Können Sie Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Einspruch, Beschwerde, Widerspruch? Vorsicht bei der Wahl der Rechtsmittel!
Grundsätzlich wird eine Fahrerlaubnis auf Lebenszeit erteilt. Es gibt jedoch Aspekte, die die Fahreignung eines Führerscheininhabers erheblich in Zweifel ziehen können. Behörden und Gerichte können dann entscheiden, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Nach Ablauf einer festgelegten Sperrfrist von mindestens sechs Monaten können die Betroffenen die Wiedererteilung beantragen, müssen aber ggf. einen Nachweis über ihre Fahrtauglichkeit erbringen (z. B. MPU).
Der Führerscheinentzug stellt damit einen wesentlichen Einschnitt dar, der nicht nur Berufskraftfahrer und Pendler erheblich einschränken kann.
Kein Wunder also, dass der Wunsch in Betroffenen aufkeimt, gegen entsprechende Entscheidungen vorzugehen. Doch ist ein Einspruch wirklich möglich?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug
Ein Einspruch per se ist nicht möglich. Stattdessen steht es Ihnen frei, gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch oder gegen eine richterliche Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Klicken Sie hier, um unser kostenloses Muster durchzulesen.
Bei einem Widerspruch oder einer Beschwerde beträgt die Frist einen Monat. Wäre ein Einspruch möglich, würde sich die Einspruchsfrist auf max. zwei Wochen belaufen.
Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt
Welche Rechtsmittel sind bei Entziehung der Fahrerlaubnis zulässig?
Gegen die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts, die Fahrerlaubnis eines Fahrers zu entziehen, können Betroffene folgende Rechtsmittel nutzen:
- bei behördlicher Entscheidung: Widerspruch (§ 69 ff. VwGO) oder Anfechtungsklage (§ 74 ff. VwGO)
- bei richterlicher Entscheidung: Beschwerde (§ 304 f. StPO)
Der Grund dafür, dass Sie keinen Einspruch gegen den (vorläufigen) Führerscheinentzug erheben können, liegt darin, dass dieser in aller Regel aufgrund einer Straftat bestimmt wird. Während bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen von Verwarn- oder Bußgeldverfahren lediglich Punkte, Bußgelder und zeitige Fahrverbote verhängt werden, sind bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Fahrerflucht u. a. Geld- oder Freiheitsstrafen vorgesehen. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann als Nebenstrafe festgelegt werden.
Dies geschieht in der Regel auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung (auch bei vorläufigem Führerscheinentzug). Bei einem vorliegenden Urteil jedoch ist ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug nicht zulässig. Stattdessen ist hier das Rechtsmittel der Beschwerde möglich, die Sie gegenüber dem Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft einreichen können.
Beschwerde & Widerspruch statt Einspruch gegen den Führerscheinentzug: Kostenlose Muster
Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster für den Widerspruch gegen den Führerscheinentzug zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Garantie für die Wirksamkeit und Richtigkeit dieser Vorlage abgeben können. Wenden Sie sich insbesondere bei der Suche nach einer aussagekräftigen Begründung des Widerspruchs an einen Anwalt. Zusätzlich finden Sie im Folgenden auch ein unverbindliches Muster für eine Beschwerde gegen den Führerscheinentzug. Auch dieses kann jedoch nur einer ersten Orientierung dienen.
Muster für einen Widerspruch gegen den Führerscheinentzug
Gerne können Sie dieses Widerspruchsmuster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Vor Gebrauch überprüfen lassen
Muster für eine Beschwerde gegen den (vorläufigen) Führerscheinentzug
Gerne können Sie dieses Beschwerdemuster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Vor Gebrauch überprüfen lassen