In der Folgenden Tabelle finden Sie einen groben Überblick über die möglichen Bußgelder, die in den Einzelnen Bundesländern bei Verstößen beim Wandern in Landes- und Naturschutzgebieten anfallen können (Auszug zur Orientierung):
Verstoß
Bußgeld
Feuer angezündet oder betrieben
25 - 5.000 €
wild lebende Tiere getötet oder gefangen
25 € - doppelter wirtschaftlicher Wert
wild wachsende Pflanzen beschädigt, ausgerissen oder ausgegraben
25 € - doppelter wirtschaftlicher Wert
Lärm erzeugt
25 - 500 €
verbotene Flächen befahren oder beritten
25 - 5.000 €
verbotene Flächen betreten
25 - 500 €
Hunde ohne Leine laufen gelassen
25 - 1.000 €
Gebiet mit motorbetriebenem Kfz befahren
25 - 5.000 €
verbotswidrig gezeltet
25 - 1.000 €
verbotswidrig Sachen zurückgelassen
25 - 2.500 €
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wandern im Naturschutzgebiet
Ist das Wandern in Naturschutzgebieten erlaubt?
Ja. Sie dürfen im Naturschutzgebiet wandern, solange Sie sich an gewisse Regeln halten und auf dem (ausgewiesenen) Wanderweg bleiben.
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich durch ein Naturschutzgebiet wandere?
Vermeiden Sie alles, was die Natur bzw. dem Reservat schaden könnte. Entsorgen Sie Müll grundsätzlich zuhause oder in dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Weitere Verhaltensregeln haben wir hier zusammengefasst.
Was muss ich beim Wandern im Naturschutzgebiet trotz erhöhter Waldbrandgefahr beachten?
Je höher die Waldbrandstufe ist, desto mehr Vorsicht müssen Sie walten lassen. Offenes Feuer und auch das Rauchen ist daher grundsätzlich immer verboten.
So umschiffen Sie beim Wandern die schärfsten Klippen
Der Naturschutz spielt in Deutschland eine immer stärker wachsende Rolle: Von der Renaturierung einzelner Gebiete über die Einrichtung von Vogelschutzgebieten bis hin zur natürlichen Waldentwicklung werden immer umfassendere Maßnahmen ergriffen, um die verbleibenden Bastionen der Natur zu bewahren.
Die Motivation entstammt dabei nicht ausschließlich nur dem Gedanken des Umweltschutzes, sondern auch touristischen Interessen. Die grünen Oasen locken zahlreiche Natur- und Wanderfreunde an. Um die Gebiete entsprechend auch späteren Generationen zur Verfügung stellen zu können, gilt es beim Wandern in Naturschutzgebiet, Wald & Co. das eine oder andere zu beachten.
Bei Missachtung von Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder können andernfalls sogar teils empfindliche Sanktionen drohen. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.
So verhalten Sie sich beim Wandern durch die Natur richtig!
Planen Sie einen Ausflug in eines der vielen Naturschutzgebiete Deutschlands, sollten Sie sich vorab stets damit vertraut machen, was in den Schutzzonen gestattet, was untersagt ist. Grundsätzlich sollen alle, die beim Wandern ein Naturschutzgebiet, einen Wald oder andere geschützte Bereiche durchqueren, den Erhalt dieser Reservate nicht gefährden. Das bedeutet:
keine illegale Müllentsorgung oder anderweitige Verunreinigung
kein unerlaubtes Errichten von Zelten oder anderen mobilen Behausungen (Wild-Campen)
keine offenen Feuer (insbesondere bei Waldbrandgefahr)
keine Beschädigung von Bäumen oder anderen geschützten Pflanzen (vielerorts ist auch das Pflücken von Blumen oder Fangen von Insekten und anderen Tieren streng untersagt)
Vermeidung von unnötigem Lärm (insbesondere in Tierschutzzonen)
nur bei entsprechender Erlaubnis die angelegten Wege verlassen
u. v. m.
Grundsätzlich gilt, dass jedwede Handlung, die die Natur sowie Tierwelt beeinträchtigen könnte, beim Wandern in einem Naturschutzgebiet zu unterlassen ist. Je nach Bundesland, Tatbestand und angerichtetem Schaden können andernfalls Bußgelder bis 50.000 Euro drohen.
Wandern in Naturschutzgebiet, Wald & Co. bei erhöhter Waldbrandgefahr
Nach heißen und trockenen Tagen kann die Waldbrandstufe in einzelnen Schutzgebieten schnell steigen. Je höher die Stufe ist, desto sorgsamer müssen Sie sich beim Wandern verhalten.
Vereinzelt können schon kleine Funken oder eine unachtsam weggeworfene Glasflasche einen Schwelbrand auslösen, der einen erheblichen Schaden anrichtet und auch Tier und Mensch schnell gefährlich werden kann.
Verursachen Sie aufgrund Ihres Fehlverhaltensfahrlässig einen Waldbrand, kann dies einen Straftatbestand erfüllen. Wer sich gemäß § 306d Strafgesetzbuch (StGB) der fahrlässigen Brandstiftung schuldig macht, kann mit einer Freiheitsstrafebis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Zudem können sich hieraus auch Schadensersatzansprüche seitens des Landbesitzers ergeben.
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.