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Autoaufkleber: Dürfen Sie Heckscheibe & Co. bekleben?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Optische Highlights fürs Auto: Seitenaufkleber und Autoaufkleber für Motorhaube, Scheibe und Co. erfreuen sich großer Beliebtheit.
Optische Highlights fürs Auto: Seitenaufkleber und Autoaufkleber für Motorhaube, Scheibe und Co. erfreuen sich großer Beliebtheit.

Zur optischen Verschönerung von Fahrzeugen greifen nicht nur Tuningfans gerne auf Aufkleber fürs Auto und Tattoos zurück. Hierdurch können die Fahrzeughalter auch Statements setzen, die für alle anderen Verkehrsteilnehmer sichtbar sind.

Was gilt es zu beachten, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Hilfe von Autoaufklebern verschönern wollen? Dies und mehr finden Sie im folgenden Tuning-Ratgeber.

Im folgenden Tuning-Ratgeber beschäftigen wir uns ausschließlich mit den kleineren Autostickern und Autotattoos. Auch diese sind streng genommen bedruckte Autofolien, die an den Fahrzeugen angebracht werden, doch sind sie in der Regel kleinflächiger und auf feste Motive begrenzt.

Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Car Wrapping wünschen, können Sie diese in unserem Ratgeber zur Autofolierung finden.

FAQ: Autoaufkleber

Darf ich meine Heckscheibe bekleben?

Das dürfen Sie, sofern Ihre Sicht dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Blick durch den Rückspiegel muss frei bleiben.

Gibt es Probleme mit der Scheibenheizung?

Befinden sich in der Heckscheibe Heizdrähte, kann sich das auf die Klebekraft des Aufklebers auswirken. Unter Umständen kommt es zu Beschädigungen an der Scheibenheizung, wenn Sie den Aufkleber wieder entfernen wollen.

Sind Aufkleber auf der Frontscheibe zulässig?

Nein. Eine Ausnahme stellen Vignetten und die Umweltplakette dar.

Das Auto bekleben – Mit Statements zur Personalisierung des Autos

Die Autobeschriftung ist nicht nur aufs Tuning beschränkt, sondern bereits fester Bestandteil in der Alltagswelt zu Werbezwecken und bei Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Krankentransporten.

Über kaum eine andere Maßnahme können Autofahrer ein Statement wirksamer abgeben als durch Autoaufkleber. Ob lustige, anzügliche oder feinsinnige Sprüche, Werbeschriftzüge, Tribals oder andere Motive: Die Designvielfalt auf dem Markt ist gewaltig. Und häufig besteht gar die Möglichkeit, auch eigene Motive und Sprüche zu entwerfen und diese sodann auf widerstandsfähige PVC-Folien aufdrucken zu lassen.

Vermutlich ist jedem der Aufkleber “Baby on Board” schon tausende Male auf den Autos anderer Leute aufgefallen. Doch heute ist die Gestaltungsmöglichkeit wesentlich breiter gefächert. Es gibt auch teils beleidigende Aussagen, die sich Personen aufs Heck pinnen, um den nachfolgenden Verkehr aufzustacheln.

Übrigens: In der Regel ist der Tatbestand der “Beleidigung” durch einen Aufkleber nicht erfüllt, sofern sich diese nicht direkt gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe wendet. Das Anbringen auch solcher Aufkleber auf dem Privatfahrzeug kann als persönliche Meinungsäußerung gewertet werden, was durchdie Bestimmungen zur Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.

Die kleinen Folienstücke haben dabei einen wesentlichen Vorteil: Gefällt das Motiv einmal nicht mehr, kann es zumeist vergleichsweise unkompliziert wieder abgelöst und ausgetauscht werden – ohne dass hierfür der Lack oder Scheiben leiden.

Anders als die großflächige Autofolierung sollen mittels der kleineren Autoaufkleber kleinere Highlights gesetzt werden. Zudem sind hier auch auf einen gewissen Raum begrenzte Motive möglich, während Autofolien in der Regel eher durchgehend und sich wiederholende Designs aufzeigen.

Doch auch beim Autoaufkleber gibt es zahlreiche Dinge zu beachten, um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden. Im schlimmsten Fall droht gar die Nutzungsuntersagung des Fahrzeugs bis die Veränderungen wieder rückgängig gemacht wurden. Lesen Sie im Folgenden mehr zu den einzelnen Bestimmungen und worauf Sie beim Anbringen und Entfernen der Autosticker achten sollten.

Bußgeldtabelle zum Autoaufkleber

BeschreibungBußgeldPunkte
Fahren bei eingeschränkter Sicht10 Euro
Scheinwerfer verdeckt
... mit Gefährdung anderer
... mit Sachschaden
20 Euro
25 Euro
35 Euro
Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug
... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
25 Euro
90 Euro

1
Nummernschild abgedeckt65 Euro

Tuning durch Aufkleber am Auto – Nass- oder Trockenverklebung?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Klebefolien der Autoaufkleber auf dem Fahrzeug oder den Scheiben anzubringen: die Nassverklebung und die Trockenverklebung.

Bei der Nassverklebung von einem Autoaufkleber wird die zu beklebende Fläche des Fahrzeuges und die Klebefläche des Autostickers mit einer Wasser-Spülmittel-Lösung eingesprüht. Dadurch wird der Kleber auf der PVC-Folie kurzzeitig deaktiviert und das Motiv kann leicht auf der Oberfläche verschoben werden. Dadurch können Sie die Lage vom Autoaufkleber auch nach der Aufbringung noch korrigieren und den optimalen Platz für das Motiv finden.

Nachdem die richtige Ausrichtung gefunden ist, können Sie mit Hilfe eines Rakels oder eines Tuchs das Wasser von Innen zu den Außenseiten hin unter dem Motiv entfernen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da das Motiv durch das Fitwasser leicht auch noch beim Rakeln verschoben werden kann.

Achten Sie auch darauf, das Wasser unter dem Autoaufkleber vollständig zu entfernen. Andernfalls können die Einschlüsse schnell zum Ablösen auch des ganzen Stickers führen. Kleinere Bläschen können Sie auch vorsichtig mit einer Nadel einstechen und das Wasser so herausdrücken.

Autoaufkleber auf der Scheibe? Die Windschutzscheibe ist tabu!
Autoaufkleber auf der Scheibe? Die Windschutzscheibe ist in der Regel tabu!

Bei der Trockenverklebung hingegen ist der Aufwand wesentlich geringer. Allerdings müssen Sie sich schon vorab genauestens über den Sitz vom Autoaufkleber im Klaren sein. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich. Und auch das Ablösen und Neuanbringen ist kaum noch möglich. Für größere Aufkleber für Ihr Auto sollten Sie daher dringend auf eine zweites Paar ruhiger Hände zurückgreifen.

Nachdem der Autoaufkleber an Ort und Stelle angeklebt ist, nutzen Sie einen Rakel oder ein Tuch dazu, die Folie fest an die Oberfläche zu pressen. So können auch Lufteinschlüsse beseitigt werden. Gegebenenfalls hilft auch hier der Gebrauch einer feinen Nadel.

Den Autoaufkleber sollten Sie immer von der Mitte des Motivs zum Rand hin fest ausstreichen, damit alle Lufteinschlüsse entfernt und Falten vermieden werden können.

Reicht das Folienmotiv über Nahtstellen des Autos – also über mehrere Bauteile hinweg – müssen Sie gegebenenfalls mit Hilfe eines scharfen, feinen Messers (Cutter oder Skalpell) vorsichtig das Motiv zerschneiden und die Kanten in die Kanten verkleben. Andernfalls kann sich das Motiv an diesen schwachstellen schnell wieder ablösen. Achten Sie darauf, den Lack nicht zu beschädigen.

In beiden Fällen jedoch – Trocken- und Nassverklebung – ist eine penible Vorbereitung von Bedeutung, um ein optimales Ergebnis zu erhalten.

Vorsicht! Der Kleber der Autosticker benötigt in der Regel um die 48 Stunden um vollständig auszuhärten. In dieser Zeit sollten Sie es unbedingt vermeiden, den Autoaufkleber zu starken Kräften oder unwirtlichen Witterungsbedingungen auszusetzen. Fahren Sie in dieser Zeit zum Beispiel auch nicht in eine Waschanlage. Andernfalls kann der fürs Auto erworbene Sticker so schnell beschädigt und verzogen werden.

Autoaufkleber anbringen – eine gute Vorbereitung ist wichtig

Ein gutes Ergebnis ist auch beim Autoaufkleber abhängig von der jeweiligen Vorarbeit. Die zu beklebenden Flächen müssen von Staub und Schmutz gereinigt und anschließend mit einem Fettlöser auch von Fettrückständen befreit werden. Schon ein kleiner Fingerabdruck auf der Klebefläche kann zum Schwachpunkt werden. Von dieser nicht oder nur schlecht verklebten Stelle her kann sich das Motiv schnell immer weiter ablösen.

Wenn Sie mit Fettlösemitteln arbeiten, sollten Sie stets Schutzhandschuhe tragen, da sonst auch die für den Menschen wichtige und natürliche Fettschicht auf der Haut zerstört werden kann.

Um zu verhindern, dass schnell wieder neuer Staub sich auf der Klebefläche niederlegt, ist es angeraten, stets in einem weitgehend staubfreien Raum zu arbeiten. Schon kleine Staubkörner können sonst zu Macken und Fehlern führen.

Bevor Sie das Motiv schließlich verkleben, ist es zudem empfehlenswert, den Autoaufkleber vorab schon einmal mit Hilfe von Klebeband an die vorgesehene Fläche anzubringen – ohne Träger- und Schutzfolie abzulösen. So können Sie den besten Platz für das Motiv finden. Markieren Sie sich die genaue Position gegebenenfalls mit einem Bleistift.

Auto mit Heckscheibenaufkleber verzieren – was Sie beachten müssen!

Natürlich können Sie nicht nur den Lack Ihres Fahrzeuges mit allerlei Sprüchen und Motiven verzieren. Auch die Heckscheibe bietet genug Raum, um sich zum Beispiel zu seiner Lieblingsband zu bekennen oder aber Werbung für den eigenen Online-Service zu machen. Allerdings dürfen Sie die Scheiben des Fahrzeugs nicht unbegrenzt mit Autostickern zupflastern.

Es gilt, ausreichend Platz auf der Scheibe zu lassen, damit dem Fahrer der Blick nach hinten durch den Heckscheibenaufkleber nicht gänzlich versperrt ist. Daher darf ein Großteil der Scheibe nicht mit blickdichten Autostickern versehen sein. Der Blick durch den Rückspiegel muss in jedem Fall frei bleiben.

Zudem müssen die speziellen Klebefolien für Scheiben mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet sein. Dies gilt besonders bei einem großflächigen Pkw-Aufkleber. Da die Scheiben von Fahrzeugen zudem aus Sicherheitsglas bestehen, darf die Funktionsweise durch den Sticker nicht beeinträchtigt sein. Lassen Sie sich gegebenenfalls vorab in einer seriösen Werkstatt dahingehend beraten, welche Bescheinigungen für die Autoglassticker vorliegen müssen und welche Bedingungen eingehalten sein sollten.

Sicherheits- und Verbundglas: Die Scheiben von Fahrzeugen bestehen aus Sicherheitsglas. Bei den Seiten- und Heckscheiben zerpringt das Glas in der Regel in feine kleine Splitter, die keine oder kaum scharfe Schnittkanten aufweisen. So kann das Verletzungsrisiko für die Insassen im Falle eines Unfalls verringert werden.Eine Besonderheit stellt die Windschutzscheibe von Fahrzeugen dar: Hierbei handelt es sich um Gläser aus Verbundglas. Dieses spezielle Sicherheitsglas besteht aus zwei Glasscheiben, die miteinander durch eine dünne aber robuste Kunststofffolie miteinander verklebt – verbunden – sind. Im Falle eines Einschlags in die Scheibe zerspringt das Glas ähnlich wie bei den anderen Fenstern in feine Splitter. Durch die Verklebung wird jedoch verhindert, dass die feinen Splitter ins Fahrzeuginnere und in den Fahrer- und Beifahrerraum fallen. Auch so ist das Verletzungsrisiko gesenkt.

 

Es bietet es sich an, die Aufkleber für die Heckscheibe von innen an der Scheibe zu verkleben. Derartige Autoaufkleber müssen dabei gespiegelt produziert werden, damit nach Außen der Schriftzug richtig herum erkennbar ist. Die Klebefläche ist dann identisch mit der sichtbaren Seite des Aufklebers.

Der Vorteil der Innenverklebung ist vor allem, dass der Autoaufkleber gut vor den Witterungsbedingungen geschützt ist. Lediglich die UV-Strahlung kann ihm so noch zusetzen.

Die Außenverklebung ist zumeist nicht gestattet, da auf der Außenseite der Fahrzeugscheiben keine Folien angebracht sein dürfen. Dadurch könnte das Bruchverhalten der Autoscheiben erheblich beeinträchtigt sein, sollte es wider Erwarten doch einmal zum Unfall kommen. Zudem hat es wesentliche Nachteile, Autoaufkleber an der Heckscheibe anzubringen, wie zum Beispiel:

Nur offizielle Autoaufkleber wie Vignette oder Umweltplakette dürfen an die Frontscheibe.
Nur offizielle Autoaufkleber wie Vignette oder Umweltplakette dürfen an die Frontscheibe.
  • Die Folie ist den Witterungsverhältnisse schutzlos ausgesetzt.
  • Im Winter sind Probleme beim Scheibenkratzen möglich.
  • Fremde können leicht Manipulationen an dem Autosticker vornehmen.

Auch aus diesem Grunde ist die Innenverklebung der kleineren bedruckten Autofolien angeraten. Seien Sie jedoch besonders vorsichtig, wenn sich in der Heckscheibe Ihres Wagens Heizdrähte befinden. Die aufgebrachten Folien entwickeln eine hohe Klebekraft. Wenn Sie die Autoaufkleber dann eines Tages doch wieder entfernen möchten, könnte die Scheibenheizung demoliert werden. Dann müssen Sie in der Regel die ganze Heckscheibe austauschen lassen und der Spaß mit dem Sticker hat ein teures Nachspiel.


Bei einem großflächigen Scheibenaufkleber fürs Auto sollten Sie die Allgemeine Betriebserlaubnis, die dem Heckscheibenaufkleber beim Kauf stets beigefügt sein muss, immer im Fahrzeug mitführen.

Andere Autoscheiben mit Aufkleber verzieren – Front- und Seitenscheibe

Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.

Scheiben, die im Sichtfeld des Fahrers liegen – also Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben vor der B-Säule – sind beim Verkleben absolut tabu! Es ist untersagt diese für das Sichtfeld des Fahrers wichtigen Scheiben abzudecken. Damit sind weder die Tönung der Autoscheiben noch das Bekleben gestattet. Grund hierfür ist, dass dem Fahrer die notwendige Sicht genommen wird oder aber auch schon durch kleinste Störfaktoren im Sichtfeld eine Irritation möglich ist.

Aufkleber, die sich regelmäßig auf der Innenseite der Windschutzscheibe befinden dürfen, sind Mautsticker (Vignetten) und die offiziellen Aufkleber für die jeweiligen Umweltzonen. Doch auch diese Autoaufkleber dürfen sich nicht im direkten Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden und gehören deshalb an der Windschutzscheibe am Rand links-oben oder im mittig hinter dem Rückspiegel.

Ist die Sicht des Fahrers durch Aufkleber eingeschränkt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Zudem ist auch die Nutzungsuntersagung möglich, bis die Sichtbehinderung behoben ist. Ist die Verkehrssicherheit durch Autoaufkleber auf wichtigen Scheiben gefährdet sind gar ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich.

Natürlich gibt es nicht nur beim Auto das Tuning mittels Aufkleber. Auch beim Motorrad sind den Wünschen der Kunden kaum Grenzen gesetzt. Allerdings stehen beim Motorrad für Aufkleber nur begrenzte Klebeflächen zur Verfügung.

Autoaufkleber ablösen – Vorsicht!

Der Geschmack eines Menschen ändert sich im Laufe seines Lebens immer wieder. Das bedeutet, dass ein Autoaufkleber, den er noch vor 5 Jahren spannend und lustig fand, nunmehr wieder loswerden möchte. Und auch, wenn das Auto verkauft werden soll, bietet es sich an, die Autoaufkleber zu entfernen, um den Wiederverkaufswert zu erhöhen.

In der Regel ist es relativ unkompliziert, die Sticker wieder vom Auto zu entfernen.

Es ist aber davon abzuraten, den Kfz-Aufkleber einfach so von der Klebefläche abzureißen. Hierdurch können sonst Schäden am Lack entstehen. Die handelsüblichen PVC-Folien, die für die Autoaufkleber genutzt werden, reagieren auf hohe Hitzeeinwirkung. Mit einem normalen Fön können Sie die Oberfläche des Autostickers erhitzen. Dadurch wird der Autoaufkleber dehnbar und der Kleber löst sich. Erst nach dem Erhitzen können Sie die Aufkleber leicht vom Fahrzeug ablösen. Eventuelle Rückstände können Sie mit Alkoholen – Spiritus oder Isopropanol (IPA) – leicht vom Lack oder den Scheiben lösen.

Es ist durchaus möglich, dass die Kfz-Beschriftung oder die Autobeklebung auch nach der Ablösung noch Spuren hinterlässt. Die Flächen unter der Fahrzeugbeklebung war durch die Folie vor Witterung und UV-Strahlen weitgehend geschützt, während die umliegenden Lackflächen gegebenenfalls an Glanz und Farbe verloren haben. So kann sich das Motiv auch ohne Sticker noch abheben.

Dürfen Sie das Nummernschild mit einem Aufkleber versehen?

Autoaufkleber auf dem Nummernschild sind nicht gestattet.
Autoaufkleber auf dem Nummernschild sind nicht gestattet.

Es gibt einige Fahrzeugteile, die Sie in keinem Falle bekleben dürfen. Hierzu zählen nicht nur die Spiegel im und am Wagen, sondern vor allem auch die Kennzeichen. Das Kennzeichen muss zur Identifikation des Fahrzeuges und des Halters stets erkennbar und in einwandfreiem Zustand sein. Laut § 10 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Kennzeichen nicht verdeckt sein:

“[…] sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein […].”

Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift kann im Falle einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro drohen. Für Fahranfänger: Dieses Vergehen ist laut Bußgeldkatalog als B-Verstoß gewertet.

Ausgenommen von der Regel sind lediglich die Prüfplaketten, die Sie bei erfolgreich bestandener Hauptuntersuchung erhalten.

Lassen Sie also lieber von dem Gedanken ab, auch das Kennzeichen Ihres Wagens mit einem Sticker zu verschönern. Es spielt keine Rolle, ob dadurch ein Buchstabe oder eine Zahl abgedeckt sind oder nicht. Selbst ein kleiner Autoaufkleber im Sternenkreis der Europaflagge ist nicht gestattet und zieht im Zweifel ebenfalls eine Strafe nach sich.

Autoaufkleber und Beleuchtungseinrichtungen:
Ähnlich wie bei den Kennzeichen ist es auch untersagt, die Scheinwerfer mit Stickern oder anderen Folien abzudecken. Auch durchsichtige Folien können hier gar zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift können Verwarngelder zwischen 20 und 35 Euro drohen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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26 Kommentare

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  1. Fabian
    Am 31. Januar 2024 um 19:30

    Ist es bei der Frontscheibe erlaubt auf einen original vorhandenen schwarzen Blendkeil / Blendstreifen, worauf sowieso keine Durchsicht gewährleistet ist, weshalb diese Fläche eigentlich irrelevant wäre, einen schriftzug zu Folieren?

  2. Daniel
    Am 7. August 2020 um 16:57

    Hallo,

    Dürfen Floureszierende Aufkleber (5x5cm) auf das Auto geklebt werden?
    Also egal ob Heckscheibe oder auf dem Kofferraumdeckel

  3. Mark.M
    Am 23. April 2020 um 18:01

    Hallo Redaktionsteam von bussgeldkatalog.org

    Ist es jetzt erlaubt Sticker auf die Heckscheibe zu kleben von außen? Oder dürfen sie nur noch von innen beklebt werden ?

    Falls es verboten ist die Sticker auf die Heckscheibe außen zu bekleben gibt es dann Ärger mit der Polizei und Strafe?

  4. marvin
    Am 18. Juli 2019 um 9:08

    Hallo Redaktionsteam von bussgeldkatalog.org,
    darf man an einem Elektroauto oder Hybrid die Hybridlogos entfernen und somit das Auto cleanen?

  5. Can
    Am 24. März 2019 um 1:04

    Hallo wie hoch ist das bußgeld wen das navi meine sicht behindert?

  6. Collin
    Am 7. Dezember 2018 um 21:21

    Wäre es auch Ein Tatbestand wenn sich der aufkleber im Oberen Bereich der Scheibe befinden würde (Maße: 55x10cm)

  7. Unbekannt
    Am 13. Juli 2018 um 8:09

    Hallo,
    unter welche Tatbestandsnummer sollen denn die 90€ und 1P.i.F fallen?
    Und wenn ich auf meiner Frontscheibe einen Sticker habe der 50x12cm ist, dann sind das gerade mal 0,06m² und somit unter 0,1m² also kann doch dann nichts auf mich zukommen außer ein Verwarngeld von 10€ falls es in meinem Sichtfeld ist. oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2018 um 10:45

      Hallo Unbekannt,

      es handelt sich um die Tatbestandsnummer 319606. Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden. Unter Umständen könnte Ihnen das Fahren mit einem nicht zulässigen Fahrzeug vorgeworfen werden, wenn sich der Aufkleber im Sichtfeld befindet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Thomas S.
    Am 29. Mai 2018 um 9:10

    Sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.org,
    ihre Aussagen “Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.” sind rechtlich nicht haltbar!
    Es gilt die vorliegende Vorschriftenlage und keine Behauptung bzw. Meinung (auch wenn sie scheinbar von Verordungsgeberseite kommt). Zu den Fakten, auch für eine Vinette oder die Umweltplakette gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Befinden sich Aufkleber an der Winschutzscheibe sind einzig ihr Einfluss auf das Bruchverhalten der Scheibe und die Sicht des Fahrzeugführers entscheidend für die “Unzulässigkeit” mit einer entsprechenden Rechtsfolge. Vor Gericht haben allgemeine Auslegungenswünsche ohne Nennung der gesetlichen Grundlage keine Chance…

  9. Tim K
    Am 11. Mai 2018 um 9:30

    Wie schaut es mit einem sonnenkeil an der Frontscheibe aus. Hab mit einem Freund bei der dekra gesprochen. Er meinte es gibt da kein Problem. Darf nicht größer als 0,1 m2 sein. Glaub max 11, 8 cm von oben nach unten gehen. Wobei ich an meiner Scheibe eine Markierung hab wie weit der Keil nach unten gehen darf. Muss eine KBA Nummer auf der Folie haben und darf die dichtung nicht berühren. Mein folieren meinte es sei verboten klebt es mir aber trotzdem wenn ich es möchte.

  10. Pags
    Am 24. April 2018 um 23:06

    Wie verhält es sich, wenn die Seitenscheiben der B-Säule ab Werk bereits nicht eingesehen werden können? Beispiel sind hier zahlreiche Fabrikate der Marken Ford und Honda. Der Blick auf die Seitenscheibe sind hier auf Fahrerseite durch Innenverkleidung, Lenkrad und Außenspiegel komplett verdeckt, auf der Beifahrerseite durch die Innenverkleidung derart eingeschränkt, daß sich ein Sichtfeld in Größe einer Kreditkarte bei einer Glasfläche in der Größe eines A5 Blattes ergibt.

    Sehr viel wichtiger: Wie verhält es sich mit den handelsüblichen Sonnenkeilen, die auch ab Werk als geschwärzte Scheibe geordert werden können, und überall im Sortiment der großen Fahrzeugzubehörketten zu ordern sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 17:29

      Hallo Pags,

      prinzipiell dürfen Hersteller nur Fahrzeuge verkaufen, die die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Daher kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass ein Fahrzeug, dass von einem seriösen Händler angeboten wird, auch zulässig ist.

      Hinsichtlich Sonnenkeilen gilt, dass sie nicht mehr als 1 qm Gesamtfläche und maximal ein Viertel der Scheibe einnehmen dürfen. Selbst ein Sonnenkeil, der diese Vorgaben erfüllt, kann unzulässig sein, wenn er das Sichtfeld des Autofahrers einschränkt. Dies kann unter anderem bei der Hauptuntersuchung des Autos überprüft werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Leopold
        Am 1. Juni 2018 um 2:11

        Hallo, wurde heute aus dem Verkehr rausgezogen wegen einer normalen Verkehrskontrolle, wobei man erwähnen muss, dass nur auffällige Autos rausgezogen worden sind. Bei meinem Auto war alles wie es sich gehört eingetragen . Am Ende wurde der nette Kollege auf einem Sticker in der Frontscheibe hingewiesen. Er teilte mir mit das ich ab hier nicht weiterfahren darf und das Fahrzeug abgeschleppt werden muss + 50€ Bußgeld , waren dann bei 200€ . Der Aufkleber war 25cm lang und 7 cm hoch und war weit unten aufgeklebt worden . Dadurch konnte garnichts beeinträchtigt werden , weder Sichtweise noch sonst ein Schwachsinn . Meine Frage jetzt : Haben die Polizisten richtig gehandelt in diesem Fall ? Wenn ja weshalb ?!!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 22. Juni 2018 um 14:10

          Hallo Leopold,

          es ist leider nicht zulässig, die Front- und vorderen Seitenscheiben zu bekleben, da bereits kleine Aufkleber zu Irritationen führen und die Sicht des Fahrers einschränken könnten.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Stefan
    Am 18. April 2018 um 19:14

    Ich glaube Deutschland hat schon andere Probleme wie Aufkleber. Vorallem das “Windschutzscheibe ist tabu”. Man ganz ehrlich wie viel Auto in Deutschland gibt die auf der Windschutzscheibe Aufkleber haben. Dann noch das es im höchsten Fall 90€ und 1 Punkt kosten kann, kann doch echt nicht war sein. Super Freiheiten gibt es (Bravo).

  12. Stefan
    Am 18. April 2018 um 15:12

    Also so langsam dreht die Politik richtig durch. Nur weil so viele Autofahrer zu blöde sind zum gucken und in der Fahrschule nicht richtig aufpassen oder weiß Gott aus welchen ominösen Gründen nicht in der Lage sind sich auf den Straßenverkehr richtig einzustellen (Smartphone und so…) müssen alle anderen so extrem leiden und in der eigenen Freiheit so beraubt werden. Mittlerweile sehe ich dieses ganze Tuninggehetze und verbieten von Allem nur noch als Diskriminierung. Aber der Staat hat erlaubt dass morgens um 6 Bauarbeiten stattfinden dürfen, Baustellen auf Autobahnen keine Behinderung der Verkehrssicherheit darstellt und so weiter…Auch das nicht richtig in die Bildung investiert wird, ist anscheinend kein beklagenswerter Punkt.

  13. Lukas
    Am 26. März 2018 um 10:43

    Hallo, ich hab eine Aufkleber auf der frontscheibe unten in der Mitte, ungefähr 12 cm hoch und 60 cm breit. Das ist nur eine Schrift also man kann auch zwischen den Buchstaben durchschauen. Ist dies zulässig oder nicht? Und was erwatet mich für ein Bußgeld? Kommt dann auch was wegen fehlender BE? Und ab wann ist es eine Gefährdung des Straßenverkehrs? Danke schon mal für eure Hilfe!:)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:33

      Hallo Lukas,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, dürfen keine Aufkleber auf der Frontscheibe angebracht werden. Darüberhinaus gilt: “Ist die Sicht des Fahrers durch Aufkleber eingeschränkt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Zudem ist auch die Nutzungsuntersagung möglich, bis die Sichtbehinderung behoben ist. Ist die Verkehrssicherheit durch Autoaufkleber auf wichtigen Scheiben gefährdet, sind gar ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich.” (siehe https://www.bussgeldkatalog.org/autoaufkleber/#andere_autoscheiben_mit_aufkleber_verzieren_8211_front-_und_seitenscheibe)

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Michael
        Am 9. Mai 2018 um 10:16

        PS: Der Aufkleber von Lukas hat eine Größe von 12 x 60cm das macht um genau zu sein 0,076m² und befindet sich damit noch unterhalb der Grenze von 0,1m².
        Ebenso sitzt der Aufkleber nicht auf einer Scheibeneinfassung. Und ob der äußerste Punkt auf der Beifahrerseite im Sichtfeld liegt können Sie sich selbst beantworten ;-)

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. Juni 2018 um 12:49

          Hallo Michael,

          ob eine Sichtbehinderung vorliegt, können wir aus der Ferne nicht abschließend beurteilen. Letzten Endes entscheidet der zuständige Beamte, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Michael
        Am 9. Mai 2018 um 10:10

        Leider sollte Ihre Redaktion erstmal ausgiebig recherchieren bevor Sie solche Halbwahrheiten verbreiten.
        Solange eine maximale Größe nicht überschritten wird und das ganze bei Einhaltung einer ausreichenden Sicht geschieht ist es NICHT Verboten!

        Nach der VkBl-Verlautbarung Nr. 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die BG für Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19Abs 2 die BE des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.
        Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber, deren Fläche kleiner als 0,1 m2 ist. Für diese Aufkleber ist KEINE BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1⁄4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben. Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und anderer Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fz-Führer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- u Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
        Folgende Paragraphen finden Wirkung in diesem Thema und bestätigen somit die Information der VkBl-Verlautbarung: (§ 19 Abs.2, § 35b Abs.2 Satz 1, § 40 StVZO).

        In Ihrem Artikel findet sich kein einziger Paragraph der das anbringen von Aufklebern absolut verbietet!
        Eine Anfrage beim Polizeipräsidium in Mainz hat ergeben das sich zu diesem Thema in 2018 NICHTS geändert hat und die obige von mir mitgeteilten Informationen nach wie vor Ihre Anwendung finden.

        Mfg

      • Anonym
        Am 23. April 2018 um 15:52

        Ich finde das absolut lächerlich und reine Geldmacherei. Viele haben Aufkleber auf der Scheibe, meistens oben, wie z.B. die meisten Auto Clubs. Durch diese Aufkleber wird jedoch in keiner Weise das Sichtfeld beeinträchtigt, da man ja geradeaus auf die Straße schaut und nicht nach oben. Wenn man z.B. die Sonnenblende im Auto umklappt, ist ein wesentlich breiterer Bereich der Scheibe verdeckt als durch einen Schriftaufkleber. Ich sehe darin also absolut keinen Sinn und reine Schikane.

  14. Thomas B.
    Am 7. Februar 2018 um 14:01

    Es ist echt nen Unding,was mittlerweile alles verboten wird! Wir haben unseren Clubaufkleber auf der Rechten Seite der Windschutzscheibe kleben! Stört absolut nicht im Sichtbereich und ist auch nichts beleidigendes!
    Trotzdem wurde heute einem Clubmitglied es nahegelegt,diesen zu entfernen oder eintragen zu lassen!
    Mittlerweile habe ich das Gefühl,das es nur um Geldschneiderei geht und der arme Autofahrer wieder zur Kasse gebeten werden kann!
    Uns werden immer mehr Freiheiten genommen!

  15. Sasha
    Am 3. Januar 2018 um 21:08

    Man sollte manche Sachen aber auch mit Humor nehmen und nicht so verkrampft sehen.

  16. C Scherer
    Am 8. September 2017 um 15:25

    Hallo, leider gibt es keinen Straftatbestand beim Verwenden von “geschmacklosen” Aufklebern.

    Heute Morgen vor der Schule meiner Tochter hatte eine E-Klasse (Limousine) folgenden Schriftzug auf dem Kofferraumdeckel – “Deine Tochter lag hier auch schon drin”…

    Als Vater einer minderjährigen Tochter empfinde ich den Spruch mehr als geschmacklos, zumal die Platzierung auf dem Kofferraumdeckel einen ganz faden Beigeschmack hat.

    • alex
      Am 7. Januar 2018 um 20:20

      als nachstes werden geschmacklose witze verboten und danahc komt die freiheit.

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