E-Scooter-Regeln: Welche Vorschriften gelten für die Elektroroller?
Letzte Aktualisierung am: 28. Mai 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel
Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.
Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch für die Nutzung der E-Scooter verschiedene Regeln vor.
Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: E-Scooter-Regeln
Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.
Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.
Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.
Video: Was gilt auf dem E-Scooter?
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Sachbeschädigung | 30 € |
Nebeneinander gefahren | 15 € |
... mit Behinderung | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Sachbeschädigung | 30 € |
Freihändig gefahren | 10 € |
E-Scooter zu zweit genutzt | 10 € |
An ein anderes Kfz anhängen | 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € |
... mit Gefährdung | 20 € |
... mit Sachbeschädigung | 25 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz | 40 € |
Klingel fehlt oder funktioniert nicht | 15 € |
Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht | 20 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl der E-Scooter über keine ABE verfügt | 70 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des E-Scooters abgelaufen war | 30 € |
E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb genommen | 10 € |
E-Scooter entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 € |
Rotlichtverstoß auf dem E-Scooter
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Bei Rot über die Ampel gefahren | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 160 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Alkoholverstöße auf dem E-Scooter
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen | |
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille | 3 | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen |
Alkoholverstöße auf dem E-Scooter während der Probezeit
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen | 250 € | 1 | |
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren | 500 € | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht | 3 | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen | |
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren | 3 | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen |
Bußgeldrechner zum E-Scooter
Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?
Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, den Umgang mit dem Gefährt erst einmal in einer ruhigen Seitenstraße zu üben und ein Gefühl für die Handhabung zu entwickeln.
Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Zudem muss das Elektrokleinstfahrzeug unter anderem über folgende Merkmale verfügen:
- zwei unabhängige Bremsen
- einen weißen Scheinwerfer vorne
- ein rotes Rücklicht hinten
- eine Klingel
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO heißt es dazu:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Weitere Ratgeber zum E-Scooter
- Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
- Sind E-Scooter mit 25 km/h auf der Straße zugelassen?
- Ist E-Scooter-Fahren auch ohne Führerschein gestattet?
- Kann ein Verstoß mit dem E-Scooter zum Führerscheinentzug führen?
- Was ist beim Kauf von einem E-Scooter zu beachten?
- Was ist notwendig, um einen E-Scooter zu mieten?
- Darf ein E-Scooter mit Hund genutzt werden?
- Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
- Welche Verkehrsregeln gelten auf dem E-Scooter?
- Darf ich meinen E-Scooter durch Tuning schneller machen?
- Welches Verhalten ist beim E-Scooter-Unfall vorgeschrieben?
- Müssen E-Scooter versichert werden?
Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?
Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.
So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren.
Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.
Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen Sie gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen.
Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Darüber hinaus gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.
Im Video: E-Scooter und Alkohol – ein No-Go?
Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Verkehrsverbund, welche Regelungen gelten.
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Wenn der eScooter nicht eingeschaltet ist und als Tretroller benutzt wird, darf / muss ich dann auf Gehwegen fahren?
Guten Morgen, wie genau sieht das bei Heck Gepäckträgern aus ? Ich finde genaueres dazu nicht. Schöne Feiertage gewünscht.
Wie schaut es denn aus bei getrennt nutzbaren Fußgänger und Radwegen?
Damit spreche ich die Verkehrszeichen 240 und 241 an.
Auch ist die Frage bei der Fußgängerzone, die nach einer gewissen Uhrzeit auch für Radfahrer nutzbar ist, ob da auch eine Nutzung mit dem I Scooter möglich – erlaubt ist?
bei VZ 240 und 241 ist es erlaubt mit eScooter dort zu fahren.
ZZ 1022-10 und freigegebenen Uhrzeiten gelten hingegen nur für Fahrräder und Pedelecs
Guten Tag, EScooter auf Gehwegen fahren – ist es 15€ oder 55€ ? oft werden einer dieser beiden Werte angezeigt in der Suchmaschine. Was ist jetzt das aktuelle?
wenn ich einen roller mit strassenzulassung habe, darf ich diesen dann mit einem aufgeschraubten sitz weiterhin im straßenverkehr fahren?
Was tun, ständig fahren EScooter auf dem Bürgersteig absolut rücksichtslos, mit einer hohen Geschwindigkeit und einer Attitude, dass sie das Recht haben auf dem Bürgersteig zu fahren. Wurde auf schon angefahren. Keine ist dafür zur Verantwortung zu ziehen. Es wird nicht kontrolliert, nichts. Also was kann ich tun. Wie man hört bin ich etwas verzweifelt, weil ich ein Recht auf Schutz habe als Füssgänger auf dem Bürgersteig, es aber von niemandem geschützt wird. Das braucht Kontrolle.
E-Scooter bzw. Roller sollten des gleiche Verkehr behandelt werden wir Bsp. Mofa, Roller und (Autos) behandelt werden. Da es in einigen “Fällen” Unfälle gibt.
Hier in Düsseldorf Mitte ist es so schlimm und rücksichtslose, wie das junge Klientel mit e Scootern auf dem Bürgersteig fahren. Mit voller Geschwindigleit absolut riskant für Fußgänger, die weil sie nicht verletzt werden wollen immer aufpassen müssen. Hier herrscht das Recht des Stärkeren auf dem Gehweg! Gegen min.20 Kilo plus Geschwindigkeit ist der ungeschützte Knöchel, Knie klar im Nachteil. Hier wird eine Rasende junge rücksichtslose Gesellschaft geschaffen. Es gibt ein Verbot mit EScootern auf Fußwegen, dich niemand kontrolliert. Ich bin angefahren worden, niemand ist zu ahnden, verantwortlich zu machen. Die Polizei wollte Anklage nicht aufnehmen, da es nur Schreibarbeit für sie wäre. Sie haben es trotzdem gemacht aber es ist sinnlos. Es ist wirklich nicht mehr auszuhalten. Ich überlege wegzuziehen, denn ich muss den Gehweg nutzen, ich kann nicht auf anderen Wege ausweichen.
Was tun zum Schutz des Fußgängers?
Lächerlich! Die Dinger stehen hier (Berlin) überall rum, manchmal liegen sie auch quer über dem Gehweg (umgeworfen). Ausserdem habe ich noch nie einen von denen die Fahrbahn nutzen sehen, die fahren IMMER auf dem Gehweg. Interessiert scheinbar niemanden.
Ist es erlaubt einen Sitz an einen e Scooter anzubringen? Ich habe einen Mofa-Schein, welche Strafe könnte auf einen zukommen und erlischt der Versicherungsschutz dabei?
Heute parkten entlang des Gewehswegs, welcher komplett an unserem Hausgrundstück verläuft, 12 (!!) E-Scouters hintereinander, aufgreiht in Reih und Glied. Da wir für die Gehwegreinigung zuständig sind konnten wir das Laub nicht komplett entfernen. Was macht man in so einem Fall? Wen können wir um Hilfe fragen?
Ich werde morgen 14 habe aber heute schon Lust e Roller zufahren darf ich es früher.
Leider wird nicht geschrieben, ob E-Scooter in Parkanlagen fahren dürfen und was es an Bußgeld kosten würde.
Darf ich mit dem eRoller in einer Einbahnstrasse entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn für Radfahrer diese Möglichkeit freigegeben ist ?
Ja, Einbahnstraßen, die für Radfahrer freigegeben sind, dürfen auch von E-Scootern in der “falschen” Fahrtrichtung befahren werden. Ebenso wie Fahrradstraßen oder Veloroutes.
Habe mir son 10 Jahre alte e Scooter aus Italien repariert um das Ganze auch mal zu testen bevor ich mir evt nen neuen kaufe, jetzt gabs vor 10 Jahren aber noch keine Straßenzulassung, ABE oder so, kann ich den jetzt nirgends testen oder darf ich damit auf Radwegen ohne Zulassung mit Versicherung über meine eigene Haftpflicht damit rumfahren???
Hallo. Immer ist die Rede von : “in Betrieb nehmen auf öffentlichen Straßen” ich möchte aber mit dem untermotorisierten Ding nicht auf die Straße. Das die e Scooter ohne ABE grundsätzlich verboten sind steht auch nirgends oder das der Betrieb nur auf privatem Gelände erlaubt ist.
Trotzdem hat mir die Polizei einen Roller abgenommen mit der Begründung das der Bertrieb im öffentlichen Raum nicht gestattet währe .
War auf dem Radweg unterwegs.
Melden sich seit 3 Monaten nicht.
Nehme an das es wohl doch keine rechtliche Folgen hat.
Ja darf man, solange man nicht von der Polizei erwischt wird.
Und man sollte keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die wäre dann ggf. auch noch weg.
Darf der E-Scooter als Tretroller gefahren (ohne Strom) auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden?
Also: ohne Motorunterstützung mit reiner Muskelkraft.
Ein Klient wird von der Polizei auf einem E-Roller mit Handy telefonierend “erwischt”, bekommt ein Anhörung zum Bußgeldverfahren.
Er meint, dieses Verhalten sei als “Fehler” im Bußgeldkatalog für E-Roller nicht aufgeführt. Bittet mich die “Schuld” nicht anzuerkennen.
Halte ich für hochriskant, wenn so was ans Gericht geht.
Gehe davon aus, dass es jedem Teilnehmer am Straßenverkehr – während der Nutzung eines “fahrbaren Untersatzes” verboten ist, ein Handy zu nutzen.
Stimmt meine Einschätzung?
Freue mich auf mich auf klärende Antwort.
Mwn. greifen hier die gleichen Regelungen, welche auch für Fahrradfahrer gelten, da E-Scooter im Straßenverkehr (bis auf einige Ausnahmen wie das fahren in Fußgängerzonen etc.) weitestgehend wie Fahrräder behandelt und reglementiert werden. D.h., Händy am Steuer is Tabu (außer halt mit Freisprecheinrichtung)
Hallo. Ich hätte eine Frage zum Fahren eines E-Scooters auf der Straße. Zum Beispiel hat die Straße zur Arbeit ungefähr 7 km, von denen 1 km nur eine Straße mit 70 km / h ist, kein Radweg, kein Bürgersteig. Ich würde gerne wissen, ob ich in diesem Bereich von 70 mit meinem Roller fahren darf, der nur 20 km / h fährt. Vielen Dank
Wenn es sich hier um eine normale Landstraße mit Tempolimit 70 handelt, darfst du dort fahren. Achte darauf, stehts gut sichtbar zu sein (Reflektoren und helle (ggf. reflektierende) Kleidung und dass immer dein Licht an ist, sodass dich andere Verkehrsteilnehmer sehen.
Sollte es sich hier um eine Kraftfahrstraße handeln (rechteckiges Schild mit weißem Auto-Symbol auf blauem Grund), dann dürfen dort keine Fahrzeuge fahren, die Bauartbedingt nicht mindestens 60 Km/h fahren können. Das trifft auf in Deutschland zugelassene E-Scooter nicht zu. Damit wäre in diesem Fall das Befahren der Straße mit dem E-Scooter untersagt.
Endlich mal eine klare Antwort. Danke.
Wie sieht es aber mit Landstraßen bis 100km/h aus, wenn man dort mit einem E-Scooter fährt der ja nur 20km/h hat…? darf man dort dann auch Fahren?
Falls meine E-Mail Adresse für den Antworter sichtbar ist, bitte sehr gerne die Antwort auch per Mail zukommen lassen.
Ich danke schonmal im vorraus. :)
Das wäre der Beschreibung nach eine „Kraftverkehrsstraße“. Gekennzeichnet mit weißem Autosymbol auf blauem Grund. Meines Wissens nach dürfen Kraftverkehrsstraßen nur von Kfz befahren werden, die technisch bedingt mindestens 60 km/h fahren können und dafür zugelassen sind.
Antwort wäre also: nein. Keine eScooter erlaubt.
Bei vielen Straßen ist leider überhaupt nicht erkennbar, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Wenn ich mit dem E-Scooter z.B. von einem Feldweg auf eine Landstraße komme, sehe ich dort i.d.R. kein Schild, das es mir ermöglicht einzuschätzen, ob diese mit dem E-Scooter befahren werden darf oder nicht. Das ganze ist daher nur graue Theorie, die in 80 bis 90% der Fälle überhaupt nicht anwendbar ist. Darüber hinaus gibt es außerordentlich viele Kraftfahrzeugstraßen, an denen parallel nur ein Fußweg entlang führt, der für Radfahrer freigegeben ist. Dort müsste man dann theoretisch auf der Straße fahren, was aber hochgradig gefährlich wäre. Wer sich also nicht in Lebensgefahr begeben will und kein Verkehrshindernis sein will, muss dort zwangsläufig auf dem Fußweg fahren. Oder den Roller dann über 10 oder 20 km hinweg schieben? Aufgrund der für E-Scooter mangelhaften Beschilderung fast aller Straßen außerorts sind diese ganzen Regeln realitätsfremd und führen nur dazu, das Rechtsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu zerstören. Ein Gesetzgeber, der Regeln erlässt, die in der Realität selbst bei bestem Willen praktisch nicht anwendbar sind, macht sich unglaubwürdig.
Wenn der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist, darf man auch mit dem E-Scooter fahren.
Der E-Sooter ist dem Fahrrad gleich gesetzt.
So ein Schmarrn. Nur mit dem Zusatzschild “Elektrokleinstfahrzeuge frei” ist es erlaubt, oder halt mit den blauen VZ 240 etc
Darf man mit einem 65km/h E-Roller auf Fahrrad oder Mofawegen fahren? Also dass man von Punt A zu Punkt B kommen kann?
Das wird wohl kein Tretroller sein, sondern ein elektrisch betriebener Roller. Bei der angegebenen Geschwindigkeit muss dieser auch ein normales Kennzeichen und kein Versicherungskennzeichen haben (das gilt für alle neueren Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit über 45km/h, es gibt einen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge, z.B. Schwalbe / Simson mit 60km/h). Damit schließt sich eine Benutzung von Radwegen automatisch aus.
Dieser Ausschluss gilt für alle motorbetriebenen Fahrzeuge, die bauartbedingt über 25km/h fahren können, z.B. schnelle E-Bikes/Pedelecs mit 45km/h.
Der Betrieb von E-Scootern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 22 Km/h (20 Km/h + 10% gesetzl. Tolleranz) ist in Deutschland im Straßenverkehr grundsätzlich untersagt.
Darf ein Fahrradanhänger, der mit einer Kugelkopfkupplung an der Dattelstütze des Fahrrades angekoppelt werden kann, mit einem Elektroantrieb ausgerüstet werden? Welche Vorgaben sind zu beachten?
MWn. ist der Betrieb eines Anhängers an E-Scootern grundsätzlich untersagt.
Das blaue schild ,obere hälfte fussgänger untere hälfte radfahrer sind hier e-scooter erlaubt
Bei dem genannten Verkehrszeichen ist die gesamte Wegbreite für Fahrradfahrer und Fußgänger nutzbar, im Gegensatz zu dem Schild mit senkrechten Strich und z.B. links Radfahrer und rechts Fußgänger. Da bei der gestellten Frage die gesamte Wegbreite nicht ausschließlich ein Radweg ist, dürften hier keine EScooter fahren.
EScooter dürfen Kombinierte Rad/Gehwege benutzen, nur zur Info :-)
Gut zu wissen.
Warum wird nicht Helm und Westen Pflicht eingeführt?