Bußgeldtabelle bei Verstößen gegen das Landesjagdgesetz
Die folgende Tabelle zeigt, welche Bußgelder in den einzelnen Bundesländern bei Ordnungswidrigkeiten nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz maximal verhängt werden können:
Bundesland
Maximalhöhe für Bußgeld
Baden-Württemberg
5.000 Euro
Bayern
5.000 Euro
Berlin
5.000 Euro
Brandenburg
5.000 Euro
Bremen
2.500 Euro
Hamburg
5.000 Euro
Hessen
25.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
5.000 Euro
Niedersachsen
25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
5.000 Euro
Rheinland-Pfalz
5.000 Euro
Saarland
5.000 Euro
Sachsen
5.000 Euro
Sachsen-Anhalt
2.500 Euro
Schleswig-Holstein
5.000 Euro
Thüringen
25.000 Euro
Wildtiere zu füttern ist meistens nicht erlaubt!
Spaziergänge im Wald sind eine beliebte Freizeitbeschäftigung und ermöglichen eine oft dringend benötigte Erholung vom hektischen Stadtleben. Für Tierliebhaber ist es außerdem eine seltene Gelegenheit, wilde Tiere in ihrer heimischen Umgebung zu beobachten.
Bei manchem geht die Tierliebe soweit, dass er anfängt, die Wildschweine, Rehe oder Hirsche zu füttern – ohne zu wissen, dass dies in den meisten Fällen verboten ist. Denn dem Tier wird häufig nichts Gutes getan, wenn wohlmeinende Spaziergänger den Futterbeutel hervorholen.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, warum es in der Regel nicht erlaubt ist, im Wald Wildtiere zu füttern, welches Gesetz das Verbot festlegt und wer – wenn überhaupt – befugt ist, wilde Tiere zu füttern. Außerdem erklären wir, warum es schädlich ist, Wildtiere wie z. B. Rehwild oder Damwild zu füttern.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wildtiere füttern
Ist die Fütterung von Wildtieren erlaubt?
Nein, Privatpersonen ist es in der Regel nicht gestattet, Wildschweine oder Rehe zu füttern. Lediglich Jäger und Förster dürfen dies in Notzeiten übernehmen.
Sollte man Wildtiere füttern?
Die Fütterung von wilden Tiere ist grundsätzlich keine gute Idee, da diese dadurch die Scheu vor Menschen verlieren können. Zudem ist das Futter häufig nicht artgerecht und kann der Umwelt sogar schaden.
Was droht, wenn ich unerlaubt Wildtiere füttere?
Wer unerlaubt Wildtiere füttert, verstößt gegen das jeweilige Landesjagdgesetz und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann dafür bis zu 25.000 Euro betragen.
Wer legt fest, wann es erlaubt ist, Wildtiere zu füttern? Und wer darf füttern?
Das Füttern von Wildtieren wird im § 28 des Bundesjagdgesetzes erwähnt. Dort heißt es:
Die Länder können die Fütterung von Wild untersagen oder von einer Genehmigung abhängig machen.
Es ist demnach Aufgabe der Bundesländer zu entscheiden, wann und wo es erlaubt ist, Wild zu füttern. Dies wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt. In den meisten Bundesländern gestattet dieses nur in Notzeiten, Wildtiere zu füttern, beispielsweise im Winter, wenn es für die Tiere zu kalt ist, um selbst Nahrung zu finden.
Allerdings: Diese Landesjagdgesetze legen in der Regel lediglich fest, ob und wann Jäger oder Förster Rotwild und Co. füttern dürfen. Spaziergängern ist die Wildtierfütterung nämlich generell untersagt.
Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belangt werden kann. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland.
Warum ist es verboten, Wildtiere zu füttern?
Das Verbot der Wildtierfütterung soll die Wildtiere vor falscher Nahrung schützen. Denn Tierfreunde mögen es gut meinen, wenn sie Hirsche oder Rehe mit Brot füttern – besonders im Winter, wenn kaum Grünfutter zu finden ist –, eine artgerechte Ernährung ist dies jedoch nicht. Und nicht nur Brot wird gerne gefüttert, sondern auch Küchenabfälle oder beliebige Pflanzen, ohne dass die Spaziergänger wissen, ob die Tiere das Futter vertragen oder nicht. Das Verbot, Wildtiere zu füttern, dient deshalb dem Tierschutz.
Außerdem verlieren wilde Tiere die Scheu vor dem Menschen, wenn sie regelmäßig gefüttert werden. Das birgt Risiken für Mensch und Tier, wenn sich die Wildtiere an die Nähe von Menschen gewöhnen und Einzug in die Siedlungen halten. Dort können z. B. Wildschweine großen Schaden anrichten und Menschen gefährden.
Des Weiteren erhöht sich die Gefahr von Wildunfällen, wenn Wildtiere immer näher an die Städte und Dörfer ziehen.
Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.
Frage ,:Sind denn Fasanenfütterungen erlaubt, die werden bei uns in NRW nämlich ganzjährig durch Jäger gefüttert, obwohl im Frühjahr\Sommer ist ja definitiv keine Notzeit.!
Hallo, der Bußgeldkatalog ist eine tolle Quelle, um schnell mal nachzuschauen, was erlaubt oder verboten ist. Toll wäre jedoch auch eine Angabe des zugehörigen Gesetzes. Ich suche gerade nach dem Paragraphen, der in NRW das Bußgeld bei der Fütterung von Wildtieren durch Spaziergänger regelt und kann ihn leider nicht finden. Guten Rutsch Yvonne
die Fütterungsverbote ergeben sich aus dem Bundesjagdgesetz in Verbindung mit den Jagdgesetzen der einzelnen Länder. In NRW ergibt es sich insbesondere aus § 25 LJG-NRW.
Frage ,:Sind denn Fasanenfütterungen erlaubt, die werden bei uns in NRW nämlich ganzjährig durch Jäger gefüttert, obwohl im Frühjahr\Sommer ist ja definitiv keine Notzeit.!
Überall steht Rehwildfütterung, durch Jäger ist im Winter gesetzlich verboten. Wo und in welchem Gesetz ist dies in Bayern geregelt.
Alois E
H
Hallo,
der Bußgeldkatalog ist eine tolle Quelle, um schnell mal nachzuschauen, was erlaubt oder verboten ist. Toll wäre jedoch auch eine Angabe des zugehörigen Gesetzes. Ich suche gerade nach dem Paragraphen, der in NRW das Bußgeld bei der Fütterung von Wildtieren durch Spaziergänger regelt und kann ihn leider nicht finden.
Guten Rutsch
Yvonne
Hallo Yvonne,
die Fütterungsverbote ergeben sich aus dem Bundesjagdgesetz in Verbindung mit den Jagdgesetzen der einzelnen Länder. In NRW ergibt es sich insbesondere aus § 25 LJG-NRW.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org