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Mit Epilepsie Autofahren – Laut Gesetz erlaubt oder verboten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Autofahren und Epilepsie: Passt das zusammen?

Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.
Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.

Nicht alle Menschen haben das Glück, unversehrt zu sein und sich bester Gesundheit zu erfreuen. Liegt eine bestimmte Krankheit, müssen häufig Medikamente eingenommen werden, welche die Symptome lindern und zu einem größeren Wohlbefinden des Patienten beitragen sollen.

Wer sich Arzneimittel verabreicht, sollte jedoch dringend auf den Beipackzettel schauen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Fahrtauglichkeit hierdurch beeinträchtigt wird.

Und wie sieht es bei chronischen Krankheiten wie der Epilepsie aus? Dürfen Epileptiker Autofahren oder ist das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gefährden zu groß?

FAQ: Autofahren mit Epilepsie

Darf ich mit Epilepsie Auto fahren?

Ob Sie mit Epilepsie ein Fahrzeug führen dürfen, hängt davon ab, wie lange der letzte Anfall zurückliegt und wie ein Arzt Ihre Fahrtauglichkeit einschätzt.

Darf ich bei Epilepsie meine Fahrerlaubnis behalten?

Die Fahrerlaubnis wird bei der Diagnose von Epilepsie nicht automatisch entzogen. Einmal im Jahr muss eine neurologische Untersuchung von einem Arzt durchgeführt werden. Ist der letzte Anfall schon länger her, muss die Untersuchung nicht mehr jährlich stattfinden.

Welche Fahrzeuge darf ich mit Epilepsie führen?

Sie dürfen Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Gruppe 1) und Lkw und Busse ab 3,5 t zur Beförderung von Personen und Gütern (Gruppe 2) unter bestimmten Voraussetzungen führen.

Was ist Epilepsie und wieso ist ein epileptischer Anfall beim Autofahren so gefährlich?

Wer ein Kraftfahrzeug führt, übernimmt eine Menge Verantwortung, sind doch große Konzentration und in Gefahrensituationen auch ein schnelles Reaktionsvermögen gefragt, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Im Straßenverkehr ist jeder Autofahrer extrem gefordert.

Schwierig kann es werden, wenn eine chronische Krankheit wie Epilepsie vorliegt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar eintretende Anfälle, Krämpfe und sogar Bewusstseinsstörungen auftreten, die den Betroffenen die Kontrolle über den eigenen Körper verlieren lassen.

Genau das macht das Führen eines motorisierten Fahrzeuges so bedrohlich, wird das Auto bei solchen Anfällen doch meist nicht mehr vom Fahrer kontrolliert.

Epilepsie und Autofahren: Wer entscheidet darüber, ob die Fahrtauglichkeit gegeben ist?

Liegt eine epileptische Erkrankung vor, sollten Sie daher ganz genau auf Ihren Körper achten.

Unterstützung erhalten Epilepsie-Patienten von ihrem Arzt. Er muss sie über ihre Anfallsfreiheit bzw. ihre Tauglichkeit, ein Fahrzeug zu führen, informieren. Seine Entscheidung gründet er auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung herausgegeben vom Bundesamt für Straßenwesen (BAST-Leitlinien). Es hält fest:

Wer epileptische Anfälle erleidet, ist nicht in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.“ (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, S. 28)

Ob eine Kraftfahreignung erteilt wird, ist unter anderem davon abhängig, welche Beeinträchtigungen auf körperlicher und psychischer Ebene vorliegen. Dies ist vor Erteilung der Fahreignung abzuklären.

Haben Sie einen Anfall erlitten oder wurde bei Ihnen Epilepsie diagnostiziert, müssen Sie einmal im Jahr zum Arzt und sich neurologisch untersuchen lassen, um Ihre Fahrerlaubnis zu behalten. Ist seit dem letzten Vorfall schon einige Zeit vergangen, muss diese Untersuchung nicht mehr jährlich erfolgen. Es können größere Pausen dazwischen eingelegt werden.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen zwei Gruppen:

  • Gruppe 1: Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Führerscheine der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T)
  • Gruppe 2: LKW ab 3,5 t, die zur Beförderung von Personen oder ggf. auch Gefahrgut eingesetzt werden (Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E)
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.

Autofahren bei Epilepsie ist der Gruppe 1 erlaubt, wenn …

  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und im nächsten halben Jahr keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von drei Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie ein Jahr lang gar keine Anfälle erleiden , nachdem dies mehrmals geschah. Daraufhin ist Autofahren nach einem epileptischen Anfall gestattet.

Wer andere Personen befördert, muss sich strengere Regeln gefallen lassen. Autofahren mit Epilepsie unter diesen Umständen ist für Gruppe 2 erlaubt, wenn …

  • Sie keine Antiepileptika einnehmen
  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und in den nächsten zwei Jahren keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von sechs Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie fünf Jahre lang ohne Medikamente anfallsfrei leben

Fahranfänger, die gerade in der Fahrschule ausgebildet werden, müssen bei der Beantragung des Führerscheins angeben, dass sie Epileptiker sind. Nachgewiesen werden muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung. Ob Sie mit Epilepsie Autofahren dürfen, wird unter Umständen in einem weiteren in Auftrag gegebenen ärztlichen Gutachten geklärt.

Mit welchen Ahndungen müssen Sie rechnen, wenn Sie ohne Erlaubnis Autofahren trotz Epilepsie?

Darf man mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn die Bestimmungen eingehalten werden. Setzen Sie sich über die Regeln hinweg und folgen dem ärztlich erteilten Fahrverbot nicht, müssen Sie mit Ahndungen rechnen, verletzen Sie doch das Verkehrsrecht.

Gelangt Ihr Arzt an diese Information, kann er Ihr Fehlverhalten bei der Straßenverkehrsbehörde melden. Infolgedessen müssen Sie damit rechnen, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren, da Ihnen die Eignung, verantwortungsvoll ein Kraftfahrzeug zu führen, abgesprochen wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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78 Kommentare

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  1. A.S.
    Am 11. April 2023 um 11:23

    Ich bin seit mindestens 5 Jahren Anfallsfrei und darf Auto fahren. Jedoch verlangt die Zulassungsstelle jedes Jahr eine neue Bescheinigung. Mein ehemaliger Neurologe ist verstorben aber hatte mich super eingestellt. Ich habe dann einen anderen Neurologe aufgesucht, dieser hat sich auf Epilepsie spezialisiert. Er sagte mir das seit Ende 2019 keine Bescheinigungen bei bei mehrjähriger Anfallsfreiheit ausgestellt werden müssten. Außer es gäbe dafür einen triftigen Grund. Er bestätigte dies in einem Schreiben für die Zulassungsstelle. Dieses Schreiben hatte im vergangenen Jahr die Zulassungsstelle akzeptiert. Letzte Woche erhielt ich die Aufforderung eine Bescheinigung vorzulegen. Nach Rücksprache erhielt ich die Antwort das es bei Epilepsie nicht so einfach wäre und meinem Neurologen anschreiben würde wie er darauf käme diese Aussage zu treffen. Ich verstehe den Sinn darin nicht. Wäre toll eine Antwort zu bekommen, auch gerne von anderen die Betroffen sind.
    Gruß A.S.

  2. Ali S
    Am 23. Juli 2022 um 17:10

    Bei meiner Frau wurde seit ihrem 19. Lebensjahr Epilepsie festgestellt. Zuvor konnte sie noch ihren Führerschein machen und besitzt ihn nach wie vor. Allerdings fährt sie seit dem kein Auto mehr.

    Inzwischen wurde sie so gut medikamentös eingestellt, dass sie “nur” noch kleine “Sekundenanfälle” (Absensen) hat. Ihr Neurologe ist sicher, dass auch diese kleinen Minianfälle behandelbar sind, wenn man die Dosis der Medikamente erhöhen würde. Dies lehnt meine Frau jedoch ab, weil es zu lasten der Nieren bzw. Leber geht.

    Meine Frage ist: inzwischen gibt es in den modernen Fahrzeugen sog. Assistenzsysteme wie z.B. Notbremsassistent etc. Wäre es eventuell einem Epileptiker erlaubt ein Fahrzeug mit Hilfe solch eines Assistenten zu nutzen? Diese Assistenten sind ja inzwischen sehr gut entwickelt und bei meiner Frau handelt es sich “nur” noch um wirkliche Minianfälle.

  3. Gudula
    Am 29. März 2022 um 22:02

    Guten Tag,
    danke für die Antwort auf meine zuletzt gestellten Fragen, die rechtliche Seite ist klar.
    Aber:
    Wie beweist ein “Epileptiker”, dass er im letzten Jahr keinen Anfall erlitten hat, bzw. wie kann der Arzt nachweisen, dass ein Anfall stattgefunden hat.
    Besonders dann, wenn z. B. im Videoepilepsiemonitoring festgestellt wurde, dass der Patient während der Anfälle keine
    Bewusstseinseinschränkung gezeigt hat und keinerlei Krämpfe.
    Kann dieser Teil der Diagnose bei eine Gutachten außer Acht gelassen werden?
    Vielen Dank nochmals!
    Gudula

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2022 um 10:53

      Hallo Gudula,

      wir sind lediglich ein unabhängiger Informationsdienstleister. Aus der Ferne können wir dies nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Luna
    Am 22. Februar 2022 um 20:50

    Hallo,

    Ich bin seit 1 Jahr Anfallsfrei, mein EEG ist jedoch auffällig.
    Muss ich jetzt damit rechnen das, dass Fahrverbot solange wie das EEG eine erhöhte Anfallsbereitschaft zeigt nicht aufgehoben wird? Oder wiegt die Anfallsfreiheit höher als das EEG?

    Vielen Dank, für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2022 um 11:24

      Hallo Luna,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Arzt oder die Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Johannes
    Am 11. Oktober 2021 um 19:19

    Hallo, ich habe seit Jahren keine Anfall (Epilepsie) und ich bin Medikamenten angestellt…darf ich Auto fahren?…

  6. Maik
    Am 5. Mai 2021 um 15:35

    Mein Bruder hat seit ca 8 Jahren eine bestätigte Epilepsie. Im Jahr 2016 wurde durch ein Gutachten des UKM festgestellt, dass er keine normale Tätigkeiten im Beruf ausführen darf, nur unter Beobachtung von Kollegen oder Vorgesetzten. Ebenfalls darf er nicht an Strassen arbeiten. Sein Neurologe hat ihm Medikamente verschrieben. In einem Anfall erinnert er sich nicht wo er ist. Diese treten mehrmals die Woche auf. Er fährt aber weiter Auto. Was kann man dagegen tun?

  7. Gisela
    Am 23. August 2020 um 12:30

    Hallo
    Mein Sohn ist 18 Jahre alt und Epileptiker. Er hat vorzeitig seinen Führerschein gemacht zum begleitenden Fahren. Jetzt kann er seine Führerscheinkarte beim Straßenverkehrsamt abholen, soll aber jährlich (ein Leben lang) eine Bescheinigung über die Anfallsfreiheit vorlegen. Diese Bescheinigung ist mit einer Frist unaufgefordert einzureichen. Habe dazu schon sämtliche Beiträge aus dem Bußgeldkatalog und der Fahrerlaubnisverordnung studiert und bin nicht wirklich schlüssig geworden. Könnten sie mir dazu genaue Auskunft geben?

  8. M.P.
    Am 20. August 2020 um 20:44

    Schönen guten Tag,

    Kurze Schilderung meines Problems
    Bin Epileptiker, war 10 Jahre ohne Anfall mit Medikament.
    Vor 4 Monaten neuen, selbstverschuldeten Anfall
    Vom Arzt bestätigt.
    Wie ist die Regelung für Kfz in Gruppe 1 bzw.
    Gruppe 2
    -Gruppe 1:3 Monate Fahrverbot falls kein neuer Anfall
    Gruppe 2: Entzug der Fahrerlaubnis ( klasse 3 bis 7,5 Tonnen) für immer??
    Grüsse und vielen Dank

  9. Lars
    Am 28. April 2020 um 15:48

    Hallo zusammen,
    auch ich bin Epileptiker. Durch eine Fahrverbot welches ich vom Arzt auferlegt bekommen habe und mit Medikamenten eingestellt war konnte ich nach einem Jahr und kontrollieren wieder fahren. Jetzt ist es dazu gekommen das meine Frau und Tochter ausziehen und meine Frau die Scheidung möchte. Natürlich gehen da einem 1000 Gedanken durch den Kopf und man hatte wenig Schlaf. Demzufolge habe ich auf der Fahrt mit meinem PKW einen Anfall bekommen. Bin auf einen Bürgersteig gekommen mit meinem PKW und hätte hier fast eine Frau angefahren bin aber rechtzeitig zu mir gekommen. Zum Glück nix passiert ist. Leider kann ich mich aber nicht daran erinnern. Die Frau hat Anzeige gegen mich aber erstattet. Da ich dann weiter gefahren bin und mich nicht entschuldigen konnte. Habe ja durch meinen Anfall nix mit bekommen. Wie gehe ich jetzt damit um und was könnte jetzt auf mich zu kommen?

  10. Loenne
    Am 28. Februar 2020 um 17:53

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    I’m Oktober 2019 habe ich angeblich
    einen Anfall Eltelipsie. Aber ich glaube
    nicht drann. Alle Untersuvhungen. waren
    Negativ . Trotzdem haben die Ärzte das behauptet
    Und weil sie nichts gefunden haben sie das
    Behauptet. Sie haben alle Untersuchungen
    gemacht. Nichts!!!! Auch beim Neurologen
    Nichts. Bei meiner Hausarzt habe ich
    2 MAL großes Blutbid machen lassen.
    Nichts. Was kann ich tun das ich wieder Auto fahren darf. Jetzt ist ein halbes Jahr her. Und es ist. Alles so
    weit in Ordnung. Habe nichts mehr gehabt.
    IBin nicht mehr Umgefallen. Würde mich freuen von Ihnen zu hören.

  11. Loenne
    Am 28. Februar 2020 um 14:36

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Habe im Oktober angeblich!!!!!! Ein
    Eleptisch Anfall bekommen haben.. War
    2 Wochen im Krankenhaus. Haben alles
    gemacht CT. Gehirn Messung.,2mal
    Nerven Wasser gezogen, 24 Sunden
    auf gewesen. Nichts gefunden!!!!!
    Haben einfach behauptet.!! Ich habe
    Eptelepzi!! Und dürfte 1 Jahr kein
    Auto mehr fahren. Wurde einfach
    Behauptet. Blutwerte sind und waren
    In Ordnung. Bin seit demm auch bei dem
    Facharzt ist alles io gehe alle 3 Monate
    hin. Darf ich nach 6 Monate wieder fahren.
    Weil ich mich gut fühle. Alle 4 Wochen von
    meiner Seite kompletts Blutbild gemacht wird.
    Alles ok.
    Würde mich freuen von Ihnen zu hören..

  12. Steffen
    Am 14. Februar 2020 um 19:49

    Hallo, ich bin 56 und leide an Epilepsie. Und werde aktuell mit Lamotrigin behandelt. Ich bin seit 2 Jahren anfallsfrei und hab meinen Führerschein 1983 erworben und ca. 1,3 Millionen Kilometer gefahren. Gibt es in der BAST eine Regelung das ich nur 1 Std. am Stück und maximal 2 Stunden pro Tag fahren darf ?

  13. Oz
    Am 9. Februar 2020 um 16:44

    Hallo,
    ich hatte im Dezember 2017 einen Anfall beim Autofahren, was zu einem Unfall mit Sachschaden geführt hat. Damals wollte man mir den Führerschein entziehen. Ich habe mich daraufhin an einen Anwalt gewendet und durfte meinen Führerschein nach einem ärztlichen Gutachten behalten. Nach einem Jahr Anfallsfreiheit habe ich wieder begonnen Auto zu fahren, muss seitdem allerdings der Behörde alle 3 Monate ein ärztliches Attest über meine Anfallsfreiheit vorzeigen.

    Nun hatte ich Anfang Januar 2020 zum ersten Mal wieder einen Anfall, was natürlich im nächsten ärztlichen Attest erwähnt werden wird. Droht mir dabei ein Führerscheinentzug? Wenn ja, brauche ich nach einem Jahr erneut ein verkehrsmedizinisches Gutachten, oder wird mir der Führerschein nach Ablauf eines anfallsfreien Jahres wieder ausgehändigt?

    Danke im Voraus!

  14. Sani
    Am 1. Dezember 2019 um 3:51

    Moin,darüber.
    Ich bin seit 2015 Epileptiker und habe dadurch nach mehreren Anfällen auch meinen Job verloren.Die Hin-und Rückfahrten waren absolut anfallsfrei. Trotz des Hinweises des Neurologen nach 1 Jahr anfallfrei erst wieder fahren zu dürfen,fuhr ich trotzdem weiter,weil ich mir sicher war hinter dem Lenkrad wird nix passieren…was sich auch bestätigte. Trotzdem habe ich mit dem Fahren erstmal aufgehört,da ich weniger Angst vor mir wegen Epi-Anfälle hatte,sondern mehr von den anderen Straßenverkehrsteilnehmern,die mich in einen Unfall verwickeln könnten den ich nicht verursacht habe und dadurch evtl. auch den Führerschein verlieren würde. Es wäre ja ärgerlich,wenn nach einem unverschuldeten Unfall danach über ein Jahr ohne Anfälle folgen würde. Ich besitze noch einen PKW und lasse mich nur noch chauffieren. Für mich einer der sichersten Optionen seinen Führerschein zu behalten,aber ich kann auch durch einen festen Job die mobile Abhängigkeit nachvollziehen,und wie ich mich jetzt dabei verhalten würde ist ziemlich schwer zu beantworten,aber Epi’s müssen sich bewußt sein was dieses Risiko trotzdem zu fahren verursachen kann….und ob das Fahren sich noch lohnt.
    Gruß aus Flensburg

  15. Birgit
    Am 22. November 2019 um 15:22

    Hallo!
    Meine Tochter hatte in 09/2016 den letzten generalisierten Anfall und in 03/2017 die letzten Auren. Die Fahrerlaubnisstelle hat daher in 2018 die Erlaubnis zum Erwerb des Führerscheins erteilt. Seitdem nerven sie einmal pro Jahr und wollen eine erneute Bestätigung der behandelnden Neurologin über die Fahrtauglichkeit zugeschickt bekommen. Eine rechtliche Grundlage hierfür wird nicht genannt. In der Fahrerlaubnisverordnung FEV § 11 geht es ausschließlich um Erlangung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Die Neurologin sagt klipp und klar, dass die Fahrerlaubnisbehöre hier ihre Kompetenzen überschreitet.
    Wie seht Ihr das?

  16. Tom
    Am 21. November 2019 um 15:32

    Hallo,
    ich bin seit 17 Jahren Epileptiker und die Anfälle waren oft kleine, so das ich auch im Straßsenverkehr locker mithalten konnte. Nur mein Sprachzetrum viel aus, aber ich hörte und sah alles. Nun wurden sie schlimmer so das ich einen Unfall nur mit leichten Blechschaden verursacht habe. Davon sind 2 Autos betroffen. Darankann ich mich nicht mal erinnern. Das ich nun aufhöre zu fahren steht fest, aber was könnte noch auf mich zu kommen? Ich denke mal das mein Führerschein weg ist das steht auch fest. Aber kommen noch schlimmere sachen auf mich zu? Die Polizei meinte bis jetzt sind 2 Fahrzeuge betroffen und kein Personenschaden.

  17. A.R.
    Am 6. November 2019 um 13:31

    Guten Tag,
    ich Epileptiker und besitze seit 2005 meinen Führerschein der Klasse B. Vor Genehmigung der Fahrerlaubnis wurde bei mir ein ärztliches Gutachten von einem Neurologen durchgeführt, welcher mich fahrtauglich einstufte. Danach musste ich noch weitere 2 oder 3 mal zum Gutachter. Ich wurde immer für fahrtauglich befunden. Mein letzter Anfall war 2002.

    Ich würde jetzt gerne den LKW Führerschein machen.
    Da ich aber weiterhin Antiepileptika einnehme, wüsste ich gerne ob ich trotzdem die Fahrerlaubnis bekäme.

    Vielen Dank im Voraus!

    MfG

  18. Chris
    Am 9. Oktober 2019 um 12:32

    Hallo Luise,

    mir geht es genauso: habe Epilepsie aber nur im Schlaf.
    Verstehe nicht warum man da nicht Autofahren darf/soll…?
    Liebe Luise, lass mir doch deine e-mail-adresse da, dann können wir uns austauschen wenn du möchtest, würde mich freuen! :)

    Gruß Chris

  19. Luise
    Am 18. September 2019 um 13:24

    Also ich leide schon lange an Epilepsie aber nur im Schlaf jetzt war ich aber vor kurzem im Krankenhaus da ich tagsüber ein komisches Gefühl verspürte und ja schön und gut aber jedenfalls war ich heute beim arzt und er meinte das er mich drüber aufklären muss das ich nicht fahren darf da wenn ein Unfall passiert die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt meine frage ist bezahlt die Versicherungen bei unfällen aller art nicht oder nur welche wobei man einen anfall hat wie gesagt ich hatte noch nie so einen richtigen anfall am Tag immer nur im schlaf und dann hatte ich halt dieses komische gefühl verspürt und mein körper hatte sich überstreckt was aber nicht aussah wie ein epileptischer anfall und bis heute auch nie bestätigt wurde das es einer war also warum sollte ich dann kein auto fahren sollen

  20. Klein
    Am 5. September 2019 um 12:58

    Hallo,

    ich habe seit inzwischen zehn Jahren ausschließlich schlafgebundene Anfälle (entweder diese finden im Schlaf oder direkt nach dem Aufwachen statt, daher darf ich nicht sofort nach dem Aufstehen in die Badewanne steigen). Ich weiß, dass man wieder Autofahren darf, wenn man über eine Beobachtungszeit von drei Jahren ausschließlich schlafgebundene Anfälle hat. Allerdings hatte ich bis zu meiner Pubertät auch Anfälle am Tag, der letzte war wie erwähnt vor zehn Jahren am 29.06.2009 und in dieser Kategorie müsste ich nach meinem letzten Anfall ein Jahr anfallsfrei sein.
    In welche Kategorie gehöre ich nun allerdings oder gibt es im Großraum Augsburg, München Experten, die mir hierzu weiterhelfen können?
    Mein letzter Anfall war nämlich gestern, aber wie immer schlafgebunden, muss ich also ein Jahr warten oder nicht mehr, um wieder zu fahren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Klein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:58

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich ggf. an einen entsprechend spezialisierten Arzt. Dieser kann einschätzen, ob ein ärztliches Fahrverbot aufrecht erhalten bleibt oder ggf. eine Fahrerlaubnis gemacht werden kann. Unter Umständen kann auch die Fahrerlaubnisbehörde bereits hierzu eine Aussage treffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Rüdiger
    Am 2. September 2019 um 14:41

    Hallo,
    also im Grunde finde ich ja Ihre Seite, sehr gut. Oben ist es genau formuliert, wann Mann oder Frau (angeblich nach einem Anfall oder mehreren Anfällen) wieder Auto- oder Motorradfahren darf!

    Doch werfen auch diese Antworten noch weitere Fragen auf und Sie sollten hier wirklich, oben hinzuschreiben, DASS JEDER DAS SOFORT mit dem Arzt besprechen sollte und sich hier nicht die Mühe gibt ausführliche Fragen zu stellen die Sie eh nicht beantworten können oder dürfen!!!

    Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

    PS.: Fahrradfahren ist damit auch nicht erlaubt!!!

  22. Anne S.
    Am 5. Juli 2019 um 13:35

    Ich hatte Anfang Mai diesen Jahres einen epileptischen Anfall, danach war ich zwei Tage zur Kontrolle im Krankenhaus. Ich vermute, dass Stress, Sorgen und wenig Schlaf die Ursachen waren. Ich hatte aus ähnlichen Gründen 2013 und 2016 jeweils einen Anfall. Der Arzt sagt mir, wie sie in ihrem Artikel beschreiben, er schreibt kein Fahrverbot aus, weist jedoch auf die einjährige Fahruntauglichkeit hin. Ich nehme, da es jetzt der 3. Anfall war, nun Lamortigin ein. Allerdings gibt es keine richtige Diagnose einer Epilepsie.
    Ich bin letzte Woche einmal für zehn Minuten Auto gefahren. Wenn ich in Begleitung gelegentlich kurze Strecken fahre und es passiert etwas, mache ich mich strafbar?
    MfG

  23. Lisa
    Am 4. Juli 2019 um 19:51

    Guten Tag,
    Ich hatte am 5. Dezember 2018 meinen 1. Epileptischen Anfall und seitdem keinen mehr. Das ist in ein paar Tagen ein halbes Jahr her. Bei mir wurde Epilepsie diagnostiziert. Habe ich das richtig verstanden, dass Ich nun nach einem halben Jahr wieder Autofahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Juli 2019 um 12:01

      Hallo Lisa,

      ob Sie wieder ein Kfz im Straßenverkehr führen dürfen, sollten Sie von einem Arzt abklären lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Noah G.
    Am 20. Juni 2019 um 6:59

    Ich hatte im Dezember e i n e n epileptischen Anfall, hatte ca. 30 Minuten zuvor eine sehr enttäuschend emotionale Nachricht einer Freundin erhalten, auf die ich zu diesem Zeitpunkt stand, wie man so sagt „auf eine Person stehen.“
    Nachdem dieser Anfall also aus meiner Sicht einen Grund hatte, dürfte ich nun nach einem halben Jahr wieder am Straßenverkehr teilnehmen, nachdem ich mehrmals nachweißen und dies bestätigen kann.?
    Bei mir wurde an diesem Tag des Abfalls nur ein epileptischer Anfall diagnostiziert und vom Neurologen nicht weiter darauf eingegangen, ich wollte den Grund an diesem Abend des Anfall nicht sagen und döse Freundin vor eventuellen Folgen wegen dem abschicken dieser heftigen Nachricht schützen.
    Also es weiß bis jetzt noch keiner, nachdem ich jetzt schon auf mehreren Seiten gelesen habe dass ich nach einem begründetet Anfall schon wieder fahren dürfen sollte nervt es mich um so mehr, dass ich dies nicht früher wusste aufgrund der Sturheit und nicht genau drüber sprechen des Neurologen.
    Was meinen Sie zu diesem Thema und meiner Situation?

  25. Uwe W.
    Am 17. Juni 2019 um 13:28

    Die Tochter einer Freundin hat Epilepsie und ist Medikamentös gut eingestellt. Hat aufgrund einer 1 Jährigen Zeit ohne Anfall den Führerschein gemacht und fährt auch schon längere Zeit unfallfrei Auto. Nun ist Sie im Zuge eines Umzuges von einer Stadt in eine andere vom Straßenverkehrsamt aufgefordert worden, ein Gutachten machen zu lassen.

    a) Warum geschieht dies, obwohl Sie den Führerschein hat, und bereits längere Zeit unfallfrei fährt?

    b) muss sie die Kosten des Gutachtens selber tragen?

    Mfg,

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 10:32

      Hallo Uwe W.,

      wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte direkt an das entsprechende Straßenverkehrsamt, dass die Forderung gestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Torben H
    Am 10. April 2019 um 16:48

    Hallo,
    ich habe seit ein paar Monaten schlafgebundene Epilepsie. Ich habe oft gelesen, dass es man erst nach 3-jähriger Beobachtung wieder Auto fahren darf. Stimmt das wirklich? Ich hatte nie einen Anfall am Tag und allgemein erst 2 Anfälle. Ich bekomme momentan Tabletten und bin damit anfallsfrei. Ich würde somit demnächst wieder Auto fahren wollen. Wenn das wirklich stimmt mit den 3 Jahren frage ich mich warum der Zeitraum länger als bei einer “normalen” Epilepsie bei der man tagsüber auch Anfälle bekommt ist?
    Mfg

  27. Stefan
    Am 8. Februar 2019 um 12:00

    Hallo,

    ich hatte im Jahr 2017 ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und demzufolge – ohne Antiepileptik – ein minimales Risiko für Epilepsie.
    Es folgte ein erstmaliger epileptischer (Krampf-)Anfall im Oktober 2018. Meines Erachtens insbesondere provoziert durch Schlafmangel und Stress. Dem folgten relativ zeitnah zwei weitere “sehr Leichte” Anfälle und die Einstellung auf ein Antiepilektikum. Ich vertrage das Medikament sehr gut und bin beruflich und im privaten Umfeld seit gut vier Monaten wieder voll belastbar.
    Ich frage mich, wann darf/kann mir mein Arzt frühestens eine Fahrtauglichkeit bescheinigen?
    Führerschein Gruppe 1

    Liebe Grüße

  28. Elke H
    Am 18. Januar 2019 um 16:51

    hatte am 06.03.2018 epileptischen Anfall durch Antibiotika. alle Untersuchungen waren ohne Befund, also ok.(MRT (Auch mit Kontrastmittel, div EEG; CT, Schlafentzug).Diagnose Oligo Epilepsie. Nehme jetzt seit letztes Jahr März Medikamente für Epilepsie.Seit letzten März anfallsfrei.
    Damals hat Polzei Führerschein eingezogen. Führerscheinstelle hat mir Führerschein Ende Juli 18 wieder gegeben mit der Auflage Gutachten nachzureichen. Nachdem meine Sachbeabeiterin bei der Führerscheinstelle lange krank war und sie dann die ersten 2 Gutachter abgelehnt hatte , durfte ich November 18 zum Gutachter, Gutachten am 17.12.18 erhalten und gleich Führerscheinstelle eingereicht. Gutachter ist der Meinung 1 Jahr ohne Anfall dann kann ich nach Attest vom Neurologen wieder Autofahren. war für mich okay, da es nur noch wenige Wochen sind. Jetzt kam Schreiben von Führerscheinstelle das ich Führerschein innerhalb von 1 Woche abgeben muss, ABER ich bekomme ihn nicht zurück sonder muss ihn neu beantragen. Ist das ok oder willkür, was kann ich dagegen tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:27

      Hallo Elke,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Diana D.
    Am 1. Dezember 2018 um 1:06

    Hallo, ich heiße Diana und bin 37 Jahre alt. Meinen ersten Grand mal Anfall bekam ich mit 14.
    Mit 17 machte ich ,wie jeder auch ganz normal fen Führerschein. Den zweiten Anfall bekam ich dann mit 20,leider während einer Autofahrt. Damals wurde mir gesagt, das ich 2 Jahre anfallsfrei sein muss,um wieder fahren zu dürfen. Ich fuhr dann wieder Auto, bekam aber nochmal während der Fahrt einen Anfall..gottseidank kam es bei beiden Unfällen nur zu Blechschäden .
    Nun bin ich seit fast 4 Jahren anfallsfrei,fahre auch mittlerweile auch wieder kurze Strecken, zb zum einkaufen oder so. Normalerweise nur ,wenn mein Mann dabei ist. Alleine bin ich in den letzten 4 Monaten aber nur innerhalb unseres Dorfes gefahren. Doch da ich nächsts Jahr im April eine Ausbildung zur Krankenschwester beginne und die Schule 20km weg ist, bin ich gezwungen mit dem auto zu fahren, da die Bus/Bahn Verbindung hier Miserable ist.
    Ich habe große Angst davor,das etwas passiert. Vor allem was ich in letzer Zeit in den Nachrichten lese..wie zb heute…da hatte ein junger Mann einen Anfall und fuhr in ein Bushäuschen,wo ein junges Mädel(16) saß. Ihr muß der Fuß amputiert werden. Da bekomme ich Gänsehaut.
    Andererseits sagt mein Arzt, er gebe mir zu 100% das OK. Ich bin übrigens alle 3 Monate zur Kontrolle bei ihm.
    Doch was macht ihr als Bußgeldstelle,bzw was kommt auf mich , wie zb in einen oben genannten Fall zu? Außer das ich nie mehr ruhig schlafen werde oder ähnliches.
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:33

      Hallo Diana D.,

      es handelt sich hier lediglich um ein Ratgeberportal, nicht die Bußgeldstelle. Zudem sind Unfallgeschehen immer im konkreten Einzelfall zu betrachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Klaus
    Am 27. November 2018 um 11:40

    Hallo, wenn man Jahr keinen Anfall hatte und sich auch untersuchen lassen hat und nichts noch nicht mal die Diagnose Epilepsie bestätigt wurde, ist es dann normal das man gezwungen wird Medikamente zu nehmen oder nie wieder auto zu fahren ? Klingt wie Erpressung!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:19

      Hallo Klaus,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Das hängt immer vom konkreten Fall ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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