Tauben trotz bestehendem Verbot füttern, z. B. in ...
wird von jeder Stadt, Gemeinde etc. individuell festgelegt
Hamburg
bis zu 5.000 Euro
Stuttgart
bis zu 5.000 Euro
Braunschweig
bis zu 5.000 Euro
München
bis zu 1.000 Euro
Köln
bis zu 1.000 Euro
Dortmund
bis zu 1.000 Euro
Frankfurt am Main
bis zu 200 Euro
Bußgeldtabelle: Wasservögel füttern
Ordnungswidrigkeit
Bußgeld
Wasservögel trotz bestehendem Verbot füttern
wird von jeder Stadt, Gemeinde etc. individuell festgelegt
z. B. Potsdam
bis zu 1000 Euro
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tiere füttern
Ist es in der Stadt erlaubt, wildlebende Tiere zu füttern?
Grundsätzlich ist eine Fütterung erlaubt. Allerdings gibt es viele Bereiche, in denen das Füttern von Tieren zum Beispiel durch ein entsprechendes Schild deutlich untersagt wird.
Welche Bußgelder drohen, wenn ich Tauben füttere?
Die Bußgelder variieren je nach Stadt und können bis zu 5.000 Euro betragen. Eine genauere Auflistung der möglichen Geldbußen finden Sie hier.
Welche Bußgelder drohen, wenn ich Wasservögel füttere?
In Potsdam kann zum Beispiel ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro ausgesprochen werden, wenn Sie Wasservögel trotz Verbot füttern. Hier finden Sie weitere Bußgelder.
Tierfütterung in der Stadt
Dass wir Menschen in unseren Städten nicht allein sind, ist eine bekannte Tatsache. Allein die Haustiere in Deutschland belaufen sich Schätzungen zufolge auf etwa 30 Millionen. Doch nicht nur Hunde, Hamster und zahme Stubentiger tummeln sich in der Stadt, sondern auch zahlreiche wilde Vertreter der Fauna.
Doch können diese Tiere in einem solchen Lebensraum wirklich ausreichend Nahrung finden? So mancher Tierliebhaber kommt auf die Idee, solche freilebenden Tiere zu füttern. Besonders im Winter tauchen jedes Jahr verstärkt Futterplätze für Vögel oder freilebende Katzen auf.
Aber ist das überhaupt erlaubt? Können Gesetzgeber, Stadtverwaltung oder der Vermieter das Füttern von wildlebenden Tieren in der Stadt verbieten? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Gesetz, dass die Fütterung wilder Vögel verbietet. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass es uneingeschränkt erlaubt ist. Denn nicht nur der Gesetzgeber kann bestimmen, wann Sie die Tiere füttern dürfen und wann nicht. Welche Regelung gültig ist, hängt vor allem davon ab, welche Art von Vogel gefüttert wird – und wo.
Ein Thema, das gerne zum Nachbarschaftsstreit führt, ist das Vogelhäuschen im Garten oder auf dem Balkon. Denn nicht jeder empfindet die Gesellschaft von Meisen, Drosseln und Rotkehlchen als angenehm und häufig locken die Futterstellen neben Singvögeln auch ungebetene Gäste wie Tauben, Rabenvögel oder sogar Ratten an. Kann es Mietern deshalb verboten werden, die Vögel zu füttern?
Grundsätzlich kann es der Vermieter nicht untersagen, die Tiere zu füttern. Hinterlässt das Anlocken der Vögel allerdings Schäden am Haus oder bei den anderen Hausbewohnern, sieht die Sache anders aus. Kommt es durch die Fütterung zu einer starken Verschmutzung auf dem Balkon des Nachbarn oder werden größere Vögel wie Tauben und Rabenvögel angelockt, sieht die Rechtsprechung darin eine Einschränkung der Mieterrechte. In diesem Fall kann der Vermieter die Vogelfütterung sehr wohl verbieten.
Auch außerhalb des heimischen Gartens oder des Balkons kann das Füttern von Vögeln untersagt werden, nämlich dann, wenn es im Stadt- oder Gemeinderecht verankert ist.
Oft ist es eine beliebte Freizeitbeschäftigung, Tauben oder Enten zu füttern, besonders im Winter. In vielen Fällen begehen die Tierfreunde damit jedoch eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belangt werden, wenn sie die Tiere füttern.
Darf ich streunende Katzen füttern?
Und wie sieht es damit aus, wilde bzw. freilebende Katzen zu füttern? Weder das Tierschutzrecht noch das Strafgesetzbuch sieht hier ein Verbot vor. So lange Sie also unschädliches Futter hinstellen, kann Ihnen vom Gesetzgeber nicht untersagt werden, die Tiere zu füttern.
Anders sieht es aber beim Vermieter aus, denn auch hier gilt: Wenn Sie verwilderte Katzen füttern und sich dadurch andere Mieter in erheblichem Maße in ihren Rechten eingeschränkt sehen, kann es unter Umständen dazu führen, dass das Katzen-Füttern vom Vermieter verboten werden kann.
Wer außerdem die freilaufende Nachbarskatze systematisch anfüttert, sodass sie nicht mehr zu ihren Haltern nach Hause geht, muss mit einer Zivilklage der Eigentümer rechnen, weil hier eine Verletzung der Eigentumsrechte vorgeworfen werden kann.
Wie bei der Fütterung von Vögeln kann außerdem auch bei Katzen das Stadt- bzw. Gemeinderecht untersagen, die Tiere zu füttern, und bei Verstoß ein Bußgeld verhängen. Die Höhe wird jeweils von der Stadtverwaltung festgelegt. In Halle z. B. beträgt dieses 50 Euro.
Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.
Auch bei uns gibt es eine uneinsichtige Krähenfütterin. Sie füttert nach hinten raus mit Essensresten auf ihrem Fensterbrett und dem gegenüberliegende Garagendach. Ihr Fenster liegt nach hinten zu einer ziemlich großen Innefläche im Carree. Unser Haus steht als Hinterhaus innen. Wir ertragen seit Jahren den Krähenlärm ab 6:30 morgens, den Kot auf den im Hof geparkten Autos, die Essensreste, die die Krähen auf Balkonen oder Terrassen verlieren, die Mäuse, die das anklockt, und zeitweise Ratten, die wir mit Gift bekämpfen müssen. All dies gab es vor der Fütterei nicht. Die Polizei war da, Gefährderansprache, nutzte nichts. Nochmal kommen wollten sie nicht, zuständig sei der kommunale Ordnungsdienst. Dieser wurde mehrfach angeschrieben, Antwort schließlich: Das sei kein öffentlicher Raum, auf der Straße könne man was machen, im Hinterhof nicht.
Wenn man die Frau beim Füttern anspricht, schreit sie: “Ruf doch die Polizei!”
Komisch – zwei Rechtsräume – einer vor dem Haus, ein anderer hinter dem Haus. Möglichkeit: Zivilklage. Ganz toll – noch ein Nachbarschaftsstreit. Warum kein einheitliches Recht?
In unserer Nachbarschaft gibt es eine Frau, die immer ihre ekligen Speisereste hinter dem Zaun entsorgt. Das zieht dann die Waschbären und Ratten an. Wir haben es auch schon dem Ordnungsamt gemeldet. Diese kamen dann 3 Wochen später, da war alles aufgefressen. Die Frau ist auch sehr uneinsichtig, wir haben sie schon oft gebeten, es zu unterlassen.
Wer kann uns helfen, an wem müssen wir uns wenden?
MfG Reintraud H
Auch bei uns gibt es eine uneinsichtige Krähenfütterin. Sie füttert nach hinten raus mit Essensresten auf ihrem Fensterbrett und dem gegenüberliegende Garagendach. Ihr Fenster liegt nach hinten zu einer ziemlich großen Innefläche im Carree. Unser Haus steht als Hinterhaus innen. Wir ertragen seit Jahren den Krähenlärm ab 6:30 morgens, den Kot auf den im Hof geparkten Autos, die Essensreste, die die Krähen auf Balkonen oder Terrassen verlieren, die Mäuse, die das anklockt, und zeitweise Ratten, die wir mit Gift bekämpfen müssen. All dies gab es vor der Fütterei nicht. Die Polizei war da, Gefährderansprache, nutzte nichts. Nochmal kommen wollten sie nicht, zuständig sei der kommunale Ordnungsdienst. Dieser wurde mehrfach angeschrieben, Antwort schließlich: Das sei kein öffentlicher Raum, auf der Straße könne man was machen, im Hinterhof nicht.
Wenn man die Frau beim Füttern anspricht, schreit sie: “Ruf doch die Polizei!”
Komisch – zwei Rechtsräume – einer vor dem Haus, ein anderer hinter dem Haus. Möglichkeit: Zivilklage. Ganz toll – noch ein Nachbarschaftsstreit. Warum kein einheitliches Recht?
In unserer Nachbarschaft gibt es eine Frau, die immer ihre ekligen Speisereste hinter dem Zaun entsorgt. Das zieht dann die Waschbären und Ratten an. Wir haben es auch schon dem Ordnungsamt gemeldet. Diese kamen dann 3 Wochen später, da war alles aufgefressen. Die Frau ist auch sehr uneinsichtig, wir haben sie schon oft gebeten, es zu unterlassen.
Wer kann uns helfen, an wem müssen wir uns wenden?
MfG Reintraud H