Magnetfischen: Regeln zum Angeln mit Magneten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog Magnetfischen

BundeslandBußgelder
Baden-Württembergbis 250.000 Euro
Bayernbis 50.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Berlinbis 500.000 Euro
Brandenburgbis 500.000 Euro
Bremenbis 100.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Hamburgbis 500.000 Euro
Hessenbis 25.000 Euro
Niedersachsenbis 250.000 Euro
Nordrhein-Westfalenbis 250.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommernbis 150.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Rheinland-Pfalzbis 125.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Saarlandbis 25.000 Euro
Sachsenbis 125.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Sachsen-Anhaltbis 50.000 Euro
Schleswig-Holsteinbis 100.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro
Thüringenbis 125.000 Euro,
in schweren Fällen bis zu 500.000 Euro

FAQ: Magnetfischen

Ist Magnetangeln in Deutschland erlaubt?

Grundsätzlich verboten ist das Magnetfischen in Deutschland nicht. Allerdings regeln die Länder selbst, welche Bestimmungen in diesem Zusammenhang gelten. Was in den Bundesländern derzeit festgelegt ist, erfahren Sie hier.

Ist Magnetfischen gefährlich?

Das Magnetfischen kann sowohl für die Natur als auch für Menschen gefährlich sein. Neben der Zerstörung der Fauna oder von Laichplätzen können durch das Magnetangeln auch gefährliche Gegenstände wie Munition, Waffen oder Bomben aus dem Wasser gezogen werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Muss ich mit Bußgeldern fürs Magnetfischen rechnen?

Bußgelder von bis zu 500.000 Euro können möglich sein, wann Sie durch das Magnetfischen gegen Bestimmungen zum Denkmalschutz oder zum Naturschutz verstoßen. Die Tabelle bietet hier einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

Was ist Magnetangeln?

Darf man Magnetangeln in Deutschland? Das ist nicht einheitlich geregelt.
Darf man Magnetangeln in Deutschland? Das ist nicht einheitlich geregelt.

Einige Freizeittrends sind von kurzer Dauer. Aber wenn sie die Abenteuerlust beflügeln und eine Art Schatzsuche beinhalten, kann aus einem Trend auch schnell eine beliebte Aktivität werden. Ein Beispiel hierfür ist das Magnetfischen. Hierbei wird nicht etwa mit einem Magnet den Fischen das Leben schwer gemacht. Vielmehr durchkämmen diese Angler Gewässer mit einem starken Magneten und versuchen so magnetische Gegenstände an die Oberfläche zu befördern.

Der Magnet ist in der Regel an einer Schnur, Seil oder Kette befestigt und wird wie bei einer Fischangel immer wieder ins Wasser geworfen und dann durch dieses bzw. über den Gewässerboden gezogen. Mit Hilfe dieser Magnetangel können dann alle möglichen Arten magnetischer Funde eingesammelt werden. Angler sind üblicherweise darauf aus, Gegenstände von Wert zu finden. Die Frage, die sich hier stellt, ist dann, wem diese Gegenstände rechtlich gehören. Darüber hinaus bleibt zu klären, ob das Magnetfischen überhaupt erlaubt ist. Und wenn ja, wo kann ich Magnetfischen?

In welchen Bundesländern ist Magnetangeln erlaubt?

Eine bundeseinheitliche Regelung dazu, ob das Magnetangeln legal oder verboten ist, gibt es in Deutschland nicht. Jedes Bundesland bestimmt selbst, welche Vorschriften und Bestimmungen fürs Magnetfischen gelten. Unklar ist oft, ob das Magnetfischen an sich illegal ist oder die Mitnahme der Funde.

So ist es beispielsweise ein einigen Bundesländern notwendig, eine Genehmigung einzuholen, da das Magnetfischen nicht zum Gemeingebrauch der Gewässer zählt. Das ist unter anderem in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen der Fall. Mit einer Magnetangel einen Magnet durchs Wasser zu ziehen, stellt hier eine Sondernutzung dar. Auch das konkrete Suchen nach Objekten, die unter den Denkmalschutz fallen, kann per Landesdenkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig sein.

Nachfolgend haben wir die derzeit geltenden Regelungen in den Bundesländern aufgelistet:

  • Baden-Württemberg: keine besonderen Regelungen, an bestimmten Orten kann Magnetfischen untersagt sein
  • Bayern: Magnetfischen ist größtenteils untersagt, an bestimmten Orten ist eine Genehmigung vom Landratsamt notwendig
  • Berlin: Rechtslage ist nicht eindeutig, Genehmigung kann erforderlich sein
  • Brandenburg: keine besonderen Regelungen, Genehmigungen für bestimmte Gebiete erforderlich
  • Bremen: Magnetfischen ist untersagt
  • Hamburg: Magnetfischen ist größtenteils verboten, genehmigungspflichtige Sondernutzung
  • Hessen: behördliche Erlaubnis erforderlich
  • Mecklenburg-Vorpommern: keine besonderen Regelungen
  • Niedersachsen: behördliche Erlaubnis erforderlich, ebenso Theorie- und Praxiskurse
  • Nordrhein-Westfalen: behördliche Erlaubnis erforderlich, Meldepflicht für Funde
  • Rheinland-Pfalz: behördliche Erlaubnis erforderlich
  • Saarland: behördliche Erlaubnis erforderlich
  • Sachsen: behördliche Erlaubnis erforderlich
  • Sachsen-Anhalt: Magnetfischen ist untersagt, Sondergenehmigungen möglich und notwendig für eine Nutzung
  • Schleswig-Holstein: Magnetfischen ist untersagt, bei Erlaubnis durch Eigentümer ist Sondergenehmigung notwendig (in landeseigenen Gewässern grundsätzlich untersagt)
  • Thüringen: behördliche Erlaubnis erforderlich
Magnetangeln: Eine Genehmigung ist teilweise notwendig.
Magnetangeln: Eine Genehmigung ist teilweise notwendig.

Magnetangler sollten sich also vorab darüber informieren, welche Vorschriften in ihrem Bundesland gelten und vor allem auch, welche Funde unter das Denkmalschutzgesetz fallen würden. Finden Sie beim Magnetangeln alte Waffen, kann es durchaus verboten sein, diese mitzunehmen.

Oftmals muss eine Meldung an die oberste Denkmalschutzbehörde erfolgen. Liegen private Genehmigungen der Gewässer- bzw. Grundstücksbesitzer vor, können diese durch Denkmalschutzregelungen in den Ländern nichtig sein oder aufgehoben werden. Hier steht das Landesrecht über dem Privatrecht.

Wie gefährlich ist Magnetfischen?

Das Magnetangeln kann gefährlich sein – und das für Mensch und Natur in vielerlei Hinsicht. Zum einen kann das Durchziehen des Magneten Sedimente aufwirbeln und Laichplätze beschädigen. Darüber hinaus können sowohl die Angel als auch die gefundenen Gegenstände beim Bergen empfindliche Pflanzen unter Wasser und in den Uferzonen zerstören. Verstoßen Sie hier gegen Auflagen der Naturschutzgesetze, handeln Sie ordnungswidrig, was Bußgelder zur Folge haben kann.

Aber auch von anderer Seite drohen Gefahren. So ist es in bestimmten Gebieten Deutschland nicht unwahrscheinlich, dass Sie beim Magnetangeln eine Bombe am magnetischen Haken haben. Aber auch Munition oder alte Waffen aus dem ersten oder zweiten Weltkrieg können so wieder zutage gefördert werden.

Für unerlaubtes Magnetfischen können eine Strafe oder ein Bußgeld drohen.
Für unerlaubtes Magnetfischen können eine Strafe oder ein Bußgeld drohen.

Sind Bomben und Munitionsrest noch scharf, besteht Lebensgefahr. Rost und Verschmutzungen sorgen oft dafür, dass die Gegenstände nicht sofort erkennbar sind. Machen sich Laien dann an diesen zu schaffen, sind Explosionen nicht ausgeschlossen. Nicht nur der Angler befindet sich dann in Gefahr, auch Umstehende oder Personen im sowie auf dem Wasser könnten verletzt oder gar getötet werden.

Wer beim Magnetfischen mit einer Magnetangel solche Funde an Land zieht, sollte sich der Gefährlichkeit immer bewusst sein und sofort die Polizei verständigen. Für die Entschärfung und Entsorgung ist immer der Kampfmittelräumdienst zuständig.

Magnetfischen: Droht eine Strafe?

In der Regel handelt es sich beim unerlaubten Magnetfischen um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bundesland unterschiedlich hohe Bußgelder zur Folge haben kann. In bestimmen Fällen können sich Magnetangler jedoch auch strafbar machen. Hier droht dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Nicht nur der Verstoß gegen Denkmalschutzbestimmungen kann als Ordnungswidrigkeit gelten, auch die Inbesitznahme von „sprengfähigen Gegenständen nach der Kampfmittelverordnung“ kann als solche ausgelegt werden. Bußgelder bis 5.000 Euro sind hier dann nicht selten. Der Verstoß gegen Denkmalschutzgesetze der Länder wird dann ungleich teurer ausfallen. In der Regel liegen die möglichen Bußgelder hier zwischen 50.000 und 250.000 Euro. In besonders schweren Fällen können auch bis zu 500.000 Euro möglich sein.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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