Grillen im Garten: Rauch, Lärm, Uhrzeit – Was gilt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldtabelle fürs Grillen im Garten

TatbestandSanktionenGericht/Jahr
Beim Grill­en im Gar­ten zog der ent­steh­ende Qual­m in die Wohn- und Schlaf­räu­me unbe­teilig­ter Nach­barn in konzen­trier­ter Wei­se ein. 200 DM (umge­rech­net 100 €)OLG Düsseldorf/1995
(Az. 5 Ss (OWi) 149/95)
Lärm­belästigung durch Grillen während der Ruhe­zeiten (Nacht­ruhe, Sonn-und Feiertage)bis zu 5.000 EUR
Grillen entgegen den Regel­ungen im Mietvertrag oder der Haus­ordnungAbmahnung durch Vermieter
Wiederholtes Grillen entgegen den Regel­ungen im Mietvertrag oder der Haus­ordnungKündigung durch Vermieter möglich

Im Garten grillen: Gegenseitige Rücksichtnahme gefordert

Grillen: Im Garten brutzeln Grillfans im Sommer gerne gemeinsam.
Grillen: Im Garten brutzeln Grillfans im Sommer gerne gemeinsam.

Wenn die Temperaturen im Sommer endlich wärmer werden, gibt es für viele nichts Schöneres, als im Garten mit Feierabendbier und Bratwurst den Tag gemütlich ausklingen zu lassen. Vor allem in Deutschland, der Grillnation schlechthin, zieht es in der warmen Jahreszeit Klein und Groß in den Garten.

Im Grünen wird der Grillkunst gefröhnt. Doch nicht jeder teilt die Leidenschaft gegenüber gegrilltem Fleisch und Rauchgeruch. Nachbarn streiten daher nicht selten darüber, was beim Grillen im Garten erlaubt ist und was nicht.

Die häufigsten Fragen, mit denen sich Verbraucher in diesem Zusammenhang konfrontiert sehen, lauten wie folgt: Ist Grillen im Garten überhaupt erlaubt? Wie oft darf man im Garten grillen? Gibt es eine eigene Rechtssprechung zum Grillen im Garten? In unserem Ratgeber wollen wir Ihnen deshalb näher bringen, wann und wie im Garten gebrutzelt werden darf. Zur Einschätzung des Ausmaßes möglicher Sanktionen zeigen wir Ihnen außerdem einige Fälle, die in der Vergangenheit vor Gericht verhandelt wurden.

FAQ: Grillen im Garten

Ist das Grillen im Garten erlaubt?

Grundsätzlich spricht nichts gegen das Grillen auf dem eigenen Grundstück. Allerdings sollten Sie ausreichend Abstand zu den Nachbarn einhalten und Rücksicht zeigen. Vermeiden Sie daher eine unnötige Rauch- und Lärmbelästigung.

Wie oft darf ich im eigenen Garten grillen?

Generell darf der Nachbar durch das Grillen im Garten nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Erfolgen in der Freizeit gelegentlich Grillabende, stellt dies in der Regel noch keine wesentliche Beeinträchtigung dar.

Können für das Grillen Sanktionen drohen?

Ja, liegt eine Belästigung der Nachbarn vor, sind Konsequenzen möglich. Was dabei drohen kann, verrät diese Tabelle.

Mietrecht: Ist bei Mietwohnungen Grillen im Garten verboten?

Im Rahmen des Mietrechts wird das Grillen im Garten selten gänzlich verboten, da es in den warmen Sommermonaten zum Alltag vieler Anwohner gehört. Theoretisch ist es aber möglich, dass der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält, die das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten verbieten.

Sollte dem so sein, hat der Mieter sich an das Grillverbot zu halten. Aber auch wenn vertraglich keine Grillsperre verhängt wurde, bedeutet dies nicht, dass sich Nachbarn untereinander alles gefallen lassen müssen.

Bei Mietwohnungen ist das Grillen im Garten nicht immer erlaubt. Mietvertrag und Hausordnung sind zu beachten.
Bei Mietwohnungen ist das Grillen im Garten nicht immer erlaubt. Mietvertrag und Hausordnung sind zu beachten.

Denn in Mietshäusern gilt unabhängig aller rechtlichen Regelungen ohnehin das Gebot der Rücksichtnahme. Für Grillliebhaber heißt das im Klartext:

  • Direkte Nachbarn, deren Grundstücke an den Garten in dem gegrillt werden soll angrenzen, sind im Vorfeld rechtzeitig zu informieren, damit diese bei gegebenem Anlass auf Schutzmaßnahmen wie beispielsweise geschlossene Fenster und Türen achten können.
  • Rauchentwicklung sowie Lärmbelästigung sollten ein zumutbares Ausmaß nicht überschreiten.
  • Das Grillen im Garten darf nur gelegentlich und zeitlich beschränkt stattfinden.

Basierend auf dem Gebot der gegenseitigen Toleranz sollten Gegner des Grillens ein gewisses Maß an Verständnis gegenüber der grillbegeisterten Nachbarschaft aufbringen, wenn diese sich an die oben genannten Grundregeln hält.

Werden Absprachen rechtzeitig und ordentlich getroffen, sollten alle Beteiligten ohne große Streitigkeiten auskommen. Ob das Grillen bei einer Mietwohnung im Garten erlaubt ist, liegt also nicht nur an den im Mietvertrag festgeschriebenen Klauseln, sondern auch an der Einhaltung bestimmter Umgangsformen, die nicht so festgelegt sind wie Gesetze.

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Was gilt für Hausbesitzer beim Grillen im eigenen Garten?

Hausbesitzer sind in der Regel weniger durch Vorschriften eingeschränkt, was das Grillen im Garten betrifft. Jedenfalls haben Sie sich nicht mit einem Vermieter zu einigen, ob gegrillt werden darf und welche Grillvorrichtungen erlaubt ist. Egal ob Holzkohle-, Gas-, oder Elektrogrill, Besitzer von Häusern haben diesbezüglich in der Regel Entscheidungsfreiheit.

Auf Ebene der Bundesländer gibt es bisher keine allgemein verbindlichen Gesetzesgrundlagen. Weder zum Grillen im Garten noch zum Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse. Lediglich für das Grillen im Wald bestehen detailliertere Gesetzestexte.

Aus diesem Grund können im Einzelfall Urteile aus der Vergangenheit herangezogen werden, um zu entscheiden, ob Sanktionen vorgenommen werden und wenn ja, in welchem Ausmaß. Es existiert jedoch das Landesimmisionsschutzgesetz, welches ein Grillverbot dann vorschreibt, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Belästigung vorliegt.

Diese ist aus juristischer Sicht gegeben,

  • sobald das Ausmaß des Qualms für Nachbarn eine unzumutbare Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung darstellt, weil
  • Rauchschwaden beim Grillen im Garten in Wohn- sowie Schlafräume anderer Anwohner ziehen.

Wenn wegen der oben genannten Situationen das Ordnungsamt oder die Polizei hinzugezogen wird, dann ist nicht ausgeschlossen, dass Bußgelder gegen die Verursacher verhängt werden.

Tipp: Am besten sollten Grillfans darauf achten, dass der Grillplatz im eigenen Garten so weit wie möglich von angrenzenden Nachbargrundstücken entfernt liegt, um Ärger zu vermeiden. Denn, wenn beim Grillen im Garten ein gewisser Abstand zum Nachbarn eingehalten wird, sieht sich deswegen keiner in seiner Freizeit mit lästigen Streits konfrontiert.

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Gerichtsurteile zum Grillen im Garten

Gerichtsurteile bezüglich dem Grillen im Garten fallen immer wieder unterschiedlich aus.
Gerichtsurteile bezüglich dem Grillen im Garten fallen immer wieder unterschiedlich aus.

Aus den Urteilen der Vergangenheit lassen sich zum Teil wichtige Erkenntnisse für die Voraussetzungen beim Grillen im Garten ableiten.

Einheitlich sind Gerichtsverhandlungen beim Streitthema Grillen selten, aber trotzdem können sich Verbraucher an den bisher gesprochenen Urteilen orientieren, was die rechtlichen Voraussetzungen anbelangt.

Das Amtsgericht Bonn hat sich beispielsweise in einem Urteil auf die minimal einzuhaltende Vorlaufzeit festgelegt: 48 Stunden vor Grillbeginn muss das Grillen im Garten bei Anwohnern angekündigt werden, die sich in unmittelbarer Nähe des Gartens der Mietwohnung oder des eigenen Gartens befinden. Außerdem verständigten sich die zuständigen Richter in dem in Bonn verhandelten Fall darauf, dass in den Sommermonaten einmal pro Monat gegrillt werden darf (Az.: 6 C 545/96).

Hier gehen die Meinungen der Gerichte allerdings schon auseinander, was anhand eines in Oldenburg verhandelten Falles deutlich wird: Laut Richtern am Oberlandesgericht Oldenburg ist Grillen im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse vier mal im Jahr sozialverträglich (Az.: 13 U 53/02).

Es gab aber auch schon Urteile, in denen der Richterspruch ein komplettes Grillverbot vorsah, so geschehen am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Hier wurde geurteilt, dass bei der Verwendung eines offenen Holzkohlegrills das Grillen auf dem Balkon nicht zulässig sei. Das Grillen im Garten könne hingegen mittels des genannten Grillgeräts stattfinden, wenn dies weder dem Mietvertrag noch der Hausordnung widerspreche.

Was passiert, wenn Vertragsklauseln ignoriert werden, zeigt ein Urteil des Landgerichts Essen. Als Kläger standen sich Hauseigentümer und Vermieter gegenüber. Trotz mehrfacher Abmahnungen hatte der Mieter wiederholt auf dem Balkon der Mietwohnung gegrillt. Vom Vermieter wurde daher die Kündigung ausgesprochen. Die verantwortlichen Richter gaben dem Hauseigentümer Recht, da Vertragsbruch begangen worden sei und zudem nachgewiesen werden konnte, dass durch Geruch und Rauch direkte Nachbarn in unzumutbarem Ausmaß beeinträchtigt wurden.

Neben Geruch und Luftverschmutzung ist auch die Lautstärke beim Grillvergnügen häufig Auslöser für Streit unter Nachbarn. Ein Pressesprecher des NRW-Justizministeriums äußerte sich zum Grillen im Garten vor dem Hintergrund der Lärmbelästigung im folgenden Wortlaut:

„Partylärm muss man nur begrenzt hinnehmen“

Worauf das Zitat anspielt ist der Umstand, dass beim Grillen im Garten örtlich geltende Lärmgrenzen und Richtwerte nicht überschritten werden dürfen. Dies betrifft vor allem den Zeitraum der Nachtruhe, aber auch tagsüber gelten die Grenzwerte.

Nachtruhe: Beim Grillen im Garten ist auch die Uhrzeit entscheidend.
Nachtruhe: Beim Grillen im Garten ist auch die Uhrzeit entscheidend.

Wegen Nichtbeachtung der Nachtruhe gab es in der Vergangenheit bereits Urteile. Eine Grillparty im Garten führte am Oberlandesgericht Düsseldorf zur Klage.

Konkret ging es um den Garten eines Mehrfamilienhauses, der zum Veranstaltungsort der Grillfeier bestimmt wurde. Gegrillt wurde laut Zeugenaussage zwischen 19 und 21:30 Uhr.

Die ersten Anwohnerbeschwerden wegen starker Rauchentwicklung seien gegen 20 Uhr eingegangen.

Der Hauptanklagepunkt war allerdings die Lärmbelästigung, die bis 2:30 und somit innerhalb der Nachtruhe stattgefunden haben soll.

Der Kläger bekam vor Gericht Recht und gegen den Gastgeber der Grillparty wurde ein Bußgeld wegen widerrechtlichem Grillen im Garten verhängt.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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