Baustellenschild: Bedeutung und Vorschriften von Verkehrszeichen 123
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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FAQ: Baustellenschild
Gemäß Anlage 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zeigt das Verkehrsschild 123 eine Arbeitsstelle an. Hierbei handelt es sich um eine abgesperrte Fläche im öffentlichen Straßenverkehr, auf der vorübergehend Arbeiten stattfinden. Es kann sich hierbei um Bauarbeiten handeln (weshalb das Zeichen 123 umgangssprachlich auch als „Baustellenschild” bekannt ist), dies muss aber nicht der Fall sein. So kann die Verkehrsfläche zum Beispiel ebenso gut aufgrund von Vermessungsarbeiten oder zur Grünpflege abgesperrt werden.
Das Baustellenschild hat die gleiche Funktion wie alle anderen Gefahrenzeichen: Es dient dazu, die Verkehrsteilnehmer auf eine nahende Gefahrensituation aufmerksam zu machen, in dem Fall eben eine Bau- oder Arbeitsstelle. Die Verkehrsteilnehmer werden durch das Zeichen dazu angehalten, ihre Aufmerksamkeit zu erhöhen und ihre Geschwindigkeit angemessen zu verringern. Besondere Vorschriften gehen mit dem Baustellenschild oder einem anderen Gefahrenzeichen allerdings nicht einher. So werden beispielsweise durch ein Baustellenschild kein automatisches Parkverbot oder eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung angezeigt.
Ja, zumindest wenn sich die Baustelle (oder eine andere Arbeitsstelle) unmittelbar auf den Verkehr auswirkt. So legen es die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) fest. Wird der Verkehr allerdings schon vor Beginn der Baustelle umgeleitet oder handelt es sich um eine Baustelle von kürzerer Dauer, die durch eine fahrbare Absperrtafel gekennzeichnet wird, muss kein Baustellenschild aufgestellt werden.
Inhaltsverzeichnis:
Verkehrsschild an der Baustelle: Die StVO zum VZ 123
Muss eine Verkehrsfläche aufgrund von Bauarbeiten vorübergehend abgesperrt werden, sorgt dies oft für Verstimmung und Komplikationen. Fahrbahnen verengen sich, der Verkehrsfluss kommt ins Stocken und es ist mit Arbeitern auf oder unmittelbar neben der Straße zu rechnen. Dies ist für alle Beteiligten eine gefährliche Situation. Darum existiert in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein spezielles Schild, das auf eben diese Gefahrensituation aufmerksam machen soll: das Verkehrszeichen 123. Dieses ist dreieckig mit einem roten Rand und zeigt das Piktogramm eines arbeitenden Menschen.
Das Verkehrszeichen 123 ist umgangssprachlich als „Baustellenschild” bekannt, gemäß Anlage 1 der StVO lautet die offizielle Bezeichnung jedoch „Arbeitsstelle”. Dies rührt daher, dass dieses Schild keinesfalls nur bei Bauarbeiten zu finden ist. Tatsächlich kann es überall auftauchen, wo eine Verkehrsfläche aufgrund von Arbeiten vorübergehend abgesperrt ist. Dies kann z. B. der Fall sein bei:
- Vermessungsarbeiten
- Grünpflege
- Reinigungsarbeiten
Das Baustellenschild kann in Verbindung mit verschiedenen Zusatzzeichen daherkommen. Die gängigsten stellen wir Ihnen hier kurz vor:
- Zusatzzeichen 1004: Dieses zeigt an, dass die Arbeitsstelle in der genannten Entfernung zum Baustellenschild beginnt.
- Zusatzzeichen 1001: Dieses zeigt die Länge der Arbeitsstelle an.
- Zusatzzeichen 1000: Dieses zeigt an, dass sich die Arbeitsstelle in der gezeigten Richtung befindet.
Verhalten an einer Baustelle bei Verkehrszeichen 123
Das Zeichen 123 gehört zu den Gefahrenzeichen. Diese werden in § 40 StVO behandelt, wo es im ersten Absatz heißt:
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation […].
Wenn Sie also das Baustellenschild erblicken, sind Sie dazu angehalten, besonders aufmerksam zu sein und Ihr Tempo so weit zu verringern, dass Sie bei einer plötzlichen Gefahrensituation rechtzeitig bremsen können. Dies ist z. B. wichtig, wenn der Verkehr aufgrund der Baustelle vor Ihnen plötzlich stockt und das Risiko eines Auffahrunfalls besteht. Ebenso ist es möglich, dass einer der Arbeiter unvermittelt auf die Fahrbahn tritt oder ein Arbeitsgerät auf die Fahrbahn fällt.
Davon abgesehen gelten jedoch keine besonderen Vorschriften beim Verkehrszeichen 123 oder einem anderen Gefahrenzeichen. An einer Baustelle besteht somit weder ein automatisches Halt- oder Parkverbot noch eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung. Diese müssten wenn dann durch ein gesondertes Schild angezeigt werden.
Hallo,
Ich bin mit ca. 48 Km/h durch eine Baustelle gefahren innerorts. mit Schild 123.
Ich habe kaum oder gar nicht gebremst da eine Grüne Ampel vorhanden war und auch übersichtlich.
Keine Arbeiter etc.
Nun wurde ich evtl. Geblitzt, da dort ein Blitzer stand, und ich stelle mir die Frage ob ich nun 100 Euro und 1 Punkt bekommen könnte bei der Geschwindigkeit.
Ich bin noch in der Probezeit.
Für ne Rückmeldung wäre ich dankbar
Ok ok