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E-Scooter-Regeln: Welche Vorschriften gelten für die Elektroroller?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel

Welche E-Scooter-Regeln sollten Sie vor der ersten Spritztour kennen?
Welche E-Scooter-Regeln sollten Sie vor der ersten Spritztour kennen?

Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.

Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch für die Nutzung der E-Scooter verschiedene Regeln vor.

Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: E-Scooter-Regeln

Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren?

Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.

Drohen für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln Sanktionen?

Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.

Video: Was gilt auf dem E-Scooter?

Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.
Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter

VerstoßBußgeld
Eine nicht zu­lässige Ver­kehrs­fläche be­fah­ren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Sach­be­schädigung30 €
Neben­einander ge­fahren15 €
... mit Behin­derung20 €
... mit Gefähr­dung25 €
... mit Sach­beschädigung30 €
Freihändig gefahren10 €
E-Scooter zu zweit genutzt10 €
An ein anderes Kfz an­hängen10 €
Richtungs­änderung nicht ange­zeigt10 €
... mit Gefähr­dung20 €
... mit Sach­beschädigung25 €
Fahren ohne Ver­sicherungs­schutz40 €
Klingel fehlt oder funk­tioniert nicht15 €
Beleuch­tung fehlt oder funk­tioniert nicht20 €
Teil­nahme am Straßen­ver­kehr, obwohl der E-Scoo­ter über keine ABE ver­fügt70 €
Teil­nahme am Straßen­ver­kehr, obwohl die ABE des E-Scooters ab­ge­laufen war30 €
E-Scooter ohne Fahr­zeug-Iden­tifikations­num­mer in Be­trieb genom­men10 €
E-Scooter entspricht nicht den Sicher­heits­an­forde­rungen25 €

Rotlichtverstoß auf dem E-Scooter

VerstoßBußgeldPunkte
Bei Rot über die Ampel gefahren60 €1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer100 €1
... mit Sachbeschädigung120 €1
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war100 €1
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer160 €1
... mit Sachbeschädigung180 €1

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter

VerstoßBuß­geldPunkteFahr­ver­bot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille500 €21 Monat
... zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
... zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter während der Probezeit

Ver­stoßBuß­geldPunkteFahr­verbot
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen250 €1
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren500 €21 Monat
... zum zweiten Mal1.000 €23 Monate
... zum dritten Mal1.500 €23 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht3Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren3Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen

Bußgeldrechner zum E-Scooter

Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?

Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben auch vor, dass dieser nur alleine genutzt werden darf.
Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben auch vor, dass dieser nur alleine genutzt werden darf.

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.

Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, den Umgang mit dem Gefährt erst einmal in einer ruhigen Seitenstraße zu üben und ein Gefühl für die Handhabung zu entwickeln.

Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Zudem muss das Elektrokleinstfahrzeug unter anderem über folgende Merkmale verfügen:

  • zwei unabhängige Bremsen
  • einen weißen Scheinwerfer vorne
  • ein rotes Rücklicht hinten
  • eine Klingel

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO heißt es dazu:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?

E-Scooter fahren: Auf dem Radweg ist dies erlaubt, der Bürgersteig darf hingegen nicht genutzt werden.
E-Scooter fahren: Auf dem Radweg ist dies erlaubt, der Bürgersteig darf hingegen nicht genutzt werden.

Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.

So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren.

Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.

Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen Sie gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen.

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Darüber hinaus gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.

Im Video: E-Scooter und Alkohol – ein No-Go?

Alkohol am E-Scooter-Steuer: Wie viel Promille sind erlaubt?

Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Verkehrsverbund, welche Regelungen gelten.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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37 Kommentare

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  1. wiiler
    Am 1. März 2024 um 8:05

    Wenn der eScooter nicht eingeschaltet ist und als Tretroller benutzt wird, darf / muss ich dann auf Gehwegen fahren?

  2. Robin
    Am 24. Dezember 2023 um 9:06

    Guten Morgen, wie genau sieht das bei Heck Gepäckträgern aus ? Ich finde genaueres dazu nicht. Schöne Feiertage gewünscht.

  3. Lars
    Am 22. Juni 2023 um 12:13

    Wie schaut es denn aus bei getrennt nutzbaren Fußgänger und Radwegen?
    Damit spreche ich die Verkehrszeichen 240 und 241 an.
    Auch ist die Frage bei der Fußgängerzone, die nach einer gewissen Uhrzeit auch für Radfahrer nutzbar ist, ob da auch eine Nutzung mit dem I Scooter möglich – erlaubt ist?

    • Bernd
      Am 6. März 2024 um 10:57

      bei VZ 240 und 241 ist es erlaubt mit eScooter dort zu fahren.
      ZZ 1022-10 und freigegebenen Uhrzeiten gelten hingegen nur für Fahrräder und Pedelecs

  4. Nutzer2023
    Am 18. Juni 2023 um 13:48

    Guten Tag, EScooter auf Gehwegen fahren – ist es 15€ oder 55€ ? oft werden einer dieser beiden Werte angezeigt in der Suchmaschine. Was ist jetzt das aktuelle?

  5. fabian
    Am 15. Juni 2023 um 17:33

    wenn ich einen roller mit strassenzulassung habe, darf ich diesen dann mit einem aufgeschraubten sitz weiterhin im straßenverkehr fahren?

  6. Tamara
    Am 10. Juni 2023 um 9:04

    Was tun, ständig fahren EScooter auf dem Bürgersteig absolut rücksichtslos, mit einer hohen Geschwindigkeit und einer Attitude, dass sie das Recht haben auf dem Bürgersteig zu fahren. Wurde auf schon angefahren. Keine ist dafür zur Verantwortung zu ziehen. Es wird nicht kontrolliert, nichts. Also was kann ich tun. Wie man hört bin ich etwas verzweifelt, weil ich ein Recht auf Schutz habe als Füssgänger auf dem Bürgersteig, es aber von niemandem geschützt wird. Das braucht Kontrolle.

  7. Andreas S.
    Am 15. April 2023 um 14:52

    E-Scooter bzw. Roller sollten des gleiche Verkehr behandelt werden wir Bsp. Mofa, Roller und (Autos) behandelt werden. Da es in einigen “Fällen” Unfälle gibt.

    • Rabea
      Am 6. Juni 2023 um 14:46

      Hier in Düsseldorf Mitte ist es so schlimm und rücksichtslose, wie das junge Klientel mit e Scootern auf dem Bürgersteig fahren. Mit voller Geschwindigleit absolut riskant für Fußgänger, die weil sie nicht verletzt werden wollen immer aufpassen müssen. Hier herrscht das Recht des Stärkeren auf dem Gehweg! Gegen min.20 Kilo plus Geschwindigkeit ist der ungeschützte Knöchel, Knie klar im Nachteil. Hier wird eine Rasende junge rücksichtslose Gesellschaft geschaffen. Es gibt ein Verbot mit EScootern auf Fußwegen, dich niemand kontrolliert. Ich bin angefahren worden, niemand ist zu ahnden, verantwortlich zu machen. Die Polizei wollte Anklage nicht aufnehmen, da es nur Schreibarbeit für sie wäre. Sie haben es trotzdem gemacht aber es ist sinnlos. Es ist wirklich nicht mehr auszuhalten. Ich überlege wegzuziehen, denn ich muss den Gehweg nutzen, ich kann nicht auf anderen Wege ausweichen.
      Was tun zum Schutz des Fußgängers?

  8. Helmut S
    Am 17. Dezember 2022 um 21:31

    Lächerlich! Die Dinger stehen hier (Berlin) überall rum, manchmal liegen sie auch quer über dem Gehweg (umgeworfen). Ausserdem habe ich noch nie einen von denen die Fahrbahn nutzen sehen, die fahren IMMER auf dem Gehweg. Interessiert scheinbar niemanden.

  9. Adam C
    Am 15. Oktober 2022 um 1:07

    Ist es erlaubt einen Sitz an einen e Scooter anzubringen? Ich habe einen Mofa-Schein, welche Strafe könnte auf einen zukommen und erlischt der Versicherungsschutz dabei?

  10. Markus T
    Am 14. Oktober 2022 um 16:18

    Heute parkten entlang des Gewehswegs, welcher komplett an unserem Hausgrundstück verläuft, 12 (!!) E-Scouters hintereinander, aufgreiht in Reih und Glied. Da wir für die Gehwegreinigung zuständig sind konnten wir das Laub nicht komplett entfernen. Was macht man in so einem Fall? Wen können wir um Hilfe fragen?

  11. Jamie l
    Am 8. August 2022 um 15:44

    Ich werde morgen 14 habe aber heute schon Lust e Roller zufahren darf ich es früher.

  12. Angela
    Am 27. Juli 2022 um 8:27

    Leider wird nicht geschrieben, ob E-Scooter in Parkanlagen fahren dürfen und was es an Bußgeld kosten würde.

  13. Hotte
    Am 23. Juli 2022 um 14:49

    Darf ich mit dem eRoller in einer Einbahnstrasse entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn für Radfahrer diese Möglichkeit freigegeben ist ?

    • Volker
      Am 18. Juni 2023 um 5:19

      Ja, Einbahnstraßen, die für Radfahrer freigegeben sind, dürfen auch von E-Scootern in der “falschen” Fahrtrichtung befahren werden. Ebenso wie Fahrradstraßen oder Veloroutes.

  14. Marcel
    Am 20. Juli 2022 um 13:41

    Habe mir son 10 Jahre alte e Scooter aus Italien repariert um das Ganze auch mal zu testen bevor ich mir evt nen neuen kaufe, jetzt gabs vor 10 Jahren aber noch keine Straßenzulassung, ABE oder so, kann ich den jetzt nirgends testen oder darf ich damit auf Radwegen ohne Zulassung mit Versicherung über meine eigene Haftpflicht damit rumfahren???

  15. Santo
    Am 17. Juni 2022 um 1:56

    Hallo. Immer ist die Rede von : “in Betrieb nehmen auf öffentlichen Straßen” ich möchte aber mit dem untermotorisierten Ding nicht auf die Straße. Das die e Scooter ohne ABE grundsätzlich verboten sind steht auch nirgends oder das der Betrieb nur auf privatem Gelände erlaubt ist.
    Trotzdem hat mir die Polizei einen Roller abgenommen mit der Begründung das der Bertrieb im öffentlichen Raum nicht gestattet währe .
    War auf dem Radweg unterwegs.
    Melden sich seit 3 Monaten nicht.
    Nehme an das es wohl doch keine rechtliche Folgen hat.

  16. thomas
    Am 13. Juli 2021 um 9:12

    Ja darf man, solange man nicht von der Polizei erwischt wird.
    Und man sollte keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die wäre dann ggf. auch noch weg.

  17. Adalbert J
    Am 17. Mai 2021 um 12:56

    Darf der E-Scooter als Tretroller gefahren (ohne Strom) auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden?

    Also: ohne Motorunterstützung mit reiner Muskelkraft.

  18. Gesetzlicher Betreuer
    Am 17. April 2021 um 8:07

    Ein Klient wird von der Polizei auf einem E-Roller mit Handy telefonierend “erwischt”, bekommt ein Anhörung zum Bußgeldverfahren.
    Er meint, dieses Verhalten sei als “Fehler” im Bußgeldkatalog für E-Roller nicht aufgeführt. Bittet mich die “Schuld” nicht anzuerkennen.

    Halte ich für hochriskant, wenn so was ans Gericht geht.
    Gehe davon aus, dass es jedem Teilnehmer am Straßenverkehr – während der Nutzung eines “fahrbaren Untersatzes” verboten ist, ein Handy zu nutzen.

    Stimmt meine Einschätzung?

    Freue mich auf mich auf klärende Antwort.

    • Subaru
      Am 28. März 2023 um 16:20

      Mwn. greifen hier die gleichen Regelungen, welche auch für Fahrradfahrer gelten, da E-Scooter im Straßenverkehr (bis auf einige Ausnahmen wie das fahren in Fußgängerzonen etc.) weitestgehend wie Fahrräder behandelt und reglementiert werden. D.h., Händy am Steuer is Tabu (außer halt mit Freisprecheinrichtung)

  19. Alin
    Am 24. Februar 2021 um 13:00

    Hallo. Ich hätte eine Frage zum Fahren eines E-Scooters auf der Straße. Zum Beispiel hat die Straße zur Arbeit ungefähr 7 km, von denen 1 km nur eine Straße mit 70 km / h ist, kein Radweg, kein Bürgersteig. Ich würde gerne wissen, ob ich in diesem Bereich von 70 mit meinem Roller fahren darf, der nur 20 km / h fährt. Vielen Dank

    • Subaru
      Am 28. März 2023 um 16:16

      Wenn es sich hier um eine normale Landstraße mit Tempolimit 70 handelt, darfst du dort fahren. Achte darauf, stehts gut sichtbar zu sein (Reflektoren und helle (ggf. reflektierende) Kleidung und dass immer dein Licht an ist, sodass dich andere Verkehrsteilnehmer sehen.

      Sollte es sich hier um eine Kraftfahrstraße handeln (rechteckiges Schild mit weißem Auto-Symbol auf blauem Grund), dann dürfen dort keine Fahrzeuge fahren, die Bauartbedingt nicht mindestens 60 Km/h fahren können. Das trifft auf in Deutschland zugelassene E-Scooter nicht zu. Damit wäre in diesem Fall das Befahren der Straße mit dem E-Scooter untersagt.

      • Calvin
        Am 29. April 2023 um 12:39

        Endlich mal eine klare Antwort. Danke.
        Wie sieht es aber mit Landstraßen bis 100km/h aus, wenn man dort mit einem E-Scooter fährt der ja nur 20km/h hat…? darf man dort dann auch Fahren?
        Falls meine E-Mail Adresse für den Antworter sichtbar ist, bitte sehr gerne die Antwort auch per Mail zukommen lassen.
        Ich danke schonmal im vorraus. :)

    • Christine
      Am 13. November 2022 um 12:10

      Das wäre der Beschreibung nach eine „Kraftverkehrsstraße“. Gekennzeichnet mit weißem Autosymbol auf blauem Grund. Meines Wissens nach dürfen Kraftverkehrsstraßen nur von Kfz befahren werden, die technisch bedingt mindestens 60 km/h fahren können und dafür zugelassen sind.
      Antwort wäre also: nein. Keine eScooter erlaubt.

      • Volker
        Am 18. Juni 2023 um 5:13

        Bei vielen Straßen ist leider überhaupt nicht erkennbar, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Wenn ich mit dem E-Scooter z.B. von einem Feldweg auf eine Landstraße komme, sehe ich dort i.d.R. kein Schild, das es mir ermöglicht einzuschätzen, ob diese mit dem E-Scooter befahren werden darf oder nicht. Das ganze ist daher nur graue Theorie, die in 80 bis 90% der Fälle überhaupt nicht anwendbar ist. Darüber hinaus gibt es außerordentlich viele Kraftfahrzeugstraßen, an denen parallel nur ein Fußweg entlang führt, der für Radfahrer freigegeben ist. Dort müsste man dann theoretisch auf der Straße fahren, was aber hochgradig gefährlich wäre. Wer sich also nicht in Lebensgefahr begeben will und kein Verkehrshindernis sein will, muss dort zwangsläufig auf dem Fußweg fahren. Oder den Roller dann über 10 oder 20 km hinweg schieben? Aufgrund der für E-Scooter mangelhaften Beschilderung fast aller Straßen außerorts sind diese ganzen Regeln realitätsfremd und führen nur dazu, das Rechtsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu zerstören. Ein Gesetzgeber, der Regeln erlässt, die in der Realität selbst bei bestem Willen praktisch nicht anwendbar sind, macht sich unglaubwürdig.

        • Philipp. Z
          Am 26. Februar 2024 um 15:07

          Wenn der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist, darf man auch mit dem E-Scooter fahren.
          Der E-Sooter ist dem Fahrrad gleich gesetzt.

  20. David K.
    Am 29. August 2020 um 1:03

    Darf man mit einem 65km/h E-Roller auf Fahrrad oder Mofawegen fahren? Also dass man von Punt A zu Punkt B kommen kann?

    • Daniel R
      Am 5. September 2023 um 11:47

      Das wird wohl kein Tretroller sein, sondern ein elektrisch betriebener Roller. Bei der angegebenen Geschwindigkeit muss dieser auch ein normales Kennzeichen und kein Versicherungskennzeichen haben (das gilt für alle neueren Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit über 45km/h, es gibt einen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge, z.B. Schwalbe / Simson mit 60km/h). Damit schließt sich eine Benutzung von Radwegen automatisch aus.
      Dieser Ausschluss gilt für alle motorbetriebenen Fahrzeuge, die bauartbedingt über 25km/h fahren können, z.B. schnelle E-Bikes/Pedelecs mit 45km/h.

    • Subaru
      Am 28. März 2023 um 16:11

      Der Betrieb von E-Scootern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 22 Km/h (20 Km/h + 10% gesetzl. Tolleranz) ist in Deutschland im Straßenverkehr grundsätzlich untersagt.

  21. Friedhelm
    Am 30. Juli 2020 um 18:22

    Darf ein Fahrradanhänger, der mit einer Kugelkopfkupplung an der Dattelstütze des Fahrrades angekoppelt werden kann, mit einem Elektroantrieb ausgerüstet werden? Welche Vorgaben sind zu beachten?

    • Subaru
      Am 28. März 2023 um 16:08

      MWn. ist der Betrieb eines Anhängers an E-Scootern grundsätzlich untersagt.

  22. P.kvasnicka
    Am 21. Juli 2020 um 21:21

    Das blaue schild ,obere hälfte fussgänger untere hälfte radfahrer sind hier e-scooter erlaubt

    • Alfred M
      Am 15. Oktober 2021 um 13:53

      Bei dem genannten Verkehrszeichen ist die gesamte Wegbreite für Fahrradfahrer und Fußgänger nutzbar, im Gegensatz zu dem Schild mit senkrechten Strich und z.B. links Radfahrer und rechts Fußgänger. Da bei der gestellten Frage die gesamte Wegbreite nicht ausschließlich ein Radweg ist, dürften hier keine EScooter fahren.

      • Thomas S
        Am 31. Mai 2022 um 23:00

        EScooter dürfen Kombinierte Rad/Gehwege benutzen, nur zur Info :-)

  23. Steffen P.
    Am 21. Februar 2020 um 15:35

    Gut zu wissen.

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