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Wildpinkeln: Kann ein Bußgeld drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgelder beim Wildpinkeln

TatStrafe
Urinieren in der ÖffentlichkeitVerwarn- oder Bußgeld zwischen 35 - 5000 Euro
Urinieren in der Öffentlichkeit (besonders schwere Fälle)Bußgeld oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe

Urinieren in der Öffentlichkeit: Eine kurze Definition

Wann kann ein Bußgeld fürs Wildpinkeln drohen?
Wann kann ein Bußgeld fürs Wildpinkeln drohen?

Wildpinkeln ist keine Seltenheit: Ob auf Festivals, Jahrmärkten oder einfach in einer unbekannten Gegend. Oft ist es so, dass entweder gar keine Toiletten oder viel zu wenige vorhanden sind.

Da kommt vor allem bei Männern schnell der Gedanke auf, dass sich ein langes Warten nicht lohnt – ein Baum oder ein Gebüsch sind ja zumeist in der Nähe zu finden. Doch wer dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen!

Öffentliches Urinieren, oder auch „draußen pinkeln“, bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn in der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Lesen Sie mehr dazu in diesem Ratgeber!

FAQ: Wildpinkeln

Ist Wildpinkeln in Deutschland untersagt?

Ja, wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.

Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Wildpinkeln aus?

Das Bußgeld für das öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. So liegt die Geldsanktion je nach Region zwischen 35 und 5.000 Euro.

Kann das öffentliche Urinieren auch als Straftat gewertet werden?

Ja, unter Umständen kann beim Wildpinkeln der Straftatbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ vorliegen. Der Gesetzgeber sieht sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Mehr Infos zu Regeln bei unterschiedlichen Veranstaltungen finden Sie hier:

In den meisten Fällen zieht Urinieren in der Öffentlichkeit ein Bußgeld nach sich.
In den meisten Fällen zieht Urinieren in der Öffentlichkeit ein Bußgeld nach sich.

Häufig zählen vor allem Männer als Wildpinkler, denn bekannter Weise fällt diese Handlung dem männlichen Geschlecht wesentlich einfacher ohne vorhandenes WC. Aber auch Frauen haben immer öfter keine Scham, dass sie beim Urinieren in der Öffentlichkeit gesehen werden könnten.

Besonders nach einer Party, auf der viel Alkohol konsumiert wurde, wird der Heimweg nicht selten als übergroße Toilette genutzt.

Doch was passiert, wenn sich ein Passant maßgeblich gestört davon fühlt? Kann Wildpinkeln eine Strafe zur Folge haben? Der nächste Abschnitt klärt Sie darüber auf.

Outdoor-Pinkeln: Wie hoch ist die Strafe?

In der Öffentlichkeit pinkeln – also draußen kann bei besonders schlimmen Fällen zu einer Freiheitsstrafe führen.
In der Öffentlichkeit pinkeln – also draußen kann bei besonders schlimmen Fällen zu einer Freiheitsstrafe führen.

Bei so manchem nahezu hemmungslosen Verhalten kommen des Öfteren sogar Kinder nicht am Anblick von Leuten vorbei, die das „Wild-Urinieren“ für richtig halten.

In der Rechtssprache kann das Wildpinkeln als sogenannte „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gelten, was laut dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) eine nicht unerhebliche Konsequenz nach sich ziehen kann.

In der Regel ist eine Geldstrafe vorgesehen, aber bei besonders schweren Fällen kann sich das Bußgeld für Wildpinkeln schnell sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr entwickeln. Vor allem wenn Kinder dem Anblick ausgesetzt werden, fühlen sich Eltern häufig maßgeblich gestört und melden das Wildpinkeln der Polizei.

So besagt also der Paragraph 183a StGB Folgendes zum Wildpinkeln:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Schnell klar wird hierbei, dass dieses Handeln harte Folgen haben kann und es nicht unbedingt bei einem Bußgeld bleiben muss, wenn es um Urinieren in der Öffentlichkeit geht.

Weiterführende Informationen zu Straftaten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Öffentliches Urinieren als Ordnungswidrigkeit: Kosten

Wer jedoch Glück hat, dem droht lediglich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das genau angesetzt ist, regelt jede Region selbstständig. Besonders strenge Städte verhängen dafür sogar bis zu 5000 Euro Strafe. Einige Beispielstädte sind Erfurt, Hannover oder auch Stuttgart, wo für Wildpinkeln ein saftiges Bußgeld verlangt wird.

Zu beachten ist hierbei auch, wo das Pinkeln im „Outdoor-Bereich“ stattgefunden hat. Zum Beispiel zieht das Urinieren im Wald oder hinter einem Baum im Park zumeist nur ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich, weil der Übeltäter eventuell Einsicht zeigt und die Beamten Verständnis für den Notfall zeigen. In der Regel gibt es für diesen Fall des Wildpinkelns ein Bußgeld von etwa 35 Euro. Wildpinkeln kann hierbei allerdings auch sehr viel höhere Kosten verursachen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

46 Kommentare

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  1. Norbert K
    Am 3. Juni 2021 um 15:52

    Hallo,
    ich liebe mein Heimatland Deutschland, weil es fast immer in seiner hemmungslosen Vorreiterrolle und Reglementierungswut weit über jegliches sinnvolle Maß hinausschießt und auch noch von pedantischen, für mich unerträglichen Gutmenschen sinnentleerten Beifall bekommt. – Tausende von Patienten sind Diabetiker oder bekommen von ihren Hausärzten “Wassertabletten” verschrieben. Diese können ihre Schließmuskeln nicht mehr kontrollieren und bei einem plötzlich “dringenden Bedürfnis” erst nach der nächstgelegenen Toilette suchen – Sollen diese sich tatsächlich eher in die Hose machen, als Gottes “freier Natur ei wenig Wasser zu spenden??? – Das is doch nun wirklich aberwitzig, so meine ich. – Dann fordere ich die hirnlose Allgemeinheit auf, für eine “Notdurft-Infrastruktur” zu sorgen, bei der mindestens alle 200 m eine Toilette zur Verfügung steht. Dann bedürfte es auch keines kostenlosen Bußgeldkatalogs mehr.

  2. Alexa
    Am 5. März 2021 um 15:49

    Urinieren wird als sexuelle Handlung gesehen ? Ich bin gerade völlig schockiert. Es ist ein absolutes menschliches Grundbedürfnis. Wie (entfernt von der Redaktion) ist diese Gesellschaft eigentlich?

  3. Waizenegger
    Am 16. November 2020 um 22:47

    Wenn Wildpinkeln generell verboten sein soll, warum gibt es immer noch so viele Parkplätze an der Autobahn ohne WCs? Es ist doch wohl davon auszugehen, dass Leute, die einen Parkplatz ansteuern, dort oft auch eine Notdurft verrichten!

  4. Kathi
    Am 22. Mai 2019 um 14:59

    Ich finde es absolut lächerlich für wild pinkeln in der Natur ein Bußgeld zu verhängen. Ich versteh total, dass es in Städten, auf Privatgrund und vor den Augen anderen Menschen unverschämt und eckelhaft ist. Die Städte sollten sauberer werden. Aber in der Natur, auf abgelegenen Parkplätzen, wo es keine Toiletten gibt oder im Wald finde ich es legitim. Ich denke jeder war schon in einer solchen Situation. Jeder Hund darf überall hinpinkeln und das auch an jede Hauswand und auf jeden Bürgersteig. Und den Menschen wird eine Notdurft im Busch oder am Baum versteckt verboten. Ich fahre zum Beispiel jeden Tag über über 70km Arbeitsweg und das auf Landstraßen, wo es keine!!! öffentlichen Toiletten gibt und zwar nirgendwo.

  5. Sascha
    Am 21. Mai 2019 um 19:38

    Abzocken kann dieser Staat und seine Bürokratie genug! Fakt ist, urinieren ist ein höchst menschliches Bedürfnis. Nicht im geringsten hat das was mit sexuellen Handlungen zu tun. Es gibt zu wenig öffentliche Toiletten. Ich habe eine Schwache blase und mache mir nicht in die Hosen! Natürlich geht es nicht überall, und nicht mitten in der Stadt. Natürlich versuche ich andere nicht zu belästigen. Und vermeide es, dass es jemand sieht. Aber meine notdurft verrichten ich, wenn ich muss. Dieser Staat soll sich um wirklich wichtige Angelegenheiten kümmern..

  6. Oliver St
    Am 28. April 2019 um 16:44

    Hallo zusammen.

    Ich bin Sportwart der Streckensicherung mit Einsatz auf dem Nürburgring. In der letzten Zeit lese ich oft, dass Strafen für “Wildpinkeln” jetzt erhöht werden.
    Als Sportwarte an der wohl berühmtesten Rennstrecke der Welt haben wir nicht an jedem Posten ein Dixi stehen.
    Wie verhält es sich, wenn wir da mal müssen?
    Ich trage auch auffällige Kleidung im Einsatz und entsprechend fällt man dann auch im Dicklicht auf, wenn man da mal Pullert oder mehr.
    Des weiteren haben wir auch sehr viele weibliche Kolleginnen. Für die ist das natürlich noch schlimmer.
    Wir haben dort Stellen, da kommen wir nicht mal weg. Macht sich gut wenn man dann au der Kameraperspektive sieht wie ein kollege Pullert .
    Der Motorsport hat mehr als genug Feinde, die das Ausnutzen wollen.
    Wie kann man das nun regeln? Muss nicht der Betreiber oder der Veranstalter dafür sorgen, dass es auch an jedem Posten eine WC Möglichkeit besteht? Wir haben ja oft mit Langstreckenrenne zu tun.
    Ich möchte für mein Ehrenamt künftig nicht noch Strafe zahlen

  7. Andreas
    Am 23. April 2019 um 4:44

    Da muss ich erst 50 werden um mitzubekommen, dass an einen Baum zu pinkeln verboten sein soll. Wäre mir im Traum nicht eingefallen, dass das so sein könnten. Solange man sich etwas wegdreht, sollte das völlig in Ordnung sein. Entschuldigung, dass ich auf dem Lande groß geworden bin. Nicht jeder arbeitet im Büro und hat immer Zugang zu einer Toilette. Und was soll das mit Sex zu tun haben? Aber Nudisten dürfen öffentlich wandern und das ist dann auch Sex in der Öffentlichkeit? Dann will ich aber Waldi demnächst auch nicht mehr in der Öffentlichkeit sein Revier markieren sehen. Wie weit sollen wir uns noch von der Natur entfernen? Lasst doch Mal die Kirche im Dorf. Wer will denn in einem Land mit solchen Verboten noch leben. Immer mehr Gängelei!

  8. Lara
    Am 23. April 2019 um 0:30

    Guten Tag,

    Ich habe hin und wieder eine Blasenentzündung und kann in einer Plötzlich auftretenden Notsituation nicht immer aufhalten und stundenlang nach einer Toilette suchen. Wie verhält es sich hierbei? Das ist leider etwas, was man nicht kontrollieren kann.

  9. Carla
    Am 14. April 2019 um 1:50

    Ich finde die Strafe angemessen. Man muss sich einfach mal überlegen wo es häufig zu solchen Anzeigen kommt. Im Wald wird man sich mit großer Wahrscheinlichkeit erleichtern können, wenn es denn sein muss, ohne unbedingt dabei gesehen zu werden. In der Stadt ist das schon was anderes. Ich gehe keinen Tag durch die Innenstadt ohne hauptsächlich Männern zu begegnen, die alles mögliche anpinkeln. Aber sogar eine Frau, obdachlos, war einmal dabei. Hat hinter einer kleinen Straßenbaustelle in der Mittagszeit die Hose runter gelassen als wär’s das Normalste der Welt. Hauswände sind in kleineren Gassen in der Stadt manchmal gepflastert mit Urin Hinterlassenschaften, die auf Hüfthöhe ansetzen. Hunde waren das sicher nicht. Den Vogel hat mal Abends ein Mann abgeschossen. Mitten in der Stadt, auf einem großen Platz lässt der Typ genau 2 Meter neben mir die Hose runter und pinkelt eine Parkbank (!) An. Abgesehen davon, dass ich sehr überrumpelt war, war ich einfach nur froh von seinen Urinspritzern nicht getroffen worden zu sein. In dem Falle hätte ich ihn tatsächlich angezeigt. Städte, Parkhauser und Parks sind ohnehin größtenteils ekelhaft, weil die Menschen keine Scham haben und zu faul sind eine öffentliche Toilette aufzusuchen. Da kommt eine Strafe gelegen, damit unsere Städte sauberer werden.

  10. Friedhelm
    Am 8. April 2019 um 20:24

    Ich stehe versteckt im Wald mit ner schwachen Blase hinter einem Baum, wo zeige ich mit Vorsatz meine Genitalien. Also alte Menschen mit ner schwachen Blase müssen dann zum Waldspaziergang eine Inkontinez Hose tragen.
    Für Frauen dann auch.
    Weiss eigentlich jemand für welchen Geltungsbereich das Gesetz in der BRD gilt.
    Ich war jahrelang im Ausland, da stört sich keiner dran, wenn jemand versteck in die Büsche geht.
    Na ja, der treue Deutsche ist ja auch der Weltmeister, der in der Ideologie verhangen ist, der einzige Staat in der Welt zu sein wo der Diesel schädlich für die Gesundheit ist, ausgenommen Busse Landwirtschaftsfahrzeuge und Kreuzfahrt- und Transportschiffe die ihre Heizölabgase in die Umwelt blasen.
    Wir stellen die Kohlekraftwerke ab, denken das wir unter einer geschützten Blase leben, wo die Abgase aus anderen Nationen, an uns vorbeizieht.
    Ich plädiere nicht für die Zurschaustellung von irgendwelchen Genitalien, das gehört bestraft. Aber hier die Kommentare zu lesen, spricht für den Wahnsinn der Deutschen.
    Bin hier gerade in Portugal im Alentejo, die Portugiesen lesen mit, ich habe es ihnen erklärt in ihrer Sprache, sie waren sprachlos und dachten ich würde sie verarschen.
    Dann fragten sie mich, wie gross unser Gesetzeskatalog ist, ob auch unhygienische Unterhosen untersucht werden.
    Soviel von mir über den Gesetzeswahnsinn in der BRD, denen allen unreflektiert nachvollgen.
    Besonders die Mülltrennung.
    In Portugal gibt es vollautomatische Mülltrennungsanlagen, aus Deutschland importiert.
    Viel Spass noch beim Gesetz fabulieren.
    Ich weiss jetzt kommt ein Shitstorm, ja klar, Gesetze sind im Deutschen unreflektiert implantiert. Wehrt sich eigentlich jemand gegen das Impfen, mal so nebenbei gefragt.

  11. Manfred
    Am 8. September 2018 um 12:56

    Hallo, was kann ich tun wenn Kinder eines Nachbarhauses immer wieder in einen Lichtschacht unseres Hauses pinkeln?
    Der Uringerucht ist nicht mehr zumutbar. Können die Eltern zu einem Bußgeld herangezogen werden? Die Eltern sind schon in einer Eigentümerversammlung darauf angesprochen worden. Leider ohne Erfolg.

  12. Arne P.
    Am 2. September 2018 um 22:19

    Hallo,
    ich kann mich nur einigen Kommentaren anschließen: Man sollte unterscheiden zwischen natürlichem “Wildpinkeln” , so wie es vielleicht mal von der Natur auch vorgegeben war (denn hochziehen und ausspucken ging noch nie) und dem “provokant, rücksichtslosen urinieren und koten” vor anderer Leute Haustüren, wenngleich sich wie ich belegen kann das sich zwischen Bürgersteigen und Fahrbahnen ein breiter Grünstreifen befindet. Und von wegen Polizei und zur Anzeige bringen: Da kennt man aber die Krefelder Polizei nicht. Selbst wenn man die bei der Beobachtung als Zeuge anruft (ohne Rufnummer-Unterdrückung) behauptet diese, man hätte ja keine Beweise! Nach großem Tor und Kameraüberwachung des Hauseingang letzte Nacht einen weiteren Asozialen dokumentiert. Wonach dies schreit und wem man dies dann eigentlich nur wünschen kann muss ich hier sicher nicht weiter ausführen. ( Nein, ich muss es nicht weg machen, sondern der Laden unten oder die Nachbarn von unten )

  13. Ben
    Am 30. August 2018 um 9:41

    Hi Zusammen,

    hab auf einem großen Fest mehrmals die gleiche Toilette benutzt. Beim 4. mal ist auf Grund des starken Regens und der hohen Frequentierung die Toilette übergelaufen. Nachdem ich 50 Cent bezahlte, die Toilette nicht benutzen konnte und der Toilettendienst noch einen blöden Spruch abgelassen hatte nahm ich einen Baum hinter der Toilette (wie 20 andere auch)! Natürlich war hier dein Freund und Helfer sofort vor Ort und kassierte fast alle ein. Nun hab ich eine Ordnungswidrigkeit begangen und diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden… geht’s noch?!?!

    Soll ich die Sache gleich zum Anwalt geben oder die Tat gestehen und einfach auf ein geringes Bußgeld hoffen?

    Gruß

    Ben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 16:19

      Hallo Ben,

      wenden Sie sich für eine Rechtsberatung bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Hubackel
    Am 28. August 2018 um 21:01

    Ausgemachter Blödsinn! Man kann es auch übertreiben! Als Fahrer im ÖPNV habe ich sehr oft gar keine andere Möglichkeit, mein Geschäft wild zu verrichten, weil es im ganzen Netz nur eine einzige Personaltoilette gibt. Soll ich im Dienst etwa Pampers tragen? Und wo sollte man diese diskret wechseln, denn eine Schicht dauert schonmal 12 Stunden oder länger? Etwa 12 Stunden nichts trinken? Ich glaube es hackt!

    Sorry, aber wenn mir in dieser Situation dafür einer ein Bußgeld aufdrücken sollte, der kann sich warm anziehen, weil ich ihn wegen Menschenrechtsverletzung anzeigen werde…

    Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit oder in innerstädtischen Bereichen: Gar keine Frage, da geht sowas gar nicht und berechtigt eine Verwarnung…

  15. Fatih
    Am 16. Juli 2018 um 14:37

    Könnte man Gewerbe dazu vepflichten den Notdurft zu ermöglichen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:13

      Hallo Fatih,

      Versammlungsstätten, Arbeitsplätze und Wirtschaften, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, sollten nach geltendem Recht stets Toiletten bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, dann können Sie dies im Regelfall beanstanden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Matthias H.
    Am 10. Juni 2018 um 19:16

    Erstmal möchte ich wissen, seit wann Outdoor-Pinkeln verboten ist. Das war nicht immer so. Weiterhin kann ich in dem Falle verlangen, daß jeder Supermarkt und Discounter, der sich nicht in einem Einkaufszentrum befindet, Zugang zu einer Toilette gewährt oder über ein Kunden-WC verfügt. Bei manchen Discountern wurde es mir schon verweigert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 12:31

      Hallo Matthias H.,

      seit wann genau diese Regelungen bestehen, ist uns nicht im Detail bekannt. Supermärkte und Discounter sind nicht dazu verpflichtet, ein WC anbieten zu müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Iris J
    Am 9. Mai 2018 um 11:30

    Das mit einer sexuellen Handlung in Verbindung zu bringen halte ich für abwegig….
    Was ist dann z. B. mit den Hunderten von Zeitschriften im Supermarkt wo nackte Brüste oder extem sexuelle Posen sehr wohl von sehr jungen Menschen gesehen werden.
    Das is dann Naturalismus??
    Ich lach mich weg.

    Mein Sohn ist auf einem Fastivall in so eine unangenehme Situation geraten.. (Stadt egal mal eben)
    Es gab extrem wenige Toiletten.. und mit 4 Personen wurde eine dieser Toiletten gesucht.. NICHTS ZU FINDEN.
    Ewig rumgerannt bis es einfach nicht mehr ging. Mein Sohn hat sich eine sehr sehr versteckte Ecke gesucht..
    Und sofort sind ihm 2 Polizisten die ihn praktisch “verschwinden gesehen haben” (vielleicht weil sie ein Verbrechen vermutet haben… oder was weiß ich) verdonnert worden..
    Auf die Frage auch der anderen WO BITTE hier denn überhaupt Toiletten wären … kam lapidar: Ja, wenn man an der Promenate ganz bis zum Ende ginge und dann wäre da links Toilettenhäuschen aufgestellt …
    hahaha… für mich ist das eine Frechheit.
    Ich bin zwar auch gegen das Wildpinkeln.. aber irgendwo ist auch die Stadt in der Pflicht genügend Toiletten und zwar auch in angemessemem Abstand aufzustellen wenn man so ein großes Event veranstaltet… ist ja nicht so, dass die Jungs niemanden gefragt hätten… aber leider keine positive Antwort erhalten konnten..

    Die Aussage der Polizisten war: Man muss sich in der Stadt ( vorher erkundigen wo Toiletten sind ) Aha !!!

    Es ist müßig dagegen anzugehen..
    Und bei den wenigen Toiletten stelle ich mir die Frage, ob es nicht schon fast eine super Einnahmequelle darstellt..
    Die Strafe für meinen Sohn (Auszubildender) war erheblich.. und im Endeffekt muss ich diese Strafe zu einem großen Teil tragen..
    Tolles Event..

  18. Thomas
    Am 25. April 2018 um 19:25

    Schaut mal jeden deutschen Krimi im öffentlich rechtlichen Fernsehprogramm an und postet dann den Titel hier von dem Krimi wo nicht wenigstens ein Mann (Polizist oder Täter) nicht beim pinkel gefilmt wird. Ihr werdet es schwer haben einen Krimi zu finden. Habe in diesem Zusammenhang noch etwas von Bußgelder oder Gefängnisstrafe gehört. 😁

  19. jasmin
    Am 13. April 2018 um 17:19

    ich finde es super und unterstütze es auch allerdings nicht im wald ich wohne z.b. im gewerbe gebiet auf einer ecke und gegen über ist ein strom kasten genau an den garten von menem nachbar und daran wird immer gepinkelt und geschi. und jetzt braucht mir keiner kommen mit ist kein klo da 50 meter in die eine richtung wo alle dran vorbei müssen um zu dieser ecke zu kommen ist eine tanke 50 cent und man darf das klo benutzen bei nicht kunden … kunden für umsonst. und 50 meter in die andere richtung stehen 3 dixis und ihr glaubt nicht wie sauber dixis sein können . ich finde es eine frechheit und wie das im sommer stinkt letztens bin ich dahin gegangen und habe gefragt wo der junge typ wohnt da kam dann die frage warum und ich habe nur gesagt damit ich weiss wer dein nachbar ist damit ich ihm auch vor die tür pinkeln kann

    • jasmin
      Am 13. April 2018 um 17:21

      und ich habe einen schönen garten und werde mir den geruch diesen sommer nicht antun und alle foto mässig festhalten und zur anzeige bringen

  20. Sven V.
    Am 10. April 2018 um 8:28

    Es sollte doch klar unterschieden werden, zwischen 2 wesentlichen Szenarien:

    Szenario 1:
    Mann oder Frau pinkeln in der Stadt oder auf Privatgelände, in Gegenden wo Kinder spielen oder Personen sich regelmäßig aufhalten, in Städten, in Hinterhöfen, in Hauseingängen usw usw usw…

    oder aber

    Szenario 2:
    im Wald, auf Äckern, in Büschen, auf nicht einsehbaren – landwirtschaftlich genutzten – Wiesen usw usw usw.
    Eben überall da, wo es wirklich keinen Menschen interessiert, oder Verunreinigungen entstehen oder sonstiges.

    Aber grundlegend jetzt eine Strafe zwischen 35 € und 30000 € zu verhängen, nur weil jemand – der bspw. joggen geht über Wald und Flur – mal an einen Baum pinkelt, ohne dabei a) jemanden zu stören und b) kein Privatgut zu schädigen

    halte ich für mehr als sinnfrei.

    Und die Aussage: “Wo kein Kläger, da kein Richter” oder “wenn du in den Wald pinkelst, interessiert das ja keinem”….gibt’s so nicht, weil entweder voll oder gar nicht rechtskonform.

    Und der absolute Schwachsinn ist das Wildpinkeln mit einer sexuellen Handlung gleichzusetzen im Ausschnitt:

    “Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist”.

    Das zählt vielleicht für diese nackigen Männer und Frauen, die sich gerne nackt aufgrund ihrer Neigung oder ihres Fetisches nackt zeigen und auch gesehen werden wollen oder für Männer, die an ihrem P*** spielen, weil sie dies und jenes sehen und gesehen werden wollen, aber das natürliche, menschliche – MUSS – kann doch nicht als sexuelle Handlung gleichgesetzt werden.

    Sorry, habe mit der Definition per Gesetz kein Verständnis

  21. Paul K.
    Am 31. Oktober 2017 um 6:00

    Gilt dieses Gesetz auch für Hunde? Die können überall hin pissen, aber wenn der Mensch in Notlage wirklich mal nicht anders kann muss er dafür Strafe zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:52

      Hallo Paul K.,

      nein, dieses Gesetz gilt für Menschen. Für Hunde dürfte sich dies schwer durchsetzen lassen. Grundsätzlich haben jedoch die Hundehalter auf das Verhalten Ihrer Tiere zu achten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  22. Jürgen B.
    Am 21. Oktober 2017 um 2:18

    Meine Güte! Gut, dass das Pullern in Aufzügen, Telefonzellen und Unterführungen hart bestraft wird ist voll OK – das geht einfach mal gar nicht und ist super-ekelig. Aber dass der wackere Wandersmann im einsamen Wald dafür 35.- Euro locker machen muss ist ja echt mal unglaublich. Ich hoffe mal die Rehe und Wildschweine halten sich da auch dran :-) . Aber gut zu wissen dass man sich dabei vielleicht einfach nicht erwischen lassen sollte ;-) .

  23. Dieter H.
    Am 29. August 2017 um 20:14

    Als alter Mann mit großer Prostata und ohne PKW fühle ich mich gefoltert,

    wenn ich mich nirgendwo unterwegs erleichtern kann.

    In Extremfällen ist dieses undifferenzierte Gesetz eine fortgesetzte schwere

    Körperverletzung und Nötigung.

  24. Tascha
    Am 25. Juli 2017 um 10:06

    Und wie verhält man sich wenn man es von der ein und selben Person öfters sieht? Innerhalb eines Monats ca 2-3 Mal. Person ist mir auch bekannt und der hat keine gesundheitliche Probleme und Klo gibt es ca 50 Meter weiter. Finde es voll ekelig sowas.

    • ekaf
      Am 23. Dezember 2017 um 19:06

      Dann bitte auch alle Tiere anzeigen die es wagen in der Nähe ihr Geschäft zu verrichten. Natur ist ja auch voll eklig…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:34

      Hallo Tascha,

      Sie können eine Meldung beim Ordnungsamt vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Natascha
    Am 22. Juli 2017 um 22:21

    Blöde Frage, oder eigentlich auch nicht. Gilt dieses gesetzt auch für Kinder? Klar man soll auf die Toilette gehen, doch leider gibt es nicht immer eine wenn man sie braucht, und Kleinkinder können es dann leider nicht so halten. Zu meiner Frage, muss man dann das bussgeld auch für Kinder Zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:50

      Hallo Natascha,

      Kinder sind bis zum 14. Lebensjahre absolut strafunmündig – wenn überhaupt, zahlen die Erziehungsberechtigten. In der Regel werden diese Bußgelder eher Erwachsenen verhangen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  26. Sven
    Am 14. Juli 2017 um 19:27

    Weiss jemand ob für die Ordnungswidrigkeit “wild pinkeln” ebenfalls die Verjährungsfrist von 3 Monaten gilt?

    • Toni
      Am 10. September 2022 um 18:56

      Ist mir nicht ganz klar wie das funktionieren soll.

      Schlägt der Gesetzgeber für Wandertouren an Orte, die 4+ Stunden von der nächsten Toilette entfernt sind, die Einstellung jeglicher Wasserzufuhr ein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 15:01

      Hallo Sven,

      die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall gemäß § 31 OWiG zwei Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Avci
    Am 30. März 2017 um 15:42

    Habe so eben einen Brief bekommen wo ich gegen ein baum gepinkelt habe aber in dem brief der baum zu einem stromkasten wurde und meine entschuldigung gegen über die beamten ist zu eine aussage ”ja und ist doch normal wild zu pinkeln” wurde
    Und für so ein mist muss ich 128,50€ bezahlen!!

  28. Günter
    Am 28. Februar 2017 um 20:14

    Also ich finde das zu hoch. Ich bin so oft mit Kumpels im Wald und da kommt es nicht selten vor dass wir uns Kollektiv am Wegrand erleichtern. In der Natur find ich das echt in Ordnung.

  29. Birgit P
    Am 25. Februar 2017 um 23:14

    @Natascha K. Ich verstehe Dich total! Das ist wirklich ärgerlich. Genau dafür ist ja das Gesetz gedacht!

    Ich verstehe allerding trotzdem nicht, dass ein Wasser lassen im Wald, fern von Zuschauern, trotzdem noch geahndet werden soll. Überall werden öffentliche Toiletten geschlossen und so manch einer kann eben nicht – gesundheitliche bedingt – “früher los gehen”. Mein Schwiegervater hat seinerzeit Wassertabletten nehmen müssen. Damit bekommt man dann die berühmte Sextaner-Blase. Er ist immer darauf bedacht gewesen, dass er genug Toiletten auf seinem Weg irgendwo hin hatte. Nur leider klappt das nicht immer (Vandalismus spielt da keine unerhebliche Rolle). Ihm wäre aber auch nicht im Traum eingefallen, sich gegen eine Hauswand oder auf eine Baustelle zu erleichtern.

  30. Natascha K.
    Am 20. Februar 2017 um 13:10

    Sorry, wenn ich mich gerade über die Kommentare hier aufregen muss, aber ich war schon mehrfach feiern, bin zurzeit mit Zwillingen schwanger, habe aber noch nie irgendwo einfach hin gemacht.
    Warum ich mich gerade jetzt aufrege?
    In D… ist gerade Karneval, wir sind am bauen, die Herrschaften und auch einige Damen nutzen unseren gerade frisch gemauerten Klinker und die noch nicht fertiggestellte Garage zum “Gegen- und Hinpissen”. Entschuldigt die Wortwahl, aber die Polizei steht daneben und sieht nur zu, wie wir uns mit pöbelnden Karnevalisten rumärgern müssen. Für solche Fälle hätte man an Karneval keine Zeit.
    Die Gesetze sind wohl zu dieser “5.Jahreszeit” außer Kraft gesetzt. Anzeigen werden nur belächelt. Ich bin auf 180 und die Schattenseiten des Karnevals will niemand sehen. Man verlangt von uns, dass man sich jährlich hinter Bauzäunen verbarrikadiert. Dabei ist das Betreten fremden Eigentums generell nicht gestattet. Läuft jemand über das Grundstück um eine Abkürzung zu nehmen etc alles kein Problem, aber wenn dann auch noch Paare kommen, die ihr Liebesspiel in unserer Garage abhalten wollen, dann kriegt man definitiv einen zu viel. Muss ich zur Toilette? Geh ich bei so einem Event früher los, um nicht in der letzten Sekunde auch noch Schlange stehen zu müssen.
    Der D… Rat redet den Karneval schön, denn die Organisation ist eine totale Katastrophe.
    Die Umzüge und Wagen sind schön, das vor und Hinterher komplett unorganisiert. Ein Toilettenwagen dort, wo sich der Umzug auflöst, viel zu wenig. Rat und Polizei fühlen sich an Karneval für nichts verantwortlich, man fühlt sich verarscht. Also der Bußgeldkatalog für öffentliches Urinieren ist für Veranstaltungen definitiv sinnvoll und angebracht, nur schade wenn er nicht berücksichtigt wird.

    • Andras
      Am 30. Juni 2017 um 9:14

      wer definiert pinkeln bitte als sexuelle Handlung? vollkommen schwachsinnige Auslegung und würde mich nicht wundern wenn es rechtlich gar nicht richtig ist… wenn es schlimm ist (karneval – große feste) wird es nicht durchgesetzt, wenn es keine Sau stört und die Bullen nichts zu tun haben wird es geahndet… was ist übrigens mit kindern? müssen die in die Hose machen, damit Papa kein Bußgeld riskiert?

      • Petra
        Am 22. August 2018 um 12:30

        Das Zeigen von Genitalien ist bereits eine sexuelle Handlung. Ich habe keine Lust bei einem Wald bzw Parkspaziergang mir fremde Genitalien anzuschauen. Denn die meisten “Wildpinkler” verstecken sich nicht und geben keine Beachtung, dass sie jemand sehen kann (auch Kinder!)

        • Smoo
          Am 18. November 2018 um 15:28

          Das alleinige Zeigen von Genitalien an sich ist mitnichten eine sexuelle Handlung, allerhöchstens eine exhibitionistische. Und ob es als eine solche aufgefasst wird, hängt ganz sicher davon ab, zu welchem Zweck es geschieht.

          Und wenn man was nicht sehen will, hilft immer ganz gut “weggucken”. Funktioniert ja auch bei den meisten ganz, wenn jemand Hilfebedürftiges irgendwo ist. Aber bei denen kann man sich ja nicht so schön entrüsten.

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Wildpinkeln: Kann ein Bußgeld drohen?
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