Die folgende Tabelle zeigt genau, bei welchen Verstößen mit welchen Sanktionen zu rechnen ist:
Verstoß
Bußgeld
Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht
15 €
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht
20 €
Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche
15 €
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
20 €
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
25 €
... mit Sachbeschädigung
30 €
Nebeneinanderfahren
15 €
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
20 €
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
25 €
... mit Sachbeschädigung
30 €
Fahren ohne Versicherungsplakette
40 €
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt
70 €
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war
30 €
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen
10 €
Verzögerungseinrichtung fehlt
25 €
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen
25 €
Zu zweit auf einem Kfz fahren
10 €
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren
10 €
An ein anderes Kfz anhängen
10 €
Freihändig fahren
10 €
Richtungsänderung nicht angezeigt
10 €
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
20 €
... mit Sachbeschädigung
25 €
Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter
Die folgende Tabelle zeigt, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie bei Rot mit dem E-Scooter über die Ampel fahren:
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Bei Rot über die Ampel gefahren
60 €
1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
100 €
1
... mit Sachbeschädigung
120 €
1
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war
100 €
1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
160 €
1
... mit Sachbeschädigung
180 €
1
Betrunken auf einem E-Scooter fahren
Die folgende Tabelle listet auf, welche Sanktionen drohen, wenn Sie alkoholisiert einen E-Scooter fahren:
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille
500 €
2
1 Monat
... zum zweiten Mal
1.000 €
2
3 Monate
... zum dritten Mal
1.500 €
2
3 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden
3
Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille
3
Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen
Wenn Sie in der Probezeit betrunken mit einem E-Scooter fahren, drohen diese Bußgelder:
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen
250 €
1
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren
500 €
2
1 Monat
... zum zweiten Mal
1.000 €
2
3 Monate
... zum dritten Mal
1.500 €
2
3 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht
3
Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren
3
Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen Elektro-Tretroller offiziell gefahren werden
Vielen Bewohnern deutscher Großstädte stinkt es im wahrsten Sinne des Wortes gewaltig: Da immer mehr Fahrzeuge unterwegs sind, steigt auch die Luftverschmutzung an. Des Weiteren sorgt die große Zahl von Kfz dafür, dass die Straßen immer öfter verstopft sind – gerade zur Rush Hour sind lange Staus keine Seltenheit.
Nicht zuletzt schädigen die Abgase von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Aus diesen und weiteren Gründen soll in Deutschland die sogenannte Verkehrswende vollzogen werden. Ziel derer ist es unter anderem, dass der Verkehr in Zukunft auf nachhaltige Energieträger setzen soll.
Ein neues Gefährt soll in diesem Zusammenhang für einen Wandel des Individualverkehrs sorgen: der E-Scooter. Um was es sich dabei genau handelt, wer ihn fahren darf und was dabei beachtet werden muss, erklärt der folgende Ratgeber.
FAQ: E-Scooter
Welche Sanktionen drohen für Verstöße mit dem E-Scooter?
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, welche Sanktionen bei Verstößen mit dem E-Scooter drohen. Zudem gilt auch auf dem E-Scooter eine Promillegrenze von 0,5.
Wann bekommt ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis?
Welche Voraussetzungen ein E-Scooter für eine Betriebserlaubnis erfüllen muss, können Sie hier nachlesen.
Welche Regeln gelten für E-Scooter?
Hier können Sie ausführlich nachlesen, an welche Regeln Sie sich halten müssen, wenn Sie mit einem E-Scooter unterwegs sind.
Kann für einen E-Scooter ein Fahrverbot ausgesprochen werden?
E-Scooter sind elektrisch angetriebene Tretroller. Offiziell werden sie als Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange bezeichnet. Ohne Aufwendung von Muskelkraft können sich Fahrer damit bequem von A nach B bewegen.
Besonders im städtischen Bereich bietet sich der Einsatz der Modelle an. Sie sind klein, leicht und wendig. Zusammengeklappt können die Roller einfach in Bussen oder Straßenbahnen mitgenommen werden.
Sie sollen vor allem genutzt werden, um die sogenannte „Letzte Meile“ hinter sich zu bringen. Das wäre beispielsweise der Weg von der Bus- oder Straßenbahnhaltestelle zum eigentlichen Ziel.
Wichtig: E-Scooter benötigen eine Betriebserlaubnis
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter laut Gesetz in Deutschland im Straßenverkehr genutzt werden. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten. Unter anderem müssen die Elektro-Roller über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.
Damit E-Scooter eine Zulassung erhalten, müssen sie unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h (E-Scooter, die 25 km/h oder mehr fahren können, dürfen nicht zugelassen werden)
ordnungsgemäße Beleuchtung
den Vorschriften entsprechende Bremsen
Leistung von maximal 500 Watt
Vorhandensein einer Glocke/Klingel
Möchten Sie sich selbst einen solchen Roller zulegen, sollten Sie nicht unbedacht zum erstbesten Modell greifen. Achten Sie genau darauf, dass der E-Scooter über eine ABE verfügt. Ansonsten dürfen Sie ihn nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Roller, welche die oben genannten Standards nicht erfüllen, können jedoch nachgerüstet werden. Das ist oft jedoch teuer, außerdem muss danach eine Abnahme durch eine Prüfgesellschaft erfolgen und eine Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt werden.
Nicht vergessen: E-Scooter müssen versichert sein
Eine weitere Besonderheit, die Elektro-Roller von einem Fahrrad unterscheidet: Für einen E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Je nach Alter des Fahrers sowie Anbieter ist mit Kosten ab etwa 30 Euro pro Jahr zu rechnen. Um nachzuweisen, dass Sie für Ihren E-Scooter eine Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie eine Versicherungsplakette an diesen anbringen. Dieser Aufkleber wird Ihnen von der zuständigen Versicherung ausgehändigt.
Möchten Sie auch sich selbst sowie Ihren Roller schützen lassen, müssen Sie zusätzlich eine Unfall- bzw. Kaskoversicherung abschließen.
Benötigen Sie für den E-Scooter eine Fahrerlaubnis?
Wer darf denn nun eigentlich mit einem solchen Roller auf den Straßen unterwegs sein? Sie dürfen einen E-Scooter ohne Führerschein fahren. Es wird auch keine Prüfbescheinigung fürs Mofa benötigt. Eine Voraussetzung müssen Fahrer aber erfüllen: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Auch wenn Sie keinen Führerschein benötigen oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben müssen: Bevor Sie das erste Mal mit einem E-Scooter auf der Straße fahren, sollten Sie zunächst in einem sicheren Bereich etwas üben. Testen Sie unter anderem, wie Sie richtig abbiegen können, wie das Fahrgefühl ist und wie Sie richtig bremsen. Sind Sie sicher mit dem Roller unterwegs, können Sie sich dann auf die Straße wagen.
E-Scooter fahren: Diese Regeln müssen Sie im Straßenverkehr beachten
Wie für alle anderen Fahrzeuge auch, so gelten für E-Scooter gewisse Regeln, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachtet werden müssen. Das hier sind die wichtigsten Grundsätze:
Es gilt das Rechtsfahrgebot.
E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Stattdessen müssen Radwege genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, müssen Fahrer auf die Straße ausweichen. Die Fahrzeuge dürfen außerdem in speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen genutzt werden.
Sind Fahrradampeln vorhanden, müssen diese beachtet werden. Ansonsten gelten die Regelungen der herkömmlichen Ampeln.
Möchten Sie abbiegen, müssen Sie darauf mit einem Handzeichen hinweisen.
Mehrere E-Roller müssen hintereinander fahren. Das Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.
Wie auch für das Fahrrad so gilt für E-Scooter keine Helmpflicht. Wie wir bereits erwähnt haben, dürfen E-Scooter in Deutschland laut Zulassung nämlich maximal 20 km/h schnell sein. Die Helmpflicht gilt laut § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nämlich erst für Fahrer von Kaftträdern bzw. offenen mehrrädrigen Kfz (z. B. Trikes und Quads), die über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h verfügen. Aus Sicherheitsgründen ist es jedoch empfehlenswert, trotz fehlender Pflicht einen Helm beim Fahren eines Elektro-Scooters zu tragen.
Wie komme ich an einen Elektro-Roller?
Sie möchten selbst mit einem solchen Gefährt unterwegs sein? Mittlerweile können Sie in vielen Städten einen E-Scooter mieten. Das Prinzip gleicht dem des Carsharings. In der Regel müssen Sie eine vom Anbieter erstellte App herunterladen. Diese zeigt den Kunden an, wo der nächste Elektro-Roller zu finden ist.
Bevor die Person losfahren kann, muss sie einen am Scooter angebrachten QR-Code scannen. Das Ausleihen endet, wenn das Ziel erreicht und der Roller abgestellt sowie über die App abgemeldet wurde. Doch wie teuer ist der Fahrspaß? Zunächst wird eine bestimmte Grundgebühr fällig. Zusätzlich müssen Sie für jede gefahrene Minute zahlen. Informieren Sie sich am besten im Vorhinein über die Kosten, damit Sie später nicht überrascht werden.
Möchten Sie öfter auf einen E-Scooter zurückgreifen, kann sich der Kauf eines solchen Gefährts lohnen. Im Fachhandel finden Sie mittlerweile einige E-Scooter mit nötiger Straßenzulassung. Günstige Modelle sind ab etwa 350 Euro zu haben, teurere schlagen mit bis zu 2.000 Euro zu Buche.
Achten Sie beim Kauf unter anderem auf die Reichweite, die Verarbeitung des Materials, den Bremsweg sowie Gewicht und Maße. Die letzten zwei Punkte sind besonders wichtig, wenn Sie den E-Scooter regelmäßig in Bus oder Bahn mitnehmen möchten.
Verstöße mit dem E-Scooter: Droht eine Strafe?
Auch Fahrer mit einem E-Scooter müssen die StVO und ihre Regelungen beachten. Nur so kann die Sicherheit sämtlicher Teilnehmer am Straßenverkehr gewährleistet werden. Missachtet ein Fahrer mit seinem Roller diese Regeln, muss er, wie ein Auto- oder Radfahrer auch, mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Wer etwa mit dem E-Roller verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, steigt der Betrag auf 30 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorschriften bezüglich der Beleuchtung schlägt mit 20 Euro zu Buche. Fehlt die vorgeschriebene Klingel, werden 15 Euro fällig.
Beim Fahren ohne Versicherung mit dem E-Scooter stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Fehlt hingegen lediglich die Versicherungsplakette, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Verfügt das Gefährt über keine Allgemeine Betriebserlaubnis, so steigt die Geldbuße auf 70 Euro.
Was gilt beim Thema Alkohol?
Alkohol kann schon in geringen Mengen dazu führen, dass sich die Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit einer Person verringern. Des Weiteren nimmt nach dem Konsum von alkoholischen Getränken die Reaktionsschnelligkeit ab, ebenso erhöht sich die Risikobereitschaft.
All dies führt dazu, dass strenge Regeln bezüglich des Konsums von Alkohol in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer müssen in der Regel ab 0,5 Promille mit Sanktionen rechnen, bei Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall sogar schon früher. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze bei 1,6 Promille. Doch auch hier kann es schon bei niedrigeren Werten zu Sanktionen kommen, wenn beispielsweise andere Personen gefährdet wurden.
Wie verhält es sich nun mit einem E-Scooter? Ist dieser eine Möglichkeit, nach einem Abend in der Bar bequem nach Hause zu kommen? Nein, auch für die Elektro-Roller gelten in diesem Zusammenhang bestimmte Regeln – welche vielen Fahrern leider noch nicht bewusst sind.
Für Fahrer eines E-Scooters gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer. Das bedeutet also: Ab 0,5 Promille drohen in jedem Fall Sanktionen. Beim ersten Verstoß dieser Art bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille sind Personen absolut fahruntüchtig. Bewegen sie trotzdem einen E-Scooter im Straßenverkehr, ist dies eine Straftat. Gleiches gilt bereits ab 0,3 Promille, wenn ein Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt.
Achtung: Besondere Regelungen für Fahranfänger
Noch härtere Sanktionen müssen Fahranfänger sowie junge Fahrer eines E-Scooters fürchten. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten. Haben sie Alkohol konsumiert, dürfen sie sich also nicht mehr auf den E-Roller schwingen.
Es drohen die gleichen Sanktionen wie für Fahranfänger oder junge Fahrer, die alkoholisiert Auto fahren.
Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, begeht einen A-Verstoß. Der erste Verstoß dieser Art zieht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich. Des Weiteren muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.
Eine Frage zum Bußgeld für das Fahren auf dem Gehweg. Hier als “Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche”. Was stimmt denn nun wirklich? Wenn man die Frage bei Google eingibt, was das kostet, bekommt man die Antwort 55 Euro, unter anderem steht das in einem ndr Artikel. Hier und auf anderen Bußgeldseiten steht aber, dass es 15 Euro sind. Für Fahrräder jedenfalls sind es 55, und da eScooter generell als minderwertiger und gefährlicher angesehen werden (mehr Pflichten, weniger Rechte) fällt es mir schwer, das mit den 15 im Vergleich dazu zu glauben. Gibt es irgendwie verlässliche Quellen dazu?
Und bei der Gelegenheit noch eine weitere Frage: Einerseits darf man ja nicht auf Gehwegen mit Rad frei fahren. Andererseits muss man sich an Fahrradampeln orientieren. Aber bis zu wieviel Abstand dazu? Denn in meiner Umgebung gibt es oft den Fall, dass die Gehwege mit Rad frei offenbar von den Verkehrsplanern als reguläre Fahrradwege angesehen werden und überall dann Rad-Streuscheiben in den Fußgängerampeln mit drin sind. Also ich muss auf der Straße stehen, vor der Autoampel, aber soll die Fahrradampel beachten die um die Ecke 20 Meter weiter für den Gehweg da ist? Oder wie? Die sehe ich ja teilweise gar nicht und Autofahrer haben das erst Recht nicht im Blick. Das wäre ja absurd wenn ich dann ständig über die rote Autoampel fahre weil irgendwo dahinten eine Radampel über den Fußweg führt.
Und in dem Sinne auch noch eine passende Dritte: Wenn ein Gehweg mit Rad frei zu einer Kreuzung geht, kurz davor dann aber so ein rot markierter Streifen losgeht der über die Kreuzung geht, und dann wieder auf der anderen Seite auf einen Gehweg mit Rad frei führt… einerseits heißt es, ich darf die Gehwege ja nicht nutzen, aber andererseits soll ich Radstreifen immer nutzen (auf sämtlichen Websites so formuliert, als wenn ich sogar Radstreifen nutzen muss wenn die rechtlich für Räder nicht verpflichtend sind weil sie z.B. kaputt sind). Das bedeutet doch, dass ich nur für die Kreuzung diese 20 Meter Radstreifen nutzen muss und dann wie vor einer Wand in der Kreuzung stehe, weil ich ja nicht auf den Gehweg weiter darf, aber auch nicht wieder zurück auf die Straße komme weil nun die ganzen Autos neben mir darüber fahren. Muss ich da wirklich diesen Streifen nutzen? Beschilderung hat der meist nicht, aber das haben viele richtige Radwege hier nicht.
Es ist nur noch ein Witz was in diesen Land vollzogen wird , In jeden EU Land wird der E-Scooter mit den Fahrräder gleichgestellt, nur in Deutschland werden Scooterfahrer zur Kasse gebeten. Wir als Händler fordern vom EUG eine Europäische Gleichstellung.. Jedes Fahrrad überholt die Scooter , warum benötigen Räder dann keine ABE. Es ist nur Azocke vom deutschen Staat
was nützt der Bußgeldkatalog (auch für E-Scooter) wenn sowohl die eKFV als auch die StVO gesetzlich nicht kontrolliert und durchgesetzt wird. Kleines Beispiel: Berlin Wilhelmstr. gesperrter Straßenabschnitt Zeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen Fahrräder und Anlieger frei. Trotzdem fahren die Personen mit eScooter schön dort lang unter den Augen der Polizei und nichts passiert! (von dem offensichtlichen überfahren (also Vorsatz) einer roten Ampel, ebenfalls unter den Augen der Polizei mal ganz abgesehen)
Ich wäre für die Einführung eines Führerscheins für E Scooter.
Außerdem sollte ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt werden.
Aber noch besser wäre es E Scooter zu verbreiten.
Kann man E Scooter mit Sitz in Deutschland fahren. Was geht was nicht.
Eine Frage zum Bußgeld für das Fahren auf dem Gehweg. Hier als “Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche”. Was stimmt denn nun wirklich? Wenn man die Frage bei Google eingibt, was das kostet, bekommt man die Antwort 55 Euro, unter anderem steht das in einem ndr Artikel. Hier und auf anderen Bußgeldseiten steht aber, dass es 15 Euro sind. Für Fahrräder jedenfalls sind es 55, und da eScooter generell als minderwertiger und gefährlicher angesehen werden (mehr Pflichten, weniger Rechte) fällt es mir schwer, das mit den 15 im Vergleich dazu zu glauben. Gibt es irgendwie verlässliche Quellen dazu?
Und bei der Gelegenheit noch eine weitere Frage: Einerseits darf man ja nicht auf Gehwegen mit Rad frei fahren. Andererseits muss man sich an Fahrradampeln orientieren. Aber bis zu wieviel Abstand dazu? Denn in meiner Umgebung gibt es oft den Fall, dass die Gehwege mit Rad frei offenbar von den Verkehrsplanern als reguläre Fahrradwege angesehen werden und überall dann Rad-Streuscheiben in den Fußgängerampeln mit drin sind. Also ich muss auf der Straße stehen, vor der Autoampel, aber soll die Fahrradampel beachten die um die Ecke 20 Meter weiter für den Gehweg da ist? Oder wie? Die sehe ich ja teilweise gar nicht und Autofahrer haben das erst Recht nicht im Blick. Das wäre ja absurd wenn ich dann ständig über die rote Autoampel fahre weil irgendwo dahinten eine Radampel über den Fußweg führt.
Und in dem Sinne auch noch eine passende Dritte: Wenn ein Gehweg mit Rad frei zu einer Kreuzung geht, kurz davor dann aber so ein rot markierter Streifen losgeht der über die Kreuzung geht, und dann wieder auf der anderen Seite auf einen Gehweg mit Rad frei führt… einerseits heißt es, ich darf die Gehwege ja nicht nutzen, aber andererseits soll ich Radstreifen immer nutzen (auf sämtlichen Websites so formuliert, als wenn ich sogar Radstreifen nutzen muss wenn die rechtlich für Räder nicht verpflichtend sind weil sie z.B. kaputt sind). Das bedeutet doch, dass ich nur für die Kreuzung diese 20 Meter Radstreifen nutzen muss und dann wie vor einer Wand in der Kreuzung stehe, weil ich ja nicht auf den Gehweg weiter darf, aber auch nicht wieder zurück auf die Straße komme weil nun die ganzen Autos neben mir darüber fahren. Muss ich da wirklich diesen Streifen nutzen? Beschilderung hat der meist nicht, aber das haben viele richtige Radwege hier nicht.
Es ist nur noch ein Witz was in diesen Land vollzogen wird , In jeden EU Land wird der E-Scooter mit den Fahrräder gleichgestellt, nur in Deutschland werden Scooterfahrer zur Kasse gebeten. Wir als Händler fordern vom EUG eine Europäische Gleichstellung.. Jedes Fahrrad überholt die Scooter , warum benötigen Räder dann keine ABE. Es ist nur Azocke vom deutschen Staat
sehr interessant
Mit Zusatzzeichen Fahrräder heißt auch E scooter dürfen diese Straße befahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
was nützt der Bußgeldkatalog (auch für E-Scooter) wenn sowohl die eKFV als auch die StVO gesetzlich nicht kontrolliert und durchgesetzt wird.
Kleines Beispiel: Berlin Wilhelmstr. gesperrter Straßenabschnitt Zeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen Fahrräder und Anlieger frei. Trotzdem fahren die Personen mit eScooter schön dort lang unter den Augen der Polizei und nichts passiert!
(von dem offensichtlichen überfahren (also Vorsatz) einer roten Ampel, ebenfalls unter den Augen der Polizei mal ganz abgesehen)