Freiheitsstrafe: Wann droht Verkehrssündern Haft?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Weitreichende Folgen für Straftaten im Straßenverkehr

Wer im Straßenverkehr eine Straftat begeht, muss ggf. eine Freiheitsstrafe verbüßen.
Wer im Straßenverkehr eine Straftat begeht, muss ggf. eine Freiheitsstrafe verbüßen.

Missachten Fahrzeugführer oder Fußgänger die geltenden Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, drohen dafür Sanktionen. Dabei differenziert der Gesetzgeber grundsätzlich, ob es sich bei dem Verkehrsverstoß um Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.

Diese Unterscheidung ist vor allem bei den Konsequenzen für das Fehlverhalten relevant. Denn bei einer Ordnungswidrigkeit ergeben sich Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog, wohingegen bei Straftaten das Strafgesetzbuch (StGB) das Strafmaß für Geld- bzw. Freiheitsstrafe festlegt und ein Gericht die konkreten Folgen bestimmt.

Doch wann müssen Autofahrer bei einem Fehlverhalten im Straßenverkehr mit einer Haftstrafe rechnen? Was heißt lebenslängliche Freiheitsstrafe? Wann kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden? Und besteht die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Freiheitsstrafe

Was bedeutet eine Freiheitsstrafe?

Bei einer Straftat kann der Gesetzgeber alternativ zur Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe vorsehen. Diese führt dazu, dass der Täter für einen bestimmten Zeitraum inhaftiert wird.

Wann wird eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt?

Verhängt das Gericht wegen einer Straftat eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Option, diese auf Bewährung auszusetzen. Allerdings muss der Verurteilte anschließend verschiedene Auflagen, die im StGB festgehalten sind, beachten.

Für welches Fehlverhalten im Straßenverkehr kann eine Freiheitsstrafe drohen?

Bei Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung und Trunkenheit am Steuer sieht der Gesetzgeber unter anderem eine Haftstrafe vor. Weitere Beispiel und Informationen zum Strafmaß finden Sie hier.

Was ist eine Freiheitsstrafe?

Bei der Freiheitsstrafe bzw. Haftstrafe handelt es sich um eine Sanktion, mit der in Deutschland Straftaten ahnden lassen. Da durch diese Strafe, die in Art. 2 Abs.2 Grundgesetz (GG) zugesicherte Freiheit der Person entzogen wird, muss ein Gericht diese verhängen. Der verurteile verbringt daraufhin eine bestimmte Zeit in einer Strafvollzugsanstalt.

Damit ein Freiheitsentzug rechtmäßig ist, muss dieser von einem Gericht angeordnet werden.
Damit ein Freiheitsentzug rechtmäßig ist, muss dieser von einem Gericht angeordnet werden.

Abhängig vom Freiheitsentzug bzw. dessen Dauer lassen sich zwei Formen der Freiheitsstrafe differenzieren. So sieht der Gesetzgeber für Straftaten wie Mord eine lebenslange Haftstrafe vor. Hierbei handelt es sich um die schwerste Strafe, die ein Gericht in Deutschland verhängen kann, da diese mit einem lebenslangen Ausschluss aus der Gesellschaft einhergeht.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet aber nicht automatisch, dass die verurteilte Person ihr gesamtes restliches Leben hinter Gittern verbringt, denn gemäß § 57a StGB kann nach frühestens 15 Jahren die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Die Dauer der Bewährungszeit beträgt in einem solchen Fall 5 Jahre.

Alternativ dazu kann das Gericht auch eine zeitige Freiheitsstrafe verhängen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gesetz keine lebenslange Haft vorsieht. Die Vorgaben zur Dauer der Freiheitsstrafe ergibt sich dabei aus § 38 Abs. 2 StGB. Darin heißt es:

Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

Zusätzlich dazu schreibt der Gesetzgeber auch vor, in welcher Art und Weise eine zeitweise Haftstrafe anzugeben ist. Bei einer Dauer von unter einem Jahr erfolgt dies nach vollen Wochen und Monaten, darüber hinaus nach vollen Monaten und Jahren.

Übrigens! In der Regel bedeutet eine verhängte Freiheitsstrafe, dass der Verurteilte keine Geldsanktion mehr begleichen muss. Allerdings sieht § 41 StGB eine Ausnahme vor. Demnach kann eine Geldstrafe zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe drohen, wenn der Täter sich durch seine Straftat bereichern wollte. Im Verkehrsrechte könnte diese Regelung unter anderem bei einem illegalen Autorennen Anwendung finden.

Was bedeutet „Freiheitsstrafe auf Bewährung“?

Bei einer Verurteilung zu einem Freiheitsentzug von maximal zwei Jahren kann das Gericht auch eine Haftstrafe ohne Vollzug anordnen. In einem solchen Fall erfolgt die Strafaussetzung auf Bewährung. Konkret bedeutet dies, dass die verurteilte Person nicht ins Gefängnis muss. Allerdings definiert der Gesetzgeber für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung konkrete Rahmenbedingungen.

So muss die verurteilte Person gemäß § 56a Abs. 1 StGB für einen Zeitraum von mindestens zwei und maximal fünf Jahren straffrei bleiben. Darüber hinaus kann das Gericht bei einer Haftstrafe auf Bewährung weitere Auflagen bestimmen wie die Arbeit mit einem Bewährungshelfer oder Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung. Werden diese Auflagen nicht befolgt, kann dies die Widerrufung der Bewährung zur Folge haben. In einem solchen Fall ist die Freiheitsstrafe in voller Länge abzusitzen.

Eine Freiheitsstrafe kann weitreichende Konsequenzen haben und zum Beispiel auch eine Kündigung nach sich ziehen. Aus diesem Grund würden viele Betroffene wohl gerne die drohende Haftstrafe in eine Geldstrafe umwandeln. Diese Möglichkeit besteht in der Regel allerdings nicht. Im Gegensatz dazu können Personen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Verkehrsverstöße: Wann droht eine Freiheitsstrafe?

Erfolgt die Haftstrafe auf Bewährung, gilt es verschiedene Auflagen zu erfüllen.
Erfolgt die Haftstrafe auf Bewährung, gilt es verschiedene Auflagen zu erfüllen.

Bei vielen Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden. Allerdings kann ein rechtswidriges Verhalten im Straßenverkehr grundsätzlich auch eine Straftat darstellen und somit die Thematik der Freiheitsstrafe von Bedeutung sein kann.

Nachfolgend gehen wir exemplarisch genauer auf verschiedene Verkehrsstraftaten ein, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Diese Übersicht erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Fahrerflucht

Wer im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt ist, muss am Unfallort verbleiben, um eine Feststellung der Person zu ermöglichen. Diese Vorschrift gilt sowohl bei Zusammenstößen mit Personenschaden als auch bei einem Parkrempler.

Missachten Verkehrsteilnehmer diese Verpflichtung, begehen diese Fahrerflucht. Der Gesetzgeber wertet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Straftat und sieht dafür gemäß § 142 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Melden sich Beteiligte nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei, kann das Gericht dies strafmildernd werten. Allerdings besteht diese Option nur, wenn ein nicht bedeutender Sachschaden vorliegt.

Unterlassene Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Unglücksfällen jede Person dazu verpflichtet ist, Erste Hilfe zu leisten. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Nachkommen dieser Verpflichtung mit einer erheblichen Gefährdung der eigenen Person einhergehen würde. Ist dies nicht der Fall, zieht unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich. Das gleiche Strafmaß gilt zudem, wenn eine hilfeleistende Person behindert wird.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe müssen Personen gemäß § 21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) rechnen, die ein Kfz führen, ohne die erforderlichen Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein schließt insbesondere auch Fahrzeugführer ein, die zum entsprechenden Zeitpunkt ein Fahrverbot verbüßen.

Nötigung im Straßenverkehr

Bei Verkehrsverstößen droht häufig eine zeitige Freiheitsstrafe.
Bei Verkehrsverstößen droht häufig eine zeitige Freiheitsstrafe.

Gemäß § 240 Abs. 1 StGB liegt Nötigung immer dann vor, wenn ein Mensch rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gedrängt wird. Im Straßenverkehr kann dieser Tatbestand verschiedene Formen annehmen wie etwa Drängeln, Ausbremsen oder die Behinderung beim Überholen. Für diese Straftat droht in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Trunkenheit am Steuer

Eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr kann gemäß § 316 StGB auch für Trunkenheit im Verkehr folgen. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn eine Person ein Fahrzeug führt, obwohl diese dazu infolge des Genusses von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage ist.

Illegale Autorennen

Wer an verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder diese ausrichtet, begeht gemäß § 315d StGB ebenfalls eine Verkehrsstraftat, für die der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Werden im Zuge dessen Leib und Leben von anderen Menschen gefährdet, kann sich das Strafmaß auf fünf Jahre erhöhen.

Verursacht der Täter im Zuge eines illegalen Autorennens sogar den Tod eines Menschen oder schädigt die Gesundheit von einer großen Anzahl an Personen, beläuft sich die Dauer der Freiheitsstrafe auf mindestens ein und maximal zehn Jahre.

Im Video: Illegale Autorennen und ihre Konsequenzen

Was genau spricht man von einem illegalen Autorennen und welche Strafen drohen. hierbei? Die Antwort gibt es im Video.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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2 Kommentare

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  1. Sonja
    Am 26. Februar 2023 um 21:29

    Hallo…
    welche Strafe bei 86000€ Diebstahl?

  2. Roman
    Am 25. November 2020 um 23:45

    Habe einen Poller versetzt und wollte die Sperre (normale Innerorst-Strasse, durch Poller ist die Durchfahrt in der Mitte getrennt) durchfahren. Kam jemand und meinte er zeige mich an. Daraufhin setzte ich den Poller zurück, wendete und fuhr zurück.
    Ist das jetzt eine Straftat? Wie hoch ist die Strafe?

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