Gefahrenzeichen: Diesen Verkehrszeichen verlangen Aufmerksamkeit!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Das Gefahrzeichen der StVO

Verkehrszeichen regulieren den Verkehr auf den Straßen. Die Grundlagen der jeweiligen Schilder sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Um die Schildermassen etwas verständlicher zu gestalten und zu kategorisieren, unterscheidet das Gesetz zwischen verschiedenen Sorten von Schildern. Manche drücken ein Gebot oder ein Verbot aus, manche dienen der Information und manchen warnen vor Gefahren. Letzteren widmet sich dieser Ratgeber.

Im Folgenden erfahren Sie, wovor die Gefahrenzeichen der StVO meist warnen und welche Konsequenzen sich für Fahrzeugführer daraus ergeben sollten.

Gefahrenzeichen: Beispiele aus der StVO

Hier finden Sie eine Auflistung üblicher Gefahrenzeichen und deren Symbole.

Zeichen 101-10: Flugbetrieb
Zeichen 101-10: Flugbetrieb
Zeichen 101-11: Fußgängerüberweg
Zeichen 101-11: Fußgängerüberweg
Zeichen 101-12: Viehbetrieb
Zeichen 101-12: Viehbetrieb
Zeichen 101-13: Reiter
Zeichen 101-13: Reiter
Zeichen 101-14: Amphibienwanderung
Zeichen 101-14: Amphibienwanderung
Zeichen 101-15: Steinschlag
Zeichen 101-15: Steinschlag
Zeichen 101-51: Schnee- oder Eisglätte
Zeichen 101-51: Schnee- oder Eisglätte
Zeichen 101-52: Split, Schotter
Zeichen 101-52: Split, Schotter
Zeichen 101-53: Ufer
Zeichen 101-53: Ufer
Zeichen 101-55: Bewegliche Brücke
Zeichen 101-55: Bewegliche Brücke
Zeichen 101-55: Bewegliche Brücke
Zeichen 101-55: Bewegliche Brücke
Verkehrszeichen 101: Gefahrstelle
Zeichen 101: Gefahrstelle
Verkehrszeichen 102
Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung
Verkehrszeichen 103-10
Zeichen 103-10: Kurve links
Verkehrszeichen 102
Zeichen 103-20: Kurve rechts
Verkehrszeichen 105-10
Zeichen 105-10: Doppelkurve zunächst links
Verkehrszeichen 105-20
Zeichen 105-20: Doppelkurve zunächst rechts
Verkehrszeichen 108-50
Zeichen 108-50: Gefälle 5%
Verkehrszeichen 110-50
Zeichen 110-5: Steigung 5%
Zeichen 112: Unebene Fahrbahn
Zeichen 112: Unebene Fahrbahn
Verkehrszeichen 114: Schleuder- & Rutschgefahr
Zeichen 114: Schleuder- oder Rutschgefahr
Zeichen 117-10: Seitenwind von rechts
Zeichen 117-10: Seitenwind von rechts
Zeichen 120: Straßenverengung
Zeichen 120: Verengte Fahrbahn
Verkehrszeichen 121-10
Zeichen 121-10: Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung rechts
Verkehrszeichen 121-20
Zeichen 121-20: Einseitig verengte Fahrbahn – Verengung links
Zeichen 123: Arbeitsstelle
Zeichen 123: Arbeitsstelle
Zeichen 124: Stau
Zeichen 124: Stau
Verkehrszeichen 125: Gegenverkehr
Zeichen 125: Gegenverkehr
Verkehrszeichen 131
Zeichen 131: Lichtzeichenanlage
Zeichen 133-10: Fußgänger
Zeichen 133-10: Fußgänger
Zeichen 136-10: Kinder
Zeichen 136-10: Kinder
Zeichen 138-10: Radverkehr
Zeichen 138-10: Radverkehr
Zeichen 142-10: Wildwechsel
Zeichen 142-10: Wildwechsel
Zeichen 151: Bahnübergang
Zeichen 151: Bahnübergang
Zeichen 156-11: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake mit Entfernungsangabe
Zeichen 156-11: Bahnübergang mit dreistreifiger Bake mit Entfernungsangabe
Zeichen 157-11: Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe
Zeichen 157-11: Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe
Zeichen 159-11: Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe
Zeichen 159-11: Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe
Zeichen 162-11: Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe
Zeichen 162-11: Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe

FAQ: Gefahrenzeichen

Welche Gefahrenzeichen gibt es?

Ein Beispiel ist das rote Dreieck, das vor einer scharfen Kurve warnt. Eine Übersicht der gängigen Gefahrenzeichen erhalten Sie mit einem Klick hier.

Welche Verkehrsregeln sind mit Gefahrenzeichen verbunden?

Sie sollten besonders aufmerksam fahren und die Geschwindigkeit reduzieren.

Was passiert, wenn ich ein Gefahrenzeichen ignoriere?

Es können teils hohe Bußgelder verhängt werden.

Die rechtliche Grundlage der Gefahrenzeichen

Gefahrenzeichen gelten für Lkw und Pkw.
Gefahrenzeichen gelten für Lkw und Pkw.

Gefahrenzeichen sind meist dreieckig mit der Spitze nach oben und weisen einen breiten roten Rand auf – die Signalfarbe soll die Aufmerksamkeit der Fahrer erreichen. Auf dem Schild signalisieren verschiedene Symbole den Verkehrsteilnehmern, welche Gefahr droht.

§ 40 der StVO definiert Gefahrenzeichen wie folgt:

(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation […]
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein […]
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
(4) Ein Zusatzzeichen […] kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.
(5) Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, weist auf einem Zusatzzeichen ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt […]“

Es wird deutlich, dass die Gefahrenzeichen im Gegensatz zu Gebotszeichen oder Verbotszeichen keine strikte Anordnung darstellen. Vielmehr sollen sie den Verkehr sicherer machen, indem sie auf Hindernisse und gefährliche Eigenschaften der vorausliegenden Strecke aufmerksam machen.

Durch die Warnung können sich die Verkehrsteilnehmer auf die kommenden Gefahren vorbereiten – etwa langsamer fahren, einen größeren Abstand zum Vordermann einhalten oder die ablenkende Musik abschalten.

Oft warnen Gefahrenzeichen vor einer Baustelle, Unebenheiten auf der Straße, einer scharfen Kurve oder einer kommenden Kreuzung.

Weitere Ratgeber zu Gefahrenzeichen

Bußgelder wegen der Missachtung von Gefahrenzeichen?

Im Gegensatz zu anderen Verkehrszeichen ordnen Gefahrenzeichen kein fest definiertes Verhalten an. Vielmehr sollen sich Auto- und Lkw-Fahrer auf die Gefahrenstelle vorbereiten. Konzentration und Aufmerksamkeit sind jedoch keine messbaren Reaktionen.

Warnt ein Verkehrszeichen beispielweise: „Kinder auf der Straße möglich“, ist kein festes Gebot – wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung – an die Warnung geknüpft. In Verbindung mit einem Gefahrenzeichen folgt ein Bußgeld daher meist nur wegen eines Verstoßes gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ (§ 3 StVO)

Überschreiten Sie eine den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Geschwindigkeit, drohen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Gefährdeten Sie durch Ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro. Kam es sogar zu einem Unfall, steigt der fällige Betrag auf 145 Euro.

Unter bestimmten Umständen können die Warnzeichen einen Vorsatz des Fahrers vermuten lassen: Er wurde gewarnt und hätte die Gefahr vermeiden können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Judy S
    Am 7. Mai 2022 um 9:33

    Ja, dem Kommentar von Renate H stimme ich voll und ganz zu. Es wäre hilfreich alle neuen Verkehrsschilder in einem Prospekt oder zum downloaden bekommen zu können. Besonders als Vielfahrer und das seit über 50 Jahren, möchte ich ganz sicher über den neuesten Stand informiert bleiben. Ein Fehlverhalten aus Unkenntnis kann ganz schnell teuer werden.

    Judy Sch.

  2. Renate H
    Am 10. November 2021 um 14:58

    Es ist schade das es hier nicht alle Schilder aufgelistet sind. Besonders wenn man eins sieht und nicht kennt möchte man sich erkundigen was es bedeutet, aber bisher habe ich nichts gefunden wo alle Schilder aufgelistet sind.

    Mit freundlichen Gruß
    Renate H

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