Mit dem Roller fahren: Welche Verkehrsregeln müssen Sie beachten?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2021
Motoroller fahren: Gerade in der Stadt ein großer Vorteil
Gerade in großen Städten kann der morgendliche Weg zur Arbeit mit einem Kraftfahrzeug einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Straßen sind überfüllt, es kommt immer wieder zu Staubildungen, die keinen vernünftigen Verkehrsfluss zulassen.
Am Ziel angekommen wartet dann meist das nächste Problem: die Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Im Vorteil sind hier Verkehrsteilnehmer, die einen Roller fahren. Dieser braucht nicht so viel Platz und kann oft bequem abgestellt werden.
Doch welche konkreten Regeln gelten eigentlich, wenn Sie mit einem Roller fahren? Welche Führerscheinklasse müssen Sie dafür besitzen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie auch darüber, welches Mindestalter für den Rollerführerschein vorgeschrieben ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Roller fahren
Grundsätzlich gelten für Rollerfahrer dieselben Verkehrsregeln wie fürs Motorrad. Das umschließt sowohl Tempolimits als auch die Promillegrenze. Wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Welche Sanktionen drohen, wenn Sie gegen diese Pflicht verstoßen und welche anderen Bußgelder gegen Rollerfahrer ausgesprochen werden können, zeigt unsere Tabelle.
Die Führerscheinklasse AM berechtigt Sie dazu, zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.
Wie alt Sie sein müssen, um die Führerscheinklasse AM erhalten zu können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesländer, in welchen Sie den Rollerführerschein mit 15 Jahren machen können. In allen übrigen Bundesländern müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche Regeln gelten für Rollerfahrer?
Als Roller gelten zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Sie dürfen keinen Roller ohne Führerschein fahren bzw. mit diesem am Straßenverkehr teilnehmen.
Tun Sie dies doch, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Zudem ist es verboten, einen Roller zu fahren, ohne einen Helm aufzusetzen.
Eine weitere wichtige Regel für alle Rollerfahrer lautet, dass Sie nicht auf die Autobahn auffahren dürfen. Dies ist nur mit Kraftfahrzeugen gestattet, die eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen.
Ansonsten gelten die üblichen Regeln für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie die Promillegrenze halten. Auch die allgemeinen Regeln zum Parken gelten, wobei viele Ordnungsämter ein Auge zudrücken, wenn Sie das Kraftrad auf bestimmten Bereichen des Gehwegs abstellen.
Gut zu wissen: Für elektrische Roller, die seit Mitte 2020 in Deutschland zugelassen sind, gelten eine Reihe weiterer Regeln. Ausführliche Informationen diesbezüglich können Sie unserem Ratgeber zum E-Scooter entnehmen.
Verkehrsregeln mit dem Roller missachtet: Mögliche Sanktionen
Nachfolgend haben wir einige Bußgelder zusammengetragen, welche gegen Rollerfahrer ausgesprochen werden können:
Ordnungswidrigkeit | Geldbuße in Euro |
---|---|
Ohne Helm Roller fahren | 15 |
Mit dem Roller auf die Autobahn gefahren | 20 |
Vorschriftswidrig den Gehweg genutzt | 55 |
In welchen Bundesländern gibt es den Rollerführerschein mit 15?
Damit Sie mit einem Roller fahren dürfen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wie bei anderen Fahrerlaubnisklassen auch gibt es ein Mindestalter für den Erwerb. Dieses liegt bei 15 oder 16 Jahren.
Zu diesen unterschiedlichen Angaben kommt es, weil die Bundesländer das Mindestalter selbst bestimmen können. Nach einem seit Mai 2013 laufenden Modellversuch hat der Bundesrat am 29.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt.
In § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es nun:
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen. Die Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf das Gebiet der Länder beschränkt, die von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch gemacht haben. […]
Nachfolgend listen wir die Bundesländer auf, in denen es schon 15-Jährigen erlaubt ist, mit einem Roller zu fahren, wenn sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM erworben haben:
- Bayern (als Ausnahmegenehmigung im Einzelfall)
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Wichtig: Haben Sie den Rollerführerschein mit 15 Jahren gemacht, ist dieser nur in Bundesländern, welche das Mindestalter herabgesetzt haben, gültig. Schwingen Sie sich mit 15 in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg oder Niedersachsen auf einen Roller, müssen Sie mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Führerscheinklasse AM: Ausbildung in der Fahrschule
Damit Sie einen Führerschein der Klasse AM erhalten können, müssen Sie eine Fahrschule besuchen. Hier werden die Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gelegt. Der Fahrschüler muss sowohl theoretischen als auch praktischen Unterricht besuchen.
Für den Theorieunterricht gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl. Wollen Sie die Fahrerlaubnis erwerben, die Sie berechtigt, mit einem Roller zu fahren, müssen Sie mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) am Theorieunterricht teilnehmen. Dazu kommen 2 Doppelstunden á 90 Minuten im Zusatzstoff.
Für die praktischen Fahrstunden gibt es keine gesetzliche Mindestanzahl, auch Sonderfahrten müssen Sie nicht absolvieren. In welchem Umfang Sie Fahrunterricht benötigen, entscheiden Ihre individuellen Fortschritte.
Haben Sie alle Theoriestunden absolviert, können Sie einen Termin für die Theorieprüfung buchen. Ist diese bestanden, erfolgt die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung. Diese dauert in etwa 45 Minuten.
Konnten Sie den Prüfer von Ihren Fähigkeiten überzeugen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse AM erteilt und Sie dürfen, sofern Sie das Mindestalter schon erreicht haben, fortan mit einem Roller fahren bzw. am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Wichtig: Durch den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B sind Sie automatisch auch berechtigt, einen Roller zu fahren. Es empfiehlt sich allerdings vorab, ein oder zwei Fahrstunden zu besuchen, damit Sie sich erst einmal mit diesem Gefährt vertraut machen können.
Bildnachweise: fotolia.com/© antonloshchinin (Vorschaubild), fotolia.com/© antonloshchinin, fotolia.com/-© Punto Studio Foto, depositphotos.com/SashaKhalabuzar
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Verfasse einen neuen Kommentar