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Mit Epilepsie Autofahren – Laut Gesetz erlaubt oder verboten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Autofahren und Epilepsie: Passt das zusammen?

Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.
Dürfen Sie mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn Sie die BAST-Leitlinien einhalten.

Nicht alle Menschen haben das Glück, unversehrt zu sein und sich bester Gesundheit zu erfreuen. Liegt eine bestimmte Krankheit, müssen häufig Medikamente eingenommen werden, welche die Symptome lindern und zu einem größeren Wohlbefinden des Patienten beitragen sollen.

Wer sich Arzneimittel verabreicht, sollte jedoch dringend auf den Beipackzettel schauen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Fahrtauglichkeit hierdurch beeinträchtigt wird.

Und wie sieht es bei chronischen Krankheiten wie der Epilepsie aus? Dürfen Epileptiker Autofahren oder ist das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gefährden zu groß?

FAQ: Autofahren mit Epilepsie

Darf ich mit Epilepsie Auto fahren?

Ob Sie mit Epilepsie ein Fahrzeug führen dürfen, hängt davon ab, wie lange der letzte Anfall zurückliegt und wie ein Arzt Ihre Fahrtauglichkeit einschätzt.

Darf ich bei Epilepsie meine Fahrerlaubnis behalten?

Die Fahrerlaubnis wird bei der Diagnose von Epilepsie nicht automatisch entzogen. Einmal im Jahr muss eine neurologische Untersuchung von einem Arzt durchgeführt werden. Ist der letzte Anfall schon länger her, muss die Untersuchung nicht mehr jährlich stattfinden.

Welche Fahrzeuge darf ich mit Epilepsie führen?

Sie dürfen Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Gruppe 1) und Lkw und Busse ab 3,5 t zur Beförderung von Personen und Gütern (Gruppe 2) unter bestimmten Voraussetzungen führen.

Was ist Epilepsie und wieso ist ein epileptischer Anfall beim Autofahren so gefährlich?

Wer ein Kraftfahrzeug führt, übernimmt eine Menge Verantwortung, sind doch große Konzentration und in Gefahrensituationen auch ein schnelles Reaktionsvermögen gefragt, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Im Straßenverkehr ist jeder Autofahrer extrem gefordert.

Schwierig kann es werden, wenn eine chronische Krankheit wie Epilepsie vorliegt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar eintretende Anfälle, Krämpfe und sogar Bewusstseinsstörungen auftreten, die den Betroffenen die Kontrolle über den eigenen Körper verlieren lassen.

Genau das macht das Führen eines motorisierten Fahrzeuges so bedrohlich, wird das Auto bei solchen Anfällen doch meist nicht mehr vom Fahrer kontrolliert.

Epilepsie und Autofahren: Wer entscheidet darüber, ob die Fahrtauglichkeit gegeben ist?

Liegt eine epileptische Erkrankung vor, sollten Sie daher ganz genau auf Ihren Körper achten.

Unterstützung erhalten Epilepsie-Patienten von ihrem Arzt. Er muss sie über ihre Anfallsfreiheit bzw. ihre Tauglichkeit, ein Fahrzeug zu führen, informieren. Seine Entscheidung gründet er auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung herausgegeben vom Bundesamt für Straßenwesen (BAST-Leitlinien). Es hält fest:

Wer epileptische Anfälle erleidet, ist nicht in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht.“ (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, S. 28)

Ob eine Kraftfahreignung erteilt wird, ist unter anderem davon abhängig, welche Beeinträchtigungen auf körperlicher und psychischer Ebene vorliegen. Dies ist vor Erteilung der Fahreignung abzuklären.

Haben Sie einen Anfall erlitten oder wurde bei Ihnen Epilepsie diagnostiziert, müssen Sie einmal im Jahr zum Arzt und sich neurologisch untersuchen lassen, um Ihre Fahrerlaubnis zu behalten. Ist seit dem letzten Vorfall schon einige Zeit vergangen, muss diese Untersuchung nicht mehr jährlich erfolgen. Es können größere Pausen dazwischen eingelegt werden.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen zwei Gruppen:

  • Gruppe 1: Kfz bis 3,5 t und Motorräder (Führerscheine der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T)
  • Gruppe 2: LKW ab 3,5 t, die zur Beförderung von Personen oder ggf. auch Gefahrgut eingesetzt werden (Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E)
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.
Epileptiker der Gruppe 2 müssen ohne epileptische Behandlung fünf Jahre anfallsfrei sein.

Autofahren bei Epilepsie ist der Gruppe 1 erlaubt, wenn …

  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und im nächsten halben Jahr keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von drei Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie ein Jahr lang gar keine Anfälle erleiden , nachdem dies mehrmals geschah. Daraufhin ist Autofahren nach einem epileptischen Anfall gestattet.

Wer andere Personen befördert, muss sich strengere Regeln gefallen lassen. Autofahren mit Epilepsie unter diesen Umständen ist für Gruppe 2 erlaubt, wenn …

  • Sie keine Antiepileptika einnehmen
  • Sie einen ersten Anfall hatten, für den Sie keine Schuld tragen und in den nächsten zwei Jahren keinen erneuten Krampf oder ähnliches erleiden,
  • Sie im Laufe von sechs Monaten ab einem Anfall, den Sie mitverursacht haben, etwa auf Grund von Medikamenten oder Schlafmangel, keinen solchen nochmal bekommen,
  • Sie fünf Jahre lang ohne Medikamente anfallsfrei leben

Fahranfänger, die gerade in der Fahrschule ausgebildet werden, müssen bei der Beantragung des Führerscheins angeben, dass sie Epileptiker sind. Nachgewiesen werden muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung. Ob Sie mit Epilepsie Autofahren dürfen, wird unter Umständen in einem weiteren in Auftrag gegebenen ärztlichen Gutachten geklärt.

Mit welchen Ahndungen müssen Sie rechnen, wenn Sie ohne Erlaubnis Autofahren trotz Epilepsie?

Darf man mit Epilepsie Autofahren? Ja, wenn die Bestimmungen eingehalten werden. Setzen Sie sich über die Regeln hinweg und folgen dem ärztlich erteilten Fahrverbot nicht, müssen Sie mit Ahndungen rechnen, verletzen Sie doch das Verkehrsrecht.

Gelangt Ihr Arzt an diese Information, kann er Ihr Fehlverhalten bei der Straßenverkehrsbehörde melden. Infolgedessen müssen Sie damit rechnen, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren, da Ihnen die Eignung, verantwortungsvoll ein Kraftfahrzeug zu führen, abgesprochen wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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78 Kommentare

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  1. Paul
    Am 20. November 2018 um 15:34

    Guten Tag,

    ich bin 25 Jahre und von Geburt an Epileptiker. Außerdem treten bei mir ausschließlich Grand-Mal-Anfälle auf.
    mit 18 hatte ich meinen letzten Anfall und mit 23 meinen Führerschein gemacht.
    medikamentös bin ich gut auf Valproat eingestellt und gehe 1mal jährlich zum Check.
    Leider habe ich meine Erkrankung bei der Fahrschule nicht verschwiegen, sodass ich nun jährlich einen Nachweis meiner Fahrtüchtigkeit einreichen muss.
    Nun meine Frage:
    kann die Führerscheinstelle mich zwingen, jährlich Auskunft über meinen Gesundheitsstand zu erteilen?
    Denn rein rechtlich musste ich es ja nichtmal beim Führerscheinerwerb angeben.

    auf eine Auskunft würde ich mich freuen
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:54

      Hallo Paul,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihren Fall konkret beurteilen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Margarete
    Am 1. Oktober 2018 um 10:33

    Guten Morgen, ein Bekannter von mir hat zwei schwere epileptische Anfälle gehabt innerhalb von 8 Wochen.der Letzte vor 14 Tagen.Davor waren schon ofter mal komische Aussetzer. Er fährt weiter Auto, nimmt die Medikamente nicht ein und auf den Hinweis ,das er andere Menschen massiv gefährdet und in Lebensgefahr bringt, kam die Antwort -mir doch egal! Andere Freunde und ich haben uns darauf hin von ihm distanziert, Aber es geht mir einfach nicht aus dem Kopf! Weiß nicht wie ich mich verhalten soll! Liebe Grüße Margarete

  3. karin
    Am 2. September 2018 um 9:04

    Hallo, mein Vater 81 Jahre hat Demenz und immer wiederkehrende Stöhnanfälle für ein paar Sek. danach ist er kurz verwirrt und weiss nicht was war. Das schlimme er fährt noch Auto und hört nicht auf uns. Was können wir machen? Kurz vor der Demenzdiagnose sagte sein Hausarzt er darf nicht mehr Auto fahren. Er zum Neurologen, der von der Demenz nichts weiss und hat sich da das ok zum fahren geholt, darauf behart er dann.

  4. axlnb
    Am 18. August 2018 um 18:11

    Hallo,

    hatte vor kurzem eine Hirnblutung mit folglichem Epileptischen Anfall der aber zu 100 Prozent folge des Hirnblutens war. Mir geht es soweit wieder voll gut und hab alles spitze überstanden. Nun wurde bei mir nie eine Epilepsie diagnostiziert oder behandelt. Muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen? Besitze Führerscheinklasse bis CE.

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:21

      Hallo axlnb,

      das können wir aus der Ferne nicht einschätzen, weil wir Ihren Zustand nicht kennen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Arzt oder eine Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. O. Z.
    Am 13. August 2018 um 4:42

    Hallo,

    was wären die Folgen, wenn man während des einjährigen Fahrverbots aufgrund von Epilepsie beim Fahren eines PKW’s von der Polizei (z. B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle) überprüft wird? Ist der Entzug der Fahrerlaubnis dann unausweichlich oder ist dies abhängig von der Meldung der zuständigen Ärztin?
    Bzw. ist diese dazu verpflichtet, den Verstoß an die Straßenverkehrsbehörde zu melden oder obliegt dieses ihrem Ermessen?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 13:17

      Hallo O.,

      Ärzte haben das recht, jedoch nicht die Pflicht den Fall der Behörde zu melden. Ein Fahrverbot kann in der Regel nur die zuständige Behörde oder ein Gericht anordnen. Bedenken Sie jedoch auch, dass Sie den Versicherungsschutz riskieren, wenn Sie trotzdem Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalo.org

  6. Sebastian V.
    Am 31. Juli 2018 um 15:52

    Ich hatte vor einem Jahr einen Anfall. Sonst keine weiteren mehr. Das ist am 03.08.2017 genau 1 Jahr her. Darf ich dann ab 04.08.2018 einfach wieder fahren oder brauche ich da was schriftliches? Zu den Untersuchungen gehe ich immer und EEG und Blutwerte sind unauffällig. Medikamente sind eingependelt seit mehr als 9 Monaten.

    Vielen Dank und Lieben Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:05

      Hallo Sebastian V.,

      bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt und der Fahrerlaubnisbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Deniz
    Am 28. Juli 2018 um 18:58

    Guten Tag,
    Ich hatte seit meinem 10 Lebensjahr Anfälle.
    Nun bin ich 21 Jahre alt und seit 10 Monaten anfallsfrei. Dürfte ich nach 2 Monaten mit meinem Führerschein anfangen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 9:25

      Hallo Deniz,

      wir können und dürfen hierzu keine Einschätzung geben. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie für den Verkehr als geeignet erscheinen, sollten Sie sich mit Ihrem Arzt auseinandersetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sabrina B.
    Am 6. Juli 2018 um 9:30

    Guten Tag, ich hatte eben einen Anfall nach 10 Jahren Anfallsfreiheit. Hatte gestern Abend meine Tabletten vergessen.
    Droht mir jetzt ein Fahrverbot?
    Bin auf den Füherschein angwissen weil ich sonst nicht zur Arbeit komme,da ich schon um 6 Uhr auf der Arbeit sein muss.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:46

      Hallo Sabrina B.,

      das kommt normalerweise auf die Einschätzung des Arztes an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. schildberger
    Am 8. Juni 2018 um 15:49

    hallo ich habe seid meiner Geburt eine chronische Epilepsie und zum Tema Führerschein konnte mir bis jetzt noch niemand was genaues sagen was ich schon weis ist das man ein Jahr Anfalls frei sein Mus aber wo rauf bezieht sich das nur auf die Grand mal Anfälle oder zählen auch die Aussetzer dazu

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:21

      Hallo,

      es zählen fast alle Anfalls-Typen dazu: Grand mal, Absencen, myoklonisch-impulsive Anfälle, komplex-fokale Anfälle sowie kürzere Anfälle mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit oder Reaktionsfähigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. S. Weber
    Am 1. Mai 2018 um 17:21

    Hallo,

    ich (45) hatte vor 4 Wochen (m)einen 1. Krampfanfall! Vermutet wird bei mir eine symptomatische Epilepsie, da ich vor ca. 6 Jahren einen “leichten” Schlaganfall hatte. Beim Neurologen wurde ich auf ein, angeblich gestzlich vorgeschriebenes einjähriges Fahrverbot hingewiesen.

    Bin ich aktuell nicht eigentlich der Gruppe 1 zuzuordnen, daher nicht “nur” ein halbes Fahrverbot?

    Danke für Ihre Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:59

      Hallo S.,

      der Arzt stellt fest, wie schwer Ihre Beeinträchtigungen sind. Gehören Sie zur Gruppe 1, ist das Autofahren nur dann erlaubt, wenn nach einem ersten Anfall, der nicht selbst verschuldet auftrat, innerhalb von sechs Monaten kein weiterer Krampf oder ähnliches eintritt, oder Sie ein Jahr anfallsfrei sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Familie Weber
    Am 19. April 2018 um 22:21

    Hallo, meine Frau hatte vor ca. 6 Jahren einen “leichten Schlaganfall”, und jetzt vor 3 Wochen einen/ihren 1. epileptischen Anfall!

    Dies wäre wohl ein klassischer Fall von einer symptomatischen Epilepsie! Empfehlung der Klinik 1 Jahr Fahrverbot!?!

    Ist das nicht eigentlich ein ” 6-Monats-Fall” (siehe oben)!

    Viele Grüße Fam. Weber

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 15:53

      Hallo Familie Weber,

      wenden Sie sich an Ihren Arzt, das hängt vor allem von medizinischen Fragestellungen ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Zottel
    Am 17. April 2018 um 7:20

    ich leide auch seit 1995 an Epilepsie. Bei mir ist es so , das mal gut 2 Jahre keine Anfälle auftreten, und dann plötzlich aus dem nichts erneut welche kommen , in der Woche dann 3- 5 Anfälle . Dabei sind auch große Grand mal Anfälle dabei mit Bewusstlosigkeit. Ich fahre seit 1995 kein Auto mehr und auch kein Roller mehr. Auch wenn gleich mir der Arzt es zwischen durch erlaubt hatte. Da ich wie oben schon geschrieben (1 Jahr ) Anfallsfrei war. jetzt ist es so das ich in BAyreut einen Schwerbehinderten Ausweiß beantragt hatte mit einem Markenzeichen G damit ich am öffentlichen Leben wieder teilnehmen kann (Verkehrsmittel nutzen kann) das Markenzeichen G wurde Allerdings Abgelehnt , mit der begründung meine Anfälle würden nicht in die Kategorie fallen in denen ich das Markenzeichen erhalte. Ich Weiss im mom auch nicht weiter. Zum einen zwingen mich meine Anfälle zuhause zu bleiben , traue mich kaum noch aus dem Haus , zum anderen wenn ich meine Medis einnehme werde ich schrecklich müde darauf , deshalb traue ich mich auch kein Auto zu fahren . steht auch übrigens in jedem Epilepsie medikament klar drin , das man kein Auto oder maschienen bedienen soll bei der einnhame.. und es wird einem das markenzeichen, und somit auch das recht auf die wenigen tage die man hat wo man raus gehen könnte und mal etwas machen kann auch genommen. Hier sollte die Politik sich mal gedanken machen.

  13. Martin.w
    Am 3. April 2018 um 16:38

    Hallo bin Martin 39 Jahre habe seit 25 Jahre keine Anfälle mehr und habe seit 2011 Führerschein jetzt bekomme ich Post von Führerscheinstelle wegen ein Gutachten zu machen weiß einer ob mein Schein behalten kann und was so Gutachten koste ? LG Martin.w

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 15:09

      Hallo Martin,

      ob Sie den Führerschein behalten können, hängt in der Regel vom Gutachten ab. Wie viel ein solches kostet, erfragen Sie am besten bei einem Arzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Fabian K.
    Am 16. März 2018 um 20:44

    Hallo,

    Ich war nun 2 Jahre Anfallsfrei, gestern (15.03.18)
    erlitt ich kurz nach der Einnahme meiner Tabletten einen fokalen Anfall während des Theoretischen Fahrschulunterricht. Nun ist die Frage, muss ich nun wieder 2 Jahre warten? Ich habe eine fokale Epilepsie, mit sekundärer Generalisierung ( Selten)

    Da ich leider vom Betrieb gezwungen werde, den Führerschein zu machen, bleibt mir keine Wahl auch, wenn ich kaum fahren werde später. – Verlust des Arbeitsplatzes droht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 15:07

      Hallo Fabian,

      Sie müssten sich bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen. In der Regel kann jedoch (wie im obigen Text erläutert) nach einem Jahr ohne Anfall Auto gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ahlia
    Am 5. März 2018 um 21:26

    Hallo ich bin Ahlia… . Es tut mir jetzt schon leid für meine Schreibfehler … ich bin 14 Jahre alt und leide jetzt schon seid meinem 6-7 lebendes Jahr an epileptischen Anfällen … am Anfang war es nicht so schlimm aber mit meinem 8. lebende Jahren wurde es immer schlimmer… daher habe ich seid ich 9 war Tabletten eingenommen … und vor einem Jahr wieder aufgehört damit… jetzt bin ich 14 Jahre alt und ich mache mir Gedanken über meine Zukunft… ich habe 2017 wieder einen anfall bekommen weil ich auch Klassenfahrt war und ich komplett unter Stress und Schlaflosigkeit stand … meine Fragen sind jetzt:

    1. Wieland muss man mind. mit Epilepsie schlafen ?

    2. Geht das irgendwann wieder weg ?

    3. was kann man noch dagegen tun…?

    4. darf man mit Epilepsie ins schwarzlicht Theater gehen ???

    MfG Ahlia

    • Marco
      Am 19. April 2018 um 10:07

      Hallo Aliha,

      Ich bin 33 und habe auch Epilepsie seitdem ich 10 bin. Wie “Bußgeldkatalog” geschrieben hat, brauchst du für deine Fragen einen guten Arzt. Davon gibt es leider sehr wenige in Deutschland. Ich selbst fahre immer einen halben Tag zur Uni-klinik in bonn, wenn ich zum arzt muss. Wenn du Tipps benötigst kannst du mir gern schreiben. “Bußgeldkatalog kann dir auch meine E-mail Adresse zukommen lassen wenn es möglich ist, ohne diese hier zu veröffentlichen. Aufgrund deines Alters solltest du aber auch mit deinen Eltern darüber sprechen.

      • Tanja
        Am 19. Oktober 2018 um 17:46

        Hallo Marco,
        wäre auch an Kontakt interessiert.
        Wäre super von Dir zu hören.
        38 Jahre, 1 kleiner Anfall und ein größerer.
        LG
        Tanja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:08

      Hallo Ahlia,

      du solltest dich unbedingt an einen Arzt wenden, der dich dann über all diese Fragen aufklären kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. thilo
    Am 31. Januar 2018 um 11:21

    Hallo ich bin ein junger Mann 30 warscheinlich einen epileptischen Anfall aufgrund zu wenig Schlaf. Hatte aber im Nachgang in 5 eegs 1 mrt und 2 Blut und 1 Nervenwasser gezogen. Nun ist meine Frage es wurde nichts auffälliges gefunden. Ist da es korrekt ohne richtige Diagnose mir ein 6 Monatiges Fahrverbot zu erteilen? Und mich dann einfach unter Druck zu setzen das ich für meine Unterschrift schneller aus dem Krankenhaus entlassen werde ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 17:08

      Hallo Thilo,

      wir dürfen hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen. Dort können Sie beraten und unterstützt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Anni
    Am 7. Januar 2018 um 22:09

    Muß mir der Arzt das Fahrverbot schriftlich erteilen und an die Behörde melden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:18

      Hallo Anni,

      der Arzt erteilt kein Fahrverbot. Er bescheinigt Ihre (Un-)Tauglichkeit für das Führen von Fahrzeugen. Dies muss der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. G.
    Am 13. September 2017 um 0:33

    Ich habe vor 6 Jahren mit meinem Führerschein begonnen… bekam dann , als Beifahrerin einen epileptischen Anfall – da mir das Risiko zu groß war, brach ich ab, obwohl ich nur noch die Prüfungen brauchte… ich setzte eine Menge Geld in den Sand :( jetzt bin ich so prima medikamentös eingestellt, das ich ein GO von meiner Neurologin habe, den Führerschein zu machen. Aber lieber Geld in den Sand setzen, als leben zu riskieren. Denn Gesundheit geht vor – die der anderen und meine natürlich auch . Haltet euch das bitte immer vor Augen. Was nützt euch die Freude am fahren , wenn ihr das Leben von euch und anderen dabei aufs Spiel setzt? Ich hab jetzt 6 Jahre gewartet… hätte ich das ho nicht bekommen? Na und ? Ich hab nen Fahrrad und 2 gesunde Beine 😉

  19. I
    Am 1. September 2017 um 0:54

    Hallo ich habe seit fast 4 Jahren kein anfall könnte ich mein führschein machen oder muss Mann 7 jahre warten bis kein anfall hat ?

  20. Lohmüller
    Am 20. August 2017 um 9:58

    Hat mir etwas Klarheit verschafft

  21. Günter W.
    Am 19. August 2017 um 13:27

    ich bin 84 Jahre alt, geistig u. körperlich fit, kein “Opatyp”, treibe regelmäßig 2X in der Woche seit fünfzehn Jahren organisiert Gesundheitssport, NR- NT, laufe seit Jahren alleine die bekannten Jakobswege in Europa mehrere hundert Km am Stück, bin seit Jahren Gasthörer an der UNI, lerne Fremdsprachen, kann mich in 4 Fremdsprachen verständigen, fahre seit 59 sehr gerne mit dem Auto – also, ich fühle mich rundrum wohl, was mir auch Familie, Freunde u. Bekannte bestätigen.
    Vor 5 Jahren hatte ich e i n e n altersepileptischen Anfall, mein Neurologe stellte mich medikamentös gut ein, fuhr danach ein Jahr nicht mit dem Auto und hatte seit dem keinen Anfall mehr. Aber, vielleicht einmal im Jahr, einen sogenannten. “Sekundenaussetzer”, so stellen es meine Angehörigen fest. Ich bestreite das natürlich-
    Ich gehe regelmäßig zu meinem Arzt, der mich auch gründlich untersucht, auch mit Gehirnstrommessungen und anderen typischen Untersuchungsmethoden.
    Nun stehe ich ständig unter Druck meiner Familienangehörigen und das zehrt an meinem Selbstvertrauen und “beschädigt” mich sehr. ” Du kannst in deinem Alter nicht mehr Autofahren, könntest zu Schaden kommen und auch noch andere Menschen gefährden… “, so ungefähr hört sich das an. Sicher gut gemeint, macht mich aber nicht besser, sondern führt zu Unsicherheiten in meinem Leben-
    Ich unternehme keine großen Fahrten mehr, sondern nur ab und wann mal im Umfeld, immer dann, wenn ich Lust und Laune verspüre oder um etwas Einzukaufen.
    “Weiterfahren oder Nichtfahren” das ist hier die Frage? Verantwortungsvoll werde ich bestimmt in den nächsten Jahren wieder zurückgeben, versprochen. Wie soll ich mich j e t z t verhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 13:06

      Hallo Günter,

      in Ihrem Fall empfiehlt es sich, eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Fahrtüchtigkeit vornehmen zu lassen. Entsprechende Tests werden beispielsweise vom TÜV durchgeführt – die Ergebnisse werden dabei in der Regel nicht an die Behörden weitergeleitet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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