
Fahreignung – Wann wird diese angezweifelt?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 29. März 2023
Risiko Autofahrer: Wenn Erkrankungen der Fahreignung schaden

Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt von einem Fahrzeugführer ein hohes Maß an Konzentration und Achtsamkeit. Er selbst trägt dabei die Verantwortung für den Betrieb des Fahrzeuges und muss sicherstellen, dass er dazu geeignet ist, dieses zuführen.
Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Autofahrer in einer Gefahrensituation richtig sowie rechtzeitig reagiert und damit möglicherweise einen Unfall verhindert. Bestimmte Erkrankungen können allerdings dazu führen, dass eine Überprüfung der Fahreignung notwendig ist.
Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Kriterien der Gesetzgeber zur Fahreignung stellt, wann eine Fahreignungsuntersuchung notwendig ist und welche Krankheiten sich auf die Kraftfahreignung auswirken können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahreignung
Eine Fahreignung ist gegeben, wenn eine Person die geistigen und körperlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt.
Leisten Sie sich wiederholte oder gravierende Ordnungswidrigkeiten, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung anzweifeln und eine MPU anordnen.
Welche Krankheiten die Fahreignung in Frage stellen können, lesen Sie hier.
Weiterführende Ratgeber zu Fahreignung
Senioren, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen, sind nicht verpflichtet, ihre Fahreignung überprüfen zu lassen. Fühlen Sie sich unsicher, sind spezielle Kurse oder Fahrtrainings eine Option. Was Senioren für die Sicherheit noch tun können, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Für wen ist sie Pflicht? Wer darf sie durchführen? Gibt es eine spezielle Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren? Übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten? Die Antworten finden Sie hier. » Weiterlesen...
Was ist unter dem Begriff „Fahreignung“ zu verstehen?
Der Begriff Fahreignung umfasst sowohl die körperlichen, geistigen als auch charakterlichen Eigenschaften, die ein Fahrzeugführer aufweisen muss, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Grundsätzlich müssen Autofahrer selbst einschätzen, ob sie aktuell dazu in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings können auch die Folgen eines Unfalls oder eine Erkrankung dazu führen, dass es zum Verlust der Fahreignung kommt.
Welche Krankheiten und Einschränkungen können sich auf die Fahreignung auswirken?

Verschiedenste Krankheiten sowie Beeinträchtigungen können sich auf die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, auswirken und eine Überprüfung der Kraftfahreignung notwendig machen. Krankheiten und Beeinträchtigung, die sich auf die Fahreignung auswirken, sind zum Beispiel:
- eingeschränktes Seh- oder Hörvermögen
- Behinderungen in den Bewegungsabläufen
- Herzinfarkt
- Diabetes (Zuckerkrankheit)
- Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen
- Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit
- Psychische Störungen
- Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Betäubungsmitteln bzw. Abhängigkeit davon
Möglich ist die Überprüfung der Fahreignung ebenso nach einem Schlaganfall oder wenn der Autofahrer an Epilepsie leidet. Die Fahreignung kann aber zum Beispiel durch die Einnahme entsprechender Medikamente wiedererlangt werden.
Ein ärztliches Gutachten kann außerdem bei einer Drogenauffälligkeit oder beim Verdacht auf Alkoholabhängigkeit verlangt werden. Ebenso kann sie Teil der medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein.
Untersuchung zur Fahreignung

Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein Fahreignungsgutachten, muss dieses in der Regel von einem erfahrenen Facharzt erstellt werden, der über verkehrsmedizinische Kenntnisse verfügt. Die Überprüfung beinhaltet neben einer Untersuchung auch ein Gespräch, in dem unter anderem die Einschränkungen besprochen werden.
Gemäß der Begutachtungsleitlinien für die Fahreignung erstellt der Arzt ein Gutachten, das als Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde dient.
Sie könne eine solche Untersuchung aber auch selbst in die Wege leiten, wenn Zweifel dahingehend bestehen, inwieweit eine Erkrankung sich auf die Fähigkeiten zum Führen eines Autos auswirkt. Unter Berücksichtigung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung kann der Arzt ein privates Gutachten erstellen. Durch dieses Gutachten zur Fahreignung entstehen in der Regel Kosten von mindestens 250 Euro. Von dem Ergebnis erhalten allerdings ausschließlich Sie als Auftraggeber Kenntnis.
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Guten Tag! Ich habe seit 35 Jahren Morbus Bechterew. Am Jahresanfang hatte ich einen unverschuldeten Unfall wobei die Wirbelsäule mehrfach gebrochen ist! Das wurde Operativ behandelt ! Darf ich weiter Auto fahren oder muss ich mich einem Fahrtauglichkeitstest unterziehen ?