Wann die Fahreignung angzweifelt wird

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Risiko Autofahrer: Wenn Erkrankungen der Fahreignung schaden

Untersuchung auf Fahreignung: Bei Epilepsie oder einer anderen Erkrankung kann die Begutachtung durch einen Arzt nötig sein.
Untersuchung auf Fahreignung: Bei Epilepsie oder einer anderen Erkrankung kann die Begutachtung durch einen Arzt nötig sein.

Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt von einem Fahrzeugführer ein hohes Maß an Konzentration und Achtsamkeit. Er selbst trägt dabei die Verantwortung für den Betrieb des Fahrzeuges und muss sicherstellen, dass er dazu geeignet ist, dieses zuführen.

Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Autofahrer in einer Gefahrensituation richtig sowie rechtzeitig reagiert und damit möglicherweise einen Unfall verhindert. Bestimmte Erkrankungen können allerdings dazu führen, dass eine Überprüfung der Fahreignung notwendig ist.

Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Kriterien der Gesetzgeber zur Fahreignung stellt, wann eine Fahreignungsuntersuchung notwendig ist und welche Krankheiten sich auf die Kraftfahreignung auswirken können.

FAQ: Fahreignung

Was bedeutet Fahreignung?

Eine Fahreignung ist gegeben, wenn eine Person die geistigen und körperlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr erfüllt.

Wann wird die Fahreignung angezweifelt?

Leisten Sie sich wiederholte oder gravierende Ordnungswidrigkeiten, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung anzweifeln und eine MPU anordnen.

Welche Krankheiten können einer Fahreignung entgegenstehen?

Welche Krankheiten die Fahreignung in Frage stellen können, lesen Sie hier.

Weiterführende Ratgeber zu Fahreignung

Was ist unter dem Begriff „Fahreignung“ zu verstehen?

Der Begriff Fahreignung umfasst sowohl die körperlichen, geistigen als auch charakterlichen Eigenschaften, die ein Fahrzeugführer aufweisen muss, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Grundsätzlich müssen Autofahrer selbst einschätzen, ob sie aktuell dazu in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Allerdings können auch die Folgen eines Unfalls oder eine Erkrankung dazu führen, dass es zum Verlust der Fahreignung kommt.

Kommt es infolge des Verlustes der Fahreignung zu einem Verkehrsunfall, kann dies dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt und die Fahrerlaubnis bedroht ist.

Welche Krankheiten und Einschränkungen können sich auf die Fahreignung auswirken?

Eine Überprüfung der Fahreignung kann auch im Zuge der MPU erfolgen.
Eine Überprüfung der Fahreignung kann auch im Zuge der MPU erfolgen.

Verschiedenste Krankheiten sowie Beeinträchtigungen können sich auf die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, auswirken und eine Überprüfung der Kraftfahreignung notwendig machen. Krankheiten und Beeinträchtigung, die sich auf die Fahreignung auswirken, sind zum Beispiel:

  • eingeschränktes Seh- oder Hörvermögen
  • Behinderungen in den Bewegungsabläufen
  • Herzinfarkt
  • Diabetes (Zuckerkrankheit)
  • Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen
  • Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit
  • Psychische Störungen
  • Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Betäubungsmitteln bzw. Abhängigkeit davon

Möglich ist die Überprüfung der Fahreignung ebenso nach einem Schlaganfall oder wenn der Autofahrer an Epilepsie leidet. Die Fahreignung kann aber zum Beispiel durch die Einnahme entsprechender Medikamente wiedererlangt werden.

Ein ärztliches Gutachten kann außerdem bei einer Drogenauffälligkeit oder beim Verdacht auf Alkoholabhängigkeit verlangt werden. Ebenso kann sie Teil der medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein.

Besteht von Seiten der Fahrerlaubnisbehörde der Verdacht, dass ein Gesundheitszustand ein Risiko für den Straßenverkehr darstellt, kann diese eine Begutachtung für die Fahreignung anordnen. Möglich ist dies zum Beispiel bei der Neu- oder Wiederbeantragung des Führerscheins oder nach Auffälligkeiten in Fahrzeugkontrollen.

Untersuchung zur Fahreignung

Kommt es in Folge eines negativen Fahreignungsgutachten zu einem Unfall, kann es teuer werden.
Kommt es in Folge eines negativen Fahreignungsgutachten zu einem Unfall, kann es teuer werden.

Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein Fahreignungsgutachten, muss dieses in der Regel von einem erfahrenen Facharzt erstellt werden, der über verkehrsmedizinische Kenntnisse verfügt. Die Überprüfung beinhaltet neben einer Untersuchung auch ein Gespräch, in dem unter anderem die Einschränkungen besprochen werden.

Gemäß der Begutachtungsleitlinien für die Fahreignung erstellt der Arzt ein Gutachten, das als Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde dient.

Sie könne eine solche Untersuchung aber auch selbst in die Wege leiten, wenn Zweifel dahingehend bestehen, inwieweit eine Erkrankung sich auf die Fähigkeiten zum Führen eines Autos auswirkt. Unter Berücksichtigung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung kann der Arzt ein privates Gutachten erstellen. Durch dieses Gutachten zur Fahreignung entstehen in der Regel Kosten von mindestens 250 Euro. Von dem Ergebnis erhalten allerdings ausschließlich Sie als Auftraggeber Kenntnis.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (154 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

2 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Mario
    Am 3. Februar 2025 um 19:34

    ich habe Zucker Insulin 12 Jahre schon keine propleme kein unterzucker ,kein Unfall wollte nur 5 Jahre Lkw Schein Verlängern 5 Module 750 Euro Arzt 69 Euro
    Führerschein neu Antrag 71 Euro+ 30 Euro.bis jetzt Gutachten ca 900/1200 Euro netto ist das normal
    Gruss Mario ADAC

  2. Andreas S.
    Am 4. Mai 2019 um 13:26

    Guten Tag! Ich habe seit 35 Jahren Morbus Bechterew. Am Jahresanfang hatte ich einen unverschuldeten Unfall wobei die Wirbelsäule mehrfach gebrochen ist! Das wurde Operativ behandelt ! Darf ich weiter Auto fahren oder muss ich mich einem Fahrtauglichkeitstest unterziehen ?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar