Menü

Lichtzeichenanlage: Wie Ampel & Co. für mehr Sicherheit sorgen

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wenn Lichtzeichen den Verkehr regeln

Eine Lichtzeichenanlage wird umgangssprachlich meist als Ampel bezeichnet.
Eine Lichtzeichenanlage wird umgangssprachlich meist als Ampel bezeichnet.

Rund 1,5 Millionen Ampeln sind laut Aussage des Technikkonzerns Siemens in Deutschland im Einsatz, um den Straßenverkehr zu steuern und damit sowohl für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss als auch für weniger Unfälle zu sorgen. Gleichzeitig führen sie allerdings auch dazu, dass jeder deutsche Autofahrer rund zwei Wochen seines Lebens mit dem Warten an einer roten Ampel verbringt.

In Gesetzestexten suchen Interessierte die Bezeichnung „Ampel“ allerdings vergeblich, stattdessen ist zum Beispiel in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von der Lichtzeichenanlage (LZA) bzw. Lichtzeichen die Rede.

Doch welche Lichtzeichen lassen sich unterscheiden? Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Phasen bzw. Anzeigen? Welche Sanktionen drohen für das Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage? Und wann ist das Überfahren einer roten Ampel erlaubt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Lichtzeichenanlagen

Was kostet die Missachtung roter Lichtzeichenanlagen?

Eine Übersicht zu den Sanktionen, die ein einfacher oder qualifzierter Rotlichtverstoß nach sich ziehen können, finden Sie hier. Sie können auch diesen Rechner nutzen, um das drohende Bußgeld, Fahrverbote und Punkte, die nach einem Verstoß drohen, zu ermitteln.

Welche Ampelphasen gibt es?

Eine Lichtzeichenanlage (für Fahrzeuge) hat in der Regel 4 Phasen:

a) Rot (Halt!)
b) Rot-Gelb (Vorbereiten)
c) Grün (Fahren)
d) Gelb (Warten)

Parallel dazu gibt es im Übrigen auch 4 unterschiedliche Handzeichen, wenn die Polizei an einer Kreuzung den Verkehr regelt, wie diese Infografik zeigt.

Wie lange dauert die Gelbphase der Ampel?

Die Dauer der Gelbphase richtet sich in der Regel nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke (vgl. VwV-StVO zu § 37, Randnummer 17, Punkt IX):
a) bis 50 km/h = ca. 3 Sekunden
b) bis 60 km/h = ca. 4 Sekunden
c) bis 70 km/h = ca. 5 Sekunden

Was ist, wenn die Ampel gelb blinkt?

In diesem Fall ist die Lichtzeichenanlage außer Betrieb.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Bußgeldrechner: Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet

Lichtzeichen: Welche Arten werden differenziert?

Auf eine nicht einsehbare Lichtzeichenanlage weist dieses Verkehrszeichen hin.
Auf eine nicht einsehbare Lichtzeichenanlage weist dieses Verkehrszeichen hin.

Eine Lichtzeichenanlage muss je nach Einsatzort verschiedene Funktionen erfüllen. Daher lassen sich unterschiedliche Formen differenzieren. Der verbreitetste und bekannteste Vertreter ist die klassische Verkehrsampel. Offiziell wird diese auch als Wechsellichtzeichen bezeichnet. Dabei sind sowohl die Farbfolge, deren Positionierung als auch die Bedeutung der einzelnen Phasen in § 37 Abs. 2 StVO definiert. Die Farben der Lichtzeichenanlage haben laut StVO folgende Bedeutung:

  • Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
  • Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
  • Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

Lichtzeichen haben grundsätzlich Vorrang gegenüber bestehenden Verkehrszeichen und heben an der jeweiligen Kreuzung auch allgemeine Regelungen zur Vorfahrt auf. Darüber hinaus kann die Lichtzeichenanlage über einen grünen Pfeil verfügen, der den Verkehr nur in ebendiese Richtung freigibt.

Beachten Sie dabei, dass kein Lichtzeichen von der allgemeinen Sorgfaltspflicht entbindet. So müssen Autofahrer auch während der Grünphase überprüfen, dass sich keine Fußgänger auf der Kreuzung befinden, bevor sie weiterfahren.

Ist die Ampel nicht direkt einsehbar, wird auf die Lichtzeichenanlage mit einem Verkehrszeichen (Nr. 131) hingewiesen. Es handelt es sich um ein dreieckiges Schild mit weißem Grund und rotem Rahmen. In der Mitte zeigt es drei Kreise in rot, gelb und grün übereinander, die eine Ampel symbolisieren. Das Verkehrszeichen soll Autofahrern die Möglichkeit geben, sich auf die Lichtzeichenanlage einzustellen und ggf. die Geschwindigkeit anzupassen, damit ein rechtzeitiges anhalten möglich ist.

Ampelphasen und dazugehörige Handzeichen der Polizei

Fällt die Ampel einmal aus, kann es passieren, dass die Verkehrspolizei die Verkehrsregelung mittels Handzeichen übernimmt. Parallel zu den vier Ampelphasen gibt es dann vier Handzeichen, die Autofahrer kennen sollten. Die Bedeutung der einzelnen Weisungen und Ampelphasen zeigt die folgende Infografik:

Die Handzeichen der Polizei zur Verkehrsregelung sehen Sie hier anschaulich dargestellt. Für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf die Grafik.
Was bedeuten die Handzeichen der Polizei?

Was sind Dauerlichtzeichen?

Wer ein Dauerlichtzeichen ignoriert, muss mit den gleichen Sanktionen rechnen, als hätte er das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet.
Wer ein Dauerlichtzeichen ignoriert, muss mit den gleichen Sanktionen rechnen, als hätte er das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet.

Auch bei einer sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) können Lichtzeichen – genauer gesagt Dauerlichtzeichen – zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um die Überkopfanzeigen, die vor allem auf den Autobahnen installiert sind. Diese Art von Lichtzeichenanlage soll zur Verbesserung des Verkehrsablaufs beitragen, vor Staugefahr warnen und grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Neben den Hinweisen zu Baustellen, Unfällen, Nässe oder Stau können die Dauerlichtzeichen Fahrstreifen sperren oder zum Befahren freigeben. Was die einzelnen Symbole der Lichtzeichenanlage bedeuten, ergibt sich erneut aus § 37 StVO. Darin heißt es:

  • Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
  • Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
  • Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an: „Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.

Wer eine Fahrbahn mit dem Dauerlichtzeichen, welches „rote gekreuzte Schrägbalken“ zeigt, widerrechtlich befährt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Denn der Gesetzgeber bewertet eine solche Missachtung der Lichtzeichenanlage wie einen einfachen Rotlichtverstoß. Demnach drohen mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wurden im Zuge dessen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kam es sogar zu einem Unfall, sind weitreichendere Sanktionen vorgesehen.

Wichtig! Auf Fahrstreifen mit einem Dauerlichtzeichen besteht grundsätzlich ein Halteverbot.

Lichtzeichenanlage am Bahnübergang

In Deutschland kreuzen sich die Schienen der Eisenbahn mit Straßen, Wegen und Plätzen mehr als 16.000-mal. Um an ebendiesen Bahnübergängen für ein Höchstmaß an Sicherheit zu sorgen, sind diese auf verschiedene Arten gesichert. Eine Option ist dabei die technische Sicherung mithilfe einer Lichtzeichenanlage.

Dabei handelt es sich entweder um ein rotes Blinklicht oder gelbe bzw. rote Lichtzeichen. Dabei zeigen sowohl ein rotes als auch ein blinkendes Licht an, dass die Verkehrsteilnehmer vor dem Bahnübergang anhalten und warten müssen. Das gelbe Signal der Lichtzeichenanlage untersagt Fahrzeugen, dies sich dem Bahnübergang nähern, ebenfalls die Weiterfahrt. Wer sich bereits im Vorgang des Überquerens befindet, wird hingegen durch Gelb dazu angehalten, den Bereich umgehend zu räumen.

Die technische Sicherung von Bahnübergängen erfolgt allerdings nicht nur mithilfe einer Lichtzeichenanlage. So können ergänzend auch Schranken zum Einsatz kommen. Diese sollen verhindern, dass Fahrzeuge die Schienen überqueren. Welche Art der Sicherung Anwendung findet, ergibt sich vor allem aus der Geschwindigkeit des Zuges sowie der Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße. Demnach ist eine Lichtzeichenanlage und/oder Schranke auf Strecken vorgeschrieben, auf denen die Züge mit einer Geschwindigkeit von maximal 160 km/h unterwegs sind. Auf Streckenabschnitten wo ein höheres Tempo gefahren wird, sind keine Bahnübergänge erlaubt.

Beachten Sie dabei, dass die Vorgaben der Lichtzeichenanlage auch dann gelten, wenn die Schranken noch nicht geschlossen bzw. bereits wieder geöffnet sind. Die Fahrt darf demnach erst fortgesetzt werden, wenn das Signal erlischt.

Was droht, wenn Sie die Signale einer Lichtzeichenanlage missachten?

Dauer- und Wechsellichtzeichen sollen für mehr Sicherheit im Verkehr sorgen.
Dauer- und Wechsellichtzeichen sollen für mehr Sicherheit im Verkehr sorgen.

Der Gesetzgeber ahndet die Missachtung vom Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Sanktionen ergeben sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Was einem Verkehrssünder wegen eines solchen Rotlichtverstoßes droht, hängt vor allem davon ab, wie lange die Ampel bereits Rot war und ob eine Gefährdung bzw. eine Sachbeschädigung vorlag.

So liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, wenn die Lichtzeichenanlage beim Überfahren für weniger als einer Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall drohen mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

War die Ampel hingegen schon länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Laut Bußgeldkatalog zieht dieser mindestens ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich.

In bestimmten Ausnahmesituationen dürfen Autofahrer die Signale einer Lichtzeichenanlage ignorieren. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie der Polizei oder einem Rettungswagen, die sich mit Blaulicht und Martinshorn nähern, Platz machen müssen. In diesem Fall dürfen Sie ggf. vorsichtig die Haltelinie überfahren. Ist die Ampel defekt und springt nicht mehr auf Grün zurück, ist ebenfalls ein Regelverstoß erlaubt. Allerdings müssen Sie zur Sicherheit mindestens fünf Minuten abwarten, um auszuschließen, dass es sich nur um eine lange Rotphase handelt.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

** Anzeige
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Lichtzeichenanlage: Wie Ampel & Co. für mehr Sicherheit sorgen
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

1 Kommentar

Neuen Kommentar verfassen

  1. K Dieter
    Am 31. Juli 2022 um 9:11

    Frage: 10 m vor der Kreuzung steht eine Ampel.Gleich danach ist ein Fußgängerübergang.Direkt an der Kreuzung ist ein Stoppschild.Gilt die Ampel nur für den Fußgängerübergang oder auch für das Stoppschild.Ist die Ampel nur für das erste Verkehrsschild gültig? Danke Dieter K

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.