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Bußgeldkatalog Motorrad: Infos zur StVO & StVZO

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Motorrad: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog Motorrad: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog Motorrad: Beleuchtung

BeschreibungBuß­geldPunk­te
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt20-35 €0
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10-35 €0
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen benutzt25-60 €0
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt (vergessen zu "blinken")10 €0

Bußgeldkatalog Motorrad: Tuning

BeschreibungBuß­geldPunk­te
Lärm- und/oder Abgasbelästigung10 €0
Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis geführt50-90 €0
Verstoß gegen die zulässigen Fahrzeugabmessungen60 €0

Bußgeldkatalog Motorrad: Verkehrsverbot und Helmpflicht

BeschreibungBußgeldPunkte
Vorschriftswidrig ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) nicht beachtet20-25 €0
Während der Fahrt keinen geeigneten Helm getragen15 €0
Auf dem Motorrad ein Kind befördert, das keinen Helm trug60 €1
Motorrad gefahren, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war50 €0
...dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt90 €1

Informationen zu verschiedenen Krafträdern

Bußgeldkatalog Motorrad: Infos aus der Straßenverkehrsordnung für Motorrad-Fahrer

Motorrad: Der Bußgeldkatalog unterscheidet sich kaum von dem für PKW-Fahrer.
Motorrad: Der Bußgeldkatalog unterscheidet sich kaum von dem für PKW-Fahrer.

Wenn der letzte Schnee geschmolzen ist und die ersten Pflanzen blühen, dann ist es wieder so weit: Die Motorradsaison ist eröffnet. Während das verstaubte Zweirad wieder aus der Garage geholt wird, fragt sich der eine oder andere sicherlich, ob es eigentlich einen eigenen Bußgeldkatalog fürs Motorrad gibt.

Grundsätzlich gilt: Für Motorradfahrer gelten laut Verkehrsrecht die gleichen Vorschriften wie für PKW-Fahrer auch. Wer mit dem Auto oder mit dem Motorrad zu schnell unterwegs ist, riskiert wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder sowie gegebenenfalls mindestens einen Punkt in Flensburg und möglicherweise sogar ein Fahrverbot.

In diesem Ratgeber soll daher vor allem darauf eingegangen werden, was die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Fahren mit Motorrad im Speziellen sagt und bei welchen Vergehen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen.

FAQ: Motorrad

Gelten für Motorradfahrer besondere Regeln?

Grundsätzlich müssen sich Motorrad- und Kfz-Fahrer gleichermaßen an die Regeln der StVO halten. Dennoch gibt es Regeln, die nur für Biker gelten. Das gilt zum Beispiel für die Helmpflicht auf dem Motorrad.

Wie teuer ist ein Tempoverstoß mit dem Motorrad?

Unsere Tabellen zeigen Ihnen, mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen. Sie erfahren zudem, ab welchem Tempo ein Fahrverbot droht.

Welche Vorschriften gelten für die Motorrad-Beleuchtung?

Hier finden Sie eine Übersicht der Beleuchtungseinrichtungen, die für ein Motorrad gesetzlich vorgeschrieben sind.

Motorrad: Diese Strafen drohen Bikern bei mangelhafter Beleuchtung

Um sich und andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße nicht zu gefährden, muss ein Fahrzeug respektive Motorrad verkehrssicher sein. Erst dann kann es auch von der Behörde zugelassen werden.

Zusammengefasst sind das die wichtigsten Vorschriften zur Motorrad-Beleuchtung:

  • Einzelne Beleuchtungseinrichtungen sind gesetzlich vorgeschrieben (Blinker, Abblendscheinwerfer usw.); manche können im Einzelfall zusätzlich erlaubt werden, da einige Bauteile genehmigungspflichtig sind.
  • Ausschlaggebend für die Zulassung ist letztendlich das Signalbild: Nachts müssen andere Verkehrsteilnehmer das Motorrad einwandfrei als solches identifizieren können.

Die Bußgeldtabelle fürs Motorrad zeigt, dass Motorradfahrer bei Verstößen gegen die Beleuchtungsvorschriften mit Bußgeldern zu rechnen haben, aber in der Regel nicht mit Punkten oder gar Fahrverboten.

Vorschriften aus dem Motorrad-Bußgeldkatalog: Wann ist Tuning erlaubt?

Auch beim Motorrad-Tuning gilt: Das Fahrzeug muss zugelassen und damit verkehrssicher sein. Besonders beliebt sind Umbauten am Auspuff. Wer einen Sportauspuff bevorzugt, muss den besonders sportlichen, aber auch lauten Sound mit einem sogenannten dB-Killer herunterschrauben, um kein Bußgeld oder gar Nutzungsverbot zu riskieren. Ein Blick in den Motorrad-Bußgeldkatalog lohnt sich auch hier.

Umbauten und Veränderungen am Fahrzeug müssen Sie vom TÜV prüfen und in der Regel von der zuständigen Behörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I nachtragen lassen, ansonsten kann die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad ungültig werden.

Weitere Motorrad-Vorschriften: Verkehrszeichen Nr. 255 und Helmpflicht

Straßen und Verkehrswege dürfen bei diesem Verkehrszeichen mit dem Motorrad nicht befahren werden.
Straßen und Verkehrswege dürfen bei diesem Verkehrszeichen mit dem Motorrad nicht befahren werden.

Wer auf ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorradfahrer in der Mitte trifft, darf nicht auf der entsprechenden Straße fahren. Dies gilt übrigens nicht nur für Motorräder, sondern für Krafträder aller Art. Das Verbot gilt unter anderem auch für Mofas. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld. Mit dem Motorrad dürfen auch keine Fußgängerzonen befahren werden.

Darüber hinaus wird in § 21a Abs. 2 StVO die Helmpflicht auf dem Motorrad gesetzlich geregelt:

Wer Krafträder […] mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Motorrad

1 Kommentar

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  1. Luke
    Am 28. Oktober 2020 um 0:02

    Hallo,

    Ist Lane-Splitting mit dem Motorrad erlaubt?
    Also zum Beispiel das ,,vordrängeln” an roten Ampeln?
    Gibt es dazu einen Paragraphen der das regelt?
    Was kommt auf mich im Falle einer Anzeige zu?
    Ist das villeicht sogar mehr oder minder erlaubt bzw geduldet?

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