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Mit dem Roller fahren: Welche Verkehrsregeln müssen Sie beachten?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 25. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Motoroller fahren: Gerade in der Stadt ein großer Vorteil

Roller fahren: Welche Regeln müssen Sie dabei beachten?
Roller fahren: Welche Regeln müssen Sie dabei beachten?

Gerade in großen Städten kann der morgendliche Weg zur Arbeit mit einem Kraftfahrzeug einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Straßen sind überfüllt, es kommt immer wieder zu Staubildungen, die keinen vernünftigen Verkehrsfluss zulassen.

Am Ziel angekommen wartet dann meist das nächste Problem: die Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Im Vorteil sind hier Verkehrsteilnehmer, die einen Roller fahren. Dieser braucht nicht so viel Platz und kann oft bequem abgestellt werden.

Doch welche konkreten Regeln gelten eigentlich, wenn Sie mit einem Roller fahren? Welche Führerscheinklasse müssen Sie dafür besitzen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie auch darüber, welches Mindestalter für den Rollerführerschein vorgeschrieben ist.

FAQ: Roller fahren

Welche Regeln müssen Sie beachten, wenn Sie mit dem Roller fahren?

Grundsätzlich gelten für Rollerfahrer dieselben Verkehrsregeln wie fürs Motorrad. Das umschließt sowohl Tempolimits als auch die Promillegrenze. Wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Welche Sanktionen drohen, wenn Sie gegen diese Pflicht verstoßen und welche anderen Bußgelder gegen Rollerfahrer ausgesprochen werden können, zeigt unsere Tabelle.

Welchen Führerschein brauche ich, um mit einem Roller fahren zu dürfen?

Die Führerscheinklasse AM berechtigt Sie dazu, zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.

Ab wie vielen Jahren darf ich mit dem Roller fahren?

Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie in Deutschland ab 15 Jahren machen. Dieser ist dann jedoch nur im Inhalt gültig. Möchten Sie im Ausland fahren, müssen Sie sich an die dortigen Regelungen zum Mindestalter halten.

Welche Regeln gelten für Rollerfahrer?

Sie dürfen nicht ohne Führerschein mit einem Roller fahren.
Sie dürfen nicht ohne Führerschein mit einem Roller fahren.

Als Roller gelten zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Sie dürfen keinen Roller ohne Führerschein fahren bzw. mit diesem am Straßenverkehr teilnehmen.

Tun Sie dies doch, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zudem ist es verboten, einen Roller zu fahren, ohne einen Helm aufzusetzen.

Eine weitere wichtige Regel für alle Rollerfahrer lautet, dass Sie nicht auf die Autobahn auffahren dürfen. Dies ist nur mit Kraftfahrzeugen gestattet, die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen.

Ansonsten gelten die üblichen Regeln für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie die Promillegrenze halten. Auch die allgemeinen Regeln zum Parken gelten, wobei viele Ordnungsämter ein Auge zudrücken, wenn Sie das Kraftrad auf bestimmten Bereichen des Gehwegs abstellen.

Gut zu wissen: Für elektrische Roller, die seit Mitte 2020 in Deutschland zugelassen sind, gelten eine Reihe weiterer Regeln. Ausführliche Informationen diesbezüglich können Sie unserem Ratgeber zum E-Scooter entnehmen.

Verkehrsregeln mit dem Roller missachtet: Mögliche Sanktionen

Nachfolgend haben wir einige Bußgelder zusammengetragen, welche gegen Rollerfahrer ausgesprochen werden können:

OrdnungswidrigkeitGeldbuße in Euro
Ohne Helm Roller fahren15
Mit dem Roller auf die Autobahn gefahren20
Vorschriftswidrig den Gehweg genutzt55

In welchen Bundesländern gibt es den Rollerführerschein mit 15?

In einigen Bundesländern dürfen Sie schon mit 15 Jahren mit dem Roller fahren.
In einigen Bundesländern dürfen Sie schon mit 15 Jahren mit dem Roller fahren.

Damit Sie mit einem Roller fahren dürfen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wie bei anderen Fahrerlaubnisklassen auch gibt es ein Mindestalter für den Erwerb. Dieses liegt bei 15 Jahren.

Bis Juli 2021 gab es unterschiedlichen Angaben zum Mindestalter. Dies kam daher, dass die Bundesländer das Mindestalter selbst bestimmen konnten. Nach einem seit Mai 2013 laufenden Modellversuch hatte der Bundesrat am 29.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt.

Nachfolgend finden Sie die Bundesländer auf, in denen es vor der einheitlichen Regelung 15-Jährigen erlaubt war, mit einem Roller zu fahren, wenn sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM erworben hatten:

  • Bayern (als Ausnahmegenehmigung im Einzelfall)
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Mit dem 28.07.2021 ist nun jedoch eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft. Das bedeutet, der Rollerführerschein kann nun in allen Bundesländern mit 15 Jahren erworben werden.

Wichtig: Haben Sie den Rollerführerschein mit 15 Jahren gemacht, ist dieser nur im Inland gültig. Schwingen Sie sich mit 15 im Ausland auf einen Roller, müssen Sie unter Umständen mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Führerscheinklasse AM: Ausbildung in der Fahrschule

Damit Sie einen Führerschein der Klasse AM erhalten können, müssen Sie eine Fahrschule besuchen. Hier werden die Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gelegt. Der Fahrschüler muss sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht besuchen.

Für den Theorieunterricht gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl. Wollen Sie die Fahrerlaubnis erwerben, die Sie berechtigt, mit einem Roller zu fahren, müssen Sie mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) am Theorieunterricht teilnehmen. Dazu kommen 2 Doppelstunden á 90 Minuten im Zusatzstoff.

Für die praktischen Fahrstunden gibt es keine gesetzliche Mindestanzahl, auch Sonderfahrten müssen Sie nicht absolvieren. In welchem Umfang Sie Fahrunterricht benötigen, entscheiden Ihre individuellen Fortschritte.

Haben Sie alle Theoriestunden absolviert, können Sie einen Termin für die Theorieprüfung buchen. Ist diese bestanden, erfolgt die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung. Diese dauert in etwa 45 Minuten.

Konnten Sie den Prüfer von Ihren Fähigkeiten überzeugen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse AM erteilt und Sie dürfen, sofern Sie das Mindestalter schon erreicht haben, fortan mit einem Roller fahren bzw. am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Wichtig: Durch den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B sind Sie automatisch auch berechtigt, einen Roller zu fahren. Es empfiehlt sich allerdings vorab, ein oder zwei Fahrstunden zu besuchen, damit Sie sich erst einmal mit diesem Gefährt vertraut machen können.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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