Aktueller Bußgeldkatalog für Fußgänger 2024: Was droht?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgelder und Verkehrsregeln für Fußgänger auf einen Blick
Die Straßenverkehrsordnung regelt alle Vorschriften in puncto Verkehr in Deutschland. Die Bestimmungen richten sich an Motorrad-, Auto, Lkw-, Bus- und Fahrradfahrer – aber auch an Fußgänger. Denn der „Fußverkehr“, wie es das Beamtendeutsch bezeichnet, kann auch schwere Unfälle zur Folge haben. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog auch Bußen für Fußgänger vor.
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn | 10 € |
verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Kraftstraße an einer nicht für Fußgänger vorgesehenen Stelle | 10 € |
Betreten oder Überqueren der Fahrbahn, obwohl ein entsprechender Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist | 5 € |
verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahn gelaufen | 5 € |
Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs überquert |
|
... andere dadurch gefährdet | 5 € |
... Sachschaden verursacht | 10 € |
verbotswidriges Übersteigen einer Absperrung | 5 € |
... Unfall verursacht | 10 € |
Missachtung des Haltegebots oder der Zeichen eines Polizeibeamten | 5 € |
Missachtung einer roten Ampel | 5 € |
.... Unfall verursacht | 10 € |
am Straßenverkehr teilgenommen, obwohl körperliche und geistige Mängel vorhanden sind, ohne Vorsorge getroffen zu haben, dass andere nicht gefährdet werden | 5 € |
... Teilnahme von Ihnen als Verantwortlichem zugelassen | 25 € |
Fahrverkehr in einem verkehrsberuhigten Bereich unnötig behindert | 5 € |
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fußgänger
Ja, die Vorschriften der StVO gelten natürlich auch für Fußgänger.
Ja, wenn sie die Vorschriften missachten, kann auch gegen Fußgänger einen Bußgeld erhoben werden. Einige Beispiele sind in der oben aufgeführten Tabelle enthalten.
Ja, auch Fußgänger können beim Verstößen gegen die Verkehrsregeln Punkte in Flensburg bekommen.
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Weiterführende Ratgeber zum Thema “Fußgänger”
Eine Fußgängerfurt ist ein Bereich an einer Lichtzeichenanlage, welcher der Verkehrslenkung von Fußgängern dient. Was gesetzlich hier vorgeschrieben ist und mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...
§ 25 der StVO im Detail
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Fußgänger. § 25 der StVO ist der Paragraph, der den Fußverkehr bestimmt, damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist.
Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Quelle: § 25 Abs. 1 StVO)
§ 25 der StVO für Fußgänger ist in fünf Absätze gegliedert. Absatz 1 enthält die Bestimmung, dass Fußgänger den Gehweg zwingend benutzen müssen. Sollte es jedoch keinen geben, kann laut Bußgeldkatalog der Fußgänger auch die Fahrbahn nutzen.
Bei dieser Ausnahme gilt folgendes:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: linken oder rechten Fahrbahnrand benutzen!
- außerhalb geschlossener Ortschaften: linken Fahrbahnrand benutzen!
Sollte es zudem dunkel bzw. die Sicht schlecht sein, müssen Fußgänger laut StVO einzeln hintereinander auf der Fahrbahn gehen. Diese Regelungen trifft auch dann zu, wenn die „Verkehrslage es erfordert“ (§ 25 StVO).
Wer als Fußgänger im Straßenverkehr unterwegs ist und zusätzlich ein Fahrzeug oder einen sperrigen Gegenstand mit sich führt, muss laut dem zweiten Absatz die Fahrbahn nutzen. Dies gilt jedoch nur, „wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden“ (Quelle: § 25 Abs. 2 StVO).
Sollte er sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung für Fußgänger für die Fahrbahn entscheiden, darf er nur am rechten Fahrbahnrand gehen. Beim Abbiegen nach links ist zu beachten, dass sich der Fußverkehr nicht links einordnen darf.
Eine häufige Unfallquelle ist die falsche Überschreitung der Straße seitens des Fußgängers. Aus diesem Grund ist er laut StVO für Fußgänger angehalten, die Fahrbahn unter ständiger Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf der kürzesten Strecke zu überqueren. Tut er dies nicht, kann es zu Unfällen kommen; insbesondere dann, wenn Fahrzeuge nicht mit Fußverkehr rechnen.
Nutzt ein Fußgänger öffentliche Verkehrsmittel, sind auch hier bestimme Verhaltensweisen, beispielsweise beim Ein- und Aussteigen, zu beachten.
Der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld für Fußgänger vor, sofern dieser Verstoß vorliegt. Er muss 5 bis 10 Euro zahlen; je nachdem, ob er eine Gefährdung oder einen Unfall verursacht hat. Die Verkehrsregeln für Fußgänger besagen, dass der kürzeste und sicherste Weg in der Regel über eine Kreuzung oder eine Einmündung erfolgt. Auch Ampeln bzw. Fußgängerüberwege stellen eine sichere Überquerungsart dar.
Entscheidet sich der Fußgänger im Straßenverkehr laut StVO für die Kreuzung oder Einmündung und möchte diese überqueren, muss er aber auch hier beachten:
- Nutzen Sie die dort vorhandenen Fußgängerüberwege!
- Nutzen Sie die dort vorhandenen Fußgängerampeln!
Dies regelt § 25 Absatz 3 der StVO. Das entsprechende Bußgeld laut Bußgeldkatalog für Fußgänger finden Sie in der oberen Tabelle.
Absatz 4 und 5 von § 25 StVO beschreiben Handlungen, die laut Verkehrsregeln Verbote für Fußgänger darstellen. Absperrungen, Stangen- oder Kettengeländer dürfen nicht überschritten werden. Rot-weiß gestreifte Absperrungen verbieten das Betreten des Fußverkehrs von abgesperrten Straßenflächen. Zudem dürfen Gleisanlagen nicht betreten werden, wenn sie nicht dem öffentlichen Straßenverkehr dienen. Einzige Ausnahme laut Verkehrsregeln für Fußgänger: An den vorgesehenen Stellen ist das Betreten erlaubt.
Wenn ein Fußgänger eine rote Ampel passiert: Bußgeld und weitere Strafen
Gerade in Großstädten ist es häufig zu beobachten: Fußgänger haben es eilig und überqueren die Fußgängerampel, obwohl sie Rot anzeigt. Das Problem ist eindeutig: Der Fußgänger ist hektisch und der Meinung, die rote Ampel für Fußgänger überqueren muss. In dieser Stresssituation, weil beispielsweise die favorisierte Bahn gerade einfährt, beachtet der Fußverkehr oftmals nicht alle Fahrzeuge.
Als Fußgänger bei Rot über die Ampel zu gehen, ist kein Kavaliersdelikt. Oftmals vergessen sie den abbiegenden Verkehr, der bei großen Kreuzungen schlecht einsehbar ist. Zwar fährt er um die Kurve und hat noch keine hohe Geschwindigkeit erreicht, dennoch können bereits 15 km/h für den Fußgänger tödlich enden.
An einer Ampel sind für Fußgänger doch nicht nur Pkw, Lkw oder Busse gefährlich. Auch Fahrradfahrer können bei hohe Geschwindigkeiten erreichen und den Fußverkehr gefährden. Eine rote Fußgängerampel bedeutet also: Stopp! Warten Sie ruhig, bis die Ampel wieder Grün anzeigt. Denn das Bußgeld für Fußgänger, die eine rote Ampel verkehrswidrig überqueren, ist nicht alles. Es können sogar noch weitere Maßnahmen auf Sie zukommen.
Das Bußgeld:
- eine rote Ampel als Fußgänger überquert: 5 Euro
- noch einen Unfall verursacht: 10 Euro
Der Bußgeldkatalog kann neben einem Bußgeld für Fußgänger, die eine rote Ampel überqueren, auch Punkte in Flensburg verhängen. Dies ist jedoch von der jeweiligen Behörde abhängig. Im individuellen Fall kann sie Punkte für Fußgänger verhängen, wenn er die Tat wiederholt begeht und aktenkundig wird. Handelt er also beharrlich und geht öfter über eine rote Fußgängerampel, gibt es Punkte für den Fußgänger. In besonders schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot für den Verkehrsteilnehmer drohen.
Jede Person kann ab dem 12. Lebensjahr Punkte in Flensburg bekommen. Dabei ist es egal, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht. Haben Sie einen Punkt oder mehrere gesammelt, kann es sein, dass die Führerscheinstelle den Antrag auf die Fahrerlaubnis ablehnt. Dies wird jedoch individuell geregelt, weshalb es von Vorteil ist, dass Sie vor der Beantragung des Führerscheins nachfragen. Im Übrigen gilt das Schwarzfahren nicht als Verkehrsverstoß. Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen bzw. strafrechtlichen Tatbestand.
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Als Autofahrer bekomme ich einen Punkt, einen Monat Fahrverbot und bin 140€ los wenn ich beim Abbiegen Fußgänger gefährde? Ein Fußgänger der bei ROT über die Straße geht und sogar einen Unfall verursacht ist mit nur 10€ dabei? Da brauchen wir uns doch nicht wundern das die Ampeln nur noch als Dekorationen wahrgenommen werden.
Mir sind leider immer noch ein paar Dinge nicht ganz klar geworden.
So lange es sich nicht um eine Krüzung oder Einmündung handelt und der Verkehr es ermöglicht steht es einem Fußgänger frei den kürzesten direkten Weg über die Straße zu nehmen. Dann sollte es streng genommen auch möglich sein 10m neben einer roten Ampel über die Straße zu gehen, so lange diese eben nicht an einer Kreuzung oder Einmündung ist.
Abgesehen davon ist mir nicht klar, wie weit weg von einer Kreuzung oder Einmünding, man entfernt sein muss, um nicht gezwungen zu sein, an dieser Stelle die Straße zu überqueren.
Diese Punkte werden in der Straßenverkehrsordnung, zumindest an dieser Stelle, nicht direkt erklärt, oder?
Großer breiter Bürgersteig, ein Teil als Fahrradspur gekennzeichnet. Warum dürfen Fußgänger den Fahrradstreifen unbestraft nutzen, ich als Radfahrer muß kurz auf den Gehweg ausweichen und bezahlen.
Hallo Wolfgang M.,
wenn sie die Vorschriften missachten, kann auch gegen Fußgänger einen Bußgeld erhoben werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
@test: die strafe bekommt der fussgaenger, der bei rot ruebergeht, ja schon. er von einem auto ueberrollt. darum bekommt er auch nur 10EUR bussgeld😄 – aber ich sehe das aehnlich: hoeheres bussgeld auch fuer fussgaenger. wenn du einen geschlossenen bahnuebergang als fussgaenger ueberquerst, werden 350EUR faellig
Was passiert, wenn die Ampel auf Rot wechselt, während der Fußgänger die Straße überquert?
MhG Jonas
Wie sieht es mit Bußgeld aus, wenn man als Fußgänger einen Kopfhörer im Strassenverkehr trägt.
Wenn sich alle an die Regeln hielten, gäbe es keine Probleme: Der Fußgänger wartet an der Straße (z.B. an einer Querungshilfe) bis er queren kann. Der Autoverkehr hat Vorrang und sollte nicht aus falsch verstandener Höflichkeit den nachfolgenden Verkehr ausbremsen. Anders beim Zebrastreifen. Da hat der Fußgänger Vorrang.
Übrigens kann ein Fußgänger an jeder Stelle Straßen überqueren. Da braucht es weder Ampeln, noch Zebrastreifen, noch Querungshilfen. Nur die nötige Vorsicht.
“Übrigens kann ein Fußgänger an jeder Stelle Straßen überqueren. Da braucht es weder Ampeln, noch Zebrastreifen, noch Querungshilfen.”
Das ist falsch.
Autobahnen oder Kraftfahrstraßen dürfen nur an vorgesehenen Stellen überquert werden und auch neben Ampeln und Zebrastreifen ist das Queren verboten.
@test: Unfälle passieren. Da kann man noch so achtsam fahren. Den weiteren Verkehr möchte man ja auch nicht behindern indem man Schrittgeschwindigkeit fährt um auf jeden unaufmerksamen Fußgänger reagieren zu können. Herrsch ja schon genug Stau auf den Straßen. Ich will gar nicht wissen wie viele Menschen, aufs Handy schauend, vor ein Fahrzeug gelaufen sind.
@Moni: Das ist eine Ausnahmeregel. Bei defekter Ampel gilt das natürlich nicht und man kann damit gut mit dem Beamten argumentieren. Das mit dem nahen Auffahren des Hinterherfahrenden muss ich zugeben stimmt meist, allerdings muss man auch keine Vollbremsung durchführen, um jemanden über die Straße gehen zu lassen. Wenn man vorausschauend fährt, sollte man die Person früh genug sehen. Alles andere ist Fahrlässigkeit des Fußgängers, wenn er tatsächlich kurz vor knapp die Straße vor dir überqueren will. (Außerdem muss man nicht jedem den Vorrang geben. Diese können die paar Sekunden mehr auch warten, bevor sie sicher die Straße überqueren können.)
Finde die Fußgängerfurt bescheuert. Der Fußgänger kann bei defekter Ampel nie die Straße ohne Bußgeld überqueren. Wenn ich sehe, dass ein Fußgänger überqueren will, lass ich den rüber, ganz besonders Kinder. Leider klebt der nachfolgende Fahrer so an der Stoßstange, dass es Kracht. Denke die Polizei sollte Auffahrer stärker bestrafen. Das ist nicht normal.
was glaub vielen nicht ganz klar ist das vom auto eine gefahr ausgeht – kann man auch wie eine waffe sehen – ich versteh auch nicht warum der staat da ordnung reinbringen möchte – als fussgänger und radfahrer zieht man gegen das auto immer den kürzeren das dürfte als bestrafung reichen – ausserdem gilt immer paragraph 1 – also wenn du einen fussgänger an der stossstange hast – hast was falsch gemacht – egal ob der bei rot rüber ist
Ich finde 10€ bußgeld für Fußgänger erSchreckend wenig. Dafür das er mein leben zerstört hat und ich unverschuldet jetzt hochverschuldet bin. Wenn ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft, bei Dunkelheit und regen und dunkel gekleidet. Ein Unfall verursacht, mein Auto Schrott ist. Ich soll 1000€zahlen
.totales unrecht und ungleichmäßige Verhältnis.
Hier gilt allen voran das Sichtfahrgebot. Sie dürfen maximal so schnell fahren, dass Sie jederzeit in der Lage sind, rechtzeitig anzuhalten. Dagegen haben Sie offensichtlich verstoßen.
Hättest du einfach nur mal aufgepasst. Wenn jemand einen Fehler macht entbindet dich das nicht von deiner Verantwortung. Dein Auto ist mir ehrlich gesagt egal, du hast jemanden angefahren!