§ 1 StVO: Welche Grundregeln gelten im Straßenverkehr?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was steht in Paragraph 1 StVO?

Im Paragraph 1 der StVO finden Sie die Grundregeln für das Verhalten im Straßenverkehr.
In Paragraph 1 der StVO finden Sie die Grundregeln für das Verhalten im Straßenverkehr.

Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss sich an bestimmte Regeln halten. Diese Regeln sind alle in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Sie sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer fördern. Das kann allerdings nur funktionieren, wenn auch jeder sie kennt und sie gewissenhaft befolgt.

Der Paragraph 1 der StVO beinhaltet die Grundregeln, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit zu halten hat. Der § 1 StVO ist sozusagen der Kernparagraph, auf dem alle anderen Paragraphen aufbauen und ohne den die anderen Regeln auch nicht funktionieren. Es gibt zwei Grundregeln, die Sie als Verkehrsteilnehmer verinnerlichen müssen.

FAQ: § 1 StVO

Was steht in § 1 der Straßenverkehrsordnung?

Der 1. Paragraph (StVO) legt die zwei Grundregeln für das sichere Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr fest.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich den § 1 StVO missachte?

Eine Übersicht über die Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wieso gibt es diese Grundregeln?

Ohne die Grundregeln ist ein sicherer Straßenverkehr kaum möglich. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass die anderen Verkehrsregeln befolgt und Verkehrsschilder und –einrichtungen beachtet werden.

Sanktionen bei Missachtung des § 1 StVO

VerstoßBußgeld
Beschmutzung eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgrund von mangelnder Rücksicht10 €
Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt10 €
Fahrzeug falsch abgestellt, so dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte20 €
Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, indem ihm das Einordnen im Reißverschlussverfahren nicht ermöglicht wurde20 €
Parken auf einer Fußgängerfurt einer Ampel mit Behinderung anderer20 €
Behinderung anderer durch Parken20 €
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt20 €
Einfahren in den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, ohne einem vekehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen30 €
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt30 €
Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ein- oder Ausfahren einer Parklücke30 €
Abkommen von der Fahrbahn mit Sachbeschädigung zur Folge35 €
Ins Schleudern geraten mit Sachbeschädigung zur Folge35 €
Beim Vorbeifahren ein Fahrzeug streifen mit Sachbeschädigung zur Folge35 €
Fahrbahnverengung nicht sorgfältig beachtet und Unfall mit Sachbeschädigung zur Folge35 €
Einfahen in den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, ohne einem vekehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen - Unfall zur Folge35 €
Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt35 €
Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und das Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug zur Folge35 €
Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und das Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug zur Folge35 €
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Fahren auf dem Hinterrad mit einem Kraftrad50 €

Die erste Grundregel in der StVO: § 1 Absatz 1

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

Die 1. Grundregel in §1 (StVO) fordert ständige Rücksicht und Vorsicht beim Autofahren.
Die 1. Grundregel in § 1 StVO fordert ständige Rücksicht und Vorsicht beim Autofahren.

Die erste Grundregel fordert gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht: Jedem Verkehrsteilnehmer sollte klar sein, dass er sich durchgängig rücksichtsvoll und vorsichtig im Straßenverkehr zu verhalten hat. Rücksicht und Vorsicht sind das A & O.

Auch wenn es 35 Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung gibt, die sich ausnahmslos mit den Verkehrsregeln befassen, wird keine Regel der Welt einen sicheren Verkehr gewährleisten können, wenn sich nicht alle Verkehrsteilnehmer behutsam im Straßenverkehr bewegen.

Sie müssen bedenken, dass es immer mal passieren kann, dass ein anderer Autofahrer ein Verkehrsschild oder eine Ampel übersieht, eine Verkehrsregel missachtet oder Sie beim Abbiegen vielleicht nicht bemerkt.

Sie sollten anderen Autofahrern immer einen Schritt voraus sein, falls sie Fehler machen. Schließlich wird es Ihnen auch das eine oder andere Mal passieren, dass Sie ein Schild oder einen anderen Verkehrsteilnehmer übersehen. Jeder macht mal Fehler, weshalb die 1. Grundregel so wichtig ist.

Im Paragraph 1 der StVO geht es um das Verhalten im Straßenverkehr.
In Paragraph 1 der StVO geht es um das Verhalten im Straßenverkehr.

Die zweite Grundregel in der StVO: § 1 Absatz 2

„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Anschließend an die 1. Grundregel erklärt die 2. Grundregel, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass er die anderen nicht schädigt, gefährdet, behindert oder belästigt.

Auch dafür gibt es selbstverständlich die vielen Verkehrsregeln und Verkehrsschilder. Trotzdem sollten Sie sich Ihrer Verantwortung als Verkehrsteilnehmer bewusst sein und auf die anderen achten.

Besonders als Kraftfahrzeughalter sollten Sie auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer oder Rollerfahrer Acht geben, die im Zweifelsfall trotz Regelbefolgung bei einem kleinen Fehler Ihrerseits große Schäden davontragen können.

Welche Sanktionen drohen bei Missachtung des § 1 StVO?

Die Grundregeln der StVO sind zwar sehr allgemein und abstrakt formuliert, trotzdem müssen Verkehrsteilnehmer sich daran halten. Damit nicht jeder macht was er will, wird auch die Missachtung des 1. Paragraphen mit Bußgeldern sanktioniert. Für welches Fehlverhalten Sie welche Strafe zu erwarten haben, sehen Sie in der obigen Tabelle.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Silvia
    Am 18. September 2024 um 8:23

    Ich denke dieser Paragraph dürfte der einzige sein, der auch auf das Anbringen von z.B. Clownsmasken an Nackenstützen bezogen sein könnte… oder hat jemand einen anderen Ansatz?
    Immer mehr Idioten fahren neuerdings mit diesen Masken spazieren, was speziell auch in der Nacht auf so manchen sehr erschreckend wirken kann.
    Dies sollte m.E. nach nicht erlaubt sein. Ich könnte mir tatsächlich auch vorstellen, dass so evtl. Zeugen von Unfällen in die Irre geführt werden sollen, damit ihre Aussagen nicht ernst genommen werden.

  2. Facherfahrener
    Am 21. August 2022 um 15:20

    Steffen, § 1 der stvo besagt eindeutig, das alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind.
    Ihr Vorschlag wird missverstanden, so meinen dann vermeintlich schwächere in stvo Privilegierte zu sein, und so §1 missachten.
    Besonders Fahrradfahrer schreien danach, weil sie meinen die stvo-regeln gelten nur für Autofahrer.

  3. Steffen
    Am 14. September 2021 um 15:23

    “Besonders als *Kraftfahrzeughalter* sollten Sie auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer oder Rollerfahrer Acht geben, die im Zweifelsfall trotz Regelbefolgung bei einem kleinen Fehler Ihrerseits große Schäden davontragen können.”

    gemeint ist hier wohl der Fahrer (der Halter muss ja nicht fahren).

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