Verkehrsregelung durch die Polizei: Bilder & Erklärungen hier!
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn ein Polizist die Verkehrsregelung übernimmt: Diese Vorschriften müssen Sie kennen!
Dass die Verkehrsregelung durch Polizeibeamte stattfindet, kommt insbesondere in ländlichen Gegenden eher selten vor. Somit ist es nicht verwunderlich, dass viele Verkehrsteilnehmer erst einmal einen kleinen Schreck bekommen, wenn vor ihnen plötzlich die Polizei steht und Handzeichen gibt, wo normalerweise eine Ampel o. Ä. die Vorfahrt anzeigt.
In unserem Ratgeber beleuchten wir daher alle wichtigen Fragen zum Thema Verkehrsregelung durch die Polizei: Wie muss ich auf die Handzeichen der Verkehrspolizei reagieren? Welche Regeln gelten gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in solch einer Situation? Und welche Umstände führen überhaupt dazu, dass ein sogenannter Verkehrsposten eingesetzt wird?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsregelung durch die Polizei
Dies bedeutet, dass Sie vor der Kreuzung halten müssen und entspricht damit einer roten Ampel.
Dies bedeutet, dass die Fahrt für Sie frei ist und Sie die Kreuzung überqueren können und entspricht somit der grünen Ampel bzw. dem Grünpfeil.
Dies bedeutet, dass Sie vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten müssen oder diese schnellstmöglich räumen müssen und entspricht der gelben Ampel.
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Was bedeuten die Handzeichen, die der Verkehrspolizist zeigt?
Insgesamt gibt es drei Handzeichen, welche die Polizei an einer Kreuzung anwenden kann. Diese Verkehrsregelung durch die Polizei ist vergleichbar mit den drei Ampelphasen und soll im Folgenden beschrieben werden:
- Der Polizist steht mit der Brust bzw. dem Rücken und seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Halt! Bleiben Sie stehen! Vergleichbar mit der roten Ampelphase ist bei dieser Position die Kreuzung für Sie gesperrt, der Querverkehr hat hier in der Regel freie Fahrt.
- Der Polizist steht zur Seite gewandt und mit seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Sie dürfen fahren bzw. gehen! Die Polizei symbolisiert mit diesem Zeichen eine grüne Ampel.
- Der Polizist steht mit einem hoch in die Luft gestreckten Arm vor Ihnen: Hier ist die gelbe Ampelphase gemeint. Gibt der Verkehrspolizist dieses Zeichen, ist es gleichgültig, ob er mit der Brust bzw. mit dem Rücken oder seitlich zu Ihnen steht. Befinden Sie sich auf der Kreuzung und erblicken einen solchen Befehl, müssen Sie diese schleunigst räumen. Sehen Sie aber beim Heranfahren an die Kreuzung die Verkehrspolizei dieses Zeichen geben, müssen Sie stehenbleiben und auf die nächste Anweisung warten.
Folglich ist die Verkehrsregelung durch die Polizei recht unkompliziert. Sie sollten dennoch beachten, dass Sie bei freier Fahrt die üblichen Regeln zum Abbiegen befolgen müssen. Diese sind in § 9 der StVO festgehalten.
Unter anderem ist damit gemeint, dass Sie beim Linksabbiegen den entgegenkommenden Verkehr zunächst durchlassen und die Fahrtrichtungsanzeige verwenden müssen. Auch sind trotz der polizeilichen Anweisungen beim Abbiegen Fußgänger und Radfahrer vorzulassen.
Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie als Kfz-Führer nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht entbunden sind, auch wenn ein Verkehrspolizist durch Handzeichen den Verkehr steuert. Generell ist bei der Verkehrsregelung durch die Polizei erhöhte Vorsicht ratsam, da, wie eingangs erwähnt, viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, was die Befehle bedeuten und evtl. nicht reagieren wie erwartet.
Merksatz für die polizeilichen Anweisungen an einer Kreuzung
Um sich die Bedeutung der Zeichen besser zu merken, gibt es einen Merksatz, der häufig bereits in der Fahrschule vermittelt wird. Vielleicht hilft er auch Ihnen weiter:
Siehst du Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken.
Siehst du die Hosennaht, hast du freie Fahrt.
Verkehrsregelung durch Polizisten in der StVO
Ein Polizist regelt den Verkehr, die Ampel neben ihm ist jedoch intakt und gibt eigentlich andere Anweisungen? Auch diese Situation ist im Verkehrsrecht mithilfe von § 36 StVO eindeutig geklärt. In Abs. 1 gibt es folgende Vorschrift:
Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Geht es demnach um die Verkehrsregelung, hat der Polizist Vorrang vor Ampeln, Verkehrsschildern und auch vor der Rechts-vor-links-Regel.
Anzumerken ist auch Abs. 3 des erwähnten Paragrafen. Hierin wird festgelegt, dass die Polizei ihre Zeichen im Verkehr durch andere Weisungen verstärken oder ergänzen kann. Sehen Sie demnach einen Polizisten winken, seien Sie nicht verwirrt: In diesem Fall verstärkt er sein Zeichen bspw. wenn einige Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig reagieren.
Situationen, in denen die Polizei die Verkehrsregelung durch Handzeichen übernimmt
Die Verkehrsregelung durch die Polizei kann immer dann auftreten, wenn eine unerwartete oder riskante Verkehrssituation auftritt. Dies kann
- an einer Baustelle,
- bei extrem dichten Verkehr,
- bei einem Unfall oder auch
- beim Ausfall der Ampeln
der Fall sein.
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