Nutzungsuntersagung: Wenn die Fahrerlaubnis nicht genutzt werden darf

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Nutzungsuntersagung als Verwaltungsakt

Die Nutzungsuntersagung kann bei ausländischen Führerscheinen anstelle eines Entzugs erfolgen.
Die Nutzungsuntersagung kann bei ausländischen Führerscheinen anstelle eines Entzugs erfolgen.

Wenn ein deutscher Führerscheinbesitzer im Straßenverkehr Straftaten begeht, kann es unter Umständen zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Diese ist mit einer Sperrfrist verbunden. Erst wenn diese abgelaufen ist, kann der Führerschein neu beantragt werden.

Viele scheuen aber die Bedingungen und Auflagen, die mit einer Wiedererteilung in Deutschland verbunden sind. Um diese zu umgehen, machen sich viele die Regelung zunutze, nach der ausländische EU-Führerscheine hierzulande anerkannt werden. In Nachbarländern, die voraussetzungsärmere Verfahren anbieten, erwerben sie dann einen neuen Führerschein.

Bei weiteren Verstößen in Deutschland können die hiesigen Behörden dann keinen erneuten Entzug anordnen, weil sie über ausländische Führerscheine nicht verfügen können. Hier kommt die sogenannte Nutzungsuntersagung ins Spiel. Erfahren Sie im Folgenden mehr.

FAQ: Nutzungsuntersagung

Was ist eine Nutzungsuntersagung?

Eine Nutzungsuntersagung dient dazu, einer Person die Nutzung eines Rechts zu untersagen, wenn dieses Recht nicht entzogen werden kann. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann wird eine Nutzungsuntersagung notwendig?

Eine ausländische Fahrerlaubnis kann von deutschen Behörden nicht entzogen werden. Die Nutzungsuntersagung in solch einem Fall die gleiche Funktion.

Wann ist eine Nutzungsuntersagung bei unrechtmäßigem Führerscheinerwerb nötig?

Eine Fahrerlaubnis wurde unrechtmäßig im Ausland erworben, wenn zu dem Zeitpunkt hierzulande eine Führerscheinsperre bestand oder wenn der ordentliche Wohnsitz nicht in dem entsprechenden LAnd lag.

Was genau ist die Nutzungsuntersagung?

Die Nutzungsuntersagung dient, wie der Name schon sagt, dazu, einer Person die Nutzung eines Rechts zu untersagen. Dies gewinnt vor allem dann an Bedeutung, wenn das Recht nicht entzogen werden kann.

Ein Bereich, in dem die Nutzungsuntersagung daher Anwendung findet, ist die ausländische Fahrerlaubnis. Deutsche Behörden können diese nicht entziehen. Wenn jedoch der betreffende Fahrer nicht über die notwendige Fahrtauglichkeit verfügt oder Straftaten begangen hat, kann die Fahrerlaubnisbehörde ihm mittels dieses Verwaltungsakts die Nutzung seiner Fahrerlaubnis untersagen.

Eine Nutzungsuntersagung hat also die gleiche Funktion und Wirkung wie der Entzug der Fahrerlaubnis für deutsche Führerscheinbesitzer.

Wann eine Nutzungsuntersagung nötig wird

Die Nutzungsuntersagung wird oft im Kontext des sogenannten Führerscheintourismus angewandt. Dieser Begriff beschreibt das Phänomen, dass Personen, denen eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde und die für ihre Wiedererteilung Auflagen wie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssten, auf andere EU-Staaten ausweichen, um diese Voraussetzungen zu umgehen.

EU-Führerscheine aus anderen Mitgliedsstaaten werden in der Regel in Deutschland problemlos anerkannt.

Da solche Auflagen angeordnet werden, weil Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Person bestehen, kann durch eine systematische Umgehung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. Wenn dann auch noch entsprechende Verstöße begangen werden, ist die Nutzungsuntersagung der einzige wirksame Schritt, um den Verkehrssünder von der Straße fernzuhalten, da der ausländische Führerschein nicht von deutschen Behörden entzogen werden kann.

Nutzungsuntersagung bei unrechtmäßigem Erwerb

Ein EU-Führerschein kann durch Nutzungsuntersagung von der Behörde unbrauchbar gemacht werden.
Ein EU-Führerschein kann durch Nutzungsuntersagung von der Behörde unbrauchbar gemacht werden.

Im Einzelfall kann es auch vorkommen, dass eine ausländische Fahrerlaubnis unrechtmäßig erworben wurde. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland eine Sperrfrist bestand.

Zudem sind in der Regel auch Wohnortauflagen zu beachten. Das heißt, dass eine Fahrerlaubnis in einem Staat nur dann erworben werden kann, wenn dort auch ein ordentlicher Wohnsitz besteht. Der Führerscheinaspirant muss also eine bestimmte Zeit des Jahres in dem betreffenden Land verbringen, um dort seinen Führerschein machen zu können – Führerscheintourismus wird so erschwert.

Da viele aber kein tatsächliches Interesse an dem Land, sondern nur an seinem Führerschein haben, wird diese Wohnsitzregelung oft nicht bedacht. Ganz so einfach ist es nämlich nicht, eine ausländische Fahrerlaubnis ordnungsgemäß zu erwerben. Sollten Formfehler entdeckt werden, kann dies dazu führen, dass der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt und eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Patrick
    Am 2. Januar 2021 um 18:02

    Ich habe eine frage, ich bin deutscher wurde die Fahrerlaubnis entzogen und halte mich mehrere Monate im Jahr in Albanien auf, wenn ich dort also außerhalb der Sperrfrist einen Führerschein mache, kann ich den denn einfach umschreiben lassen, oder wie verhält sich das mit der Wohnsitzregelung wenn keine Sperrfrist mehr besteht ?

  2. Shamus A. g.
    Am 15. Februar 2020 um 6:51

    Hi,
    Ich möchte wissen ob man Deutsche führerschein mit Pakistani tauschen kann ?
    Ein freund von mir kommt in paar tagen..
    Ich wollte wissen ob er mit Pakistani führerschein hier für immer fahren darf oder muss er theory und practice machen muss ?
    Dankeschön

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