliegen. Sie können vorerst also den Kindergarten ohne Masern-Impfung oder anderen Immunitätsnachweis besuchen.

Wer muss in der Kita der Masern-Impfpflicht nicht nachkommen?

Für wen ist das Impfen in der Kita Pflicht - und für wen nicht?
Für wen ist das Impfen in der Kita Pflicht – und für wen nicht?

Neben Personen, die nach den obigen Kriterien ausgeschlossen sind, ist das Impfen im Kindergarten auch für folgende Personen keine Pflicht:

  1. Betroffene, bei denen eine Masern-Impfung kontraindiziert ist, also solche, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht gegen Masern geimpft werden dürfen,
  2. Betroffene, die bereits durch eine Maserninfektion immunisiert sind; diese benötigen lediglich eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Immunität.

Gibt es einen Kindergarten ohne Impfpflicht?

Nein, denn die gesetzliche Regelung erfasst alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden. Damit gilt die Impfpflicht auch in Waldorfkindergarten, privater Kita, aber auch Schulen, Hort, Kinderheimen und Ferienlagern.

Die Einrichtung sind verpflichtet, bei Neuaufnahme oder Neuanstellung einen entsprechenden Immunitätsausweis zu verlangen. Liegt dieser nicht vor, muss die Leitung das zuständige Gesundheitsamt hierüber in Kenntnis setzen.

Was passiert, wenn Sie sich weigern, der Impfpflicht nachzukommen? Anders als für schulpflichtige Kinder ist bei Kindergartenkindern, für die kein Immunitätsnachweis vorliegt, die Betreuung in der Einrichtung abgelehnt werden. Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden.

Was droht bei einem Verstoß gegen Impfpflicht in Kita, Schule & Co.?

Verstoß gegen die ImpfpflichtBußgeld
fehlender, fehlerhafter oder unrichtiger Nachweis über Impfung bzw. Immunisierung gegen Masernbis 2.500 €
unzulässige Beschäftigung einer Person, für die ein entsprechender Nachweis fehltbis 2.500 €
Verstoß gegen die Meldepflicht gegenüber den Behörden bei fehlendem Nachweisbis 2.500 €
trotz Untersagung wegen fehlenden Nachweises durch das Gesundheitsamt die Einrichtung betretenbis 2.500 €

Masernschutz: Sind weitere Impfungen Pflicht im Kindergarten?

Die Impfpflicht in Deutschland bezieht sich allein auf die Masernschutzimpfung. Weitere Impfungen werden vom RKI zwar grundsätzlich empfohlen – je nach Altersstufe. Verpflichtend sind diese jedoch nicht. Auch für das neuartige Coronavirus ist keine verpflichtende Impfung geplant. Ohnehin ist hier fraglich, wann es überhaupt einen geeigneten Impfstoff geben wird.

Die Impfpflicht im Kindergarten gilt nur für Masern. Weitere Impfungen sind jedoch empfohlen.
Die Impfpflicht im Kindergarten gilt nur für Masern. Weitere Impfungen sind jedoch empfohlen.

Nicht von der Impfpflicht im Kindergarten erfasst, aber dennoch empfohlen für Kinder in entsprechendem Alter sind folgende Standard-Schutzimpfungen:

  • Rotaviren 
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Diphtherie (früher auch “Würgeengel der Kinder” genannt)
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Haemophilus influenza b (Hib)
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Hepatitis B
  • Meningokokken C
  • Pneumokokken
  • Mumps (Ziegenpeter)*
  • Röteln*
  • Varizellen (Windpocken)*

* Durch die Masern-Impfpflicht in Kindergärten und anderen Einrichtungen erfolgt häufig auch eine Impfung gegen Mumps und Röteln, denn: Die Masern-Schutzimpfung ist in aller Regel nur im Rahmen eines 3-fach-Impfstoffes erhältlich, durch den die Immunisierung gegen Mumps, Masern und Röteln erfolgen soll. Es gibt auch 4-fach-Impfstoffe, die zusätzlich noch vor Varizellen-Infektionen schützen sollen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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7 Kommentare

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  1. Marina
    Am 17. Oktober 2022 um 16:57

    Mich interessieren zwei Dinge :

    Gibt es ein Datum bis wann diese maßernpflicht Impfung gilt?

    Wenn das kind nicht geimpft ist und man bezahlt das Bußgeld (bis zu 2,500€) muss man dann immer noch impfen? Oder kauft man sich das sogesehn frei?

  2. Julia
    Am 14. Dezember 2021 um 13:54

    Hallo wurde das Gesetz nicht auf den 31.07.22 verlänget?

  3. Axel
    Am 21. April 2021 um 21:34

    Die Frist für den Impf- oder Immunitätsnachweis wurde auf 31.12.2021 verlängert. Eine Aktualisierung der Daten wäre wünschenswert!

    • Egl
      Am 20. August 2021 um 21:41

      Kann ein Kind in den Kindergarten gehen, wenn es mit 1 Dosis maser geimpft wurde (aber mit altersbedingter Verzögerung) oder es gibt keine Ausnahmen. (entfernt von der Redaktion)

      • Katharina
        Am 22. Januar 2023 um 22:36

        Die Impfpflicht ist einfach nur zum kotzen. Alles nur weil ein EINZIGES eh halbtotkrankes Kind an Massen gestorben ist! EINS! WAS SCHON KRANK WAR. Das hätte auch einen Grippevirus umgebracht. Masern ist längst nicht mehr tödlich. Schon bevor die Impfung auf dem Markt war. Ich bin schwanger und will mein Kind nicht impfen lassen!!!!!!!!!!! Wenn die Impfung doch wirklich schützt, können sich ja alle die Schutz wollen impfen und gut is!!!! Warum habt ihr Angst vor meinem ungeimpften Kind wenn ihr geimpft seid???? Nicht logisch!
        Zur Info: ich hatte die MMR Impfung und habe trotzdem als Teenager Mumps bekommen. soviel dazu.

        • Silke
          Am 25. Februar 2024 um 15:46

          Es kann sich aus medizinischen Gründen eben nicht jeder impfen lassen. Wärest du nicht geimpft und hättest dich während einer deiner Schwangerschaften infiziert, hättest du ein großes Risiko, dass dein ungeborenes Kind schwer geschädigt würde. Das ist z.B. ein Grund. Herdenimmunität schützt die Menschen, die selbst keine Immunität aufbauen können aus welchen Gründen auch immer. Hat was mit Solidarität zu tun.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. April 2021 um 16:50

      Hallo Axel,

      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Angaben entsprechend aktualisiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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