Können Sie Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Einspruch, Beschwerde, Widerspruch? Vorsicht bei der Wahl der Rechtsmittel!

Gegen den Führerscheinentzug Einspruch einlegen? Welche Rechtsmittel sind wirklich zulässig?
Gegen den Führerscheinentzug Einspruch einlegen? Welche Rechtsmittel sind wirklich zulässig?

Grundsätzlich wird eine Fahrerlaubnis auf Lebenszeit erteilt. Es gibt jedoch Aspekte, die die Fahreignung eines Führerscheininhabers erheblich in Zweifel ziehen können. Behörden und Gerichte können dann entscheiden, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Nach Ablauf einer festgelegten Sperrfrist von mindestens sechs Monaten können die Betroffenen die Wiedererteilung beantragen, müssen aber ggf. einen Nachweis über ihre Fahrtauglichkeit erbringen (z. B. MPU).

Der Führerscheinentzug stellt damit einen wesentlichen Einschnitt dar, der nicht nur Berufskraftfahrer und Pendler erheblich einschränken kann.

Kein Wunder also, dass der Wunsch in Betroffenen aufkeimt, gegen entsprechende Entscheidungen vorzugehen. Doch ist ein Einspruch wirklich möglich?

Achtung! Ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug ist nicht zulässig. Das heißt aber nicht, dass Betroffene keinerlei Möglichkeit haben, den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden. Statt eines Einspruchs kommen hier nämlich andere Rechtsmittel in Betracht. Wollen Sie hingegen Ihre Einspruchsmöglichkeiten bei einem Bußgeldbescheid prüfen lassen, ist dies kostenlos durch den Bußgeldcheck ** möglich.

FAQ: Einspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug

Kann ich Einspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug einlegen?

Ein Einspruch per se ist nicht möglich. Stattdessen steht es Ihnen frei, gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch oder gegen eine richterliche Entscheidung Beschwerde einzulegen.

Wie kann formuliere ich meine Einwende gegen den Führerscheinentzug?

Klicken Sie hier, um unser kostenloses Muster durchzulesen.

Innerhalb welcher Frist muss ich meine Einwende vorbringen?

Bei einem Widerspruch oder einer Beschwerde beträgt die Frist einen Monat. Wäre ein Einspruch möglich, würde sich die Einspruchsfrist auf max. zwei Wochen belaufen.

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Welche Rechtsmittel sind bei Entziehung der Fahrerlaubnis zulässig?

Zwar ist kein Einspruch gegen den Führerscheinentzug möglich, Beschwerde und Widerspruch aber schon.
Zwar ist kein Einspruch gegen den Führerscheinentzug möglich, Beschwerde und Widerspruch aber schon.

Gegen die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts, die Fahrerlaubnis eines Fahrers zu entziehen, können Betroffene folgende Rechtsmittel nutzen:

  1. bei behördlicher Entscheidung: Widerspruch (§ 69 ff. VwGO) oder Anfechtungsklage (§ 74 ff. VwGO)
  2. bei richterlicher Entscheidung: Beschwerde (§ 304 f. StPO)

Der Grund dafür, dass Sie keinen Einspruch gegen den (vorläufigen) Führerscheinentzug erheben können, liegt darin, dass dieser in aller Regel aufgrund einer Straftat bestimmt wird. Während bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen von Verwarn- oder Bußgeldverfahren lediglich Punkte, Bußgelder und zeitige Fahrverbote verhängt werden, sind bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Fahrerflucht u. a. Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann als Nebenstrafe festgelegt werden.

Dies geschieht in der Regel auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung (auch bei vorläufigem Führerscheinentzug). Bei einem vorliegenden Urteil jedoch ist ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug nicht zulässig. Stattdessen ist hier das Rechtsmittel der Beschwerde möglich, die Sie gegenüber dem Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft einreichen können.

Beruht der Vorgang auf einer behördlichen Entscheidung, können Sie hingegen Widerspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen. Aber wann liegt eine solche Entscheidung vor? Nicht nur bei Verkehrsstraftaten kann der Fahrerlaubnisentzug drohen, sondern insbesondere auch dann, wenn Fahrer acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gesammelt haben. Hierüber entscheidet dann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Folgt diese dem Widerspruch gegen den Führerscheinentzug nicht, kann der Fahrer eine Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirkung (vgl. § 4 Absatz 9 StVG)!

Beschwerde & Widerspruch statt Einspruch gegen den Führerscheinentzug: Kostenlose Muster

Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster für den Widerspruch gegen den Führerscheinentzug zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Garantie für die Wirksamkeit und Richtigkeit dieser Vorlage abgeben können. Wenden Sie sich insbesondere bei der Suche nach einer aussagekräftigen Begründung des Widerspruchs an einen Anwalt. Zusätzlich finden Sie im Folgenden auch ein unverbindliches Muster für eine Beschwerde gegen den Führerscheinentzug. Auch dieses kann jedoch nur einer ersten Orientierung dienen.

Widerspruch gegen den Führerscheinentzug: Kostenloses Muster

Muster für einen Widerspruch gegen den Führerscheinentzug

Gerne können Sie dieses Widerspruchsmuster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen
Beschwerde gegen den Führerscheinentzug: Kostenloses Muster

Muster für eine Beschwerde gegen den (vorläufigen) Führerscheinentzug

Gerne können Sie dieses Beschwerdemuster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

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  • Vor Gebrauch überprüfen lassen
Die Frist, innerhalb derer Sie von den oben genannten Rechtsmitteln Gebrauch machen können, beträgt in aller Regel einen Monat ab Zustellung der Entscheidung. Wäre indes ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug möglich, würde diese Frist maximal zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides betragen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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