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Grillen im Wald – Bußgelder in den Bundesländern

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle fürs Grillen im Wald nach den einzelnen Länder-Gesetzen

BundeslandTat­be­stand/ Ge­setzBuß­geld
Baden-WürttembergWaldge­fährdung durch Feuer/ § 41 Landes­waldgesetz55-155 €
BayernFeuer­gefahr/ §17 Bayrisches Wald­gesetzbis 10.000 €
BerlinWaldge­fährdung durch Feuer/ §19 Landes­waldgesetzbis 50.000 €
BrandenburgUmgang mit Feuer/ § 23 Landes­waldgesetzbis 100.000 €
BremenAllgemein­es Betretungs­recht und Haftung/ § 13 Bre­misches Wald­gesetzbis 5.000 €
HamburgFeuer im Freien anzün­den/ § 10 Hambur­gisches Wald­gesetzbis 2.500 €
HessenWaldschutz/ § 8 Hes­sisches Wald­gesetzbis 25.000 €
Mecklenburg-VorpommernFeuer­machen und feuerver­ursachende
Hand­lungen im oder am Wald/ § 4 Waldschutz­brandverordnung
bis 75.000 €
NiedersachsenSchutz vor Brand­gefahren/ § 35 Landes­waldgesetzbis 5.000 €
Nordrhein-WestfalenWaldgefähr­dung durch Feuer/ § 47 Landes­forstgesetz500 €
Rheinland-PfalzWaldbrand­schutz/ § 24 Landes­waldgesetzbis 25.000 €
SaarlandWaldschutz/ § 16 Landes­waldgesetz (gilt für Wald­besitzer - Schadens­ersatzklage kann folgen)bis 5.000 €
SachsenWaldgefähr­dung durch Feuer/ § 15 Sächsisches Wald­gesetzbis 10.000 €
Sachsen-AnhaltGefähr­dung durch Feuer/ § 29 Landes­waldgesetzbis 25.000 €
Schleswig-HolsteinOffenes Feuer/ § 2 Landes­verwaltungs­gesetzbis 2.500 €
ThüringenWaldbrand­schutz/ § 12 Landes­forstgesetzbis 2.500 €

Grillen im Wald – Waldbrand-Prävention ist Ländersache

Ordnungswidrigkeit Grillen: Ein Grill im Wald ist eine gefährliche Feuerstelle
Ordnungswidrigkeit Grillen: Ein Grill im Wald ist eine gefährliche Feuerstelle

Großflächige Waldbrände sind in Deutschland eher selten, dennoch wurden in Deutschland 2016 rund 283 Hektar Wald vernichtet. Das Umweltbundesamt registrierte in diesem Jahr insgesamt 608 Waldbrände. Ein unterdurchschnittliches Jahr, fanden in den letzten 15 Jahren durchschnittlich doch über 1000 Waldbrände pro Jahr statt.

Grillen in Wald an warmen Tagen im geschützten Dickicht – ein erstrebenswertes Naturerlebnis für Viele – und doch nichts anderes als eine illegale Feuerstelle im naturgeschützten Bereich. Insbesondere im Sommer – wenn es über einen längeren Zeitraum nicht geregnet hat – sind Wälder sehr trocken. Die Waldbrandgefahr ist entsprechend hoch und eine offene Feuerstelle wie ein Grill, kann im Wald fatale Konsequenzen nach sich ziehen.

FAQ: Grillen im Wald

Ist Grillen in der Natur erlaubt?

Nein, im Wald gilt ein Grillverbot. Allerdings gibt es häufig Ausnahmeregelungen, die das Grillen an bestimmten Orten ermöglichen.

Worauf gilt es beim Grillen in der Natur zu achten?

Grundsätzlich gilt es die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und das Risiko eines Waldbrandes zu minimieren. Weitere Tipps finden Sie hier.

Welche Sanktionen drohen für das unerlaubte Grillen im Wald?

Wer trotz eines bestehenden Verbotes im Wald grillt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom zuständigen Bundesland ab, wobei Sanktionen von bis zu 100.000 Euro möglich sind.

Wie ist das Grillen im Wald geregelt?

Unerlaubt im Wald zu grillen, kann ein Bußgeld und mehr nach sich ziehen
Unerlaubt im Wald zu grillen, kann ein Bußgeld und mehr nach sich ziehen

Um zu verhindern, dass ein Wald infolge von Grill- und Feuerstellen niederbrennt, wurden diverse Verordnungen geschaffen, um eine fahrlässige Brandstiftung zu verhindern.

Zwar gibt es in Deutschland ein Bundeswaldgesetz, dieses dient jedoch nur als Rahmengesetz. Die 16 Bundesländer haben jeweils eigene Gesetze, in denen der Tatbestand „Grillen im Wald“ auch als „illegales Feuer“ reglementiert wird. Im Wald zu grillen, kann jedoch auch durch die zuständige Kommune oder einen Parkbetreiber geregelt werden. Folgende Gesetzesverordnungen gibt es u.a. zum Thema „Grillen im Wald“:

  • Bundeswaldgesetz (Rahmengesetz)
  • Bundesnaturschutzgesetz (Rahmengesetz)
  • Landesforstgesetze (z. B. in Nordrhein-Westfalen)
  • Landeswaldgesetze (z. B. in Brandenburg)
  • Grünanlagengesetz (z. B. in Berlin)
  • Benutzungsverordnungen (z. B. für innerstädtische Parks)

Wann ist Grillen im Wald erlaubt?

Grundsätzlich ist das Grillen im Wald verboten. Doch es gibt Ausnahmeregelungen. In einigen Wäldern weisen Schilder auf extra ausgewiesene Plätze oder Lichtungen im Wald hin, an denen das Grillen erlaubt ist. Die meisten Landesgesetze haben explizite Ausnahmeregelungen.

So ist es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen möglich, mit einer Sondergenehmigung der Forstbehörde im Wald zu grillen.

Wer am Wald grillen möchte, sollte sich zuvor mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, um für Details wie Mindestabstand und Zuständigkeiten (gerade in Ländergrenzgebieten) die nötige Gewissheit zu erlangen.

Bußgelder und Strafen fürs Grillen im Wald

Nicht nur das Grillen im Wald ist verboten, auch direkt neben einem Wald zu grillen, ist nicht erlaubt. Die meisten Verordnungen schreiben hier einen Mindestabstand von 50 bis 100 Metern zum Waldrand vor. Grenzt das eigene Grundstück am Wald kann auch ein Abstand von 30 Metern reichen.

Die Bußgelder unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Zuwiderhandlung mit 500 Euro sanktioniert, in den meisten anderen Bundesländern beginnt das Bußgeld jedoch bei unter 100 Euro. Je nach Schaden und Größe der Feuerstelle kann fürs Grillen im Wald auch eine Strafe von mehreren Tausend Euro drohen, sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich.

Je nach Waldbrand-Gefahrenstufe kann Grillen im Wald noch sehr viel teurer werden. Im Jahr 2010 herrschte in Berlin die höchste Gefahrenstufe. Ein offenes Feuer wäre da mit 50.000 Euro Geldbuße geahndet worden. Ein Bußgeldbescheid infolge eines Grillabends im Wald kann also zu einer teuren Angelegenheit werden.

Nicht nur das Grillen im Wald, sondern auch andere potenzielle Brandursachen können sanktioniert werden. In vielen Bundesländern, z. B. in Bayern, ist es zwischen dem 01. März und dem 31. Oktober – also in den eher trockeneren Monaten – nicht erlaubt im Wald zu rauchen.

Grillen im Park vs Grillen im Wald

Beachten Sie: Auch im Park kann das Grillen (wie im Wald) verboten sein.
Beachten Sie: Auch im Park kann das Grillen (wie im Wald) verboten sein.

Im Gegensatz zum Wald gelten für Parks und städtische Grün- und Erholungsflächen extra Verordnungen, die in der Regel von der zuständigen Kommune aufgestellt werden. Die meisten beschreiben extra ausgewiesene Grillplätze, auf denen das Grillen erlaubt ist. Woanders zu grillen, kann dann zu Bußgeldern führen. Die Verordnungen zu den Parks regeln ebenfalls die Entsorgung der Grillreste und den Mindestabstand (so darf z. B. in Hannover nicht direkt unter einer Baumkrone gegrillt werden).

Sicherheit geht vor: Grillen in freier Natur

Grundsätzlich gilt es auch bei Erlaubnis immer gewisse Vorsorgemaßnahmen zu treffen, wenn das Grillen im Wald oder woanders in freier Natur geplant ist. Diese sind:

  • Genügend Abstand zwischen dem Grill und dem brennbaren Material wie Holz sichern,
  • für einen sicheren Stand des Grills sorgen,
  • geprüfte Grillanzünder verwenden,
  • den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen,
  • Müll und Asche fachgerecht entsorgen und
  • bei starkem Wind, das Feuer löschen, um Gefahren durch Funkenflug zu vermeiden.

Sie sind auf der Suche nach dem idealen Grill für den eigenen Garten, unterwegs, Camping oder den Balkon? Im Folgenden finden Sie Kaufberatungen zu einzelnen Grills im Vergleich. Worauf sollten Sie bei einem Kauf achten?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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