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Wann ein Führerscheinentzug droht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 18 Minuten

Entzug der Fahrerlaubnis? Hinweise zu Sperrfrist, Wiedererteilung, Kosten und Co.

Der Führerscheinentzug droht nicht nur Autofahrern
Der Führerscheinentzug droht nicht nur Autofahrern

Ist ein Verkehrsteilnehmer oftmals zu schnell unterwegs, droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Beide Maßnahmen können jedoch nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eintreten. Auch wer mehrfach mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, muss ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug befürchten. Eines davon ist jedoch weitreichender, langwieriger und kostenintensiver als das andere.

Die Unterschiede und die Folgen beider Maßnahmen sollen in diesem Ratgeber erklärt werden. Was Sie tun können, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, lesen Sie außerdem in diesem Artikel.

FAQ: Führerscheinentzug

Wann kann es zum Führerscheinentzug kommen?

Mögliche Gründe für einen Führerscheinentzug sind Drogen und/oder Alkohol am Steuer, Straftaten im Straßenverkehr oder das Erreichen von acht Punkten auf dem Flensburger Punktekonto.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Bei einem Führerscheinentzug wird Ihnen die Erlaubnis, ein Kfz im Verkehr zu steuern, generell aberkannt. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein temporär abgeben, erhalten ihn jedoch in der Regel nach maximal drei Monaten automatisch wieder zurück.

Wie bekomme ich nach einem Entzug meinen Führerschein zurück?

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, erhalten Sie diese nur durch eine Neuerteilung zurück. Sie können die neue Fahrerlaubnis bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen. Allerdings müssen Sie in der Regel gewisse Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. das Bestehen einer MPU.

Spezifische Ratgeber zum Thema Fahrerlaubnisentzug:

Informationen zum Führerscheinverlust

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Führerscheinverlust, wie und wo Sie einen neuen Führerschein beantragen können.

Keine Lust zu lesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Video erklärt

Video zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Video: Wann müssen Sie den Führerscheinentzug fürchten?

Führerscheinentzug versus Fahrverbot

Wer ein besonders schweres Vergehen im Straßenverkehr begeht oder mehrfach einen Fehltritt verursacht, muss in der Regel mit diversen Maßnahmen rechnen, die das deutsche Straßenverkehrsrecht regelt. Die beiden schwersten Maßnahmen im Verkehrsrecht sind das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis. Am Rande soll hier auch der Freiheitsentzug als Folge von schweren Vergehen im Strafrecht erwähnt werden, welcher auch als Maßnahme im Rahmen des Straßenverkehrs angeordnet werden kann.

Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen. Außerdem dienen sie der Verkehrserziehung der Verkehrsteilnehmer und sollen durch ihre besondere Schwere abschrecken. Die Strafen sind besonders für Vielfahrer ärgerlich, welche aus beruflichen Gründen auf das Fahrzeug angewiesen sind. Dennoch sind die Maßnahmen unerlässlich für das reibungslose Verhalten im Straßenverkehr.

Das Fahrverbot

Der größte Unterschied vom Fahrverbot zum Entzug der Fahrerlaubnis ist die zeitliche Begrenzung. Ein Fahrverbot kann nur mindestens für einen Monat und höchstens für 3 Monate verhängt werden.

Sie müssen zwar auch Ihren Führerschein abgeben, jedoch ist die Wiedererteilung hier einfacher gestaltet. Nachdem Ihnen ein Delikt zur Last geworfen wird, weshalb ein Fahrverbot verhängt wird, haben Sie in der Regel 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, werden der Bußgeldbescheid und das damit verhängte Fahrverbot rechtskräftig. Prinzipiell haben Sie vier Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben.

Diese Vier-Monats-Frist besteht jedoch nur, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre nicht schon einmal Ihren Führerschein verloren haben. Das Dokument muss bei der im Bußgeldbescheid genannten Stelle abgegeben werden. Dies kann eine zuständige Behörde oder auch die hiesige Polizeidienstelle sein. Wer nicht von der Vier-Monats-Frist Gebrauch machen kann, muss seinen Fahrausweis direkt nach der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung abgeben.

In der Zeit des Fahrverbots darf kein Fahrzeug bedient werden. Auch Mofas, für die kein Fahrausweis benötigt wird, dürfen nicht gefahren werden. Sollten Sie dies dennoch tun und Sie werden kontrolliert, können Sie mit

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann bei verschiedenen Vergehen drohen
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann bei verschiedenen Vergehen drohen
  • einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr,
  • einer Geldstrafe oder
  • dem Entzug der Fahrerlaubnis

rechnen.

Der Fahrausweis kann nach Ablauf des Fahrverbots per Post, also per Nachnahme, verschickt werden. Dieses Verfahren ist aber mit einer Gebühr für den Versand verbunden. Die zweite Möglichkeit ist, den Fahrausweis direkt bei der Behörde bzw. Institution abzuholen, bei welcher er auch abgegeben wurde.

Der Führerscheinentzug

Das Gegenteil zum Fahrverbot bildet der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Maßnahme wird auch Führerscheinentzug genannt, obwohl es juristisch richtig ist, von einer Führerscheinabgabe zu sprechen. Der Entzug der Fahrerlaubnis definiert die “Aberkennung” der Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, schwere Unfallflucht oder aufgrund der Punkteüberschreitung im Fahreignungsregister.

Beim Fahrverbot wird der Fahrausweis, also das Dokument per se, abgegeben. Der Führerscheinentzug oder Führerscheinverlust definiert das “Abgeben” der Erlaubnis, Fahrzeuge führen zu dürfen.

Der Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet. Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig. Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. Diese beträgt mindestens 6 Monate, dauer häufig jedoch noch länger. Bereits 6 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden. Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen. Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann. Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit einem Führerscheinentzug rechnen
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit einem Führerscheinentzug rechnen

Der Führerscheinentzug wird in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. Entzug der Fahrerlaubnis per Gericht: Nach einer Verkehrsstraftat wird eine Sperrfrist verhängt. Sechs Monate vor deren Ablauf kann die Fahrberechtigung neu beantragt werden.
  2. Entzug der Fahrberechtigung per Führerscheinstelle: Nach einem schweren Vergehen im Straßenverkehr, beispielsweise nach dem Erreichen der Höchstpunktzahl in Flensburg, prüft die Führerscheinstelle etwaige Bedingungen, unter denen die Neuerteilung geknüpft ist.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Beamten können den Fahrausweis bereits vorläufig einbehalten, wenn die Beamten “Gefahr in Verzug” sehen. Dieser Begriff kommt aus dem Verfahrensrecht und bezeichnet die Befugnis der zuständigen Behörden, den Führerschein vorläufig zu entziehen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Schaden eintreten würde. In diesen Fällen kommt es häufig zum vorläufigen Führerscheinverlust:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Tötung oder schwerer Verletzung eines Menschen oder Verursachung eines bedeutenden Schadens an fremdem Eigentum
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Vollrausch

Führerscheinentzug: Ab wann ist der “Lappen” weg?

Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer
Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aus verschiedensten Gründen angeordnet werden. In diesem Kapitel werden die meisten Gründe aufgezählt. Außerdem sollen hier auch die möglichen Folgen erläutert werden, damit Sie rechtzeitig wissen, was auf Sie zukommt.

Drogen und Alkohol: Führerscheinentzug

Wer Alkohol trinkt und sich an Steuer eines Fahrzeugs setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern besonders auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund führte der Bund empfindliche Strafen für dieses Vergehen ein. Die höchste Maßnahme ist der Führerscheinentzug wegen Alkohol.

Die Promillegrenze liegt zwar bei einem Wert von 0,5. Gefährdet eine Person jedoch den Verkehr und andere Teilnehmer, kann sie bereits ab 0,3 Promille zur Rechenschaft gezogen werden. Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe ist auch die Entziehung der Fahrberechtigung eine mögliche Folge des Vergehens.

Die absolute Fahruntüchtigkeit ist gesetzlich bei einem Wert von mehr als 1,1 Promille gegeben. Hier droht sofort der Führerscheinentzug bei Alkohol.

Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen, auch wenn nur geringe Mengen an Alkohol im Blut nachgewiesen werden.

Die Folgen einer Fahrt unter Alkohol und Drogen sind häufig die Teilnahme an einer MPU und/oder der Führerscheinverlust. Die Themen Cannabis und Führerschein werden auch oftmals in Verbindung gebracht, wenn es darum geht, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall und die hiesigen Behörden an. Es kann nicht pauschal gesagt werden, was bei welcher Menge von Drogen im Körper angeordnet wird.

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol droht nur bei besonders schweren Vergehen oder Wiederholungstätern. In der Regel wird “nur” ein Fahrverbot verhängt. Beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz oder Konsum ist dies jedoch anders. Hier kommt es häufiger zu dieser schwerwiegenden Maßnahme.

Zusätzlich kann zur Wiedererlangung des Führerscheins, also wenn Sie Ihren Führerschein verlieren, ein sogenannter Abstinenznachweis gefordert werden. Hierbei müssen Sie in einem bestimmten Zeitraum, regelmäßig zu Tests, um nachzuweisen, dass Sie keine Drogen oder Alkohol konsumiert haben.

Fahrverbote werden im Gegensatz zum Führerscheinentzug wegen Alkohol bereits ab dem ersten Verstoß gegen die Promillegrenze verhängt. Hierbei handelt es sich um ein Fahrverbot von einem Monat. Beim zweiten und dritten Vergehen muss bereits mit einem Fahrverbot von 3 Monaten gerechnet werden. Die Staffelung der Fahrverbote ist bei Drogen am Steuer gleich.

Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Ein Führerscheinverlust im eigentlichen Sinne ist bei der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht üblich. Hier werden in der Regel “nur” Fahrverbote ausgesprochen. Umgangssprachlich wird aber auch bei dieser Maßnahme vom Führerscheinentzug wegen zu hoher Geschwindigkeit gesprochen.

Die Fahrverbote dauern einen bis 3 Monate. Folgende Staffelung gibt es dabei:

Dauer des Fahr­verbotsInnerorts - Führer­schein­ent­zugAußerorts - Führer­schein­ent­zug
1 Monatab 31 km/h zu schnell*
ab 41 km/h zu schnell*
2 Monateab 51 km/h zu schnellab 61 km/h zu schnell
3 Monateab 61 km/h zu schnellab 71 km/h zu schnell
* ab 26 km/h für Wiederholungstäter (zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres)

Für Wiederholungstäter gelten spezielle Regeln: Wer innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten zweimal die Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschreitet, muss den Fahrausweis für einen Monat abgeben. Bekommen Sie aufgrund des Bußgeldkatalogs für eines der beiden Vergehen ein Fahrverbot, wird dieses um einen Monat verlängert. Der Zeitraum von einem Jahr beginnt mit dem ersten Vergehen über 26 km/h.

Grundsätzlich ist der Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ärgerlich. Vielfahrer bzw. Fahrer, die auf das Fahrzeug angewiesen sind, trifft dies jedoch am härtesten. Was also tun, wenn die Fahrerlaubnis entzogen werden soll?
Oftmals kann von einem Führerscheinentzug bei zu hoher Geschwindigkeit abgesehen werden. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Gericht und wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Sollten Sie also Ihren Fahrausweis dringend benötigen, ist ein Anwalt im Verkehrsrecht dringend zu empfehlen.

Im Laufe der Jahre haben sich aufgrund von diversen Gerichtsurteilen verschiedene Fallgruppen herauskristallisiert, bei welchen die Chancen höher sind, einem Führerscheinverlust zu entgehen:

  • Augenblickversagen: Ein sonst konzentrierter Fahrer hat für eine kurze Zeitspanne den Verkehr und seine Regeln außer Acht gelassen.
  • Existenzgefährdung: Kraftfahrer, die selbstständig sind, also ein eigenes Unternehmen besitzen, brauchen den Fahrausweis, um das Unternehmen weiterführen zu können.
  • Arbeitsplatzgefährdung: Fahrer, welche sich in einer Beschäftigung befinden, droht der Verlust der Arbeitsstelle und der Existenz, wenn der Führerschein verloren wird.
  • Zeitablauf: Liegt ein langer Zeitraum zwischen Vergehen und Gerichtsurteil kann vom Fahrverbot abgesehen werden bzw. das Fahrverbot verkürzt werden. Der Zeitraum liegt in der Regel bei 2 Jahren. Dieser Fall ist jedoch nur wirksam, wenn der Fahrer die lange Verfahrensdauer nicht selbst herbeigeführt hat.
  • Notstandssituation: Manchmal kann vom Führerscheinentzug abgesehen werden, wenn der Fahrer eine notstandsähnliche Situation zu befürchten hatte. Als Beispiel ist hier etwa eine persönliche oder berufliche Ausnahmesituation zu nennen: Ein Taxifahrer wurde von einem Gast genötigt, sich zu beeilen und wurde vom Fahrverbot freigesprochen.
  • Umstand: Wenn der Fahrer aufgrund von persönlichen Umständen zur Eile gezwungen wurde. Hier sind Fälle anzuführen, in denen der Richter “Gnade” walten ließ, weil die betroffene Person eine querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrerin ist, welche auf einem Dorf lebt und zur Beschaffung von Nahrungsmitteln in die nächstgrößere Stadt fahren muss.
  • Tatumstände: Der Fahrer hat die Tat aufgrund von besonderen Umständen im Einzelfall begangen. Dies kann beispielsweise ein Einsatzleiter der freiwilligen Feuerwehr sein, welcher im Einzelfall schneller fahren musste. Bei dieser Fallgruppe muss es sich um einen besonderen Einsatz für die Gemeinschaft handeln.
  • Verbotsirrtum: Liegt ein vermeidbarer Verbotsirrtum vor, kann vom temporären Führerscheinverlust abgesehen werden. Als Beispiel sei hier eine verwirrende Beschilderung zu nennen. Wenn also nicht deutlich wird, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt, kann oftmals von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, können Probleme bei der Arbeit entstehen
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, können Probleme bei der Arbeit entstehen

Diese Fallgruppen haben sich oftmals “bewährt”, jedoch kann hier nur im Einzelfall entschieden werden. Aus diesem Grund sind sie nicht die Regel. Gelegentlich entscheiden Gerichte zu Gunsten des Verkehrssünders, wenn er einen bestimmten Beruf wie Arzt oder Anwalt ausübt. Dennoch gibt es auch viele Urteile, die dies wieder verneinen würden. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, dass ein Anwalt zurate gezogen wird. Erst mit seiner Beratung können die Chancen beim Entgehen des Fahrverbots erhöht werden.

Neben diesen Fallgruppen haben sich auch weitere Methoden bewährt. Nimmt der Fahrer beispielsweise an einem Aufbauseminar teil, kann vom Führerscheinentzug abgesehen werden. Dies geschieht in der Regel nur im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen, die der Kraftfahrzeugfahrer ergreift. Ist zusätzlich eine Besserung des Verhaltens im Straßenverkehr zu erkennen, kann auch hier der Führerschein nicht verloren werden.

Die Chancen auf ein Absehen sind besonders hoch, wenn der Temposünder zum ersten Mal von einem möglichen Führerscheinverlust betroffen ist. Die Chancen sinken, wenn der Fahrer bereits das beispielsweise dritte Fahrverbot zu befürchten hat.

Wer seine Fahrberechtigung im Zuge einer Geschwindigkeitsüberschreitung verliert, verliert lediglich die Erlaubnis mit der Klasse, mit welcher er die Tat begangen hat, zu fahren. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Fahrer, welcher mit einem Pkw zu schnell gefahren ist, nur seine Berechtigung zum Führen der Klasse B für Pkw verliert. Ist er Berufskraftfahrer, kann er seinen Beruf weiter ausüben, da ihm diese Klasse erhalten bleibt. Diese Regelung ist nicht bei einem Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen möglich.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Absehen vom Fahrverbot immer eine Bußgelderhöhung zur Folge hat.

Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.(§ 4 Absatz 4 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Führerschein verloren nach einem Rotlichtverstoß

Auch ein Rotlichtverstoß stellt ein besonders schweres Verkehrsvergehen dar. Beim Überfahren einer roten Ampel können Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer wie etwa Fahrradfahrer oder Fußgänger entstehen. Aus diesem Grund werden bei diesem Vergehen auch Fahrverbote verhängt. Wer eine rote Ampel überfährt und dadurch eine Gefährdung darstellt, kann mit einem Führerscheinentzug von einem Monat bestraft werden. Diese Regelung gilt bereits bei einem Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel unter einer Sekunde rot anzeigte.

Von einer Gefährdung wird nach deutschem Recht gesprochen, wenn der Tatverursachende “dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet” (§ 315c Strafgesetzbuch). Von letzterem wird gesprochen, wenn der Wert der Sachbeschädigung in der Regel 750 Euro übersteigt.

Wird eine Ampel überfahren, welche schon länger als eine Sekunde rot anzeigte, können in manchen Fällen sogar eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und die Entziehung der Fahrberechtigung die Folge sein. Hier kommt es jedoch auf die Schwere der Tat an, nach der beurteilt wird, welche Folge der Fahrer zu befürchten hat und ob der Führerschein verloren wird.

Auch hier hat der Fahrer, dem die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, Optionen, um diesem zu entgehen. Die größte Fallgruppe stellt hier das Augenblickversagen dar. Es sind Gerichtsurteile bekannt, bei dem der Angeklagte beweisen konnte, dass er in Folge von

  • Irritationen,
  • Verwechselungen oder
  • zeitweiliger, einfach fahrlässiger Unaufmerksamkeit wegen einer Ablenkung

gehandelt hat. Die Chancen bei diesen Fällen steigen, wenn die Zeiträume zwischen dem Aufleuchten des roten Lichts und dem Überfahren der Haltelinie größer werden. Hier geht das Gericht davon aus, dass der Fahrzeugführer nicht grob pflichtwidrig handelte, sondern wegen der eben genannten Folgen den Rotlichtverstoß verursachte.

Führerscheinentzug droht auch bei einem Rotlichtverstoß
Führerscheinentzug droht auch bei einem Rotlichtverstoß

Das Bayrische Oberlandesgericht urteilte jedoch bei einem Fall, bei dem der Angeklagte Fahrer blindlings dem Vordermann folgte und so über die rote Ampel fuhr, dass hier nicht von einem sogenannten Mitzieheffekt ausgegangen werden kann. Das bedeutet, dass bei diesem Grund dennoch der Fahrausweis entzogen werden kann.

Eine beliebte Rechtfertigung für das Überfahren einer roten Ampel ist der Umstand der Blendung infolge von Sonnenstrahlung oder eines entgegenkommenden Fahrzeugs in der Dunkelheit. Diverse Gerichtsurteile deuten darauf hin, dass bei diesem Grund nicht von einem Fahrverbot angesehen werden kann. Sie begründen ihre Entscheidung damit, dass Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit der umliegenden Gegebenheiten anzupassen haben.

Führerscheinentzug in der Probezeit

Auch in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geschieht in der Regel, wenn 3 A-Verstöße bzw. 6 B-Verstöße begangen werden.

Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegendes Vergehen, welches beispielsweise Unfallflucht, Nötigung oder Alkohol am Steuer sein kann. B-Verstöße hingegen sind weniger schwerwiegende Vergehen: abgefahrene Reifen, Parkverstöße oder Handy am Steuer. Die Reihenfolge, damit Fahranfänger ihren Führerschein verlieren, ist wie folgt:

A-Verstoß → 1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (Verlängerung der Probezeit) → 2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ⇒ Führerscheinverlust

2 B-Verstöße (Verlängerung der Probezeit) → 2 B-Verstöße in der verlängerten Probezeit → erneute 2 B-Verstöße in der verlängerten Probezeit ⇒ Führerscheinentzug

Mit der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt. Diese kann von 6 Monate bis zu 5 Jahren andauern. Sechs Monate vor Ablauf der Frist kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden werden.

Ob dafür eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.

Wird die Fahrberechtigung wieder erlangt, beginnt die Probezeit von neuem. Begeht der Fahranfänger dann Verkehrsvergehen können die Strafen in der Regel höher als gewöhnlich ausfallen. Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.

Der Führerschein kann auch verloren werden, wenn ein Fahranfänger nicht am Aufbauseminar teilgenommen hat. Dann geht das Gesetz davon aus, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Der Führerscheinentzug bei Straftaten

Wir wollen möglichst früh kriminelle Karrieren stoppen. Mit dem Entzug der Fahrberechtigung treffen wir die Heranwachsenden, die gerade die Freiheit der eigenen Mobilität erleben, empfindlich und regen zum Nachdenken an. (Hans-Peter Uhl, CSU, im Interview mit der Tageszeitung “Die Welt”)

Als Alternative zur Freiheits- und Geldstrafe wollen die CDU/CSU und SPD den Führerscheinverlust künftig auch bei Straftaten durchsetzen. So könnten Menschen, die einen Diebstahl begehen, bald ihre Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Die Diskussion befindet sich jedoch noch im Anfangsstadium. Der Führerschein kann also nicht verloren werden, wenn Fahrer eine Straftat begehen.

Über 8 Punkte bedeuten einen Führerscheinentzug

Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrberechtigung als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. (§ 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz)

Infolge der Änderung der Gesamtpunktzahl für das Fahreignungs-Bewertungssystem kann ein Fahrzeugführer nun insgesamt 8 Punkte erhalten, bis der Fahrausweis und die Fahrberechtigung entzogen werden. Diese Maßnahme der Punkteerlangung soll der Verkehrserziehung dienen und zielt auf Verhaltens- und Einstellungsänderungen der Fahrer ab. Studien einiger europäischer Länder zeigten, dass die Punktesysteme erst dann wirksam sind, wenn den Fahrern am Ende die Fahrberechtigung entzogen werden kann.

Bevor es zum Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte kommt, muss die zuständige Behörde eine Ermahnung (bei 5 Punkten) und eine Verwarnung (bei 7 Punkten) verschicken. Wird nach der Verwarnung dann ein weiterer Punkt im Fahreignungsregister erlangt, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge. Hier bei spielt das Tattagprinzip eine entscheidende Rolle.

Sollten Sie die 6-Punktegrenze überschreiten, ohne dass Sie eine Ermahnung erhielten, muss der Punktestand auf 5 reduziert werden. Gleiches gilt bei der Erreichung von 8 Punkten. Erhalten Sie keine Verwarnung vorher, wird Ihr Punktestand auf 7 Punkte herabgesetzt.

Sollten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, werden die Punkte nicht verschoben. Sie gelten trotzdem ab dem Tag, an dem das Vergehen begangen wurde.

Nachdem ein Autofahrer 8 Punkte erreicht und den Führerschein verloren hat, folgt die Sperrfrist. Erst sechs Monate vor deren Ablauf darf er die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Sollten Sie in diesem Zeitraum dennoch ein Fahrzeug führen, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Jedoch können Sie nach dem Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bedienen:

  • motorisierte Krankenfahrstühle für körperlich behinderte Personen mit Elektroantrieb, einer Leermasse bis zu 300 kg (inklusive Batterien), einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 500 kg, einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 15 km/h und einer maximalen Breite von 1,10 m sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, welche für die Land-und Forstwirtschaft bestimmt sind und nicht mehr als 6 km/h erreichen sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, welche mit Holmen gelenkt werden

Zusätzlich zu diesen Fahrzeugen können Sie trotz Führerscheinentzug noch weitere führen. Es gibt Fahrzeuge, welche mit einer gültigen Prüfbescheinigung gefahren werden dürfen. Die Voraussetzung der Prüfbescheinigung bilden eine Ausbildungsbescheinigung (wird nach einer gewissen Anzahl an Fahr- bzw. Theoriestunden in einer Fahrschule erlangt) und eine Theorieprüfung. Damit können Sie folgende Fahrzeuge führen:

  • Mofas, also einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn von 25 km/h,
  • zweispurige und elektrisch angetriebene Mobilitätshilfen, welche durch Gewichtsverlagerung gelenkt werden, sogenannte Segways,
  • Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h

Die Sperrfrist beim Führerschein

Nach einem Führerscheinentzug beginnt in der Regel die Sperrfrist vom Führerschein. In diesem Zeitraum darf der Verkehrssünder keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Länge der Sperrfrist hängt vom individuellen Fall ab. Die Sperrfrist vom Führerschein wurde eingeführt, damit ein Betroffener, der charakterlich nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. Das Strafgericht gibt also eine Prognose ab, welche Zeit der Angeklagte benötigt, damit eine Besserung aus seinem Verhalten zu erkennen ist. Die Sperrfrist dauert im Durchschnitt etwa 9 bis 11 Monate.

Nach Ablauf der Sperrfrist vom Fahrausweis wird dieser nicht direkt wieder zugestellt. Er muss neu beantragt werden. Weiter können noch zusätzliche Maßnahmen bzw. Voraussetzungen anfallen, welche der Fahrer erfüllen muss.

Um die Führerschein-Wiedererteilung zu erwirken, muss das Amt eine Prüfung durchführen
Um die Führerschein-Wiedererteilung zu erwirken, muss das Amt eine Prüfung durchführen

Das zuständige Führerscheinamt prüft dann in eigener Verantwortung, was der Angeklagte benötigt, um seinen Fahrausweis wiederzuerlangen bzw. ob der Betroffene die erforderliche Fahreignung zurückerlangt hat, um ein Fahrzeug bedienen zu dürfen.

Wurde der Fahrausweis bereits vor der Gerichtsverhandlung entzogen, also konnte der Autofahrer in der Zeit keinen Gebrauch von seiner Fahrerlaubnis machen, wird die verbleibende Sperrfrist demnach definiert. Setzt der Richter beispielsweise eine Sperrfrist von 12 Monaten an und die Zeit zwischen dem Führerscheinentzug und dem Gerichtsurteil betrug 6 Monate, muss der Beklagte noch eine Sperrfrist von weiteren 6 Monaten abwarten. Der Zeitraum der vorläufigen Sicherstellung des Fahrausweises wird bereits beim Urteil berücksichtigt.

Die Sperrfrist beginnt in der Regel an dem Datum, an dem das Gericht zum letzten Mal den Sachverhalt des Betroffenen prüfte. Dieser Tag ist für den Anfang der Sperrfrist festgesetzt:

  • Verfahren wurde vor dem Amtsgericht beendet: Datum der Beendigung der Hauptverhandlung
  • Verfahren wurde mit der Rechtskraft eines Strafbefehls beendet1: Datum des Erlasses des Strafbefehls
  • Verfahren wurde in der Hauptverhandlung in einer Berufungsinstanz beendet2: Datum, an dem das Berufungsurteil gesprochen wurde
  • Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil wurde zurückgenommen: Datum der Beendigung der Hauptverhandlung

1: Dies ist der Fall, wenn kein Einspruch eingelegt wurde bzw. ein eingelegter Einspruch zurückgenommen wurde.
2: In diesem Fall wird die Sperrfrist im Berufungsgericht neu festgesetzt. Zwar wird die vorhergehende Zeit des Führerscheinentzugs in der Regel berücksichtigt, jedoch muss eine Sperrfrist mindestens 3 Monate betragen. So kann es möglicherweise passieren, dass die restliche Sperrfrist auf mindestens 3 Monate verlängert wird.

Die letzte Tatsachenentscheidung des Gerichts wird außerdem bereits zur Sperrfrist vom Führerschein mitgezählt. Erlässt das Gericht das Urteil an einem 16. eines Monats, endet die Sperrfrist am 15. eines Monats.

Ein Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Die Zeit begründet sich darin, dass die Bearbeitungszeit eines Antrags bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in der Regel sehr hoch ist.

Laut § 69a Strafgesetzbuch kann die Sperrfrist mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre betragen.

Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist. (§ 69a Absatz 3 StBG)

Die isolierte Sperrfrist

Wenn eine Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann, wird von einer isolierten Sperrfrist gesprochen. Das bedeutet, wenn der Betroffene keine Fahrberechtigung besitzt, kann ihm dennoch eine Sperrfrist verhängt werden. Dies geschieht immer dann, wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon ausgeht, dass die Person eine gewisse Zeit warten muss, um eine Fahrberechtigung beantragen zu können.

Die lebenslange Sperrfrist

In manchen Fällen kann die Sperrfrist lebenslang andauern. Dies ist jedoch sehr selten und wird in Folge von diesen Straftaten verhängt:

  • regelmäßige Trunkenheitsfahrten
  • das Auto wird als Waffe für Straftaten wie zum Beispiel Überfälle genutzt
  • Fahren trotz mehrerer Führerscheinsperrfristen
  • Fahrer ist notorischer Straftäter wie beispielsweise Drängler oder Raser
  • Fahrer reagiert aggressiv auf andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Schläger

Nach Paragraph 69a Strafgesetzbuch kann die lebenslange Sperrfrist immer dann verhängt werden, “wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht”.

Die Sperrfristverkürzung

Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein neu beantragt werden
Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein neu beantragt werden

Eine verkürzte Sperrfrist ist dann ratsam, wenn Sie beruflich auf den Fahrausweis angewiesen sind. Diverse Institutionen bieten eine Sperrfristverkürzung an. Aber Vorsicht: Nicht an allen Gerichten kann diese erwirkt werden, wenn nicht Schulungsmaßnahmen ergriffen worden sind. Aus diesem Grund ist ein Anwalt zu empfehlen, welcher Auskunft darüber geben kann, bei welchem Gericht die Erfolgschancen hoch sind.

Die Verkürzung der Sperrfrist hängt davon ab, welche Schulungsmaßnahmen Sie ergriffen haben, um dem Gericht eine Besserung des Verhaltens präsentieren zu können. Meist kann die Sperrfrist mit geeigneten Maßnahmen um bis zu 3 Monate verkürzt werden. Hierbei ist es ratsam, rechtzeitig mit einem Anwalt oder dem Gericht über das Vorhaben der Sperrfristverkürzung zu sprechen. Die Möglichkeit einer Verkürzung wird danach geprüft.

Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn sie mindestens 3 Monate betragen hat. Nach Paragraph 69a Absatz 7 kann sie nach mindestens einem Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in den letzten 3 Jahren bereits eine Sperrfrist angeordnet bekam.

Führerschein zurück mit der Wiedererteilung

Nach dem Führerscheinentzug folgt die Sperrfrist. Ist diese erfolgreich absolviert, kann die Fahrberechtigung wiedererteilt werden. Dies darf bereits 6 Monate vor Ablauf der Frist geschehen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Empfang des Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eventuelle Maßnahmen, die der Fahrer erfüllen muss, um erneut einen Fahrausweis erwerben zu können.

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine erneute Fahrerlaubnisprüfung nach § 20 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnen. Dies kann geschehen, sobald die Behörde der Meinung ist, dass der Betroffene keine erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten mehr nach dem Führerscheinentzug besitzt.

Das Ende der Sperrfrist bedeutet also nicht automatisch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dies kann erst mit einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrberechtigung geschehen. Dazu müssen Sie den erforderlichen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Diese prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Fahrausweis wiederzubekommen. Meist ist dies die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese fällt in der Regel an, wenn Sie den Führerschein verloren haben, weil Sie die Höchstanzahl an Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht haben. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil der Betroffene an einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit leidet, muss zusätzlich ein Abstinenznachweis erbracht werden.

Ob für Sie eine MPU notwendig wird, um den Fahrausweis durch eine Wiedererteilung zurückzubekommen, hängt vom individuellen Fall ab. Sie sollten daher mit Ihrem Anwalt oder der Fahrerlaubnisbehörde in Kontakt treten. Der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann stattgegeben werden, wenn die Maßnahmen erfolgreich absolviert wurden. Die Kosten und notwendigen Unterlagen müssen auch bei der entsprechenden Behörde abgefragt werden, da auch dies abhängig vom Bundesland ist.

Führerschein zurück ohne MPU?

Die MPU ist mit hohen Kosten verbunden. Wer diese nicht zahlen kann bzw. ein negatives Gutachten erhält, kann auf die Verjährung nach dem Führerscheinentzug setzen. Laut Gesetz wird die Verjährung mithilfe von Tilgungsfristen erreicht. Laut Paragraph 29 der StVG besitzt jede Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine Tilgungsfrist. Läuft diese ab, darf die Tat, die zur Sperre geführt hat, dem Betroffenen nicht mehr vorgeworfen werden.

Bei Straftaten, auf die die (isolierte) Entziehung der Fahrerlaubnis folgt, besitzen eine 10-jährige Tilgungsfrist. Das bedeutet, dass die Verjährung 10 Jahre nach dem Führerscheinverlust eintritt. Dabei ist es egal, ob der Fahrausweis wegen eines Alkohol- und Drogendeliktes oder aufgrund eines anderen Vergehens verloren wurde.

Nach dem Führerscheinentzug droht meist eine MPU
Nach dem Führerscheinentzug droht meist eine MPU

Ein Betroffener muss sich das folgendermaßen vorstellen: Das Vergehen wird in einer Akte gesammelt. Beim Führerscheinentzug wird dieses Dokument noch zusätzlich in der Akte verwahrt. Fallen Sie bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung durch bzw. erhalten ein negatives Gutachten, wird auch dieses in der Akte gespeichert. Alle Unterlagen, welche sich hier befinden, können dem Fahrer angelastet werden. 10 Jahre nach dem Führerscheinverlust tritt die Verjährung bzw. Tilgungsfrist ein. Diese bewirkt, dass die Akte in der Regel gelöscht wird. Das bedeutet, die Fahrerlaubnisbehörde kann Ihnen keine MPU mehr anordnen, da sie praktisch nichts mehr über das Vergehen weiß. Natürlich ist dieses System in der Realität etwas komplexer, dennoch soll es die Sachlage für Verbraucher skizzieren.

Wie also funktioniert das Verfahren: Führerschein zurück ohne MPU? Die 10-jährige Tilgungsfrist hat verschiedene Starttermine, sodass die Verjährung erst nach 15 Jahren eintreten kann:

  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Start am Tag des ersten Urteils
  • bei Entziehung, Versagung oder Verzicht der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Neu-)Erteilung der Fahrerberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten: Startdatum ist der Tag der Rechtskraft des Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Start der Frist am Tag der Ausstellung der Bescheinigung/beim Verzicht auf die Fahrberechtigung: Frist beginnt am Tag des Zugangs der Verzichterklärung bei der Behörde

Von einer Versagung wird immer dann gesprochen, wenn die Fahrberechtigung aufgrund von einer Erkrankung oder Behinderung entzogen wird. Die Fahrberechtigung geht in diesem Fall davon aus, dass der Betroffene nicht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.

Die Anordnung der MPU selbst kann nicht verjähren. Jedoch verjährt das Vergehen, weswegen die MPU angeordnet wurde. In der Regel beginnt also die Verjährung nach dem Führerscheinentzug erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung des Gerichts bzw. der Rechtskraft dieser.

Die Tilgungsfrist dauert also maximal 15 Jahre und beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Nach dieser Zeit kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dann keine MPU mehr anordnen. In manchen Fällen ist es jedoch üblich, dass eine erneute Prüfung abgelegt werden muss, da die Behörde davon ausgeht, dass der Fahrer nach dieser langen Zeit keine Kenntnisse mehr über das Fahren besitzt.

Der Betroffene darf während dieser Zeit jedoch keine neuen Verstöße begehen. Ist dies der Fall kann sich die Tilgungsfrist verlängern. Sollten Sie vor dem Ablauf der 15 Jahre einen neuen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, werden Sie zur MPU aufgefordert. Wird die Frist für die MPU nicht eingehalten, versagt Ihnen die Behörde den Fahrausweis und die Tilgungsfrist beginnt von vorn.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Wann ein Führerscheinentzug droht
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154 Kommentare

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  1. Mikolaj
    Am 1. April 2023 um 6:22

    Ich musste 2009 meinen FS abgeben, wegen 1,12% auf einem Mofa. Wenn ich jetzt eine Neueerteilung beantrage und eine MPU angeordnet wird und ich diese nicht mache, beginnt die Auflage der MPU wieder von vorne? Um sicher zu gehen, sollte ich die Neueerteilung besser erst 2025 stellen?

  2. Jens W
    Am 1. Mai 2022 um 13:42

    Hallo.
    Am 31.5.2007 wurde mir der Führerschein , wegen Trunkenheit, durch die Polizei entzogen/beschlagnahmt. Per Gericht wurde der Führerschein am 13.08.2007 dann für 1 Jahr und 4 Monate eingezogen. Rechtskraft war der 21.08.2007.
    Meine Frage: Welches Datum zählt jetzt für den Ablauf der 15-jährigen Verjährungsfrist? Und ab wann kann ich die Wiedererteilung ohne MPU beantragen, um weder zu früh, noch zu spät zu beantragen?

  3. Marcel
    Am 18. April 2022 um 14:33

    Hallo, mein Führerschein wurde 2008 wegen Trunkenheut am Steuer eingezogen und für ungültig erklärt.
    Kann ich diesen jetzt neu machen oder brauche ich eine MPU?
    LG

  4. Bernhard Z
    Am 10. April 2022 um 11:18

    Guten Morgen
    Ich war vor 15 Tagen bei der MPU. Nun kommt gestern ein Brief von der MPU Prüfstelle mit der Auflage einer Haarprobe. Der Führerschein wurde im Juli 2020 wegen Alkohol entzogen und ich habe bis jetzt alles mögliche getan, um von meinem Alkoholproblem weg zukommen. Hat auch gut geklappt und ich bin trocken. Allerdings soll ich das Ergebnis der Haarprobe innerhalb der nächsten 10 Tage vorlegen und nun kommt das Osterwochenende. Hat schonmal jemand änliches durchgemacht und wie ist es ihm ergangen? Wäre für jeden Tip dankbar.

  5. Loki O.
    Am 24. März 2022 um 22:06

    Hallo,
    ich habe im März 2010 meinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall entzogen für 1 Jahr entzogen bekommen. Laut meiner Recherche könnte ich jetzt die Wiedererlangung des Führerscheins ohne MPU beantragen(Ablauf Tilgungsfrist)… allerdings musste ich 2014 eine mehrjährige Haftstrafe antreten….meine Frage ist, ob die Haftstrafe eine Unterbrechung der Tilgungsfrist darstellt und Sie somit erst ab 2014 wieder beginnt?

  6. Hettwer
    Am 5. Januar 2022 um 11:42

    Ich war einen ganz normalen Wochentag zum spazieren gehen rausgegangen. Ich habe keinen Alkohol oder sonstiges zu mir genommen. Die Polizei fuhr im Schritttempo an mir vorbei. Als ich zu Haus ankam, klingelte die Polizei bei mir. Sie sagten, dass Sie mir den Führerschein einziehen wollen.
    Da ich sehr Angst vor der Polizei habe, bzw. wusste, dass ich gar nichts gemacht habe, habe ich ihn hingegeben.
    Der Entzug meines Führerscheins war ungerecht und unberechtigt und ich verstehe nicht, wieso die Polizei das Recht nimmt sowas zu tun.
    Ich habe weder den Verkehr behindert, noch war ich besoffen. Für einen Anwalt fehlt mir das Geld und eine andere Möglichkeit gibt es nicht, den Führerschein zurückzubekommen.
    Wer hat einen Rat für mich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2022 um 11:59

      Hallo Hettwer,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dirk
    Am 1. November 2021 um 15:09

    Guten Tag,
    auf welchen gesetzlichen Regelungen/Paragrafen beruht Ihre Aussage von oben:
    Wer seine Fahrberechtigung im Zuge einer Geschwindigkeitsüberschreitung verliert, verliert lediglich die Erlaubnis mit der Klasse, mit welcher er die Tat begangen hat, zu fahren. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Fahrer, welcher mit einem Pkw zu schnell gefahren ist, nur seine Berechtigung zum Führen der Klasse B für Pkw verliert.

    Und gilt das, wenn man für einen Monat seinen Führerschein wegen Geschwindigkeit abgeben muß oder gilt das nur, wenn wegen Erreichen von 8 Punkten wegen Geschwindigkeit der Führerschein entzogen wird?

    Darf man dann noch Motorrad (Klasse A) fahren, wenn alle 8 Punkte beim Fahren mit Auto (Klasse B) entstanden sind?

    danke und VG

  8. Dirk
    Am 25. Oktober 2021 um 11:18

    Hallo,
    bezüglich Ihres Textes : Wer seine Fahrberechtigung im Zuge einer Geschwindigkeitsüberschreitung verliert, verliert lediglich die Erlaubnis mit der Klasse, mit welcher er die Tat begangen hat, zu fahren.
    Gilt dieser Passus für das z.B. einmonatige Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. 41km/h außerorts , oder gilt der Passus für den mehrmonatigen Verlust der Fahrerlaubnis nach 8 Punkten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen? Und bedeutet das, daß man weiter Motorrad fahren darf (Klasse A) wenn die Geschwindigkeitsüberschreitungen durchweg mit PKW (Klasse B) erfolgten?
    Danke und VG

  9. Leon G
    Am 22. Oktober 2021 um 12:22

    Guten Tag,

    was passiert, wenn ich eine Verwarnung/OWi – (17km/h) zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften – bekomme und die 35 Euro direkt bezahle? Vorgeschichte: Fahrerlaubnisentzug 4 Monate (Verzicht auf Fahrerlaubnis, freiwillig) , Neuerteilung Fahrerlaubnis seit Mai ’21, bereits 8 Punkte auf dem Konto und noch Fahrerlaubnis auf Probe bis Anfang 2022.

    Mit was für Konsequenzen habe ich nun zu rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2021 um 11:59

      Hallo Leon G.,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem konkreten Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. David
    Am 19. Oktober 2021 um 18:55

    Hallo ,
    Ich bin an einer Kreuzung falsch abgebogen , und habe dann einen positiven Alkohol und btm Test erhalten .
    Was habe ich zu erwarten ? :/

  11. Daniel
    Am 6. Oktober 2021 um 16:21

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne meine Fahrerlaubnis neu beantragen da ich meinen Schein ca. 2008 abgeben musste wegen erwerb und Besitz von Btm.
    Meine erste frage, weil ich ca. 2008 geschrieben habe, ich habe das Urteil nicht mehr. Wo kann ich es Beantragen oder kann das nur ein Anwalt? Und muss ich das beim Gericht machen oder bei der Führerscheinstelle? Das urteil ist vom Amtsgericht, den Lappen hat aber die Führerscheinstelle.
    Zudem würde ich gerne Wissen wie es genau mit einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor sich geht. Ich habe in ein paar wochen einen Termin. Ich soll standartmäßig Sehtest, Biometrisches Lichtbild und das Urteil mitbringen. Die wollen dann ca 230€ von mir. Muss ich das Geld bezahlen und dann wird mal gesehen ob eine Neuerteilung möglich ist? Also soll ich das Geld bezahlen obwohl ich nicht weis ob ich den Führerschein wieder Bekomme?

    Danke schonmal im Vorraus

  12. Mara
    Am 5. September 2021 um 13:16

    Hallo,
    Ich habe vor 4 Jahren meinen Führerschein, aufgrund der Missachtung eines Rotlichtes in der Probezeit entzogen bekommen. Die Auflagen waren 2 Monate Sperre und die absolvierung eines Aufbauseminars. Ich hatte damals nicht das Geld um dieses zu machen. Somit wurde der Führerschein entzogen. Nun habe ich mein Aufbauseminar bald absolviert. Bekomme ich den Führerschein dann einfach zurück?

  13. Martina D-P
    Am 17. August 2021 um 15:54

    Hallo, hatte 2005 Entzug der Fahrerlaubnis und nach Bestehen der MPU die Wiedererteilung. Führerschein der Klasse 3 habe ich 1979 erworben. Nun habe ich festgestellt das die Klasse C fehlt. Auf Nachfrage wurde mir gesagt ich hätte 2005 darauf verzichtet, aber davon weiß ich nichts. Was kann ich tun? Brauche ihn jetzt für mein Wohnmobil. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. September 2021 um 12:31

      Hallo Martina D-P.,
      Sie müssen sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden und Ihren C-Führerschein neu beantragen. Dort kann man Ihnen auch bei weiteren Fragen helfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. steffen s
    Am 10. Juli 2021 um 11:57

    Hallo, Ich 36 Jahre alt, mir wurde wegen einer Drogenfahrt mein polnischer FS vom AG der Führerschein am 02.02.21 für den Zeitraum von 6 Monaten
    entzogen. Dieser wurde dann von der Behörde nach Polen, zur ausstellenden Stelle, zurück gesandt. Versuche diesen nun von den Poln. Behörden zurück zubekommen. Was muss ich denn zwischenzeitlich machen um von der Stadt Essen die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten ?
    Muss ich in jedem Falle eine MPU machen ?

  15. G. Turkin
    Am 8. Juli 2021 um 1:05

    Hallo,
    Ich, 20, habe nach ca. 2 Wochen nach dem Erhalt des Führerscheins (Mitte März 21) einen Roller gemietet und mit im Durchschitt 0.9-1 Promille (laut Bluttest, in der gleichen Nacht noch auf der Wache entnommen) gefahren. Über Rot gefahren & Gestürzt ( keine Personenschäden). (In dee Probezeit dementsprechend)
    Schein direkt auf der Wache entzogen.

    Habe am 29.7 meine Gerichts verhandlung.
    Womit kann ich rechnen? Wann kann ich meinen Führerschein neu beantragen?

    Danke im Voraus
    G.Turkin

  16. Sandra
    Am 26. Juni 2021 um 6:13

    Hallo.
    Das Handy eines ehemaligen Bekannten meiner Tochter wurde eingezogen von der Polizei.
    Meine Tochter hat bei ihm einmalig eine xtc Tablette erworben. Gegen sie wurde nun ermittelt und nach Zugabe dieser Tat wurde das verfahren nach bezahlen der strafe eingestellt.
    Heute erreichte uns mit der Post ein Schreiben der Führerscheinstelle bzgl. Beabsichtigter entzug der fahrerlaubnis.
    Wie kann das sein? Sie ist nicht gefahren und das war eine einmalige Sache. Kann man dem widersprechen? Sie beginnt jetzt nach der Ausbildung ihre neue Stelle und ist auf ihren Führerschein angewiesen. Sie würde sich auch einem Blut.. Oder haartest oder eben drogentest unterziehen.
    Vielen Dank für ihre Hilfe.

    • Sabrina
      Am 2. Januar 2022 um 0:03

      Könnten Sie mir verraten was dabei raus gekommen ist?

  17. Rosario
    Am 21. April 2021 um 17:04

    Hallo, wie kann ich erfahren ob ich nach 10 oder 15 Jahre keine mpu mehr machen mus. Danke.

  18. Leif
    Am 21. März 2021 um 12:14

    Hallo,
    Ich habe vor 15 Jahren meinen Führerschein wegen THC im Blut abgegeben. Ich habe damals auch die Strafen bezahlt und die MPU gemacht. Den Führerschein habe ich dann nach 12 Monaten auch wiederbekommen, aber nicht zu den alten Konditionen. ( früher durfte ich 7,5t fahren bei der Neuerteilung nur noch 3,5t).
    Gibt es dafür auch eine Verjährungsfrist damit ich wieder die 7,5t fahren darf, oder muss ich dafür zur Fahrschule und meine aktuelle Berechtigung erweitern?

  19. susanne
    Am 14. März 2021 um 13:09

    Habe den Führerschein wegen BTM am Steuer abgeben müssen .Laut Gerichtsurteil kein Fahrverbot und 6 Drogentest bestanden.
    Aber Führscheinbehörde sagt etwas anderes .MPU und 1 Jahr nachweis über Abstineznachweis ?
    Was kann ich tun ?

  20. Roland
    Am 14. März 2021 um 12:37

    Hallo, Ne Freundin 28 Jahre alt, wurde im September 2020 angehalten und es wurde fahren unter Drogen ( Cannabis ) festgestellt, am 4.3.21 war Verhandlung und sie bekam ein fahrverbot bis 4.06.21 , das Verkehrsamt verlangt jetzt eine MPU, ja ok, und 12 Monate Abstinenznachweis, vor Neuverteilung der Fahrerlaubnis, sie hat sich im Januar 2021 bei der Abstinez angemeldet, das wäre ja noch 10 Monate ohne Führerschein, ist das rechtens oder gibt es eine Lösung ?

  21. Nico F
    Am 7. März 2021 um 23:13

    Hallo und guten tag :-)

    vielleicht kann mir jemand helfen & mir den unterschied zwischen 10 & 15 jahren Tilgungs-, bzw. Verjährungsfrist
    erklären..!?
    bei mir wurde am 24.08.2010, in einer verkehrskontrolle, Cannabiskonsum festgestellt.
    woraufhin am 28.02.2011 der verwaltungsbehördlicher Fahrerlaubnisentzug vollzogen wurde, da das geforderte Eignungsgutachten nicht beigebracht wurde. (Tag der Führerschein Abgabe.)
    daraufhin habe ich vom 14.12.10 bis 17.06.11 an einem drogenscreening mit vier urinproben abgabe.
    am 16.03.2012 hatte ich meine MPU, diese war nur zum teil für mich erfolgreich, da ich an einem aufbauseminar teilnehmen sollte. aber mir ging dann irgendwann die kohle aus.

    jetzt 10 jahre später möchte ich gernen meinen führerschein zurück.

    ab wann habe ich die möglichkeit, beim bezirksamt, einen antrag auf führerschein zu stellen, ohne das die führerscheinstelle noch auf die idee kommt mir eine MPU aufzudrücken.!?

    wer kann und möchte mir helfen!!????

  22. Göbel
    Am 17. Dezember 2020 um 11:44

    Hallo aus München,
    ich wurde letzte Woche geblitzt ,30 Zone mit 60 Kmh. muß ich mit einem Fahrverbot rechnen?. Ich hatte bis jetzt noch nie ein Fahrverbot.
    Mfg Göbel

  23. Marco
    Am 3. Juni 2020 um 13:50

    Hallo,

    ich habe vor ein Schreiben an die Führerscheinstelle zu schicken, vielleicht kann mir jemand was dazu sagen ob er Erfahrung gemacht hat mit einem ähnlichen Fall, oder weiß wie bei sowas die Erfolgsaussichten sind. Mein Führerschein wurde mir entzogen da ich in meiner verlängerten Probezeit wieder zu einem Verkehrsdelikt kam.

    Ich bin mit Ihrer Entscheidung zur Empfehlung einer MPU nicht einverstanden und widerspreche daher dieser Entscheidung. Meine Begründung dazu liefere ich mit. Ich fordere Sie unter Betrachtung meiner Darstellungen dazu auf, die Entscheidung zur Empfehlung einer MPU noch einmal zu überprüfen.
    Begründung für Widerspruch:
    Am 10.03.2020 gab ich meinen Führerschein freiwillig ab als Begleitung war meine Lebensgefährtin mit vor Ort diese als Zeugin auch den nachfolgenden Verlauf bestätigen kann. Im Gespräch mit Ihren Mitarbeitern Frau Tange und Frau Linke teilte ich mit dass ich es in Erwähnung ziehe einen neuen Job zuzusagen wofür ich aber den Führerschein bräuchte, laut Aussage der Mitarbeiterin Tange und der Mitarbeiterin Linke am 10.03.2020 sollte der Führerschein nach drei Monaten zum 11.06.2020 ohne Auflagen wieder erteilt werden. Aufgrund dieser Aussage habe ich eine Jobzusage getroffen, und trat am 01.05.2020 den neuen Job an bei der ich den Führerschein brauche und dem Arbeitgeber mitgeteilt das ich den Führschein 11.06.2020 wieder erlange. Der Arbeitgeber stimmte dem zu. Ohne diese Aussage der beiden Mitarbeiterin hätte ich dem Jobangebot nicht zugestimmt und wäre bei meinem alten Job geblieben, in dem der Führerschein nicht notwendig war. Jetzt habe ich wie beigefügt von Arbeitgeber ein Schreiben bekomme, in dem er verlangt das ich kurzfristig den Führerschein vorlege oder es zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses kommt. Laut Aussage der Mitarbeiterin Hesse wurde mir auf Nachfrage am 29.05.2020 ob alles dabeibleibt und ich den Führerschein am 11.06.2020 abholen könne mitgeteilt das Sie mir die Auflage erteile eine MPU zu machen bevor sie die Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis zustimme. Darauf machte ich mir einen Termin bei einem Verkehrspsychologe dem Herrn Marc Rose in Magdeburg. Dieser mir dann bestätigt das mir schon am 10.03.2020 Ihre Mitarbeiter sagen müssten das ich eine Anordnung zur MPU bekommen würde für die Neuerteilung meines Führerscheines, da dies aus meiner Führerscheinakte zu entnehmen gewesen wäre. Stattdessen ließ man mich am 12.03.2020 einen Antrag auf Neuerteilung meines Führerscheins stellen und in dem Glauben das er mir dann am 11.06.2020 wieder erteilt wird. Da es nicht möglich sei mit einer MPU kurzfristig meinem Führerschein bei meinem Arbeitgeber vorzulegen steht mir eine Bedrohung meiner Existenz bevor. Deswegen fordere ich die Wiedererteilung meines Führerscheines ohne Auflagen einer MPU. Sollte dies nicht der Fall sein werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und durch den Verlust meines Arbeitsplatzes Schadensersatz fordern.

    Danke für das Feedback.

  24. Ensar
    Am 26. Mai 2020 um 18:32

    Hallo, ich muss man Führerschein für 1 Monat abgeben. Wenn ich es am 28.09.2020 Montag um 10 Uhr abgeben würde, wann würde ich es wieder abholen? (Oder wird es per Post zugeschickt?)
    Vielen Dank im Voraus!

  25. Desiree
    Am 24. Mai 2020 um 14:15

    Hallo
    Da ich mit dem Handy am Steuer erwischt wurden bin. Daraufhin musste ich an einem Aufbauseminar teilnehmen und meine Probezeit wurde verlängert, da ich mich in diesem Zeitraum noch in der Probezeit befunden habe.
    Dieses Aufbauseminar habe ich ”erfolgreich” absolviert und nun ist mir der nächste große Fehler passiert.
    Ich wurde mit einem Auto ohne Versicherungsschutz geblitzt.
    Kommt es nun zu einem Entzug meines Führerschein oder habe ich vielleicht Glück und ich bekomme nur eine Fahrverbot für paar Monate, mit Punkte Flensburg und einer Geldstrafe ?

  26. Daniel B.
    Am 4. März 2020 um 16:59

    Guten Tag,
    Ich musste vor vier Jahren meinen Führerscheinwegen drengeln abgeben, mit dem Auftrag an einem Aufbauseminar Teil zu nehmen. Dies habe ich leider nicht getan. Kann ich jetzt nach 4 Jahren einfach an einem Aufbauseminar teilnehmen, oder muss ich meinen Führerschein komplett neu machen?

  27. Michael
    Am 15. Januar 2020 um 9:39

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe 2 kurze Fragen zum Entzug meiner Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer (12 Monate):

    Darf ich trotz des eingezogenen Autoführerscheins mit meiner 1984 erlangten Mofa-Prüfbescheinigung
    einen Roller mit einer Endgeschwindigkeit von 25 km/h im Straßenverkehr fahren??

    Wenn ja, müsste ich die Prüfbescheinigung dann neu ablegen, weil ich Sie in Papierform natürlich nicht mehr vorliegen habe
    und keine Behörde (Kraftfahrtbundesamt, TÜV, Kreisverwaltung,etc.) noch Unterlagen über die damalige Prüfung registriert hat??

    Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael

  28. Basem
    Am 27. Oktober 2019 um 3:28

    Hallo, ich habe soeben einen Brief bekommen, dass ich auf meine Fahrerlaubnis verzichten soll (innerhalb von drei Wochen) und diese dann nach einer erfolgreichen MPU zurückbekommen kann.
    Ebenfalls steht drin, dass zusätzlich eine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein kann.
    Ich hab diese ganzen Probleme wegen 3,1 ng THC im Blut, jedoch war ich laut meiner und der Polizei fahrtüchtig.

    Da ich bewusst auf die MPU verzichte (finanzielle Gründe) habe ich dem KVR mitgeteilt, dass ich diese nächstes/übernächstes Jahr nach meiner Hochzeit machen möchte.

    Meine Frage: muss ich dann nach einer erfolgreichen MPU einen neuen Führerschein von null beginnen oder reicht die MPU aus um meinen Führerschein zurück zu bekommen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Beste Grüße

  29. maxwell
    Am 16. Oktober 2019 um 15:10

    hallo habe eine frage:

    Mir wurde 2006 der Führerschein genommen. Da ich aber in Spanien lebe, hat mir seinerzeit der MPU Seminarleiter empfohlen, doch einfach meinen Führerschein in einen spanischen umzutauschen. Dies habe ich gemacht und nun habe ich seit 2007 einen spanischen Führerschein. Meine Mutter ist vor einigen Tagen gestorben und ich habe das Haus in Deutschland geerbt.Wenn ich jetzt 2019 meinen Wohnsitz erneut in Deutschland anmelden würde, muss ich dann damit rechnen, dass nach 15 Jahren das Landratsamt wieder auf mich zukommt? Ich habe ja eine gültige spanisch vor Erlaubnis und lebe nach wie vor in Spanien. Ich habe nur bedenken, dass sie mich dann noch einmal anschreiben. Vielen Dank für Ihre Antwort

  30. Josef
    Am 8. Oktober 2019 um 2:14

    Hallo ich hab mal eine Frage

    Ich hab in der Probezeit 4 A Verstöße hab mein Führerschein abgegeben für 3 Monate und die Sperre bekommen 3 Monate lang . Die Frau in der Führerschein stelle hat mir gesagt das ich den neuantrag ausfüllen soll was ich getan habe .
    Ich hab mein neuen Seh Test gemacht , erstehilfe Kurs gemacht . Und ich soll den jetzt voraussichtlich in der ersten Dezember Woche wieder bekommen das alles ohne MPU
    Ist das richtig ?

    Mit freundlichen Grüßen

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