E-Scooter mieten: Das benötigen Sie!

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

So funktioniert die Ausleihe der elektrischen Tretroller!

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie einen E-Scooter mieten?
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie einen E-Scooter mieten?

Seit ihrer Zulassung am 15. Juni 2019 prägen die zahlreichen E-Scooter vielerorts das Stadtbild. Die Elektrokleinstfahrzeuge sollen vor allem dazu dienen, kurze Distanzen zu überbrücken, wenn es beim öffentlichen Nahverkehr vielleicht noch etwas hapert.

Allerdings sind die Anschaffungskosten mit mehreren hundert Euro nicht gerade gering und die Besitzer müssen sich zudem auch um einen Versicherungsschutz kümmern. Alternativ dazu besteht aber auch die Option, einen E-Scooter zu mieten.

Doch welche Bedingungen gelten, wenn Sie einen E-Scooter ausleihen wollen? Müssen Sie dafür über ein Smartphone und eine Kreditkarte verfügen? Und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen, wenn Sie einen E-Scooter mieten wollen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: E-Scooter mieten

Was wird benötigt, um einen E-Scooter zu mieten?

Möchten Sie einen E-Scooter ausleihen, ist dafür vor allem ein Smartphone mit Internetverbindung, auf dem die App des jeweiligen Anbieters installiert wurde, notwendig. Zudem müssen Sie über eine der unterstützen Zahlungsoptionen verfügen.

Worauf ist bei der Nutzung von E-Scootern zu achten?

Möchten Sie mit einem E-Scooter am Verkehr teilnehmen, müssen Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln sowie die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters halten. Ein Schutzhelm oder ein Führerschein sind allerdings nicht vorgeschrieben.

Wie hoch sind die Gebühren für einen E-Scooter?

Die Preise für E-Scooter variieren je nach Anbieter und Stadt. Die Ausgaben setzen sich dabei aus einer pauschalen Grundgebühr und Kosten zusammen, die pro Minute anfallen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen um einen E-Scooter zu mieten

E-Scooter mieten: Ohne App ist dies kaum möglich.
E-Scooter mieten: Ohne App ist dies kaum möglich.

Möchten Sie einen E-Scooter leihen, stehen Ihnen dafür in den größeren Städten nicht selten verschiedenste Anbieter zur Auswahl. Allerdings funktioniert die Ausleihe bei den meisten von ihnen sehr ähnlich. So benötigen Sie, um einen E-Scooter zu mieten, die App des jeweiligen Anbieters. Ohne ein Smartphone mit Datenvolumen für die Internetnutzung ist der Fahrspaß also nicht möglich.

In der App müssen Sie die Daten zu Ihrer Person sowie eine E-Mail-Adresse und eine Handynummer hinterlegen. Darüber hinaus ist eine Zahlungsmethode einzurichten, um die anfallenden Gebühren abzurechnen. Beachten Sie dabei, dass es nicht bei allen Diensten möglich ist, einen E-Scooter zu mieten, ohne eine Kreditkarte anzugeben. Häufig wird aber auch der Bezahldienst Paypal angeboten.

Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie mithilfe der App den QR-Code am E-Scooter einscannen und das Fahrzeug damit freischalten. Bevor Sie sich allerdings mit maximal 20 km/h in den Straßenverkehr stürzen, sollten Sie sich über die geltenden Nutzungsbedingungen und die Verkehrsregeln für E-Scooter informieren. Diese können Sie, bevor Sie den E-Scooter mieten, online auf den Internetseiten der Anbieter nachlesen.

So dürfen Sie einen E-Scooter häufig nur ausleihen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem sind die Fahrzeuge nur für den Transport einer Person zugelassen und verfügen auch über eine Gewichtsbegrenzung. Einen Führerschein benötigen Sie allerdings nicht und auch eine Helmpflicht schreibt der Gesetzgeber nicht vor, auch wenn ein Schutzhelm grundsätzlich zu empfehlen ist.

Der Gesetzgeber definiert konkrete Vorschriften, damit Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Diese gelten grundsätzlich auch, wenn Sie einen E-Scooter leihen. Eine Versicherung ist beispielsweise vorgeschrieben. Kontrollieren Sie daher, ob der Leih-E-Scooter auch über ein entsprechendes  Versicherungskennzeichen verfügt. Dabei handelt es sich um den kleinen Aufkleber, der über dem Hinterrad angebracht ist. 

Elektro-Scooter mieten: Welche Preise verlangen die Anbieter?

Wie setzen sich die Kosten zusammen, wenn Sie einen E-Scooter ausleihen?
Wie setzen sich die Kosten zusammen, wenn Sie einen E-Scooter ausleihen?

Da es sich bei den Anbietern um gewinnorientierte Unternehmen handelt, fallen Kosten an, wenn Sie einen E-Scooter mieten. Der Preis setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen:

  • pauschale Leihgebühr
  • Kosten pro Minute

Die pauschale Gebühr fällt bei jedem Leihvorgang an und beträgt in der Regel 1 Euro. Ergänzend dazu entstehen noch Ausgaben, die durch die Dauer der Nutzung bestimmt werden. Wie hoch der Minutensatz ausfällt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Dabei können sich die pro Minute anfallenden Kosten beim gleichen Anbieter je nach Stadt unterscheiden. Die Spanne reicht dabei generell von 15 bis 25 Cent je Minute.

Wie die Berechnung genau funktioniert, wenn Sie einen E-Scooter mieten, veranschaulicht das nachfolgende Beispiel:

Herr Meier hat sich einen E-Scooter ausgeliehen und ist mit diesem 30 Minuten durch die Gegend gefahren. Der von ihm ausgewählte Anbieter erhebt eine pauschale Gebühr von 1 Euro und verlangt pro Minute 20 Cent. Daraus ergeben sich folgende Kosten:

1 € + (30 x 0,20 €) = 7 €

Von Herrn Meiers Kreditkarte wird somit ein Betrag von 7 Euro abgebucht.

Möchten Sie im Alltag regelmäßig einen E-Scooter mieten, kann dies ein durchaus teures Unterfangen sein. Weshalb sich die Angebote wohl vor allem an Touristen richten, die auf diesen Weise die Stadt erkunden.

In kleineren Städten oder ländlicheren Gebieten stellen Unternehmen in der Regel keine E-Scooter zum Ausleihen auf, sodass Interessierte diese ggf. selbst kaufen müssen. Es gibt aber auch Anbieter, bei denen Sie den E-Scooter längerfristig mieten und monatlich bezahlen. Allerdings können Sie diesen nicht einfach vor einem Bahnhof abstellen, damit ein anderer diesen nutzen kann, sondern müssen diesen mitnehmen oder anschließen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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10 Kommentare

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  1. Sascha V.
    Am 2. April 2023 um 12:30

    Hallo, erhrlich wenn ich lese was alles für Probleme auftauchen beim kurzen leihen eines E-Scoters und das man feste Bezahlkonten angeben muss (Datenschutz?!) Weiß ich warum mir noch nie sowas angeschafft/ benutzt habe.!!! Wäre das alles unkomplierter nutzbar würde ich es auch Mal testen. Doch so fahre ich lieber Bahn und Bus. Dabei bleib ich wenigstens soweit pünktlich und muss mich nicht mit dem komplizierten leihen eines Scooter beschäftigen.!!!

    • Angela H
      Am 1. November 2023 um 3:52

      Hallo Sascha,
      ich stimme Ihnen zu. Allerdings, hängt es auch davon ab, wie weit ich zum bus laufen muss, durch mein Handycap brauche ich fast eine Stunde um die nächste Haltstelle zu erreichen, dann, wenn überhaupt fährt der Bus nur noch stündlich! Insofern ist es mir also wert die App zu installieren und mich zu registrieren, und mich auf die Bezhlkonditionen einzulassen. Allerdings es ist ein gewisser Luxus, wenn esjedoh preislich unter den Kosten für ein Taxi liegt, wäre ich dabei.

  2. Max
    Am 9. Oktober 2022 um 16:57

    Klingt so, als seien die Roller regelwidrig abgestellt worden und mussten vom Verleiher “umgeuogen” werden.

  3. Martina K
    Am 18. Juni 2022 um 13:16

    Was ist eine “Umzugsgebühr” für einen E-Scooter?
    Mein Sohn musste eine solche gestern Abend in Höhe von 50,– Euro für zwei Roller bezahlen.
    Dazu kamen noch die regulären Gebühren.

    • René
      Am 1. Oktober 2022 um 18:26

      Meist ist das eine Kaution.

  4. Speedy Chap
    Am 27. Juli 2021 um 12:27

    Hi,
    guter Artikel. Wie sieht es in anderen Ländern der EU aus? A, CH, F, I, … würde mich interessieren.
    Grüße

  5. Ruhrpott
    Am 8. November 2020 um 18:34

    Also ich musste heute für 47 min fast 20 Euro zahlen ist das richtig??

  6. W.
    Am 2. Juli 2020 um 18:41

    Kann ich mir heute noch einen E- Scooter ausleihen. Für ca 2wochen.bitte um Rückmeldung.[Telefonnummer von der Redaktion entfernt].danke .W. mein name

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 10:00

      Hallo W.,

      bitte beachten Sie, dass wir keinen Verleih von Fahrzeugen anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Gertrud
    Am 8. Januar 2020 um 11:07

    Ich es versucht mit meiner Karte aber es geht nicht zu bezahlen ,ich habe aber auch nur eine girocart und ich würde gerne öfter einen Roller nutzen.

    Mfg
    Gertrud

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