Grillen auf dem Balkon: Infos für Mieter & Vermieter

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Bußgeldkatalog: Grillen auf dem Balkon

Tat­be­standBuß­geld oder an­dere Sank­tion­enGe­richt/Jahr
Mehr­fach­es Grill­en auf dem Bal­kon ent­ge­gen der Haus­ord­nungKün­di­gung des Miet­vertra­ges und Über­nah­me der Kos­ten des Rechts­streitsLG Essen/2001
(Az. 10 S 438/01)
Beim Grill­en auf dem Bal­kon sorg­te ein in Brand gera­ten­er Kohle­sack für einen Feuer­wehr­ein­satzKos­ten des Feuer­wehr­einsatz­es in Höh­e von 1.122 € muss­te der An­geklag­te be­gleich­enVG Gießen/2012
(Az. 8 K 1163/12.GI)

Grillsaison eröffnet – Grillen auch auf dem Balkon?

Grillen auf dem Balkon ist im Sommer vor allem bei jungen Leuten beliebt.
Grillen auf dem Balkon ist im Sommer vor allem bei jungen Leuten beliebt.

Wenn die warme Jahreszeit sich ankündigt, gibt es bei Grillfans kein Halten mehr. Der Geruch von Holzkohle und gegrilltem Fleisch gehört im Frühling und Sommer in vielen Wohngegenden zum Alltag. Wer über ein eigenes Haus mit ausreichend großem Grundstück verfügt kann in der Regel sorgenfrei in die Grillsaison starten.

Für viele Liebhaber des rauchigen Vergnügens gehört aber nicht nur das Grillen im Wald, Park oder Garten zur Sommerzeit, sondern auch das Grillen auf dem Balkon. Hier kann allerdings schnell Ärger drohen, wenn sich Nachbarn uneinig sind. Vor allem auf einer Terrasse oder einem Balkon im Mehrfamilienhaus, ist der Grillspaß an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Im folgenden Text werden die wichtigsten Fragen zum Thema Grillen auf dem Balkon für Sie beantwortet. Woran sich Mieter und Vermieter halten müssen, welche Grillvorrichtungen erlaubt sind und welche nicht und wann Sanktionen bei Verstößen drohen können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Grillen auf dem Balkon

Ist es erlaubt auf dem Balkon zu Grillen?

Das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen ist grundsätzlich gestattet. Dabei gilt allerdings das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Rauch- und Lärmbelästigungen sind demnach zu vermeiden.

Kann ein Vermieter Grillen auf dem Balkon verbieten?

Sieht der Mietvertrag ein Grillverbot auf dem Balkon vor, müssen sich die Mieter an dieses halten. Wer entgegen der Vereinbarung grillt, muss mit einer Abmahnung oder sogar der Kündigung rechnen. 

Wie lässt sich beim Grillen die Rauchentwicklung reduzieren?

Bereits die Wahl der Kohle kann sich erheblich auf die Rauchentwicklung auswirken. Tipps zum rauchfreien Grillen finden Sie hier.

Darf man auf dem Balkon unter Umständen grillen?

Grillen gehört in Deutschland zur warmen Jahreszeit wie die Butter zum Brot. Im Land das laut einer Studie von Focus Media 2011 sogar zum Grillweltmeister gekürt wurde, ist der rauchige Geruch von Grillgut in allen erdenklichen Varianten nicht mehr wegzudenken, sobald die Temperaturen steigen.

Da nicht jeder den Luxus eines Gartens genießen kann, stellen sich viele Verbraucher jedes Jahr aufs Neue die Frage: Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verboten? Die Frage lässt sich jedoch nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten.

Ein gesetzlich festgeschriebenes “Recht aufs Grillen” gibt es jedenfalls nicht. Andererseits gibt es auch kein pauschal gültiges Grillverbot, das den Balkon betrifft.

Grillen: Auch auf dem Balkon gilt das Mietrecht

Mietrecht: Beim Grillen auf dem Balkon gilt das Gebot der Rücksichtnahme.
Mietrecht: Beim Grillen auf dem Balkon gilt das Gebot der Rücksichtnahme.

Bei der Beurteilung von Einzelfällen gilt vor Gericht beim Grillen auf dem Balkon grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dementsprechend sollte das Grillvergnügen der einen die anderen Anwohner nicht belästigen oder einschränken.

Insbesondere die Rauchentwicklung beim Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung, ist häufig Auslöser für Nachbarschaftstreits, die nicht selten vor Gericht enden, wenn sich die zerstrittenen Parteien uneinig sind wer im Recht ist und wer nicht. Aber auch Gartenabfälle können für Ärger sorgen, wenn diese auf dem Nachbargrundstück landen.

Wenn die Gefahr besteht, dass Rauchschwaden oder Funken in die Wohnungen der Nachbarn ziehen, ist das Grillen auf dem Balkon untersagt. Denn die Sicherheit und Unversehrtheit der Mitmenschen ist oberstes Gebot. Hierfür bedarf es keiner speziell festgelegten Regularien.

>Wichtig: Laut Deutschem Mieterbund (DMB) spielt es in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten gegrillt wird. Das bedeutet, nicht nur das Grillen auf dem Balkon ist verboten, wenn dadurch andere in ihrer Freiheit und Gesundheit eingeschränkt werden. Auch Mieter denen eine Gartennutzung gestattet ist, haben somit keinen Freifahrtschein für Grillfeiern. Eine Feuerstelle auf dem Balkon ohne Grill ist in keinem Fall erlaubt. Offenes Feuer ist ohnehin zwingend zu vermeiden.

Balkon: Ist das Grillen bei einer Mietwohnung erlaubt?

Nach Angaben des DMB ist das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten für Mieter grundsätzlich erlaubt – allerdings mit einer entscheidenden Ausnahme. Vorrangig gilt nämlich, was im Mietvertrag festgehalten ist.

Wenn im Vertrag steht, dass auf dem Balkon das Grillen grundsätzlich nicht erlaubt ist, müssen sich die Mieter an die Vorgaben des Vermieters halten. Andernfalls begehen Sie bei Nichteinhaltung des Abkommens eine Ordnungswidrigkeit, die mit Sanktionen geahndet werden kann. Dies kann eine Abmahnung und im Ernstfall sogar die Kündigung sein. Das Grillen auf dem Balkon sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn egal ob Grilleimer, Gasgrill oder Kohlegrill, Grillgeräte sind immer auch Gefahrenquellen.

Grillen auf dem Balkon? Bei der Eigentumswohnung gelten genaue Vorschriften

Von Seiten des DMB heißt es, dass basierend auf dem geltenden Wohneigentumsgesetz, das Grillen mit Holzkohle sowie einem Elektro- oder Gasgrill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten auch in Anlagen mit Eigentumswohnungen Einschränkungen unterliegen kann. Verbote seien ebenfalls unter Umständen möglich.

Wann und wo das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist kann durch Vorschriften, die Zeit und Ort betreffen, auch bei Eigentumswohnungen reglementiert sein. In Anlehnung an die allgemeine Ruhezeit wäre beispielsweise ein Grillverbot zwischen 17 und 22 Uhr denkbar. Was den Ort betrifft könnte die minimal einzuhaltende Entfernung zu Nachbarwohnungen vorgeschrieben werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen dann Bußgelder.

Darf man auf dem Balkon grillen mit Holzkohle?

Wenn Mieter oder Eigentümer auf dem Balkon grillen möchten, dann wird nicht selten Holzkohle als Brenngut verwendet. Insbesondere Mieter, die sich an die Vorschriften des Vermieters halten müssen, stellen sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage: Ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon einer Mietwohnung überhaupt erlaubt?

Beim Grillen auf dem Balkon gilt bei Holzkohle wegen der Rauchentwicklung besondere Vorsicht.
Beim Grillen auf dem Balkon gilt bei Holzkohle wegen der Rauchentwicklung besondere Vorsicht.

Grundsätzlich gibt es im Miet- und Wohnungsrecht keine expliziten Regelungen, die das Grillen auf dem Balkon mit Kohle aus Holz betreffen. Daher darf man im Allgemeinen auf dem Balkon Grillen und dabei mit Holzkohle anfeuern.

Die Streitfrage “Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?” wurde vor Gericht in der Vergangenheit bereits mehrfach verhandelt. Häufig zeigten sich die Richter großzügig und mahnten Verbraucher zur gegenseitigen Toleranz. Rücksichtnahme habe im Mietrecht oberste Priorität und gelte auch beim Grillen auf dem Balkon.

Da allerdings vor allem der Holzkohlegrill für den Balkon nicht ohne Rauch auskommt, ist insbesondere bei dieser Grillanlage Vorsicht geboten. Auch deshalb, weil bei zu großer Rauchentwicklung gegen das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) verstoßen wird. Hier heißt es im genannten Kontext:

(1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

§ 3 BImSchG

Daraus lässt sich ableiten, dass Rauch und Ruß in konzentrierter Form nicht ausschlaggebend für die Belästigung oder gesundheitliche Beinträchtigung benachbarter Mieter oder Eigentümer sein dürfen. Ferner darf auch die Umwelt durch das Grillen auf dem Balkon nicht über die Maßen beeinträchtigt werden. Dies gilt sowohl für Tiere als auch für Pflanzen. Wer sich nicht an das Gesetz hält muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen.

Sie sind auf der Suche nach dem idealen Grill für den eigenen Garten, unterwegs, Camping oder den Balkon? Im Folgenden finden Sie Kaufberatungen zu einzelnen Grills im Vergleich. Worauf sollten Sie bei einem Kauf achten?

Gasgrill auf dem Balkon: Was gilt laut Mietrecht?

Es kommt nicht nur vor, dass mit dem Holzkohlegrill auf dem Balkon einer Mietwohnung gegrillt wird, sondern auch das Grillen mit Einsatz von Gas erfreut sich zum Teil großer Beliebtheit unter Grillliebhabern. Die am häufigsten gestellte Frage lautet auch bei diesem Grillgerät: Darf man mit einem Gasgrill auf dem Balkon grillen?

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, darf grundsätzlich auf seiner Terrasse oder dem Balkon einen Gasgrill zur Zubereitung von Fleisch, Gemüse oder anderem Grillgut verwenden. Für Eigentümer und Mieter gilt in diesem Fall das Gleiche. In der Regel gibt ein mit Gas betriebener Grill auch eher selten Anlass zu Beschwerden, da sich der Qualm auf ein Minimum beschränkt.

In der Vergangenheit haben bereits mehrere Gerichte Entscheidungen getroffen, die das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlauben. Bei der Häufigkeit der Benutzung einer mit Gas betriebenen Grillanlage gingen die Meinungen der Richter jedoch auseinander. Die folgenden Beispiele belegen dies:

Es gibt für das Grillen auf dem Balkon kein eigenes Gesetz.
Es gibt für das Grillen auf dem Balkon kein eigenes Gesetz.
  • Die Richter am Landgericht Aachen erachteten in einem verhandelten Fall zweimaliges Grillen pro Monat als maximal zulässige Häufigkeit (LG Aachen Az. 6 S 2/02).
  • Stuttgarter Richter urteilten hingegen, dass drei Mal pro Jahr der Gasgrill angeworfen werden darf (LG Stuttgart, AZ 10 T 359/96).
  • Am Landgericht Oldenburg wurde im gleichen Kontext entschieden, dass Grillabende vier mal im Jahr stattfinden dürfen und bis 24 Uhr abgehalten werden können. Die Richter sahen dadurch keine Beinträchtigung im sozialen Miteinander der Nachbarschaft (OLG Oldenburg, AZ 13 U 53/02).

Wichtig: Auch wenn es kein allgemein gültiges Grillverbot für den Balkon gibt, gilt immer das was im Mietvertrag steht.

Wenn vertraglich festgehalten ist, dass Sie mit dem Gasgrill nicht auf dem Balkon grillen dürfen, dann ist diese Vorschrift rechtskräftig und vom Mieter einzuhalten. Das gilt für alle Grillgeräte. Auch ein Elektrogrill ist auf dem Balkon nicht erlaubt, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.

Mietrecht: Grillen auf dem Balkon kann bei Regelverstößen Folgen haben

Rauchentwicklung, Gerüche und Lärmbelästigung sind im Zusammenhang mit Grillgelagen häufig Ursache für Streit unter Nachbarn. Wenn das Ordnungsamt oder die nächstgelegene Polizeidienststelle eingeschaltet wird, drohen beim Grillen auf dem Balkon unter bestimmten Voraussetzungen Bußgelder oder andere Sanktionen.

Da die Gesetze allerdings bundesweit nicht einheitlich sind, gibt es auch keine verbindlichen Regelungen bezüglich der Höhe des Bußgeldes. Die örtlichen Vorschriften sind daher entscheidend.

Wenn sich das Grillen auf dem Balkon zur großen Grillparty entwickelt, sollten sich Gastgeber im Vorfeld mit der vor Ort geltenden Lärmschutzverordnung vertraut machen und die Besucher über geltende Richtlinien in Kenntnis setzen. Dies kann zum Beispiel eine Nachtruhe ab 22 Uhr sein. Wer länger feiern will muss vom Balkon in die Wohnung umziehen. Aber auch tagsüber sollten die Nachbarn nicht durch die Lautstärke der Feierlichkeiten gestört werden.

Unter Umständen kann ein Bußgeldbescheid drohen, wenn beim Grillen auf dem Balkon Regeln missachtet werden.
Unter Umständen kann ein Bußgeldbescheid drohen, wenn beim Grillen auf dem Balkon Regeln missachtet werden.

Strittig ist in den meisten Fällen auch die Frage: Wie oft darf ich auf dem Balkon grillen? Allgemein verbindliche Gesetze gibt es auch hier nicht, aber laut dem Deutschen Mieterbund kann die Hausordnung in der Regel Aufschluss darüber geben, was gestattet ist und was nicht.

Aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison im Normalfall zweimal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Vor Gericht haben jedoch immer die Richter das letzte Wort, wenn Einzelfälle verhandelt werden. Nachbarn sollten außerdem nach Möglichkeit durch eine vorherige Ankündigung über das geplante Grillen auf dem Balkon informiert werden, um sich rechtzeitig vor Rauch- und Geruchsbelästigungen schützen zu können.

Das richtige Grill-Zubehör fehlt noch? Dann schauen Sie die folgenden Kaufberatungen an.

Rauchfrei grillen auf dem Balkon: Tipps zur Rauchvermeidung

Am einfachsten lässt sich eine starke Rauchentwicklung durch den Umstieg auf einen Elektro- oder Gasgrill verhindern. Elektrogrills sind bezüglich der Nutzung recht einfach zu handhaben: Stecker in die Steckdose und nach kurzem Aufheizen steht dem Grillvergnügen nichts mehr im Weg.

Eine andere Alternative, die das nahezu rauchfreie Grillen ermöglicht, ist der Gasgrill. Hier reicht ein Knopfdruck um die Gaszufuhr einzuschalten und es kann ohne Wartezeit direkt los gegrillt werden.

Informationen zum Thema Gasgrill finden Sie zum Beispiel auf gasgrill.net oder auf weiteren Informationsseiten im Internet.

Wer beim Grillen auf dem Balkon nicht auf den traditionellen Holzkohlegrill verzichten will, hat es in Sachen Rauchvermeidung schwerer. Ganz ohne Rauch kommt dieses Grillgerät nicht aus. Es ist aber durchaus auch beim Grillen mit Kohle möglich, dass es nicht übermäßig qualmt.

Zum Beispiel sollten die Holzkohlebriketts möglichst an einem trockenen, geschützten Ort gelagert werden. Je länger die Grillbriketts Feuchtigkeit und Nässe ausgesetzt sind, desto mehr werden sie anschließend rauchen. Außerdem haben sich manche Hersteller mittlerweile auf das rauchfreie Grillen spezialisiert und bieten Grillbegeisterten entsprechende Spezialkohle an, die beispielsweise aus Kokosnussschalen hergestellt wird.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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