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E-Scooter-Regeln: Welche Vorschriften gelten für die Elektroroller?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2023

Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel

Welche E-Scooter-Regeln sollten Sie vor der ersten Spritztour kennen?
Welche E-Scooter-Regeln sollten Sie vor der ersten Spritztour kennen?

Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.

Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch für die Nutzung der E-Scooter verschiedene Regeln vor.

Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: E-Scooter-Regeln

Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren?

Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.

Drohen für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln Sanktionen?

Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.

Video: Was gilt auf dem E-Scooter?

Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.
Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter

VerstoßBußgeld
Eine nicht zu­lässige Ver­kehrs­fläche be­fah­ren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Sach­be­schädigung30 €
Neben­einander ge­fahren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Sach­beschädigung30 €
Freihändig gefahren10 €
E-Scooter zu zweit genutzt10 €
An ein anderes Kfz an­hängen10 €
Richtungs­änderung nicht ange­zeigt10 €
... mit Gefähr­dung20 €
... mit Sach­beschädigung25 €
Fahren ohne Ver­sicherungs­schutz40 €
Klingel fehlt oder funk­tioniert nicht15 €
Beleuch­tung fehlt oder funk­tioniert nicht20 €
Teil­nahme am Straßen­ver­kehr, obwohl der E-Scoo­ter über keine ABE ver­fügt70 €
Teil­nahme am Straßen­ver­kehr, obwohl die ABE des E-Scooters ab­ge­laufen war30 €
E-Scooter ohne Fahr­zeug-Iden­tifikations­num­mer in Be­trieb genom­men10 €
E-Scooter entspricht nicht den Sicher­heits­an­forde­rungen25 €

Rotlichtverstoß auf dem E-Scooter

VerstoßBußgeldPunkte
Bei Rot über die Ampel gefahren60 €1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer100 €1
... mit Sachbeschädigung120 €1
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war100 €1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer160 €1
... mit Sachbeschädigung180 €1

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter

VerstoßBuß­geldPunkteFahr­ver­bot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille500 €21 Monat
... zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
... zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter während der Probezeit

Ver­stoßBuß­geldPunkteFahr­verbot
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen250 €1
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren500 €21 Monat
... zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
... zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht3Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren3Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen

Bußgeldrechner zum E-Scooter

Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?

Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben auch vor, dass dieser nur alleine genutzt werden darf.
Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben auch vor, dass dieser nur alleine genutzt werden darf.

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.

Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, den Umgang mit dem Gefährt erst einmal in einer ruhigen Seitenstraße zu üben und ein Gefühl für die Handhabung zu entwickeln.

Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Zudem muss das Elektrokleinstfahrzeug unter anderem über folgende Merkmale verfügen:

  • zwei unabhängige Bremsen
  • einen weißen Scheinwerfer vorne
  • ein rotes Rücklicht hinten
  • eine Klingel

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO heißt es dazu:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?

E-Scooter fahren: Auf dem Radweg ist dies erlaubt, der Bürgersteig darf hingegen nicht genutzt werden.
E-Scooter fahren: Auf dem Radweg ist dies erlaubt, der Bürgersteig darf hingegen nicht genutzt werden.

Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.

So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren.

Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.

Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen Sie gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen.

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Darüber hinaus gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.

Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Verkehrsverbund, welche Regelungen gelten.

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25 Kommentare

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  1. Steffen P. sagt:

    Gut zu wissen.

  2. P.kvasnicka sagt:

    Das blaue schild ,obere hälfte fussgänger untere hälfte radfahrer sind hier e-scooter erlaubt

    • Alfred M sagt:

      Bei dem genannten Verkehrszeichen ist die gesamte Wegbreite für Fahrradfahrer und Fußgänger nutzbar, im Gegensatz zu dem Schild mit senkrechten Strich und z.B. links Radfahrer und rechts Fußgänger. Da bei der gestellten Frage die gesamte Wegbreite nicht ausschließlich ein Radweg ist, dürften hier keine EScooter fahren.

  3. Friedhelm sagt:

    Darf ein Fahrradanhänger, der mit einer Kugelkopfkupplung an der Dattelstütze des Fahrrades angekoppelt werden kann, mit einem Elektroantrieb ausgerüstet werden? Welche Vorgaben sind zu beachten?

  4. David K. sagt:

    Darf man mit einem 65km/h E-Roller auf Fahrrad oder Mofawegen fahren? Also dass man von Punt A zu Punkt B kommen kann?

    • Subaru sagt:

      Der Betrieb von E-Scootern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 22 Km/h (20 Km/h + 10% gesetzl. Tolleranz) ist in Deutschland im Straßenverkehr grundsätzlich untersagt.

  5. Alin sagt:

    Hallo. Ich hätte eine Frage zum Fahren eines E-Scooters auf der Straße. Zum Beispiel hat die Straße zur Arbeit ungefähr 7 km, von denen 1 km nur eine Straße mit 70 km / h ist, kein Radweg, kein Bürgersteig. Ich würde gerne wissen, ob ich in diesem Bereich von 70 mit meinem Roller fahren darf, der nur 20 km / h fährt. Vielen Dank

    • Subaru sagt:

      Wenn es sich hier um eine normale Landstraße mit Tempolimit 70 handelt, darfst du dort fahren. Achte darauf, stehts gut sichtbar zu sein (Reflektoren und helle (ggf. reflektierende) Kleidung und dass immer dein Licht an ist, sodass dich andere Verkehrsteilnehmer sehen.

      Sollte es sich hier um eine Kraftfahrstraße handeln (rechteckiges Schild mit weißem Auto-Symbol auf blauem Grund), dann dürfen dort keine Fahrzeuge fahren, die Bauartbedingt nicht mindestens 60 Km/h fahren können. Das trifft auf in Deutschland zugelassene E-Scooter nicht zu. Damit wäre in diesem Fall das Befahren der Straße mit dem E-Scooter untersagt.

      • Calvin sagt:

        Endlich mal eine klare Antwort. Danke.
        Wie sieht es aber mit Landstraßen bis 100km/h aus, wenn man dort mit einem E-Scooter fährt der ja nur 20km/h hat…? darf man dort dann auch Fahren?
        Falls meine E-Mail Adresse für den Antworter sichtbar ist, bitte sehr gerne die Antwort auch per Mail zukommen lassen.
        Ich danke schonmal im vorraus. :)

    • Christine sagt:

      Das wäre der Beschreibung nach eine „Kraftverkehrsstraße“. Gekennzeichnet mit weißem Autosymbol auf blauem Grund. Meines Wissens nach dürfen Kraftverkehrsstraßen nur von Kfz befahren werden, die technisch bedingt mindestens 60 km/h fahren können und dafür zugelassen sind.
      Antwort wäre also: nein. Keine eScooter erlaubt.

  6. Gesetzlicher Betreuer sagt:

    Ein Klient wird von der Polizei auf einem E-Roller mit Handy telefonierend “erwischt”, bekommt ein Anhörung zum Bußgeldverfahren.
    Er meint, dieses Verhalten sei als “Fehler” im Bußgeldkatalog für E-Roller nicht aufgeführt. Bittet mich die “Schuld” nicht anzuerkennen.

    Halte ich für hochriskant, wenn so was ans Gericht geht.
    Gehe davon aus, dass es jedem Teilnehmer am Straßenverkehr – während der Nutzung eines “fahrbaren Untersatzes” verboten ist, ein Handy zu nutzen.

    Stimmt meine Einschätzung?

    Freue mich auf mich auf klärende Antwort.

    • Subaru sagt:

      Mwn. greifen hier die gleichen Regelungen, welche auch für Fahrradfahrer gelten, da E-Scooter im Straßenverkehr (bis auf einige Ausnahmen wie das fahren in Fußgängerzonen etc.) weitestgehend wie Fahrräder behandelt und reglementiert werden. D.h., Händy am Steuer is Tabu (außer halt mit Freisprecheinrichtung)

  7. Adalbert J sagt:

    Darf der E-Scooter als Tretroller gefahren (ohne Strom) auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden?

    Also: ohne Motorunterstützung mit reiner Muskelkraft.

  8. thomas sagt:

    Ja darf man, solange man nicht von der Polizei erwischt wird.
    Und man sollte keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die wäre dann ggf. auch noch weg.

  9. Santo sagt:

    Hallo. Immer ist die Rede von : “in Betrieb nehmen auf öffentlichen Straßen” ich möchte aber mit dem untermotorisierten Ding nicht auf die Straße. Das die e Scooter ohne ABE grundsätzlich verboten sind steht auch nirgends oder das der Betrieb nur auf privatem Gelände erlaubt ist.
    Trotzdem hat mir die Polizei einen Roller abgenommen mit der Begründung das der Bertrieb im öffentlichen Raum nicht gestattet währe .
    War auf dem Radweg unterwegs.
    Melden sich seit 3 Monaten nicht.
    Nehme an das es wohl doch keine rechtliche Folgen hat.

  10. Marcel sagt:

    Habe mir son 10 Jahre alte e Scooter aus Italien repariert um das Ganze auch mal zu testen bevor ich mir evt nen neuen kaufe, jetzt gabs vor 10 Jahren aber noch keine Straßenzulassung, ABE oder so, kann ich den jetzt nirgends testen oder darf ich damit auf Radwegen ohne Zulassung mit Versicherung über meine eigene Haftpflicht damit rumfahren???

  11. Hotte sagt:

    Darf ich mit dem eRoller in einer Einbahnstrasse entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn für Radfahrer diese Möglichkeit freigegeben ist ?

  12. Angela sagt:

    Leider wird nicht geschrieben, ob E-Scooter in Parkanlagen fahren dürfen und was es an Bußgeld kosten würde.

  13. Jamie l sagt:

    Ich werde morgen 14 habe aber heute schon Lust e Roller zufahren darf ich es früher.

  14. Markus T sagt:

    Heute parkten entlang des Gewehswegs, welcher komplett an unserem Hausgrundstück verläuft, 12 (!!) E-Scouters hintereinander, aufgreiht in Reih und Glied. Da wir für die Gehwegreinigung zuständig sind konnten wir das Laub nicht komplett entfernen. Was macht man in so einem Fall? Wen können wir um Hilfe fragen?

  15. Adam C sagt:

    Ist es erlaubt einen Sitz an einen e Scooter anzubringen? Ich habe einen Mofa-Schein, welche Strafe könnte auf einen zukommen und erlischt der Versicherungsschutz dabei?

  16. Helmut S sagt:

    Lächerlich! Die Dinger stehen hier (Berlin) überall rum, manchmal liegen sie auch quer über dem Gehweg (umgeworfen). Ausserdem habe ich noch nie einen von denen die Fahrbahn nutzen sehen, die fahren IMMER auf dem Gehweg. Interessiert scheinbar niemanden.

  17. Andreas S. sagt:

    E-Scooter bzw. Roller sollten des gleiche Verkehr behandelt werden wir Bsp. Mofa, Roller und (Autos) behandelt werden. Da es in einigen “Fällen” Unfälle gibt.

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