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Gelten für die Aufstellung der Verkehrszeichen bestimmte Richtlinien?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zur Aufstellung von Verkehrszeichen gibt es Richtlinien.
Zur Aufstellung der Verkehrszeichen gibt es Richtlinien.

Anordnung & Anbringung von Verkehrszeichen

Straßenschilder haben die Aufgabe, den Verkehr zu regeln. Sie zeigen an, ob Sie Vorfahrt haben, wo Sie parken dürfen, welche Geschwindigkeit Sie fahren dürfen und auch wo Sie etwas nicht dürfen. In Deutschland gibt es über 1000 verschiedene Verkehrsschilder. Selbstverständlich gibt es für die Aufstellung der Verkehrszeichen bestimmte Richtlinien, damit sie auch für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar und verständlich platziert werden.

Verkehrsschilder dürfen nicht so ohne weiteres aus Lust und Laune aufgestellt werden. Verkehrsschilder und Verkehrseinrichtungen haben die Aufgabe, die allgemein gültigen Verkehrsregeln sinnvoll zu ergänzen.

Aber wer bestimmt eigentlich, welche Schilder aufgestellt werden und an welchem Ort sie platziert werden sollen? Wo müssen Verkehrszeichen stehen? Haben bestimmte Verkehrsschilder besondere Richtlinien? Darüber werden Sie in diesem Ratgeber umfassend informiert.

FAQ: Aufstellung der Verkehrszeichen – Richtlinien

Wo müssen Verkehrsschilder stehen?

Verkehrsschilder müssen rechts von der Fahrbahn so angebracht werden, dass sie von Verkehrsteilnehmern schnell und einfach gesehen werden können.

Gelten verschiedene Richtlinien für Verkehrszeichen?

Ja, Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen haben etwas unterschiedliche Bestimmungen bezüglich ihrer Aufstellung. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wo kann ich nachlesen, wo Verkehrsschilder zu stehen haben?

Die für die Aufstellung der Verkehrszeichen wichtigsten Richtlinien stehen in der Straßenverkehrsordnung.

Die Anordnung von Verkehrszeichen muss klar und eindeutig sein.
Die Anordnung von Verkehrszeichen muss klar und eindeutig sein.

Wer bestimmt, wo welche Verkehrszeichen aufgestellt werden?

Verkehrszeichen stehen sowohl in der Stadt als auch auf dem Land an allen möglichen Orten verteilt. Aber sie werden nicht einfach willkürlich aufgestellt. Jedes Verkehrsschild hat seine eigene Funktion und wird bedacht platziert. Die Straßenverkehrsbehörden der Städte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, für die Aufstellung der Verkehrszeichen gemäß § 44 StVO zuständig. Dabei haben sie zahlreiche Berechtigungen, wie zum Beispiel:

„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“ (§ 45 Nr. 1 StVO)

Im § 45 der StVO wird erläutert, an welchen Orten oder unter welchen Bedingungen die Straßenverkehrsbehörden das Recht haben, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen.

Darin werden alle möglichen Situationen bis aufs kleinste Detail ausformuliert, beispielsweise können sie “zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum” oder “im Zusammenhang mit der Einrichtung von gebührenpflichtigen Parkplätzen für Großveranstaltungen” neue Verkehrszeichen aufstellen.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist.

Wie lauten die zur Aufstellung der Verkehrszeichen geltenden Richtlinien?

Verkehrszeichen müssen rechts von der Fahrbahn angebracht werden. Wenn sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen gelten, dann sind sie in der Regel über diesen angebracht. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zugelassen hat.

Des Weiteren sollte der Sichtbarkeitsgrundsatz bei der Aufstellung von Verkehrszeichen gewahrt sein. Das bedeutet, dass ein Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt durch einen schnellen, beiläufigen Blick zu jeder Zeit das ihn betreffende Verkehrszeichen sehen können muss.

Verkehrszeichen dürfen außerdem nicht so angebracht sein, dass sie irreführend sind. Auch wenn Sie das erste Mal an einem Ort fahren, sollten Sie alle Schilder auf Anhieb begreifen können, auch bei Schilderkombinationen.

Welche Richtlinien gelten für welche Zeichen?

Die Aufstellung von Verkehrszeichen erfolgt immer nach gewissen Richtlinien.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt immer nach gewissen Richtlinien.

In der Straßenverkehrsordnung werden Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen in separaten Paragraphen aufgeführt. Sie alle sind Verkehrszeichen. In den §§ 40 bis 43 wird beschrieben, wie sie auszusehen haben, welche Funktionen ihnen zugeschrieben sind und wo sie aufgestellt werden müssen.

  • § 40 StVO – Gefahrenzeichen: Gefahrenzeichen wie das „Rechts-vor-links“-Schild müssen außerhalb geschlossener Ortschaften 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Bei geringerer Entfernung wird diese normalerweise auf einem Zusatzschild angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie meistens kurz vor der Gefahrenstelle. Gefahrenzeichen dürfen unter Umständen spiegelbildlich abgebildet werden. Aber nur, wenn das verdeutlicht, wo die Gefahr zu erwarten ist oder sie auf der linken Fahrbahn erneut gezeigt werden.
  • § 41 StVO – Vorschriftzeichen: Vorschriftzeichen, wie zum Beispiel das Vorfahrtschild, müssen direkt dort stehen, wo die Anordnung zu befolgen ist. Wenn es einfacher oder sicherer ist, das Zeichen in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht aufzustellen, wird das mithilfe eines Zusatzzeichens gekennzeichnet.
  • § 42 StVO – Richtzeichen: Richtzeichen stehen wie die Vorschriftzeichen unmittelbar dort, wo sie zu befolgen sind. Stehen sie aus Gründen der Leichtigkeit oder Sicherheit in einer gewissen Entfernung zu dem Ort, wo sie befolgt werden sollen, werden auch diese mit Zusatzzeichen versehen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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20 Kommentare

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  1. Lasse
    Am 29. Februar 2024 um 19:21

    Ich habe bemerkt, dass die Stadtwerke in einigen Bereichen ihre Wasserschilder am gleichen Rohrpfosten unmittelbar unter die Verkehrsschilder anbringen. Inwieweit ist das zulässig, da die Aufmerksamkeit im Verkehr ja auf die Verkehrszeichen gerichtet sein soll und diese vielleicht durch die Wasserschilder, wenn auch nur kurz, abgelenkt werden.

  2. R. Unger
    Am 12. Januar 2024 um 18:11

    Hallo,
    als Anwohner der Seyferthstrasse möchte ich und weitere Anwohner wissen, weshalb die Parkordnung in der angrenzenden Schreberstrasse geändert wurde?!
    Als Ausfahrender aus der Seyferthstrasse hat man keinen freien Blick mehr auf den, von der Völkerfreundschaft herunterfahren Verkehr!
    Damit wird die Unfallgefahr regelrecht herauf beschworen, da keine freie Sicht mehr vorhanden ist!!!
    Bitte die Parkschilder wieder umsetzen!
    Ähnlich ist es auch auf der linken Straßenseite (Richtung Wsf-Straße)!

    MfG R. Unger

  3. Walter G
    Am 29. Dezember 2023 um 9:39

    Auf der Autobahn habe ich ein 100 km Schild übersehen weil ca. 100 m davor eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf 120 km war. darf man so eng hintereinander Geschwindigkeitsbegrenzungen aufstellen.

  4. Jürgen
    Am 5. September 2023 um 18:02

    Hallo Darf ein Tempo 30 Schild direkt über dem Andreaskreuz montiert werden?

  5. Torsten
    Am 15. März 2023 um 19:53

    meine schwester informierte mich vor einiger zeit darüber dass es einen paragraphenind der stvo gibt in dem steht das straßenschilder eine gültigkeit von maximal 8 jahren haben und dies an dem kleinem aufkleber an der rückseite zu erkennen sei. Kennt zufällig jemand diesen paragraphen?

  6. Peter
    Am 18. Oktober 2022 um 2:36

    Warum stehen Verkehrszeichen – 306 hinter Kreuzungen?

    Jeder lernt in der Fahrschule mit aufgezeichneten Verkehrsschildern die Vorfahrtreglungen. Dabei werden diese immer vor den Kreuzungen aufgezeichnet. Jeder Versteht sie und befolgt sie.

    Ich hatte nach ca. 20 Jahren Fahrpraxis in einer großen Stadt, folgende Situation:
    Im Herbst, es war später Abend und ziemlich neblig. Ich fuhr auf einer Landstraße und wusste, das ich demnächst nach rechts abbiegen muss um in das Dorf zu meinem Fahrziel zu kommen. Weil ich mich nicht aus kannte fuhr ich entsprechend verhalten und wartete auf ein Hinweis.
    Aah, 306 – das Vorfahrtzeichen, dahinter muss die Abzweigung sein, dachte ich, und fuhr direkt dahinter nach rechts ab. Ich konnte noch rechtzeitig abbremsen um nicht im Straßengraben zu landen.
    Seit diesem Erlebnis überlege ich, was das soll??? Ich habe meine Fahrschulkenntnisse in diesem Punkt noch mal aufgefrischt, obwohl ich das so nie in Erringung hatte.
    »Verkehrsteilnehmende befinden sich auf einer Vorfahrtstraße. Aufstellung innerorts vor, außerorts hinter dem Knotenpunkt.«
    Ich frage oft Verkehr regelnde Polizisten ob Sie mir das erklären könnten.
    Argument Polizei:
    z.B. damit der aus der Nebenstraße kommende Fahrer weiß, das er auf eine Hauptstraße einbiegt.
    Meine Frage:
    Alle an die Hauptstraße führenden Straßen haben ein Verkehrszeichen, das den Verkehrsteilnehmer schon vor oder spätestens an der Kreuzung darauf hinweist, dass sie an eine Hauptstraße heranfahren. Demzufolge wissen sie auch, dass sie diese queren oder in diese einbiegen werden.
    Wenn ich mir die Dichte der Verkehrsschilder zum Park und Halteverbot ansehe, wird davon ausgegangen das der Verkehrsteilnehmer nach kürzester Zeit nicht mehr weiß das Parken oder Halten verboten ist. Warum sollte er dann nach längeren Strecken noch wissen, das er auf eine Hautstraße gefahren ist?
    Wenn ich aus einer Ortschaft fahre steht auch nicht direkt hinter dem Ortschaftsschild das 306, was eigentlich konsequenter wäre aber genauso unsinnig, mMn.

    Auf baldige Abschaffung der unsinnigen Reglung
    Mfg Peter

    • Harkpabst M
      Am 16. August 2023 um 12:12

      Na, hoffentlich nicht, denn diese Regel ist seit vielen Jahrzehnten unverändert und bewährt. Ein weiteres gutes Argument für diese Regel ist, dass ich genau daran erkennen kann, ob ich mich innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinde.

      Du warst z.B. gerade nicht “in einer großen Stadt” unterwegs, sondern außerhalb dieser Stadt. Hättest du die Regel gekannt, wäre dir das sonnenklar gewesen und bei angepasster Geschwindigkeit auch das Malheur nicht passiert. Gerade für Ortsunkundige ist das eine große Hilfe.

      Es geht auch weniger darum, ob es sich um eine “Hauptstraße” handelt. Entscheidend ist die Vorfahrtsstraße. Bekanntlich weißt das Zeichen 306 außerorts ja auch noch auf ein Haltverbot auf der Straße hin. Dazu muss man es aber sehen können, auch wenn man aus einer Nebenstraße abbiegt.

  7. Leila
    Am 27. September 2022 um 21:03

    Wo kann ich herausfinden wann ein verkehrsschilder geändert worden ist

  8. Fisch
    Am 7. August 2022 um 20:15

    Bei uns wurden Zone 30 Schilder links der Straße angebracht.ist das zulässig?
    An anderer Stelle sind Schilder so hoch, dass man sie nicjt vom Auto ais erkennt, wenn man zugleich auf den Kreuzungsverkehr achtet.
    Ein weiteres Achild wirde ebenfalls sehr hich angebracht und ist bereits bei Anbringung weitgehemd von einem Busch im Garten verdeckt.
    Wie soll man damit umgehen?

  9. Nina
    Am 3. August 2022 um 22:49

    Ich bin an einem Gefahrenzeichen vorbeigefahren. Rechter Fahrbahnrand Verkehrszeichen 138 Radfahrer/Radverkehr, linker Fahrbahnrand ebenfalls Verkehrzeichen 138 Radfahrer/ Radverkehr und zusätzlich 30km/h Verkehrsschild 274-30, welches ich übersehen habe. Ich führ auf dem rechten Fahrstreifen und habe meine Geschwindigkeit reduziert, allerdings nur auf 35km/h, da ich nur das Schild am rechten Fahrbahnrand beachtet habe und auf Radfahrer als Gefahr oder Gefährdete geachtet habe, aber vom üblichen Tempolimit von 50km/h ausgegangen bin. Und habe dabei weder Radfahrer noch sonst jemandem übersehen, noch gefährdet.

    Beide Schilder sind mobil und stehen wohl erst seit kurzem dort. Sind diese korrekt angebracht? Oder müssten beide Seiten identische Schilder zeigen, wenn sie für beide Fahrbahnen einer 2 spurigen Straße innerorts gelten?
    Ich bin heute nämlich durch meine Führerscheinprüfung gefallen, da ich nur auf das rechte Schild geachtet habe (Verkehrszeichen 138).

    Danke!

  10. J.
    Am 19. Juli 2022 um 10:23

    Hallo, grundsätzlich gilt ja in einer Tempo 30-Zone “rechts vor links”. Dort wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung
    der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs erfordern, kann in Ausnahmefällen auch in der Tempo-30-Zone eine Vorfahrt angeordnet werden. Dafür muss die gelbe Raute (Zeichen 306) jedoch durch Zeichen 301 ersetzt werden, richtig?
    Wenn man an in der Tempo 30 Zone eine 5-armige Knotenpunktzufahrt hätte, wäre dies so eine Stelle oder?
    An diesem 5-armigen Knotenpunkt ist eine Straße mit Z. 250 Durchfahrt verboten beschildert, wenn man von der Tempo 30 Zone kommt. Kann solch ein Zeichen weiterhin aufgestellt werden, wenn man diese Straße mit in die Tempo 30-Zone eingliedern möchte?

  11. Ronny
    Am 7. Juli 2022 um 19:05

    Ich habe ein Verkehrszeichen ”Feuerwehrzufahrt” nicht beachtet weil ich es auf Grund eines Baumes des Blätter dieses Zeichen verdecken, bei Einfahrt in diesen Bereich nicht erkennen können und habe das ganze Wochenende dort den Firmenwagen (Personentranporter, behinderte Menschen) abgestellt und man hat mir Samstag sowie Sonntag einen Strafzettel verpasst welche mich beide zusammen 110,- Euro kosten sollen.
    Ich fühle mich unrecht behandelt weil ich der Meinung bin das man Verkehrzeichen oder Zusatzzeichen klar und deutlich erkennen muss.
    Ich habe ein Foto von dem verdeckten Kennzeichen gemacht als Beweis. Was kann ich tun ?

  12. uwe s
    Am 13. Februar 2022 um 8:22

    In den letzten Jahren beobachte ich, das immer mehr Steine oder Baumstämme unmittelbar neben der Fahrbahn aufgestellt werden um ein Parken oder Befahren zu verhindern. Dabei sind viele dieser Hindernisse nur wenige Zentimeter von der Fahrbahn entfernt. Auch Verkehrszeichen sind mal 30cm oder auch mal 2m neben der Fahrbahn aufgestellt . Gibt es eine Vorschrift über Abstände dieser Hindernisse ? (
    (Vehrkehrswegesicherrungspflicht)

    • Werner V
      Am 12. Oktober 2023 um 20:16

      Oben ein Halteverbotsschild, darunter ein Parkverbotsschild darunter ein Zusatzschild Bewohner mit Parkausweis frei.
      Gelten beide oberen Schilder dann nicht mehr für mich, der ich einen Anwohner-Parkausweis besitze?

  13. Gehrlein R
    Am 13. Januar 2022 um 22:56

    Guten Abend,
    Es bezieht sich auf eine 30 Zone. Laut unserem Dezernat 2 ist es ausreichend die Beschilderung jeweils nur bei einfahrt in die Straße aufzustellen.
    Aber wie ist die Sachlage wenn es eine gut ausgebaute Straße ist diese mit Zahlreichen Parkplätzen für die Arbeiter der dort sesshaften Firmen und mit etlichen weiteren Straßen Einmündungen besteht .Es gibt absolut keinen weiteren Hinweis auf einen 30 Zone wenn man zum Beispiel von der Arbeit kommt und fährt vom Parkplatz ab . Durch Umfragen im bekannten Kreis sind auch Hier die Leute der Meinung das es sich um einen 50 Bereich handeln würde.
    Es Handelt sich um einen Straßenbereich in Ludwigshafen “Ludwig-Reichling-Straße(entfernt von der Redaktion), 67059 Ludwigshafen am Rhein ” besteht irgendwie die Möglichkeit wo man dies Prüfen lassen kann.
    Ich ärgere mich schon ein wenig über das ganze bin mit 58 geblitzt worden aber auch nur weil ich fest der Überzeugung bin war das es sich um eine 50 Zone handelt.
    Somit sind jetzt 223 € fällig.

    Mfg Gehrlein

  14. Inge S
    Am 29. November 2021 um 16:20

    Was bedeutet die Aussage: Verkehrszeichen gleichende Schilder.
    Ich stelle auf meinem Privatgrundstück ein Schild auf welches ich wie folgt beschreibe: Die Form ist rechteckig. das Schild ist schwarz gerandet. Der Hintergrund ist weiß. Text : Freiwilligt. Darunter befindet sich ein Kreis rot umrandet innen weiss. In diesem befindet sich die die Zahl 30 in schwarz. Darunter rennende Kinder. Das Schild ist in der Gestaltung eindeutig als nicht offizielles Schild zu erkennen.
    Die Strassenbehörde verbietet dieses Schild. Warum? Nach welchen Kriterien beurteilt die Behörde, ob es sich um ein Verkehrszeichen gleichendes Schild handelt? Meiner Auffassung nach ist eindeutig zu erkennen dass es sich nicht um das Zeichen 274..53 handelt.
    Mit freundlichen Grüßen Inge S

  15. S.G.
    Am 31. August 2021 um 12:30

    Darf man private Schilder an ein Verkehrszeichen. Ich zusätzlich befestigen?
    Betreten des Grundstücks verboten?

  16. Günter K
    Am 4. April 2021 um 23:37

    Dürfen in einer Großstadt (wie München)Tempo-Verkehrsschilder in dem Grünstreifen zwischen zwischen “kurvenförmig verlaufenden” Fahrbahnen aufgestellt werden, auf einem so kleinen Dreifuß, daß das Schild gerade noch über die Graßnarbe ragt? Das ganze auch noch kurz vor einer Bushaltestelle, sodaß eine geschlossene rechte Fahrspur entsteht die keinen “Ausblick” auf den Grund für das Tempolimit ermöglicht. Irgendwo seitlich steht natürlich “eine Radarpistole” der es völlig wurscht ist, daß man 1 Stunde vorher die gleicht Strecke ohne “Schild im Gras”gefahren ist
    also “Gesslers Hut aus Wilhelm Tell” da noch nicht im Grünstreifen stand. Das kostet in der Weltstadt mit Herz 100 € und 1 Punkt in Flensburg.
    Gibt es irgendwo eine Gesetzesstelle die eine solche Bösartigkeit verbietet (oder auch überhaupt erlaubt???) (entfernt von der Redaktion)
    mit freundlichen Grüßen

  17. Otto M
    Am 5. November 2020 um 12:28

    Wer darf innerorts in geschlossenen Ortschaften Straßenleitpfosten auf seinem Privatgrund aufstellen? Wenn ja, wie weit müssen diese Leitpfosten vom öffentlichem Straßenrand entfernt sein?

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