Beim Grillen im Garten zog der entstehende Qualm in die Wohn- und Schlafräume unbeteiligter Nachbarn in konzentrierter Weise ein.
200 DM (umgerechnet 100 €)
OLG Düsseldorf/1995
(Az. 5 Ss (OWi) 149/95)
Lärmbelästigung durch Grillen während der Ruhezeiten (Nachtruhe, Sonn-und Feiertage)
bis zu 5.000 EUR
Grillen entgegen den Regelungen im Mietvertrag oder der Hausordnung
Abmahnung durch Vermieter
Wiederholtes Grillen entgegen den Regelungen im Mietvertrag oder der Hausordnung
Kündigung durch Vermieter möglich
Im Garten grillen: Gegenseitige Rücksichtnahme gefordert
Wenn die Temperaturen im Sommer endlich wärmer werden, gibt es für viele nichts Schöneres, als im Garten mit Feierabendbier und Bratwurst den Tag gemütlich ausklingen zu lassen. Vor allem in Deutschland, der Grillnation schlechthin, zieht es in der warmen Jahreszeit Klein und Groß in den Garten.
Im Grünen wird der Grillkunst gefröhnt. Doch nicht jederteilt die Leidenschaft gegenüber gegrilltem Fleisch und Rauchgeruch. Nachbarn streiten daher nicht selten darüber, was beim Grillen im Garten erlaubt ist und was nicht.
Die häufigsten Fragen, mit denen sich Verbraucher in diesem Zusammenhang konfrontiert sehen, lauten wie folgt: Ist Grillen im Garten überhaupt erlaubt? Wie oft darf man im Garten grillen? Gibt es eine eigene Rechtssprechung zum Grillen im Garten? In unserem Ratgeber wollen wir Ihnen deshalb näher bringen, wann und wie im Garten gebrutzelt werden darf. Zur Einschätzung des Ausmaßes möglicher Sanktionen zeigen wir Ihnen außerdem einige Fälle, die in der Vergangenheit vor Gericht verhandelt wurden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Grillen im Garten
Ist das Grillen im Garten erlaubt?
Grundsätzlich spricht nichts gegen das Grillen auf dem eigenen Grundstück. Allerdings sollten Sie ausreichend Abstand zu den Nachbarn einhalten und Rücksicht zeigen. Vermeiden Sie daher eine unnötige Rauch- und Lärmbelästigung.
Wie oft darf ich im eigenen Garten grillen?
Generell darf der Nachbar durch das Grillen im Garten nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Erfolgen in der Freizeit gelegentlich Grillabende, stellt dies in der Regel noch keine wesentliche Beeinträchtigung dar.
Können für das Grillen Sanktionen drohen?
Ja, liegt eine Belästigung der Nachbarn vor, sind Konsequenzen möglich. Was dabei drohen kann, verrät diese Tabelle.
Mietrecht: Ist bei Mietwohnungen Grillen im Garten verboten?
Im Rahmen des Mietrechts wird das Grillen im Garten selten gänzlich verboten, da es in den warmen Sommermonaten zum Alltag vieler Anwohner gehört. Theoretisch ist es aber möglich, dass der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält, die das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten verbieten.
Sollte dem so sein, hat der Mieter sich an das Grillverbot zu halten. Aber auch wenn vertraglich keine Grillsperre verhängt wurde, bedeutet dies nicht, dass sich Nachbarn untereinander alles gefallen lassen müssen.
Denn in Mietshäusern gilt unabhängig aller rechtlichen Regelungen ohnehin das Gebot der Rücksichtnahme. Für Grillliebhaber heißt das im Klartext:
Direkte Nachbarn, deren Grundstücke an den Garten in dem gegrillt werden soll angrenzen, sind im Vorfeld rechtzeitig zu informieren, damit diese bei gegebenem Anlass auf Schutzmaßnahmen wie beispielsweise geschlossene Fenster und Türen achten können.
Rauchentwicklung sowie Lärmbelästigung sollten ein zumutbares Ausmaß nicht überschreiten.
Das Grillen im Garten darf nur gelegentlich und zeitlich beschränkt stattfinden.
Basierend auf dem Gebot der gegenseitigen Toleranz sollten Gegner des Grillens ein gewisses Maß an Verständnis gegenüber der grillbegeisterten Nachbarschaft aufbringen, wenn diese sich an die oben genannten Grundregeln hält.
Werden Absprachen rechtzeitig und ordentlich getroffen, sollten alle Beteiligten ohne große Streitigkeiten auskommen. Ob das Grillen bei einer Mietwohnung im Garten erlaubt ist, liegt also nicht nur an den im Mietvertrag festgeschriebenen Klauseln, sondern auch an der Einhaltung bestimmter Umgangsformen, die nicht so festgelegt sind wie Gesetze.
Sie sind auf der Suche nach dem idealen Grill für den eigenen Garten, unterwegs, Camping oder den Balkon? Im Folgenden finden Sie Kaufberatungen zu einzelnen Grills im Vergleich. Worauf sollten Sie bei einem Kauf achten?
Was gilt für Hausbesitzer beim Grillen im eigenen Garten?
Hausbesitzer sind in der Regel weniger durch Vorschriften eingeschränkt, was das Grillen im Garten betrifft. Jedenfalls haben Sie sich nicht mit einem Vermieter zu einigen, ob gegrillt werden darf und welche Grillvorrichtungen erlaubt ist. Egal ob Holzkohle-, Gas-, oder Elektrogrill, Besitzer von Häusern haben diesbezüglich in der Regel Entscheidungsfreiheit.
Auf Ebene der Bundesländer gibt es bisher keine allgemein verbindlichen Gesetzesgrundlagen. Weder zum Grillen im Garten noch zum Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse. Lediglich für das Grillen im Wald bestehen detailliertere Gesetzestexte.
Aus diesem Grund können im Einzelfall Urteile aus der Vergangenheit herangezogen werden, um zu entscheiden, ob Sanktionen vorgenommen werden und wenn ja, in welchem Ausmaß. Es existiert jedoch das Landesimmisionsschutzgesetz, welches ein Grillverbot dann vorschreibt, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Belästigung vorliegt.
Diese ist aus juristischer Sicht gegeben,
sobald das Ausmaß des Qualms für Nachbarn eine unzumutbare Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung darstellt, weil
Rauchschwaden beim Grillen im Garten in Wohn- sowie Schlafräume anderer Anwohner ziehen.
Wenn wegen der oben genannten Situationen das Ordnungsamt oder die Polizei hinzugezogen wird, dann ist nicht ausgeschlossen, dass Bußgelder gegen die Verursacher verhängt werden.
Tipp: Am besten sollten Grillfans darauf achten, dass der Grillplatz im eigenen Garten so weit wie möglich von angrenzenden Nachbargrundstücken entfernt liegt, um Ärger zu vermeiden. Denn, wenn beim Grillen im Garten ein gewisser Abstand zum Nachbarn eingehalten wird, sieht sich deswegen keiner in seiner Freizeit mit lästigen Streits konfrontiert.
Das richtige Grill-Zubehör fehlt noch? Dann schauen Sie die folgenden Kaufberatungen an.
Aus den Urteilen der Vergangenheit lassen sich zum Teil wichtige Erkenntnisse für die Voraussetzungen beim Grillen im Garten ableiten.
Einheitlich sind Gerichtsverhandlungen beim Streitthema Grillen selten, aber trotzdem können sich Verbraucher an den bisher gesprochenen Urteilen orientieren, was die rechtlichen Voraussetzungen anbelangt.
Das Amtsgericht Bonn hat sich beispielsweise in einem Urteil auf die minimal einzuhaltende Vorlaufzeit festgelegt: 48 Stunden vor Grillbeginn muss das Grillen im Garten bei Anwohnern angekündigt werden, die sich in unmittelbarer Nähe des Gartens der Mietwohnung oder des eigenen Gartens befinden. Außerdem verständigten sich die zuständigen Richter in dem in Bonn verhandelten Fall darauf, dass in den Sommermonaten einmal pro Monat gegrillt werden darf (Az.: 6 C 545/96).
Hier gehen die Meinungen der Gerichte allerdings schon auseinander, was anhand eines in Oldenburg verhandelten Falles deutlich wird: Laut Richtern am Oberlandesgericht Oldenburg ist Grillen im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse vier mal im Jahr sozialverträglich (Az.: 13 U 53/02).
Es gab aber auch schon Urteile, in denen der Richterspruch ein komplettes Grillverbot vorsah, so geschehen am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Hier wurde geurteilt, dass bei der Verwendung eines offenen Holzkohlegrills das Grillen auf dem Balkon nicht zulässig sei. Das Grillen im Garten könne hingegen mittels des genannten Grillgeräts stattfinden, wenn dies weder dem Mietvertrag noch der Hausordnung widerspreche.
Was passiert, wenn Vertragsklauseln ignoriert werden, zeigt ein Urteil des Landgerichts Essen. Als Kläger standen sich Hauseigentümer und Vermieter gegenüber. Trotz mehrfacher Abmahnungen hatte der Mieter wiederholt auf dem Balkon der Mietwohnung gegrillt. Vom Vermieter wurde daher die Kündigung ausgesprochen. Die verantwortlichen Richter gaben dem Hauseigentümer Recht, da Vertragsbruch begangen worden sei und zudem nachgewiesen werden konnte, dass durch Geruch und Rauch direkte Nachbarn in unzumutbarem Ausmaß beeinträchtigt wurden.
Neben Geruch und Luftverschmutzung ist auch die Lautstärke beim Grillvergnügen häufig Auslöser für Streit unter Nachbarn. Ein Pressesprecher des NRW-Justizministeriums äußerte sich zum Grillen im Garten vor dem Hintergrund der Lärmbelästigung im folgenden Wortlaut:
„Partylärm muss man nur begrenzt hinnehmen“
Worauf das Zitat anspielt ist der Umstand, dass beim Grillen im Garten örtlich geltende Lärmgrenzen und Richtwerte nicht überschritten werden dürfen. Dies betrifft vor allem den Zeitraum der Nachtruhe, aber auch tagsüber gelten die Grenzwerte.
Wegen Nichtbeachtung der Nachtruhe gab es in der Vergangenheit bereits Urteile. Eine Grillparty im Garten führte am Oberlandesgericht Düsseldorf zur Klage.
Konkret ging es um den Garten eines Mehrfamilienhauses, der zum Veranstaltungsort der Grillfeier bestimmt wurde. Gegrillt wurde laut Zeugenaussage zwischen 19 und 21:30 Uhr.
Die ersten Anwohnerbeschwerden wegen starker Rauchentwicklung seien gegen 20 Uhr eingegangen.
Der Hauptanklagepunkt war allerdings die Lärmbelästigung, die bis 2:30 und somit innerhalb der Nachtruhe stattgefunden haben soll.
Der Kläger bekam vor Gericht Recht und gegen den Gastgeber der Grillparty wurde ein Bußgeld wegen widerrechtlichem Grillen im Garten verhängt.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Nun meine Hinweise bzw. Fragen dazu:
Es geht beim Grillen nicht immer nur um Rauch- und Lärmbelästigung, das brandgefährliche Thema “relevante Sicherheitsabstände” wird komplett außer Acht gelassen: Warum gibt es zum Thema “Sicherheitsabstände” für das Grillen im eignen Garten noch immer keine verbindlichen Sicherheitsabstandsregelungen? Der Hinweis “ausreichend Abstand” ist völlig unzureichend. Denn Strahlungshitze, offenes Feuer, Fettexplosion, Heizpilze, nicht gewartete Gasflaschen …. all das sind unberechenbare Gefahren, und erfordern definierte Abstände zu brennbaren Materialien …
Beispiel: Unser Nachbar grillt unter einer Markise an unserem Holzzaun, direkt an unserem Nadelbaum in einer Entfernung von NUR 20 cm :-( Es ist mir egal, wie oft mein Nachbar grillt und Party macht, aber ich fordere einen Abstand von 3 m von Baum und Zaun …. Mir geht jedes mal der A…. auf Grundeis, vor allem bei knochentrockenem Wetter/großer Hitze, die Wärmebildkamera zeigt bedrohliche Werte. Da es genau für diesen brandgefährlichen Fall keine Regeln gibt und mein Nachbar stur wie ein Esel ist, habe ich keine Chance, verbindlich darauf hinzuweisen bzw. vorzugehen :-(
Appell an die Verantwortlichen:
Abstände zu Zelten, Pavillons, Markisen, Sonnenschirme, Sträucher, Hecken, Bäume, Grundstückgrenzen, Zäune, Gartenhäuser, von mindestens 3 m sind aus Brandschutzgründen und der Rücksichtnahme auf die Nachbarn müssen endlich verbindlich geregelt werden …..
in dem Bericht Grillen im eigenen Garten ist ein wesentlicher Punkt, Abstand zum Nachbargrundstück, der in keinem Nachbarschaftsrecht auftaucht. Aber ein wesentlicher Bestandteil für eine gute Nachbarschaft wäre.
In meinem Fall halte ich 1m Abstand zum Nachbargrundstück. Durch einen 2 m langen Vorhang aus Feuerdecken wird die Hitzeentwicklung stark gedämmt. Leider pflanzt mein Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze seine Himbeeren und fordert von mir mehr Rücksichtnahme auf seine Pflanzen.
In dem ich meinen Grill noch weiter wegstellen soll
irgendwo sind auch Grenzen und der Nachbar kann seine Himbeeren auch zurücksetzen oder an einem anderen Ort auf seinem Grundstück anpflanzen.
Es wäre für viele Griller hilfreich, die in der selben Situation stecken hier einen Rat im Nachbarschaftsrecht zu bekommen.
MfG
Rainer B
Worauf bezieht sich denn die zeitliche Begrenzung beim Grillen z.B. von zwei Stunden? Auf das Befeuern des Grills alleine oder daß die gesamte Veranstaltung samt Leuten dann auch beendet sein müßte? (Hoffentlich…) (Ist ja bei vielen Ereignissen sowieso schwierig zu entscheiden, worum es sich überhaupt handelt und ob da nun ein Grill mit dabei ist oder nicht, ist es doch gleich, wenn eine Gruppe Leute sich da trifft und stundenlang rumnervt…
Und was, wenn ja leider in Gärten das Grillen nur eine Aktivität von auch ansonsten möglichem Aufenthalt am gleichen Tag darstellt? Die Leute können ja auch vorher und nachher sich da noch aufhalten… (Wenn da Feiern etc. erlaubt werden mit mehreren Stunden und bis nach 22h, z.B. wg. Grillens, aber auch wegen anderen Dingen, dann frage ich mich, wie das bitte im Verhältnis steht, wenn ja sowieso tägliche Dauernutzung im Sommer angesagt ist??!!)
Für mich stünde das im richtigen Verhältnis, wenn da selten etwas los wäre. DANN kann man solchen Ereignissen gelassen entgegensehen.
Darf der Grill auf dem Rasen stehen oder muß der Untergrund gefliest oder mit Kies ausgestreut werden. Wenn ja, wie weit im Umkreis eines kleinen Grills?
Nun meine Hinweise bzw. Fragen dazu:
Es geht beim Grillen nicht immer nur um Rauch- und Lärmbelästigung, das brandgefährliche Thema “relevante Sicherheitsabstände” wird komplett außer Acht gelassen: Warum gibt es zum Thema “Sicherheitsabstände” für das Grillen im eignen Garten noch immer keine verbindlichen Sicherheitsabstandsregelungen? Der Hinweis “ausreichend Abstand” ist völlig unzureichend. Denn Strahlungshitze, offenes Feuer, Fettexplosion, Heizpilze, nicht gewartete Gasflaschen …. all das sind unberechenbare Gefahren, und erfordern definierte Abstände zu brennbaren Materialien …
Beispiel: Unser Nachbar grillt unter einer Markise an unserem Holzzaun, direkt an unserem Nadelbaum in einer Entfernung von NUR 20 cm :-( Es ist mir egal, wie oft mein Nachbar grillt und Party macht, aber ich fordere einen Abstand von 3 m von Baum und Zaun …. Mir geht jedes mal der A…. auf Grundeis, vor allem bei knochentrockenem Wetter/großer Hitze, die Wärmebildkamera zeigt bedrohliche Werte. Da es genau für diesen brandgefährlichen Fall keine Regeln gibt und mein Nachbar stur wie ein Esel ist, habe ich keine Chance, verbindlich darauf hinzuweisen bzw. vorzugehen :-(
Appell an die Verantwortlichen:
Abstände zu Zelten, Pavillons, Markisen, Sonnenschirme, Sträucher, Hecken, Bäume, Grundstückgrenzen, Zäune, Gartenhäuser, von mindestens 3 m sind aus Brandschutzgründen und der Rücksichtnahme auf die Nachbarn müssen endlich verbindlich geregelt werden …..
in dem Bericht Grillen im eigenen Garten ist ein wesentlicher Punkt, Abstand zum Nachbargrundstück, der in keinem Nachbarschaftsrecht auftaucht. Aber ein wesentlicher Bestandteil für eine gute Nachbarschaft wäre.
In meinem Fall halte ich 1m Abstand zum Nachbargrundstück. Durch einen 2 m langen Vorhang aus Feuerdecken wird die Hitzeentwicklung stark gedämmt. Leider pflanzt mein Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze seine Himbeeren und fordert von mir mehr Rücksichtnahme auf seine Pflanzen.
In dem ich meinen Grill noch weiter wegstellen soll
irgendwo sind auch Grenzen und der Nachbar kann seine Himbeeren auch zurücksetzen oder an einem anderen Ort auf seinem Grundstück anpflanzen.
Es wäre für viele Griller hilfreich, die in der selben Situation stecken hier einen Rat im Nachbarschaftsrecht zu bekommen.
MfG
Rainer B
Worauf bezieht sich denn die zeitliche Begrenzung beim Grillen z.B. von zwei Stunden? Auf das Befeuern des Grills alleine oder daß die gesamte Veranstaltung samt Leuten dann auch beendet sein müßte? (Hoffentlich…) (Ist ja bei vielen Ereignissen sowieso schwierig zu entscheiden, worum es sich überhaupt handelt und ob da nun ein Grill mit dabei ist oder nicht, ist es doch gleich, wenn eine Gruppe Leute sich da trifft und stundenlang rumnervt…
Und was, wenn ja leider in Gärten das Grillen nur eine Aktivität von auch ansonsten möglichem Aufenthalt am gleichen Tag darstellt? Die Leute können ja auch vorher und nachher sich da noch aufhalten… (Wenn da Feiern etc. erlaubt werden mit mehreren Stunden und bis nach 22h, z.B. wg. Grillens, aber auch wegen anderen Dingen, dann frage ich mich, wie das bitte im Verhältnis steht, wenn ja sowieso tägliche Dauernutzung im Sommer angesagt ist??!!)
Für mich stünde das im richtigen Verhältnis, wenn da selten etwas los wäre. DANN kann man solchen Ereignissen gelassen entgegensehen.
Darf der Grill auf dem Rasen stehen oder muß der Untergrund gefliest oder mit Kies ausgestreut werden. Wenn ja, wie weit im Umkreis eines kleinen Grills?